I N F O R M A T I O N S D I E N S T. der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v.

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1 I N F O R M A T I O N S D I E N S T der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Ausgabe 04/2012 Inhalt: 1. Aktionstag am 15. September 2012 in Hannover (Anlage 1) 2. Anforderungen der Bundesvereinigung LEBENSHILFE zur strukturellen Weiterentwicklung der Komplexleistung interdisziplinäre Frühförderung nach 30 SGB IX (Anlage 2) 3. Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung voranbringen - Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der SPD, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/10186 vom (Anlage 3) 4. U3 Aktuelle Hinweise zu den Regelungen ab für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter unter drei Jahren in Krippen nach Ende des Modellvorhabens (Anlage 4)

2 5. Behinderte Kinder in niedersächsischen Tagesbildungsstätten haben Anspruch auf Leistungen auf Schulbedarfe nach dem SGB II (sog. Schulstarterpaket ), BSG-Entscheidung vom (Anlage 5) 6. Gebührenfreies Führungszeugnis für alle ehrenamtlich Tätigen 7. Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Änderungen der Grundlagen zur Rundfunkgebührenerhebung Fördermittelführer Literaturhinweis 9. Aktion Mensch Rundschreiben zur Förderung von Zins- und Tilgungszuschüssen (Anlage 6) 10. Neuerscheinungen im LEBENSHILFE-Verlag Marburg (Anlage 7) 11. Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 8) 12. Hinweise auf aktuelle Stellenangebote auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE

3 Zu 1.: Aktionstag am 15. September 2012 in Hannover Der 15. Aktionstag der LEBENSHILFE Niedersachsen findet am 15. September 2012 in Hannover rund um die Marktkirche statt. Wir möchten Sie hiermit nochmals ganz herzlich einladen, zu diesem Tag der Niedersächsischen LEBENSHILFEN. In der Anlage finden Sie einen Programmablauf des Aktionstages in Hannover. Darüber hinaus erhalten Sie mit einem weiteren Informationsdienst gedruckte Flyer und Plakate mit der Bitte, diese in Ihren Einrichtungen zu verteilen. Zu 2.: Anforderungen der Bundesvereinigung LEBENSHILFE zur strukturellen Weiterentwicklung der Komplexleistung interdisziplinäre Frühförderung nach 30 SGB IX (Anlage 2) Die Bundesvereinigung LEBENSHILFE hat aktuelle Anforderungen zur strukturellen Weiterentwicklung der Komplexleistungen der interdisziplinären Frühförderung nach 30 SGB IX erarbeitet und vorgestellt. Sie können die Anforderungen der Anlage 2 entnehmen. Die Bundesvereinigung LEBENSHILFE fordert darin den Bundesgesetzgeber auf, nach elf Jahren nach Inkrafttreten des SGB IX endlich aktiv zu werden und den seit vielen Jahren wissenschaftlich belegten Defiziten bei der Komplexleistung Frühförderung gesetzgeberisch zu begegnen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Anlage. Zu 3.: Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung voranbringen - Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der SPD, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/10186 vom (Anlage 3) Die Bundestagsfraktion der SPD hat am eine Kleine Anfrage zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung im Bundestag gestellt. Der Anfrage sind interessante Fragestellungen zur Fortentwicklung und Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung zu entnehmen.

4 Sobald uns die Antworten vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen (Anlage 3). Zu 4.: U3 Aktuelle Hinweise zu den Regelungen ab für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter unter drei Jahren in Krippen nach Ende des Modellvorhabens (Anlage 4) Der Fachberater des Paritätischen Niedersachsen für den Fachbereich Behindertenhilfe, Herr Erwin Drefs, hat zum nahenden Ende des Modellvorhabens zur gemeinsamen Betreuung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von drei Jahren in Krippen und Kindertagesstätten den aktuellen Sachstand sehr gut zusammen gefasst und die Folgen aus den daraus resultierenden neuen Entscheidungen zur Fortführung der integrativen Krippen dargestellt. Der Anlage 4 können Sie die Ausführungen von Herrn Drefs entnehmen. Zu 5.: Behinderte Kinder in niedersächsischen Tagesbildungsstätten haben Anspruch auf Leistungen auf Schulbedarfe nach dem SGB II (sog. Schulstarterpaket ), BSG-Entscheidung vom (Anlage 5) Gemäß einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Kassel vom haben auch behinderte Kinder in niedersächsischen Tagesbildungsstätten Anspruch auf Leistung für Schulbedarf nach 24 a SGB II. In der Anlage 5 erhalten Sie hierzu Medieninformation Nr. 14/12 des Bundessozialgerichtes. Zu 6.: Gebührenfreies Führungszeugnis für alle ehrenamtliche Tätigen Gemäß Aussage des Selbsthilfebüros Niedersachsen besteht die Möglichkeit, ein gebührenfreies Führungszeugnis für alle ehrenamtlich Tätigen zu erhalten.

