der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche

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1 Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß 20f SGB V im Freistaat Bayern (LRV Bayern) zwischen der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse zugleich für die Pflegekasse der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Bayern zugleich für die Pflegekassen der BKKen der IKK classic, Landesdirektion Bayern, vertreten durch den Landesgeschäftsführer, handelnd nach 207 Abs. 4 und 4a SGB V als Landesverband zugleich für die Pflegekasse der IKK classic der KNAPPSCHAFT Regionaldirektion München zugleich für die Pflegekasse der KNAPPSCHAFT Regionaldirektion München der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse zugleich für die Pflegekasse der SVLFG den nachfolgend benannten Ersatzkassen, zugleich für die bei ihnen errichteten Pflegekassen BARMER - Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk) HEK - Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Bayern (nachfolgend Krankenkassen genannt), der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern der Deutschen Rentenversicherung Schwaben der Deutschen Rentenversicherung Bund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (nachfolgend Träger der Rentenversicherung genannt), den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung vertreten durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Südost (DGUV-LV) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (nachfolgend Träger der Unfallversicherung genannt)

2 und dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dieses wiederum vertreten durch die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege (nachfolgend Freistaat Bayern genannt) alle zusammen nachfolgend Beteiligte genannt

3 Präambel Die Beteiligten schließen unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (Anlage 1 der LRV Bayern) sowie der Ziele der^gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie diese Landesrahmenvereinbarung (LRV Bayern) mit-dem Ziel, die nationale Präyentionsstrategie im Freistaat Bayern unter Berücksichtigung der im Freistaat Bayern formulierten gesundheitsbezogenen Ziele, wie z. B. im Bayerischen^Präventionsplan in der Fassung Dezember 2015 (Anlage 2 der LRV Bayern) formuliert, umzusetzen. Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das setzt voraus, dass die jeweiligen Verantwortungsträger auf der Basis ihrer gesetzlich zugewiesenen Verantwortung tätig werden und sich angemessen beteiligen. Die Beteiligten an der LRV Bayern sind sich einig, dass die Intensivierung des Engagements der Sozialversicherungsträger nicht zu einer Reduktion des Engagements der übrigen Beteiligten oder anderer verantwortlicher Akteure führen darf. Die Beteiligten der LRV Bayern setzen sich vielmehr gemeinsam dafür ein, weitere Partner für Prävention und Gesundheitsförderung im Freistaat Bayern zu gewinnen und die Reichweite ihrer Aktivitäten zu erweitern. Die Beteiligten der LRV Bayern und ihre Partner haben in den letzten Jahren viele erfolgreiehe Ansätze der Prävention und Gesundheitsförderung initiiert, begleitet und unterstützt Im Freistaat Bayern haben sich bewährte Strukturen der Zusammenarbeit sowie verbindliche Kooperationen etabliert. Die vorliegende Vereinbarung bietet den Rahmen, bewährte AnsäTze und Kooperationen der Prävention und Gesundheitsförderung fortzuführen bzw. auszubauen und neue Initiativen gemeinsam voranzubringen. Dies kann sowohl landesweit als auch regional begrenzt entsprechend der jeweiligen Bedarfs geschehen. Die Beteiligten stimmen sich in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit bedarfsbezogen ab. Die Beteiligten der LRV Bayern sind sich einig in der Zielsetzung, Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig anzulegen und dabei dertjeweils aktuellen Qualitätsanforderungen^ gerecht zu werden. Dies beinhaltet insbesondere eine Orientierung an den bestehenden Bedarfen auf der Grundlage der Gesundheitsberichterstattung des Freistaates Bayern und der Kommunen. Die weiteren Beteiligten der LRV Bayern bringen hier die'ihnen zur Verfügung stehenden Informationen in diese ein. Die daraus sichtbaren Ursachen ungleicher Gesundheitschancen bilden einen wesentlichen Ausgangspunkt für die Planung von gemeinsamen Maßnahmen. Besondere Beachtung bei der Planung von Maßnahmen soll die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheits^ Chancen finden. Daran sind alle verantwortlichen Ressorts der Verwaltung des Freistaates Bayern sowie ggf. der beigetretenen Kommunen, die für Gesundheitsförde7ung und Präven"- tion Verantwortung tragen, zu beteiligen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen"haben Bedarfe, Nachhaltigkeit, Evaluation und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert.

4 1 Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention Grundlagen der LRV Bayern sind: 1. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten gemäß 20a SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der 20 und 20a SGB V vom 21. Juni (nachfolgend: Leitfaden Prävention) - in der jeweils gültigen Fassung, 2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Gesundheitsförderung in Betrieben gemäß 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention, 3. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß 5 Abs. 1 und Abs. 2 SGB Xl, 4. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß 14 SGB VI in Verbindung mit dem "Rahmenkonzept zur Umsetzung medizinischer Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung" - in der jeweils geltenden Fassung, 5. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß 14 Abs. 1 SGB VII, 6. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention des Freistaates Bayern gemäß Art. 9 i.v. m. Art. 2 Abs. 1 GDVG, 7. ggf. Leistungen von der LRV Bayern Beigetretenen im Sinne des 20f Abs. 2 Satz 2 SGB V im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages. Ausgenommen sind Leistungen, die durch die vorgenannten Grundlagen nicht abgedeckt sind. 2 Beitritt (1) Macht ein Beitrittsberechtigter im Sinne des 20f Abs. 2 Satz 2 SGB V von seinem gesetzlichen Beitrittsrecht Gebrauch, wird er Beteiligter an der LRV Bayern. (2) Der Beitritt erfolgt schriftlich durch Abgabe der Beitrittserklärung (Anlage 3 der LRV Bayern). Die Beitrittserklärung enthält Angaben zu den Leistungen des Beitrittsberechtigten und deren Rechtsgrundlagen gemäß 1 Nr. 7. Die Beitrittserklärung ist an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern zu richten und wird wirksam mit Zugang. 3 Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder (1) Die Beteiligten an der LRV Bayern richten im Rahmen dieser Vereinbarung ihre Aktivitäten prioritär auf die in den Bundesrahmenempfehlungen festgelegten Ziele und Handlungsfelder entsprechend ihrem jeweiligen gesetzlichen Auftrag aus. Dabei sollen auch spezifische gesundheitsbezogene Ziele des Freistaates Bayern, wie Z. B. die Handlungsfelder des Bayerischen Präventionsplans Gesundes Aufwachsen, Gesunde Arbeitswelt, Gesundes Altern und Gesundheitliche Chancengleichheit, berücksichtigt werden. (2) Die Zieleplanung und die Festlegung von gesundheitsbezogenen Zielen erfolgen im Frei- Staat Bayern durch die Beteiligten der LRV Bayern. Dabei kann auf den Sachverstand der Landesarbeitsgemeinschaft Prävention (LAGeP) und kommunale Netzwerke, wie z. B. Gesundheitsregionen Plus, zurückgegriffen werden. (3) Grundlage bilden insbesondere die Daten der Gesundheitsberichterstattung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Die Krankenkassen und die Träger der Renten- und Unfallversicherung werden Informationen und Daten im Rahmen ihrer gesetzlichen und technischen Möglichkeiten in den Prozess der gesundheitsbezogenen Zieleplanung und in die Präventionsberichterstattung einbringen.

5 4 Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten (1) Die Beteiligten der LRV bilden gemeinsam ein Steuerungsgremium. Dessen Aufgaben umfassen den laufenden Austausch über die Umsetzung der LRV im Freistaat Bayern, das Festlegen von Handlungszieten und -Schwerpunkten unter Berücksichtigung des Bayerischen Präventionsplans sowie die Entscheidung und Beschlussfassung über die LRV-Maßnahmen. (2) Die Krankenkassenverbände gründen eine Geschäftsstelle. Deren Aufgaben umfassen die Information und Beratung von Beteiligten und Antragstellern, die entscheidungsvorbereitende Bearbeitung von Projekten und die Organisation des Förderprozesses sowie die Vor- und Nachbereitung der gemeinsamen Sitzungen der Sozialversicherungsträger mit den im Lande zuständigen Stellen. (3) Näheres zu Steuerungsgremium und Geschäftsstelle regelt eine Geschäftsordnung. (4) Die Koordinierung von Leistungen gem. 20f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V zwischen den Beteiligten der LRV Bayern kann in separaten Kooperationsvereinbarungen zwischen den jeweils Beteiligten geregelt werden. Diese können sich auf einzelne Maßnahmen bzw. Projekte beziehen oder Grundsätze zur Vorgehensweise in bestimmten Lebenswelten beinhalten. (5) An den Kooperationsvereinbarungen zu einzelnen Maßnahmen bzw. Projekten sind jeweils zu beteiligen: - mindestens eine Krankenkasse und/oder ein Landesverband und/oder ein Träger der Rentenversicherung und/oder ein Träger der Unfallversicherung, - mindestens ein Verantwortlicher für die Lebenswelt, in der die Maßnahme/das Projekt durchgeführt wird. Die Unterzeichner dieser Kooperationsvereinbarung bestimmen dort Näheres zur Ko- Operation, insbesondere: (a) den Bezug zu den maßgeblichen Handlungsfeldern und Zielen, (b) den Bezug zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen der beteiligten Akteure, (c) die geplante Vorgehensweise, (d) die konkreten Leistungen/Beiträge aller Unterzeichner, (e) die Qualitätssicherung, die Dokumentation und die Evaluation. An den Kooperationsvereinbarungen, die sich auf Grundsätze zu Vorgehensweisen in bestimmten Lebenswelten beziehen, können die Sozialversicherungsträger beteiligt werden, die einen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag für diese Lebenswelt haben. (6) Darüber hinaus können die in 20f Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB V und/oder in 20f Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 SGB V Genannten an der Kooperationsvereinbarung beteiligt werden. (7) Die Beteiligten der LRV Bayern streben trägerübergreifende Kooperationen an und informieren sich bedarfsbezogen gegenseitig über ihre jeweiligen Angebote zu Gesundheitsförderung und Prävention. (8) Die Krankenkassen richten eine gemeinsame BGF-Koordinierungsstelle zur Beratung und Unterstützung von Unternehmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung ein. Die Umsetzung und Planung orientiert sich an dem Projekt der Bundesebene zu den Koordinierungsstellen. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen regeln gem. 20b Abs. 3 SGB V einheitlich und gemeinsam das Nähere in einer gesonderten Kooperationsvereinbarung.

6 (9) Die Beteiligten befürworten den Ausbau von Netzwerken zur Verständigung über Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention auf der kommunalen Ebene. (10)Auf Landesebene erfolgt mindestens alle fünf Jahre eine gemeinsame Bilanzierung der Umsetzung durch die Beteiligten der LRV Bayern. 5 Finanzierung Die Finanzierung der gemeinsamen Projekte, der Geschäftsstelle sowie des Steuerungsgremiums und der durch das Steuerungsgremium erteilten Aufträge werden in einer Finanzierungsvereinbarung (Anlage 4 der LRV Bayern) geregelt. 6 Klärung von Zuständigkeitsfragen (1) Die Krankenkassen die Träger der Rentenversicherung sowie der Unfallversicherung sind grundsätzlich über das Leistungsspektrum von Kranken-, Renten- und Unfallversi^ cherung zu Gesundheitsförderung und Prävention informiert und unterrichten bei Bedarf die Träger von Lebenswelten über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten. (2) Die Krankenkassen, die Träger der Rentenversicherung sowie die Träger der Unfallversicherung tauschen sich in regelmäßigen Abständen untereinander unctmit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als federführendem Ansprechpartner für die im Land zuständigen Stellen über Zuständigkeiten bei Grundsatzfragen dergesundheitsförderung und Prävention aus. 7 Gegenseitige Beauftragung nach dem SGB X Die Krankenkassen, ihre Landesverbände, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können sich gegenseitig mit der Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention beauftragen, wenn die Voraussetzungen des 88 SGB X gegeben sind. 8 Laufzeit, Kündigung, Anpassung (1) Die LRV Bayern gilt unbefristet und tritt mit Unterzeichnung der Beteiligten gemäß Rubrum in Kraft. (2) Ein Beitrittsberechtigter, welcher der LRV Bayern gem. 2 beigetreten ist, kann seinen Beitritt mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gegenüber der in 2 Abs. 2 genannten Stelle schriftlich kündigen. Bis dahin eingegangene Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt. (3) Die LRV Bayern endet wenn sie durch eine neue LRV ersetzt wird, die dem gesetzlichen Auftrag gemäß 20f SGB V entspricht. Die neue LRV kommt zustande mifunterzeichnung der gemäß 20f Abs. 1 SGB V vorgesehenen Beteiligten. (4) Ein Beteiligter kann unter schriftlicher Angabe erheblicher Gründe auch unterhalb der Schwelle des 59 SGB X von den anderen Beteiligten eine Änderung der LRV Bayern unter angemessener Berücksichtigung seiner erheblichen Gründe verlangen. Die Beteiligten haben hierüber innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. (5) Die LRV Bayern endet, wenn ihre gesetzliche Grundlage wegfällt.

7 9 Schlussbestimmungen (1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. (2) Sollten einzelne Bestimmungen der LRV Bayern ganz oder teilweise nichtig bzw. unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Beteiligten werden die nichtigen bzw. unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem gewallten Inhalt möglichst nahe kommen. Anlagen: Anlage 1. Bundesrahmenempfehlungen Anlage 2. Bayerischer Präventionsplan Anlage 3. Beitrittserklärung Anlage 4. Finanzierungsvereinbarung München, den AOK Bayern - Die Gesundheitskasse /LJ^- BKK Landesverband Bayern IKK classic, Landesdirektion Bayern, vertreten durch den Landesgeschäftsführer, handelnd nach 207 Abs. 4 und 4a SGB V als Landesverband./ (h ^ (^LLQ 7 KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse!SLAT t L

8 vdeke.v., Landesvertretung Bayern, vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Bayern Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Deutsche Rentenversicherung Nordbayem Deutsche Rentenversicherung Schwaben ^.l^u^ Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Südost (DGUV-LV) Me^e^ W <M>V. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege ^^.

9 Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach 20d Abs. 3 SGB V Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) - verabschiedet am

10 Die Nationale Präventionskonferenz als Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV), sozialer Pflegeversicherung (SPV), gesetzlicher Unfallversicherung (GUV) und gesetzlicher Rentenversicherung (GRV) besteht aus folgenden Mitgliedern: Mitglieder mit Stimmrecht: Gesetzliche Krankenversicherung: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen (zwei Sitze) Soziale Pflegeversicherung: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Pflegekassen (zwei Sitze) Gesetzliche Unfallversicherung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (jeweils ein Sitz) Gesetzliche Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund (zwei Sitze) [Im Falle einer angemessenen finanziellen Beteiligung der Unternehmen der privaten Krankenversicherung an Programmen und Projekten im Sinne dieser Bundesrahmenempfehlungen erhält der Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen e.v. einen Sitz mit Stimmrecht] Mitglieder mit beratender Stimme: Bundesministerien (vier Sitze) Landesministerien (vier Sitze) Deutscher Städtetag (ein Sitz) Deutscher Landkreistag (ein Sitz) Deutscher Städte- und Gemeindebund (ein Sitz) Bundesagentur für Arbeit (ein Sitz) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (ein Sitz) Deutscher Gewerkschaftsbund (ein Sitz) Patientenvertretung nach 140f SGB V (zwei Sitze) Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.v. (als Vertretung des Präventionsforums) (ein Sitz) An der Vorbereitung der Bundesrahmenempfehlungen waren beteiligt: Bundesagentur für Arbeit Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

11 Zu diesen Bundesrahmenempfehlungen wurde das Benehmen mit folgenden Partnern hergestellt: Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium des Inneren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

12 Inhalt 1. Präambel Grundsätze Gemeinsame Ziele, Zielgruppen und Handlungsfelder Ziel Gesund aufwachsen Zielgruppen werdende und junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende Ziel Gesund leben und arbeiten Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter - Erwerbstätige Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter - Arbeitslose Menschen Zielgruppe: Ehrenamtlich tätige Personen Ziel Gesund im Alter Zielgruppe: Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune Zielgruppe: Bewohnerinnen / Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen Dokumentations- und Berichtspflichten Schlussbestimmungen Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

13 1. Präambel Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention die folgenden bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) beschlossen. Die Rahmenempfehlungen dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligender Organisationen und Einrichtungen sowie zu Dokumentations- und Berichtspflichten. Sie sind beim Beschluss der trägerübergreifenden Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern, unter Beachtung der länderspezifischen Bedarfe, durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (auch für die Pflegekassen), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den in den Ländern zuständigen Stellen zu berücksichtigen. Die Bundesrahmenempfehlungen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- sowie sozialer Pflegeversicherung auf der Grundlage gemeinsamer Ziele 1 untereinander und mit den Zuständigen für die jeweiligen Lebenswelten in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Sozialversicherungsträgern zu stärken. 2. Grundsätze Die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie sozialen Pflegeversicherung unterstützen Lebensweltverantwortliche und Betriebe bei ihren Aktivitäten zur Umsetzung von gesundheitsförderlichen und präventiven Interventionen bzw. ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz. Ziel ist es, die Menschen dabei zu stärken, ihre Gesundheitspotenziale auszuschöpfen sowie den Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen zu fördern. Die alltäglichen Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen sind von erheblicher gesundheitlicher Bedeutung. Sie werden maßgeblich in den Lebenswelten der Menschen gestaltet. Lebenswelten sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, des Arbeitens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Freizeitgestaltung und des Sports. Dazu zählen insbesondere: Kommunen 2 Kindertagesstätten Sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Freizeitgestaltung Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen Hochschulen 1 Hierbei werden die im Präventionsgesetz genannten Ziele berücksichtigt. 2 Innerhalb von Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) können weitere Differenzierungen z.b. nach Stadt-/Ortsteilen oder nach speziellen Einrichtungen z.b. für Jugendliche, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Arbeitslose oder Generationen übergreifende Einrichtungen sinnvoll sein. Gemeinde übergreifende Ansätze bieten sich z.b. im ländlichen Raum an. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

14 Betriebe 3 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Einrichtungen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Die Kommune (auch Stadtteil/Quartier) ist eine Lebenswelt von besonderer Bedeutung, weil sie die anderen in der Aufzählung genannten Lebenswelten umgreift. In der Lebenswelt Kommune werden auch Zielgruppen erreicht, die nicht über eine der anderen genannten Lebenswelten erreicht werden können (z.b. allein lebende Ältere, Arbeitslose, Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen/-männer, Erwerbsgeminderte). Darüber hinaus besitzen Kommunen zusätzlich zu und auch unabhängig von ihrer Trägerverantwortung für einzelne weitere Lebenswelten wie Kindertagesstätten und Schulen - politische Gestaltungskompetenz für ihr Gebiet. Lebensweltbezogene Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sind ein Beitrag zu größerer gesundheitlicher Chancengleichheit. Hierzu ist u.a. eine Konzentration von Aktivitäten auf solche Lebenswelten erforderlich, in denen insbesondere auch Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen (Indikatoren: niedriger Bildungsstand, niedrige berufliche Stellung bzw. Erwerbslosigkeit und geringes Einkommen) ohne Stigmatisierung erreicht werden können. Dies gelingt z.b. in Kommunen mit niedrigem durchschnittlichem Pro-Kopf- Einkommen bzw. hohem Anteil an Arbeitslosen, Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung nach SGB II oder Migrantinnen und Migranten, Fördergebieten des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt sowie Kommunen bzw. Einrichtungen im ländlichen Raum mit schlechter Infrastruktur und einem hohen Anteil älterer Menschen. Leistungen sind auf Basis der in der jeweiligen Lebenswelt ermittelten Bedarfe zu erbringen. Hierbei sollten auch die im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung erhobenen Daten der Länder (und ggf. Kommunen) sowie die Daten der Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Zwischen Frauen und Männern existieren Unterschiede in Mortalität, Morbidität und Gesundheitsverhalten (z.b. in Bezug auf Ernährung, Bewegung, Suchtmittelkonsum). Sowohl bei der Bedarfsermittlung als auch bei der Planung und Erbringung von Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen sind daher geschlechtsbezogene Aspekte zu berücksichtigen. Der Schutz vor Krankheiten und Unfällen und die Förderung von Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlicher Teilhabe in Lebenswelten bilden gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit vielen Zuständigen und Verantwortlichen. Wesentliche Ansatzpunkte für eine präventive, gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderliche Lebensweltgestaltung sind regulative Eingriffe (z.b. Rauchverbote zum Nichtraucherschutz), die Ausstattung mit einer die Gesundheit fördernden Infrastruktur (z.b. für Erholung, Sport und ausgewogene Ernährung), die Berücksichtigung gesundheitlicher Belange (z.b. in Lehrplänen und Curricula) durch die Verantwortlichen für die jeweiligen 3 Der Begriff Betrieb schließt mit Blick auf die Zielgruppe Beschäftigte u.a. auch Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen etc.), Einrichtungen der Behindertenhilfe und Werkstätten für Behinderte sowie Pflegeeinrichtungen mit ein. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

15 Lebenswelten sowie die gesundheitliche Aufklärung. Das erfordert die Bereitschaft zu Ressort und auch Sozialversicherungszweige übergreifendem Handeln und die Bereitschaft, effektive und aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu implementieren bzw. bestehende effektive Maßnahmen miteinander zu verzahnen. Die nach 20f SGB V zu schließenden Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie leisten einen Beitrag zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Mit den Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen von gesetzlicher Kranken-, Unfallund Rentenversicherung sowie sozialer Pflegeversicherung sollen die für die Lebenswelten Verantwortlichen bei der präventiven sowie gesundheits-, sicherheits- und teilhabeförderlichen Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Lebenswelt unterstützt werden. Voraussetzung für ein entsprechendes Engagement ist, dass die für die Lebenswelt Verantwortlichen Träger der Lebenswelt und politisch Verantwortliche bereit sind, die Umsetzung bedarfsgerechter präventiver und gesundheitsförderlicher Aktivitäten in der jeweiligen Lebenswelt zu unterstützen sowie auf eine dauerhafte Implementierung hinzuwirken. Für die Leistungen der GKV ist eine angemessene Eigenleistung der für die Lebenswelt Verantwortlichen in 20a Abs. 2 SGB V als gesetzliche Voraussetzung verankert. Durch gemeinsame und gleichgerichtete Anstrengungen der Verantwortlichen für die Lebenswelten und der sie unterstützenden Träger der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung entsteht der größte Mehrwert für die Gesundheit - insbesondere dann, wenn bei der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen die Zielgruppen partizipativ eingebunden und bestehende Strukturen auf Landes- bzw. regionaler Ebene, auch unter Einbeziehung weiterer Akteure, genutzt werden. Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz wirken in gemeinsamer Verantwortung darauf hin, die Lebenswelten, für die sie einen gesetzlichen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag haben, so zu gestalten, dass Gesundheit gefördert und gesundheitliche Risiken vermindert werden 4. Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gemäß 20a Abs. 1 SGB V sowie Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben gemäß 20b und 20c SGB V. Mit den Leistungen sollen unbeschadet der Aufgaben Anderer insbesondere gesundheitsförderliche Strukturen in den Lebenswelten aufgebaut und gestärkt werden. Hierzu erheben die Krankenkassen unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelten Verantwortlichen 5 die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale, entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. Bei Maßnahmen, die auf arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken in Betrieben ausgerichtet sind ( 20c Abs. 1 SGB V), werden die Ergebnisse vorliegender Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) berücksichtigt. Außer- 4 Lebenswelten wie z.b. Betriebe und Bildungseinrichtungen eignen sich darüber hinaus auch als Zugangswege zur Erreichung von Zielgruppen für Leistungen zum Schutz vor übertragbaren Erkrankungen wie insbesondere Schutzimpfungen. 5 In Betrieben unterstützen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Wahrnehmung der Verantwortung. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

