Umsetzungskonzept Psychiatrie

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1 Umsetzungskonzept Psychiatrie Nationale Messungen stationäre Psychiatrie Indikatoren Symptombelastung und Freiheitsbeschränkende Massnahmen Version 3 1 Bern, 11. Juni Version 1, , Version ; Version 3,

2 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Inhalt 1 Managementsummary Ausgangslage Nationaler Auftrag zur Qualitätssicherung Qualitätsmessungen in der Psychiatrie Auftrag des ANQ betreffend die Psychiatrie Zielsetzungen, Vorgaben und Wirkungsbereich Zielsetzungen Vorgaben Wirkungsbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie Möglichkeit zur Dispens Qualitätsindikatoren und Messinstrumente Übersicht Basisdaten (BADO) Indikator Symptombelastung Fremdrating Symptombelastung Selbstrating Symptombelastung Messzeitpunkte Symptombelastung Datenrücklauf Symptombelastung Statistische Auswertung Symptombelastung Indikator Freiheitsbeschränkende Massnahmen Indikator und Messinstrument Tabelle für die Erfassung Datenrücklauf Freiheitsbeschränkenden Massnahmen Statistische Auswertung Freiheitsbeschränkenden Massnahmen Indikator Patientenzufriedenheit Spezifische Messthemen Risk-Adjustement Begründete Drop-outs Messlogistik Erhebung der Daten: Fachliches Erhebung der Daten: Technisches Datenaufbereitung, Datentransfer und Datenkontrolle Datenauswertung Bericht Umgang mit und Publikation der Daten Organisation Organisation der Messungen in den Kliniken Koordination der nationalen Messungen Schulung (Interreliabilität) Weiterentwicklung der psychiatrischen Messungen Finanzierung Kosten in den Kliniken Kosten ANQ-seitig Zeitplanung Anhänge Qualitätssicherung in der Krankenversicherung Eingesetzte Messinstrumente Literatur- und Materialienverzeichnis... 24

3 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Managementsummary Ausgangslage Per 1. Juli 2012 sollen in der stationären Psychiatrie nationale, ergebnisorientierte Qualitätsmessungen umgesetzt werden. Diesem Vorhaben liegen gesetzliche Anforderungen (KVG/KVV), der Nationale Qualitätsvertrag ANQ sowie psychiatrische Pilot- und Praxiserfahrungen (u.a. ANQ Pilotprojekt Psychiatrie) zu Grunde. Ziele Mit nationalen, ergebnisorientierten Qualitätsmessungen sollen: alle psychiatrischen Kliniken für die flächendeckenden Outcome-Messungen in der Schweiz verpflichtet werden: zwecks Rechenschaftsablage und Nachweis der Qualität der stationären Psychiatrie gegenüber Kostenträgern, Patientinnen und Patienten, Behörden und Öffentlicher Hand. vergleichbare Daten zur Qualität psychiatrischer Leistungen in der gesamten Schweiz erhoben, ausgewertet und interpretiert werden: zwecks Schaffung von Transparenz und Förderung sowie Unterstützung von Lernprozessen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Messungen Für alle psychiatrischen Behandlungsbereiche, mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sind bezogen auf alle Diagnosegruppen die folgenden Messungen vorgesehen: Indikator Tracer Selbstbewertung durch Patienten Fremdbewertung durch Behandelnde Basisdatenset Erhoben während Spitalaufenthalt, erfasst bis spätestens 2 Monate nach Spitalaustritt bei jedem Patienten, jeder Patientin Symptombelastung alle Basisdatenset Psychiatrie BFS (Bado Psychiatrie) Gemessen wird Delta zwischen Ein- und Austritt bei jedem Patienten, jeder Patientin alle alle Freiheitsbeschränkende Massnahmen BSCL (Brief Symptom Checklist) HoNOS Adults (Health of the Nation Outcome Scales) Freiwillig: AMDP (System zur standardisierten Erfassung und Dokumentation eines psychopathologischen Befundes, auf eigene Kosten der Klinik) Gemessen werden alle Freiheitsbeschränkenden Massnahmen Patientenzufriedenheit alle EFM (Erfassungsinstrument freiheitsbeschränkende Massnahmen) Gemessen wird bei Austritt Fortführung der bestehenden Messungen in den Kliniken Erarbeitung eines Kernfrage-Sets in Anlehnung an Akutsomatik Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie werden, aufgrund ihrer Spezifität, bis Ende 2012 spezifische Messvorgaben erarbeitet.

4 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Organisation Die Messungen erfolgen mittels Behandlermodell. Zu spezifischen Messthemen wird ein Handbuch (im Sinne von Handlungsanleitungen) erstellt. Ansonsten sind die Kliniken für die Messorganisation zuständig. Die Messlogistik (Erhebung, Aufbereitung und Lieferung der Daten) ist ebenfalls Sache der Kliniken. Auswertung, Bericht, Vergleich Es wird ein jährlicher Vergleichsbericht zur Qualität der stationären Psychiatrie erstellt (erster regulärer Bericht per Frühling 2013). Dieser beinhaltet die klinikvergleichenden, qualitätsbezogenen Resultate der Messungen, welche von einem Institut für alle Sprachregionen ausgewertet sind. Schulungen Die Messungen werden mittels Initial- sowie Wiederholschulungen begleitet. Eine spezifische Arbeitsgruppe erarbeitet hierfür das Konzept. Schulungen beginnen im März Kosten Für die in diesem Umsetzungskonzept vorgesehenen nationale Qualitätsmessungen in der stationären Psychiatrie ist gemäss Anhang 5a zum Qualitätsvertrag ANQ ein Taxzuschlag pro Austritt aus der stationären psychiatrischen Versorgung von Fr vorgesehen (jährliche externe Kosten von Fr für ca. 60 Kliniken & ca Fälle). Dies bedeutet für die Kostenträger Zuschlag der Kantone an die Psychiatriekliniken pro Austritt: Fr (55%) Zuschlag der Versicherer an die Psychiatriekliniken pro Austritt: Fr (45%) Jährliche Beiträge der Psychiatriekliniken an den ANQ: Fr x Anzahl Austritte. Jährliche Kostenübernahme der Psychiatriekliniken von 2/3 interne Kosten (Personal, IT- Logistik, Schulungskosten) Begleitung Die nationale Umsetzung wird im Sinne der regelmässigen Reflexion durch den ANQ Qualitätsausschuss Psychiatrie sowie im Sinne einer allgemeinen Koordination durch die ANQ Geschäftsstelle begleitet. Im Hinblick auf das voraussichtlich neue Tarifierungssystem Psychiatrie per werden die Qualitätsmessungen überprüft und bei Bedarf in der ersten Hälfte 2014 entsprechende konzeptionelle Anpassungen vorgenommen.

