Die Tarifrunde hat begonnen!

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1 F Ausgabe Nr. 4 April 2016 lurfunk ver.di-zeitung Klinikum-Westfalen GmbH Die Tarifrunde hat begonnen!

2 Impressum: Flurfunk Informationsblatt der ver.di-betriebsgruppe Klinikum-Westfalen GmbH ViSdP: Heike Kromrey, ver.di Dortmund Königswall 36, Dortmund Tel.: Björn Paul Lucht, ver.di Hamm- Unna, Bismarckstr Tel.: 02381/ Auflage: 550 Exemplare Die Flurfunk erscheint ca. alle vier Monate. Redaktion: Ute Petschke, Karin Kandler, Michael Schydlo, Dave Varghese, Ulrike Hakenesch, Suk-I Frisch- Lee, Heike Schönfeld, Christiane Bergheim, Michaela Stratmann, Jochen Killing, Heike Kromrey, Björn Paul Lucht Wir freuen uns über Manuskripte, Hinweise, Beiträge, Recherchen, Zeichnungen und Fotos. Gestaltung: Jochen Killing Namentlich gezeichnete Artikel stellen nicht immer die Meinung der Redaktion dar. Druck: Druckerei ver.di NRW Beginn der Tarifrunde 2016 Seite 3 Die Flüchtlinge-unsere Haltung dazu Seite 11 PEPP- wurde gestoppt -Seite 16 Von der Diktatur des Geldes im Krankenhaus - Seite 17 Inhalt: Tarifrunde unsere Stärke ist gefragt!...s.3 Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden!...s.5 Die Überstunde, das unbekannte Wesen...S.6 ver.di-vertrauensleuteklausur in Werne... S.9 Die Flüchtlingsdebatte- eine gewerkschaftliche Herausforderung...S.11 AfD-keine Alternative für die kleinen Leute!...S.13 Ahmad- ein Flüchtling aus Syrien...S.15 PEPP-Psychiatrie gestoppt...s.16 Ökonomisierung im Krankenhausbetriebswirtschaftlicher Erfolg als primäres Unternehmensziel...S.17 Aufruf zum 1. Mai...Rückseite Termine: 07.April: VL-Treff im ver.di Haus Do 11. und 12. April: Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst 28. und 29. April: Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst In der Zeit: Begleitende Aktionen zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst 1. Mai: Maikundgebungen des DGB 03.Mai: VL-Treffen 16:30 Uhr Brasserie, Fußgängerzone Kamen 12. Mai Internationaler Tag der Pflege ver.di führt eine bundesweite Aktion gegen den Überstundenberg in der Pfleg 31.Mai: VL-Treffen im Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund (Zu den VL-Treffen sind alle ver.di- Mitglieder und Interessierte willkommen!) 10. Juni Juli: Fußball- Europameisterschaft in Frankreich Juni: ver.di Aktionswoche: Gute Arbeit Gute Löhne

3 Seite 3 Tarifrunde unsere Stärke ist gefragt: Erhöhung der Entgelte um 6,0 Prozent Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse Keine Absenkung der Zusatzversorgung! Das sind die Kernforderungen der ver.di-bundestarifkommission, die sie in ihrer Sitzung am 18. Februar 2016 für den öffentlichen Dienst beschlossen hat. Im ersten Verhandlungstermin der Tarifund Besoldungsrunde 2016 am 21. März 2016 in Potsdam haben die öffentlichen Arbeitgeber des Bundes und der Kommunen kein Angebot vorgelegt. Bund und Kommunen weisen Forderung nach Lohnerhöhung um 6 Prozent als überhöht zurück und sehen keinen Bedarf, durch höhere Entgelte die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes um qualifiziertes Personal zu verbessern. Die ver.di-forderungen seien völlig überzogen, würden die Kommunen stark belasten und die notwendigen Investitionen des öffentlichen Dienstes gefährden. Die weiterhin steigenden Steuereinnahmen und den Lohnrückstand zur Gesamtwirtschaft seit 2000 um 3,8 Prozentpunkte wollten sie nicht wahr haben. Die Arbeitgeber kennen unsere Forderungen und wir erwarten ein Angebot, damit wir in Verhandlungen eintreten können. ver.di fordert Tabellenerhöhung um 6 Prozent. Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten um 100 Euro. Unbefristete Übernahme der Auszubildenden im erlernten Beruf. Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität. 30 Tage Urlaub für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten. Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden. Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 verlängert werden. Keine Eingriffe in das Leistungsrecht der Zusatzversorgung! Inkraftsetzung einer neuen Entgeltordnung im Bereich der VKA. Unsere Forderungen sind berechtigt! In der kommenden Verhandlungsrunde wollen wir ein Angebot der Arbeitgeber! Um ihnen das deutlich zu machen, ist es Zeit, aktiv zu werden! Unsere Stärke zählt! Antwort Arbeitgeber Kein Angebot! Forderung überhöht, keine Personalgewinnungsprobleme, kein Nachholbedarf gegenüber der privaten Wirtschaft. Kein Angebot! Forderung von etwa 11 Prozent ist überhöht. Kein Angebot! Haben Interesse an guten Leuten, Übernahmezusage an alle wirkt demotivierend. Haben Aufklärungsbedarf. Die jungen Leute sollen arbeiten. Ablehnung! Befristungen sichern Beschäftigung. Kein Angebot! Keine Nachfrage von den Beschäftigten. Falsches Signal längere Lebensarbeitszeit erforderlich. Entlastung der Arbeitgeber erforderlich. VKA: Eingriffe in das Leistungsrecht unabdingbar! Angemessene Kompensation der Mehrkosten. Darum geht es: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund, bei den Kommunen und den kommunalen Betrieben erbringen für unsere Gesellschaft notwendige, qualifizierte und hochwertige Dienstleistungen. In vielen Bereichen, wie insbesondere bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten ist die Arbeitsbelastung stark gestiegen.

