BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

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1 BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr vom 18. Dezember 2008 Rede der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2008 in Berlin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Gesetz für die Krankenhäuser, für die Beschäftigten und für die Patientinnen und Patienten. Wir fällen mit dem Gesetz wichtige strukturelle Entscheidungen für die Zukunft: für die Grundsätze der Honorierung, für die künftige Investitionsförderung, für die Ausrichtung auf einen Bundesbasisfallwert, wenn auch mit einer Bandbreite, und für die Weiterentwicklung in der Pflege und in der Psychiatrie. Die Krankenhäuser erhalten im zu Ende gehenden Jahr rund zwei Milliarden Euro mehr als im Jahr In 2009 erhalten sie allein von der gesetzlichen Krankenversicherung 3,5 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist zusammen mehr als die fünf Milliarden Euro, welche den Krankenhäusern in dem Fünfjahreszeitraum von 2002 bis 2007 zusätzlich zugeflossen sind. Insgesamt fließen aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten mehr als 56 Milliarden Euro im kommenden Jahr in die deutschen Krankenhäuser. Dieses Gesetz und die Entscheidung der Bundesregierung zum Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr sichern eine angemessene Finanzierung der Betriebskosten und insbesondere der Personalkosten in den Kran-

2 - 2 - kenhäusern. Ich hoffe sehr, dass die Länder ihrer Verpflichtung in puncto Investitionsfinanzierung endlich mit gleicher Konsequenz nachkommen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den zusätzlichen Milliarden können die Krankenhäuser Personalkosten finanzieren, die tariflich vereinbart worden sind. Die Krankenkassen und die Krankenhäuser erhalten gemeinsam den Auftrag, die seit langem bestehende Zusage zusätzlicher Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2009 in Verhandlungen konsequent umzusetzen. Mit dem Gesetz werden Mittel bereitgestellt, um knapp zusätzliche Pflegekräfte in den Krankenhäusern finanzieren zu können. Wir haben entschieden, dass die Krankenkassen diese Personalstellen zu 90 Prozent finanzieren. Das Entscheidende ist, dass diese zusätzlich finanzierten Stellen nach drei Jahren in die Fallpauschalen eingehen und dass in dieser Zeit erarbeitet wird, welche Bereiche im Krankenhaus besonders pflegeintensiv sind und wo bei den Fallpauschalen zusätzliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Wir müssen den Pflegebedürfnissen von immer mehr älteren Menschen, von immer mehr multimorbiden Menschen, die im Krankenhaus nach dem Grundsatz ambulant vor stationär behandelt werden dadurch werden die Behandlungen dort aufwendiger, gerecht werden. Für uns ist es ein wichtiger Schritt, darauf zu reagieren; denn eine gute Versorgung im Krankenhaus bedeutet eine gute medizinische und auch eine gute pflegerische Versorgung. Dieser Schritt wird auch den wachsenden Problemen der Pflegekräfte im Krankenhaus die Arbeitsbelastung verdichtet sich sehr gerecht. Wir wollen, dass diejenigen, die im Krankenhaus als Pfleger oder Pflegerinnen beschäftigt sind, vernünftige Arbeitsbedingungen erhalten, damit sie im Beruf bleiben. Außerdem wollen wir, dass es sich für junge Menschen wieder lohnt, sich für diesen Beruf zu entscheiden; denn wir müssen in den kommenden Jahren ich verweise auf das, was das Statistische Bundesamt in dieser Woche veröffentlicht hat mehr als neue Pflegestellen besetzen. Damit das gelingt, müssen wir mit vernünftigen Bedingungen werben können.

3 - 3 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ferner wird eine dringend notwendige, leistungsgerechte Investitionsfinanzierung vorbereitet. Deutsche Krankenhäuser sind in vielen Bereichen mit Hightech-Unternehmen zu vergleichen. 25 Prozent der Betriebskosten werden das sagt jeder Experte durch notwendige Investitionen beeinflusst. Wer den hohen Standard in den Krankenhäusern erhalten will, der muss kontinuierlich und planbar dafür sorgen, dass auch besondere Ausstattungsinvestitionen refinanziert werden und dass die Ausstattungsinvestitionen neben der Finanzierung der Behandlungskosten auf Dauer gewährleistet sind, sodass die Krankenhäuser planen können. Hier sind die Bundesländer in der Pflicht. Ich erwarte in den kommenden Monaten eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung. Die Politik der Bundesländer, die darauf ausgerichtet ist, haushaltspolitische Zwänge zulasten der Krankenhäuser umzusetzen, muss ein Ende haben. Stattdessen sollte in den Pflegebereich investiert werden: Er ist auch für die Bundesländer nicht nur im Hinblick auf eine gute medizinische Versorgung als Teil der Daseinsvorsorge, sondern auch im Hinblick auf Förderung des Wachstumsmarktes Nummer eins wichtig. Auf diesem Markt muss Beschäftigung gesichert und ausgebaut werden. Jeder Euro, der in die gesetzliche Krankenversicherung fließt, ist von Menschen hart erarbeitet worden; sie müssen nämlich die Beiträge zahlen. Auch deshalb gilt es, das Prinzip umzusetzen, Beitragsgelder nur in hohe Qualität und nur dort, wo sie wirklich gebraucht werden, zu investieren; denn kein Beitragszahler hat etwas zu verschenken. Ich bin davon überzeugt, dass Beitragszahler einen Anspruch darauf haben, dass sich die Krankenhausmanager anstrengen. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine Frage der Organisation der Arbeitsabläufe in den Kliniken, des Abbaus von Hierarchien und des vernünftigen Einsatzes aller Qualifikationen. Es ist Aufgabe der Krankenhäuser, sich nicht nur um eine gute Qualität der Versorgung, sondern auch um Wirtschaftlichkeit zu bemühen. Hier besteht neben dem, was die Krankenkassen machen und was die Länder zu tun haben, ein Potenzial: Auch die Krankenhäuser selbst sind in der Pflicht.