5 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Ausgangslage 2.1 Nationaler Auftrag zur Qualitätssicherung Im 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetz (KVG) kommen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Leistungen im Gesundheitswesen zentrale Bedeutung zu. Art KVG und Art KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) fordern Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen im Gesundheitswesen. Ebenfalls sieht Art. 58 KVG systematische wissenschaftliche Kontrollen zur Sicherung der Qualität vor. Solche Kontrollen beinhalten die Erfordernis des Nachweises der erbrachten Qualität und die hierfür erforderlichen Datenerhebung und Datenanalyse. Da es sich um ein nationales Gesetz handelt, gelten die Vorgaben und ihr Nachweis für alle Institutionen des Gesundheitswesens. Der Verein ANQ 4 Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken wurde 2009 als Zusammenschluss der früheren Organisationen KIQ und IVQ gegründet, zwecks Dokumentation, Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualität von stationären Leistungen im Gesundheitswesen im Sinne der Art. 58 KVG und Art. 77 KVV. Hierfür sollten Massnahmen in der Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene, insbesondere die einheitliche Umsetzung von Ergebnisqualitäts- Messungen (Outcome) in Spitälern und Kliniken, koordiniert durchgeführt und die hierfür erforderlichen Qualitätssicherungsverträge erarbeitet werden. 2.2 Qualitätsmessungen in der Psychiatrie Was für die Psychiatrie relevante Qualitätsindikatoren darstellen und wie diese klinikbezogen sowie klinikvergleichend zu messen und zu analysieren sind, wird seit rund zwanzig Jahren national, regional und kantonal in verschiedenen politischen Gremien und Arbeitsgruppen, seitens der Krankenund Sozialversicherer, in Fachvereinigungen sowie seitens psychiatrischer Leistungserbringer und ihrer Verbände engagiert und teilweise auch kontrovers diskutiert.5 Die Qualitätsdiskussion in der Psychiatrie unterscheidet nach gängiger Qualitätsmanagementsystematik zwischen Indikatoren, welche auf Ebene der Struktur-, Prozess- oder Ergebnisqualität angesiedelt sind. Für die Kostenträger sind insbesondere Outcome-Messungen im Fokus: diese beinhalten mehrheitlich die Ergebnisqualität, jedoch teilweise auch ergebnisrelevante Prozessindikatoren. Für die Leistungserbringer sind Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität wichtig, die psychiatrischen Kliniken sowie die Fachverbände der Psychiatrie engagieren sich in grosser Vielfalt sowohl klinikindividuell wie in gemeinsamen Vorgehen und Projekten in verschiedenen qualitätsbezogenen Fragestellungen. In der Psychiatrie werden schon seit längerer Zeit vergleichende Messungen durchgeführt (im Unterschied zu Einzelmessungen). Einzelmessungen sind solche, welche Kliniken selber einmalig oder mehrfach (über verschiedene miteinander vergleichbare Zeitpunkte) vornehmen und intern diskutieren. Als Vergleichsmessungen werden Messungen verstanden, die zum Zwecke des Datenvergleichs von mindestens zwei Kliniken mit denselben Instrumenten erhoben und in einem gemeinsamen Bericht interpretiert und vergleichend diskutiert werden. In das hier vorliegende Umsetzungskonzept sind diese vielfältigen bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse eingeflossen, insbesondere auch die Erkenntnisse aus den Jahren aus dem ANQ Pilotprojekt Psychiatrie, den Qualitätsmessungen Psyrec-KTR des Kantons Zürich sowie den Qualitätsmessungen im CHUV, Lausanne. Neben diesen Projekten bestehen auch eine Reihe frei Zum genauen Wortlaut, vgl. Anhang. Zum genauen Wortlaut, vgl. Anhang. Statuten ANQ vom Vgl. hierzu bspw. BAG 2009; KIQ 2008; Wengle 2000.

6 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom williger Benchmarks. Da verschiedene der darin involvierten Kliniken sich auch am Pilotprojekt Psychiatrie beteiligten, konnte dieses Wissen ebenfalls mit einfliessen. Aus dem ANQ Pilotprojekt flossen insbesondere auch Erfahrungen hinsichtlich struktureller Voraussetzungen, Prozessgestaltung und Datenauswertung von vergleichenden, ergebnisorientierten Messungen ein. 2.3 Auftrag des ANQ betreffend die Psychiatrie Der ANQ gibt gemäss Art. 4, Abs. 1 Nationaler Qualitätsvertrag Vorgaben zur Messstrategie für national koordinierte Messungen ergebnisrelevanter Qualitätsindikatoren. Die Kostenträger (Versicherer und Kantone) verpflichten sich gemäss Art. 4 Abs. 3 Qualitätsvertrag für die Verpflichtung zur Umsetzung der ANQ-Messvorgaben in den entsprechenden Verträgen (Tarifverträge, kantonale Leistungsverträge). Die Leistungserbringer ihrerseits verpflichten sich gemäss Art. 4 Abs. 1 Qualitätsvertrag zur fristgerechten Umsetzung der nationalen Qualitätsmessungen gemäss den Vorgaben des ANQ. Der ANQ erlässt wie auch in den Gesundheitsbereichen der Akutsomatik und Rehabilitation Messvorgaben für die Psychiatrie. Gemäss Art. 8 des Qualitätsvertrags halten die ANQ-Regelungen die Rechte und Pflichten der an den Qualitätsmessungen beteiligten Partner fest und beschreiben die Bestimmungen zu Datenschutz, Dateneigentum, Datenbearbeitung, Datenaufbewahrung, Einsichtsrecht, Geheimhaltung und Publikation. Die Verantwortung für die vollständige und richtige Erhebung der notwendigen Daten obliegt den Leistungserbringern (Art. 6 Qualitätsvertrag), der ANQ bestimmt eine Messorganisation, welche für die Auswertung der von den Leistungserbringern aufbereiteten und gemäss formalen und inhaltlichen Vorgaben übermittelten Daten zuständig ist. Die Leistungen des ANQ umfassen (Art. 10 & Art. 11 Qualitätsvertrag): Vorgabe der Messstrategie für national koordinierte Messungen ergebnisrelevanter Qualitätsindikatoren und Erarbeitung des entsprechenden Mess- und Finanzplans zur Umsetzung Koordination und Begleitung der Umsetzung der nationalen Messungen Kostenlose Bereitstellung der Messinstrumente für die Leistungserbringer (wenn möglich lizenzfreie Messinstrumente empfehlen) Beauftragung von Auswertungsinstituten mit der praktischen Durchführung der Messungen und mit der Auswertung von Daten Veröffentlichung der Ergebnisse Messinstrumente, für die Messumsetzung notwendige Dokumente sowie Publikationen der Messergebnisse werden in den Amtssprachen des Bundes Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung gestellt. 3 Zielsetzungen, Vorgaben und Wirkungsbereich 3.1 Zielsetzungen Zielsetzungen der Messungen in der Psychiatrie sind: Alle psychiatrischen Kliniken für die flächendeckenden Outcome-Messungen in der Schweiz verpflichten: zwecks Rechenschaftsablage und Nachweis der Qualität der stationären Psychiatrie gegenüber Kostenträgern, Patienten, Behörden und Öffentlicher Hand. Vergleichbare Daten zur Qualität psychiatrischer Leistungen in der gesamten Schweiz erheben, auswerten und interpretieren: zwecks Schaffung von Transparenz und Förderung sowie Unterstützung von Lernprozessen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit.