4 Seite 4 Die Beschäftigten leisten für die Gesellschaft unverzichtbare Aufgaben, und das machen sie sehr gut. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit. In der jetzigen Zeit wird das deutlich und deshalb verdienen sie Anerkennung. Gute Bezahlung ist Anerkennung kein Angebot zu machen ist Geringschätzung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Wir brauchen im öffentlichen Dienst deutlich höhere Einkommen. Der Lohnabstand zu den Löhnen der Gesamtwirtschaft muss verringert werden. Kräftige Lohnsteigerungen sind wirtschaftspolitisch sinnvoll, gut für die Konjunktur und stärken die Kaufkraft. Die Rentengesetzgebung des Bundes wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit durchschnittlichen Einkommen zur Altersarmut führen. Die betriebliche Altersversorgung bekommt daher eine immer größere Bedeutung. Dies gilt auch für die Zusatzversorgung im Bereich des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und den kommunalen Zusatzversorgungskassen (ZVK). Deshalb lehnt ver.di jeden Eingriff in das Leistungsniveau der Zusatzversorgung strikt ab. Die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung und das derzeitig niedrige Zinsniveau können keine Eingriffe in das Leistungsrecht rechtfertigen. Leistungskürzungen wären sozialer Sprengstoff, den auch die öffentlichen Arbeitgeber nicht wollen können. 1. Reallohnentwicklung Die Realeinkommen der Tarifbeschäftigten haben sich insgesamt im Vergleich zu 2000 deutlich geringer erhöht, als die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die preisbereinigt um mehr als 30 Prozent gestiegen sind. Es ist Zeit für deutlich höhere Arbeitseinkommen. 2. Nachwuchsprobleme Die unbefristete Übernahme von Auszubildenden ist ein Schritt, dem sich anbahnenden Fachkräftemangel entgegen zu treten und konkurrenzfähig zu sein. Die Entwicklung der Altersstruktur im öffentlichen Dienst unterstreicht zudem die Notwendigkeit von Neueinstellungen junger Menschen. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten betrug 2014 rund 45,53 Jahre und liegt damit höher, als in den Jahren zuvor. Mitte 2014 waren rund 1,2 Millionen Beschäftigte 55 Jahre und älter, was einem Anteil von über 26 Prozent entspricht. Höchste Zeit, um mit deutlich höheren Einkommen attraktive Bedingungen für engagierte junge Menschen zu schaffen. 3. Fachkräftemangel Gründe für deutlich höhere Einkommen Höhere Einkommen und feste Arbeitsplätze schaffen Anreize, um sich für den öffentlichen Dienst zu entscheiden. In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes herrscht bereits jetzt Fachkräfteman- gel. Trotzdem wird überwiegend befristet eingestellt.höchste Zeit, mit der Praxis befristeter Beschäftigung Schluss zu machen. Sachgrundlose Befristungen müssen ausgeschlossen werden. 4. Höhere Löhne stärken Zum Thema Binnennachfrage wurde In den vergangenen Jahrzehnten von der Arbeitgeberseite regelmäßig argumentiert, dass zu hohe Löhne den Wirtschaftsstandort gefährden würden. Eine zurückhaltende Lohnentwicklung dagegen würde die Investitionen beflügeln und neue Arbeitsplätze entstehen lassen. Die Folgen dieser Politik sind deutlich zu sehen: Große Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, sind kaum zu beobachten. Wenn Arbeitsplätze geschaffen wurden, dann häufig zu Bedingungen unterhalb tariflich abgesicherter Beschäftigung. Die Binnennachfrage hat im vergangenen Jahrzehnt nur einen kleinen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung geleistet. Deutschland litt vor allem darunter, dass der private Konsum stagnierte und der Aufschwung bis 2007 ganz überwiegend von Exportsteigerungen getragen war.

5 Seite 5 Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden Wir können über einen Erfolg im Bereich Teilzeit und Benachteiligung am Arbeitsplatz berichten. Im folgenden Beispiel arbeitete eine technische Laborassistentin im Schichtdienst in einem Labor. Nachdem die Beschäftigte ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduziert hatte, wurde sie trotzdem weiter für die gleiche Anzahl der Stunden an Wochenenden wie die Vollzeitbeschäftigten eingesetzt. In der Urlaubzeit und bei Erkrankungen von Kollegen wurde sie sogar noch zu zusätzlichen Wochenenddiensten eingeteilt. Die Beschäftigte fühlte sich benachteiligt. Mit der Reduzierung ihrer Arbeitszeit habe sie auch und besonders an Wochenenden mehr Zeit für ihre Familie haben wollen und klagte vor dem LAG Berlin-Brandenburg. Mit dem Urteil vom 20. August 2015, Aktenzeichen 265a 2340/14 wurde ihre Auffassung bestätigt. Das Gericht sieht in dem Vorgehen des Arbeitgebers einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot von Teilzeitbeschäftigten nach 4 Abs. 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Die Arbeitnehmerin werde wegen der Teilzeit ohne sachlichen Grund schlechter gestellt, als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liege immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstelle, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft. Der Arbeitgeber setzt die Teilzeitbeschäftigte hier an jeweils zwei Wochenendtagen im Monat mit derselben Stundenzahl ein wie Vollzeitbeschäftigte. Bezogen auf ihre Gesamtarbeitszeit bedeute dies eine deutlich überproportionale Heranziehung der Teilzeitbeschäftigten an Wochenenden. Das gesetzliche Benachteiligungsverbot erfasst alle Arbeitsbedingungen. Das gelte insbesondere auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung an Wochenenden, weil die zusammenhängende Freizeit an den Wochentagen Samstag/Sonntag ganz allgemein als erstrebenswert und vorteilhaft angesehen werde. Im Klartext heißt das, Du darfst bei der Dienstplangestaltung als Teilzeitkraft nicht schlechter gestellt werden als eine Vollzeitkraft. Wird in Deiner Abteilung in vollen Schichten gearbeitet und die Vollzeitkraft in einem Monat zu zwei Wochenenden herangezogen, dann darfst Du, z.b. als 50%-Beschäftigte, nur zu einem Wochenende herangezogen werden, wenn du dies so möchtest. Genauso ist das an Feiertagen zu berücksichtigen. Macht die Vollzeitkraft Dienst an der Hälfte aller Feiertage im Jahr, so braucht eine 50%-Kraft nur an einem Viertel der Feiertage zu arbeiten. Immer wieder tauchen auch die Fragen von Kollegen auf: Muss ich so viele Nachtdienste machen? oder Warum werde ich nur im Spätdienst eingesetzt?. Hier gilt auch nach dem 4 Abs. 1 TzBfG: Alle Dienste müssen so geplant werden, dass du sie auch nur anteilmäßig entsprechend deinem Stellenanteil gegenüber einer Vollzeitkraft machen musst. Wird zum Beispiel eine Vollzeitkraft im Monat mit 10 Früh-, 7 Spät- und 4 Nachtdiensten eingesetzt, so könnte eine 50%-Kraft einfordern mit 5 Früh-, 4 Spät- und 2 Nachtdiensten eingesetzt zu werden. Die zweithäufigste Frage ist: Wieso ist es nicht möglich Rahmendienstpläne mit regelmäßigen Dienstfolgen einzuführen? Es ist ohne weiteres möglich! Dazu gibt es viele Beispiele aus andern Betrieben, z. B. der Industrie, nur die Pflege tut sich damit schwer. Für eine geregelte Arbeitszeit durch einen Rahmendienstplan mit Schichtfolgen ist der Betriebsrat gefordert. Müssen Teilzeitkräfte Bereitschaftsdienste machen? Grundsätzlich ja, wenn dies aufgrund arbeitsvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelungen so vereinbart ist. Für alle anderen gilt: Man kann nur zu Bereitschaftsdiensten verpflichtet werden, wenn man dazu seine Zustimmung gibt! Auch hier gilt wieder, dass die Anzahl der Bereitschaftsdienste dem Stellenanteil einer Teilzeitbeschäftigung entsprechen muss.