16 dem fördern die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden der Länder die Schutzimpfungen ihrer Versicherten ( 20i Abs. 3 SGB V). Die Pflegekassen erbringen Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte gemäß 5 Abs. 1 SGB XI. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben gemäß 14 Abs. 1 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erbringen gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben. Mit den Leistungen sollen die Kompetenz und die Motivation für gesundheitsförderliches Verhalten erhöht, Informationen und Fähigkeiten zu den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung vermittelt sowie die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und der Entstehung und / oder der Verschlimmerung von Krankheiten anschaulich und mit Bezügen auf den Lebensalltag der Versicherten vermittelt werden. Es handelt sich um verhaltenspräventive Leistungen, die der / dem einzelnen Versicherten zur Verfügung gestellt werden, um die Erwerbsfähigkeit mittel- bis langfristig zu sichern. Bezogen auf ihren jeweiligen Leistungsauftrag stellen die Träger der Nationalen Präventionskonferenz relevante Daten bzw. Informationen für den alle vier Jahre zu erstellenden trägerübergreifenden Präventionsbericht nach 20d Abs. 4 SGB V bereit. Die vorliegenden Bundesrahmenempfehlungen legen Ziele und Handlungsfelder mit gemeinsamer Verantwortung sowie Verfahrensgrundsätze für die Zusammenarbeit fest. Sofern lebensweltbezogene Aktivitäten eines Trägers den Zuständigkeitsbereich eines oder mehrerer anderer Träger berühren, sollen diese sich wechselseitig über ihre Vorhaben in der entsprechenden Lebenswelt informieren und bedarfsbezogen Absprachen über eine Zusammenarbeit treffen. Die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung machen ihre lebensweltbezogenen Leistungen gemäß diesen Bundesrahmenempfehlungen transparent und stimmen sich bezüglich eines Vorgehens ab. Dies dient auch dem Ziel, dass Maßnahmen zugunsten einer Zielgruppe sich nicht nachteilig auf eine andere Zielgruppe auswirken. Die wechselseitige Information, Abstimmung und Zusammenarbeit der Träger untereinander und mit weiteren Verantwortlichen - bis hin zur gemeinsamen Durchführung von Maßnahmen - ist in den Landesrahmenvereinbarungen nach 20f SGB V zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf der Landesebene zu regeln. Die Träger nehmen ihre jeweiligen gesetzlichen Aufgaben eigenständig wahr; Aufgaben- und Kostenverlagerungen untereinander und von Dritten auf die Träger sind auszuschließen. Zur Förderung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit bei der lebens- und arbeitsweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention haben die Träger der NPK untereinander und mit weiteren Partnern bereits folgende Vereinbarungen geschlossen: Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

17 Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Zusammenarbeit bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (Oktober 2009, Anlage 1) Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der gesetzlichen Krankenversicherung zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit (Februar 2012, Anlage 2) Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zusammenarbeit im Bereich Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune (Mai 2013, Anlage 3) Kooperationsvereinbarung zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten bei der Umsetzung der GDA 6 -Arbeitsprogramme sowie der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (Juni 2015, Anlage 4). Diese Vereinbarungen gelten grundsätzlich weiter und unterstützen die Umsetzung auch dieser Bundesrahmenempfehlungen. Sie können auf deren Basis angepasst und um weitere lebensweltbezogene Vereinbarungen ergänzt werden. Präventive und gesundheitsfördernde Leistungen aller Träger müssen einen belegbaren Nutzen haben, allgemein anerkannten Qualitätsmaßstäben entsprechen sowie in fachlich gebotener Qualität und wirtschaftlich erbracht werden. Die Qualitätskriterien der Träger für lebensweltbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen sind: Für die gesetzliche Krankenversicherung: o Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes nach 20 SGB V (Leitfaden Prävention in der Fassung vom 10. Dezember 2014; Für die gesetzliche Unfallversicherung insbesondere: o Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, April 2009 ( df) o Gemeinsames Verständnis zur Ausgestaltung des Präventionsfeldes Gesundheit im Betrieb durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der DGUV, September 2011 ( WebCode d138325) o Qualitätskriterien im Präventionsfeld Gesundheit im Betrieb der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der DGUV ( WebCode d138333) o Fachbereiche der DGUV als Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV (u.a. Erarbeitung des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger) ( o Qualitätsverbund Qualifizierung (QVQ) und Qualitätsrahmenmodell für die Aus- und Fortbildung durch die Unfallversicherungsträger ( WebCode d101144) 6 GDA: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

18 Für die gesetzliche Rentenversicherung: o Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (RV-Leitfaden Präventionsleistungen der Rentenversicherungsträger in der Fassung vom 22. September 2014) Für die soziale Pflegeversicherung werden entsprechende Kriterien in Anlehnung an die Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit entwickelt. 3. Gemeinsame Ziele, Zielgruppen und Handlungsfelder Zielgerichtete Leistungen von gesetzlicher Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie sozialer Pflegeversicherung (Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung) leiten sich insbesondere aus epidemiologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen ab (z.b. Wandel von akuten zu chronischen Erkrankungen und psychischen Erkrankungen, Entwicklung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, demografischer Wandel). Die wesentlichen Gesundheitsprobleme der Bevölkerung (entsprechend den Indikatoren ambulante und stationäre Morbidität, Krankheitskosten, Arbeitsunfähigkeit, Sterblichkeit, vorzeitige Berentung) sind insbesondere die chronischen nichtübertragbaren Erkrankungen 7. Sie werden in ihrer Entstehung durch verbreitete Risikofaktoren (insbesondere Bewegungsmangel, Fehl- und Überernährung, beruflicher und privater Stress, Gewalterfahrungen, Rauchen, Alkoholkonsum) begünstigt. Außerdem gewinnen psychische Belastungen, die sich in allen Lebensbereichen manifestieren können, an Bedeutung. In der Arbeitswelt schlägt sich dies auch in der gesetzlichen Klarstellung nieder, psychische Belastungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Aufgrund des demografischen Wandels ist eine gezielte und nachhaltige Förderung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention sinnvoll, um ein Arbeiten in Gesundheit auch für Ältere und ein gesundes Leben im Alter zu ermöglichen. Chronische nichtübertragbare Erkrankungen sind in starkem Maße mit sozialen Faktoren, wie insbesondere Bildung, Berufsstatus und Einkommen, assoziiert. Hieraus resultierende sozialbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu reduzieren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Engagement zahlreicher Verantwortlicher auch außerhalb des Gesundheitswesens erfordert. Die Sozialversicherungsträger leisten mit ihren Maßnahmen im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie dazu einen Unterstützungsbeitrag. Nachhaltige Effekte sind insbesondere dann zu erzielen, wenn auch die anderen Akteure diesbezüglich ihre Verantwortung wahrnehmen. 7 Herz-Kreislauferkrankungen (insbesondere Herzinfarkte, Schlaganfälle und Krankheiten des cerebro-vaskulären Systems); Diabetes mellitus, insbes. Typ 2; Adipositas; bösartige Neubildungen; Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes; chronische Lungen- und Atemwegserkrankungen; Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane sowie psychische / psychosomatische Krankheiten einschließlich Suchterkrankungen. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

19 Aufgabe der Prävention sowie der Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung ist die Reduktion von lebens- und arbeitsweltbedingten Risiken, die Reduktion insbesondere chronischer nichtübertragbarer Erkrankungen durch Senkung der ihnen zugrunde liegenden Risikofaktoren und gleichzeitig die Stärkung allgemeiner (krankheitsunspezifischer) gesundheitlicher Ressourcen und Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger. Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sollen Lebenswelten und die dortigen Rahmenbedingungen menschengerecht gestalten und gesundheitsförderlich weiterentwickeln sowie die hier lebenden und arbeitenden Menschen bei der Aufnahme und Verstetigung gesundheitsförderlicher und sicherheitsrelevanter Verhaltensweisen unterstützen. Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe sollen systematisch in die Prozesse und Strukturen der Lebenswelten integriert werden. Dabei stellen insbesondere Partizipation der Zielgruppen Konzeptbasiertes Vorgehen unter Verwendung möglichst evidenzbasierter Programme Stärkung von persönlicher gesundheitsbezogener Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung Integration verhältnis- und verhaltensbezogener Interventionen sowie Nachhaltigkeit durch gesundheitsförderliche Strukturen, wie insbesondere Steuerungsgremien für die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten mit allen verantwortlichen Akteuren förderliche Faktoren für die lebensweltbezogene Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung dar 8. In jeder Lebensphase können Potenziale für den Schutz vor Krankheiten sowie zur Förderung von Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe ausgeschöpft werden. Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung sind somit auch Beiträge, um die Folgen des demografischen Wandels in einer Gesellschaft des langen Lebens besser zu bewältigen. Der Grundstein für eine gesunde Lebensweise wird bereits in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren gelegt. Eine frühzeitige Prävention und Gesundheitsförderung hat Auswirkungen auf den weiteren Lebensverlauf mit zu erwartenden positiven Effekten auf die Gesundheit. Die längste Phase des menschlichen Lebens ist das mittlere Alter. Insbesondere in dieser Lebensphase können über Jahrzehnte Maßnahmen der Prävention sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung greifen und sich positiv bis in die letzte Lebensphase auswirken. Auch im Alter gilt es, die (verbliebenen) gesundheitlichen Ressourcen zu erhalten und zu fördern und die Kompetenzen zur Bewältigung gesundheitlicher Einschränkungen zu stärken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, die Verhältnisse so zu gestalten, dass sie gesundes Verhalten in jeder Lebensphase unterstützen. Hierbei spielt auch der Öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige Rolle. Durch gemeinsame Ziele werden die Anstrengungen der verschiedenen Akteure der Prävention sowie der Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung auf vorrangige gesundheitliche Gestaltungsaufgaben gebündelt. Die gemeinsamen Ziele auf Bundesebene müssen alle Lebenswelten berücksichtigen, Menschen in jeder Lebensphase adressieren und gleichzeitig einen relativ hohen 8 Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Setting- bzw. Lebensweltansatz der Gesundheitsförderung konzeptionell entwickelt und verbreitet: Ottawa-Charta (1986); Jakarta-Deklaration (1997). Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

20 Allgemeinheitsgrad aufweisen 9. Für die NPK sind folgende am Lebenslauf orientierte gemeinsame Ziele handlungsleitend: Ziel Gesund aufwachsen Ziel Gesund leben und arbeiten Ziel Gesund im Alter 10 Mit dieser Zielesystematik können im Grundsatz alle Menschen mit lebensweltbezogenen Präventions-, Gesundheitsförderungs-, Sicherheits- bzw. Teilhabeangeboten erreicht werden. Da Menschen in der Regel mehrere gesellschaftliche Rollen einnehmen, bieten Lebenswelten komplementäre Zugangsmöglichkeiten - Beschäftigte sind bspw. gleichzeitig in der betrieblichen Gesundheitsförderung und ggf. als Eltern durch Aktivitäten in Kita und Schule erreichbar 11. Gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, gesetzliche Rentenversicherungsträger und Pflegekassen bringen sich entsprechend ihrer gesetzlichen Mitgestaltungsverantwortung gemäß diesen Bundesrahmenempfehlungen mit ihren zielbezogenen Umsetzungsaktivitäten ein. Sie legen dabei auch ihre jeweiligen trägerspezifischen Ziele-Festlegungen sowie die Präventions- und Gesundheitsförderungsziele übergreifender Initiativen von bundesweiter Bedeutung zugrunde. Dies sind insbesondere die auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erstellte Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den vorangegangenen GDA-Perioden. Für die Periode ab 2019 streben die Träger der Nationalen Präventionskonferenz an, das Ziel Gesund leben und arbeiten mit den Zielen der GDA zu einem einheitlichen Zielesystem zu verknüpfen. 3.1 Ziel Gesund aufwachsen Zielgruppen werdende und junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende Werdende und junge Familien sowie Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende sind wichtige Zielgruppen präventiver und gesundheitsförderlicher Bemühungen. Für werdende und junge Familien sowie Kinder und Jugendliche (einschließlich junger Erwachsener in Ausbildung und Studium) haben Krankenkassen einen Unterstützungsauftrag, um zusammen mit weiteren verantwortlichen Partnern ein gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche zu erleichtern und persönliche Gesundheitskompetenzen zu fördern. Die Unfallversicherungsträger haben für Kinder und Jugendliche (einschließlich junger Erwachsener) in Bildungseinrichtungen einen Unter- 9 Konkretisierungen und Schwerpunktbildungen gemäß regionaler Bedarfe für die Tätigkeit der für Prävention, Gesundheits -, Sicherheitsund Teilhabeförderung Zuständigen und Verantwortlichen werden in den Landesrahmenvereinbarungen verankert. Die Bundesrahmenempfehlungen bilden für alle denkbaren Schwerpunktbildungen einen allgemeinen Rahmen. 10 Der Kooperationsverbund gesundheitsziele.de hat ebenfalls am Lebenslauf orientierte Ziele definiert: Nationales Gesundheitsziel Gesund aufwachsen (2010), Nationales Gesundheitsziel Gesund älter werden (2012); auch die übrigen Ziele von gesundheitsziele.de weisen Bezüge zu den am Lebenslauf orientierten Zielen dieser Bundesrahmenempfehlungen auf. 11 Darüber hinaus stehen GKV-Versicherten Angebote der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V zur Verfügung. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

21 stützungsauftrag. Für die Bildungseinrichtungen als Betriebe haben die gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlichen Unfallversicherungsträger und gesetzlichen Rentenversicherungsträger einen Unterstützungsauftrag (s. hierzu Ziel Gesund leben und arbeiten). Werdende und junge Eltern 12 zeigen sich tendenziell besonders empfänglich für Gesundheitsthemen. Insbesondere Alleinerziehende und ihre Kinder sind durch ihre Lebenslage häufig erheblichen psychosozialen und materiellen Belastungen ausgesetzt und sollten bei Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten daher besonders berücksichtigt werden. Kinder und ihre Eltern werden in Kindertagesstätten (Kitas) und in anderen Formen der Kinderbetreuung in einer Lebensphase erreicht, in der gesundheits- und sicherheitsförderliche Lebensund Verhaltensweisen entscheidend geprägt und wichtige Grundsteine für die weitere Bildungsund Persönlichkeitsentwicklung der Kinder gelegt werden. Ausgehend von der Lebenswelt Kita können auch die gesundheitlichen Rahmenbedingungen in den Familien positiv beeinflusst werden. Die Schaffung gesundheitsförderlicher Strukturen und Abläufe kann auch zur Verringerung der Belastungen und damit zur Verbesserung der Gesundheit von Erzieherinnen und Erziehern beitragen. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche können primär in Schulen durch präventive, gesundheitssowie sicherheitsfördernde Aktivitäten erreicht werden. Die gesundheitlichen Rahmenbedingungen an den allgemein- und berufsbildenden Schulen sind auch mitentscheidend dafür, wie gut Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann. Ältere Jugendliche und junge Erwachsene werden außer durch Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb / am Arbeitsplatz (siehe Ziel Gesund leben und arbeiten) auch durch Prävention und Gesundheitsförderung an Berufsschulen und Hochschulen erreicht. Alle Bildungseinrichtungen sind zugleich Betriebe. Für Betriebe und deren Beschäftigte kommen Aktivitäten zum Ziel Gesund leben und arbeiten in Betracht (siehe 3.2.1). Die Wirkung von Aktivitäten zum Ziel Gesund aufwachsen kann durch eine Verknüpfung mit Aktivitäten zum Ziel Gesund leben und arbeiten verstärkt werden. Länder und Kommunen, auch in ihrer Rolle als Einrichtungsträger, gestalten maßgeblich die Entwicklung eines förderlichen Umfeldes für ein gesundes und sicheres Aufwachsen. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, für die Sicherheit und Gesundheit der Zielgruppen in den Lebenswelten zu sorgen. Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz sehen einen besonderen Bedarf bei der Ermöglichung ausreichender Bewegung und gesunder Verpflegung in Schulen und Kitas sowie bei der Resilienzförderung und Gewaltprävention. Diese Aufgaben betreffen die Gesetzgebung (z.b. 12 Unabhängig von Lebensweltangeboten stehen GKV-Versicherten insbesondere für die medizinische und pflegerische Unterstützung während der Schwangerschaft, für die Geburt und einige Monate nach der Geburt Leistungen der Hebammenhilfe nach 24d ff. i.v.m. dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach 134a Abs. 1 SGB V zur Verfügung. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

22 Verankerung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Schul- und Kita-Gesetzen), die Lehrplangestaltung (z.b. Schulsport, Gesundheitskompetenz) und die Haushaltspolitik (z.b. Bereitstellung ausreichender Ressourcen für gesunde Schul- und Kita-Verpflegung). Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung tragen zur Umsetzung des Ziels Gesund aufwachsen durch folgende Leistungen / Aktivitäten bei: Gesetzliche Krankenkassen: Bedarfsermittlung (z.b. Befragungen von Zielgruppen) und Zielentwicklung im Setting Beratung zu verhältnispräventiven Umgestaltungen sowie Initiierung von Gestaltungsprozessen und entsprechendem Strukturaufbau Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung Öffentlichkeitsarbeit Förderung von Vernetzungsprozessen Aktive Mitwirkung in kommunalen Gremien zur Gesundheitsförderung mit allen verantwortlichen Partnern (Lebensweltbezogenes Gesundheitsförderungsziel der GKV). Inhaltlich können die Maßnahmen auf eines oder mehrere der folgenden Themen ausgerichtet sein: Bewegungsförderung Förderung gesunder Ernährung Stärkung psychischer Ressourcen Stressreduktion / Entspannung Förderung eines gesundheitsgerechten Umgangs miteinander / Gewaltprävention Prävention von Suchtmittelkonsum Gesundheitsbezogene Elternkompetenzen Förderung der Inanspruchnahme empfohlener Schutzimpfungen weitere Themen nach Bedarf der Zielgruppe, die gesundheitliche Aspekte berücksichtigen. Gesetzliche Unfallversicherungsträger: Die Unfallversicherungsträger haben im Rahmen ihrer Präventionsleistungen in Bildungseinrichtungen folgende Schwerpunkte: Prävention von Unfällen Psychische Gesundheit Gewaltprävention Förderung von Bewegung, Spiel und Sport Vermittlung von Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen Verkehrserziehung Förderung einer Präventions- und Sicherheitskultur. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

23 Die gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger orientieren sich am Gesundheitsförderungsprozess im Sinne eines Lernzyklus sowie an einem Ansatz, Sicherheit und Gesundheit systematisch in die Lebensweltprozesse zu integrieren. Dabei streben sie Nachhaltigkeit durch Strukturbildung (z.b. Steuerungsgremium) an. Sie arbeiten bei der Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung zum Ziel Gesund aufwachsen eng zusammen und beteiligen sich an Gremien zur wechselseitigen Abstimmung und Koordination auf Landes- und kommunaler Ebene. Formen der Zusammenarbeit sind die gegenseitige Information über geplante und durchzuführende Maßnahmen, die Abstimmung über jeweils geplante Maßnahmen sowie die trägerübergreifende Maßnahmenplanung, -finanzierung, durchführung und -bewertung 13. Die NPK unterstützt zielbezogene ressortübergreifende kommunale Strategien der Gesundheitsförderung. Über die kommunalen Zuständigkeiten und Handlungsfelder hinweg sollen gesundheits- und sicherheitsförderliche Angebote an den Übergängen der kindlichen Entwicklung bis zum Einstieg ins Erwachsenenalter miteinander verzahnt und bedarfsgerecht gestaltet werden ( Präventionsketten ). Hierbei sind bereits bestehende effektive Strukturen und Präventionsmaßnahmen in den Settings, wie z. B. die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe gemäß 21 SGB V 14, zu berücksichtigen. 13 Vgl. hierzu Kapitel 2. Grundsätze. 14 Rahmenempfehlung zur Förderung der Gruppenprophylaxe nach 21 SGB V insbesondere in Kindergärten und Schulen der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen in Abstimmung mit der Bundeszahnärztekammer, dem deutschen Ausschuß für Jugendzahnpflege e.v. (heute: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.v.), dem Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom Juni 1993 Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

24 Übersicht 1: Ziel Gesund aufwachsen: Zielgruppen, Handlungsfelder, Beiträge der Mitgliedsorganisationen der NPK-Träger und zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen Zielgruppe Handlungsfeld Beiträge der beteiligten Sozialversicherungsträger Zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen* Werdende und junge Familie Familienbezogene Prävention und Gesundheitsförderung GKV: Aktivitäten zur Umsetzung des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsziels Kommune ; Öffentliche und freie Träger der Kinderund Jugendhilfe Leistungen nach dem Setting-Ansatz Kommune des Leitfadens Prävention Kinder und ihre Eltern in der Kita-Phase Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Kindertagesstätten GKV: Leistungen nach dem Setting-Ansatz Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte des GKV-Leitfadens Prävention GUV: Präventionsleistungen nach dem Ansatz der Guten gesunden Kita (Konzept wird derzeit entwickelt) Kita-Träger und Träger von anderen Betreuungseinrichtungen, Kommunen (auch unabhängig von etwaiger Trägerschaft), freigemeinnützige Organisationen wie z.b. Sportvereine Kinder und Jugendliche im Schulalter bzw. in der Ausbildung Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Schulen (einschl. berufsbildender Schulen) und Freizeiteinrichtungen GKV: Aktivitäten zur Umsetzung der lebensweltbezogenen Präventions- und Gesundheitsförderungsziele; Leistungen nach dem Setting-Ansatz Gesundheitsfördernde Schule des Leitfadens Prävention GUV: Präventionsleistungen nach Länder, Schulträger, Kommunen (auch unabhängig von etwaiger Trägerschaft), freigemeinnützige Organisationen wie z.b. Sportvereine dem Konzept Mit Gesundheit gute Schule entwickeln (DGUV Information ) Jugendliche und junge Erwachsene im Studium Prävention, Gesundheits- und Sicherheitsförderung in Hochschulen GKV: Leistungen nach dem Setting-Ansatz des Leitfadens Prävention GUV: Maßnahmen nach dem Präventionsleistungskatalog Hochschulen, Kommunen, freigemeinnützige Organisationen wie z.b. Sportvereine, Hochschulsport, Studierendenwerke * Exemplarische Nennung; weitere Organisationen, Einrichtungen und Akteure (z.b. Länder / Öffentlicher Gesundheitsdienst; Netzwerke oder freigemeinnützige Organisationen etwa aus dem Ernährungs- und / oder Bewegungsbereich) können sich themenbezogen und in Abhängigkeit der regionalen Bedarfe und Möglichkeiten mit Ressourcen einbringen. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

25 3.2 Ziel Gesund leben und arbeiten Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter - Erwerbstätige Der Erwerbsarbeit kommt ein hoher Stellenwert für die Gesundheit der Beschäftigten zu. Einerseits besitzt die Erwerbsarbeit ein großes gesundheitsförderndes Potenzial, da Arbeit die persönliche Identität des Einzelnen positiv prägt, Sinn und sozialen Zusammenhalt stiftet und für die Sicherung des Wohlstandes und des sozialen Status wesentlich ist. Andererseits können sich Arbeitsbedingungen auch nachteilig auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Für das Ziel Gesund leben und arbeiten, Zielgruppe Personen im erwerbsfähigen Alter - Erwerbstätige 15, haben die gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlichen Unfallversicherungsträger und gesetzlichen Rentenversicherungsträger einen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag. Um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Pflichten der Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen zu erfüllen und u.a. Arbeit menschengerecht zu gestalten, wobei die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sie unterstützen. Da Erwerbstätige einen großen Teil ihrer Lebenszeit am Arbeitsplatz verbringen, sind Betriebe auch ein geeignetes Setting für Maßnahmen der Gesundheitsförderung - zum einen, um Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten, zum anderen, um Beschäftigte bei einem gesundheitsgerechten Lebensstil zu unterstützen. Von den gesetzlichen Krankenkassen initiierte und begleitete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention stehen bedarfsbezogen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status offen. Dabei können in besonderer Weise Zielgruppen erreicht werden, die Angebote im Bereich der individuellen Gesundheitsförderung und Prävention nur zu einem geringen Anteil nutzen, z.b. Auszubildende und jüngere Beschäftigte, aber auch Beschäftigtengruppen, die auf Grund von sozial bedingten Lebensumständen über geringere Gesundheitschancen verfügen (gering qualifizierte Beschäftigte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Mütter und Väter u.a.). Ein besonderes Augenmerk soll auf Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben gelegt werden 16, zu denen 99 % aller Betriebe in Deutschland gehören. Verhaltensbezogene Präventionsangebote, wie sie von den Rentenversicherungsträgern dem einzelnen Versicherten angeboten werden, tragen zu einer nachhaltigen Teilhabe am Erwerbsleben und am gesellschaftlichen Leben bei. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes und der Teilhabe sollen bedarfsgerecht aufeinander bezogen werden. Gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen fördern die Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen und beeinflussen damit mittelbar auch wichtige gesundheitsrelevante Bedingun- 15 Die Zielgruppe Erwerbstätige umfasst auch freiwillig Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). 16 Insbesondere bei Kleinst- und Familienunternehmen wird der Fokus auch auf Sicherheit und Gesundheit von Heranwachsenden und sog. Altenteilern gelegt (vor allem im landwirtschaftlichen Bereich). Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

