Das Präventionsgesetz neue Chancen für BGF-Anbieter? Uwe Dresel Referent BGF, Zentrale der DAK-Gesundheit Mitglied der Kommission Gesundheit des DOSB
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- Juliane Albrecht
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1 Das Präventionsgesetz neue Chancen für BGF-Anbieter? Uwe Dresel Referent BGF, Zentrale der DAK-Gesundheit Mitglied der Kommission Gesundheit des DOSB
2 Das Präventionsgesetz 2015 Das Präventionsgesetz 2015 ist ein Bundesgesetzund regelt Aufgaben und Ausgabevolumen für die gesetzlichen Sozialversicherungen (z.b. im Sozialgesetzbuch SGB V, VI und XI). Die meisten Aufgaben und Ausgaben liegen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Es legt keine Verpflichtungen für Unternehmen, Verbände, Länder, Kommunen, Träger usw. fest. 2 Es wurde im Juli 2015 im Bundestag verabschiedet Hamburger Sportkongress
3 Inhalte des Präventionsgesetzes Folgende Themen werden im Präventionsgesetz aufgegriffen: Festlegung von Zielen der Prävention (z.b. mit Blick auf gesundheitziele.de, deutsche Arbeitsschutzstrategie) Einrichtung einer nationalen Präventionskonferenz und regelmäßige Berichterstattung Landesrahmenvereinbarungen zur Prävention individuelle Prävention (z.b. Kurse) Lebenswelten (z.b. Setting Kindergarten, Schule, Gemeinde) Übertragung von Aufgaben an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betriebliche Gesundheitsförderung Gesundheitsuntersuchungen (durch Ärzte) Vorsorgeuntersuchungen (z.b. für Kinder) 3 Hebammenhilfe (Erweiterung des Leistungszeitraum) Bonus für gesundheitliches Verhalten Prävention in der stationären Pflege (Pflegeversicherung) Ausbau der Evaluation, Einführung von Modellprojekten Hamburger Sportkongress
4 Baustelle Präventionsgesetz Quelle: BKK Dachverband Hamburger Sportkongress
5 Präventionsgesetz - Finanzierung der Prävention Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ab dem folgende Mittel für Prävention zur Verfügung stellen: 3 Euro/Vers. für Präventionsleistungen (Richtwert), 2 Euro/Vers. für betriebliche Gesundheitsförderung (Mindestwert), 2 Euro/Vers. für nicht betriebliche Lebenswelten (Mindestwert), davon 0,45 Euro für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); 0,30 Euro/Vers. für Setting in der stationären Pflege. Weitere Elemente des Präventionsgesetzes: nicht verausgabte Mittel fließen in einen Überlauftopf beim GKV-Spitzenverband (BGF) bzw. müssen im Folgejahr verbraucht werden (Setting), jährliche Steigerung der Finanzierung nach 18 Abs. 1 SGB IV (ca. 1-2%). 5 Diese Ausgaben entsprechen ungefähr einer Verdoppelung der bisherigen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Prävention Hamburger Sportkongress
6 Änderungen im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung Erhöhung des Ausgabevolumens der Krankenkassen auf 2 Euro/Versicherten jährlich (ca. 140 Mio. Euro bundesweit) Einrichtung von Koordinierungsstellen Die Krankenkassen sollen auf Landesebene Koordinierungsstellen für BGF einrichten. Die Aufgaben: Durchführung einer Erstberatung zur BGF (Schwerpunkt KMU), Kontakte zu Krankenkassen vermitteln und beim Aufbau eines BGF-Prozesses unterstützen. Es werden Arbeitsgemeinschaften der Kassen auf Landesebene gebildet ( Steuerungsgruppe ), die den Prozess begleiten. 6 Regionale Unternehmensverbände/ -Organisationen sollen an den Kooperationsstellen beteiligt werden Hamburger Sportkongress
7 Änderungen im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung Zertifizierung von BGF-Maßnahmen Maßnahmen zur individuellen verhaltensorientierten Prävention im Rahmen der BGF sollen von einer zentralen Stelle der Krankenkassen zertifiziert werden. Nur diese dürfen dann finanziert werden. Kursangebote im Betrieb können z.b. über die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert werden. Bonus für gesundheitliches Verhalten soll bei Maßnahmen zur BGF den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Gute kommen. Hier haben die Krankenkassen unterschiedliche Bonusmodelle entwickelt Hamburger Sportkongress
