Präventionsgesetz mehr als nur Prinzip Hoffnung?

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1 Präventionsgesetz mehr als nur Prinzip Hoffnung?

2 Wieland-Werke AG Halbzeuge aus Kupfer- und Kupferlegierungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2,5 Milliarden EUR Umsatz t Absatz

3 In unserer hochmodernen, technologischen Welt funktioniert nichts ohne Kupfer. Und somit funktioniert auch nichts ohne Wieland.

4 Wieland-Standorte in Deutschland Langenberg - NRW Ulm - BW Villingen - BW Vöhringen - Bayern

5 Die Wieland BKK Gegründet 1834 Traditionelle BKK, exklusiv für die aktiven und ehemaligen Beschäftigten der Wieland- Werke AG und deren Angehörigen Versicherte Firmengründer Philipp Jakob Wieland im Kreise seiner Mitarbeiter 36 Millionen EUR Haushaltsvolumen

6 BGM ist die gemeinsame Paradedisziplin traditioneller BKKs Der Verein BKV ist die politische Interessenvertretung unternehmensbezogener Betriebskrankenkassen namhafter Trägerunternehmen Unsere Dachkampagne 2017 zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

7 Prävention Warum? Auf dem Weg zur Weltspitze: Dicke werden noch dicker Mehr Diabetiker Mehr psychische Erkrankungen Anstieg körperlich Aktiver Zivilisationskrankheiten in Deutschland Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland 2012 des Robert-Koch-Instituts Rund 16 Millionen Menschen sterben laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedes Jahr vorzeitig an den Folgen von Alkoholgenuss, Tabakkonsum, mangelnder Bewegung oder falscher Ernährung. (Deutschlandfunk )

8 Beispiel Diabetes

9

10 4 Säulen der Prävention chronischer Erkrankungen 1. Gewichtsabnahme 2. Gesunde Ernährung 3. Regelmäßige Bewegung beugt vor 4. Tabakentwöhnung beugt vor Bluthochdruck und erhöhte Blutfettwerte Diabetes Typ 2 Krebs und kardiovaskuläre Erkrankung Chron. obstr. Lungenerkrankung Ischämische Herzkrankheiten Schlaganfall Ischämische Herzkrankheiten Schlaganfall Diabetes Typ 2 Schlaganfall Schlaganfall Ischämische Herzkrankheiten direkte Effekte indirekte Effekte Schlaganfall Quelle: Günster, Klose, Schmacke Versorgungsreport 2011 Schatthauer Verlag, Seite 88

11 Aber tun wir in der Prävention überhaupt genug, um diesen Trends entgegenzuwirken? Nur 0,15 % der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entfallen auf Primärprävention und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) = 314 Mio. Euro* 64 % der Präventionsausgaben der GKV entfallen auf individuelle Angebote an die Versicherten (damit werden aber nur rund 3 % der Versicherten erreicht) 24 % der Präventionsausgaben fließen in BGF 12 % in Setting-Ansätze * Quelle: Präventionsbericht 2015 GKV-Spitzenverband (SpiV)

12 Präventionsgesetz Gesundheitsziele im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention 1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln, 2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen, 3. Tabakkonsum reduzieren, 4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung, 5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken, 6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln, 7. gesund älter werden und 8. Alkoholkonsum reduzieren.

13 Bietet uns das Präventionsgesetz neue Chancen? Die Wege Kooperation und Qualität in der Prävention verbessern Prävention in Lebenswelten und BGF stärken Alle Sozialversicherungsträger einbeziehen sowie Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verbessern Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessern Qualitätssicherung in der Gesundheitsförderung und Orientierung an Gesundsheitszielen stärken Vorsorge und Früherkennung verbessern sowie Impfwesen fördern

14 Präventionsgesetz Mehr Strategie, Setting und nicht nur Die Sozialversicherungsträger und die Sozialpartner besetzen eine Nationale Präventionskonferenz, die eine "nationale Präventionsstrategie" erarbeiten soll. Auch die Pflegeversicherung wird Präventionsleistungen bezahlen. Verschiedene Maßnahmen sollen die Schutzimpfung fördern. Ärzte können "Präventionsempfehlungen" ausstellen. Betriebsärzte können enger mit den Krankenkassen zusammenarbeiten Die Kranken- und Pflegekassen legen Präventionsprogramme für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen) über 500 Mio auf. Für Selbsthilfegruppen stellen die Krankenkassen jährlich 73 Mio zur Verfügung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält von den Kassen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 32 Mio.