26 gen in den Familien und damit die Voraussetzungen für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gesetzliche Krankenversicherung: Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach 20b SGB V sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich freiwillig 17. Gesundheitsförderungsleistungen von gesetzlichen Krankenkassen dienen insbesondere dem Aufbau und der Stärkung gesundheitsförderlicher betrieblicher und überbetrieblicher Strukturen. Im Rahmen eines systematischen Vorgehens werden auf der Grundlage einer Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Versicherten, einschließlich der Risiken und Potenziale, unter Beteiligung der Vers i- cherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen ermittelt. Leistungen sind vorrangig auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken hin ausgerichtet ( 20c Abs. 1 SGB V); dabei werden die Ergebnisse vorliegender Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) berücksichtigt. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Betriebe auch bei der Evaluation von Präventions- bzw. betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen. In gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen bieten sie Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen Beratung und Unterstützung an ( 20b Abs. 3 SGB V). Dies umfasst die Information über die Leistungen und die Klärung über die Erbringung der Leistung im Einzelfall. Die gesetzlichen Krankenkassen entwickeln Modellprojekte, fördern den Wissenstransfer zu Best-Practice und evidenzbasierten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie zur Prävention im betrieblichen Setting und bringen sich in entsprechende Experten- und Unternehmensnetzwerke ein. Gesetzliche Unfallversicherung: Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend. Hierbei werden sie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützt. Die Unfallversicherungsträger unterstützen die Unternehmen dabei gemäß 14 Abs. 1 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln der Verhältnis- und Verhaltensprävention. Nach dem gemeinsamen Verständnis zur Ausgestaltung des Präventionsfeldes Gesundheit im Betrieb durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die DGUV umfasst dies die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch die Gesamtheit technischer, organisatorischer, verhaltensbezogener, sozialer, psychologischer und betriebsärztlicher Maßnahmen einschließlich bedarfsgerechter Elemente der betrieblichen Gesundheitsförderung, wenn sie zum Abbau von Gesundheitsgefahren bzw. zur Vermeidung einer Entstehung von Gesundheitsgefahren im Betrieb beitragen können. Die Unfallversicherungsträger halten eine systematische Vorgehensweise zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb unter aktiver Unterstützung der Führungskräfte und Beteiligung der Beschäftigten sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit für grundlegend wichtig und unterstützen die Betriebe dabei. 17 Werden im Rahmen einer durch die gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten oder geförderten Untersuchung zur gesundheitlichen Situation im Betrieb arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ermittelt, so ist der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin für entsprechende Maßnahmen verantwortlich. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

27 Gesetzliche Rentenversicherung: Die verhaltenspräventiven Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger zur systematischen Sicherung der Erwerbsfähigkeit gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI richten sich an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im erwerbsfähigen Alter, die aktiv im Erwerbsleben stehen. Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben und nicht akut erkrankt sind oder einen aktuellen Bedarf an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Leistungen der Rentenversicherung zur Primärprävention und zur Gesundheitsförderung erhalten. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Rentenversicherung firmen- bzw. betriebsbezogene Beratungsleistungen, unter anderem zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, an. Gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung tragen zur Umsetzung des Ziels Gesund leben und arbeiten durch folgende Leistungen / Aktivitäten bei: Leistungen/Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen: Information und Beratung von Betrieben Unterstützung beim Aufbau von innerbetrieblichen Strukturen für die Steuerung von betrieblichen Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen Ermittlung und Analyse des Handlungsbedarfs, Erhebung der gesundheitlichen Situation Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Handlungsfeldern der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung und des gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils (Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, Bewegungsförderung, gesundheitsgerechte Ernährung und Suchtprävention) Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Prävention insbesondere chronischer Krankheiten Unterstützung bei der Qualifizierung innerbetrieblicher Präventions- und Gesundheitsförderungsmultiplikatoren, inkl. gesundheitsgerechter Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur gesundheitsförderlichen Gestaltung an alle Zielgruppen Überbetriebliche Vernetzung und Beratung Aktive Mitwirkung in Gremien zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung mit allen verantwortlichen Partnern auf Landes- und kommunaler Ebene. Die Krankenkassen schließen außerdem regionale Vereinbarungen über allgemeine Schutzimpfungen mit Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten für Arbeitsmedizin und Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Krankenkassen in ihrer Satzung Anreizsysteme, u.a. für die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen oder für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, vorsehen. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

28 Leistungen/Aktivitäten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger: Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger erbringen grundsätzlich folgende Präventionsleistungen: Anreizsysteme (z.b. Gütesiegel, Auszeichnungen, Prämiensysteme) Beratung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ermittlung (z.b. von Unfallursachen) Forschung, Entwicklung und Modellprojekte Information und Kommunikation (z.b. Handlungshilfen, Messen, Fachkongresse) Prüfung / Zertifizierung Vorschriften- und Regelwerk Qualifizierung (insbes. betriebliche Akteure des Arbeitsschutzes einschl. Führungskräfte) Überwachung einschließlich anlassbezogene Beratung Dabei werden die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie berücksichtigt, die bis Ende des Jahres 2018 folgende Ziele umfassen: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel- Skelett-Bereich Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung. Leistungen/Aktivitäten der gesetzlichen Rentenversicherungsträger: Information und Beratung von Betrieben Information und Beratung zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement Individuelle Präventionsangebote für Versicherte: Multiprofessionelle und modularisierte Leistungen zur Förderung der Eigenverantwortung der / des Versicherten zur Gestaltung eines gesundheitsgerechten Lebensstils im Alltag und am Arbeitsplatz Vernetzung und aktive Zusammenarbeit mit Haus-, Werks- und Betriebsärztinnen und ärzten, mit Selbsthilfegruppen vor Ort sowie mit anderen regionalen und überregionalen Beratungs- und Präventionsangeboten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Sozialversicherungsträgern Dokumentation und Qualitätssicherung. Es ist gemeinsames Ziel der Sozialversicherungsträger, den gesetzlichen Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung innerbetrieblich systematisch zu institutionalisieren und miteinander zu verzahnen. Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungsträger unterstützen Betriebe bei dieser Aufgabe, insbesondere - unter Nutzung vorhandener Strukturen, z.b. Arbeitsschutzausschuss - auch bei der Etablierung von innerbetrieblichen Steuerungsstrukturen im Rahmen eines Managementansatzes (z.b. des betrieblichen Gesundheitsmanagements). Hierfür ist die frühzeitige Einbeziehung der Betriebsparteien Betriebsleitung und Betriebs- / Personalräte unabdingbar; Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

29 Kooperationen mit den Sozialpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) auf regionaler Ebene können eine nachhaltige Verankerung zusätzlich unterstützen. Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungsträger sollen sich wechselseitig über ihre Vorhaben in einem Betrieb informieren 18. Eine eventuelle Einbindung der jeweils anderen Partner ist im Benehmen mit dem Betrieb zu klären. Bedarfsbezogen sollten Absprachen getroffen werden, wie sich die Beteiligten entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen in gemeinsame Aktivitäten einbringen. Möglichkeiten der Zusammenarbeit 19 von gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten bestehen z. B. bei der Zusammenarbeit in Steuerungsgremien Durchführung von Analysen, Risikobewertungen und Befragungen von Beschäftigten Qualifizierung von Führungskräften und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Gestaltung von Medien / innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit / überbetriebliche Informationskampagnen Betreuung von Betrieben im Rahmen von Netzwerken. Weitere wichtige externe Kooperationspartnerinnen / Kooperationspartner im Rahmen von betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention (mit beispielhafter Nennung von möglichen Beiträgen): Für den Arbeitsschutz zuständige Behörden o Information und Beratung der Betriebe zu allen Themen des Arbeitsschutzes o zielgerichtete Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen o hierbei Fokus auf verhältnispräventive Maßnahmen insbesondere innerbetriebliche Strukturen und Prozesse Integrationsämter o Zuschüsse zu behinderten- bzw. leidensgerechten Arbeitsplatzausstattungen Suchtberatungsstellen und weitere Organisationen und Initiativen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Zur Förderung einer bedarfsgerechten Inanspruchnahme und wechselseitigen Verzahnung der von externen Partnerinnen und Partnern vorgehaltenen Leistungen sollten die gesetzlichen Krankenkassen sowie die gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungsträger in der Beratung der betrieblich Verantwortlichen nicht nur auf die jeweils eigenen Instrumente und Angebote, sondern auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten der anderen Partnerinnen und Partner hinweisen. 18 Siehe hierzu Kapitel 2. Grundsätze. 19 Beispiele der Zusammenarbeit sind beschrieben in: Arbeitskreis Prävention in der Arbeitswelt (AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e.v., Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, GKV-Spitzenverband, IKK e.v., Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Verband der Ersatzkassen e.v.) (Hrsg.): Gemeinsam für gesunde Betriebe ( -arbeitswelt.de). Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

30 Bei der überbetrieblichen bzw. regionalen Kooperation der Sozialversicherungsträger ist die Abstimmung gemeinsamer Vorgehensweisen, Konzepte und Qualitätskriterien, der Aufbau von überbetrieblichen Netzwerken, der Austausch und die Herstellung von Transparenz über die jeweiligen Leistungen der Sozialversicherungsträger und die Vermittlung von deren Unterstützungsangeboten, die über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinausgehen, auch zur Erschließung von Synergieeffekten von Bedeutung. Die konkrete Ausgestaltung der wechselseitigen Information, Abstimmung und Zusammenarbeit der Träger untereinander und mit weiteren Verantwortlichen ist in den Landesrahmenvereinbarungen gemäß 20f SGB V zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie zu regeln Zielgruppe: Personen im erwerbsfähigen Alter - Arbeitslose Menschen Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein bedeutender gesundheitlicher Risikofaktor. Die Erkrankungsgefahr steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und abnehmendem sozioökonomischem Status. Für Arbeitslose mit bereits eingetretenen gesundheitlichen Einschränkungen ist der berufliche Wiedereinstieg erheblich erschwert. Arbeitslose Menschen sind daher eine sozial benachteiligte Gruppe mit besonderem Gesundheitsförderungs- und Präventionsbedarf. Zum Ziel Gesund leben und arbeiten für die Zielgruppe der arbeitslosen Menschen haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Präventions- und Gesundheitsförderungsauftrag. Hierbei arbeiten sie mit Jobcentern 20 und Arbeitsagenturen zusammen. Die Empfehlungsvereinbarung der GKV mit der Bundesagentur für Arbeit, die bisher nur für die Arbeitsagenturen und Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung greift (Anlage 2), soll analog auch für die Zusammenarbeit von gesetzlichen Krankenkassen mit Jobcentern in kommunaler Trägerschaft Anwendung finden. Für Arbeitslose, die an Arbeitsförderungsmaßnahmen teilnehmen, haben die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag. Ziel der gesundheitsfördernden und präventiven Aktivitäten von gesetzlichen Krankenkassen ist es, gesundheitlichen Einschränkungen von Arbeitslosen vorzubeugen bzw. sie zu minimieren und die Menschen darin zu unterstützen, ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Zuständig für die Arbeitsförderung und Arbeitsmarktintegration Arbeitsloser sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Sie haben Gesundheitsorientierung als übergreifende Handlungsstrategie in ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit integriert. Zur gesundheitsbezogenen Sensibilisierung und Motivierung der Zielgruppe wird das Beratungs- und Dienstleistungsangebot der Jobcenter und Arbeitsagenturen auch auf die Gesundheitsförderung ausgerichtet. Jobcenter und Arbeitsagenturen sowie von ihnen beauftragte Träger der Arbeitsmarktintegration bieten sich als Zugangswege für die freiwillige Nutzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten der gesetzlichen Krankenkassen an. Hierbei wird eine Verzahnung des Leistungsangebots der Arbeitsagenturen und Jobcenter mit den von den gesetzlichen Krankenkassen erbrachten Präventionsleistungen angestrebt. Die Förderung von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken bzw. zur Stärkung persönlicher Ressourcen er- 20 Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen sowie als zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

31 folgt krankenkassenübergreifend im Rahmen des Settingansatzes Kommune nach dem GKV- Leitfaden Prävention (für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei). Sinnvoll ist die Nutzung (bzw. Implementierung) eines in der Kommune verankerten Steuerungsgremiums unter B e- teiligung von Verantwortlichen der Jobcenter / Arbeitsagenturen, kommunaler Stellen und gesetzlichen Krankenkassen sowie des freigemeinnützigen Sektors (z.b. Vereine). In diesen Gremien sollen die Verantwortlichen das Vorgehen vor Ort planen und ihre spezifischen Beiträge zur Verknüpfung von Leistungen der Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung abstimmen. Beiträge von Jobcentern und Arbeitsagenturen sind insbesondere die Qualifizierung ihrer Integrationsfachkräfte und die Integration gesundheitsfördernder Anteile in Arbeitsförderungsmaßnahmen; Kommunen können z.b. Räumlichkeiten für gesundheitsfördernde Aktivitäten zur Verfügung stellen. Leistungen / Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen können insbesondere sein: Bedarfsermittlung Planung und Umsetzung zielgruppenspezifischer verhaltenspräventiver Maßnahmen Unterstützung der Verstetigung gesundheitsförderlicher Aktivitäten Dokumentation, Evaluation, Qualitätssicherung Förderung von Vernetzungsprozessen der verantwortlichen Fachkräfte und der Zielgruppe Zielgruppe: Ehrenamtlich tätige Personen Ehrenamtlich tätige Personen können gleichermaßen wie Beschäftigte Risiken und gesundheitlichen Gefährdungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sein. Für diese Personen bedarf es daher entsprechender präventiver und unterstützender Maßnahmen der Verantwortlichen der Lebenswelten, in denen sie tätig werden. Für die Zielgruppe der ehrenamtlich Tätigen, die zur Hilfe bei Unglücksfällen und im Zivilschutz eingesetzt sind, z.b. der freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste oder des Technischen Hilfswerks, haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einen Unterstützungsauftrag entsprechend der Zielgruppe Beschäftigter. Hier kommen die oben genannten Aktivitäten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Zielgruppe Erwerbstätige zum Tragen 21. Für alle anderen ehrenamtlich tätigen Personen werden der mögliche Versicherungsschutz und damit der Unterstützungsauftrag in der jeweiligen Satzung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger festgelegt. 21 Es bestehen Verzahnungsmöglichkeiten mit Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Setting Kommune. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

32 Übersicht 2: Ziel Gesund leben und arbeiten: Zielgruppen, Handlungsfelder, Beiträge der Mitgliedsorganisationen der NPK-Träger und zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen Zielgruppe Handlungsfeld Beiträge der beteiligten Sozialversicherungsträger Zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen* Beschäftigte (bedarfsbezogen unterschiedlich: alle; mit Gesundheitsgefährdungen Belastete; Beschäftigte mit spezifischen Bedarfen, z.b. Frauen / Männer, Menschen mit Behinderungen, Ältere, Migrantinnen und Migranten, Führungskräfte) Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung / Unterstützung innerbetrieblicher Maßnahmen GKV: Leistungen nach dem Leitfaden Prävention in den BGF-Handlungsfeldern: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung und Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil GUV: Präventionsleistungen nach dem Gemeinsamen Verständnis zur Ausgestaltung des Präventionsfeldes Gesundheit im Betrieb der gesetzlichen UVT auf Grundlage der Qualitätskriterien Gesundheit im Betrieb der GUV. GRV: Leistungen nach dem RV-Rahmenkonzept: Auf Antrag des Versicherten Ermittlung und Beurteilung des verhaltensbezogenen Präventionsbedarfs sowie Erbringung von medizinischen Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit / Förderung der Eigenverantwortung zur Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils im Alltag und am Arbeitsplatz. Unternehmensleitung einschl. Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Arbeitsschutzbehörden der Länder Kleine und mittlere Unternehmen und ihre Beschäftigten (bedarfsbezogen unterschiedlich: Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung / Förderung und Unterstützung von Netzwerken GKV: Leistungen nach dem Leitfaden Prävention, BGF- Handlungsfeld Überbetriebliche Vernetzung und Beratung GUV: Präventionsleistungen nach dem Gemeinsamen Verständnis zur Ausgestal- Unternehmensorga- nisationen/- verbände, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitgeberverbände, Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

33 Zielgruppe Handlungsfeld Beiträge der beteiligten Sozialversicherungsträger alle; mit Ge- tung des Präventionsfeldes sundheitsge- Gesundheit im Betrieb der fährdungen gesetzlichen Unfallversiche- Belastete; Beschäftigte rungsträger auf Grundlage mit der Qualitätskriterien Gerungsträger spezifischen sundheit im Betrieb der Bedarfen, z.b. GUV. Frauen / Männer, GRV: Information und Bera- Menschen tung von Betrieben und Un- mit Behinderungen, ternehmen zum Thema gere, Ältesunde Beschäftigte / Zuternehmen Migrantinnen sammenarbeit und Vernetranten, und Migzung mit Haus-, Werks-, Führungskräfte) und Betriebsärztinnen und ärzten, mit Selbsthilfegrup- pen sowie mit anderen regionalen und überregionalen Beratungs- und Präventionsangeboten für Betriebe und deren Beschäftigte; Unterstützung bei der Einund Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement; Information und Beratung zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement Arbeitslose Prävention und Gesundheitsförderung GKV: Leistungen nach dem Menschen Leitfaden Prävention, Set- bei Arbeitslosigkeit tingansatz Kommune GUV: Für Arbeitslose in Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung Leistungen wie für Beschäftigte, s.o. Ehrenamtlich Prävention und Gesundheitsförderung GUV: Präventionsleistungen Tätige (eingesetzt der Unfallversicherungsträ- bei Unglücksfällen für Ehrenamtliche ger mit allen geeigneten Mitteln zur Förderung von und im Zivilschutz) Sicherheit und Gesundheit wie für Beschäftigte, s.o. Ehrenamtlich Prävention und Gesundheitsförderung GUV: Präventionsleistungen Tätige (alle der Unfallversicherungsträ- Zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen* Gewerkschaften, Arbeitsschutzbehörden der Länder Jobcenter, Arbeitsagenturen, Kommunen, ggf. Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger, Unternehmenspartner Vereine, Freiwilligenorganisationen, Kommunen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände Vereine, Freiwilligenorganisationen, Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

34 Zielgruppe Handlungsfeld Beiträge der beteiligten Sozialversicherungsträger Zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen* anderen) für Ehrenamtliche ger mit allen geeigneten Mitteln zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit wie für Beschäftigte, s.o. Kommunen, Betriebe, Wohlfahrtsverbände * Exemplarische Nennung; weitere Organisationen, Einrichtungen und Akteure (z.b. Länder / Öffentlicher Gesundheitsdienst; Netzwerke oder freigemeinnützige Organisationen etwa aus dem Ernährungs- und / oder Bewegungsbereich) können sich themenbezogen und in Abhängigkeit der regionalen Bedarfe und Möglichkeiten mit Ressourcen einbringen. 3.3 Ziel Gesund im Alter Zielgruppe: Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune In einer Gesellschaft des langen Lebens wird die Lebensphase des Alters trotz Erhöhung des Renteneintrittsalters länger. Ziel muss sein, dass die zusätzlichen Jahre möglichst lange gesund verbracht werden. Insbesondere der Wechsel von der Erwerbsphase in den Ruhestand stellt einen bedeutenden Lebensumbruch dar. Für Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Präventions- und Gesundheitsförderungsauftrag. Die Lebensphase nach Eintritt in den Ruhestand ist dadurch geprägt, dass ein großer Teil dieser Altersgruppe bereits chronische Erkrankungen aufweist. Mit zunehmendem Alter haben sich Einstellungen und Verhaltensweisen ausgeprägt, die in den Folgejahren die Alterskohorten immer heterogener hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes werden lassen. Vor allem haben sich bedingt durch ungleiche Bildungs- und Teilhabechancen im Jugendalter die ungünstigen sozioökonomischen Bedingungen vulnerabler Gruppen meist weiter verfestigt, so dass die Herausforderungen in der Altersphase wachsen, die Menschen in Kultur-, Freizeit- und Sportangebote einzubinden. Bereits in der Phase des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand sollten niedrigschwellige Angebote für eine aktive Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe sowie allgemein gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen im Wohnumfeld zur Verfügung stehen. Gesundes Altern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe insbesondere für die Ressorts Bau-/ Umwelt, Gesundheit, Soziales und Senioren. Mit den Menschen gemeinsam muss überlegt werden, wie sie alt werden wollen, was sie selbst in den Prozess einbringen können und wo sie Hilfe und Unterstützung erwarten. Die Beeinflussung gesunder Lebensverhältnisse mit Angeboten der Stärkung der Verantwortung für die eigene Gesundheit ist eine Herausforderung für die Koordinierung der Maßnahmen der unterschiedlichen Verantwortungsträger. Vorhandene Strukturen sollten genutzt und vorhandene Angebote miteinander koordiniert und verzahnt werden. Ebenso wie die Anzahl alter Menschen in der Gesellschaft stetig zunimmt, steigt auch die Zahl hochbetagter und pflegebedürftiger Menschen, die im häuslichen Umfeld betreut werden. Der Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

35 Fokus von Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen für Personen nach der Erwerbsphase in der Kommune muss daher auch auf diese Personengruppen gerichtet werden. Ziel ist es, ihre Gesundheit zu erhalten und der bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Verschlechterung entgegenzuwirken. Dabei sollten auch pflegende Angehörige mit in den Blick genommen werden, die aufgrund der mit der Pflegesituation verbundenen physischen wie psychischen Beanspruchungen ebenfalls von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen profitieren können. Die Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen können im Rahmen kommunaler Strukturen und in Kooperation mit verschiedenen Akteuren vor Ort erbracht werden. Sie sind umso erfolgreicher, je mehr der Fokus auf die jeweilige Lebenswelt der Zielgruppen gerichtet wird. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen zur Umsetzung des Ziels Gesund im Alter durch folgende Leistungen / Aktivitäten bei: Unterstützung bei der Ermittlung gesundheitsbezogener Bedarfe in der Kommune Planung / Unterstützung von Managementprozessen (einschließlich Vernetzung) Mitwirkung in Gremien zur Unterstützung der Verknüpfung von verhältnispräventiven Maßnahmen mit Angeboten des SGB V (Leitfaden Prävention) Konzeption und Durchführung von verhaltenspräventiven Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen insbesondere zu den Themen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum Förderung der Inanspruchnahme empfohlener Schutzimpfungen Öffentlichkeitsarbeit Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung. Abgegrenzt hiervon bietet die soziale Pflegeversicherung für pflegende Angehörige Pflegekurse nach 45 SGB XI an. Hierbei werden die pflegebedingten körperlichen und seelischen Belastungen und deren Reduktion für den pflegenden Angehörigen in den Vordergrund gestellt. Erhält der pflegebedürftige Mensch Leistungen durch eine ambulante Pflegeeinrichtung, so hat diese auch präventive Maßnahmen in Form von Prophylaxen (z.b. Dekubitusprophylaxe) zu erbringen sowie die aktivierende Pflege anzuwenden. An Beschäftigte in ambulanten Pflegeeinrichtungen gerichtete Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung sind dem Ziel Gesund leben und arbeiten zugeordnet Zielgruppe: Bewohnerinnen / Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen Die Bedingungen für ein gesundes Älterwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen werden maßgeblich von den stationären Einrichtungen gestaltet. Unterstützt werden diese gemäß 5 SGB XI durch die Soziale Pflegeversicherung, indem Pflegekassen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag Leistungen zur Prävention in der stationären pflegerischen Versorgung erbringen sollen. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

36 Die besondere Herausforderung hierbei besteht darin, diese Präventionsleistungen von den genuinen Bestandteilen professioneller Pflege klar abzugrenzen: Wesentlicher Bestandteil professioneller Pflege ist die Förderung verbliebener Fähigkeiten ( Aktivierende Pflege ) sowie das Vorbeugen von Komplikationen, die sich aus vorübergehenden und dauerhaften Funktionseinschränkungen sowie daraus resultierender Pflegebedürftigkeit ergeben können. Klassische pflegerische Prophylaxen befassen sich beispielsweise mit dem Erkennen des Risikos und dem Verhindern von Druckgeschwüren, Ernährungsdefiziten oder Stürzen bzw. Sturzfolgen. Insofern ist Prävention in Form von Aufklärung, Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen sowie der Planung und Durchführung prophylaktischer Maßnahmen bereits unabhängig von den neuen Leistungen gemäß 5 SGB XI Bestandteil pflegerischen Handelns in allen Versorgungssettings. Die soziale Pflegeversicherung trägt zur Umsetzung des Ziels Gesund im Alter bei, indem sie im Bereich der stationären pflegerischen Versorgung durch folgende Leistungen unterstützt: Die Pflegekassen sollen unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtungen Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln und deren Umsetzung unterstützen. Die Pflichten der Pflegeeinrichtungen nach 11 Absatz 1, insbesondere zur Gewährleistung einer aktivierenden Pflege, bleiben unberührt. Dabei sind stets die jeweils gesetzlich geregelten (Finanzierungs-) Zuständigkeiten, wie z. B. nach dem Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht zu berücksichtigen. Die Pflegekassen orientieren sich am Gesundheitsförderungsprozess im Setting-Ansatz. (Derzeit erfolgt die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens durch den GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Pflegekassen). Bei der Umsetzung sollen die Pflegekassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Prävention erbringen. Zur Durchführung kassenübergreifender Leistungen können die Pflegekassen Kooperationsvereinbarungen schließen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind zugleich Betriebe. Für Betriebe und deren Beschäftigte kommen Aktivitäten zum Ziel Gesund leben und arbeiten in Betracht. Hier haben auch gesetzliche Krankenkassen sowie die gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungsträger einen Unterstützungs- bzw. Leistungsauftrag (s. Ziel Gesund leben und arbeiten Zielgruppe Erwerbstätige). Die Wirkung von Aktivitäten zum Ziel Gesund im Alter kann durch eine Verknüpfung mit Aktivitäten zum Ziel Gesund leben und arbeiten verstärkt werden. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