6 Seite 6 Die Überstunde- das unbekannte Wesen Nur gefährliches Halbwissen scheint im Bereich des TVöD zu existieren. Die Formulierungen sind leider auch nur kompliziert und verwirrend. Niemand blickt durch, kann eine genaue Aussage dazu machen oder behauptet etwas, was schlichtweg falsch ist. Endlich bzw. sogar schon 2013 wurde zu Überstunden in Schicht- oder Wechselschichtarbeit vor dem Bundesarbeitsgericht ein Urteil gesprochen und hat ein wenig Licht ins Dunkle der Personalabteilungen gebracht (vgl. BAG 25. April AZR 800/11) Im TVöD haben seinerzeit beide Tarifvertragsparteien folgende Passagen vereinbart: 7 Absatz 7 Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten ( 6 Absatz 1 Satz 1 TVöD K) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Stunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. 7 Absatz 8 Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die c) im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden, angeordnet worden sind. Aber was heißt denn das genau? Wann entstehen denn nun Überstunden? Diese Abschnitte sind nicht so einfach zu beantworten gewesen. Beide Tarifvertragsparteien, ver.di und VKA haben sich natürlich widersprochen und jeweils das Gegenteilige behauptet. Also musste sich ein Gericht dieser Sache annehmen und diese Passage ist durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht gegangen und wurde dort interpretiert und definiert. Für die meisten unserer Kollegen, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten kommt also 7 Absatz 7 TVöD gar nicht in Betracht, sondern die Überstunden müssen nach $ 7 Absatz 8 Buchstabe c TVöD behandelt werden. Dazu hat Frau Karin Spelge, Richterin am Bundesarbeitsgericht, die oben genanntes Urteil mit entschieden hat, am Fachtag Krankenhäuser im letzten Jahr berichtet und erklärt, wann es zu Überstunden kommt. Es entstehen Überstunden, immer dann, wenn Stunden am Ende eines Schichtplanturnus über bleiben. Also sind auch von vornherein geplante Zuviel Stunden innerhalb eines Schichtplanturnus Überstunden. Geplante Überstunden immer dann, wenn eine Kollegin oder Kollege über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden arbeitet. Überraschende Überstunden Jetzt klingt das ganze trotzdem noch kompliziert, ist es aber gar nicht. Um es zu Veranschaulichen schauen wir uns eine fiktive Kollegin Maria an. Kollegin Maria ist eine Vollzeitkraft, die als Pflegende auf Station 34 arbeitet. Der Dienstplan wird wie üblich für einen Monat geschrieben. So oder so ähnlich kennt das sicherlich jeder. Hier ein Auszug aus ihrem Dienstplan, der als Beispiel dienen soll. Sie ist bisher korrekt verplant gewesen und hat 154 Stunden Sollarbeitszeit für den Monat

7 Seite 7 Maria Soll Ist Saldo Mo Di Mi Do Fr Sa So S XF X F F X X 7,7 7,7 7,7 154,0 154,0 0 Geplante Überstunden Zur ersten Aussage verändern wir den Dienstplan wie folgt, der 25. wird zu einem Dienst verändert. Maria Soll Ist Saldo Mo Di Mi Do Fr Sa So S S X F F X X 7,7 7,7 7,7 7,7 154,0 161,7 7,7 Vormonat 0 Kann der Arbeitgeber denn die Zeit nicht ausgleichen? Ja klar, kann er das. Aber nur innerhalb des Schichtplanturnus. In Marias Fall wäre das bis zum 30. des Monats. Ein Übertrag darf hier nicht stattfinden! Der Arbeitgeber möchte Überstunden nicht bezahlen und gibt Maria dann am 27. Frei. Das geht in Ordnung, solange der Dienstplan geplant wird. Hängt der Dienstplan schon genehmigt aus, geht eine Änderung nur mit dem Einverständnis von Maria. Maria Soll Ist Saldo Mo Di Mi Do Fr Sa So S S X F -> X F X X 7,7 7,7 7,7 7,7 154,0 154,0 0-7,7 Vormonat 0 Übertrag? Was ist das? Maria Soll Ist Saldo Sa So Mo Di Mi Do Fr X X F S S N N 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 154,0 146,3 0 Vormonat 7,7 Der Arbeitgeber glaubt, er könne die Stunden, die Zuviel im letzten Monat waren, einfach im nächsten Monat oder irgendwann ausgleichen. Das darf er gar nicht, denn er muss innerhalb des Schichtplanturnus ausgleichen. Der Schichtplanturnus ist dem Dienstplanturnus gleich zu setzen.

8 Seite 8 Überraschende Überstunden Maria musste am Montag eine Stunde länger bleiben. Was passiert hier? Maria Soll Ist Saldo Mo Di Mi Do Fr Sa So S XF X F F X X 7,7 7,7 7,7 154,0 155, Auch hier ist eine Überstunde entstanden. Und zwar in dem Moment, in dem sie geleistet wurde. Der Arbeitgeber darf diese nicht Ausgleichen oder Maria am 27. eher nach Hause schicken. Er ist verpflichtet, diese Stunde entsprechend als Überstunde zu deklarieren und auszugleichen. Was passiert nun? Auch das ist bereits geregelt. Im TVöD steht dazu: 8 Absatz 1 Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen auch bei Teilzeitbeschäftigten je Stunde a) für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9 30 v.h., in den Entgeltgruppen 10 bis v.h Maria muss in jedem Fall ihre Überstunden automatisch mit 30 % Zuschlag ausbezahlt bekommen. Ein Horten von Stunden ist ohne Arbeitszeitkonto nach 10 TVöD nicht möglich. Der Ausgleich ist nur monetär. Was passiert eigentlich bei Teilzeitkräften? Geplante Mehrarbeitsstunden sind lediglich nur Mehrarbeit, wenn sie nicht die Stunden einer Vollzeitkraft überschreiten. Die geplanten Mehrarbeitsstunden müssen ohne Zeitzuschläge ausbezahlt werden. Überraschende Stunden Hier kommt das BAG zur Auffassung, dass es sich dabei nicht um Mehrarbeit handelt, sondern um Überstunden. Diese dürfen nicht ausgeglichen werden, sondern müssen wie auch oben bei einer Vollzeitkraft, als Überstunde deklariert und mit Zuschlägen ausbezahlt werden.