15 Prävention setzt auf Rationalität, also auf Wissen und Aufklärung und auf Kontinuität Maßnahmen zur Verhaltensänderung anbieten Erfolg der Verhaltensänderung sichern Handlungskompetenz vermitteln Vorbereiten Handeln Aufrechterhalten

16 Zusammenarbeit zwischen Wieland BKK und der Wieland AG Wieland BKK Wieland BGM Beratung Kennzahlenbasierte Analyse, Beratung und Vereinbarung von Maßnahmen Gesundheitsberichterstattung: Gesundheitsberichte für das Unternehmen Werke, Abteilungen (Arbeitsunfähigkeits-Geschehen, Haupterkrankungsarten, Altersverteilungen ) Maßnahmenplanung Maßnahmenumsetzung Information und Kommunikation innerhalb der Gesundheitsmanagement-Gremien- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen Evaluation/ Controlling Auswertung und Bewertung von Maßnahmen; Datengrundlage für kommendes Jahr

17 Handlungskompetenz vermitteln Medizinische Beratung durch den Werksarzt Suchtberatung BKK Ernährungssprechstunde BKK Psychosomatische Sprechstunde BKK Gesundheitsberatung und Patientenbegleitung als Wegweiser

18 Handlungskompetenz vermitteln Schulungen für Führungskräfte Umgang mit Suchtmitteln Psychisch stabil im Leben Gesunde Ausbilder Betriebsräte sind fit

19 Maßnahmen Azubis Azubi Fit Werksfeuerwehr F 4 Fit For Fire Fighting Personen in Nachtschicht Nachtschicht Aktiv Alle Beschäftigte Vitalwerkstatt Alle Beschäftigte Kurse (Bewegung, Ernährung und Entspannung) Alle Beschäftigte Nichtrauchertraining Alle Beschäftigte Wieland Aktivwoche Alle Beschäftigte Wieland Sportgruppe Alle Beschäftigte Wieland Vital-Programm (monatlich wechselnd) Alle Beschäftigte Gesunde Ernährung im Betriebsrestaurant Alle Beschäftigte Physiotherapie im Werk

20 Wo hilft uns das Präventionsgesetz? unsere künftigen Azubis Gesundheitsbewußtsein stärker als bisher in den außerbetrieblichen Settings Kindergarten und Schule vermitteln

21 Wo hilft uns das Präventionsgesetz? Präventionsempfehlung des Arztes kann den ersten Schritt zur Veränderung leichter machen Beschluss des G-BA am Umsetzung seit geplant Vordruck ist noch nicht abgestimmt!

22 Wo hilft uns das Präventionsgesetz? Rechtliche Grundlage für Verträge zwischen Betriebsärzten und Krankenkassen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Präventionsempfehlungen Gesundheitsuntersuchungen Versorgung mit Schutzimpfungen Empfehlungen von Vorsorgeleistungen Empfehlungen über die Heilmittelversorgung soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erbracht werden

23 Wo hilft uns das Präventionsgesetz? Bessere Kooperation zwischen Betriebsärzten und Hausärzten Förderung der Motivation der Beschäftigten zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen Vereinbarung von Präventionspfaden

24 Beispiel Präventionspfad Quelle: Abschlussbericht Abteilung medizinische Soziologie des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Sozialhygiene der Universität zu Köln, Zentrum für Versorgungsforschung Köln (ZVFK), Bertelsmann Stiftung: Ärzte und Betrieb als Kooperationspartner (ÄrBeK),

25 Präventionsgesetz Was fehlt noch? Die Umsetzung der neuen Regelungen dauert Ärztliche Präventionsempfehlung Vordruck fehlt noch Kooperation mit Betriebsärzten Mustervereinbarung über Impfungen im Februar 2017 veröffentlicht Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen Leitfaden liegt jetzt vor Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie im Land Baden-Württemberg im Oktober 2016 unterzeichnet

26 Präventionsgesetz mehr als nur Prinzip Hoffnung? Betriebskrankenkassen sehen im Präventionsgesetz mehr Chancen als Risiken viele Schritte gehen in die richtige Richtung. Betriebskrankenkassen werden durch die neuen Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ihr großes Engagement in diesem Sektor ausbauen. Betriebskrankenkassen werden auch die neuen Möglichkeiten in außerbetrieblichen Settings nutzen viele der Zielgruppen können die Arbeitnehmer der Trägerunternehmen von morgen sein. Betriebskrankenkassen werden sich in den im Gesetz stärker geforderten Kooperationen aktiv beteiligen.