37 Übersicht 3: Ziel Gesund im Alter: Zielgruppen, Handlungsfelder, Beiträge der Mitgliedsorganisationen der NPK-Träger und zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen Zielgruppe Handlungsfeld Beiträge der beteiligten Sozialversicherungsträger Zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen* Personen in der nachberuflichen Lebensphase (Differenzierung nach spezifischen Bedarfen, Prävention und Gesundheitsförderung für ältere und alte Menschen im Setting Kommune (zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken, GKV: Leistungen nach dem Setting-Ansatz Ältere / alte Menschen im Setting Kommune Kommunen, Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger, freigemeinnützige Organisationen, z.b. Sportvereine z.b.: Frauen / Männer; Menschen mit Behinderungen; aktive Personen, bei denen Pflegebedürftigkeit noch vermieden bzw. verzögert werden kann; Menschen, die zu Hause gepflegt werden; pflegende Angehörigesourcen Stärkung von Res- und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) Personen in der Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen Mögliche Themen: Ernährung, Bewegung, psychosoziale Gesundheit inkl. Stress- und Gewaltprävention, Suchtmittelkonsum, Stärkung kognitiver Ressourcen SPV: Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Aktivitäten nach dem Setting-Ansatz Stationäre Pflegeeinrichtungen (Handlungsleitfaden in der Entwicklung) Stationäre Pflegeeinrichtungen * Exemplarische Nennung; weitere Organisationen, Einrichtungen und Akteure können sich themenbezogen und in Abhängigkeit der regionalen Bedarfe und Möglichkeiten mit Ressourcen einbringen, z.b. Länder / Öffentlicher Gesundheitsdienst, Bürger- und Seniorenzentren, Begegnungsstätten, Wohnungsbaugesellschaften/-genossenschaften, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Landfrauenverbände, Kultur- und Freizeitvereine sowie Netzwerke oder freigemeinnützige Organisationen etwa aus dem Ernährungs- und / oder Bewegungsbereich. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

38 4. Dokumentations- und Berichtspflichten Die Nationale Präventionskonferenz erstellt im vierjährigen Turnus den Präventionsbericht, erstmals zum Mit dem Präventionsbericht wird Transparenz über die von den unterschiedlichen Verantwortlichen für Gesundheitsförderung und Prävention erbrachten Leistungen, die Erfahrungen bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele und bei der Zusammenarbeit sowie über die gesundheitliche Lage hinsichtlich Präventionsbedarfen und potenzialen in der Bevölkerung geschaffen. Hierzu berichten die von den stimmberechtigten Mitgliedern der NPK vertretenen Organisationen datengestützt auf der Grundlage dieser Bundesrahmenempfehlungen insbesondere über die angesprochenen Zielgruppen einschließlich der Zahl erreichter Personen die genutzten Zugangswege (Lebenswelten) die Erfahrungen mit der Qualitätssicherung die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit bei der Durchführung der Leistungen die Höhe der jeweiligen Ausgaben für die Leistungen der Träger im Rahmen der Präventionsstrategie. Alle erforderlichen Angaben zu den genannten Merkmalen werden in trägerübergreifend abgestimmter Form der jeweiligen gesetzlichen Spitzenorganisation [bzw. dem Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen e.v.] zur Verfügung gestellt. Der Präventionsbericht dient der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation der Präventionsstrategie im Zeitverlauf. Damit bietet er eine Basis für die qualitätsgesicherte Weiterentwicklung der Leistungen hinsichtlich Effektivität und Effizienz, u.a. auch unter dem Gesichtspunkt des Beitrags der NPK-Träger zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die sozial bedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheit von Gesundheitschancen zu reduzieren. Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz laden alle von den NPK-Mitgliedern mit beratender Stimme vertretenen Organisationen ein, ebenfalls Angaben zu den von ihren Mitgliedsorganisationen bzw. nachgeordneten Stellen erbrachten Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen in den Präventionsbericht einzubringen. Für den Präventionsbericht werden ferner die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings des Robert Koch-Instituts herangezogen. Die Länder können regionale Erkenntnisse aus ihrer Gesundheitsberichterstattung zur Verfügung stellen. 5. Schlussbestimmungen Diese Bundesrahmenempfehlungen treten am in Kraft. Sie sollen zukünftig unter Beteiligung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz sowie der in die Vorbereitung Einzubeziehenden und der Benehmenspartner und auf Basis der Beratung durch das Präventionsforum weiterentwickelt werden. Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am

39 Anlagen zum Entwurf der Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach 20d Abs. 3 SGB V: Anlage 1: Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Zusammenarbeit bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (Oktober 2009)...S. 2 Anlage 2: Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der gesetzlichen Krankenversicherung zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit (Februar 2012). S. 16 Anlage 3: Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zusammenarbeit im Bereich Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune (Mai 2013)... S. 21 Anlage 4: Kooperationsvereinbarung zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten bei der Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme sowie der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (Juni 2015) S. 25 1

40 Anlage 1: Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Zusammenarbeit bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Oktober 2009 Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Zusammenarbeit bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v., der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der GKV-Spitzenverband, unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene: AOK-Bundesverband BKK Bundesverband (Beitritt BKK Dachverband) IKK e.v. Knappschaft Verband der Ersatzkassen e.v. kommen überein, die bisherige Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren" auf der Grundlage der geänderten Rechtslage durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Die neue gemeinsame Rahmenvereinbarung zeigt Wege für die Zusammenarbeit entsprechend der durch das Sozialgesetzbuch, Bücher V und VII gegebenen neuen Rechtslage. Sie ersetzt die Rahmenvereinbarung von 1997 und deren Ergänzung von

41 Präambel Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten Unfallversicherungsträger und Krankenkassen auf der Grundlage unterschiedlicher, sich ergänzender Handlungsmöglichkeiten partnerschaftlich und unter Wahrung der gesetzlichen Aufgaben und Kompetenzen des jeweiligen Vereinbarungspartners zusammen. Die Rahmenvereinbarung geht von einem ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnis im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und dem Verständnis der betrieblichen Gesundheitsförderung nach der Luxemburger Deklaration" (1997) des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung (ENWHP) 1 aus. Sie will die Zusammenarbeit fördern und keine Einengung der Kreativität der Mitglieder der Vereinbarungspartner durch enge Vorgaben bewirken. Sie definiert den Rahmen, innerhalb dessen die Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner und ihrer Mitglieder erfolgen soll und zeigt den Handlungsspielraum durch die Beschreibung von Optionen auf. 1 Die Luxemburger Deklaration wurde im September 2007 überarbeitet und steht auf der Seite unter Downloads zur Verfügung. 3

42 Zentrales Anliegen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenkassen ist es, durch ihre Zusammenarbeit die Arbeitgeber in der Durchführung der Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in den Betrieben zu unterstützen und deren Effektivität und Effizienz zu steigern. Die Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen Maßnahmen auf der Basis der von ihnen durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung 2 zu treffen. Die Vereinbarungspartner begrüßen die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 erfolgte Verpflichtung zur Leistung der betrieblichen Gesundheitsförderung, die von den Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern durchgeführt wird, um die gesundheitliche Situation der berufstätigen Versicherten zu verbessern und deren gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Damit wird die Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in sinnvoller Weise ergänzt. Um vorhandene Potentiale wirksam und effektiv in für die Gesundheit und Sicherheit der Versicherten bedeutsamen Feldern einzusetzen und zu bündeln, haben erstmals im Jahr 2007 die gesetzliche Krankenversicherung arbeitsweltbezogene Präventionsziele und die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie Arbeitsschutzziele festgelegt, an denen Maßnahmen vorrangig ausgerichtet werden sollen. Bei ihrer Zusammenarbeit orientieren sich die Partner an diesen Zielen und verständigen sich möglichst auf (gemeinsame) Handlungsfelder und Maßnahmen, die die Zielsetzu n- gen der Partner berücksichtigen. In erster Linie orientiert sich der Inhalt der Zusa m- menarbeit am gesundheitlichen Bedarf der Beschäftigten und der betrieblichen Situation des Unternehmens. 1. Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung Mit dem Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz - BeitrEntIG) 1997 und der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (UVEG) 1996 bestand für die Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch 20 Abs. 1 SGB V (seit b SGB V) und 14 Abs. 2 SGB VII die Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. 2 5 Abs. 1 ArbSchG 4

43 Die Krankenkassen haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen gewonnen haben, zu unterrichten. Betriebsgeheimnisse dürfen dabei nicht verletzt werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Krankenkassen fördern in E r- gänzung hierzu das Ziel, Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zu gewinnen und im Hinblick auf Handlungsbedarf zu beurteilen. Durch die Novellierung des 20 SGB V im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde der Handlungsrahmen der Krankenkassen um die Möglichkeit, den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchzuführen, erweitert. Der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erstmals 2000 verabschiedete Leitfaden Prävention 3 beschreibt in der jeweils geltenden Fassung verbindlich für alle Krankenkassen prioritäre Handlungsfelder und Qualitätskriterien für Leistungen zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung. Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 1. April 2007 wurde mit dem 20a SGB V die betriebliche Gesundheitsförderung zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeiten die Krankenkassen mit den gesetzlichen Unfallversicherungs-trägern zusammen. Ab dem 1. Juli 2008 ist für die Weiterentwicklung der gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Leistungen der Krankenkassen zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung der GKV- Spitzenverband zuständig 4. Die verpflichtende Zusammenarbeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Krankenkassen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in 20b SGB V (zuvor geregelt in 20 Abs. 2 SGB V) und 14 Abs. 2 SGB VII wird beibehalten und bestätigt. Dabei sollen Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihre Verbände insbesondere regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. 3 Leitfaden Prävention Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung von 2. Juni Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gem. 217a SGB V. 5

44 2. Aufgaben Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ergibt sich durch die gesetzlich geregelten jeweiligen Kompetenzbereiche. Für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden diese Aufgaben bzw. Pflichten durch das SGB VII, für die Krankenkassen durch das SGB V geregelt. 2.1 Aufgaben - Betriebliche Gesundheitsförderung Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz besteht für die Krankenkassen seit 2007 eine gesetzliche Verpflichtung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchzuführen. Es ist Aufgabe der Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, unter Einbeziehung aller Beteiligten, Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern. Der Gesetzgeber gibt dafür den Rahmen mit folgenden Maßgaben vor: Erhebung der gesundheitlichen Situation im Betrieb einschließlich Risiken und Potenziale Beteiligung der Versicherten und Verantwortlichen Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen. Die Krankenkassen arbeiten bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen. Auch wenn für die gesetzliche Unfallversicherungsträger keine eigene gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung besteht, ist es Aufgabe der Unfallversicherungsträger, sich dabei mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ressourcen einzubringen. Die Zusammenarbeit aller im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Verantwortung tragenden Akteure ist zu forcieren, um auch dadurch die Abstimmung der Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz sicherzustel- 6

45 len. Parallelaktivitäten verschiedener Funktionsträger und Institutionen sollten vermieden werden. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie der Unfallversicherungsträger, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten, bleibt weiterhin gültig. Die Krankenkassen übernehmen keine originären Aufgaben des Arbeitsschutzes oder finanzieren Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Arbeitgebers (z. B. Beschaffungskosten für ergonomische Arbeitsplätze, etc.) bzw. der Unfallversicherung fallen. 2.2 Aufgaben - Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren den Auftrag erhalten, der ne- ben den Überwachungstätigkeiten und dem Erlassen von Unfallverhütungsvorschriften auch die Ermittlung der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Beratung der Betriebe die Durchführung von Motivations- und Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmer die Qualifizierung der Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes die Möglichkeit der Einrichtung überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienste die Forschung beinhaltet. Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren unterstützen die Krankenkassen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben und arbeiten eng mit den Unfallversicherungsträgern zusammen. Dazu sollen sie und ihre Verbände regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. Aufgaben und Pflichten der Krankenkassen sind insbesondere die Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen die Unterrichtung der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über diese Erkenntnisse die Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall. 7

46 Die Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sehen in der vorliege n- den Vereinbarung eine Ausgangsbasis zur Förderung der weiteren Zusammenarbeit, die durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Krankenkassen ausgesta l- tet werden soll. Sie stecken damit einen Handlungsrahmen ab und beschreiben mögliche Wege und Aktivitäten. Bisherige, gemeinsam durchgeführte Projekte und vorhandene Erfahrungen stellen eine geeignete Grundlage zur Entwicklung neuer Formen und Inhalte der Zusammenarbeit dar. 3. Handlungsrahmen für die Zusammenarbeit 3.1 Handlungsrahmen bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung Das Engagement der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung orientiert sich an den vorgegebenen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, u. a. auch an dem vorgegebenen Richtwert 5 für Leistungen der Prävention inkl. der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die begrenzten Mittel der Krankenkassen erfordern die Konzentration auf gezielte Interventionen und eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen an der Prävention und Gesundheitsförderung beteiligten Stellen. Krankenkassen können betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen entweder selbst erbringen, geeignete Dritte oder zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaften (der Krankenkassen und ihrer Verbände) beauftragen. Der Handlungsrahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung ergibt sich aus dem Leitfaden Prävention 6 in der jeweils gültigen Fassung. Dort werden Kriterien und Anforderungen festgelegt, die für die Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen verbindlich gelten. So sind Maßnahmen vornehmlich orientiert am betrieblichen Bedarf durchzuführen. Die Ermittlung von Risiken, Risikofaktoren und Gesundheitspotenzialen der Beschäftigten im Interventionsbetrieb dient als Grundlage. Geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation im Betrieb sind z. B. Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens 5 Gem. 20 Abs. 2 SGB V sollen die Ausgaben der Krankenkassen für die Aufgaben nach 20 Abs. 1, 20a und 20b SGB V insgesamt im Jahr 2006 für jeden Versicherten 2,74 Euro betragen. Dieser ist jährlich entsprechend 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen (Richtwert 2009: 2,82 Euro). 6 Leitfaden Prävention Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni Bergisch Gladbach. 8

47 (betrieblicher Gesundheitsbericht) und der Arbeitssituation, Auswertung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterbefragungen zum Thema "Arbeit und Gesundheit" sowie betriebliche Gesundheitszirkel. Für die Analyse sind branchenspezifische Erkenntnisse und Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen und Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und betriebsärztlicher Tätigkeit einzubeziehen. Auf Grundlage des ermittelten Bedarfs entwickeln die Krankenkassen in Abstimmung mit dem Betrieb und im Benehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ein Vorgehenskonzept für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dieses Konzept sollte ganzheitlich und langfristig angelegt sein. Dabei sind sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen zu berücksichtigen. Krankenkassen und Unfallversicherungsträger treffen für die Planung und Durchführung der Maßnahmen Absprachen, um sich entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten, Kompetenzen, Möglichkeiten und Ressourcen einzubringen. Bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen empfehlen die Vereinbarungspartner die direkte Zusammenarbeit mit dem jeweils für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger. Dabei kann in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit der Beschäftigten zu verschiedenen Krankenkassen eine kassenartenübergreifende Zusammenarbeit notwendig sein. Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung können sich auch Präventionsmaßnahmen i. S. des Arbeitsschutzes ergeben. Soweit es sich um solche handelt, ist es Sache des Betriebes, sie unter Beratung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu realisieren. 3.2 Handlungsrahmen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Die konkrete Zusammenarbeit von Krankenkassen und Trägern der Unfallversicherung bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren kann bei Bedarf auf der Ebene der Betriebe, Wirtschaftszweige bzw. Branchen, Innungen und darüber hinausgehend auf der Ebene ihrer Spitzenverbände erfolgen. Die Vereinbarungspartner empfehlen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene (Wirtschaftszweig, Branche, Innung) eine direkte Zusammenarbeit der Träger der Unfallversicherung und der Krankenkassen. Dabei kann der Anstoß hierfür sowohl von Seiten der Betriebe als auch von den Vereinbarungspartnern bzw. von deren Mitgliedern erfolgen. 9

48 Für die überbetriebliche Ebene sollen Krankenkassen und Unfallversicherungsträger und ihre Verbände insbesondere "regionale Arbeitsgemeinschaften" bilden und auf bewährte Strukturen auf Landesebene bzw. regionaler Ebene zurückgreifen. Im Rahmen der Kooperation können unterschiedliche Informationen, Instrumente und Methoden genutzt werden, um Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen zu untersuchen. Daten- und Informationsquellen sind zum Beispiel der Betrieb (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsarzt und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit) die Krankenkasse (z. B. anonymisierte Arbeitsunfähigkeits-Daten und sonstige Leistungsdaten, anonymisierte Informationen aus Gesundheitszirkeln) die Träger der Unfallversicherung (z.b. Berufskrankheiten- und Unfalldaten, das spezifische Wissen und die Erkenntnisse der Technischen Aufsichtsdienste bzw. Präventionsabteilungen) Darüber hinaus können, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist, ergänzende Daten und Informationen (z. B. Mitarbeiter- und Expertenbefragungen, Informationen aus betrieblichen Gremien und Projekten) erhoben werden. Zur Erkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen in Verknüpfung mit Angaben zu den an den jeweiligen Arbeitsplätzen bestehenden Gefährdungen und Belastungen erforderlich. Für eine integrierte Auswertung unterschiedlicher Daten von Krankenkassen, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen und Betrieben eignen sich auch die seitens der Spitzenverbände im Rahmen des Integrationsprogramms IPAG gemeinsam entwickelten Instrumente 7. Mit Blick auf eine kassenarten-übergreifende Auswertungsmöglichkeit hat der Arbeitskreis Prävention in der Arbeitswelt" der Spitzenverbände von Unfall- und Krankenversicherung in seinem Positionspapier Kassenarten übergreifende Auswertung von Routinedaten der Krankenkassen" 8 entsprechende Empfehlungen gegeben. 7 Informationen unter 8 Das Positionspapier kann im Internet unter herunter geladen werden. 10

49 Bei der Erhebung bzw. der Zusammenfassung von Daten ist vorrangig von einem pragmatischen Einstieg auf der Basis vorhandener Daten und einer Berücksichtigung der Bedarfssituation der Betriebe auszugehen. So können z. B. die seitens der Krankenkassen erstellten betriebs-, innungs- und branchenbezogenen Gesundheitsberichte die Grundlage für eine Auswertung, gemeinsame Interpretation mit Betrieb und Unfallversicherung und ggf. Ableitung von Präventionsmaßnahmen sein. Bei der Interpretation von Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen in Verknüpfung mit Angaben zu den an den jeweiligen Arbeitsplätzen bestehenden Gefährdungen und Belastungen sind auch die Gesundheit beeinflussende Faktoren, die außerhalb der Arbeitswelt liegen, zu berücksichtigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Krankenkassen tragen dafür Sorge, dass geeignete Instrumente eingesetzt und die Verfahren bzw. Maßnahmen evaluiert werden. 4. Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherung 4.1 Zusammenarbeit auf betrieblicher Ebene Die Zusammenarbeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Krankenkassen soll auf Betriebsebene unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der festzulegenden Prioritäten und unter Einschluss der betrieblichen Erfahrungen und Erkenntnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen und in den betrieblichen Arbeitsschutz bzw. das betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden sein. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Krankenkassen sehen auf der Ebene der krankenkassenseitig erstellten betrieblichen Gesund heitsberichte einen möglichen Einstieg in die Zusammenarbeit. Ausgehend von den durch die Träger der Unfal l- versicherung, den Krankenkassen und dem Betrieb vorgenommenen Interpretationen vorhandener betrieblicher Gesundheitsberichte können evtl. weitergehende Schritte erfolgen, z. B. ein Abgleich mit vorhandenen Ergebnissen aus Gefährdungsbeurteilungen oder weitergehenden Ermittlungen. In die betriebsbezogene Auswertung können je nach Bedarfssituation des Betriebes auch weitere Daten einbezogen werden. Die gemeinsame Bewertung hat das Ziel, hieraus Präventionsvorschläge abzuleiten und umzusetzen. Soweit es sich dabei um die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes handelt, ist es Sache des Betriebes, sie unter Beratung und Überwachung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu realisieren. Bei darüber hinausgehenden Maßnahmen wird der Betrieb durch die Krankenkassen gemäß den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall beraten und unterstützt. 11

50 4.2 Zusammenarbeit auf überbetrieblicher Ebene (Wirtschaftszweige, Branchen, Innungen) Ist z. B. aufgrund der Betriebsgröße ein einzelbetriebliches Vorgehen nicht sinnvoll, sollte ein überbetriebliches, regionales Vorgehen unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen, auch i. S. der gesetzlichen Forderung nach regionalen Arbeitsgemeinschaften angestrebt werden. Solche sind z. B. die Vertretungen der Krankenkassen auf Landes- bzw. regionaler Ebene, die Landesverbände der Unfallversicherungsträger aber auch Innungen und Kreishandwerkerschaften, über die regionale, überbetriebliche Vorgehensweisen (dauerhaft oder projektbezogen) koordiniert werden können. Ein Einstieg in die Kooperation auf Basis der von den Krankenkassen erstellten überbetrieblichen Arbeitsunfähigkeitsanalysen wird empfohlen. Die Zusammenarbeit auf der Ebene von Wirtschaftszweigen, Branchen und Innungen ergibt sich in erster Linie zwischen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen unter Einbeziehung von Vertretern der betroffenen Wirtschaftszweige. Empfohlen werden branchenbezogene Aufbereitungen von Krankenkassendaten im Sinne einer branchenbezogenen Gesundheitsberichterstattung. Sie dienen als Ausgangspunkt möglicher weiterer Analyseschritte. Hieraus können sich für die Vereinbarungspartner weitere Handlungsfelder sowie die Ableitung von branchenorientierten Präventionskonzepten ergeben. Soweit es sich um Maßnahmen des Arbeitsschutzes handelt, ist dies Sache der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Seitens der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kann bei den Krankenkassen angeregt werden, eine Analyse vorhandener Krankenkassendaten gezielt nach expositions- und diagnosebezogenen Schwerpunkten vorzunehmen. Seitens der Krankenkassen kann angeregt werden, vorhandene Informationen und/oder Daten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzend für Krankenkassenanalysen auszuwerten und zur Verfügung zu stellen. Neben einer rein branchenbezogenen Vorgehensweise streben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Krankenkassen auch eine Analyse von über mehrere oder alle Wirtschaftszweige hinweggehenden Schwerpunkten, z. B. Erkrankungshäufungen, bestimmte Tätigkeitsbereiche usw. an. 4.3 Zusammenarbeit auf der Ebene der Spitzenverbände und der Verbände auf Bundesebene Die Vereinbarungspartner streben mit dieser Rahmenvereinbarung eine Fortführung und Intensivierung der begonnenen Zusammenarbeit an. Sie tauschen sich hierzu regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der Zusammenarbeit von Kranken- und Unfallversicherung auf betrieblicher, überbetrieblicher und Verbands- bzw. Spitzenverbandsebene 12

51 mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Zusammenarbeit aus. Hierzu gehören: regelmäßige Erhebungen über den Stand und die Qualität ihrer Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit ihrer Träger und ihre Bewertung die Förderung von gemeinsamen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Konsultationen auf der Ebene der Verbände und einzelner Krankenkassen sowie der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Ermittlung und Veröffentlichung von Beispielen guter Praxis die Entwicklung fundierter sowie praktikabler einheitlicher Evaluationsmethoden die Durchführung gemeinsamer Modellprojekte, Kampagnen, Veranstaltungen und bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit das Aufzeigen von Entwicklungs- und Forschungsbedarf die Erprobung gemeinsamer, praxisnaher Projekte und Maßnahmen im Bereich der drei genannten Kooperationsebenen die gemeinsame Entwicklung von Methoden z. B. zur Optimierung von Verfahren einer aufeinander abgestimmten Datenerhebung und -pflege sowie zur Ableitung von Präventionskonzepten Durch die Verbände wird dabei die Entwicklung kompatibler, bei den einzelnen Datenträgern zu verwendender Schlüsselsystematiken, angestrebt. Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene stellen den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf Anfrage verfügbare routinisierte Krankheitsartenstatistiken oder überbetriebliche Auswertungen von Arbeitsunfähigkeitsdaten, soweit möglich geordnet nach ICD, Regionen, Branchen, Betriebsgrößen, Geschlecht, Altersgruppen, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und evtl. weiteren Differenzierungskriterien zur Verfügung. Das Nähere regeln die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Krankenkassen bzw. ihren Verbänden auf Bundesebene. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stellen den Krankenkassen auf Anfrage verfügbare Statistiken über meldepflichtige Unfälle und Wegeunfälle, Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten und anerkannte Berufskrankheiten, geordnet nach Wirtschaftszweigen, zur Verfügung. 13

