Krankenhaus-Reform? So nicht! aktive Mittagspause Nürnberg

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1 Krankenhaus-Reform? So nicht! aktive Mittagspause Nürnberg Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) 23. September 2015, Uhr Es gilt das gesprochene Wort!

2 Sehr geehrter Herr Dr. Maly, sehr geehrter Herr Krappmann, sehr geehrter Herr Hasenbein, sehr geehrte Pflegedienstleitung N.N. (alphabetisch), sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schlecht es den Krankenhäusern in Deutschland und auch in Bayern tatsächlich geht, zeigt der heutige bundesweite Aktionstag der Krankenhäuser mit dem Slogan Krankenhaus-Reform? So nicht!. Bundesweit treten wir Klinikärztinnen und -ärzte heute in eine aktive Mittagspause auch hier vor dem Nürnberger Opernhaus. Im Namen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), deren Vizepräsidentin ich bin, und auch ganz persönlich als langjährige Nürnberger Klinikärztin, unterstütze ich diese Initiative von Bayerische Krankenhausgesellschaft und Deutsche Krankenhausgesellschaft und bedanke mich ausdrücklich bei allen, die heute hierhergekommen sind! Anrede Pflegekräfte und Ärzte kämpfen nicht nur für höhere Gehälter oder kürzere Arbeitszeiten. Nein, wir fordern vor allem einen besseren Personalschlüssel. Der Personalmangel ist eine Folge des grundsätzlichen Problems der stationären Versorgung: Unsere Klinken sind unterfinanziert. Jedem sechsten Krankenhaus droht die Pleite, jedes dritte schreibt rote Zahlen, fast die Hälfte kann nicht ausreichend investieren 1. Der Investitionsstau wird auf mindestens zwölf Milliarden Euro geschätzt. Die Verantwortung dafür tragen die Bundesländer. Abhilfe schaffen soll nun das Krankenhausstrukturgesetz, über das der Bundestag im Juli in 1. Lesung beraten hat. 1 Krankenhaus Rating Report 2015 Seite 2 von 7

3 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versprach uns, dass damit die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessert werde. Doch beim detaillierten Blick ins Gesetz wird deutlich, dass die Länder aus ihrer Sicht erfolgreich die bundespolitischen Eingriffe in ihre Planungshoheit abwimmeln konnten. Beispiel Investitionen: Sie werden im Gesetz auf den Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 festgeschrieben. Dies ist völlig unzureichend! Ohne deutliche Nachbesserung kann von einer zukunftsweisenden Krankenhausreform nicht die Rede sein. Die Bundesregierung setzt damit lediglich die Unterfinanzierung der letzten Jahre fort! Die schmerzvollen Konsequenzen müssen unsere Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten in den Kliniken tragen. Weitere Arbeitsverdichtung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sind angesagt, um die fehlenden Finanzmittel zu kompensieren. Die DKG hat die Unterfinanzierung der Krankenhäuser im Jahr 2015 auf 2,5 Milliarden Euro beziffert. Das sind wahrlich keine Peanuts. Die Tarifergebnisse müssen als wirtschaftliche Kosten für die Refinanzierung der Personalkosten voll anerkannt werden. Was wir brauchen sind klare und einklagbare Investitionsverpflichtungen der Länder und ggf. eine Bund-Länder-Kofinanzierung. Insbesondere im Hinblick auf die Patientensicherheit ist eine deutlich stärkere Berücksichtigung der notwendigen Personalausstattung und Personalfinanzierung erforderlich. Wir vermissen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung, zur Refinanzierung der Tarifabschlüsse sowie zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seite 3 von 7