7 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Vorgaben Der Qualitätsausschuss Psychiatrie hat an seiner Sitzung vom September 2010 für nationale Qualitätsmessungen die folgenden Vorgaben formuliert: Es werden Q-Messungen mit strukturierten Erhebungen (Skalen) vorgenommen Die Q-Messungen erfolgen als Kombination von Fremd- und Selbsterhebung Die Erhebung der Daten erfolgt mit dem Behandlermodell6 Es ist ein genauer Vorgehensplan bzgl. Kommunikation, Schulung, Interreliabilitätstraining, Klinikimplementation, Lizenzennutzung, Finanzierung, Koordination und Sicherstellung gleicher Erhebung sowie vergleichbarer Auswertungen und Berichterstellung zu entwickeln In der Kommunikation an die psychiatrischen Leistungserbringer ist auf die Notwendigkeit einer einheitlichen nationalen Qualitätsmessung in der Psychiatrie hinzuweisen Seitens des ANQ bestehen weitere Vorgaben: Die Messinstrumente, mit welchen alle psychiatrischen Leistungserbringer in der Schweiz Daten erheben, sind in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar Der Datensatz wird ausgewertet Es wird ein Auswertungsbericht erstellt, welcher patientenbezogen (bspw. betreffend die Tracerdiagnosen) sowie klinikbezogen Vergleiche ermöglicht (Häufigkeit ist zu bestimmen, i.d.r. jährliche Messvorgaben) Die Prozesselemente zum Messvorgehen (wer erhebt wann, wie, womit, wie oft, mit welchem Know-how, etc.) sind in einem Handbuch verbindlich und klar festzulegen Für die Messinstrumente (inkl. Methodik) und deren Anwendung ist eine einheitliche Schulung vorzusehen Festlegen einer Bandbreite an Messresultaten, an welcher die klinikbezogenen Ergebnisse orientiert werden können (bspw. Klinik X liegt wesentlich über der Bandbreite und weist eine erhöhte Qualität auf). 3.3 Wirkungsbereich Die Messvorgaben beziehen sich auf die stationäre Psychiatrie, in Übereinstimmung mit dem Zweck des ANQ. Die Messvorgaben berücksichtigen dabei, dass in vielen Kantonen die Psychiatrieplanungen den Grundsatz ambulant vor stationär fördern und damit eine Durchlässigkeit der Angebotsformen favorisieren. Die Qualitätsmessungen sollen dies wo möglich unterstützen. Die Messvorgaben sind so zu wählen, dass sie einheitlich umsetzbar und die Ergebnisse vergleichbar sind, trotz der Heterogenität der psychiatrischen Versorgungssysteme sowie der Vielfalt an Organisation und Ausprägung der Leistungserbringung. Die Messvorgaben beziehen sich auf alle Leistungsbereiche der Psychiatrie, d.h. unabhängig der konkreten Zusammensetzung der Patientinnen und Patienten nach Alter, Diagnose und/oder weiterer spezifischer Merkmale. Was die Datenerhebung (und die dabei eingesetzten Messinstrumente) betrifft, erfolgen die Messungen di- 6 Behandlermodell = für die Messungen sind die fallverantwortlichen Personen zuständig, d.h. je nach Klinikorganisation in der Regel eine Ärztin, ein Arzt, oder ein behandelnder Psychologe resp. eine behandelnde Psychologin. Diese Präzisierung ist darum erforderlich, als im Rahmen des ANQ Pilotprojekts Psychiatrie auch mittels des Assessorenmodells gemessen wurde. Assessoren waren Personen, welche ohne in den Behandlungsablauf integriert zu sein, diese Messungen vornahmen. Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigten, dass das Assessorenmodell kostenintensiv ist und eine Verankerung der Qualitätsmessungen in der Behandlungspraxis schwierig ist, Überdies zeigten die Messresultate, dass kein positiver Bias besteht, wenn mittels des Behandlermodells gemessen wird im Gegenteil: der Bericht 2011 zeigt eindeutig, dass Behandelnde eher strenger urteilen als Assessoren.

8 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom agnoseunspezifisch. 7 Die Auswertung der Daten beinhaltet hingegen sowohl insgesamte Ergebnisse als auch spezifische Ergebnisse, welche den Patientenmix und den Strukturmix der an den Messungen beteiligten Leistungserbringer berücksichtigt. Die ANQ-Messvorgaben gelten also für alle Bereiche der stationären Versorgung (inkl. psychiatrischer Abteilungen eines akutsomatischen Spitals, inkl. Psychosomatik, inkl. spezialisierte Suchtkliniken und inkl. Gerontopsychiatrie), nicht jedoch für Tageskliniken und ambulante Angebote. Aufgrund ihrer Spezifität bestehen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie spezifische Vorgaben. 3.4 Kinder- und Jugendpsychiatrie Die Kinder- und Jugendpsychiatrie stellt innerhalb der Psychiatrie in diagnostischer und therapeutischer Hinsicht ein Spezialgebiet dar, welches sich von den übrigen Fachgebieten unterscheidet. Entsprechend unterscheiden sich Qualitätsmessungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von jenen psychiatrischen Bereichen für Patienten > 18 Jahre, insbesondere betreffend das Selbstrating. Ebenfalls weist die Qualitätsdiskussion spezifische Indikatoren auf. Aktuell ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretenden der drei Deutsch Schweizer Universitätskliniken (UPK Basel, PUK Zürich, UPD Bern) sowie aus Vertretenden der Schweizerischen Fachgesellschaft für Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie SGKJPP (u.a. aus der französisch sprachigen Schweiz) daran, Qualitätsvorgaben für die Kinder- und Jugendpsychiatrie zu erstellen. Der ANQ steht betreffend der ergebnisorientierten Qualitätsmessungen mit dieser Arbeitsgruppe in Kontakt. Konkrete Vorschläge für mögliche Indikatoren sowie diesbezügliche Messinstrumente dürften im Sommer 2012 vorliegen. Fragen zu einer allfälligen Umsetzung auch im Rahmen des ANQ werden konzeptionell im Jahr 2012 vom ANQ bearbeitet, sodass Messungen per 2013/14 national (schweizweit) umgesetzt werden könnten. 3.5 Möglichkeit zur Dispens Wo die Umsetzung der ANQ-Messvorgaben allenfalls für gewisse Leistungserbringungsstrukturen erschwert resp. anders gestaltet ist, sieht Art. 4 Abs. 2 Qualitätsvertrag in begründeten Fällen ein schriftliches Dispensgesuch an den ANQ zur teilweisen Befreiung von der Umsetzung der ANQ- Messvorgaben vor. Das Gesuch muss darlegen, aus welchen Gründen um eine Dispens ersucht wird und muss gleichzeitig aufführen, welche alternativen Messungen stattdessen vorgenommen werden. Die Gesuche bearbeitet der ANQ Qualitätsausschuss Psychiatrie zuhanden des ANQ Vorstands. Dispensgründe werden vom ANQ festgelegt. Auf mögliche Limitationen der vorgesehenen Instrumente für gewisse Psychiatriebereiche soll ein zu erstellendes Handbuch zu den nationalen Messungen Auskunft geben (bspw. der BSCL kann bei hoch dementen Patienten nicht eingesetzt werden, weshalb denn Demenz als Drop-out Grund aufgeführt ist). Der ANQ nimmt jedoch keine spezifischen Regelungen für spezialisierte Psychiatriebereiche vor, da die vorgeschlagenen Messungen mit Ausnahme des oben dargelegten Spezialfalls der Kinder- und Jugendpsychiatrie in sämtlichen Fachbereichen einsetzbar sein sollten. 7 Diagnosespezifische Messungen haben sich im Rahmen des ANQ Pilotprojekts als zu aufwändig für einen nationalen Vergleich und zu wenig präzise für behandlungsrelevante Informationen erwiesen.