9 ver.di-vertrauensleute- Klausur am in Werne Seite 9 Losgelöst vom Arbeitsalltag und in der beschaulichen Nachbarstadt Werne trafen sich nach einem Jahr nun schon zum zweiten Mal - vom insgesamt 18 Vertrauensleute aus den vier Standorten des Klinikum Westfalens zu einem gewerkschaftlichen Gedankenaustausch. Begleitet wurde die Gruppe von den Gewerkschaftssekretären Heike Kromrey und Björn Paul Lucht sowie dem Teamer Jochen Killing. Da einige neue Gesichter dabei waren, machte man sich zunächst in einer Vorstellungsrunde miteinander bekannt. Zu behandelnde Themen und Gesprächsstoff gab es reichlich: So wurden zunächst die Themen und Probleme gesammelt und besprochen, die den Kollegen an Ihren Arbeitsplätzen im Klinikum am meisten unter den Nägeln brennen. Es stellte sich sehr schnell heraus, dass die Probleme in den verschiedenen Häusern und an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen überall sehr ähnlich, und vor allem durch Personalmangel und fehlender Wertschätzung geprägt sind. Aus dieser Diskussion heraus entstand eine Arbeitsgruppe, die (wahrscheinlich für den 6. Juni 2016) Aktionen für einen dann zu begehenden Tag der Wertschätzung planen will. Großen Raum fand die Diskussion über den Umgang mit und die Bezahlung von geplanten / überraschenden Überstunden von Vollzeit- und Teilzeitkräften. Eine ganz wesentliche Neuerung in diesem Zusammenhang ist, dass auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben, wenn die Überstunden nicht von vornherein geplant waren und wenn der Betroffene in der Schicht oder Wechselschicht arbeitet. Diese Überstunden sind mit ihrer Ableistung auch mit Zuschlag zu vergüten. Dieser Zuschlag entfällt auch nicht, wenn innerhalb des Schichtplanturnus an den folgenden Tagen weniger als die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit gearbeitet wird. Zu diesem Thema gibt es noch ganz viel zu sagen, weshalb ich an dieser Stelle auf den gesonderten Artikel hierzu in diesem Flurfunk verweisen möchte. Zu diesem Thema soll in den kommenden Wochen von den ver.di Vertrauensleuten auch noch ein Flugblatt erstellt und verteilt werden. In einer rückwärtigen Betrachtung wurde positiv festgestellt, dass die Grundvoraussetzungen für eine aktive Vertrauensleutearbeit im Betrieb, an allen 4 Standorten des Klinikum Westfalens, vorhanden sind. Vor einem Jahr gab es schon eine funktionierende ver.di-vertrauensleutearbeit in Kamen. Nach diesem Jahr - und da waren sich alle einig - gibt es eine schon recht umfängliche Vertrauensleutetätigkeit in den 4 Betriebsteilen. Wir waren selbst nicht schlecht überrascht, als wir uns vergegenwärtigt haben, was wir im vergangenen Jahr alles auf die Beine gestellt haben: In erster Linie ist da unsere eigene Zeitung, der Flurfunk, zu nennen! Der Flurfunk ist die Zeitung von uns verdi-vertrauensleuten im Klinikum Westfalen. Sie ist mit ihren bisher drei Ausgaben nach unseren Informationen

10 Seite 10 zweifellos gut bei den Beschäftigten angekommen. Auch dient der Flurfunk bei seiner Verteilung oft als Gesprächsöffner mit den Beschäftigten im Hause. Die gemeinsamen Aktionen, wie Flaggentag, Nachtdienstcheck, Mehr von uns ist besser für alle und zuletzt die Abfrage bei den Kollegen über deren Vorstellungen, was in der kommenden Tarifverhandlung gefordert werden soll, sind in den Häusern durchweg gut angekommen und bestärken die Teilnehmer der Vertrauensleuteschulung die Vertrauensleutearbeit weiter ausbauen zu wollen. Es wurden die Tarifforderungen für die anstehende Tarifverhandlung und gegebenenfalls begleitende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine aktive Mittagspause, weiter besprochen. Unsere Abfrage zur Tarifforderung ist in die Aufstellung der Forderung der ver.di Bundestarifkommission mit eingeflossen. Die Forderung der Bundestarifkommission lautet nun im Einzelnen: Erhöhung der Entgelte um 6,0 % Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse Keine Absenkung der Zusatzversorgung Eine Intensivierung der Bekanntmachungen der Vertrauensleute und der aktiven Vertrauensleutearbeit wird in der Zeitung Flurfunk zukünftig seinen Niederschlag finden. Auch die Mitgliederbetreuung und Mitgliederwerbung soll zukünftig intensiviert werden. Im Bereich der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen wurde auf die eine oder andere Veranstaltung hingewiesen, wie beispielsweise die Schreibwerkstatt am in Berlin. Zum Abschluss der Veranstaltung waren sich alle TeilnehmerInnen einig, dass diese Veranstaltung rundum gelungen war und viel zum Zusammenwachsen der Vertrauensleute aus den Standorten des Klinikums Westfalen beigetragen hat. Auch herrschte Einigkeit darüber, dass diese Veranstaltung nicht die letzte gewesen sein soll. Die TeilnehmerInnen freuen sich schon auf die Vertrauensleuteschulung im nächsten Jahr und haben die Hoffnung, dass der Teilnehmerkreis dann noch größer sein wird, denn Vertrauensleute kann es im Klinikum nicht genug geben. Namen der TeilnehmerInnen auf unserem Foto von links nach rechts: Jochen Killing, Suk-I Frisch-Lee, Caroline Miszke, Björn Paul Lucht,Christiane Bergheim, Hans-Jürgen Fuchs, Marika Frey, Heike Schönfeld, Peter Seidel, Ulrike Brosent, Dave Varghese, Susanne Schmidt, Marcel Andre Bielefeld, Christiane Albrecht, Karin Kandler-Langer, Martina Schwertner, Ute Petschke, Michaela Stratmann, Hans-Joachim Dragon, Michael Schydlo, Heike Kromrey

11 Seite 11 Die Flüchtlingsdebatteeine gewerkschaftliche Herausforderung Gegen jede Art von Gewalt! Jeden Tag hören und sehen wir von negativen Begleitumständen der Flüchtlingskrise. Was wir aber derzeit als Krise erleben, ist nicht zuletzt die Folge schwerer innenpolitischer Versäumnisse und sozialpolitischer Fehlentwicklungen im Land. Eine offensiv betriebene Steuersenkungspolitik hat nicht nur die Kluft zwischen Arm und Reich extrem anwachsen lassen, sondern auch dazu geführt, dass der Staat in seinen Kernkompetenzen nicht mehr voll handlungsfähig ist, die innere Sicherheit auf dem Spiel steht und sich darüber hinaus in Deutschland, ohne Abfederung durch soziale Errungenschaften der Kapitalismus hemmungslos entwickeln konnte. All das hat zu einem Verlust an Solidarität und zur Destabilisierung der Gesellschaft beigetragen. Mit fatalen Folgen, wie wir derzeit feststellen. In dieser politischen Gemengelage sehen sich viele Bürger als Verlierer und empfinden den Zustrom von Menschen aus fremden Kulturkreisen als Bedrohung ihrer eigenen kleinen, abgeschotteten Welt. Sie gehen leider massiv radikalen Populisten, wie AfD und PEGIDA auf den Leim. Jeder vierte Wähler in Sachsen hat vor wenigen Wochen rechtspopulistisch gewählt! Sie bauen eine Wand aus Ablehnung auf, die sich, angefacht von verant- Wie in Weissach gab es alleine im Januar dieses Jahres 94 Anschläge auf Flüchtlingsheime in Deutschland!