52 Die Modalitäten über spezifische Analysen werden zwischen den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Krankenkassen abgestimmt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung prüfen im Einvernehmen mit den Krankenkassen, inwieweit Erkenntnisse, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben, zu Änderungen oder Ergänzungen ihres Vorschriften- oder Regelwerks führen oder inwieweit die Erkenntnisse geeignet sind, dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Aktualisierung oder Differenzierung seiner Berufskrankheiten-Liste vorgelegt zu werden. Darüber hinaus berät die DGUV den GKV-Spitzenverband bei der Weiterentwicklung des GKV-Leitfadens Prävention im Rahmen der Beratenden Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung. Der GKV- Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene wirken im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie mit. Sie beraten als Mitwirkende im Arbeitsschutzforum 9 auch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz. 5. Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten Nach 20 b SGB V sind die Krankenkassen auch verpflichtet, Hinweise auf berufsbedingte gesundheitliche Gefährdungen oder Berufskrankheiten bei einzelnen Versicherten unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung erhalten die Krankenkassen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung Anhaltspunkte zur Mitteilung berufsbedingter gesundheitlicher Gefährdungen bei einem Versicherten. Das Mitteilungsverfahren bei Berufskrankheiten ist in besonderen Vereinbarungen geregelt b Abs. 3 ArbSchG 10 Es liegen entsprechende von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitete Mitteilungsverfahren zu den - Bandscheibenbedingten Wirbelsäulen-Berufskrankheiten nach Nm der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BeKV) und - Hauterkrankungen nach Nr der Anlage 1 zur BeKV vor. 14

53 6. Inkrafttreten Die Rahmenvereinbarung tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. Dr. J. Breuer Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.v., Berlin Für den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Eckhart Stüwe Geschäftsführer des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel Für den GKV-Spitzenverband Dr. Doris Pfeiffer Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes, Berlin Für den AOK-Bundesverband Dr. Herbert Reichelt Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes des AOK-Bundesverbandes, Berlin Für den BKK Bundesverband Heinz Kaltenbach Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes (GbR), Essen Für den IKK e.v. Rolf Stuppardt Vorsitzender des Vorstandes IKK e.v., Berlin Für die Knappschaft Rolf Stadié Direktor der Knappschaft, Bochum Für den Verband der Ersatzkassen e.v. Thomas Ballast Vorsitzender des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e.v., Berlin Der BKK Dachverband e.v. ist dieser Rahmenvereinbarung beigetreten. 15

54 Anlage 2: Nürnberg und Berlin, Februar 2012 Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit Die Bundesagentur für Arbeit, der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene empfehlen eine Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und ihren Verbänden sowie der BA als Träger der Grundsicherung und Arbeitsförderung zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit. Ausgangslage Im Jahresdurchschnitt 2011 waren in Deutschland knapp 3 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Ein Drittel davon war länger als 12 Monate arbeitslos und gilt damit als langzeitarbeitslos. Bei Arbeitslosigkeit spielen wirtschaftliche, arbeitsmarktliche und individuelle Faktoren eine Rolle. Diese Empfehlung konzentriert sich auf die Verbesserung der individuellen Voraussetzungen für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Gesundheit, um Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und Beschäftigung wieder zu erlangen. Rahmen dieser Empfehlung sind die geltenden Regelungen der Sozialgesetzbücher II, Ill und V. Neben weiteren Ursachen wie mangelnder Qualifikation ist eine bedeutsame Ursache für das Scheitern von Integrationsbemühungen und den Verbleib der Menschen in den sozialen Sicherungssystemen die gesundheitliche Leistungsfähigkeit von Arbeitslosen, wobei hier ein sich selbst verstärkender Zusammenhang besteht: Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor, gleichzeitig ist ein beruflicher Wiedereinstieg für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbslose erheblich erschwert. Ein nennenswerter Anteil der Arbeitslosen ist betroffen: Aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge weisen z.b. ca. 35 % der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesundheitliche Einschränkungen auf. Geringere Nutzung von Präventionsmaßnahmen, häufigere Krankenhausaufenthalte und stationäre Behandlungstage, zahlreiche Verordnungen von Psychopharmaka, ungünstigere gesundheitsrelevante Verhaltensweisen sowie ein signifikant erhöhtes Risiko für vorzeitige Sterblichkeit kennzeichnen die gesundheitliche Lage betroffener Erwerbsloser. Besondere Bedeutung kommt dabei psychosozialen Belastungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl sowie Depressivität und 16

55 Angstsymptomen zu. Die Erkrankungsgefahr steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und mit sinkendem sozialökonomischen Status an. Die sozialen Leistungssysteme sind aufgrund dieses Sachverhaltes mit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben konfrontiert; bei den beitragsfinanzierten Sozialversicherungsträgern geht damit auch ein Rückgang an Beitragseinnahmen einher. Bei den Trägern der Grundsicherung erhöhen sich die Kosten für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit. Somit wird erkennbar, dass die GKV und die BA ein gleichgerichtetes Interesse daran haben, dass Arbeitslose gesund und beschäftigungsfähig sind. Denn der Hilfebedarf von Arbeits-losen kann durch die Integrationsarbeit der BA nur vermieden oder verringert werden, wenn Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung dafür erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Es besteht deshalb Handlungsbedarf, sowohl das Erkrankungsrisiko und die mit Erwerbslosigkeit verbundenen psychosozialen Belastungen durch zielgruppenspezifische Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu verringern als auch ggf. bereits eingetretene Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln, um schwere und chronische Krankheitsverläufe zu vermeiden bzw. deren Folgen abzumildern. Bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen gilt das Gebot der Freiwilligkeit. Zur Verbesserung der psychosozialen Gesundheit der Betroffenen trägt auch die Betreuungsqualität der Sozialleistungsträger bei. Der Erfolg einer Wiedereingliederung ist in hohem Maße auch von wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen abhängig. Handlungsbedarfe Die Träger dieser Empfehlung haben in den letzten Jahren vielfältige Ansätze entwickelt, um die gesundheitliche Situation der Erwerbslosen zu verbessern. Die Bundesagentur schafft den Rahmen, den Präventionsgedanken und die Gesundheitsorientierung als integrale Bestandteile in ihre Beratungs- und Vermittlungsprozesse von Erwerbslosen aufzunehmen; die GKV entwickelt den Rahmen für eine erleichterte Inanspruchnahme von Primärpräventionsmaßnahmen durch diesen Personenkreis. Mit ihren regionalen und bundesweiten Initiativen haben die Träger auch der Empfehlung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007 Rechnung getragen, die Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik enger zu verzahnen. Im Rahmen dieser Empfehlung setzen sie ihre Kooperation fort und entwickeln diese weiter. Sie wollen ihre Kompetenzen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich 17

56 und unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Finanzierungsverantwortung kooperativ und zielorientiert koordinieren. Dabei beziehen sie weitere Akteure mit ein. Die Unterzeichner beabsichtigen, insbesondere in den folgenden Handlungsfeldern ihre Zusammenarbeit zu intensivieren: Austausch und Zusammenarbeit bei Leistungen zur Gesundheit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte Aufbau und Weiterentwicklung von Kooperationen (Weiter-)Entwicklung von Programmen und Leistungserbringung Qualitätsmanagement. Sie streben an, hierzu Absprachen zu treffen. Über die Umsetzung entscheiden die Akteure in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Erste Überlegungen für die Ausgestaltung der Handlungsfelder enthält die beigefügte Anlage. Die Partner etablieren eine trägerübergreifende Lenkungsgruppe, die über Aktivitäten zur Ausgestaltung der Handlungsfelder berät. Zugleich werden die Krankenkassen, die Jobcenter in Form Gemeinsamer Einrichtungen gem. 44b SGB II und die Agenturen für Arbeit ermutigt im Sinne dieser Empfehlung zusammen zu arbeiten. Die Partner vereinbaren, binnen zwei Jahren in einem trägerübergreifenden Workshop die Kooperation zu bewerten und Anregungen für eine Weiterentwicklung zu geben. Für die Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt Raimund Becker Vorstand Grundsicherung Vorstand Arbeitslosenversicherung Nürnberg, den Nürnberg, den Für den GKV-Spitzenverband Dr. Doris Pfeiffer Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes Berlin, den Für den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherunq Eckhart Stüwe Geschäftsführer des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Kassel, den

57 Für den AOK-Bundesverband Jürgen Graalmann Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes des AOK-Bundesverbandes Berlin, den Für den BKK Bundesverband Heinz Kaltenbach Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes (GbR) Essen, den Für den IKK e.v. Jürgen Hohnl Geschäftsführer des IKK e.v. Berlin, den Für die Knappschaft Rolf Stadié Direktor der Knappschaft Bochum, den Für den Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Thomas Ballast Vorsitzender des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) Berlin, den Der BKK Dachverband e.v. ist dieser Empfehlung beigetreten. 19

58 Anlage: Erste Überlegungen zur Ausgestaltung relevanter Handlungsfelder Austausch und Zusammenarbeit bei Leistungen zur Gesundheit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte Herstellung von Transparenz über das jeweilige Leistungsangebot von BA und GKV (einschließlich gegenseitige Abgrenzung der Leistungen) aber auch weiterer Akteure im Gesundheitssystem Herstellung von Transparenz über das Versorgungsangebot in der Fläche Verständigung über die jeweiligen Bezugs-/Wertesysteme und Handlungskonzepte Aufbau und Weiterentwicklung von Kooperationen Verbesserung einer trägerübergreifenden Information und Abstimmung von Initiativen Optimierung der Schnittstellen zwischen den Integrationsprozessen der BA und dem GKV-Fallmanagement (u. a. auch bezüglich der Behandlung psychischer Erkrankungen) Empfehlungen zur Umsetzung der Kriterien für eine erleichterte Inanspruchnahme von Maßnahmen gemäß Leitfaden Prävention Einbezug weiterer Akteure. (Weiter-)Entwicklung von Programmen und Leistungserbringung Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer Angebote, auch unter Berücksichtigung des Setting-Ansatzes Entwicklung von Qualitätskriterien für Elemente der Gesundheitsorientierung im Produktportfolio der BA Verbesserung der Information und Motivation Arbeitsloser zur Teilnahme an von der GKV geförderten Präventionsmaßnahmen durch geeignete Beratungen im Rahmen von Maßnahmen der Gesundheitsorientierung der BA Abstimmung von inhaltlichen Schwerpunkten insbesondere im Bereich psychischer Belastungen und Erkrankungen Integration von Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Arbeitsmarktmaßnahmen Zusammenarbeit bei der Optimierung von Förderstrategien und -konzepten (z. B. zeitliche und inhaltliche Abstimmung; Nahtlosigkeit). Qualitätsmanagement Berücksichtigung des Gebots der Freiwilligkeit bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen Ausschluss von Vorleistungen für die Betroffenen und Doppelfinanzierung durch die Sozialleistungsträger Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Bereichen Personal, Prozesse und Programme. 20

59 Anlage 3: Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zusammenarbeit im Bereich Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune Berlin, im Mai 2013 Der Schutz vor Krankheit und die Förderung der Gesundheit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Wesentliche Determinanten des Gesundheitszustandes der Bevölk e- rung liegen außerhalb des Einflussbereichs von Gesundheitspolitik und -versorgung im engeren Sinne: Die Qualität von Bildung und Erziehung, berufliche Anforderungen und Belastungen, die Integration in den Arbeitsmarkt und die soziale Teilhabe, die Einkommenssituation einschließlich des sozialen Schutzes gegen Verarmung sowie die Wohn-, Verkehrs- und Umweltbedingungen beeinflussen nachhaltig das Risiko zu erkranken und die Chancen, gesund zu bleiben. Diese Determinanten wirken auch auf die individuelle Fähigkeit und Bereitschaft ein, Verantwortung für das persönliche G e- sundheitsverhalten zu übernehmen. Städte, Gemeinden und Landkreise gestalten die Lebensbedingungen der Bürger maßgeblich mit und besitzen dadurch einen großen Einfluss auf deren Gesundheitscha n- cen. Aufgrund ihres verfassungsmäßigen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) kommt ihnen für die kommunale Gesundheitsförderung eine wichtige Funktion zu. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen; gemäß 1 SGB V wirken sie auch auf gesunde Lebensverhältnisse hin und sollen nach 20 Abs. 1 SGB V Satzungsleistungen zur Primärprävention vorsehen. Da Krankheiten und ihre Risikofaktoren in der Bevölkerung sozial bedingt ungleich verteilt sind, ist gerade Menschen in sozial benachteiligter Lage bei der Gesundheit s- förderung ein besonderes Augenmerk zu widmen. In der Kommune können alle Menschen mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Primärprävention ohne Stigmatisierung in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht werden. Bestehende überregionale Strukturen können zur Vernetzung genutzt und weiterentw i- ckelt werden. Notwendig sind die gesundheitsförderliche Ausrichtung kommunaler Entscheidungen und Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit der in der Kommune verantwortlichen Akteure mit weiteren verantwortlichen Partnern. Der Beitrag der GKV zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und -verhaltens der Menschen in der Kommune bildet da- 21

60 bei einen wichtigen Baustein im Rahmen eines größeren Verbundes unterschiedlicher verantwortlicher Akteure. Vor diesem Hintergrund empfehlen die kommunalen Spitzenverbände - Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund - und der GKV- Spitzenverband sowie die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene eine Zusammenarbeit zwischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und Krankenkassen sowie ggf. ihren Verbänden zur gemeinsamen gesundheitsfördernden Ausgestaltung von Lebensräumen gemäß dem Setting-Ansatz der Primärprävention und Gesundheitsförderung. 1. Grundlagen dieser Empfehlung sind für die Städte, Gemeinden und Landkreise die jeweiligen Gesundheitsdienstgesetze der Länder in Verbindung mit dem kommunalen Auftrag zur Daseinsvorsorge und für die Krankenkassen die Regelungen des 20 Abs. 1 SGB V einschließlich des zu seiner Umsetzung beschlo s- senen GKV-Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung. 2. Die Partner dieser Empfehlung betonen die Bedeutung eines an der kommunalen Ebene ausgerichteten, lebensweltorientierten Ansatzes insbesondere für b e- nachteiligte Zielgruppen in ihrem jeweiligen Lebensumfeld. Sie gehen davon aus, dass entsprechende Aktivitäten zu einer Stärkung gesundheitsfördernde r und - schützender Kompetenzen und Rahmenbedingungen führen und Krankheiten vermeiden können. 3. Ziel dieser Empfehlung ist es, durch eine intensivierte Kooperation im Rahmen primärpräventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen von Städten, Gemei n- den und Landkreisen und Krankenkassen Synergien zu erschließen. 4. Die Partner empfehlen ihren Mitgliedern, ihre primärpräventiven und gesun d- heitsfördernden Maßnahmen in der jeweiligen Kommune möglichst weitgehend aufeinander abzustimmen sowie nachhaltig und tragfähig a uszugestalten. Geeignete Grundlage hierfür ist eine systematische und mit der Sozialberichterstattung eng verknüpfte Gesundheitsberichterstattung in der Kommune. Es wird empfohlen, soweit vorhanden oder bereitgestellt, auch Erkenntnisse und Daten der GKV einzubeziehen. 5. Zur Ausgestaltung der Kooperation empfehlen die Partner ihren Mitgliedern, vorrangig ein bestehendes Informations- und Abstimmungsgremium in der jeweiligen Kommune (z. B. Gesundheitskonferenz) zu nutzen oder anderenfalls zu bilden. Das Gremium kann sich u. a. folgende Aufgaben geben: - Gegenseitige Information über geplante bzw. durchzuführende Maßnahmen - Abstimmung über jeweils geplante Maßnahmen 22

61 - Verständigung auf Präventions- und Gesundheitsförderungsziele in der Kommune - Trägerübergreifende Maßnahmenplanung, -finanzierung und -durchführung Über die Ausgestaltung der kontinuierlichen Kooperation ist ein Konsens herz u- stellen. 6. Die Partner der Empfehlung sind sich einig, dass die Koopera tion der Stärkung der Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune zu dienen hat. Von daher intensivieren die Partner vor Ort ihr Engagement in der kommunalen Primärprävention und Gesundheitsförderung; die Kooperation darf nicht zur R e- duktion des finanziellen und inhaltlichen Engagements zulasten eines oder mehrerer der Partner vor Ort führen. 7. Die Partner dieser Empfehlung laden ausdrücklich andere Träger von setting - orientierter Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Kommune ein, sich an der jeweiligen Kooperation zu beteiligen. Sie empfehlen ihren Mitgliedern, diese entsprechend deren inhaltlichen bzw. finanziellen Engagements in die Kooperation mit einzubeziehen. 8. Die Partner werden spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Empfehlung eine gemeinsame Bewertung über deren Umsetzung vorneh men und streben eine Weiterentwicklung auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse an. 23

62 Dr. Stephan Articus Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages Dr. Gerd Landsberg Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte - und Gemeindebundes Dr. Doris Pfeiffer Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes Jürgen Graalmann Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes des AOK- Bundesverbandes Heinz Kaltenbach Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes (GbR) Jürgen Hohnl Geschäftsführer des IKK e.v. Bettina am Orde Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft Geschäftsführung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Ulrike Elsner Vorsitzende des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) Der BKK Dachverband e.v. ist dieser Empfehlung beigetreten. 24

63 Anlage 4: Juni 2015 Kooperationsvereinbarung zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten bei der Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme sowie der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwischen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) vertreten durch den NAK-Vorsitz und G KV-Spitzenverband und Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene AOK-Bundesverband BKK Dachverband e. V. IKK e. V. Knappschaft Verband der Ersatzkassen e. V. I. Vorwort Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurden die Grundlagen geschaffen, neue Präventionspotentiale gemeinsam zu nutzen und wichtige Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Zentrales Element ist dabei die Festlegung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder und deren bundesweite Umsetzung in gemeinsamen Arbeitsprogrammen. Schlüssel- und Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Arbeitsprogramme und somit letztlich nachhaltig für sichere, gesunde und menschengerechte Arbeitsbedin- 25

64 gungen zu sorgen, ist die Einbindung von Kooperationspartnern und die Bündelung von Präventionsaktivitäten der an Sicherheit und Gesundheit beteiligten Akteure. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat es sich daher zum Ziel gesetzt, für die Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme Kooperationspartner, die im Aufgabenfeld des Erhalts und der Förderung der Gesundheit bei der Arbeit tätig sind, für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Hierzu hat die NAK bereits bei der Auswahl der Arbeitsschutzziele eine Konsultation der Fachöffentlichkeit zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durchgeführt und die Kooperationsrelevanz" und das Potential zur Aktivierung weiterer Akteure" als zentrale Entscheidungskriterien festgelegt. Krankenkassen unterstützen Betriebe durch Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung bei der Ermittlung gesundheitlicher Risiken und Ressourcen im Betrieb, der Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie bei der Umsetzung derselben unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb gemäß dem GKV-Leitfaden Prävention. In diesem Rahmen bestehen Schnittmengen mit den Aktivitäten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Zur Förderung der Abstimmung und Zusammenarbeit der Krankenkassen und ihrer Verbände mit der NAK wird folgende Vereinbarung geschlossen. 26

65 II. Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder a) Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder Für den Zeitraum wurden von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) in enger Abstimmung und Konsultation der Fachöffentlichkeit zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nachfolgende Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder festgelegt. Ziel: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (ORGA) mit den Handlungsfeldern: Sicherheit und Gesundheit in betriebliche Prozesse und Entscheidungsbereiche integrieren sowie - Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verbessern Ziel: Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich (MSE) mit den Handlungsfeldern: Tätigkeiten mit hohen körperlichen Belastungen gesundheitsgerecht gestalten sowie - bewegungsarme und einseitig belastende Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestalten Ziel: Schulz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (PSYCHE) mit den Handlungsfeldern - arbeitsbedingte psychische Belastungen frühzeitig erkennen und im Hinblick auf Gesundheitsgefährdungen beurteilen sowie - präventive, arbeitsorganisatorische sowie gesundheits- und kompetenzfördernde Maßnahmen zur Verminderung arbeitsbedingter psychischer Gefährdungen entwickeln und umsetzen 27

66 b) Arbeitsweltbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV Die GKV hat für ihre betrieblichen Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten im Zeitraum die folgenden Ziele und Teilziele beschlossen: 1. Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen Teilziel 1.1: Zahl und Anteil der durch Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates mit verhaltens- und verhältnispräventiver Ausrichtung erreichten Betriebe sind erhöht. 2. Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen Teilziel 2.1: Zahl und Anteil der Betriebe mit verhältnispräventiven Aktivitäten zur Verringerung psychischer Fehlbelastungen sind erhöht. Teilziel 2.2: Zahl und Anteil der Betriebe mit Aktivitäten zur Förderung einer gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung" sind erhöht. Teilziel 2.3: Zahl und Anteil der Betriebe mit verhaltensbezogenen Aktivitäten zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz" sind erhöht. 3. Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale der Arbeitswelt mit bedarfsgerechter, nachhaltiger und partizipativer betrieblicher Gesundheitsförderung Teilziel 3.1: Zahl und Anteil der mit Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung erreichten Betriebe mit bis zu 99 Beschäftigten sind erhöht. Teilziel 3.2: Zahl und Anteil der Betriebe mit einem Steuerungsgremium für die betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz zuständigen Akteure sind erhöht. Teilziel 3.3: Zahl und Anteil der Betriebe, in denen Gesundheitszirkel durchgeführt werden, sind erhöht. Teilziel 3.4 Zahl und Anteil der Betriebe mit speziellen Angeboten für die Beschäftigten zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben sind erhöht. 28

67 III. Inhalte der Vereinbarung Die Kooperationspartner verpflichten sich grundsätzlich, die unter II. genannten Ziele wechselseitig zu unterstützen und zu fördern. Die Zusammenarbeit von GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz wird dabei wie folgt konkretisiert: a) Aktivitäten und Beiträge der Kooperationspartner Die Kooperationspartner (1) beteiligen sich personell und inhaltlich an Veranstaltungen von bundesweiter Relevanz, (2) machen die Zusammenarbeit durch Nennungen und Verlinkung wechselseitig auf ihren Internetseiten sichtbar, (3) weisen in geeigneten Medien auf die Aktivitäten des Kooperationspartners hin (z.b. Broschüren, Arbeitgeber-Magazinen und Leitfäden der Prävention), (4) stellen auf Anfrage und nach interner Abstimmung trägerspezifische Informationen zur Verfügung, (5) unterstützen sich auf Anfrage gegenseitig bei der redaktionellen Erstellung von Publikationen und Flyern, (6) räumen die Nutzung ihrer Logos ein, die im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktivitäten und Medien stehen, (7) beteiligen sich auf Wunsch des Partners und nach interner Abstimmung an den unterschiedlichen Projekten, die auf die Verwirklichung der gemeinsamen Zielsetzungen ausgerichtet sind, (8) stimmen sich auch in Zukunft bei der Weiterentwicklung der Zielbildung untereinander ab, (9) gewähren bei Bedarf die Mitwirkungsmöglichkeit in den entsprechenden Arbeitsgruppen, wenn Schnittstellen und Gemeinsamkeiten vorliegen, unter den in b) genannten Rahmenbedingungen, (10) laden sich zu regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustauschen im Rahmen der dafür vorgesehenen Gesprächsrunden ein, (11) unterstützen sich gegenseitig bei der Suche nach produkt- und themenbezogenen Referentinnen und Referenten, die im Rahmen übergeordneter Veranstaltungen und/oder mit Teilnehmern auf Leitungsebene tätig werden. 29