4 - 4 - Sie alle wissen es Sie können es sehen, wenn Sie Krankenhäuser besuchen : Wir haben hervorragend arbeitende Häuser in unterschiedlicher Trägerschaft. Es gibt Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft, in kommunaler Trägerschaft und in privater Trägerschaft. Die Häuser, die wirklich hervorragend arbeiten, erreichen zum größten Teil positive Abschlüsse. Ich bin der Auffassung, dass diese Krankenhäuser als Benchmark für andere Krankenhäuser in Deutschland dienen sollen. In Zukunft wird der Zuwachs der den Krankenhäusern zufließenden Mittel nicht mehr alleine durch den Anstieg der Grundlohnrate bestimmt. Wir sind fest entschlossen, einen neuen Maßstab zu entwickeln, der besser auf die Erfordernisse der Krankenhäuser eingeht als die Grundlohnsummenanbindung. Mit der Einführung des neuen Orientierungswertes, der jetzt erarbeitet wird, fällt ab 2011 der bisherige Deckel weg. Es wird individuell auf die Besonderheiten eines Krankenhauses eingegangen. Das ist ein wichtiger Aspekt der Sicherung der Zukunft der Krankenhäuser. Das wird mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht. Ich habe Hochachtung vor den vielen Tausend Pflegerinnen und Pflegern in den Krankenhäusern, dem ärztlichen Personal und all denjenigen, die sich Tag für Tag um eine effiziente und hochwertige Krankenhausversorgung bemühen; ich möchte mich bei ihnen bedanken. Es sollte eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten in den deutschen Krankenhäusern sein, die Krankenhausversorgung fortzuentwickeln. Der Gesetzentwurf enthält die geplante Verbesserung des Honorarsystems für die psychiatrischen Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen. Für diese Bereiche soll in den kommenden Jahren ein Honorarkonzept entwickelt werden, das so belastbar ist wie heute die DRGs im Bereich der somatischen Erkrankungen. Frau Kollegin, es ist ein besonderes Phänomen im Gesundheitswesen, dass im kommenden Jahr aus Beitragsgeldern 3,5 Milliarden Euro mehr in den Kliniken fließen und trotzdem von Funktionären, auch in den Krankenhäusern, eine Stimmung verbreitet wird, als handele es sich um eine Kürzung der bisherigen Zuwendungen. Es wird ja auch propagiert, es werde Geld gekürzt, und dann ist doch klar, dass die Beschäftigten glauben, sie bekämen weniger als bisher. Die Regelungen in diesem

5 - 5 - Krankenhausfinanzierungsreformgesetz sind mit der Pflege abgestimmt. Wir haben einen Pflegegipfel veranstaltet. Wir brauchen keine Proteste zu sammeln, sondern die Bundesregierung setzt sich mit denjenigen, die Probleme haben, an einen Tisch und versucht, die Probleme zu lösen. Ihr Kollege hat vor einer Stunde hier gegen die Erhöhung der Beiträge gewettert, die wir aber brauchen, um das finanzieren können. Wir haben auch auf die Pflege Rücksicht genommen, als uns gesagt wurde: Das ist eine gute Idee von euch, 70 Prozent refinanzieren, Stellen. Wir haben vielleicht Probleme in den Krankenhäusern, und es wäre besser, ihr würdet höher finanzieren, damit tatsächlich eingestellt wird. Das ist der Grund dafür, dass wir in einem Änderungsantrag gesagt haben: Ja, wir wollen, dass Pflege entlastet wird. Insofern, Frau Kollegin, kann ich sagen: Wir hatten einen Pflegegipfel, wir haben alles mit dem Deutschen Pflegerat besprochen. Der Deutsche Pflegerat, die Gewerkschaft Verdi und andere aus Wissenschaft, Kran0kenhäusern und Krankenkassen sind bei uns beteiligt, sodass wir gemeinsam Lösungen finden, etwa dazu, wie die neuen Pflegestellen in die Fallpauschalen einfließen können, ob Pflege dort berücksichtigt ist. Deshalb bitte ich Sie, beim nächsten Mal, wenn Sie erzählen, was alles in diesem Gesetz steht, die Pflegekräfte zu beruhigen, anstatt Menschen aufzuhetzen. Damit wird man dem, was hier gemacht wird, nicht gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf eröffnet den Krankenhäusern neue Chancen, weil wir über die Finanzierung hinaus auch zukunftsweisende Strukturveränderungen auf den Weg bringen. Wir wollen, dass die Arbeit angemessen bezahlt wird, dass Beschäftigung gesichert wird und neue Qualifikationen ermöglicht werden. Das dient einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten, und das ist das entscheidende Ziel der Bundesregierung und der Koalition. Wir möchten, dass kranke Menschen in Deutschland optimal behandelt werden. * * * * *

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