12 Seite 12 wortungslosen rechten Scharfmachern, in Aggression und Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte entlädt. Billigend wird in Kauf genommen, dass dabei Menschen zu Schaden kommen, die bei uns Schutz suchen. Die Eskalation der Gewalt ist derzeit erschreckend. Alleine, Im Januar 2016 gab es 94 Angriffe auf Flüchtlingswohnheime in unserem Land! Die verbalen Entgleisungen einiger Gruppierungen sind so ekelhaft, wie menschenverachtend. Wer Flüchtlingsunterkünfte in Brand setzt oder an Grenzen auf Flüchtlinge schießen will, hat in unserer Gesellschaft nichts, aber auch gar nichts verloren! Wir schämen uns für diese Landsleute, die unserem Staat einen solch schlimmen Dienst erweisen! Ist das noch das Deutschland, das wir nach Beendigung des 2. Weltkrieges gestalten wollten? Wir von ver.di treten dafür ein, dass Dortmund weiterhin ein Ort ist, an dem Menschen, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder anderer Merkmale,,verschieden sein können und friedlich zusammenleben. Wir zusammen wollen Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen mussten, eine Perspektive schaffen. Denn gemeinsam wissen wir: Niemand flieht aus seiner Heimat ohne Not! Gerade wir im Ruhrgebiet haben die lange Erfahrung im Umgang mit Flüchtlingen. Lasst uns gemeinsam für die Menschen einstehen, die in ihrer Not zu uns kommen. Wir können das. Wir wissen alle: Die Bundesrepublik ist eines der reichsten Länder der Erde. Auch wenn es die Rechten propagieren: Niemand wird uns im Rahmen der Flüchtlingshilfe in diesem Land deswegen etwas wegnehmen! Wir zusammen treten für einen chancengleichen Zugang zu Sprache, Ausbildung und Arbeit ein, weil nur so Integration möglich wird. Wir gemeinsam stehen für Toleranz und Offenheit in unserer Gesellschaft. Gemeinsam sind wir stolz auf unser Grundgesetz und wollen eine solidarische Gesellschaft. Wir miteinander erkennen die enormen Herausforderungen für uns alle, aber auch die langfristigen Chancen für unser Land. Es muss eines klar gesagt werden: Viele Probleme, die sich bei der Aufnahme der vielen Flüchtlinge offenbart haben, waren bereits vorher da! Die Sparmaßnahmen im Öffentlichen Dienst machen sich jetzt nur besonders bemerkbar! Und wir wollen nicht verschweigen, dass es folgende bittere Wahrheit gibt: Wer Waffen verkauft, muss für die Folgen aufkommen. Wer an Billig-Exporten in Entwicklungsländer verdient, sollte für die Konsequenzen zahlen! JK

13 Seite 13 AfD- Keine Alternative für die kleinen Leute! 1. Die AfD will den Mindestlohn abschaffen Die AfD ist gegen den gesetzlichen Mindestlohn und nennt ihn ein Jobkiller-Gesetz. So steht es in ihrem Europawahlprogramm. Fakt ist: Der gesetzliche Mindestlohn nutzt Millionen Beschäftigten. Vor allem in den klassischen Niedriglohnbranchen sind dadurch die Verdienste kräftig gestiegen. Im dritten Quartal 2015 sind die Bruttostundenlöhne von Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Westdeutschland um 1,7 Prozent gestiegen, in Ostdeutschland um 3,6 Prozent. Die stärksten Zuwächse erzielten ungelernte ostdeutsche Frauen mit 8,5 Prozent, bei Männern der gleichen Gruppe gab es ein Lohnplus von acht Prozent. Auch Jobs hat der Mindestlohn nicht gekillt. Ein Großteil der sogenannten Minijobs wurde stattdessen in sozial versicherte Beschäftigung umgewandelt. Jetzt kommt es darauf an, den Mindestlohn ab 2017 kräftig zu erhöhen. 2. Die AfD ist gegen soziale Gerechtigkeit, sie will die Reichen entlasten und den Sozialstaat arm machen Die AfD will laut ihrem Bundestagswahlprogramm nicht nur die Erbschaftssteuer, sondern auch gleich Spitzensteuersätze ganz abschaffen. Ob Kassiererin oder Vorstandschef mit Millioneneinkommen: Mit einem sogenannten Flat Tax -Steuermodell sollen alle Einkommen pauschal mit ca. 25% besteuert werden. Ein solches Steuermodell bevorzugt hohe Einkommen überproportional. Gleiches gilt für die Abschaffung der Erbschaftssteuer: Bereits jetzt gilt, 98% aller Erben haben mit der Erbschaftsteuer nichts zu tun. Wer durch Arbeit und Sparsamkeit ein eigenes Haus und einen gewissen Wohlstand erreicht hat, soll das steuerfrei an die Kinder vererben können. Ebenso wer sich eine kleine Firma aufgebaut und damit Arbeitsplätze geschaffen hat. Das finden wir richtig und das soll auch so bleiben. Das Problem ist allerdings, dass diejenigen, die Unternehmen oder Aktienpakete im Wert von vielen Millionen oder Milliarden Euro erben oder geschenkt bekommen, ebenfalls keine Steuer zahlen würden. Die Bundesregierung selbst gibt im Subventionsbericht die Steuerausfälle für 2013 bis 2016 mit über 35 Milliarden Euro an! Viele zehntausend Arbeitsplätze, etwa in Kitas und Pflege, könnten mit einer gerechten Besteuerung zusätzlich und deutlich besser als bisher bezahlt werden. 3. Die AfD will Erwerblose zur Arbeit unter dem Mindestlohn verpflichten Die AfD will laut Programm in Baden- Württemberg ein Pilotprojekt Bürgerarbeit statt HartzIV für alle Langzeiterwerbslosen starten. So stand es in ihren Landtagswahlprogrammen für Baden-Württemberg und