9 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Qualitätsindikatoren und Messinstrumente 4.1 Übersicht Der ANQ verlangt von den psychiatrischen Leistungserbringern die Messung der folgenden ergebnisrelevanten Indikatoren: 1 Symptombelastung 2 Freiheitsbeschränkende Massnahmen 3 Patientenzufriedenheit. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die vorgesehenen Messungen: Indikator Tracer Selbstbewertung durch Patienten Basisdatenset Fremdbewertung durch Behandelnde Erhoben während Spitalaufenthalt, erfasst bis spätestens 2 Monate nach Spitalaustritt bei jedem Patienten, jeder Patientin Symptombelastung alle Basisdatenset Psychiatrie BFS (Bado Psychiatrie) Gemessen wird Delta zwischen Ein- und Austritt bei jedem Patienten, jeder Patientin alle alle Freiheitsbeschränkende Massnahmen BSCL (Brief Symptom Checklist) HoNOS Adults (Health of the Nation Outcome Scales) Freiwillig: AMDP (System zur standardisierten Erfassung und Dokumentation eines psychopathologischen Befundes, auf eigene Kosten der Klinik) Gemessen werden alle Freiheitsbeschränkenden Massnahmen Patientenzufriedenheit alle EFM (Erfassungsinstrument freiheitsbeschränkende Massnahmen) Gemessen wird bei Austritt Fortführung der bestehenden Messungen in den Kliniken 8 Erarbeitung eines Kernfrage-Sets in Anlehnung an Akutsomatik Tabelle 1: Übersicht ANQ-Qualitätsmessungen stationäre Psychiatrie Die zu den Indikatoren Symptombelastung und Freiheitsbeschränkende Massnahmen erhobenen Daten werden gemeinsam ausgewertet und die entsprechenden Resultate zueinander in Bezug gebracht. Sobald ein Kernfrage-Set vorliegt, ist dies auch für die Patientenzufriedenheit vorgesehen. 8 Die heute in der stationären Psychiatrie am häufigsten eingesetzten Instrumente sind: MüPF (Münsterlinger Fragebogen zur Patientenzufriedenheit), PoC-18 (Perceptions of Care) und ZüPAZ (Zürcher Patientenzufriedenheitsfragebogen).

10 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Basisdaten (BADO) Die Basisdaten werden erfasst, damit die ergebnisrelevanten Auswertungen in Bezug zu patientenund klinik-bezogenen Kennzahlen ausgewertet werden können. Basisdaten werden bereits heute von allen psychiatrischen Kliniken im Rahmen ihrer Statistik erhoben. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden werden patientenbezogen ausschliesslich Items aus dem BfS- Basisdatenset (Medizinische Statistik Basismodul sowie Zusatzmodul Psychiatrie) verwendet. Dies garantiert überdies eine möglichst einheitliche Codierung zwischen den psychiatrischen Kliniken sowie den Sprachregionen. Konkrete Informationen finden sich hierzu im Dokument Datendefinition. Konkret sollen die folgenden Basisdaten erfasst werden: 1. Alter (bei Eintritt) 2. Geschlecht 3. Diagnose (Austrittsdiagnose) 4. Freiwilligkeit des Klinikaufenthalts 5. FU (Fürsorgerische Unterbringung, ehemals FFE) 6. Nationalität 7. Bildungsstand 8. Zivilstand 9. Beschäftigung vor Eintritt 10. Aufenthaltsort vor Eintritt 11. Aufenthalt nach Austritt 12. Behandlung nach Austritt 13. Versicherungsart (allgemein, halb-privat, privat) 14. Einweisende Instanz 15. Entscheid für Austritt 16. Behandlungsdauer (Anzahl Pflegetage). Neben der medizinischen Statistik sollen zusätzlich klinikbezogene Strukturdaten erhoben werden, welche Auskunft auf den Einfluss auf die Qualität geben und eine Optimierung der Vergleichbarkeit ermöglichen sollen: 1. Klinikgrösse Anzahl Patienten und Patientinnen (Fälle als Austritte) 2. Klinikgrösse Anzahl Betten 3. Anteil unfreiwillige Eintritte im allgemeinen sowie im spezifischen Anteil FU am Gesamt der Eintritte 4. Anteil Patienten unter 18 Jahre am Gesamt der Patienten (Eintritte) 9. Die Kennzahl Anteil an Wiedereintritten innerhalb von 15 Tagen an Gesamt der Eintritte wird ebenfalls als wichtig erachtet. Diesbezüglich bestehen jedoch verschiedene Definitionsprobleme und, daraus ableitbar, Codierungsschwierigkeiten (bspw. nicht gezählte Wiedereintritte, weil so kurz, dass Teil derselben Behandlungsepisode; geplante und ungeplante Wiedereintritte; Verlegung in andere Kliniken). Die Kennzahl Wiedereintritte soll daher im Rahmen der Umsetzungsdauer des hier vorliegenden Konzepts weiter konkretisiert und spätestens per einer Erhebung zugänglich gemacht werden. 9 Ebenfalls wurde diskutiert, den Anteil an Patienten über 65 Jahre zu erheben. Insbesondere in der Deutschschweiz besteht jedoch ein Trend, Patienten bereits ab 60 Jahren in alterspsychiatrische Angebote aufzunehmen. Diese Kennzahl ist daher wenig aussagekräftig.