68 b) Rahmenbedingungen der Partnerschaft (1) Die Partner erhalten wechselseitig für die Umsetzung ihrer jeweiligen Pläne und Kooperationsaktivitäten die notwendigen Informationen bzw. Unterlagen. (2) Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene erhalten im Rahmen der Mitarbeit einen privilegierten Zugang zu Informationen und den relevanten Unterlagen der Arbeitsprogramme, die einen Bezug zum Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung haben. (3) Eine themenbezogene Teilnahme an den Sitzungen des jeweils anderen Kooperationspartners kann ermöglicht werden. (4) Mitglieder der Arbeitsprogrammgruppen aus dem Kreis der GDA-Träger erhalten das Recht, ohne Teilnahmegebühren und dgl. an den Aktivitäten bzw. Beiträgen des GKV-Spitzenverbandes teilzunehmen. (5) Gegenseitige finanzielle Erstattungen für Aufwendungen sind nicht möglich. (6) Veröffentlichungen dürfen nur dann mit dem Logo des jeweils anderen versehen werden, wenn sie von den entsprechenden Entscheidungsgremien freigegeben wurden. (7) Die Vertreter/innen der Kooperationspartner wirken darauf hin, dass die Beratungsaktivitäten in den Unternehmen und Betrieben stärker vernetzt werden und tragen im öffentlichen Diskurs gegenseitig dazu bei, die gesellschaftspolitische Bedeutung von Prävention und gesunder Arbeit für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Entlastung der Sozialversicherung herauszustellen. c) Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt nach der Unterzeichnung in Kraft. Für den NAK-Vorsitz Michael Koll Dr Sibylle Scriba Dr. Walter Eichendorf Für den GKV-Spitzenverband Dr. Doris Pfeiffer Für den AOK-Bundesverband Uwe Deh

69 Für den BKK Dachverband e.v Franz Knieps Für den IKK e.v. Jürgen Hohnl Für die Knappschaft Bettina am Orde Für den Verband der Ersatzkassen Ulrike Elsner 31

70 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerischer Präventionsplan

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72 Bayerischer Präventionsplan

73 Grußworte Die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen und zu fördern, ist der Bayerischen Staatsregierung und auch mir persönlich ein besonderes Anliegen. Der Bayerische Präventionsplan ist dafür ein Meilenstein. Fachübergreifend erarbeitet unter Beteiligung aller Ministerien und abgestimmt mit den Trägern von Gesundheitsförderung und Prävention im Land formuliert er unsere Ziele für ein gutes, gesundes Leben in Bayern für alle Altersgruppen, in allen Regionen und über die Legislaturperiode hinaus. Das ist auch bundesweit bisher einzigartig. Wir alle wissen: Nicht jeder Krankheit können wir vorbeugen, nicht jede Beeinträchtigung vermeiden, manches ereilt uns schicksalhaft. Gleichzeitig aber können wir viel für unsere Gesundheit tun jeder Einzelne für sich und für die Menschen in seinem Umfeld, die Gemeinschaft für das Wohlbefinden einzelner Gruppen. Der Bayerische Präventionsplan unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesunde Lebensweise. Er fördert die Früherkennung häufiger Volkskrankheiten und trägt zur Gestaltung gesunder Lebenswelten bei. Er ist die bayerische Grundlage für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Dafür haben wir eine hervorragende Ausgangsbasis. In vielen Bereichen unserer Gesellschaft gibt es bereits großes Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention, das zeigt dieser Plan mit seinen beispielhaft ausgewählten Projekten, Maßnahmen und Initiativen. Zugleich macht er deutlich: Die Sorge um die Gesundheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. 105 maßgebliche Organisationen, Einrichtungen, Verbände und die Ministerien des Freistaats sind unserem Bündnis für Prävention als Gründungsmitglieder beigetreten, darunter die Krankenkassen, die Kammern der Heilberufe, Verbände der Wirtschaft, Vertreter der Kommunen und der Bürgergesellschaft. Gemeinsam haben sie sich verpflichtet, auf der Basis des Bayerischen Präventionsplans in ihren Arbeits- und Wirkungsbereichen Gesundheitsförderung und Prävention weiter zu stärken. Dafür danke ich ihnen von Herzen. Weiteren Partnern gilt eine ebenso herzliche Einladung: Das Bündnis für Prävention ist offen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die bestmögliche Gesundheit für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat zu erreichen! Horst Seehofer Bayerischer Ministerpräsident

74 Gesundheitsförderung und Prävention eröffnen Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen: Dieser Gedanke ist die Basis des Bayerischen Präventionsplans, der Ihnen hier vorliegt. Der Präventionsplan ist Standortbestimmung und Zukunftsprogramm zugleich. Er zeigt auf, wie viel bereits erreicht wurde, wo wir auf einem guten Weg sind und welche Herausforderungen vor uns liegen. Vier zentrale Handlungsfelder legt der Präventionsplan fest: Das gesunde Aufwachsen in Familie, Kindertageseinrichtungen und Schule, die Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur, ein gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld und als Querschnittsthema über alle Bereiche hinweg die gesundheitliche Chancengleichheit. In all diesen Bereichen engagieren sich die Partner, die sich im Bündnis für Prävention gemeinsam zu den Zielen des Präventionsplans bekennen. Das zeigt sich in den beispielhaft ausgewählten Projekten des Plans ebenso wie in unzähligen weiteren Aktivitäten landesweit. Wo besonderer Bedarf besteht, unterstützt der Freistaat durch Förderung und auch mit eigenen Programmen. Zudem haben wir tragfähige Strukturen geschaffen, die zur Umsetzung des Plans beitragen, etwa das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und die Aufgabe des Präventionsmanagements in den sieben bayerischen Regierungsbezirken. Auch unser groß angelegtes Modellprojekt der Gesundheitsregionen plus gehört dazu. Hier bilden Gesundheitsförderung und Prävention neben Fragen der medizinischen Versorgung einen verpflichtenden Schwerpunkt. Mit Jahresthemen lenken wir die öffentliche Aufmerksamkeit auf dringliche Fragen der Prävention. All diese Maßnahmen tragen auch zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention bei. Ich danke allen, die sich dafür einsetzen in Familien, Kindertageseinrichtungen und Schulen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Ausbildung und Arbeitswelt ebenso wie in der Freizeit, in Einrichtungen für Senioren und in der Pflege, in Behörden, Organisationen und Verbänden. Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter zu eröffnen, dazu leisten Sie mit ihrem Engagement für Gesundheit in Bayern einen wertvollen Beitrag. Ihre Melanie Huml MdL Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege 5

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76 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 8 Einführung 10 Übergeordnete Ziele 12 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention 15 Handlungsfeld 1: Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule 16 Handlungsfeld 2: Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur 22 Handlungsfeld 3: Gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld 27 Handlungsfeld 4: Gesundheitliche Chancengleichheit 30 Umsetzung des Bayerischen Präventionsplans 33 Jährliche Schwerpunktkampagnen des Bayerischen Gesundheitsministeriums 33 Zentrum für Prävention und Gesundheits förderung (ZPG) 34 Landesarbeitsgemeinschaft Prävention (LAGeP) 34 Regionale Präventionsmanager 35 Gesundheitsregionen plus 35 Präventionsberichterstattung und Evaluation 36 Geschäftsstelle Nationaler Impfplan 36 Bayerischer Präventionspreis 37 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention 38 Bündnis für Prävention 39 Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und der Partner für Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern 40 Bürgernahe Prävention 49 Glossar 50 7

77 Vorbemerkung Gesundheit wird durch verschiedene körperliche, seelische, soziale und gesellschaftliche Faktoren bestimmt, die nur zum Teil beeinflussbar sind. Während etwa die erbliche Veran lagung eines Menschen vorgegeben ist, können Umweltfaktoren wie zum Beispiel die Luft- und Wasserqualität oder das berufliche Um feld aktiv verändert werden. Ebenso haben sozioökonomische Faktoren, zum Beispiel Bildungsgrad, Einkommen oder Arbeitslosigkeit, einen wesentlichen Einfluss auf das gesundheitliche Wohlergehen. Darüber hinaus besteht für jeden Einzelnen die Möglichkeit, Krankheiten durch eine eigenverantwortlich gestal tete, gesundheitsförderliche Lebensweise wirksam vorzubeugen. Die individuellen Gesundheitschancen hängen also nicht nur von einer qualitativ hochwertigen Versorgung im Krankheitsfall, sondern auch von möglichst frühzeitig einsetzenden Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ab. Gesundheitsförderung und Prävention sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie das persönliche Verhalten des Einzelnen und die Lebenswelt nachhaltig gesundheitsorientiert verändern. Sie eröffnen Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen: in Familien, in Kindertageseinrichtungen, anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Ausbildung und Arbeitswelt, in Einrichtungen für Senioren und in der Pflege, in der Freizeit, in Stadtteilen, Gemeinden und Landkreisen. Die Unterstützung der Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförder liche Lebensweise, die Gestaltung gesunder Lebenswelten sowie die Gewährleistung der gesundheitlichen Chancengleichheit in allen bayerischen Regionen und in jeder Lebenslage sind Kernanliegen des Bayerischen Präventionsplans. Wir wollen bestmögliche Gesundheit für alle Bürger Bayerns erreichen, die Früherkennung von Gesundheitsrisiken und Krankheiten stärken, Träger der Prävention vor Ort gewinnen und gesellschaftliche Akteure einschließlich der Medien zu mehr Gesundheitsbewusstsein motivieren. 8

78 Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nur in einem kooperativen Netzwerk der maßgeblichen Partner erfolgreich verwirklicht werden können. Neben der Bürgerorientierung, beteiligung und -befähigung soll der Bayerische Präventionsplan daher durch Bündnisse mit den Trägern von Gesundheitsförderung und Prävention sowie weiteren Partnern in unserer Gesellschaft mit Leben erfüllt werden. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses wichtige Aufgabenfeld im Rahmen der im Staatshaushalt veranschlagten Stellen und Mittel. Soweit für die beschriebenen Zukunftsaufgaben ein zusätzliches finanzielles Engagement des Freistaats unabdingbar ist, kann die Verwirklichung nur im Rahmen der jeweils vom Bayerischen Landtag für diese Zwecke künftig zur Verfügung gestellten Stellen und Haushaltsmittel erfolgen. Dies bedeutet, dass sie hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang nur nach sorgfältig festzulegenden Prioritäten in Angriff genommen und verwirklicht werden können. 9

79 Einführung Gesundheitsförderung und Prävention erhalten in Europa angesichts der demografischen Entwicklung, der wachsenden Bedeutung chronischer, lebensstil bedingter Erkrankungen und des medizinisch-technischen Fortschritts zunehmend Aufmerksamkeit. Der steigende Versorgungsbedarf stellt unsere Gesellschaft in vielerlei Hinsicht vor beträchtliche Herausforderungen. Gleichzeitig liegen aus der Public Health-Forschung wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Chancen rechtzeitiger und umfassender Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention vor. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu das Rahmenkonzept Gesundheit 2020 aufgelegt, dem 2012 der europäische Aktionsplan für Öffentliche Gesundheit und nationale Programme gefolgt sind. Gesundheit ist das Ergebnis des Zusammenspiels vieler verschiedener Einflussfaktoren. Diese lassen sich vier Bereichen zuordnen, die in unterschiedlichem Ausmaß beeinflussbar sind: fgenetisch-biologische f Disposition (z. B. Lebensalter, Geschlecht und Veranlagungen) flebensweisen f (z. B. Ernährungsgewohnheiten, körperliche Aktivität, Rauchen, Alkohol konsum), auch in Abhängigkeit von der sozialen Lage f fumwelt und Arbeitsbedingungen (z. B. Sonneneinstrahlung, Lärm, Feinstaub, Stress, ökonomische Faktoren) fgesundheitssystem f (z. B. Teilhabe, Zugang und Qualität der Versorgung einschließlich Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention) 10

80 Analog zu anderen modernen Industriegesellschaften wird die größte Krankheitslast in Bayern durch die sogenannten Zivilisationsoder Volkskrankheiten verursacht. Hierzu zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herz infarkt, Schlaganfall), Krebs, Atemwegsleiden, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, Stoffwechselkrankheiten (z. B. Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen), psychische Störungen (z. B. Depression, Demenz) und Suchterkrankungen. Da diese Krankheiten durch ähnliche Risikofaktoren begünstigt werden, besteht in deren Vermeidung bzw. Verringerung ein großes Potential zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung. 11

81 Übergeordnete Ziele Die übergeordneten Ziele des Bayerischen Präventionsplans sind: f fbestmögliche Gesundheit für Bayerns Bürger f fgesundheitliche Chancengleichheit für alle bayerischen Regionen und in allen Lebenslagen f fberücksichtigung von Gesundheitsförderung und Prävention in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft f fbefähigung der Bürger zur Eigenverantwortlichkeit für die Gesundheit 12

82 Leitprinzipien Die Aktivitäten des Bayerischen Präventionsplans orientieren sich an folgenden Leitprinzipien: f feinbeziehung aller Lebensphasen, vom Beginn des Lebens bis zum Tod ffbevorzugte Umsetzung in den Lebenswelten f forientierung an prioritären Handlungsfeldern und regionalen Gesundheitszielen f fvernetzung der Präventionspartner für effektives und nachhaltiges Handeln f fqualitätssicherung und Weiterentwicklung der Aktivitäten 13

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84 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Die Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern soll in vier vorrangigen Handlungsfeldern erfolgen: f fgesundes Aufwachsen in der Familie, in Kinder tageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule f fgesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur f fgesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld ffgesundheitliche Chancengleichheit Der Schwerpunkt liegt auf der Gesundheitsförderung und primären Prävention. Darüber hinaus werden Aspekte der Sekundär- und Tertiärprävention berücksichtigt und vorangebracht. Letztgenannte Bereiche betreffen vor allem die medizinische Versorgung und Pflege und sollten noch stärker als bisher einbezogen werden. Dabei werden sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventive Ansätze verfolgt. Alle Bürger und Partner können in ihrem jeweiligen Lebensumfeld aktiv zur Umsetzung dieser Handlungsfelder beitragen. So wird es möglich, bürgernah gesunde Lebenswelten zu gestalten und Teilhabe zu erreichen. 15

85 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Handlungsfeld 1: Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule Derzeit leben rund 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Bayern. Den allermeisten Mädchen und Jungen geht es gut, vielen von ihnen sogar sehr gut. Allerdings sind Kinder in sozial benachteiligten Lebens lagen höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen sind heute in Bayern und in ganz Deutschland günstiger als jemals zuvor. Neben den allgemein verbesserten Lebensumständen haben dazu die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, die bessere Betreuung rund um die Geburt sowie die Vorbeugung und Früherkennung von Gesundheits risiken bzw. Krankheiten im Kindesalter ganz erheblich beigetragen. Daneben wissen wir heute um die hohe Bedeutung, die psychische Faktoren und soziale Bindungen für die Gesundheit von Kindern haben. Dazu gehört insbesondere bei Jugendlichen etwa der Einfluss Gleichaltriger (sogenannte Peer Groups). Kaum zu überschätzen ist ferner die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die motorische, kognitive, psychosoziale und emotionale Entwicklung von Kindern und damit für deren Gesundheit im umfassenden Sinne. Ebenso spielt die sprachliche Kompetenz, zum Beispiel bei Kindern mit Migrationshintergrund oder Flüchtlingen, eine wesentliche Rolle. Mit den sich wandelnden Lebensbedingungen und dem medizinisch-technischen Fortschritt hat sich das Spektrum der Krankheiten im Kindesalter verändert. Viele Infektionskrankheiten haben heute ihren Schrecken verlo 16

86 ren. Chronische Erkrankungen, psychische Störungen und Entwicklungsauffälligkeiten nehmen an Bedeutung zu. Bewegungsmangel und übermäßige, unausgewogene Ernährung beinhalten erhebliche Risiken für die Gesundheit schon in jungen Lebens jahren. Verletzungen und Unfälle sind nach wie vor häufigster Grund für Behandlungen von Kindern im Krankenhaus nach dem ersten Lebensjahr. vermitteln auf Wunsch dorthin. Ziel ist es, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit diesen durch zuverlässige und fach- beziehungsweise institutionsübergreifende Unterstützungsund Hilfsangebote rechtzeitig begegnet werden kann. Es gilt, gesundheitsfördernde Lebensweisen schon früh zu stärken, um jedem Kind bestmögliche Chancen für seine Gesundheit zu bieten. Die wichtigste Rolle spielen hier die Familien, in denen ein gesunder Lebensstil (vor)gelebt wird. Unterstützung geben staatliche und kommunale Einrichtungen und Dienste, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege), Schulen, Ärzte und Pflegekräfte, Hebammen, Krankenkassen, gemeinnützige sowie private Träger und viele andere. Wo besonderer Bedarf besteht, engagiert sich der Freistaat mit eigenen Projekten und Programmen. Spezielle Aufmerksamkeit wird auf die frühe Kindheit gerichtet, denn diese Lebensphase ist entscheidend für die weitere Entwicklung eines Kindes. Durch die Zusammenarbeit von Einrichtungen des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe können Krankheitsrisiken und Beeinträchtigungen für das Wohl und die Entwicklung eines Kindes frühzeitig wahr genommen und vermindert werden. Die verbindliche und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kontext früher Hilfen wird durch die Koordinierenden Kinderschutzstellen ( KoKi Netzwerk frühe Kindheit ) organisiert. Sie informieren über Unterstützungs angebote sowohl der Kinderund Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen) als auch anderer Hilfesysteme (z. B. Familienhebammen, Frühförderstellen) und Um den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Migrationshintergrund speziell im Hinblick auf die sprachliche und kulturelle Kompetenz Rechnung zu tragen, bestehen in Bayern verschiedene Angebote. Das Vorkurskonzept Deutsch 240 etwa ist eine Maßnahme zur Verbesserung der Sprachkompetenzen von Vorschulkindern, insbesondere für Kinder, deren beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind ( gaerten/vorkurs.php). Die Vorkurse ergänzen 17

87 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention und unterstützen die Tätigkeit von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen im Bereich der sprachlichen Bildung. Für Kinder im vorletzten beziehungsweise letzten Kindergartenjahr, deren Eltern nichtdeutschsprachiger Herkunft sind und die einen ent sprechenden Unterstützungsbedarf bei der Sprach entwicklung aufweisen, besteht in Bayern seit dem Schuljahr 2005/06 das Angebot der Vorkurse Deutsch. Seit September 2013 wird dieser Vorkurs auch für deutschsprachige Kinder mit besonderem Sprach förderbedarf angeboten ( www. km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ foerderung/sprachfoerderung.html ). Daneben gibt es an bayerischen Schulen vielfältige Angebote der durchgängigen Deutschförderung, eines sprachsensiblen Fachunterrichts und der Wertebildung im Islamischen Unterricht. Für das Handlungsfeld 1 wurden folgende Ziele entwickelt: ffbestmögliche Startchancen für alle Kinder f fsichere Bindungen und gesundes Selbstbewusstsein ffausgewogene Ernährung und ein aktiver Lebensstil ffschutz vor Suchtgefahren f ffrüherkennung von Gesundheitsrisiken und Schutz vor vermeidbaren Erkrankungen Um diese Ziele zu erreichen, wurden bereits verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Dazu gehören zum Beispiel: f f GeliS Gesund leben in der Schwangerschaft für einen gesunden Lebensstil während der Schwangerschaft zur Prävention von Gesundheitsstörungen bei Mutter und Kind (z. B. Diabetes mellitus), index.php f f Schwanger? Null Promille! zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft, null-promille.de f f Neugeborenen-Screening : Stoffwechsel- und Hörscreening zur Vermeidung von Behinderung und Todesfällen sowie zur Steigerung der Lebenserwartung, kindergesundheit/neugeborenenscreening f f Koordinierende Kinderschutzstellen KoKi Netzwerk frühe Kindheit zum Aufbau und der Pflege regionaler Netzwerke Früher Hilfen, insbesondere um Eltern mit Säuglingen und Klein kindern in belastenden Lebenssituationen früh zu erreichen und zu unterstützen, 18

88 f fförderprogramm Strukturelle Weiter entwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten mit dem Ziel der Schaffung eines koordinierten und bedarfsgerechten Angebots der Familienbildung zur Stärkung der Erziehungs kompetenz, f ferziehungsberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme (z. B. bei Entwicklungs verzögerung, Auffälligkeiten im Sozialverhalten, Trennung und Scheidung), f f Netzwerk Junge Eltern/Familien mit Kindern von 0 3 Jahren Ernährung und Bewegung, Kursangebote und Schnupperkurse von Stillen, Säuglingsernährung bis zum Essen am Familientisch sowie Anregung zur Alltagsbewegung, f f Gesund und fit im Kinder-Alltag Sechs Wege zur kindgerechten Ernährung und Bewegung, Angebote für Eltern mit Kindern von 3 6 Jahren in Zusammen arbeit mit der Kindertageseinrichtung, bildung/017234/ f f Landesprogramm gute gesunde Schule Bayern zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation aller am Schul leben Beteiligten, um gemeinsam den Erziehungs- und Bildungsauftrag besser wahrzunehmen und Schulen gesünder zu gestalten, f feu-schulobst- und -gemüseprogramm an Bayerns Grundschulen, Kindergärten und Häusern für Kinder sowie Schulmilchbeihilfe, foerderung/003620/index.php f f Mit gutem Essen Schule machen : Vernetzungsstellen Schulverpflegung Bayern unterstützen und vernetzen alle an der Schulverpflegung beteiligten Akteure, f f Kita-Tischlein deck dich : Angebote der Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung zur Kitaverpflegung, verpflegung/001122/index.php f f BAERchen zur Bewegungsförderung bei 3- bis 6-Jährigen, f f KiSS Kindersportschulen im Verein für Kinder von 2 bis 12 Jahren, f f Sport nach 1 in Schule und Verein zur Motivation zum Freizeitsport, f f Aktion Seelöwe, Aktion Löwenzahn zur Förderung und zum Erhalt der Zahngesund heit in Kindergärten und Schulen, f f earaction zur Prävention von Hörschäden, f f Sonne(n) mit Verstand statt Sonnenbrand, Vermeidung von Haut krebs ab dem Kindesalter, 19

89 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention f f PRODO zur Primärprävention von Depression bei Kindern und Jugendlichen mit einem an Depression erkranktem Elternteil, forschung/prodo.php fflebenskompetenzprogramme in Kindergarten und Schule, z. B. Freunde, Mit mir nicht!, Faustlos, Klasse2000, Lion s Quest Erwachsen werden, gesundheitsprojekte/aktuelle-aktionen/ projektdetails/article/mit-mir-nicht, muenchen/fragen_paed_psy/gewaltpraevention/ index.asp?seite=muenchen, f f ELTERNTALK, ein niedrigschwelliges Eltern-Kommunikationsnetz zur Förderung der Erziehungskompetenz rund um die Themen gesundes Aufwachsen in Familien, Konsum, Medien und Suchtgefahren, f f FreD Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten mit dem Schwerpunkt auf der Zielgruppe der 14- bis 21-Jährigen, angebote/suchtpraevention/fred-projekt.html ffpräventionskampagne Crystal-Meth, giba/projekte/crystal_meth.htm f f Mit Sicherheit besser Kampagne zur Prävention von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, ffbayerische Impfstrategie, impfen ffpräventionsangebote der bayerischen Apotheken, z. B. Apotheker aktiv in Schule und Kindergarten, Die Vitamindetektive, Gluco und Insi oder Impfen na klar!, f f mindzone, eine Präventionskampagne zur Vorbeugung von Drogenmissbrauch und einer möglichen Suchtentwicklung, f f Starker Wille statt Promille, ein Projekt zur Schärfung des Risikobewusstseins bei Jugendlichen für einen verantwortlichen Alkoholkonsum, f f HaLT Hart am Limit zur Prävention von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen, 20

90 Zukunftsaufgaben im Handlungsfeld 1: Insbesondere sollen auch weiterhin der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zur Einschulung (BEP, kinderbetreuung/bep/), das Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten ( das Landesprogramm Gute gesunde Schule Bayern ( der kommunale Partnerprozess Gesundheit für alle ( sowie die Angebote des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ( bayern.de) einen wichtigen Beitrag für ein gesundes Aufwachsen leisten. ffneukonzeption zur Vorverlegung und Erweiterung der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ffsteigerung der Impfquoten: Bayerische Impfoffensive gegen Masern fferprobung eines betreuten Frühstücks an Grund- und Förderschulen ffqualitätsoffensive Kitaverpflegung und Schulverpflegung ffsteigerung des Anteils von Kindern und Jugendlichen, die Bewegung, Spiel und Sport regelmäßig in ihren Alltag integrieren, z. B. durch Ausweitung des Projekts der Kindersportschulen fffrüherkennung von chronischen Volks krankheiten im Kindes- und Jugendalter, z. B. durch das Projekt FR1DA Typ 1 Diabetes: Früh erkennen Früh gut behandeln und ein Projekt zur Ver besserung der Inanspruchnahme der J1-Untersuchung ffstärkung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen ffvernetzung zwischen Jugendhilfe, Suchthilfe und Sozialpsychiatrischen Diensten, welche eine Betreuung ohne Brüche ermöglicht, z. B. mit dem Projekt Schulterschluss 21