27 Präventionsgesetz mehr als nur Prinzip Hoffnung? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

28 Anhang Die Inhalte des neuen Präventionsgesetzes

29 Anforderungen des Präventionsgesetzes

30 Prävention als Pflichtleistung / Stärkung Setting-Ansätze Primärprävention wird Pflichtleistung aller Krankenkassen mit verbindlichem Richtwert von 7 Euro je Versicherter / Jahr, davon - 2 Euro Prävention in Lebenswelten, davon 0,45 Euro an Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) - 2 Euro für BGF) Stärkung der Prävention in Lebenswelten (nicht-betriebliche Settings; z.b. Kitas, Schulen, Sportvereine, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) Beispiele für GKV-Leistungsarten bei der Gesundheitsförderung in Lebenswelten: Beratung, Moderation, Projektmanagement Bedarfsermittlung, Multiplikatorenschulung Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen Dokumentation, Qualitätssicherung, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit Keine GKV-Finanzierung von Pflichtleistungen der Institutionen in Lebenswelten Leistungen der individuellen Verhaltensprävention und zur BGF setzen Zertifizierung nach Kriterien des GKV-SpiV voraus

31 Stärkung der BGF Ziel der BGF ist der Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen BGF-Beteiligte sind neben den betrieblich Verantwortlichen und den Versicherten explizit auch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für verhaltensbezogene Maßnahmen gelten Qualitätsstandards (Zertifizierung) Zusammenarbeit mit Unfallversicherung, insbesondere bei BGF-Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken Bonusprogramme für Arbeitgeber werden von Kann- zur Soll-Regelung Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bei BGF und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Einrichtung regionaler Koordinierungsstellen durch GKV-Landesverbände unter Einbeziehung von Unternehmensverbänden

32 Einbindung der Betriebs-/Werksärzte Betriebsärzte und Arbeitssicherheitsexperten werden explizit Akteure in der BGF und bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Beteiligung bei der Analyse der gesundheitlichen Situation (Risiken und Potenziale) Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation Unterstützung bei der Umsetzung Krankenkassen können Vereinbarungen mit Betriebsärzten zu Schutzimpfungen schließen Krankenkassen können Vereinbarungen mit Betriebsärzten in folgenden Themen Gesundheitsuntersuchungen nach 25 SGB V Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Präventionsempfehlungen Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen Heilmittelversorgung schließen:

33 Förderung von Vorsorge und Impfwesen Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen ( 25 SGB V) Anspruch ab 18 Jahre (bisher ab 35 Jahre alle 2 Jahre) Erweiterte Inhalte: Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung, Überprüfung des Impfstatus, Präventionsempfehlung für 20-Leistungen Richtlinien dafür erarbeitet der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ( 26 SGB V) Anspruch bis18 Jahre (bisher bis 6 Jahre) Richtlinien werden ebenfalls vom GBA erarbeitet Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten wird von Kann- zur Soll- Regelung ( 65a SGB V)

34 Neue Strukturen auf Bundes- und Landesebene Nationale Präventionsstrategie ( 20d SGB V) von den Krankenkassen gemeinsam mit Trägern der Renten- und Unfallversicherungen sowie Pflegekassen zu entwickeln umfasst bundeseinheitliche trägerübergreifende Rahmenempfehlungen umfasst alle 4 Jahre einen Präventionsbericht Nationale Präventionskonferenz ( 20e SGB V) Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie wird einmal im Jahr durch ein Präventionsforum (= Fachöffentlichkeit) beraten Landesrahmenvereinbarungen ( 20f SGB V) zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene Beteiligte sind GKV-Landesverbände, Träger der Renten- und Unfallversicherungen und zuständige Stellen der Länder und Kommunen

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