11 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Damit ein Bild zur einzelnen Klinik entstehen kann, soll, wie bereits im ANQ Pilotprojekt Psychiatrie, jede Klinik einen maximal 10-zeiligen Kurzbeschrieb formulieren, welcher in den Auswertungsbericht (im Anhang) integriert wird. 4.3 Indikator Symptombelastung Symptombelastung bezeichnet Anzahl und Schweregrad vorhandener Symptome einer psychischen Störung. Dieser Indikator misst die Differenz zwischen Symptombelastung bei Eintritt und Symptombelastung bei Austritt und ermöglicht so Rückschlüsse auf die Effektivität der therapeutischen Interventionen; ermöglicht die seitens des Patienten resp. der Patientin wahrgenommene subjektive Empfindung der Belastung von Symptomen mit der medizinisch-fachlich wahrgenommenen Belastung von Symptomen zu vergleichen und davon Behandlungsschlüsse abzuleiten; erfasst den allgemeinen Schweregrad der Erkrankung der Patientinnen und Patienten, welche in einer Klinik behandelt werden (leichte, mittelgradige und schwere Beeinträchtigungen). Die Symptombelastung soll, sowohl im Fremd- als auch im Selbstrating, als Delta zwischen Ein- und Austritt gemessen werden. D.h. es erfolgt eine Erhebung bei Klinikeintritt und eine Erhebung bei Klinikaustritt. Die Kliniken können weitere Erhebungsintervalle vorsehen, welche jedoch nicht Bestandteil der nationalen Messungen sind. Die Erhebung erfolgt dauerhaft als Vollerhebung bei allen Patienten (keine auf einzelne Monate beschränkte Intervallmessungen). Dies aus folgenden Gründen: Die Lerneffekte (im Sinne von Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung) stellen sich für die Behandelnden dann ein, wenn Messungen zur Routine werden; diese können nur zur Routine werden, wenn sie regelmässig vorgenommen werden und zum Standardbehandlungsprozess gehören. Die Messlogistik erhöht sich, wenn Messungen nur für eine bestimmte Dauer eingeführt werden, da sie dann keinem Regelablauf entsprechen und immer wieder neu installiert werden müssen. Laufende Messungen erhöhen die Rücklaufquote sowie die Datenqualität durch mehr Übung und differenziertere Auseinandersetzung mit den Messungen und ihren Resultaten Fremdrating Symptombelastung Das Fremdrating erfolgt durch die Behandelnden selber (und nicht durch Drittpersonen wie Assessoren). Damit können ein unmittelbares Lernen und eine Sensibilisierung auf die Daten stattfinden und die Daten können so direkt dem Behandlungsverlauf dienen. Fremdrating mittels HoNOS Die Erhebung der Daten erfolgt im Fremdrating mittels des Messinstrumentes HoNOS (Health of the Nations Outcome Scales). Das Messinstrument HoNOS gibt es in drei Ausführungen, welche alle validiert sind: a) HoNOS for children / young people b) HoNOS for adults c) HoNOS 65+ Für die nationale Messvorgabe per 1.Juli 2012 ist der HoNOS for adults einzusetzen, auch für Psychaitriepatient/innen über 65 Jahre. Die beiden HoNOS-Versionen unterscheiden sich ausschliesslich im Glossar. Aufgrund der Praktikabilität (ein Fragebogen bei altersmässig durchmischten und

12 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom unterschiedlich organisierten Stationen) hat der ANQ-Qualitätsausschuss sich einstimmig für den Einsatz nur einer HoNOS-Version im Erwachsenenbereich (inkl. Gerontopsychiatrie) ausgesprochen. Inwiefern sich der HoNOS for children / young people eignet, wird aktuell in der erwähnten Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie abgeklärt. Wo möglich, ist das Arbeiten mit denselben Instrumenten zu begrüssen. Der HONOS ist lizenzfrei. Eine Arbeitsgruppe 10 bestehend aus Vertretenden des ANQ sowie des Projekts TARPSY hat die HONOS-Versionen Deutsch, Französisch und Italienisch verglichen und bereinigt. Die Informationen zur Codierung des HONOS finden sich in einem diesbezüglichen HO- NOS-Dokument des ANQ ( ANQ approved Versionen des HONOS in Deutsch, Französisch und Italienisch). Die Informationen zur Erfassung des HONOS im Manual zu den Qualitätsmessungen. Zusätzliche Empfehlung: Der ANQ empfiehlt, die Symptombelastung auch mittels des Messinstrumentes AMDP (Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie) bei Klinikeintritt und Klinikaustritt zu erheben. Dieses Instrument fördert die diagnostischen Kompetenzen der Behandlerinnen und Behandler und eignet sich entsprechend auch sinnvoll für die Schulung der Assistenzärzte und zur Förderung des Fachdiskurses. Der AMDP beschreibt das vorliegende klinische Bild im Gegensatz zum HoNOS auf Symptomebene und erfasst dadurch die Symptombelastung direkt. Insofern wird empfohlen, den AMDP mindestens zur Optimierung der Diagnostik durch die Behandelnden (Fallverantwortlichen) bei Klinikeintritt einzusetzen Selbstrating Symptombelastung Das Selbstrating wird durch die Patientinnen und Patienten selber vorgenommen. Sie werden durch die Behandelnden und/oder die Pflege informiert. Die Erhebung der Daten erfolgt im Selbstrating mittels des Messinstrumentes Brief Symptom Check List (Abkürzung: BSCL) 11. Der BSCL ist die Kurzform des SCL-90 (Self-Report Symptom Check List) und erfasst die psychische Symptombelastung. Das Messinstrument ist, im Unterschied zum SCL-90, kürzer; damit verringert sich der Erfassungsaufwand, was erfahrungsgemäss zu leicht höherem Rücklauf führt. Wichtig ist, dass die Patientinnen und Patienten hinsichtlich des Messinstruments instruiert und bei Bedarf unterstützt werden Mitglieder dieser Arbeitsgruppe: Psychiater/Psychotherapeuten/behandelnde Psychologen: Dr.med. Angelo Bernardon méd.-therap. Leiter Kinderbereich Universität Zürich Kinder- und Jugendpsychiatrie; PD Dott.ssa med. Lorenza Bolzani clinica psichiatrica Viarnetto; Dr. phil. André della Casa Fachleitung Psychologie Universität Zürich Kinder- und Jugendpsychiatrie; Dr.méd. Urs Corrdi, Fondation de Nant; Dr.méd. Isabelle Gothuey, directrice médicale Fondation de Nant; Dr.méd. Nathalie Koch CHUV hôpitaux universitaires canton de Vaud, département psychiatrie; Dr.méd. Gérard Winterhalter, médecin chef Fondation de Nant; Psychiatrie-Pflege: Eduard Felber, Leiter Pflegedienst Psychiatrische Dienste Graubünden; Auswertung und Organisation Messungen: Nathalie Clerici Organizzazione sociopsichiatrica cantonale di Ticino; Thierry Ruchet, directeur administratif et financier Fondation de Nant; Mark Pletscher, lic.oec.publ. ZHAW.; Dr. Regula Ruflin lic.phil. ANQ; Urs Schönenberger Projektleiter Psychiatrie Hplus die Spitäler der Schweiz; Peter Waldner lic.phil. Bereichsleiter Psychiatrie Gesundheitsdirektion Zürich; Prof. Dr. Simon Wieser ZHAW BSCL stellt den neuen Namen des BSI (Brief Symptom Inventory) dar. Details bzgl. des Messvorgehens und einer Vergleichbarkeit der Selbsterhebung durch ähnliche Bedingungen sind im erwähnten Handbuch dargelegt.