91 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Handlungsfeld 2: Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur In beruflichen Lebenswelten verbringen wir einen großen Teil der Lebenszeit. Maßnahmen des Arbeitsschutzes wie z. B. Pflichtund Angebotsvorsorge sowie Gefährdungs beurteilungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und müssen flächendeckend und konsequent umgesetzt werden. Unter betrieblichem Gesundheitsmanagement versteht man die Entwicklung von betrieblichen Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozessen, die Teil einer betrieblichen Präventionskultur sind und eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und die Befähigung zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Mitarbeiter zum Ziel haben. Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies betrifft die Verbesserung der Arbeitsorganisation und -bedingungen, die Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und die Stärkung der persönlichen Kompetenzen. Für die erfolgreiche Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung müssen die unterschiedlichen Lebenslagen, Erfahrungen und Ausgangssituationen von Frauen und Männern sowie der jeweilige kulturelle Hintergrund berücksichtigt werden. Gesundheitsförderliche Angebote im Betrieb dürfen nicht nur darauf abzielen, speziell arbeits platzbezogene Belastungen zu vermeiden, sondern müssen neben den körperlichen auch die seelischen, emotionalen und sozialen Ressourcen und Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Kontext sollte die Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen 22

92 durch riskanten Umgang mit Suchtmitteln (insbesondere Alkohol) sein. Das schließt sowohl den Abbau von Substanzmittelkonsum fördernden Arbeits bedingungen als auch Maßnahmen zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums am Arbeitsplatz ein. Zielgruppen mit erhöhten Krankheitsrisiken, zum Beispiel Angehörige niedrigerer Einkommensgruppen oder von Hochrisikogruppen, können von geeigneten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung besonders profitieren. In Bayern ist der Anteil der Betriebe, die auf freiwilliger Basis Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung umsetzen, in den letzten Jahren bereits angestiegen. Es gilt nun, vor allem in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und den Ausbildungseinrichtungen die Gesundheitskompetenz weiter zu stärken und die betriebliche Gesundheitsförderung auf freiwilliger Basis auszuweiten. Dabei sollte auch auf die zunehmende Bedeutung der Berücksichtigung von Arbeitsplätzen im häuslichen Umfeld sowie an temporären externen Dienstorten für die betriebliche Gesundheitsförderung hingewiesen werden. Zur Umsetzung des Gesundheitsmanagements der öffentlichen Hand im Freistaat wurde der Handlungsleitfaden zum Behördlichen Gesundheitsmanagement entwickelt. Mit den dort festgelegten dienstrechtlichen Rahmenbedingungen, die für alle Dienststellen gleichermaßen gelten, besteht eine einheitliche Grundlage, die Vorgesetzten und Bediensteten eine verlässliche Basis für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bietet und gleichzeitig für ressortspezifische Belange genügend Spielraum lässt. Für Menschen mit Behinderung, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, bieten Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Blindenwerkstätten sowie auch weitere Einrichtungen die Möglichkeit einer angemessenen beruflichen Bildung und Beschäftigung. Es sind Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und zur (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. 23

93 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Für das Handlungsfeld 2 wurden folgende Ziele entwickelt: fferhalt und Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Mitarbeiter einschließlich der gesundheitlichen Vorsorge in der Arbeitswelt ffreduktion der Risiken für die häufigsten Zivilisationskrankheiten ffschaffung von Bedingungen für gesund heits förderliche Entscheidungen im Betrieb ffverbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Um diese Ziele zu erreichen, wurden bereits verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Dazu gehören zum Beispiel: f f Kein Disstress in der Ausbildung Berufseinstieg als gesundheitlich kritische Lebensphase zu Auslösern psychischer Belastungen während der Berufsausbildung, f f txt2paul zur Erhöhung der Akzeptanz von primärpräventiven Maßnahmen bei Auszubildenden in Berufen mit Berufsallergierisiko, Institut-und-Poliklinik-fuer-Arbeits-Sozial-und- Umweltmedizin/de/forschung/arbeitsgruppen/ Prof Radon/forschung/national/laufendeprojekte/txt2PAUL-Studie.html f f Betriebsübergabe ein Gesundheitsthema zur Förderung der gelungenen Betriebsübergabe, der Pläne für das Alter und der Gesundheit in land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben, ges04_betrieb/index.html f f Mit dem Rad zur Arbeit zur Integration von Bewegung in den Berufsalltag, f f LeguPan zur Stärkung der Klassenführungs kompetenzen und des gesundheitsförderlichen Verhaltens von Lehrkräften, 24

94 ffhandlungsleitfaden zum Behördlichen Gesundheitsmanagement f f OHRIS, Arbeitsschutz-Managementsystem für mehr Gesundheit bei der Arbeit und Sicherheit technischer Anlagen, managementsysteme/ohris.php f f GABEGS, Ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagementsystem zur Opti mierung der Verhaltens- und Verhältnisprävention und zur Förderung der Gesundheitskompetenz im Unternehmen, managementsysteme/gabegs.php f f gdabewegt.de Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Gesundheitsschutz/Aktionen-Kampagnen/ gdabewegt/gdabewegt_node.html f f Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz, eine Initiative für Pflegefachkräfte, ffbayerische Leitlinien Betriebsgastronomie Nährwert mit Mehrwert Qualitätsoffensive Betriebsverpflegung, verpflegung/000218/index.php fflandesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Bayern e. V., ffinitiativen der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in Bayern, z. B. mit dem Programm Work-Life-Balance und Lebensphasenorientierung als Chance zur Fachkräftesicherung oder der Umsetzung des Förderprogramms unternehmenswert: Mensch, 25

95 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Zukunftsaufgaben im Handlungsfeld 2: Betriebe unterscheiden sich hinsichtlich der struktur ellen und personellen Voraussetzungen und Heraus forderungen. Trotz dieser Verschiedenheit kann aber übergreifend festgestellt werden, dass die Mitarbeiter gemeinsam mit den unterschiedlichen Führungs ebenen auf einen kontinuierlichen und nachhaltigen Prozess des Gesundheitsschutzes, der Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Betrieb hin arbeiten sollten. Die betriebliche Gesundheitsförderung sollte von der Führungsebene als Teil einer betrieblichen Präventionskultur akzeptiert, gewollt und gelebt werden. Ebenso sollte die Beteiligung der Mitarbeiter bei der Entwicklung der Maßnahmen gewährleistet sein. ffschaffung von gesundheitsförderlichen Arbeitsplätzen zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen in besonders belasteten Berufsgruppen, z. B. mit einem Projekt zur arbeitsmedizinischen Betreuung von Lehrkräften und der Schaffung von Ansprechpartnern zur Lehrergesundheit an Schulberatungsstellen ffreduktion psychischer Fehlbelastungen in Betrieben, die durch die zunehmende Flexibilisierung und moderne Möglichkeiten der Kommunikation in der Arbeitswelt entstehen, z. B. mit dem Projekt FleXa Flexibilisierung, Entgrenzung und Erreichbarkeit in der Arbeitswelt ffetablierung von Anreizen zur Inanspruchnahme von Angeboten der Gesundheitsförderung für Beschäftigte, z. B. mit dem Bündnis für gesunde Mitarbeiter, einer Initiative des Bayerischen Heilbäder Verbandes, der AOK und DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft vbw e. V. ffetablierung der Bayerischen Leitlinien für die Betriebsgastronomie als Orientierungshilfe für Behören und Betriebe, die ihre Verpflegung gesünder, regionaler, ökologischer und wertgeschätzter gestalten wollen. 26

96 Handlungsfeld 3: Gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld Über die Hälfte der heute Geborenen hat die Chance, ein Alter von 80 Jahren und mehr zu erreichen. Schon in wenigen Jahren wird mehr als ein Viertel der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein. Gleichzeitig nimmt auch die Anzahl der Hochbetagten zu, man spricht von der sogenannten doppelten Alterung. Überholte Bilder, die das Alter ausschließlich als Abbau von Fähigkeiten und Lebens qualität sehen, müssen hinterfragt werden. Es gilt, die Rolle älterer Menschen in der Gesellschaft neu zu denken und dabei den Leit gedanken, möglichst lange selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft aktiv teilzuhaben, in den Mittelpunkt zu stellen. Ein langes Leben ist eine positive Entwicklung für die Gesellschaft insgesamt und für jeden Einzelnen. Natürlich wächst damit auch der Wunsch, das Alter möglichst lange gesund und aktiv erleben zu können. Viele gesundheitliche Risikofaktoren und Erkrankungen nehmen mit dem Alter an Häufigkeit zu. Etwa ein Viertel der Menschen im Alter von 70 bis 85 Jahren leiden an fünf oder mehr Erkrankungen gleichzeitig. Besonders komplex sind die Herausforderungen, die demenzielle Erkrankungen mit sich bringen. Nach aktuellen Studien hat etwa jeder Zehnte jenseits des 65. Lebensjahres Symptome einer Demenz, bei den Über-90-Jährigen ist es sogar jeder Dritte. Gesundheitsförderung und Prävention haben in allen Lebensphasen eine herausragende Bedeutung und können erheblich dazu beitragen, ein Mehr an gesunden Lebensjahren zu ermöglichen und gleichzeitig die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung zu entlasten. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird ebenfalls eine Zunahme pflegebedürftiger Bürger voraus gesagt. Präventive Angebote dürfen vor diesen Menschen nicht Halt machen, sondern müssen angepasst an die speziellen Bedürfnisse fortgeführt werden. 27

97 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Für das Handlungsfeld 3 wurden folgende Ziele entwickelt: ffälterwerden in Gesundheit und bei guter Lebensqualität ffberücksichtigung der Diversität älterer Menschen ffaufrechterhaltung eines eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebens ffunterstützung der sozialen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe älterer und pflege bedürftiger Menschen ffnutzung der Chancen und Potenziale einer älterwerdenden Gesellschaft Um diese Ziele zu erreichen, wurden bereits verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Dazu gehören zum Beispiel: f f GESTALT, Implementierung eines bewegungsfördernden Interventionskonzepts zur Prävention demenzieller Erkrankungen, lehrstuehle-und-fachgebiete/public-health-undbewegung/forschungsprojekte/gestalt-projekte/ f f Die Apotheke im Netzwerk Demenz, item/alzheimer f f Bewegung für die grauen Zellen ein Kurs konzept zur Verbesserung der Leistungs fähigkeit mit Hilfe eines speziell entwickelten Bewegungsprogramms, das geistige und körperliche Aktivität verbindet, f f Trittsicher durchs Leben, ein Programm der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zum Erhalt der Selbstständigkeit und Beweglichkeit von Senioren, 31-gesundheitsangebote/ges03_sturz/index.html f f Netzwerk Generation 55plus Ernährung und Bewegung zur Förderung der gesunden Ernährung und körperlichen Aktivität bei älteren Menschen, bildung/017212/index.php ffverbesserung der Verpflegung von Senioren in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Angebote der Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung, gem_verpflegung/index.php ffwettbewerb gesund.gekocht.gewinnt. zur Etablierung einer gesunden und nachhaltigen Seniorenverpflegung, www. kern.bayern.de/wissenstransfer/063916/index.php ffstärkung des bürgerschaftlichen Engagements älterer Menschen über die Seniorenakademie Bayern, insbesondere in den Bereichen Erfahrungswissen für Initiativen (EFI), kommunale Seniorenvertretungen und ehrenamtliche Wohnberatung, ffkoordinationsstelle Wohnen im Alter zum Aufbau neuer Wohn- und Unterstützungsangebote, ffförderprogramm Selbstbestimmt Leben im Alter SeLA, bayern.de/senioren/wohnen/index.php ffmehrgenerationenhäuser als soziale Anlaufstellen für alle Generationen in den Kommunen, generationen/haeuser/index.php 28

98 Zukunftsaufgaben im Handlungsfeld 3: Die einzelnen Ansätze für ein gesundes Altern sollen in Übereinstimmung mit dem seniorenpolitischen Konzept der Staatsregierung ( index.php), der Bayerischen Demenzstrategie ( sowie weiteren relevanten Konzepten weiterentwickelt werden (z. B. dem Bayerischen Geriatriekonzept, krankenhaus/geriatrie). ffaltersbezogene Informationen zu einem gesund heitsförderlichen Lebensstil und Früh erkennungsuntersuchungen für ältere Menschen ffausbau von bedarfsgerechten Programmen zur Sturzprävention, z. B. mit einem Projekt zur augenärztlichen und rehabilitativen Versorgung von Menschen in Seniorenheimen ffverbesserung der Mundgesundheit bei pflege bedürftigen Senioren zu Hause und in Pflegeheimen, z. B. durch ein Projekt zur wohnortnahen zahnmedizinischen Versorgung ffunterstützung der Selbstständigkeit von Hoch betagten in Kommunen durch wirkungsvolle vor- und nachstationäre Versorgung, z. B. durch Erweiterung von Projekten zu präventiven Hausbesuchen fferweiterung bedarfsgerechter und quali tätsgesicherter Angebote in der Versorgung älterer, insbesondere demenz kranker Menschen, z. B. im Krankenhaus oder mit dem Projekt Sport trotz(t) Demenz ffausbau vielfältiger ausdifferenzierter, alters- und bedarfsgerechter Angebote in den Bereichen des Breiten-, Gesundheitsund Rehabilitationssports unter besonderer Berücksichtigung der über lokal verwurzelten Sportvereine in Bayern ffschaffung von alters- und bedarfsgerechten Angeboten der Gesundheitsbildung für Senioren, z. B. durch die bayerischen Volkshochschulen 29

99 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Handlungsfeld 4: Gesundheitliche Chancengleichheit Die Wertschöpfung in einer Region, die Qualifikations- und Erwerbsstrukturen sowie die sozialen Lebens lagen spielen für die Gesundheit der Bürger eine wichtige Rolle. Sozioökonomische Faktoren, zum Beispiel Bildungsgrad, Einkommen oder Arbeitslosigkeit, haben einen wesentlichen Einfluss auf das gesundheitliche Wohlergehen. Die regional unterschiedlichen sozioökonomischen Rahmenbedingungen spiegeln sich in Bayern zum Beispiel in der Lebenserwartung wider. So besteht zwischen den bayerischen Landkreisen mit der höchsten und der niedrigsten Lebenserwartung eine Differenz von ca. 7,5 Jahren bei den Männern und ca. 5 Jahren bei den Frauen. Bürger mit niedrigem sozioökonomischen Status haben ein deutlich höheres Risiko für viele chronische Erkrankungen. Sie schätzen ihren allgemeinen Gesundheitszustand zumeist schlechter ein und weisen häufiger Gesundheitsrisiken, zum Beispiel Übergewicht oder Rauchen auf. Ebenso ist anhaltende Arbeitslosigkeit ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Arbeitslose Menschen leiden vermehrt an psychischen Störungen, sind länger und häufiger in stationärer Behandlung und erhalten öfter Arznei mittelverordnungen. Zugleich ist ein beruflicher Wiedereinstieg für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbslose erheblich erschwert. Der sozioökonomische Status in der Familie beeinflusst maßgeblich die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Im Vergleich zu Gleichaltrigen aus Familien mit hohem Sozialstatus weisen Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Sozialstatus deutlich häufiger einen mittelmäßigen oder schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand auf. 30

100 Für das Handlungsfeld 4 wurden folgende Ziele entwickelt: ffstärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit in jedem Lebensalter und allen Lebenslagen ffausbau kultur- und geschlechtssensibler Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention, z. B. für Menschen mit Migrationshintergrund ffangebote für Migranten im Rahmen des Netzwerks Junge Eltern/Familien mit Kindern von 0 3 Jahren unter Verwendung von fremdsprachigen Fotobroschüren zur Säuglings- und Kleinkind ernährung in Russisch, Arabisch und Türkisch, wissenstransfer/017208/index.php Um diese Ziele zu erreichen, wurden bereits verschiedene Projekte auf den Weg gebracht. Dazu gehören zum Beispiel: f f BIG.kompetenz zur partizipativen Bewegungs förderung von Frauen in schwierigen Lebenslagen und Migrantinnen in Bayern, f f MiMi mit Migranten für Migranten zur Erleichterung des Zugangs zu Leistungen des Gesundheitssystems für Menschen mit Migrationshintergrund, f f Ghettokids Soziale Projekte e. V. zur Unterstützung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher, f f REGSAM Regionale Netzwerke für Soziale Arbeit zur Verbesserung sozialer Dienstleistungen und zur Behebung von Engpässen in der sozialen Versorgung, ffverfügbarkeit von Informationsmaterialien verschiedener Präventionskampagnen in mehreren Sprachen, etwa Schwanger? Null Promille! oder ELTERNTALK, f f Integration durch Sport für Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, integration-durch-sport.html f f Wege aus der Gewalt ein Internetangebot für Frauen mit und ohne Behinderung, ffqualifizierungsangebot Interkulturelle Kompetenz in Gesundheit und Pflege, fffamiliengesundheitspflege in sozial schwächeren Familien, 31

101 Handlungsfelder der Gesundheitsförderung und Prävention Zukunftsaufgaben im Handlungsfeld 4: Mit belastenden sozialen Lagen assoziierte Unterschiede in Gesundheit, Gesundheitswissen und gesundheitsbezogenem Verhalten sollen verringert werden: es gilt, die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Gesundheitliche Chancengleichheit steht als Querschnittsthema dabei für gleiche Möglichkeiten in jedem Lebens alter und für Männer und Frauen, um gesund zu sein und zu bleiben, unabhängig von sozialer Lage, Nationalität, ethnischer Herkunft oder Bildungsgrad. Zur besseren Verwirk lichung gesundheitlicher Chancengleichheit in Bayerns Regionen hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Programm Gesundheitsregionen plus aufgelegt, das Präventions- und Versorgungsaspekte ver bindet (siehe S. 34). Daneben sind bereits mehrere bayerische Städte und Landkreise dem bundesweiten Partnerprozess Gesundheit für alle beigetreten, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ins Leben gerufen hat und der in Bayern von der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit koordiniert wird. Ziel ist es, durch lokale Präventionsbündnisse insbesondere die Gesundheitschancen jener Menschen zu verbessern, die aufgrund belasteter Lebenslagen höheren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. ffausbau und regionale Vernetzung von Gesundheitsförderungs- und Präventionsangeboten für Menschen in sozial ungünstigen Lebenslagen, z. B. durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit ffsteigerung der Gesundheitskompetenz und des Zugangs zu Gesundheitsförderungs- und Präventionsangeboten bei Menschen mit Migrationshintergrund, z. B. durch Erweiterung des MiMi-Projekts ffverbesserung der gesundheitlichen Situation von Arbeitslosen, z. B. im Rahmen eines Modellprojekts der Bundesagentur für Arbeit und der gesetzlichen Krankenversicherung ffstärkere Berücksichtigung der Bedeutung von sozioökonomischen Faktoren für Gesundheit in Erziehung, Bildung und Wissenschaft im Rahmen von Fortbildungen und öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen 32

102 Umsetzung des Bayerischen Präventionsplans In Bayern können bereits nachhaltige Bausteine und Strukturen für die Umsetzung von Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen genutzt werden: Jährliche Schwerpunktkampagnen des Bayerischen Gesundheitsministeriums Das Bayerische Gesundheitsministerium führt seit 2012 jährlich öffentlichkeitswirksame Präventions kampagnen zu wichtigen Gesundheitsthemen durch. Dabei werden maßgebliche Partner des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens, der Politik und Wirtschaft sowie des Sports einbezogen. Im Einzelnen wurden bisher folgende Schwerpunkte gelegt: ff2012 Gesundheit, Männer! : Männer haben aufgrund von Unterschie den im gesundheits bezogenen Verhalten und der Wahr nehmung von Vorsorgeangeboten insgesamt eine geringere Lebenserwartung als Frauen. Unter dem Motto Gesundheit, Männer! wurden diese Unterschiede verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt und speziell Männer zu einer gesünderen, im Alltag einfach umsetzbaren Lebensweise sowie einer gesteigerten Inanspruchnahme von Vorsorgeunter suchungen motiviert. ff2013 Aktiv gegen Krebs : Jeder zweite Mann und über 40 Prozent der Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs. Vielen Krebserkrankungen kann durch eine gesunde Lebensweise effektiv vorgebeugt werden. Darüber hinaus können Sport und Bewegung die Behandlung von Krebs positiv be einflussen. Unter dem Motto Aktiv gegen Krebs wurden die Bürger verstärkt über die Möglichkeiten der Primärprävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs informiert. ff2014 Diabetes bewegt uns! : Diabetes mellitus betrifft in Bayern derzeit bis zu 1,2 Millionen Men schen. Die große Mehrzahl leidet an der sogenannten Typ 2- Erkrankung, die durch Übergewicht, Bewegungsmangel und Rauchen erheblich begünstigt wird. Eine gesunde Lebensweise kann dazu beitragen, Diabetes mellitus vorzubeugen und bildet die Grundlage einer erfolgreichen Behandlung der Erkrankung. Unter dem Motto Diabetes bewegt uns! wurden die Bürger über die Prävention von Diabetes mellitus aufgeklärt, zur Wahrnehmung der Möglichkeiten der Früherkennung ermuntert und angeregt, Tipps zum gesundheitsförderlichen Lebensstil im Alltag umzusetzen. 33

103 Umsetzung des Bayerischen Präventionsplans ff2015 Kindergesundheit ICH.MACH.MIT. Alles, was gesund ist. : Über- und Fehlernährung, Ich. Mach. Mit. Bewegungsmangel, Tabakund Alkoholmissbrauch machen sich auch bei Kindern und Jugend lichen bemerkbar. Sozial Schwächere sind dabei besonders betroffen. Um frühzeitig die Weichen für eine gesunde Entwicklung zu stellen und allen Kindern einen guten und gesunden Start ins Leben zu ermöglichen, war die Präventionskampagne 2015 der Kindergesundheit gewidmet. ff2016: Aufgrund der großen Bedeutung des Themas Kindergesundheit wird die Kampagne fortgesetzt unter dem Titel Ganz schön Gemein Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. In der zweiten Jahreshälfte wird dann die psychische Gesundheit von Erwachsenen mit einem Schwerpunkt auf dem Thema Depression im Mittelpunkt stehen. Zentrum für Prävention und Gesundheits förderung (ZPG) 2013 wurde am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) gegründet. Schwerpunkte der Arbeit des ZPG sind allgemeine gesundheitsbezogene Themen, die Prävention von HIV/AIDS, die Suchtvorbeugung sowie die Stärkung gesundheitlicher Chancengleichheit. Das ZPG verbindet Präventionspraxis, Wissenschaft und bürgerschaftliches Engagement, gibt wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse weiter, veranstaltet Fortbildungen und entwickelt Medien und Materialien zur Gesundheitsförderung und Prävention. Darüber hinaus koordiniert das ZPG die Arbeit der Landesarbeits gemeinschaft Prävention (LAGeP). Landesarbeitsgemeinschaft Prävention (LAGeP) In der Landesarbeitsgemeinschaft Prävention (LAGeP) haben sich Verbände, Organisationen und Einrichtungen aus ganz Bayern zusammengeschlossen. Vertreten sind Universtitäten und Hochschulen, Sozialversicherungs träger, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine, Sport- und Bildungsverbände, Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammer, Pflegefach kräfte, Patientenvertreter und Selbsthilfeorganisationen sowie staatliche Einrichtungen, z. B. der Öffentliche Gesundheitsdienst. Die LAGeP soll eine Brücke schlagen zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis, den Austausch fördern, Kräfte bündeln und wurde selbstverständlich bei der Entwicklung des Bayerischen Präventionsplans einbezogen. Sie bildet zudem die Arbeitsebene für das Bündnis für Prävention in Bayern. Das ZPG fungiert als Geschäftsstelle der LAGeP. 34

104 Regionale Präventionsmanager 2013 wurden in allen bayerischen Regierungsbezirken Regionale Präventionsmanager benannt. Diese Ansprechpartner an den Regierungen der bayerischen Bezirke koordinieren die Aktivitäten für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen, regen Kooperationen an, begleiten Projekte und stärken die Netzwerke vor Ort. Soweit Gesundheitsregionen plus bestehen, arbeiten die Regionalen Präventionsmanager eng mit diesen zusammen. Insgesamt gibt es acht Stellen an den sieben bayerischen Bezirksregierungen, je eine in Schwaben, Unterfranken und Oberfranken, in der Oberpfalz, in Oberbayern und Niederbayern. In Mittelfranken ist das Präventionsmanagement auf zwei Teilzeitstellen aufgeteilt. Gesundheitsregionen plus Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die lokalen Versorgungsstrukturen sind historisch gewachsen und innerhalb Bayerns sehr unterschiedlich. Die regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse können daher am besten vor Ort beurteilt werden. Passgenaue Lösungen lassen sich häufig am besten kleinräumig finden und gewinnen damit auch eine höhere Bindungswirkung und Akzeptanz. Hierfür ist jedoch eine zielgerichtete Zusammenarbeit notwendig. Um die vorhandenen Strukturen vor Ort noch weiter zu stärken, Synergieeffekte zu generieren und Doppelstrukturen zu vermeiden, wurden die bestehenden regionalen Gesundheitsnetzwerke des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Prävention und Versorgung zu Gesundheitsregionen plus zusammengeführt und weiterentwickelt. Mitglieder sind neben allen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung und Vorsorge eine wesentliche Rolle spielen, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik. 35

