Forum Studierendengesundheit: Einblicke in die Praxis an Hochschulen. Armut und Gesundheit, Berlin 17. März 2017
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- Gisela Frank
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1 1. Forum Studierendengesundheit: Einblicke in die Praxis an Hochschulen Armut und Gesundheit, Berlin 17. März 2017
2 Wichtige Ziele des Gesetzgebers Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention Fokussierung auf Lebenswelten, z.b. Gesundheitsförderung in: Kitas, Schulen, Kommunen und Hochschulen, (Teil-)stationären Pflegeeinrichtungen Flächendeckende Struktur für eine dauerhafte, verbindliche und zielorientierte Kooperation mit allen Sozialversicherungsträgern unter Einbindung von zuständigen Stellen je Bundesland Prävention auch im Sinne integrativer Versorgungsansätze, u.a. um betriebsärztliche Leistungen und Impfungen Fortführung der Betrieblichen Gesundheitsförderung 2 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
3 Präventionsgesetz Finanzielle Richtwerte Steigerung der Aufwendungen von 3,17 auf 7,30 Für 2016 pro versicherte Person: Nichtbetriebliches Setting (NBS): 2,00 Euro, davon 0,45 EUR an die BZgA Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): 2,00 Euro Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen: 0,30 Euro Individuelle Förderung: 3,00 Euro Die Werte für NBS, BGF und Pflege sind verpflichtende Mindestausgabewerte! 3 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
4 Wichtige Strukturelle Veränderungen Schaffung neuer Strukturen zur Durchsetzung der Nationalen Präventionsstrategie Nationale Präventionskonferenz: Bund, Länder, Sozialpartner u. a. Bundesrahmenempfehlung: Bundeseinheitlich, trägerübergreifend Beschreibung von gemeinsamen Zielen, Handlungsfelder, Zielgruppen, Organisationen und Einrichtungen. Festlegung von Dokumentations- und Berichtspflichten Landesrahmenvereinbarungen 4 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
5 Bezugnahme auf Studierende Im Präventionsgesetz: 20a (SGB V) Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (1) Lebenswelten im Sinne des 20 Absatz 4 Nummer 2 sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. In den Bundesrahmenempfehlungen: Hochschulen werden an mehreren Stellen explizit als wichtige Lebenswelt und als Lebensstil verändernde Phase aufgegriffen. 5 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
6 Situation im Setting Hochschule 2,7 Millionen Studierenden und Beschäftigte an über 400 Hochschulen. Potenzial für Gesundheitsförderung außerordentlich hoch, allerdings systematisch unterschätzt und nicht hinreichend genutzt. Hier werden die potenziellen Führungskräfte, die die Gesellschaft später mitgestalten, ausgebildet. 6 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
7 Dr. Brigitte Steinke Techniker Krankenkasse Falls Sie noch Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
8 Qualität der Präventionsleistungen Maßnahmen der Krankenkassen in der Individualprävention und in allen Settings orientieren sich am GKV-Leitfaden Prävention. Einheitliche Qualitätssicherung für die Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote in der GKV. 8 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
9 Neue Kooperationsstrukturen auf der Basis des Präventionsgesetzes Nationale Präventionskonferenz Präventionsforum konstituiert am Beratung Durchführung Beauftragung Entwicklung Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) Nationale Präventionsstrategie Präventionsbericht erstmals: Bundesrahmenempfehlungen Umsetzung durch angestrebt bis Ende 2016 Landesrahmenvereinbarung (Abschluss SV-Träger + die im Land zuständigen Stellen) 9 Das Präventionsgesetz, TK,
10 Neue Herausforderungen Gesundheitsförderung darf sich nicht in den bisherigen Feldern "Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht" erschöpfen. Konzepte für den Erwerb und Erhalt von gesundheitsförderlicher Lebenskompetenz in einem digitalen Lebensumfeld sind nötig. Wirksame Prävention muss zeitnah auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. 10 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
11 Neue Kooperationsstrukturen auf der Basis des Präventionsgesetzes Vereinbarungen zur BGF-Koordinierungsstelle: Auf Bundesebene: Kooperationsvereinbarung zur BGF-Koordinierungsstelle unter den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Auf Länderebene: 1. Kooperationsvereinbarung zur BGF-Koordinierungsstelle unter den gesetzlichen Kassen im jeweiligen Bundesland 2. Kooperationsvereinbarung zwischen gesetzlichen Kassen und regionalen Unternehmensorganisationen 11 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
12 Präventionsgesetz Ziele und Inhalte 20 SGB V: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung 20 Absatz 1 SGB V: Verhaltensbezogene Prävention Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor. 20a SGB V: Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 20b SGB V: Betriebliche Gesundheitsförderung 12 Studierendengesundheit, Präventionsgesetz,
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