Vorteile für NRW durch Vereinbarungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform 2015
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- Elly Beck
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1 1 Vorteile für NRW durch Vereinbarungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform 2015 Teilnehmerin für die SPD Länder: Gesundheitsministerin Barbara Steffens Qualität in der Krankenhausplanung Qualität wird endlich bundesweit zu einem wesentlichen Maßstab bei der Planung und Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung. Dies ist nicht nur ein Gewinn für die Patientinnen und Patienten, sondern auch ein Erfolg für alle im Gesundheitssystem Tätigen, die sich schon immer für Qualität stark gemacht haben. Qualität wird zum Pflicht-Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder. Nordrhein-Westfalen hatte bereits als erstes Bundesland mit seinem am 23.Juli 2013 in Kraft getretenen Krankenhausplan 2015 eine Krankenhausplanung mit strukturellen Qualitätsvorgaben eingeführt. Beispiel 1 in NRW: Alle Krankenhäuser werden zu Maßnahmen zur schnelleren Identifizierung und besseren Einstufung altersspezifischer Erkrankungen verpflichtet. Konkret: Erkennung durch ein einfaches "Screening", jedem Menschen ab dem 75. Lebensjahr, der in einem Krankenhaus aufgenommen wird, werden z.b. einige standardisierte Fragen gestellt werden. Ergeben sich daraus Hinweise etwa auf ein vermindertes Erinnerungsvermögen, eine Häufung von Krankheiten oder Hilfsbedürftigkeit im Alltag, werden der geriatrische Versorgungsbedarf in weiteren Untersuchungen genauer abgeklärt. Generell soll durch eine engere Zusammenarbeit sich ergänzender medizinischer Fachbereiche - wie etwa Geriatrie, Innere Medizin und Neurologie - sowie durch Versorgungsverbünde eine individuell optimale Behandlung älterer Menschen gewährleistet werden. Beispiel 2: Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Fachkompetenz. Jedes Krankenhaus muss seine Organisation so gestalten, dass in allen Fachabteilungen ärztliche Fachkompetenz jederzeit erreichbar ist. Minimalvorgabe: Der/die leitende Arzt/Ärztin muss Facharzt/-ärztin sein, seine Stellvertretung soll Facharzt/-ärztin sein und weitere mindestens so kompetent, dass ihre Kenntnisse dem Facharztstandard entsprechen. Vergütung nach Qualitätskriterien Langfristig werden sich ohnehin die Krankenhäuser mit der besten Qualität durchsetzen. Eine Beschleunigung dieser Entwicklung durch Qualitätskriterien bei der Vergütung kann nur zum Vorteil der Patientinnen und Patienten sein. Krankenhäuser mit außerordentlich guter Qualität können mit den Krankenkassen Zuschläge vereinbaren, bei Krankenhäusern mit besonders schlechter Qualität können die Krankenkassen Abschläge bei der Vergütung vornehmen. Zur Bewertung der Qualität wird es bundeseinheitliche Kriterien geben: Die Definition, was außerordentlich gute bzw. schlechte Qualität ist, wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) - das ist das zuständige Bundesgremium,
2 2 das solche Richtlinien vorgibt - in Zusammenarbeit mit einem neuen Qualitätsinstitut, das derzeit aufgebaut wird, erarbeitet. Krankenhäuser mit schlechter Qualität werden frühzeitig gewarnt: Wer nach einem Jahr immer noch schlecht ist, bekommt weniger Geld. Finanzierung Rund 215 Millionen Euro zusätzlich gäben dem dringend erforderlichen Umbau der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen einen richtigen Schub. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung im ländlichen Region brauchen wir in Zukunft viel mehr Kooperationen unter den Krankenhäusern, aber auch in Ballungsräumen muss es dazu kommen, dass Häuser sich auf ihre Stärken konzentrieren und nicht mehr jeder meint, alles anbieten zu müssen. Struktureller Umbau: Rund 215 Millionen Euro insgesamt (einmalig) zusätzlich für den erforderlichen Umbau der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2016, 2017, 2018 (bundesweit eine Milliarde/ 50% aus dem Gesundheitsfonds/Bund, 50% Komplementärmittel). Die Verteilung erfolgt durch das Land. Zu jedem Euro, den das Land von diesen Bundesmitteln abruft, muss ein Betrag in gleicher Höhe draufgelegt werden. Ob dies Landesmittel sein müssen oder ob auch Drittmittel wie beispielsweise EFRE (EU-Regionalfonds) oder Mittel der Krankenhäuser eingesetzt werden können, wird im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert. Beispiele, was mit dem Geld finanziell gefördert werden könnte: Mehrere Krankenhäuser in einer Region, die bisher jeweils alle gängigen Fachrichtungen anbieten, einigen sich auf eine Kooperation, bei der sie Fachbereiche aufteilen nicht jeder macht mehr alles, sondern jeder das, was er am besten kann (Konzentration auf die Stärken). Gründung von Gesundheitszentren. Unterstützung einer Klinik bei der Schließung. Notfallversorgung: Krankenhäusern mit einer besonders hohen Vorhaltung für Notfallversorgung können gesonderte Zuschläge erhalten. Großkliniken: Universitätskliniken und andere Großkliniken, die als Maximalversorger u.a. mit der Behandlung schwieriger und seltener Krankheiten einen besonderen Beitrag für das Gesundheitssystem durch anerkannte Zentren leisten, können einen Extrazuschlag durch die Krankenkassen erhalten. Universitätskliniken sollen aufgrund der zunehmenden Inanspruchnahme für ihre Ambulanzen eine zusätzliche Vergütung erhalten, das könnten pro Klinik rund 7 Mio. Euro pro Jahr sein. Sicherstellungszuschlag: Krankenhäuser, die nicht mehr aus eigener Kraft überleben können, aber für die Grundversorgung der Bevölkerung in dieser Region unverzichtbar sind, sollen einfacher als bisher einen so genannten Sicherstellungszuschlag (Definition der Kriterien durch G-BA) erhalten können.
3 3 Pflege: Für ein Pflegestellenförderprogramm müssen die Krankenkassen zunächst über drei Jahre rund 660 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, das entspricht rund 140 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen. Die Krankenhäuser sollen sich mit einem Eigenanteil von 10 % beteiligen. Pflege Eine gute Pflege und ausreichend menschliche Zuwendung sind für einen positiven Heilungsverlauf unverzichtbar. Doch in vielen Krankenhäusern fehlt dazu ausreichend Personal. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich Nordrhein- Westfalen mit seiner Forderung nach einem Pflegestellenförderprogramm durchsetzen konnte. Eine Nachtschwester auf 30 zum Teil demente Patientinnen und Patienten, das muss ein Ende haben. In Zukunft werden wir auch noch deutlich mehr ältere Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf haben. Bei den hauptamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäuser in NRW gab es seit 2000 einen Zuwachs von über Stellen, beim Pflegepersonal im selben Zeittraum praktisch ein Nullwachstum. Obwohl die Zahl der Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf durch Demenz, zur Vermeidung einer durch den Krankenhausaufenthalt ausgelösten Altersverwirrtheit oder aufgrund von Mehrfacherkrankungen deutlich gestiegen ist und weiter steigen wird. Auch die Zahl der zu behandelnden Patientinnen und Patienten insgesamt hat massiv zugenommen (1995: rund 3,5 Mio. in NRW-Krankenhäusern, 2013 rund 4,4 Mio. = Steigerung von 25,7 Prozent). Für ein Pflegestellenförderprogramm sollen die Kassen bundesweit zunächst über drei Jahre 660 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen (danach soll es eine geeignete Anschlussregelung geben). Für NRW könnte dies zunächst rund 3000 zusätzliche Stellen bedeuten. Das könnten pro