BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG
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- Heiko Kappel
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1 BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr vom 9. Mai 2014 Rede des Bundesministers für Gesundheit, Hermann Gröhe, zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Deutschen Bundestag am 9. Mai 2014 in Berlin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Eine solide Finanzierung und hohe Versorgungsqualität sind die tragenden Säulen eines gut funktionierenden solidarischen Gesundheitswesens. Wir können in Deutschland feststellen: Wir haben eine sehr gute medizinische Versorgung, ja, eine Versorgung, um die uns nicht wenige Länder beneiden. Wir wollen, dass dies so bleibt. Mit dem heute vorgelegten Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung legen wir einen Regelungsentwurf vor, der die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens zukunftsfest macht und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig sichert. Wir tragen einer nachhaltigen Finanzierung Rechnung, indem wir den allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent absenken und den Beitragssatz der Arbeitgeber weiterhin bei 7,3 Prozent festschreiben. Damit vermeiden wir zusätzliche Belastungen durch höhere Lohnnebenkosten. Denn wir möchten Wachstum weiter fördern. Wir wollen, dass die Menschen in Lohn und Brot bleiben. Wir wollen, dass sie gute, sichere Arbeitsplätze haben. Denn eine gute wirtschaftliche Entwicklung und sichere, gut bezahlte
2 - 2 - Arbeitsplätze sind wesentliche Grundlagen eines nachhaltigen, solidarischen Gesundheitswesens. Wir stärken mit diesem Gesetz außerdem die Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen und den Wettbewerb untereinander. Künftig haben die Kassen die Möglichkeit, einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. In ihn fließt künftig der schon 2004 beschlossene und seit 2005 erhobene mitgliederbezogene Beitragsanteil von 0,9 Prozentpunkten mit ein. Die Höhe dieses Zusatzbeitrages kann dann jede Kasse abhängig von ihrem Finanzbedarf eigenverantwortlich festlegen. Das zeigt bereits Wirkung: Einige Krankenkassen haben bereits angekündigt, im nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen, der unter 0,9 Prozent liegt. Ja, wir können davon ausgehen, dass ungefähr 20 Millionen Mitglieder im Jahr 2015 von einem niedrigeren Beitrag profitieren könnten. Wir erwarten, dass die Krankenkassen auch in den kommenden Jahren im Wettbewerb um Qualität und Beiträge ich unterstreiche: um Qualität und Beiträge versuchen werden, die kassenspezifischen Beiträge möglichst gering zu halten, möglichst effizient zu wirtschaften und Qualität, die die Mitglieder überzeugt, anzubieten. Deswegen ist es gut, dass unser Gesetz die Finanzstruktur, aber auch die Weiterentwicklung der Qualität in unserem Gesundheitswesen zum Inhalt hat. Bei der Qualitätssicherung geht es um die Schaffung verlässlicher Strukturen, die die hohe Qualität in unserem Gesundheitswesen nachhaltig sichern. Dazu starten wir eine Qualitätsoffensive, die einen wichtigen Ankerpunkt im neuen Qualitätsinstitut haben wird; denn trotz unseres gut entwickelten Systems der Qualitätssicherung brauchen wir das ist unsere Überzeugung ein solches neues, unabhängiges Qualitätsinstitut. Mit Blick auf den demografischen Wandel wissen wir doch bereits heute, dass unsere bestehenden Strukturen der Qualitätssicherung den zukünftigen Anforderungen vermutlich nicht mehr genügen werden. Das neue Institut soll dauerhaft und kontinuierlich mit der Ermittlung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität befasst sein und dem Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Qualitätssicherung helfen. Die höhere Zahl älterer Menschen und die damit verbundene höhere Zahl von Mehrfacherkrankungen und Fällen der Pflegebedürftigkeit werden künftig höhere Anforderungen an die Behandlungsqualität nach sich
3 - 3 - ziehen. So wird beispielsweise die notwendige bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen auch eine darauf ausgerichtete Qualitätssicherung erforderlich machen. Gerade ältere Menschen, die häufig an mehreren Krankheiten leiden, sind besonders auf eine qualitativ hochwertige, aufeinander abgestimmte Behandlung angewiesen. Manche von ihnen sind nicht mehr in der Lage, selbst Behandlungsabläufe kritisch zu hinterfragen und aufmerksam mitzuverfolgen. Ein funktionierendes Ineinandergreifen der Versorgungsabläufe bedeutet, dass diese Patienten keine unnötigen, aber alle erforderlichen, notwendigen Untersuchungen erhalten. Dazu bedarf es einer angemessenen, die Versorgungsqualität in den Blick nehmenden Qualitätskontrolle. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Instituts wird daher die Entwicklung von belastbaren Kriterien und die Zulieferung von Datengrundlagen zur Messung und Bewertung der Versorgungsqualität in unserem Lande sein. Denn nur wenn wir relevante und verlässliche Informationen über den Stand der medizinischen Versorgung erhalten, können Defizite erkannt und die Behandlung der Patientinnen und Patienten gezielt verbessert werden. Neu ist außerdem, dass wir dem Merkmal Qualität im Hinblick auf unsere ambulanten Versorgungsstrukturen, aber auch bei der Steuerung, etwa bei der Krankenhausplanung oder der Vergütung bestimmter Leistungen, mehr Gewicht geben wollen. Gerade bei der Krankenhausplanung müssen wir stärker berücksichtigen, dass viele Behandlungen heute ambulant durchgeführt werden können, die noch vor einigen Jahren ausschließlich stationär durchgeführt wurden. Deshalb wird Qualität nicht nur ein Gestaltungsmaßstab für alle Bereiche der stationären Versorgung sein, sondern auch bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgungs-strukturen vor Ort eine maßgebliche Rolle spielen müssen. Das Qualitätsinstitut soll Vorschläge für beide Versorgungsbereiche erarbeiten, die dann wiederum dem Gemeinsamen Bundesausschuss als verlässliche Entscheidungsgrundlage für eine sachgerechte und rechtssichere Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Bereichen ambulant und stationär dienen. Zugleich wollen wir auch mit Unterstützung des neuen Qualitätsinstituts bei Krankenhäusern für geeignete Leistungen Vergütungszu- und -abschläge für eine besonders gute oder