14 Seite 14 Sachsen-Anhalt. Langzeiterwerbslose sollen dabei von der Grundsicherung ausgeschlossen werden und zu Niedriglöhnen zur Arbeit gezwungen werden unterhalb des Mindestlohns. Die Pflichtarbeit für Erwerbslose ist nichts Neues: Bereits von 2010 bis 2014 versuchte sich die CDU an der Bürgerarbeit. Nur ein Bruchteil der Erwerbslosen schaffte es dadurch in sozialversicherungspflichtige Jobs. Vielmehr wird der korrekte Lohn vorenthalten und damit erneut Arbeit gefördert, von deren Entlohnung niemand leben kann. 4. Die AfD will nicht Erwerbslosen helfen, sondern Unternehmen Die AfD will Erwerblosen den Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben erschweren, und zwar durch Reduzierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zugunsten von Unternehmen: Die Wirtschaftsverbände haben ein natürliches Interesse an einem großen Arbeitskräfteangebot. Jede Arbeitsmarktpolitik dagegen kann nur das Ziel verfolgen, die Arbeitslosenquote zu verringern, was aber die Auswahl für personalsuchende Unternehmen schmälert (AfD Landtagswahlprogramm Sachsen- Anhalt). Statt Menschen gezielt in der Erwerbslosigkeit zu halten, ist vielmehr ein Kurswechsel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nötig: Die Rechte von Erwerbslosen sind auszubauen, die Qualität von Qualifizierungsund Beschäftigungsmaßnahmen muss deutlich erhöht werden. Für aktive Arbeitsförderung müssen ausreichend und verlässlich finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. 5. Die AfD will die Gesellschaft spalten Die AfD macht Politik gegen Geflüchtete, gegen Erwerbslose, gegen Frauen, gegen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Sie versucht durch das Schüren von Rassismus die Gesellschaft zu spalten und Lohnabhängige gegeneinander auszuspielen. Gewerkschaften stehen für Solidarität statt Konkurrenz. Eine solidarische Gesellschaft und soziale Gerechtigkeit erreichen wir nur mit einer Politik, die Chancen und Lebensbedingungen von allen verbessert. Wir wollen eine Gesellschaft, die den Ausgleich und Zusammenhalt fördert, statt andauernde Spaltung. Wir wollen dazu beitragen, dass diejenigen, die kommen, und diejenigen, die hier sind, nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern gemeinsam organisiert in den Gewerkschaften sich für Verbesserungen stark machen. Dazu gehört neben dem Eintreten gegen Rassismus auch das Verhindern ausbeuterischer Beschäftigung derjenigen, die hierher kommen, um zu arbeiten. Unsere Gewerkschaft kennt keinen Pass. Mit der AfD ist dies nicht zu machen. Sie wird unsere Interessen nicht vertreten. Die AfD ist keine Partei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch keine Partei der sogenannten kleinen Leute. Sie ist keine Alternative.

15 Ahmad, geflohen aus Syrien Seite 15 Wir möchten Euch in dieser Ausgabe Ahmad vorstellen, der aus Syrien geflohen ist. Kaum einer von uns ist in der Lage sich vorzustellen, von heute auf morgen von einem Tyrannen zur Armee gepresst zu werden, um dann gezwungen zu werden, auf die eigenen Landsleute zu schießen. Wissend, was mit all den Menschen geschah, die sich geweigert haben, grausamen Befehlen zu widersetzen. Der wesentliche Grund seiner Flucht aus Damaskus war die Angst, in die Armee von Assad eingezogen zu werden und eventuell selbst Opfer dieses Krieges zu werden, in dem bis heute Menschen gestorben sind. Gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder ist er unter abenteuerlichen Umständen in die Türkei geflohen. Von da aus ist er dann über das Mittelmeer, in einem dieser kleinen sieben Meter langen Boote, gemeinsam mit 58 Personen glücklich in Griechenland gestrandet. Noch heute fällt es ihm schwer zu berichten, dass sie während der Überfahrt mit abgeschnittenen Plastikflaschen ständig das Wasser aus dem Boot schöpfen mussten, um die Überfahrt zu überleben. So wie viele es im Fernsehen sehen konnten, ging es von Griechenland aus über die so genannte Balkanroute, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Österreich nach Deutschland. Als erste Stadt in Deutschland lernte er Passau kennen. Von dort setzte er die Flucht über Hamburg, Schwerin bis in das östliche Mecklenburg Vorpommern nach Torgelow fort. In Torgelow angekommen, musste er leider dort erhebliche Anfeindungen von Neonazis erfahren. Dieses hat ihn und Ahmad gemeinsam mit der Kollegin Martina Maresch seinen Bruder veranlasst ein zweitesmal zu fliehen. Dieser Weg hat ihn dann nach Dortmund gebracht. Bei der Wohnungssuche traf er auf Andreas Langer (Ehemann von Karin Kandler). Er konnte ihm eine Wohnung in Dortmund vermitteln und hat sich auch weiter um Ahmad gekümmert. Nach einiger Zeit haben sie erfahren, dass er als Physiotherapeut bei einem Fußballclub in Damaskus gearbeitet hat. Dies brachte sie auf den Gedanken, Ahmad einen Praktikumsplatz in der Physiotherapie in Lünen Brambauer zu vermitteln. Die Kollegen haben ihn sehr gut aufgenommen und er konnte sich zwei Monate ein Bild von der Arbeit auf den Stationen machen. Mittlerweile ist er im Krankenhaus in Lütgendortmund zur Fortführung seines Praktikums. Auch dort fühlt er sich sehr wohl. Seine Deutschkenntnisse verbessert er täglich und das Zusammensein mit den Kolleginnen und Kollegen trägt zu seiner weiteren Integration bei. Ziel ist es, dass seine Physiotherapieausbildung anerkannt wird. Vielleicht dürfen wir Ahmad irgendwann in unserem Kollegenkreis als Mitarbeiter und neues ver.di Mitglied begrüßen. Karin Kandler, Michael Schydlo

16 Seite 16 Das war s wohl mit PEPP! Unser gemeinsamer bundesweite Widerstand hatte Erfolg. Noch in der letzten Ausgabe setzten wir uns auseinander mit dem Pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Unser Anliegen war es, einen kritischen Blick auf dieses Abrechnungssystem zu werfen, dass den Fallpauschalen in der Somatik ähnelt. Unser Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund war bereits eines der sog. Optionshäuser geworden, die PEPP freiwillig umsetzten. Eine gesetzlich verpflichtende Einführung für alle psychiatrischen Kliniken stand für 2017 bevor. Sowohl Beschäftigte, als auch Schwererkrankte hätten hierbei den Kürzeren gezogen. Zu PEPP wird es aber nicht mehr kommen! Das breite Bündnis Weg mit PEPP, dem sowohl ver.di, als auch Betroffenenund Fachverbände angehören, konnte die Bundesregierung zu einem Umlenken drängen. Zum Ende des Jahres hatte das Bündnis einen immer höheren Druck aufgebaut. Unter anderem demonstrierten in diesem Rahmen rund 1500 Psychiatriebeschäftigte in Berlin, besuchten KollegInnen Bundestagsabgeordnete und organisierten örtliche Aktionen. Am 8. Januar positionierte sich dann die SPD-Bundestagsfaktion neu mit der Erklärung PEPP muss endgültig weg!. Am 18. Februar lud daraufhin Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) BeschäftigtenvertreterInnen und Fachverbände zu Gesprächen über Alternativen zu PEPP. In seinem neuen Papier Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems findet eine Abkehr vom System der Fallpauschalen statt. An die Stelle dessen soll ein Budgetsystem treten, das vor Ort verhandelt würde. Die Formulierungen sind jedoch derart schwammig, dass wir den folgenden Prozess nun sehr aufmerksam beobachten müssen. ver.di begrüßt, dass es verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung geben soll, die allerdings erst spätestens 2020 umgesetzt werden sollen. Daher kämpft ver.di dafür, dass bis dahin die bislang gültige Psychiatrie-Personalverordnung in den Kliniken eingehalten wird.

