8. KLÖNschnack. Regulierte Investmentfonds. 21. September Hamburg, 23. März 2017

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1 8. KLÖNschnack Regulierte Investmentfonds 21. September 2017 Hamburg, 23. März 2017

2 Begrüßung

3

4 Was erwartet die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nach der Bundestagswahl 2017? - Eine Wahlanleitung für Spätentschlossene - Dr. Rainer Algermissen, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hamburg 21. September 2017

5 Überblick Was versprechen die Wahlprogramme? Was halten die Parteien von der Mietpreisbremse? Wie entwickelt sich die Grunderwerbsteuer? Wie hoch steigt die Grundsteuer? 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 5

6 Das Regierungsprogramm der CDU und CSU Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Familien - Baukindergeld in Höhe von EUR je Kind pro Jahr über zehn Jahre - Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer - Schnellere Amortisierung der Kosten für Umweltschutz und Energiesenkung bei Neubauten Bau von 1,5 Millionen Wohnungen bis Keine Verteuerung durch neue Regelungen, Prüfung bestehender Regelungen Steuerliche Förderungen und Begünstigungen - Beim Mietwohnungsbau - Bei Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland für Mietwohnungsbau - Bei energetischer Gebäudesanierung Durchführung eines Wohnungsgipfels im 1. Halbjahr KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 6

7 Das Regierungsprogramm 2017 bis 2021 der SPD Förderung des öffentlichen und sozialen Wohnungsbaus - Mehr Wohnungen im öffentlichen und betrieblichen Eigentum - Einführung eines Familienbaugeldes für Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen Verschärfung der Mietpreisbremse - Auskunftspflicht des Vermieters über Vormieten - Rückzahlungsanspruch bei zu viel gezahlter Miete Tatsächliche Wohnfläche als Grundlage des Mietvertrages Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierungen Konkretisierung der Eigenbedarfskündigung - Zur Verhinderung eines Ausuferns und von Umgehungsmöglichkeiten Bestellerprinzip für Maklerkosten bei Wohneigentum 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 7

8 Das Programm der Linken für die Bundestagswahl 2017 Verschärfung der Mietpreisbremse - Erhöhung von Mieten nur bei Verbesserung des Wohnwertes oder inflationsbedingt - Ausdehnung des Referenzzeitraums für Mietspiegel - Verstöße als Straftatbestand - Berücksichtigung von Gewerbemieten Maßnahmen gegen Leerstand und Nutzung von Wohnflächen als Ferienwohnungen Verschärfung der Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen Maßnahmen gegen Immobilienspekulation und -privatisierung - Verbot von Immobilienfonds und Share Deals - Beschränkung der Privatisierung von Grundstücken in öffentlicher Hand Vorkaufsrecht für Mieter Barrierefreiheit als Voraussetzung für Baugenehmigung 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 8

9 Das Wahlprogramm der Partei Bündnis 90 / Die Grünen Besteuerung von Immobilienspekulation Bau von 1 Million Sozialwohnungen Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch einkommensschwache Personen Begrenzung von Mieterhöhungen - Verschärfung der Mietpreisbremse durch Abschaffung von Ausnahmen und durch einen längeren relevanten Zeitraum - Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierungen Regulierung der Umwandlung von Mietraum in Wohneigentum Ermöglichung von Gewerbemietspiegeln 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 9

10 Das Programm zur Bundestagswahl 2017 der Freien Demokraten FDP Förderung des privaten Wohnungsbaus - Erhöhung der steuerlichen Abschreibung auf 3% Abschaffung der Mietpreisbremse Änderung der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Berücksichtigung des Wertes der Neu- oder Umbaumaßnahme Zweckbindung der Bundesmittel zur Förderung des Wohnungsbaus 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 10

11 Programm für Deutschland der Alternative für Deutschland AfD Förderung des Wohnungsbaus statt Mietpreisbremse - Ausweisung neuer und Optimierung bestehender Bauflächen - Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens - Abbau von Bürokratie - Abschaffung von Kostenfaktoren, wie bspw. Wärmedämmung Senkung von Grund- und Grunderwerbsteuer 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 11