Krankenhaus neun Stellen sein, da dieses Programm ja nur für die rund 320 somatischen Häuser greift, die nach DRG abrechnen (Psychiatrie z.b. wird anders abgerechnet). Landesbasisfallwert Die grundsätzliche Benachteiligung der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei der Vergütung ihrer Leistungen muss ein Ende haben. Dass Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen für die gleiche Operation unter Umständen mehrere tausend Euro weniger bekommen als Krankenhäuser in anderen Bundesländern, ist ein Unding. Gleiche Leistung muss auch gleich bezahlt werden. Die Benachteiligung der NRW-Krankenhäuser bei der Finanzierung durch die Krankenkassen wird ab 2016 schrittweise abgeschwächt. Die Vergütung aller durch die Krankenkassen finanzierten Leistungen (Fallpauschalen) erfolgt seit mehr als 10 Jahren nach einem Punktesystem auf Grundlage des Landesbasisfallwerts. Dieser Multiplikator für die Bestimmung der Höhe der Vergütung liegt bisher für NRW auf
4 4 dem niedrigsten Wert (3.117,36 Euro). Deutlich höher ist er beispielsweise in Baden- Württemberg (3.190,00), Bayern (3.188,00) und Rheinland-Pfalz (3.325,00). Das führt dazu, dass Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen finanziell deutlich schlechter gestellt sind als in anderen Bundesländer, weil z.b. sie für die gleiche Blinddarmoperation rund 200 Euro weniger erhalten als eine Klinik in Rheinland- Pfalz, und bei größeren Operationen sogar bis zu mehreren tausend Euro weniger als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Solche gravierenden völlig ungerechtfertigten - Unterschiede sollen innerhalb von sechs Jahren deutlich verringert werden. Ziel: Gleiche Vergütung für gleiche Leistung. Qualitätsberichte Mehr Transparenz auch für Laien über das, was die einzelnen Krankenhäuser zu bieten haben, könnte Betroffenen die Suche nach dem Krankenhaus ihrer Wahl erleichtern. Krankenhäuser sollen künftig ihre Qualitätsberichte verständlicher formulieren, so dass Laien sie besser verstehen können, und in einer Weise veröffentlichen, dass sie leichter zu finden sind (Inhalte definiert G-BA). Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Zu den Inhalten gehören: Angaben zu den Fachabteilungen oder Organisationseinheiten, zu den durchgeführten Behandlungen und den behandelten Krankheiten jeweils mit Angaben darüber, wie oft etwa eine Operation im Jahr durchgeführt wurde. Maßnahmen und Projekte der Qualitätssicherung, an denen das Krankenhaus teilnimmt (z.b. auch zum Fehlermanagement). Konkrete Angaben, wer für was im Krankenhaus verantwortlich ist und welche weiteren Ansprechpersonen es gibt (z. B. Qualitäts- oder Hygienebeauftragte, Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher). Zahlen, Daten, Fakten In NRW gab es im Jahr Krankenhäuser mit Betten und Beschäftigten (somatische Krankenhäuser: 320) Sie behandelten Fälle mit jeweils 7,6 Tagen durchschnittlicher Verweildauer bei 76,3 % durchschnittlicher Bettenauslastung Veränderung
5 5 Fallzahlen: 1995: rund 3,5 Mio. Patientinnen und Patienten stationär behandelt, 2013 rund 4,4 Mio. = Steigerung von 25,7 Prozent Personal: Ärztinnen/Ärzte (fest angestellt): 2000: / 2013: = = + 36,1 % Pflegepersonal: 2000: Pflegekräfte / 2013: = = + 0,26 % Finanzierung der Krankenhäuser: Betriebskostenfinanzierung erfolgt durch die Krankenkassen (Finanzierung der Behandlungen nach Fallpauschalen/DRG) Förderung der Investitionskosten durch das Land: Vorgesehen für 2015 insgesamt: 507 Mio. Euro (2014: 483 Mio.) Aufgeteilt in: Baupauschale: 190 Mio. Euro (2014: 190 Mio.) Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter: 317 Mio. Euro (2014: 293 Mio.) Universitätskliniken: 6 Weitere Maximalversorger: 14
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