5 Wer für ehrenamtliche Tätigkeiten in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis benötigt, erhält dieses künftig grundsätzlich gebührenfrei. Anders als bisher wird das Bundesamt für Justiz auch dort von einer Gebühr generell absehen, wo ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das teilte der Präsident des Bundesamtes für Justiz, Heinz-Josef Friehe, in Bonn mit. Bisher wurde keine Gebührenfreiheit gewährt, wenn Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhielten. Friehe: Zahlreiche ehrenamtlich Tätige, vor allem aber auch Sportvereine, karitative Einrichtungsträger von sozialen Projekten, in denen Ehrenamtler mitwirken, haben es kritisiert, dass der Erhalt einer Aufwandsentschädigung die Gebührenbefreiung ausschloss. Oftmals sind solche Aufwandsentscheidungen ohnehin gering. Daher werden Führungszeugnisse, die für ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt werden, generell von der Gebührenerhebung ausgenommen. Auf diese Weise kann das Bundesamt für Justiz einen Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements leisten. Seit dem 01. Mai 2010 benötigen ehrenamtlich Tätige insbesondere dann ein Führungszeugnis, wenn sie kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Sie haben ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, in denen etwaige Sexualdelikte länger aufgeführt werden als im normalen Führungszeugnis. Zu 7.: Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Änderungen der Grund lagen zur Rundfunkgebührenerhebung 2013 Am 01. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Dese Änderung hat auch Auswirkungen auf Einrichtungen der Behindertenhilfe, denn künftig wird anhand der Anzahl der in der Einrichtung tätigen Mitarbeitenden der Beitrag erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: (St.) Zu 8.: Fördermittelführer 2011 Literaturhinweis Der Verlag Förderlotse hat einen sogenannten Fördermittelführer für gemeinnützige Projekte und Organisationen zusammengestellt. Der Fördermittelführer 2011 ist in neuen Themenfelder gegliedert und enthält ein Stichwortverzeichnis, mit über 325 Förderthemen und Zielgruppen sowie ein Namensverzeichnis der aufgenommenen Förderinstitutionen. Näheres kann dem Link entnommen werden. Kö.)

6 Zu 9.: Aktion Mensch Rundschreiben zur Förderung von Zins- und Tilgungszuschüssen (Anlage 6) Die Aktion Mensch hat in Abstimmung mit der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe beschlossen, dass ab 1. Juli 2012 die Förderung von Zins- und Tilgungszuschussanträgen nicht mehr durch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe, sondern durch die Aktion Mensch erfolgt. Für die Antragsteller ändert sich zum 01. Juli 2012 nichts. Sie können die Anträge wie bisher über das Online-Antragssystem der Aktion Mensch stellen. Bereits bewilligte und in der Auszahlung befindliche Anträge werden nicht auf die Aktion Mensch übertragen, sondern verbleiben in der Stiftung. Alle Anträge auf Gewährung eines Zins- oder Tilgungszuschusses, die vor dem 01. Juli 2012 an die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe bereits gestellt, von der Stiftung jedoch bis zum noch nicht beschieden wurden, werden von der Aktion Mensch übernommen und bearbeitet. In der Anlage 6 geben wir Ihnen das Rundschreiben von Aktion Mensch zur Kenntnis. Zu 10.: Neuerscheinungen im LEBENSHILFE-Verlag Marburg (Anlage 7) Im LEBENSHILFE-Verlag Marburg sind mehrere Publikationen neu erschienen. In der Anlage 7 finden Sie eine inhaltliche Beschreibung der Neuerscheinungen. Die Publikationen können Sie direkt über den LEBENSHILFE- Verlag in Marburg beziehen. Zu 11.: Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 8) In der Anlage 8 finden Sie eine Aufzählung der aktuellen Ausschreibungen der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH. Detaillierte Angaben zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf der Homepage unter

7 Zu 12.: Hinweise auf aktuelle Stellenangebote auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aktuelle Stellenangebote unserer Mitgliedsorganisationen auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE unter in der Rubrik Stellenangebote zu finden sind. Mitgliedsorganisationen haben die Möglichkeit, ihre Stellenangebote kostenlos zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. gez. Kersten R ö h r Landesgeschäftsführer Anlagen

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