12 Die Mietpreisbremse CDU/CSU Mietpreisbremse? Keine Verschärfung Abschaffung der Mietpreisbremse in NRW und Schleswig-Holstein in CDU-FDP/-Grüne- Regierungskoalitionen SPD Transparenz von Vormieten Auskunftspflicht des Vermieters Rückzahlungsanspruch bei überhöhtem Mietpreis DIE LINKE Moratorium für Mietpreissteigerungen bis zur Verschärfung der Mietpreisbremse Mietpreissteigerungen nur bei Inflation und Verbesserung des Wohnwertes Einbeziehung aller Mieten in den Mietspiegel Einführung eines Straftatbestandes Die Grünen Abschaffung von Ausnahmen Kappung und Senkung der Modernisierungsumlage Orientierung des Mietspiegels an ökologischer Gebäudequalität Längerer Zeitabstand zwischen Mieterhöhungen FDP Abschaffung der Mietpreisbremse AFD Abschaffung der Mietpreisbremse 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 12

13 Die Grunderwerbsteuer CDU/CSU Freibeträge für Erwachsene und Kinder beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum EUR und EUR pro Kind Regelung weiterhin auf Länderebene SPD Freibetrag bis zu EUR beim erstmaligen Kauf eines Eigenheims DIE LINKE Keine ausdrückliche Erwähnung im Wahlprogramm Die Grünen Keine ausdrückliche Erwähnung im Wahlprogramm Keine deutliche Senkung der Grunderwerbssteuer Stattdessen Genossenschaftsanteile für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen FDP Freibetrag bis zu EUR für natürliche Personen AfD Senkung der Grunderwerbssteuer 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 13

14 Die Grundsteuer CDU/CSU Keine ausdrückliche Erwähnung im Wahlprogramm SPD Verfassungskonforme Reform der Grundsteuer zur Finanzierung der Kommunen DIE LINKE Keine ausdrückliche Erwähnung im Wahlprogramm Die Grünen Gerechtere Grundsteuer Zur Förderung flächensparenden Bauens und Verhinderung von Flächenverbrauch und Baulandspekulation FDP Reform der Grundsteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage einzig nach Grundstücksgröße und Bodenrichtwerten AfD Senkung der Grundsteuer für Wohnraum 2017 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 14

15 Vielen Dank!

16 Ihre Ansprechpartner Dr. Rainer Algermissen Partner, FS Legal Real Estate T ralgermissen@kpmg-law.com KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Ludwig-Erhard-Straße Hamburg Falk A. Mathews, LL.M. Manager, FS Legal Real Estate T fmathews@kpmg-law.com KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Ludwig-Erhard-Straße Hamburg Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

17 Aktuelles aus der Rechtsprechung

18 Aktuelles aus der Rechtsprechung Zivilrechtliche Haftung bei Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Strafvorschriften 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 18

19 Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs Haftung bei Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Strafvorschriften (1/3) HINTERGRUND Verletzung strafrechtlicher Vorschriften kann zu zivilrechtlicher Haftung führen, soweit es sich um Schutzgesetze handelt Rechtsgrundlage: 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutzgesetz SCHUTZGESETZ Muss zumindest auch dazu dienen, Individualinteressen gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen Schutzgesetze können auch kapitalmarktrechtliche Verbotsnormen sein - Insbesondere 54 i.v.m. 32 KWG (unerlaubte Bankgeschäfte) - Aber auch 339 i.v.m. 20 KAGB (unerlaubter Betrieb einer KVG) AKTUELLE BGH- RECHT- SPRECHUNG Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2017 zur zivilrechtlichen Haftung im Fall des unerlaubten Bankgeschäfts (VI ZR 266/16 sowie VI ZR 424/16) Entscheidungen des VI. Zivilsenats, in denen sich dieser die Rechtsprechung der Strafsenate zu eigen macht Voraussetzungen des sog. schuldbefreienden Verbotsirrtums ( 17 Strafgesetzbuch, StGB) sind inzident auch im Zivilprozess zu prüfen 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 19