105 Umsetzung des Bayerischen Präventionsplans Diese Kommunikations- und Koordinationsnetzwerke auf Landkreisebene können einen erheblichen Beitrag für das Gesundheitswesen in der jeweiligen Region leisten. Sie tragen dazu bei, die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für die einzelnen Regionen effektiv zu nutzen und gemeinsam neue Dienstleistungen, Vernetzungen und Innovationen voranzubringen. Bei der Gesundheitsförderung und Prävention werden die jeweiligen Jahresschwerpunkte des Bayerischen Gesundheitsministeriums berücksichtigt. gesundheitsregionen/index.htm Präventionsberichterstattung und Evaluation Zur Verstetigung der Ziele des Bayerischen Präventions plans sowie zur Qualitätssicherung und Weiter entwicklung sollen in einem Bayerischen Präventionsbericht aktuelle Präventionsprojekte im Freistaat dargestellt werden. Hierfür liefert die im LGL ange siedelte Gesundheitsberichterstattung allgemein verständliche Daten und Fakten zur Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern und bezieht Daten bestehender Register (z. B. Schlaganfall- oder Krebsregister) ein. Es ist vorgesehen, eine regelmäßige Präventionsberichterstattung (etwa in einem Zeitraum von jeweils drei bis fünf Jahren) zu etablieren, die systematisch Strukturen, Prozesse und die Auswirkungen von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern beleuchtet. Zudem sollen Routinedaten der amtlichen Statistik und der Versorgungsforschung künftig für präventive Planungen erschlossen werden. Eine vom Bayerischen Landtag beauftragte Machbarkeitsstudie für ein Bayerisches Gesundheitsdaten zentrum prüft, wie der Zugang zu bzw. die Nutzung von Gesundheitsdaten für Zwecke der Präventions politik (sowie der Versorgungsforschung) optimiert werden kann. So soll eine erweiterte datengestützte Grundlage geschaffen werden, Gesundheitsziele fortzuentwickeln und Fortschritte sowie weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen. Geschäftsstelle Nationaler Impfplan Für das Impfen existieren in Deutschland sehr gute Rahmenbedingungen. Dennoch gibt es Handlungs bedarf, insbesondere bei der Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung sowie der Koordination der vielfältigen Akteure aus Wissenschaft, Gesundheitspolitik, Forschung, Ärzteschaft, Öffentlichem Gesundheitsdienst, der Kostenträger und der Aktionen zum Thema Impfen. Hier setzt auch die Bayerische Impfstrategie an. Zur Umsetzung auf nationaler Ebene wurden im Nationalen Impfplan Ziele formuliert, die alle Bereiche des komplexen Themas betreffen. Um sie erreichen und weiterentwickeln zu können, ist die Abstimmung und der konti nuierliche Austausch aller am Impfen beteiligten Akteure notwendig. 36

106 Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) beauftragt, eine Geschäftsstelle Nationaler Impfplan einzurichten. Sie wird in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Die Arbeit der Geschäftsstelle soll dauerhaft durch Bund und Länder je zur Hälfte finanziert werden. Bayerischer Präventionspreis Der vom Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) und dem Bayerischen Gesundheitsministerium ausgelobte Bayerische Präventionspreis dient dazu, beispielhafte Initiativen und herausragende Präventionsprojekte bekannt zu machen, innovative Ideen und ihre Umsetzung zu fördern sowie Anregungen für neue Aktivitäten zu geben. Am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können Städte und Kommunen, Gesundheits-, Jugend- und Sozialämter, Kindergärten und Schulen, Krankenkassen, Vereine, Selbsthilfegruppen, Firmen sowie auch Einzelpersonen. Eingereicht werden können Projekte, die sich mit Gesundheitsförderung und Prävention befassen und in Bayern ent wickelt und realisiert wurden. 37

107 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention Der Bundestag hat in seiner 112. Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention angenommen. Am 25. Juli 2015 ist das Präventionsgesetz (PrävG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Stärkung der Prävention insbesondere in den Lebenswelten, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen. Es sieht neben einer Intensivierung der Zusammenarbeit aller Sozialversicherungsträger auch die Erhöhung der in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Finanzmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Einbeziehung der Pflegeversicherung vor. Geplant ist zudem eine Ausweitung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie eine Verbesserung des Zusammenwirkens von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz. Betriebsärzte etwa sollen nicht nur einen Beitrag zur Vermeidung konkreter Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz, sondern auch zur Vorbeugung von Volkskrankheiten leisten. Eine Nationale Präventionskonferenz entwickelt unter Beteiligung der Länder und Sozialversicherungsträger eine nationale Präventionsstrategie. An der Umsetzung durch Landesrahmen vereinbarungen, welche die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen schließen, wird der Freistaat intensiv mitarbeiten. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich entschieden dafür ein, dass regionale Besonderheiten und Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt und entsprechende Handlungsspielräume erhalten werden. Inhaltliche Grundlage für die Landesrahmenvereinbarungen soll der vorliegende Bayerische Präventionsplan sein. 38

108 Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nur in einem kooperativen Netzwerk der maßgeblichen Partner erfolgreich verwirklicht werden können. Der Bayerische Präventionsplan wurde mit allen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt, ebenso wurden die nicht-staatlichen Träger von Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort in die Entwicklung einbezogen. Um die übergeordneten Ziele, Leitprinzipien und vorrangigen Handlungsfelder des Bayerischen Präventionsplans mit Leben zu erfüllen und die Nachhaltigkeit zu sichern, sollen mit den verschiedenen Partnern Bündnisse abgeschlossen und so das Netzwerk für Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern immer weiter ausgebaut werden. Grundlage bildet die folgende Vereinbarung: 39

109 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und der Partner für Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern Gesundheitsförderung und Prävention eröffnen Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen und sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie nicht nur das persönliche Gesundheitsverhalten, sondern auch die Lebenswelt jedes Einzelnen nachhaltig verändern. Die Unterstützung der Bürger bei ihrer Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise, die Gestaltung gesunder Lebenswelten und die Gewährleistung gesundheitlicher Chancengleichheit in allen bayerischen Regionen sind Kernanliegen des Bayerischen Präventionsplans. Wir, die Unterzeichnenden, treten hiermit dem Bündnis für Prävention bei und bekennen uns zu unserer Verantwortung für Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern. Wir stimmen den Zielen des Bayerischen Präventionsplans und seinen Leitprinzipien zu und unterstützen die vorrangigen Handlungsfelder f f Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule f f Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur fgesundes f Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld sowie f f Gesundheitliche Chancengleichheit In konstruktiver und zukunftsorientierter Zusammenarbeit unterstützen sich die Bayerische Staatsregierung und ihre Partner im Bündnis für Prävention gegenseitig im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Umsetzung des Bayerischen Präventionsplans, zum Beispiel durch die Weitergabe von Informationen, die Förderung bürgerschaftlichen Engagements und die Entwicklung sowie den Ausbau regionaler und überregionaler Konzepte für Gesundheitsförderung und Prävention. Die Partner treten mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung dem Bündnis für Prävention bei. München, im November 2015 Für die Bayerische Staatsregierung Melanie Huml MdL Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege 40

110 Bayerische Staatskanzlei Dr. Marcel Huber MdL, Leiter Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Dr. Markus Söder MdL, Staatsminister Bayerische Staatskanzlei Dr. Beate Merk MdL, Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner MdL, Staatsministerin Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Hermann MdL, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Ulrike Scharf MdL, Staatsministerin Bayerisches Staatsministerium der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback MdL, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Helmut Brunner MdL, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle MdL, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Emilia Müller MdL, Staatsministerin 41

111 Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V. Prof. Dr. Günther Schatz, 1. Vorsitzender Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen Melanie Arnold, Geschäftsführung Bayern Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Landesverband Bayern e. V. Armin Falkenhein, Landesvorsitzender Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe Generaloberin Edith Dürr, Vorstandsvorsitzende ANAD e. V. Rat und Hilfe bei Essstörungen Andreas Schnebel, Geschäftsführender Vorstand Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. Siegfried Hasenbein, Geschäftsführung AOK Bayern Die Gesundheitskasse Walter Vetter, Ressortdirektor Bayerische Krebsgesellschaft e. V. Prof. Dr. Günter Schlimok, Präsident Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Bayern e. V. Wolfgang Schindele, Landesgeschäftsführer Bayerische Landesapothekerkammer Thomas Benkert, Präsident Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e. V. Dr. Winfried Strauch, Ltd. MedD Vorsitzender Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e. V. Dr. Brigitte Hermann, Vorsitzende ÄGGF Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.v. Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. Dr. Heike Kramer, Vorstand Bayerische Landesärztekammer Dr. Max Kaplan, Präsident 42

112 Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Dr. Nicolaus Melcop, Präsident Bayerischer Heilbäderverband e. V. Klaus Holetschek MdL, 1. Vorsitzender Bayerische Landesunfallkasse Dr. Alexander Voitl, Vorstandsvorsitzender Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e. V. Dr. Eberhard Sasse, Präsident Bayerische Landeszahnärztekammer Prof. Dr. Christoph Benz, Vorstand Bayerischer Jugendring K.d.ö.R. Matthias Fack, Präsident Bayerischer Bezirketag Celia Wenk-Wolff, stv. Geschäftsführendes Präsidialmitglied Bayerischer Landes-Sportverband e. V. Günther Lommer, Präsident Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. Steffen Erzgraber, Landesgeschäftsführer Verbands- und Sozialpolitik Bayerischer Städtetag Dr. Ulrich Maly, Vorsitzender Bayerischer Gemeindetag Dr. Uwe Brandl, Präsident Bayerischer Volkshochschulverband e. V. Prof. Dr. Klaus Meisel, Geschäftsführung Bayerischer Hausärzteverband e. V. Dr. Dieter Geis, Vorsitzender Bayerisches Rotes Kreuz Wolfgang Obermair, stv. Landesgeschäftsführer 43

113 BKK Landesverband Bayern Sigrid König, Vorständin Deutsche Diabetes-Stiftung Prof. Dr. Hans Hauner, Vorsitzender des Vorstands DGAUM Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.v. Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern Bernhard Lang, Fachbereichsleiter Markt und Integration SGB II/ Führungsberatung SGB II Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. Prof. Dr. Hans Drexler, Präsident Cleven-Stiftung Malte Heinemann, Geschäftsführung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Südost Alwin Dietmair, Landesdirektor Condrobs e. V. Eva Egartner, Geschäftsführende Vorsitzende Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Jugend Bayern e. V. Jonas Kipfstuhl, Vorsitzender DER PARITÄTISCHE BAYERN, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e. V. Margit Berndl, Vorstand Verbands- und Sozialpolitik Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Bayern e. V. Dr. Monika Himmighoffen, Vorstandsvorsitzende Deutsche Adipositas-Gesellschaft e. V. Prof. Dr. Martin Wabitsch, Präsident Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Elisabeth Häusler, Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. Dr. Christian Ehrig, Präsident Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Werner Krempel, Vorsitzender der Geschäftsführung 44

114 Deutsche Rentenversicherung Schwaben Joachim Kotowski, Leiter der Abteilung Rehabilitation Ethno-Medizinisches Zentrum e. V. Ramazan Salman, Geschäftsführer Landesverband Bayern e.v. Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern e. V. Ursula Fraterman, Geschäftsführerin Fakultät für Medizin der Universität Regensburg Prof. Dr. Dr. Michael Leitzmann, Lehrstuhl für Epidemiologie und Präventivmedizin Deutscher Verband für Physiotherapie (ZKV) e. V., Landesverband Bayern Rüdiger von Esebeck, 1. Vorsitzender Felix Burda Stiftung Dr. Christa Maar, Vorstand Deutsches Herzzentrum München Prof. Dr. Heribert Schunkert, Ärztlicher Direktor Handwerkskammer für München und Oberbayern Georg Schlagbauer, Präsident Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Bayern e. V. Gerhard Koller, Präsident Health Care Bayern e. V. Claudia Küng, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Deutsches Zentrum für Herzinsuffizienz Würzburg Prof. Dr. Stefan Störk, Wissenschaftlicher Geschäftsführer Heilpraktikerverband Bayern e. V. Ursula Hilpert-Mühlig, Vorstand Diakonisches Werk Bayern e. V. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Dr. Tobias Mähner, 2. Vorsitzender des Vorstands Helmholtz Zentrum München Prof. Dr. Günther Wess, Wissenschaftlicher Geschäftsführer 45

115 Hochschule für angewandte Wissenschaften München Prof. Dr. Michael Kortstock, Präsident Katholische Stiftungsfachhochschule München Prof. Dr. Hermann Sollfrank, Präsident IFT Institut für Therapieforschung Prof. Dr. Ludwig Kraus, Institutsleitung kbo Kinderzentrum München Prof. Dr. Volker Mall, Ärztlicher Direktor IKK classic, Landesdirektion Bayern Karl Simon, Landesgeschäftsführer Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Direktor Initiative Kiefergesundheit e. V. Dr. Ortrun Rupprecht-Möchel Kommunale Unfallversicherung Bayern Jürgen Feuchtmann, Vorstandsvorsitzender Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Hans Drexler, Direktor Kompetenznetz Adipositas Prof. Dr. Hans Hauner, Vorstandssprecher Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Universität München Prof. Dr. Dennis Nowak, Direktor Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe Cornelia Poth, Geschäftsführerin Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Dr. Janusz Rat, Vorstandsvorsitzender LAG SELBSTHILFE Bayern e. V. Josef Pettinger, Vorsitzender 46

116 Landes-Caritasverband Bayern e. V. Prälat Bernhard Piendl, Direktor Medizinische Klinik und Poliklinik I des Universitätsklinikums Würzburg Prof. Dr. Georg Ertl, Direktor LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. Dr. Gerhard Grabner, Vorsitzender Selbsthilfekoordination (SeKo) Bayern der Selbsthilfekontaktstellen Bayern e. V. Theresa Keidel, Geschäftsführung Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Konrad Landgraf, Geschäftsführer Sozialverband vdk Bayern e. V. Ulrike Mascher, Landesvorsitzende Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. Karl Heinz Möhrmann, 1. Vorsitzender Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Michael Holzer, Leiter Gesundheitsangebote Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e. V. Prof. Dr. Johannes Gostomzyk, Ehrenvorsitzender Stiftung Kindergesundheit Prof. Dr. Berthold Koletzko, 1. Vorsitzender des Stiftungsvorstands Lehrstuhl für Präventive Pädiatrie der Technischen Universität München Prof. Dr. Renate Oberhoffer, Ordinaria VDB Physiotherapieverband e. V., Landesverband Bayern Marcus Troidl, Vorsitzender 47

117 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesverband Bayern Dr. Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung stellvertretend für Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, HEK Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) Verein Programm Klasse2000 e. V. Thomas Duprée, Geschäftsführung Verein zur Förderung der wissenschaftlichen Zahnheilkunde in Bayern e. V. Dr. Anton Euba, 1. Stellvertretender Vorsitzender Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., Landesverband Bayern Nord Dr. Hanns Claus Korus, Vorsitzender Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Bertram Brossard, Hauptgeschäftsführer Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V., Landesverband Bayern-Süd Dr. Jürgen Commeßmann, Vorsitzender Wirtschaftsjunioren Bayern e. V. Ingo Keller, Landesvorsitzender Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Uwe Laue, Vorsitzender des Vorstands Wissenschaftliches Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekerkammer (WIPIG) Cynthia Milz, Institutsdirektorium VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e. V. Juliana Daum, Landesvorsitzende Zentrum für Gesundheit der Deutschen Sporthochschule Köln Prof. Dr. Ingo Froböse, Vorstand Verbraucherzentrale Bayern e. V. Marion Breithaupt-Endres, Geschäftsführender Vorstand Zentrum für Prävention und Sportmedizin der Technischen Universität München Prof. Dr. Martin Halle, Leitender Ärztlicher Direktor 48

118 Bürgernahe Prävention Mit dem Bayerischen Präventionsplan sollen die Menschen in Bayern dort erreicht werden, wo sie aufwachsen, leben, lernen und arbeiten. Der Bayerische Präventionsplan ist auf einer eigens eingerichteten Internetplattform des Bayerischen Gesundheitsministeriums allen Bürgern zugänglich und kann barrierefrei unter abgerufen werden. Konkrete Anregungen werden hier auch in einer Bürgerbroschüre mit Beispielen guter Praxis für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus finden gemeinsam mit den Partnern des Bayerischen Präventionsplans landesweit Gesundheitstage unter Moderation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) statt. Gesund.Leben.Bayern. Ebenso werden wegweisende Modellprojekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in den Handlungsfeldern im Rahmen der Initiative Gesund.Leben.Bayern. des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert. Näheres dazu unter aufklaerung_vorbeugung/giba/index.htm Informationen zu innovativen Konzepten und Ansätzen der bayerischen Seniorenpolitik für ein aktives und selbstbestimmtes Älterwerden sind aufgeführt unter bayern.de/senioren/index.php Ebenso hält die LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. verschiedenste Angebote für ältere Bürger vor: Der Bayerische Volkshochschulverband e. V. (BVV) stellt zahlreiche Angebote der Gesundheits förderung und Prävention in der Erwachsenenbildung zur Verfügung: Das Netzwerk des Wissenschaftlichen Instituts für Prävention im Gesundheitswesen (WIPIG) der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) bietet zahlreiche Informationen und Materia lien zu vielfältigen Präventionsaktivitäten: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e. V. ist ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und Dach für viele Organisationen aus allen Bereichen der sozialen Arbeit, die sich für mehr Chancengleichheit einsetzen: 49

119 Glossar Akteure gibt es im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention auf internationaler, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Sie umfassen Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation oder das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, gleichzeitig ebenfalls nichtstaatliche Organi sationen wie den Paritätischen Wohlfahrtsverband oder Diakonie und Caritas sowie auch einzelne Bürger. Befähigung hat zum Ziel, Menschen in die Lage zu versetzen, ihre sozialen und natürlichen Lebenswelten und ihr Leben selbst aktiv zu gestalten. Damit sollen die Bedingungen für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in einem gesunden Umfeld von den dort lebenden und arbeitenden Menschen mit gestaltet werden und nicht nur von außen vorgegeben sein. Bürger- und Patientenorientierung stellt als übergreifender Aspekt die Belange der einzelnen Menschen in den Mittelpunkt. Selbstbestimmung und verantwortungsvolles Handeln sowohl auf Seiten der Akteure wie auch der Zielgruppen sowie der größtmögliche gesundheitliche Nutzen für die Bürger werden betont. Chancengleichheit bezieht sich auf den Anspruch auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen in einer Gesellschaft. Gesundheitliche Chancengleichheit kann keinen gleichen Gesundheitszustand für alle Menschen garantieren, sie will jedoch allen Bürgern bestmögliche und im Vergleich faire Chancen eröffnen, gesund zu sein und zu bleiben. Dieser Ansatz entspricht dem internationalen Verständnis der Menschenrechte und hat große Bedeutung für Kinder und Menschen in besonderen Lebenslagen. Gesundheitsförderung ist auf die Stärkung von gesundheitsbewusstem Verhalten, gesunden Lebenswelten und -verhältnissen ausgerichtet. Sie betont die Rolle von Teilhabe und Befähigung und damit ein positives, auf Ressourcen und Kraftquellen für Gesundheit ausgerichtetes Denken und Handeln. Gesundheitsziele werden durch die Akteure im Gesundheitswesen gemeinsam vereinbart und sollen in der Regel über einen festgelegten Zeitraum hin erreicht werden. Gesundheitsziele können direkt auf den Gesundheitszustand und bestimmte Krankheiten abzielen, sich auf bestimmte Präventionsstrategien beziehen, bestimmte gemeinschaftliche Werte (z. B. die gesundheitliche Chancengleichheit) in den Vordergrund stellen oder die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen betreffen. Gesundheitsziele haben einen empfehlenden, jedoch keinen gesetzlich bindenden Charakter und sind in ihrer Umsetzung auf die Kooperation verschiedener Akteure und Bürger angewiesen. Evaluation bedeutet Bewertung oder Beurteilung und ist in dieser Form Bestandteil unseres alltäglichen Handelns. In Zusammenhang mit Präventionsprojekten beginnt die Evaluation bereits bei der Bewertung des Projektplans bzw. -antrages und begleitet das Projekt in seinem Verlauf bis hin zu einer abschließenden Beurteilung des Projekterfolges einschließlich der Annahme durch die Zielgruppen und die damit befassten Akteure. Lebenswelten sind die Umfelder, in denen Menschen relativ dauerhaft leben und arbeiten. Beispiele sind Kindergärten und Schulen, Betriebe, Kommunen, Stadtteile oder auch ganze Städte. Der Lebensweltansatz, der auch als Setting-Ansatz bezeichnet wird, ist ein wichtiges Element des Bayerischen Präventionsplans. Er weist Menschen und Institutionen in Bayern auf ihre wechsel seitigen Verantwortlichkeiten und Beziehungen in sozialer, ökonomischer, organisatorischer und persönlicher Hinsicht hin. Große Bedeutung haben auch die Übergänge und Vernetzungen zwischen den verschiedenen Lebenswelten. Öffentlicher Gesundheitsdienst ist der Teil des öffentlichen Gesundheitswesens, welcher mit der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben, die den Gesundheitsämtern durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften angewiesen wurden, betraut ist. Die Ebene, die den Bürgern vor Ort am nächsten ist, stellen die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte dar. Die Aufgaben umfassen den Gesundheitsschutz, z. B. vor Infektionskrankheiten oder Umweltschadstoffen, Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention, Steuerungsaufgaben wie die Gesundheitsberichterstattung und sozialmedizinische Aufgaben, etwa amtsärztliche Gutachten. 50

120 Prävention umfasst als Überbegriff alle Aktivitäten, welche Risiko faktoren auf Ebene einzelner Menschen wie auch auf Ebene von Lebenswelten reduzieren sollen. Damit sollen Erkrankungen idealerweise schon an ihrer Entstehung gehindert werden (Primärprävention). Beispiele für gesundheitliche Risikofaktoren sind Bewegungsmangel, Übergewicht, ungesunde Ernährung, Tabakkonsum sowie unverhältnismäßiger Alkoholkonsum. Die Risikofaktor-orientierte Primärprävention und die Ressourcen-orientierte Gesundheitsförderung ergänzen sich gegenseitig im Bemühen um bestmögliche Gesundheitschancen. Steht das Verhalten einzelner Menschen im Vordergrund, spricht man von Verhaltensprävention, geht es um gesunde Lebensumwelten, spricht man von Verhältnisprävention. Insbesondere die Verhältnisprävention ist auch auf staatliche Gesundheitsschutzmaßnahmen angewiesen. Diese werden z. B. von den Gesundheitsämtern durch die Überwachung von Infektionskrankheiten, der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie von umweltbedingten Risiken gewährleistet. Maßnahmen, welche zu einer möglichst frühzeitigen Krankheitserkennung führen sollen, um damit verbesserte Heilungschancen zu erreichen, werden als Sekundärprävention bezeichnet (z. B. Neugeborenen- Screening auf angeborenen Stoffwechselkrankheiten, Krebs-Screening-Programme oder Untersuchungen auf Bluthochdruck oder Diabetes). Maßnahmen, welche die Wiedereingliederung und Rehabilitation im Verlauf einer Krankheit zum Ziel haben und einer Verschlimmerung der Erkrankung vorbeugen, bezeichnet man als Tertiärprävention. Regionalisierung bezieht sich vor allem auf die Ebene der Land- und Stadtkreise sowie die Kommunen mit ihren jeweiligen Lebenswelten und Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention. Diese auf die Sozialräume mit ihren gegebenen Institutionen und Strukturen aus gerichtete Herangehensweise ist wichtig, um dauerhafte und nachhaltige Lösungen zu finden und umsetzen zu können. Teilhabe bezieht sich auf die aktive Mitwirkung und Mitgestaltung der Bürger in gesellschaftlichen Belangen. Beispiele sind Bürgerbefragungen, Selbsthilfe, Anhörungen, Gesundheits- und Sozialbeiräte. Durch eine Regionalisierung der Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern soll die Bürgerbeteiligung weiter gestärkt werden. Zielgruppen sind der Teil der Bevölkerung bzw. eine Gruppe von Personen, die mit bestimmten Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention erreicht werden sollen. Wenn diese Personen das Gelernte bzw. die empfangenen Informationen an andere Personen weitergeben, spricht man auch von Multiplikatoren. Beispiele für Zielgruppen sind z. B. Schüler, Lehrer, schwangere Frauen oder ältere Menschen. 51

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