8 Einbeziehung von weiteren Akteuren Die Krankenkassen beziehen bei ihren Maßnahmen zur BGF mit ein: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften und Landesbehörden für den Arbeitsschutz. Stärkung der Rolle der Arbeits- und Betriebsmediziner. Sie können: Gesundheitsuntersuchungen durchführen, Präventionsempfehlungen ausstellen (z.b. zur Teilnahme an Präventionskursen) und Schutzimpfungen durchführen. Voraussetzung ist eine vertragliche Regelung mit den Kassen Hamburger Sportkongress
9 positive Aspekte des Präventionsgesetzes Der Stellenwert von Prävention und betrieblicher Gesundheitsförderung wird gestärkt, insbesondere KMU werden unterstützt, es gibt eine Verpflichtung für die Kassen, mehr Geld zur Förderung zur Verfügung zu stellen, Unternehmen erhalten mehr Beratung, Unterstützung beim Aufbau von Strukturen und präventivmedizinische Maßnahmen. 9 Zur Beratung werden regionale BGF-Koordinationsstellen eingerichtet Hamburger Sportkongress
10 BGF-Koordinationsstellen Die Krankenkassen bieten gemeinsame regionale Koordinierungsstellen zur Beratung und Unterstützung von Unternehmen an. Ablauf: Zugang über ein Online-Portal - mit Informationen zur BGF und regionalen Besonderheiten, Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu einer Krankenkasse nach dem Wunsch des Unternehmens oder Anfragen zur Beratung und Unterstützung per -Formular, eine Antwort und Zuweisung zu einer Kasse erfolgt innerhalb von 48 Stunden Hamburger Sportkongress
11 BGF-Koordinationsstellen Die zugewiesene Kasse nimmt Kontakt auf und bespricht die Inhalte zur Beratung und Unterstützung. Möglicherweise erfolgt der Hinweis auf einen geeigneten Anbieter. Die Kassen schließen Kooperationsvereinbarungen mit regionalen Unternehmensverbänden oder -Organisationen geschlossen, Ziel: bessere Vernetzung und Verbreitung erfolgt eine finanzielle Unterstützung der Koordinationsstellen durch Rückflüsse aus den nicht ausgeschöpften BGF-Mitteln der Kassen Hamburger Sportkongress
12 Kritikpunkte Die Krankenkassen wurden verpflichtet, Beratungsstrukturen zu schaffen und mehr Geld zu investieren. Es gibt keine Verpflichtung oder finanzielle Anreize in Unternehmen, betriebliche Gesundheitsförderung durchzuführen. Es gibt rund 3,9 MioUnternehmen in Deutschland, davon ca. 3,6 MioKMU. Die Summe von 140 MioEuro der Krankenkassen reicht nicht aus. Es kann nur ein Bruchteil der Unternehmen erreicht werden. Die Anzahl der Anbieter von BGF-Leistungensteigt. Darunter sind auch viele weniger qualifizierte Akteure und wenig wirksame Maßnahmen. Die Kassen sind in der Auswahl der Themen und Inhalte begrenzt, die sie fördern dürfen Hamburger Sportkongress
13 Kriterien der Kassen zur Förderung Abschnitt Betriebliche Gesundheitförderung Hamburger Sportkongress
14 Was können die Kassen fördern? Handlungsfelder und Präventionsprinzipien in der BGF Quelle: GKV-Leitfaden Prävention, Hamburger Sportkongress
15 gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen - bewegungsförderliche Umgebung Ziel Förderung der Bewegung am Arbeitsplatz Inhalte Initiierung der Gestaltung von bewegungsfreundlichen Räumen (Bewegungsräume, Fahrradstellplatz, Umkleiden) Initiierung betrieblicher Gruppenaktivitäten (z.b. Betriebssport, AktivPause, Nutzung von Treppen usw.) Aufbau von Kooperationen mit Anbietern Methoden Analyse, Beratung, Informationskampagnen Hamburger Sportkongress