13 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Messzeitpunkte Symptombelastung Die Outcome- und Basisdaten werden bei Klinikeintritt und bei Klinikaustritt (Falleröffnung, Fallabschluss) erhoben. Spezifizierungen dazu finden sich im Manual zu den ANQ Qualitätsmessungen Psychiatrie (Dokument: Manual für Erfassende ). Die Variante Verlaufsmessungen vorzunehmen - bspw. bei Klinikeintritt, nach drei Wochen Klinikaufenthalt, bei Klinikaustritt - ist den Kliniken freigestellt. Aus Komplexitätsgründen finden im Rahmen der ANQ-Qualitätsmessungen ausschliesslich die Eintritts- und Austrittsdaten Eingang in die vergleichenden Auswertungen Datenrücklauf Symptombelastung Der optimale Stichprobenumfang wird durch folgende Einflussgrössen berechnet: Signifikanzniveau zu erwartende Effektgrössen Teststärke Anzahl der zu vergleichenden Gruppen. Das Signifikanzniveau kann bei 0.05 angesetzt werden, da eine statistische Fehlentscheidung bei der Berechnung des Outcomes keine direkten Konsequenzen auf individuelle Behandlungsentscheide nach sich zieht. Die Teststärke kann, trotz fehlender verbindlicher Normen, auf 0.8 festgelegt werden. D.h. eine richtige Hypothese wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 80% entdeckt, bzw. mit 20% Wahrscheinlichkeit eine richtige Hypothese fälschlicherweise abgelehnt. Die auszuweisenden Effektgrössen richten sich nach der klinischen Fragestellung. Für Studien, die sich auf individuelle Behandlungsentscheidungen auswirken, sollten grosse Effekte angestrebt werden (mehr als 0.8), für klinische Studien und Ergebnisstudien sind kleine (0.2) bis mittlere (0.4) Effekte ausreichend als Berechnungsgrundlage für die optimale Stichprobengrösse. 13 Entscheidend für die Aussagekraft und Repräsentativität der rückgemeldeten Outcome-Daten ist der Datenrücklauf. Der Datenrücklauf wird wie folgt erwartet: 14 Bei Fremdrating bezogen auf Ein- und Austritt: %. Legitime Drop-out Gründe sind frühzeitige, unvorgesehene Austritte. Bei Selbstrating bezogen auf Ein- und Austritt: %. Legitime Drop-out Gründe sind Ablehnung durch Patienten (gehäuft bei wiederholten Eintritten sowie bei gewissen Diagnosegruppen), Fremdsprachigkeit, fortgeschrittene Demenzerkrankung Statistische Auswertung Symptombelastung Die Outcome-Ergebnisse bzgl. Symptombelastung sind statistisch mittels Effektstärkenberechnung auszuwerten. Effektstärken stellen das Veränderungsausmass zwischen zwei (Prä-/Post-) Messungen dar. Die Stichprobe ist mittels anerkannter Tests zu prüfen sowie allfällige Ausreisser (outlyers, extremes) aus der Berechnung auszuschliessen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Messungen erstellt das nationale Auswertungsinstitut ein Auswertungskonzept, welches vom ANQ Qualitätsausschuss Psychiatrie zu verabschieden ist Vgl. Bortz & Lienert: Berlin/Heidelberg Vgl. Babbie Diese Vorschläge für die Erwartung an Rückläufen wurde sowohl im ANQ Pilotprojekt, zweiter Pilotbericht vom März 2011, sowie in den Auswertungen zu den Messungen 2008 und 2009 im Kanton Zürich eingesetzt. Die Offertausschreibung fand anfangs August 2011 statt, per Einladungsverfahren an ca. 25 Institute. Der ANQ erhielt sechs Offerten. Nach einem zweistufigen Auswahlverfahren inkl. Präsentation der Offerten vor dem ANQ- Qualitätsausschuss Psychiatrie, hat der ANQ-Vorstand an seiner Sitzung den Auftrag den Universitä-

14 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Indikator Freiheitsbeschränkende Massnahmen Indikator und Messinstrument Freiheitseinschränkende Massnahmen werden in der Psychiatrie selten und nur in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt, nämlich dann, wenn durch die psychische Krankheit vom Patienten/von der Patientin eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht. Rechtliche Grundlagen für die Erfassung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen sind die schweizerischen und kantonalen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das neue Kinds- und Erwachsenenschutzgesetz sowie die diesbezüglichen kantonalen Einführungs- und Ausführungsbestimmungen. Überdies liegen der Erfassung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen die ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW zugrunde. Die in der nationalen Ergebnismessung in der Psychiatrie berücksichtigten Freiheitsbeschränkenden Massnahmen betreffen Isolationen, Fixierungen und Zwangsmedikationen sowie gerontotypische Sicherheitsmassnahmen wie Steckbretter vor dem Stuhl, Bettgitter, ZEWI-Decken etc. Dieser Indikator stellt einen kritischen Erfolgsfaktor hinsichtlich der Wahrung der Freiheitsrechte der Patientinnen und Patienten dar, und unterstützt die Interpretation hinsichtlich der Sorgfalt und der Angemessenheit psychiatrischer Behandlungsmassnahmen. Die Erhebung der Daten erfolgt mit dem EFM, Erfassungsinstrument Freiheitsbeschränkende Masnahmen. Es handelt sich dabei um das Instrument Benchmark-Zwang (BM-Zwang), welches im Rahmen des KIQ/ANQ Pilotprojekts Psychiatrie eingesetzt wurde und für die nationalen Messungen Psychiatrie ab 1. Juli 2012 um gerontotypische 16 Freiheitsbeschränkende Massnahmen ergänzt wurde Tabelle für die Erfassung Die nachfolgende Tabelle enthält alle für die Messung notwendigen Angaben und entspricht dem den Auswertungen zugrundeliegenden Mindestdatensatz. Jede in der Klinik stattfindende Freiheitsbeschränkende Massnahme wird mittels Ereignisliste erfasst. Durchgeführt werden sie gemäss den klinikinternen Richtlinien und Bestimmungen ren Psychiatrischen Diensten UPK Basel, Abteilung Evaluation, erteilt. Die Unabhängigkeit des Auswertungsinstituts von den übrigen klinischen und administrativen Abläufen der UPK ist vertraglich geregelt. Die Bestimmung der zu ergänzenden gerontotypischen Items erfolgte in einem mehrstufigen Prozess: Vorschläge wurden von einer vom ANQ Qualitätsausschuss Psychiatrie mandatierten Arbeitsgruppe bestehend aus de Dr. Christoph Abderhalden, MNSc, Renate Bernhardsgrütter, dipl. Natw ETH, lic.phil. Psychologin und Dr. Regula Ruflin, ANQ, formuliert. Diese Vorschläge wurden daraufhin mit den Mitgliedern des ANQ Qualitätsausschusses Psychiatrie diskutiert und der Schweizerischen Gesellschaft für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie / Société Suisse de Psychiatrie et Psychothérapie de la Personne Agée / Società Svizzera di Psichiatria e Psicoterapia degli Anziani zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassungsergebnisse wurden wiederum im ANQ Qualitätsausschuss Psychiatrie diskutiert und die definitive Version EFM an der Sitzung vom 9. Dezember 2011 verabschiedet. Im Rahmen der Zwischenauswertungen zum ANQ Pilotprojekt war mehrfach die Rede davon, Freiheitsbeschränkende Massnahmen mit Aggressionsmessungen zu verknüpfen. Dahinter stand die Hypothese, dass womöglich Freiheitsbeschränkende Massnahmen dort in erhöhtem Masse vorkommen, wo kein systematisches Aggressionsmanagement besteht. Neuesten Studien zu folge besteht jedoch kaum ein Zusammenhang zwischen Häufigkeit, Dauer und Intensität von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen mit Häufigkeit, Dauer und Intensität von Aggressionen und diesbezüglichem präventivem Handeln des Fachpersonals (vornehmlich Pflege) durch systematisches Aggressionsmanagement. Ebenfalls haben die Erfahrungen im Zusammenhang mit den Messergebnissen zum zweiten ANQ Pilotjahr gezeigt, dass auch die Datenqualität und Datenmenge von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen stark verbesserungsbedürftig ist. Es wurde in diesem Umsetzungskonzept daher aus fachlichen und datenlogistischen Gründen von einer Verknüpfung mit Aggressionsmessungen abgesehen.