17 Seite 17 Ökonomisierung im Krankenhaus: Betriebswirtschaftlicher Erfolg als primäres Unternehmensziel Selbst Krankenhäuser, die Gewinne nicht als Unternehmensziel haben, müssen sich wie ein privates Krankenhaus verhalten, um wirtschaftlich zu überleben. Der Neoliberalismus hat in der praktischen Politik seit den 1980er Jahren des letzten Jahrhunderts auch vor der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge nicht haltgemacht. Die Lehre vom wirtschaftlichen Wettbewerb hat sich rücksichtslos durchgesetzt. Mittlerweile werden dabei auch die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie z.b. die Wasserversorgung oder die Gesundheitsversorgung, nicht ausgenommen. Auch das deutsche Gesundheitssystem, das seit seiner Gründung eigentlich den Grundsätzen der Solidarität und des ungehinderten Leistungszugangs für alle verpflichtet war, wurde mit Gesamtausgaben von inzwischen über 285 Milliarden Euro jährlich den marktwirtschaftlichem Wettbewerb untergeordnet. Wir erleben, dass das soziale Gesundheitssystem dem Zugriff privater wirtschaftlicher Interessen geöffnet wird. Dies macht in Zeiten der Globalisierung auch vor den nationalen Grenzen nicht halt (siehe die geheimen Verhandlungen zum TTIP-Abkommen). Die Aushebelung der Selbstkostendeckung Die größten Veränderungen haben in den vergangenen 20 Jahren im Bereich der stationären Versorgung stattgefunden. Bis 1990 war dieser Bereich des deutschen Gesundheitssystems entweder in Trägerschaft kommunaler, kirchlicher oder sonstiger gemeinnütziger Institutionen organisiert. Ca. 90 Prozent aller Krankenhausleistungen wurden durch nicht am Gewinn orientierte Krankenhäuser erbracht. Das Selbstkostendeckungsprinzip beinhaltete damals, dass das System nicht an der Medizin verdienen konnte. Die Investitionskosten wurden durch Land und Bund getragen. Defizite wurden von den Trägern der Krankenhäuser achselzuckend geduldet. Diese Ausgaben wurden gesellschaftlich akzeptiert. Ziel war, eine flächendeckende und allen Menschen zugängliche Versorgung zu gewährleisten. Es war interessanter Weise Horst Seehofer, der mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1992 das Selbstkostendeckungsprinzip ausgehebelt und den Zugang privater Investoren erleichtert hatte. Mit diesem Gesetz konnten Defizite, aber auch Überschüsse dauerhaft erzielt werden. Angesichts damals schon knapper Kassen sahen sich speziell die kommunalen Träger bei Defiziten häufig überfordert. Damit stieg der Anteil privater Krankenhäuser an der Krankenhausversorgung rapide an. Die Einführung der DRG Es kam zu Beginn der 90 er Jahre zum damaligen dramatischen Ausbluten der öffentlichen Haushalte. Steuererleichterungen für höhere Einkommen und Unternehmen, die gesetzliche Einführung der Schuldenbremse für alle öffentlichen Haushalte verstärkten die bundesweite Diskussion um eine kommunale oder gemeinnützige Trägerschaft von Kliniken. Dies beförderte die Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser. Es hieß: Öffentliche Krankenhäuser seien zu teuer, weil sie nicht effizient genug gesteuert würden. Die Finanzierungsbasis müsse daher von Grund auf geändert und leistungsgerechter werden. Ab 2004 wurden flächendeckend die DRGs als ein neues Fallpauschalensystem zur Bezahlung aller stationären Behandlungen in Allgemeinkrankenhäusern (damals mit Ausnahme der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ) eingeführt.

18 Seite 18 Zwar werden in vielen Ländern DRG- Systeme als Patientenklassifikationssysteme (PKS) eingesetzt, aber sie dienen ausschließlich als Instrument der Qualitätssicherung oder als Instrument zur Bewertung des notwendigen Krankenhausbudgets. Aber kein Land der Welt hat so radikal die Finanzierungsgrundlagen seiner Krankenhäuser umgekrempelt wie Deutschland. Und kaum ein anderes Land ist mit dieser Maßnahme mit dem ursprünglich erklärten Ziel, die Kosten der stationären Behandlung senken zu wollen, so grandios gescheitert: Die Jahreszeiträume seit Einführung der DRGs weisen die höchsten Steigerungsraten der stationären Behandlungskosten seit den 1980er Jahren auf! Verbunden mit der Einführung des Preissystems war dann auch die explosionsartige Zunahme bei der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser. Der Anteil der privaten Krankenhäuser stieg seit der DRG-Einführung um fast 40 Prozent! Immer mehr Krankenhäuser wurden von den Kommunen oder Landkreisen an private Klinikkonzerne verkauft, um die zunehmenden Defizite in den öffentlichen Haushalten zu verringern. Die neuen ökonomischen Rahmenbedingungen katapultierten diese nun privatwirtschaftlich betriebenen Krankenhäuser innerhalb weniger Jahre aus der Verlustzone heraus. Hauptziel ist die Erwirtschaftung saftiger Gewinne, die in die Taschen der teilweise börsennotierten Konzerne fließen. Folgen der Ökonomisierung Eigentlich sollte der Mensch im Mittelpunkt stehen. Menschen, die ins Krankenhaus kommen, sind meist aufgrund ihrer Krankheit verunsichert und haben Angst vor dem, was auf sie zukommt. Mehr als in jeder anderen Lebenslage brauchen sie in dieser Situation Zuwendung, ein offenes Ohr für ihre Fragen und Verständnis für die Sorgen, die sie sich für ihre Zukunft machen. Wir wissen aber, dass die Fallpauschalen, nach deren Vorgaben die Behandlung bezahlt und damit gesteuert wird, als Kenngrößen nur Diagnosen und Prozeduren kennen. Da gibt es primär die sogenannte Hauptdiagnose (das ist in der Regel die Erkrankung, die zur Einweisung geführt hat). Je mehr weitere Erkrankungen bei dem Patienten bekannt sind oder diagnostiziert werden, umso wirtschaftlich günstiger ist das für das Krankenhaus. Diese erhöhen die Bewertung des Falls. Die Fallpauschale erhält einen höheren Fallwert, oder einfacher ausgedrückt die Behandlung bringt einen höheren Erlös. So wird mit den Krankheiten kalkuliert Die zweite wichtige Größe für die Behandlung sind die medizinisch-pflegerischen Prozeduren: Alle Verrichtungen und Behandlungsmaßnahmen am Patienten, vorausgesetzt sie stehen im Katalog. Dieser sogenannte OPS-Katalog ist eine Aufzählung aller Maßnahmen, die in der Beschreibung der Fallpauschale abgebildet sind. Dies ist der Fachausdruck dafür, dass die entsprechende Tätigkeit den Erlös für die Behandlung des Patienten wesentlich beeinflusst. Eine große Rolle spielen in diesem Katalog alle Operationen und operationsersetzenden Eingriffe, apparative Maßnahmen, wie die künstliche Beatmung, die Dialyse oder auch das Einführen eines Blasenkatheters. Längere Gespräche mit den Patienten oder ihren Angehörigen, sei es durch Pflegende oder Ärzte, auch die zeitaufwendige Vorbereitung einer Pflege für die Zeit nach der Entlassung, stehen nicht in diesem Katalog. Personalkosten sind In jeder Fallpauschale zwar kalkulatorisch berücksichtigt, aber nicht in Form von Personalstellen. Sie zählen ausschließlich nur als relativer Anteil des Erlöses pro Fallpauschale. Jetzt wird es spannend: Auf der Basis von DRG-spezifischen Kalkulationsschemata werden durch festgelegte Kalkulationskrankenhäuser die für die jeweilige Fallpauschale entstehenden Sach- und Personalkosten an das zentral für die DRG-Kalkulation zuständige Institut für die Entgelte im Krankenhaus (InEK) in Siegburg (in der Nähe von Troisdorf) gemeldet. Der Preis einer Fallpauschale und damit auch die darin enthaltenen refinanzierten Personalkosten sind bei dieser Kalkulation für jedes Krankenhaus interessanterweise gleich. Es zählen keine hausspezifischen und trägerspezifischen Bedingungen! Z.B. die Auslastung, die Leistungsstruktur, Stationsgrößen, bauliche Bedingungen oder Personaldurchschnittskosten.