16 Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte Arbeitsplatzbezogene verhaltenorientierte Gruppenverfahren Vermittlung von Wissen und Aufbau von Handlungskompetenz Anleitung zur Bewältigung von Beschwerden ( durch Maßnahmen der Bewegung) Beratung und Unterstützung zur Aufnahme von körperlicher Aktivität, Stärkung der physischen und psychosozialen Gesundheitsressourcen (s. individuelle Prävention) Hinweise auf Sportangebot z.b. (Betriebssport) und Gesundheitssportkurse Hamburger Sportkongress
17 Maßnahmen der BGF Aufklärung, Sensibilisierung, Gesundheitskompetenz Gesundheitsmesse Gesundheitstag Workshop Vortrag Seminar arbeitsplatzbezogene Interventionen Ergonomieschulung Arbeitsplatzprogramme Stressbelastung am Arbeitsplatz arbeitsplatzbezogene Rückenprogramme individuelle & gruppenorientierte Angebote GesundheitChecks Einzelberatungen Kurse Gesundheitsseminare Workshops Führungskräfteschulung Azubi-Seminare Bewegungspause Kantinenaktionen Hamburger Sportkongress
18 Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess Quelle: GKV-Spitzenverband, Leitfaden Prävention, Hamburger Sportkongress
19 Förderung durch Krankenkassen Die Förderung der Krankenkassen kann in persönlicher, sächlicher und/oder finanzieller Form erfolgen. Eine nachträgliche Finanzierung bzw. Förderung von Maßnahmen ist nicht möglich(keine Abtretungserklärungen). Bei Kooperationsprojekten mit Beteiligung unterschiedlicher Krankenkassen kann der von der GKV zu finanzierende Anteil zwischen den beteiligten Krankenkassen nach Mitgliederanteil aufgeteilt werden. Krankenkassen können gegenüber nicht am BGF-Prozess beteiligten anderen Krankenkassen nachträglich keine finanziellen Forderungen geltend machen. Eine individuumsbezogene Abrechnung von verhaltenspräventiven Bausteinen im Rahmen der BGF mit anderen Krankenkassen ist ebenfalls ausgeschlossen Hamburger Sportkongress
20 Maßnahmen, die von einer Förderung ausgeschlossen sind Pflichtaufgaben anderer Akteure im Betrieb (z.b. Arbeitsschutz, betriebsmedizinischer Dienst) isolierte Maßnahmen (nicht ein Gesamtkonzept eingebunden) und deren individuumsbezogene Abrechnung Screening, Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug berufliche Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept eingebunden sind Kosten für Baumaßnahmen, Mobiliar, technische Hilfsmittel Maßnahmen die politische, weltanschaulich nicht neutral sind oder Werbezwecken (z.b. Produkten, Firmen) dienen Hamburger Sportkongress
21 Förderungsmöglichkeiten von Krankenkasse persönliche Förderung BGF-Fachkräfte der Krankenkasse führen die Maßnahmen durch. sächliche Förderung Kooperationspartner oder Dienstleisterder Krankenkassen für die BGF-Maßnahmen durch. finanzielle Förderung Auf Antrag erhält das Unternehmen eine finanzielle Unterstützung von BGF-Maßnahmen. Der Antrag muss vor beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die Maßnahmen müssen den Kriterien der Krankenassen entsprechen (Leitfaden Prävention) Hamburger Sportkongress
22 Ansatzpunkte von Anbieter Kooperationspartner einer Krankenkassen werden Dienstleister, Partner eines Unternehmens werden Nischen bedienen Angebote inhouse outhouse Größe (Mitarbeiterzahl) des Unternehmens beachten Hamburger Sportkongress
23 Fragen? Anmerkungen? 23 Uwe Dresel Tel Hamburger Sportkongress
24 weitere Informationen Der vollständige Wortlaut des Präventionsgesetzes ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit einzusehen: Link: esetz.html Die Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des Gesetzes sind im Leitfaden Prävention zu finden. Link: itfaden_praevention-2014_barrierefrei.pdf Hamburger Sportkongress
25 DTB-Zertifikat Betriebliche Gesundheitsförderung Anmeldung über DTB- Akademie Hamburger Sportkongress
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