15 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Art der Freiheitsbeschränkenden Massnahme Kategorie Zeitraum resp. Zeitpunkt Isolation Fixierung Zwangsmedikation Sicherheitsmassnahme im Stuhl Sicherheitsmassnahme im Bett Oral Injektion bis zu 4 Std. mehr als 4 Std. kurz: bis 4 Std. ganze Nacht dauernd (Tag und Nacht) Tabelle 2: Übersicht Erfassung Freiheitsbeschränkende Massnahmen (EFM) Beginn Ende Datum und Uhrzeit Datum und Uhrzeit Beginn Ende Datum und Uhrzeit Datum und Uhrzeit Zeitpunkt Datum und Uhrzeit Datum der Durchführung Datum der Durchführung (bei Dauer über Nacht: Datum des Beginns) Datenrücklauf Freiheitsbeschränkenden Massnahmen Für die statistische Deskription von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen sind pro Klinik zwecks Aussagekraft mindestens 25 Fälle erforderlich. Die Informationen zur Erfassung Freiheitsbeschränkender Massnahmen finden sich im Manual zu den Qualitätsmessungen Statistische Auswertung Freiheitsbeschränkenden Massnahmen Der Indikator Freiheitsbeschränkenden Massnahmen wird statistisch-deskriptiv auf Art, Dauer, Häufigkeit, Intensität und Wiederholung ausgewertet und die Resultate entsprechend tabellarisch, in Balkendiagrammen und Box Plots dargestellt. Das Auswertungskonzept, welches im Rahmen des ANQ Pilotprojekts präzisiert wurde, wird um die gerontospezifischen Aspekte ergänzt. 4.5 Indikator Patientenzufriedenheit Heute werden in der stationären Psychiatrie verschiedene Instrumente zur Erfassung der Patientenzufriedenheit eingesetzt, am häufigsten sind: MüPF (Münsterlinger Fragebogen zur Patientenzufriedenheit), PoC-18 (Perceptions of Care) und ZüPAZ (Zürcher Patientenzufriedenheitsfragebogen). Zu diesen Messungen bestehen bereits heute verschiedene Benchmarkinggruppen, welche gut funktionieren. Die Vereinheitlichung der Patientenzufriedenheitsmessung, welche mit der bestehenden Vielfalt in einem Grossteil der psychiatrischen Kliniken gut installiert ist, wird als schwierig und wenig nutzstiftend erachtet. Es wird daher das folgende Vorgehen vorgeschlagen: Fortführung der bestehenden Patientenzufriedenheitsmessungen in den Kliniken, mit eigener Auswertung. In Anlehnung an die Akutsomatik Erarbeitung eines Kernfrage-Sets. Hierfür sollen jedoch die Erfahrungen in der Akutsomatik abgewartet und die Konzipierung des Kernfrage-Sets bei Vorliegen der Erfahrungen Akutsomatik so konzipiert werden, dass das Kernset spätestens per eingesetzt werden kann. Einmal im Einsatz, sollte das Kernset Patientenzufriedenheit zusammen mit den anderen Messungen ausgewertet und mit diesen Ergebnissen in Bezug gesetzt werden.

16 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Spezifische Messthemen 5.1 Risk-Adjustement Unter Risk-Adjustement (Risiko-Adjustierung) werden statistische Berechnungen verstanden, welche unterschiedliche Einflussfaktoren die erhobenen Daten betreffend rausrechnen, damit die Daten fairer miteinander vergleichbar werden. Insbesondere handelt es sich dabei um unterschiedlich verteilte Risiken zwischen den Leistungserbringern betreffend patientenindividueller Risiken (Patientenmix). Ein Risk-Adjustement bedingt eine hohe Datenqualität, ansonsten die statistischen Berechnungen weitere Verzerrungen hervorrufen resp. die Risiko-Adjustierung zweifelhaft bleibt. Eine hohe Datenqualität wird dadurch erreicht, dass einerseits quantitativ möglichst viele und möglichst vollständige Datensätze erhoben werden und anderseits die Datensätze in qualitativer Hinsicht möglichst reliabel sind. Reliable Daten werden durch eine hohe Interreliabilität erreicht, d.h. dass Daten möglichst kongruent erhoben werden, unabhängig vom konkreten Erheber und vom konkreten Messzeitpunkt. Dies wiederum ist mit möglichst konsequent umgesetzten Messprozessen erreichbar, in welchen das Personal gut geschult und supervisiert ist. Ebenfalls förderlich sind regelmässige Intervisionen hinsichtlich der Datenerhebungen (messen wir wirklich alle dasselbe, gewichten wir die vorliegenden Informationen gleich, sodass wir sie auch gleich erfassen, etc.). Es gibt im Rahmen der Patientenzufriedenheitsmessungen auch Stimmen, welche ein Risk- Adjustement als wenig sinnvoll erachten, da damit genau die fachlich interessanten Faktoren des Patientenmixes herausgerechnet werden und damit eine Auseinandersetzung mit den Gründen möglicher Unterschiede zwischen Kliniken erschwert werde. Im Rahmen des Pilotprojekts hat sich überdies gezeigt, dass auch nach zwei Jahren die Datenqualität unzureichend war, um ein statistisch sinnvolles Risk Adjustement vorzunehmen. Der ANQ strebt ein Risk Adjustement an. Inwiefern ein solches jeweils möglich ist, wird zu den Auswertungszeitpunkten aufgrund der konkret vorliegenden Daten beurteilt. In jedem Falle sollen auch die Rohdaten ausgewertet werden, um deren Stringenz zu überprüfen. 5.2 Begründete Drop-outs Die Eintritts- und Austrittsbasisdatendokumentation 18 muss unabhängig von begründbaren Dropouts vorgenommen werden. D.h. sämtliche Fälle sollten mit kompletter Basisdatenerhebung sowie mit kategorisierter Begründung des Ausschlusses aus der Outcome-Datenerhebung dokumentiert sein. Dies ist zentral, weil damit die Repräsentativität der dokumentierten Ergebnisdaten beurteilt werden kann. Ebenfalls ist dies auch für die Erhebung des Indikators Freiheitsbeschränkende Massnahmen zentral (das Pilotprojekt hat hierbei teilweise hohe Drop-outs generiert, weil zwar Messungen von Freiheitsbeschränkenden Massnahmen vorlagen, jedoch aufgrund fehlender Informationen kein Matching zu den Basisdaten möglich war). Das Manual zu den Messungen legt im Detail und basierend auf Messerfahrungen legitime Dropout-Gründe fest. Zu Messbeginn per 1. Juli 2012 handelt es sich dabei um jene Gründe, welche sich im Laufe des Pilotprojekts als sinnvolle Kategorien erwiesen, um die Mehrheit der Drop-outs erklären zu können, ohne dass die Anzahl unbekannt überproportional hoch ist. 19 Die Drop-out-Raten sind zwischen den Kliniken zu benchmarken Dies muss in den verschiedenen Protokollen nochmals nachgeschaut werden, hat im Verlaufe des Pilotprojekts Anpassungen gegeben. Im Pilotkonzept war angenommen worden, dass Drop-outs bei Fremdrating praktisch nicht vorhanden sein sollten, also nur im Falle von Selbstratings zum Zuge kämen. Dies erwies sich jedoch als illusorisch, s. hierzu auch den erwarteten Datenrücklauf in diesem Konzept. Mit den vorliegenden Drop-out Gründen können sowohl Fremd- als auch Selbstrating-bezogene Drop-outs berücksichtigt werden.