19 Seite 19 Und dann wird noch nicht einmal kontrolliert, ob die so kalkulierten Personalkosten überhaupt für das Personal ausgegeben werden! Optimierter Betriebsablauf Für den Krankenhausökonomen ergeben sich folgende Stellschrauben, mit deren Hilfe man den Betriebsablauf optimieren und für höhere Gewinne sorgen kann: Möglichst viele Patienten müssen so kurz wie möglich behandelt werden, damit in jedem Bett möglichst viele Fallpauschalen generiert werden können. Abteilungen, die Behandlungen mit besonders lukrativen Fallpauschalen anbieten (Gelenkoperationen, invasive Herzeingriffe und -operationen), müssen eventuell auch auf Kosten weniger lukrativer Abteilungen gefördert und ausgebaut werden. Steuerungsinstrument sind auch Chefarztverträge mit Bonusregelungen für das Erreichen festgelegter wirtschaftlicher Abteilungsziele. Diese haben, wie viele wissen, im Zusammenhang mit den Transplantationsskandalen in den letzten Jahren traurige Berühmtheit erlangt. Mit dem Fallpauschalensystem entstanden neue Berufsgruppen im Krankenhaus. Die DRG-Kodierer oder auch Kodierassistenten. Diese haben meist unter der Weisung der Geschäftsführung darauf zu achten, dass alle an der Behandlung Beteiligten akribisch die erlös- bzw. abrechnungsrelevanten Tätigkeiten dokumentieren. Ziel ist die optimale DRG-Abrechnung, damit der Erlös pro Fall erhöht wird. Geschieht das nicht, drohen nachträgliche Erlösabschläge, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen die komplizierten Abrechnungen der einzelnen Patienten überprüft, was tatsächlich in ca. 12% aller Klinikabrechnungen geschieht Hauptsächliches Ziel ist dabei die Kostenund vor allem die Belegoptimierung. Nicht etwa der Gesundheitszustand des anvertrauten Patienten. Zum Zweck einer Fallzahlsteigerung ist eine Kontrolle der medizinischen Abläufe mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Entlassung notwendig. Es dürfen keine Abschläge bei der Bezahlung durch Unterschreiten der vorgeschriebenen Verweildauer riskiert werden. Dies wird duch ein effektives Medizincontrolling erreicht. Aber: Diese Stellen, die für den Unternehmenserfolg betriebswirtschaftlich von großer Bedeutung sind, sind in den Fallpauschalen nicht ausreichend berücksichtigt und müssen oft auf Kosten der Pflegekräfte, des ärztlichen Dienstes oder auf Kosten von Verwaltungsstellen finanziert werden. Wie reduziert man Personalkosten? Das kennen wir mittlerweile alle: Indem man sämtliche Servicetätigkeiten im Krankenhaus in eine Tochtergesellschaft ausgliedert, in der die Angestellten nach anderen das heißt schlechteren Tarifbedingungen bezahlt werden. Das wurde bundesweit so umgesetzt. Oder es wird in Bereichen, die nicht unmittelbar erlöselevante Tätigkeiten ausführen, durch Stellenabbau (zum Beispiel in der Pflege oder im medizinisch-technischen Dienst) Personal bis an die Kante des Erträglichen abgebaut. So entstehen weitere Gewinne oder ein finanzieller Spielraum für Investitionen, die in den DRGs nicht kalkuliert werden. Die Politik im Land hat sich daran gewöhnt, dass die gesetzlich vorgeschriebene staatliche Investitionsförderung immer mehr aus Eigenmitteln finanziert werden muss. Auch hier waren die privaten Krankenhausträger die Vorreiter. Diese Liste der betriebswirtschaftlichen Instrumente zur Effizienzsteigerung des Krankenhauses als Wirtschaftsbetrieb ist allerdings unvollständig. Wir alle erleben in den letzten Jahren einen dramatischen Paradigmenwechsel in der stationären Krankenversorgung: Medizinische Entscheidungskriterien und alle Arten der zuwendungsorientierten Behandlung verlieren zunehmend an Bedeutung. Es etabliert sich in einem unglaubliche Tempo ein ganz neues Unternehmensziel, dem sich alle Tätigkeiten unterordnen müssen: Der betriebswirtschaftliche Erfolg. Um wirtschaftlich zu überleben, müssen sich auch die Krankenhäuser, die Gewinne nicht als Unternehmensziel haben, in diesem Umfeld wie ein privates gewinnorientiertes Krankenhaus verhalten. Verlierer sind die PatientInnen und wir, die MitarbeiterInnen. Patienten und Angehörige merken das allenthalben, sind in ihrer Rolle als Hilfsbedürftige aber nicht in der Lage, sich gegen die Missstände zu wehren. Während wir MitarbeiterInnen versuchen, durch enormen Einsatz ein Mindestmaß an menschlicher Zuwendung für die anvertrauten Patienten aufrecht zu erhalten.so schließt sich ein verhängnisvoller Kreis: Staatlich organisierte Daseinsvorsorge, getragen vom Grundsatz gesellschaftlicher Solidarität, war ein historisches Merkmal der europäischen und speziell auch der deutschen Geschichte. Deutschland war eines der ersten Länder weltweit, das ein soziales Sicherungssystem geschaffen hatte. Der Neoliberalismus, der in fast allen politischen Lagern seit mehr als 20 Jahren die politische Agenda bestimmt, hat unser Sozialsystem und in besonderem Maße den Krankenhaussektor reif gemacht für die internationalen Finanzinteressen, die nun in geheimen Verhandlungen im Rahmen von TTIP und TISA das Feld bereiten für die vollständige Privatisierung und Ökonomisierung des deutschen Gesundheitssystems.

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