4 Im Punkt Investitionskosten steht Bayern auch nicht gerade mustergültig da, denn die Entwicklung der Krankenhausförderung in Bayern zeigt ganz deutlich, dass wir das Niveau des Jahres 2002 mit 613 Millionen Euro bei weitem nicht erreichen. Derzeit betragen die Investitionskosten 500 Millionen Euro. Immerhin, denn 2012 waren wir an einem Tiefpunkt mit 430 Millionen angelangt. Bedenkt man nun den Investitionsstau, der sich über die Jahre angesammelt hat, die Inflationsrate und die Tarifabschlüsse, dann genügt die derzeit investierte Summe bei weitem nicht! 2 Es muss Schluss damit sein, dass Häuser Teile der DRG-Erlöse verwenden, um damit zum Beispiel in einen Umbau zu finanzieren. Für die Einstellung von mehr Personal, das eigentlich notwendig wäre, ist dann aber kein Geld mehr da. Das kann es nicht sein! Wen wundert es da noch angesichts der Brisanz und Dringlichkeit des Themas, dass die GroKo in Sachen Krankenhausreform nun jetzt nicht mehr ganz so geschlossen dasteht. So kam die SPD mit der Forderung heraus, das vorgesehene Förderprogramm für Klinik- Pflegekräfte auf 1,32 Milliarden zu verdoppeln. Die CSU sieht darin nun die Gefahr, dass die Eckpunkte der Klinikreform aufkündigt würden. 3 Anrede Lassen Sie mich schließlich noch ein Wort zu Pay-for- Performance sagen. Einigkeit herrscht wohl in der GroKo darüber, die Qualität als ein zentrales Kriterium der Krankenhausplanung Ärzte Zeitung online, Seite 4 von 7

5 und -vergütung einzuführen. Gut gegen Qualität ist nichts einzuwenden. Wir begrüßen diesen Ansatz auch grundsätzlich. Die Qualität der erbrachten Krankenhausleistungen wird sich aber nur verbessern, wenn ausreichend Personal vorhanden ist, das diese Leistungen erbringen kann. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seit Jahren steigt die Anzahl der im Krankenhaus behandelten Fälle, während die Verweildauer sinkt. Außerdem versorgen die Häuser immer mehr Notfallpatienten. Zudem ist die wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von Pay-for-Performance-Ansätzen im Gesundheitswesen bisher nicht nachgewiesen und es besteht große Gefahr, dass eine Risikoselektion einsetzt. Zu- und Abschläge für die Qualität medizinischer Versorgung zu zahlen, sehe ich daher kritisch: Die Kliniken, die statistisch eine schlechtere Qualität haben, sind oftmals diejenigen, die ihre Fehler und Probleme besser dokumentieren und intern thematisieren. Und noch ein Aspekt: Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA, sprach sich in Zusammenhang mit P4P im Krankenhaus jüngst für die geplante Mindestmengenregelung, die das neue Gesetz vorsieht, aus. Die Neuregelung sehe jedoch auch vor, dass der G-BA einen Ausnahmetatbestand schaffen soll, dass auch Krankenhäuser Leistungen erbringen dürfen, die weniger als die vorgeschriebene Mindestmenge erbringen, wenn die Qualität der Leistungen gut sei. Frage: Wenn Krankenhäuser aber eine hohe Qualität bei kleiner Fallzahl nachweisen können, braucht man doch keine Mindestmengen mehr? Anrede Die Krankenhäuser stehen vor großen Herausforderungen, sicher. Der demografische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt Seite 5 von 7

6 und die steigenden Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger treffen auf Personalmangel, Arbeitsverdichtung und Finanzknappheit in den Kliniken. Nach zahlreichen Reformen in den vergangenen Jahren brauchen wir jetzt endlich eine nachhaltige Krankenhaus- Reform, die diesen Namen verdient und die Probleme zumindest mittel- bis längerfristig löst. Wir brauchen eine tatsächlich am Wohl des Patienten orientierte Krankenhaus-Reform und damit eine Reform, die insbesondere den Beschäftigten in unseren Krankenhäusern wieder die Luft zum Atmen gibt bzw. attraktive und lebenswerte Arbeitsplätze ermöglicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 6 von 7

7 Entwicklung der Krankenhausförderung Quelle: Bayerisches Ministerium für Gesundheit und Pflege, 2015; Darstellung BKG Seite 7 von 7

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