17 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Messlogistik Erhebung der Daten: Fachliches Für die Datenerhebung wird ein einheitlicher Prozess festgelegt, welcher für alle Kliniken verbindlich ist. Dieser Prozess wird in einem Handbuch festgehalten. Das Handbuch besteht auf Deutsch, Französisch und Italienisch (Dokumente: Manual für Erfassende und Datendefinition ) Erhebung der Daten: Technisches Mit welchen technischen Hilfsmitteln eine psychiatrische Klinik die Daten erhebt, ist ihr frei gestellt. Die Kliniken können die Daten wie folgt erfassen: Erfassung im eigenen Klinikinformationssystem (in der Regel separat einzuprogrammieren) Erfassung mittels einer spezifisch für (psychiatrische) Messungen entwickelten (online) Software (Schnittstellen zum KIS sind zu programmieren, andernfalls die Basisdaten doppelt zu erfassen) Datenaufbereitung, Datentransfer und Datenkontrolle Es ist davon auszugehen, dass die Daten in unterschiedlicher Form erfasst werden. Die Kliniken verpflichten sich, die Daten im vom Auswertungsinstitut bestimmten und geeigneten Format als Excel-Datei dem Institut rechtzeitig zu übermitteln. Die Informationen zum Format sowie zur Datenlieferung (was wird wann wie, in welcher Periodizität wohin geliefert) sind im Dokument Datendefinition festgehalten. Ebenfalls ist im Ablauf geklärt, welche Datenkontrolle und Datenplausibilisierung seitens der psychiatrischen Klinik und welche seitens des Auswertungsinstituts vorzunehmen ist Datenauswertung Die Datenauswertung ist von einer geeigneten Stelle (Auswertungsinstitut) vorzunehmen, an welche folgende Anforderungen bestehen: Methodenkompetenz: Detaillierte Kenntnis statistischer Analysen und diesbezüglicher Auswertungen und Darstellungsformen Fachkompetenz: Kenntnis psychiatrischer Qualitätsthemen, wenn möglich Verknüpfung der Ergebnisse mit Erkenntnissen anderer Studien; die Berichterstellung beinhaltet sowohl die Auswertung als auch das Aufzeigen möglicher Interpretationen der Ergebnisse Sprachkompetenz: Fähigkeit, einen Bericht in den drei Landessprachen zu erstellen und zu diskutieren Organisation: Unabhängigkeit, d.h. Stelle, die nicht in die psychiatrische Leistungserbringung involviert ist resp. die diesbezügliche Unabhängigkeit nachvollziehbar und glaubhaft darlegen kann Arbeitseinsatz: Datenauswertungsaufgaben verlangen punktuell einen hohen Ressourceneinsatz, welcher gewährleistet werden muss Bericht Vergleichsbericht Die Daten werden klinikvergleichend ausgewertet und in einem Bericht dargestellt. Der Bericht beinhaltet die Auswertungen zu den Symptombelastungen (Fremdrating, Selbstrating) sowie zu den Freiheitsbeschränkenden Massnahmen. Die Inhalte des Berichts (Auswertungskonzept) werden gemeinsam zwischen dem Auswertungsinstitut und dem ANQ bestimmt. Der Bericht ist jeweils auf Deutsch, Französisch und Italienisch vorzulegen.

18 ANQ Psychiatrie. Umsetzungskonzept nationale Messungen. Version 3 vom Es wird jährlich ein Bericht erstellt über die Messungen des jeweils vorangehenden Jahres. Ein erster ordentlicher Bericht erfolgt im Frühling Im 2012 erfolgt im vierten Quartal ein Bericht, welcher auf die Datenqualität fokussiert. Dieser soll allenfalls erforderliche Anpassungen in der Datenerhebung und/oder in der Datenlieferung sichtbar machen und gleichzeitig ein Feedback zu den bisherigen Erhebungen geben. Damit erhalten die Kliniken Resonanz auf die Datenerhebung, was auch motivierend wirken soll. Im Rahmen der Abklärungen betreffend die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie betreffend das Kernset Patientenzufriedenheit ist auch die Auswertung diesbezüglicher Daten sowie deren Aufbereitung in einem Bericht zu klären, insbesondere die Frage, ob es sich um separate Auswertungen und Berichte handelt. Vergleichsdiskussion Auf Wunsch des Qualitätsausschusses und im Rahmen möglicher Ressourcen kann der ANQ Vergleichsworkshops zwischen Kliniken organisieren. Grundsätzlich ist die Vergleichsdiskussion jedoch Sache der psychiatrischen Kliniken, welche angehalten sind, in einer Benchmarkinggruppe ihrer Wahl die Ergebnisse vergleichend zu diskutieren. Damit können die heute bereits bestehenden Benchmarkinggruppen weiter bestehen und die kleineren, teilweise auch regionalen Strukturen der effizienten und vertrauensvollen Bearbeitung dienen. 5.4 Umgang mit und Publikation der Daten Der Umgang mit Daten Datenschutz, Dateneigentum, Umgang mit Daten der Ergebnisqualitätsmessung, Publikation richtet sich nach dem Bestimmungen des Datenreglements des ANQ. 20 Art. 2 des ANQ-Datenreglements hält den Geltungsbereich wie folgt fest: 1 Das Datenreglement gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die an der Erhebung, Bereinigung, Auswertung, Veröffentlichung und Aufbewahrung von Daten im Rahmen der durch den ANQ durchgeführten Messungen beteiligt sind. 2 Der ANQ macht das Datenreglement allen in den Messungen involvierten natürlichen und juristischen Personen bekannt. Er erklärt das Datenreglement zum integrierten Bestandteil der Verträge zu Erhebungen, Auswertungen und Veröffentlichungen von Daten. Die vergleichenden Messergebnisse sollen einheitlich und über einen Kanal transparent gemacht und öffentlich publiziert werden. Die Veröffentlichung erfolgt einzig durch den ANQ. Hingegen sind die klinikindividuellen Rohdaten Eigentum der Klinik und können von diesen weiter genutzt werden, bspw. im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Publikationen oder in Zusammenhang mit den Geschäftsberichten. 6 Organisation 6.1 Organisation der Messungen in den Kliniken Die Kliniken organisieren ihre Messungen selber, orientieren sich dabei jedoch an einem einheitlich vorgegebenen und verbindlichen Erhebungsprozess. Es hat sich bewährt, eine Projektleitung zu bestimmen sowie die Zusammenarbeit zwischen der Führungslinie und der Projektleitung Outcome-Messungen gut zu klären. Damit im Alltag neben den vielen anderen konkurrierenden Aufgaben die Daten auch adäquat erhoben werden, ist eine entsprechende Gewichtung und Priorisierung der diesbezüglichen Arbeiten durch alle Mitglieder der Klinikleitungen unabdingbar. 20 ANQ (2011): Datenreglement ANQ Version 1.0

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