4 - 4 - weniger gute Versorgung einführen. Für Kliniken sollen sich zusätzliche Anstrengungen für eine möglichst hohe Qualität stärker als bisher lohnen. Gute Qualität muss auch sichtbar gemacht werden. Transparenz dies schließt eine Verfügbarkeit von zuverlässigen Informationen ein ist eine wirksame Methode der Qualitätssicherung, Anreize für ein stärkeres Bemühen um gute, qualitativ hochwertige Versorgung zu setzen. Transparenz ist auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen selbstbewusst für die geeigneten Leistungserbringer entscheiden, denen sie ihre gute und sichere Gesundheitsversorgung anvertrauen wollen. Menschen interessieren sich für entsprechende Informationen. Die Berichte über die Qualität erbrachter Krankenhausleistungen und die verschiedenen Rankings zeigen das große öffentliche Interesse an dieser Thematik. Dem folgt allerdings regelmäßig ein Streit darüber, ob denn die richtigen Kriterien angewandt werden. Genau das wiederum zeigt, dass es richtig ist, wenn wir uns darauf verständigen, was geeignete Parameter der Qualitätsbewertung in der Gesundheitsversorgung sind. Konkret heißt das übrigens, dass auch die Qualitätsberichte unserer Krankenhäuser präziser und verständlicher werden müssen. Das neue Qualitätsinstitut soll daher auf Basis der Qualitätsberichte für wichtige, vom Gemeinsamen Bundesausschuss auszuwählende Versorgungsbereiche und Behandlungen Übersichten über die Versorgungsqualität im Internet veröffentlichen. Damit erhalten die Patientinnen und Patienten zuverlässige Informationen, die es ihnen ermöglichen, bei der Wahl der Klinik eine sachgerechte, qualitätsorientierte Entscheidung zu treffen. Erlauben Sie mir, dass ich zum Schluss noch ein Thema anspreche, das bislang nicht im Gesetzentwurf enthalten ist. Ich schlage den Regierungsfraktionen vor, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren nutzen, um ein Thema anzupacken, das uns in den letzten Wochen wiederholt, und zwar in allen Fraktionen, beschäftigt hat: die Situation der Hebammen und der Geburtshilfe in unserem Land. Der starke Anstieg der Prämien der Berufshaftpflichtversicherungen in diesem Bereich und der drohende Ausstieg einiger Versicherungsunternehmen hatte zu großer Verunsicherung in dieser in ihrer Leistung unverzichtbaren Berufsgruppe geführt.
5 - 5 - Letzte Woche habe ich den Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Versorgung mit Hebammenhilfe, die seinerzeit eingerichtet wurde, veröffentlicht. An ihm haben neben verschiedenen Ressorts der Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Hebammen, die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen sowie der privaten Versicherungswirtschaft mitgewirkt. Unser Ziel war es, die Spirale immer höherer Haftpflichtprämien zu durchbrechen, ohne die Familien im Stich zu lassen, wenn diese infolge eines Behandlungsfehlers bei der Geburt mit dem Schicksal eines schwerbehinderten Kindes klarkommen müssen und dafür selbstverständlich eine angemessene, auch finanzielle Unterstützung verdient haben. Ich habe daher ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem auf die zu klärenden Fragen sehr kurzfristig greifende Antworten gegeben werden sollen, die wir in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wollen, das aber auch mittelfristige Schritte enthält. Im Kern geht es um vier Bereiche: kurzfristige Verbesserungen im Bereich der Vergütung, Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, eine Verbesserung der Datenlage sowie tragfähige, dauerhafte Lösungen im Bereich der Haftpflichtversicherungsbeiträge. Gerade in dem letztgenannten Bereich Sie wissen, ich schlage einen Regressverzicht der Kranken- und Pflegeversicherung vor bedarf es sicher zügig vorzunehmender weiterer Beratungen. Unter anderem im Gesundheitsausschuss werden wir dazu Gelegenheit haben. Was jetzt schon getan werden kann, werden wir umgehend mithilfe der Selbstverwaltung umsetzen. Ich nenne das Stichwort Datengrundlage. Ich habe die Voraussetzungen dafür eingeleitet, dass ab 2015 eine genauere Erfassung der Geburten nach Einrichtungen, in denen entbunden werden soll, erfolgt; denn es hat sich in den Gesprächen gezeigt, dass die Datenlage auf diesem Gebiet unzureichend ist. Wir werden die Qualität stärken. Einen entsprechenden Auftrag werden wir dem IQWiG erteilen. Wir erwarten, dass die Verhandlungen zwischen den Hebammenver-
6 - 6 - bänden und dem GKV-Spitzenverband zur Qualitätssicherung zügig, bis zum Jahresende, abgeschlossen werden. Ich bin dafür, einen solchen Stichtag ausdrücklich ins Gesetz aufzunehmen. Schließlich wollen wir alsbald die Voraussetzungen für einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag schaffen, der gewährleistet, dass auch bei Geburtshilfe mit geringen Geburtenzahlen eine ausreichende Vergütung erfolgt. Dies alles ist geeignet, um eine flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe sicherzustellen. Deswegen sollten wir diese Schritte, die in der Arbeitsgruppe weitgehend Konsens waren, zügig umsetzen. Ich glaube, wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Geburtshilfe in unserem Land. * * * * *
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