Neues zum Präventionsgesetz / Mutterschutzgesetz Dr. Attiya Khan. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon

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1 Neues zum Präventionsgesetz / Mutterschutzgesetz Dr. Attiya Khan 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon

2 Überblick Im Juli 2015 wurde das Präventionsgesetz (PrävG) beschlossen: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (meisten Änderungen beziehen sich auf Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung, 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung). Finanzierung erfolgt in erster Linie über die Gesetzliche Krankenversicherung. Alle Leistungsträger und Akteure der Gesundheitsförderung und Prävention sollen einbezogen werden.

3 Ziele Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention für Individuen und in Lebenswelten (Kita, Schule, Betrieb, Pflegeeinrichtungen, Arbeitslose) Abbau sozial bedingter und geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen Qualitätssicherung und Förderung der Wirksamkeit der Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen Struktur für Zusammenwirken der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, um gemeinsame Ziele und Vorgehensweisen zu verfolgen

4 Umsetzung auf Landesebene Landesrahmenvereinbarung für Sachsen am 1. Juni 2016 unterzeichnet Ausgestaltung und Konkretisierung in Unterarbeitsgruppen Mitwirkung von Unterstützern erwünscht Geschäftsstelle bei der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (

5 Umsetzung auf Landesebene Landesrahmenvereinbarung für Sachsen am 1. Juni 2016 unterzeichnet Ausgestaltung und Konkretisierung in Unterarbeitsgruppen BGF Kommune Kita Schule Gesund im Alter Mitwirkung von Unterstützern erwünscht Geschäftsstelle bei der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (

6 Inhalte der Landesrahmenvereinbarung Eigene Verpflichtung: 3 (2) Die Beteiligten der LRV unterstützen Lebensweltverantwortliche und Betriebe bei deren Aktivitäten zur Umsetzung von gesundheitsförderlichen und präventiven Interventionen bzw. deren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz gemäß 1 dieser LRV. Ziel ist es, die Menschen dabei zu stärken, ihre Gesundheitspotenziale auszuschöpfen sowie gesundheitsförderliche Strukturen aus- und aufzubauen

7 Handlungsfeld Gesund leben und arbeiten Bewegung Ernährung und Verpflegung psychische Gesundheit Lebenskompetenz Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Unfällen, Förderung und Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit Impfschutz Suchtprävention und Reduzierung des Genussmittelkonsums

8 Finanzierung durch GKV Ausgaben von insgesamt 8,35 je Versicherte/r sind wie folgt im Gesetzentwurf definiert: 3 Individualprävention 2 für betriebliche Gesundheitsförderung 2 für Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Settings (davon 0,45 an die BZgA) 1,05 für Selbsthilfe 0,30 für Präventionsleistungen in Pflegeeinrichtungen

9 Zielstellung in der Lebenswelt Betrieb Gesundheitsfördernde Strukturen in den Betrieben unterstützen Berücksichtigung der Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie Insb. für KMU Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung verbessern, um Organisation und Durchführung betrieblicher Prävention zu erleichtern. Krankenkassen bieten den Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung an und beteiligen lokale Unternehmensorganisationen. Engere Verknüpfung zwischen betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Impfschutz verbessern Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

10 Inhalte mit Bezug zur Arbeit Krankenkassen, Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden arbeiten eng zusammen ( 20b, SGB V). Krankenkassen fördern Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben ( 20b, SGB V) Betriebsärzte können in Primärprävention einbezogen werden ( 132f, SGB V).

11 Inhalte mit Bezug zur Arbeit Krankenkassen, Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden arbeiten eng zusammen ( 20b, SGB V). Arbeitsgruppe zur Betrieblichen Gesundheitsförderung mit Vertretern und Vertreterinnen von Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern mit der Zielstellung ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, Bedarfe für Schwerpunktsetzung zu benennen und miteinander zu kooperieren. Externe Institutionen werden in späterer Phase beteiligt.

12 Inhalte mit Bezug zur Arbeit Krankenkassen fördern Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben ( 20b, SGB V) Projekte der Betrieblichen Gesundheitsförderung finden bei allen gesetzlichen Kassen auf der Grundlage des Leitfadens Prävention statt. Schwerpunkte: Verhältnis- und Verhaltensprävention Regionale Koordinierungsstellen, um Anteil der Kleinbetriebe zu erhöhen

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16 Inhalte mit Bezug zur Arbeit Betriebsärzte können in Primärprävention einbezogen werden ( 132f, SGB V). Impfen: Vorgehensweise bei der AOK PLUS: 1. Interesse des Unternehmers 2. Arbeitsmedizinerin ist bereit im Rahmen der Betreuungszeit, die bei der AOK PLUS versicherten Beschäftigten zu impfen 3. Arbeitsmedizinerin holt sich Einverständnis vom AOK-Berater 4. Arbeitsmedizinerin besorgt Impfstoff und rechnet mit AOK PLUS ab (nur Impfstoff, nicht Impfleistung) Präventionsempfehlung: Verfahrensweise für Betriebsärzte noch in Arbeit

17 Ab 30. Mai 2017 Ab 01. Januar

18 Mutterschutzgesetz: weitere Änderungen ab 2018 Gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen Regelung zum Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit branchenunabhängig Für Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr gibt es ein behördliches Genehmigungsverfahren (Frau muss sich bereit erklären) Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt gleiches Mutterschutzniveau wie für andere Beschäftigte

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20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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