20 Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs Haftung bei Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Strafvorschriften (2/3) SACHVERHALT In beiden Fällen ging es um Einlagengeschäft ( 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KWG) Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums zb Genussrechtsmodelle (VI ZR 266/16 ) oder garantieähnliche Strukturen mit abgetretenen Lebensversicherungspolicen (VI ZR 424/16) qualifizierter Rangrücktritt lässt Tatbestand entfallen (BaFin-Merkblatt) Möglicher Ansatzpunkt Begriff Investmentvermögen nach KAGB (BaFin- Merkblatt WA 41-Wp /0001) FRAGE- STELLUNG DES BHG Kann Haftung für Betreiben des Einlagengeschäfts entfallen, soweit Beklagter sich im unvermeidbaren Verbotsirrtum ( 17 StGB) befand? Beklagte hatten sich bei Entwicklung des Geschäftsmodells zur Frage der Erlaubnispflicht nach KWG jeweils anwaltlich beraten lassen: beauftragte Rechtsanwälte waren zum Ergebnis gekommen, dass keine Genehmigungspflicht besteht BaFin wurde zur Erlaubnispflicht nicht befragt 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 20

21 Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs Haftung bei Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Strafvorschriften (3/3) BEWERTUNG DES BGH KEY TAKE AWAY? Hält Beklagter Geschäfte für nicht erlaubnispflichtig, besteht Verbotsirrtum nach 17 StGB (lässt zivilrechtliche Haftung entfallen) Vertrauen auf anwaltlichen Rat begründet nur unter strengen Anforderungen einen unvermeidbaren Verbotsirrtum versierter Anwalt für fragliches Rechtsgebiet berechtigtes Vertrauen in Richtigkeit der Auskunft nach Lebens- und Berufserfahrung nicht gegeben, wenn Unzulässigkeit bei nur mäßiger Anspannung von Verstand und Gewissen erkennbar ist zur Absicherung bestellte Gefälligkeitsgutachten ungenügend, wenn erkennbar vordergründig und mangelhaft oder lediglich "Feigenblattfunktion" Bei komplexen Sachverhalten / schwierigen Rechtsfragen detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich Aussagekraft beschränkt, wenn Gutachten nur einzelne rechtliche Aspekte beleuchtet Anlass, Zweck und Inhalt der anwaltlichen Beauftragung sowie Gehalt und Begleitumstände sauber zu dokumentieren 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 21

22 Ihr Ansprechpartner Christoph Heisterhagen Senior Manager FS Legal T M cheisterhagen@kpmg-law.com kpmg.de kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

23 Endspurt Investmentsteuerreform

24 Endspurt Investementsteuerreform Bereits erledigt Änderung Anlagebedingungen Anpassung Kontenrahmen In Arbeit WM-Daten Statusbescheinigung To Do Besitzzeitanteilige Ermittlung Tax Compliance Steuerliche Kennzahlenermittlung Bestandsaufnahme AuB Systemwechsel Besteuerungssystem Anlegerinformation Steuerliche Anforderungskriterien 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 24

25 Ermittlung steuerliche Kennzahlen 1. Anteilscheinveränderung Anleger 1: 40 Anleger 2: Anleger 2: 160 Anteilscheine 200 Geschäftsjahr Fonds 2. Abkommensgewinn Abkommensgewinn Anteilscheingruppen Anleger 1: 40% A-Gewinn: 8 Anteilscheingruppe 1 Anleger 2: 60% A-Gewinn: 12 Anteilscheingruppe 2 Anleger 1: 0% Anleger 2: 100% A-Gewinn: 0 A-Gewinn: Abkommensgewinn pro Anleger A-Gewinn: 8 A-Gewinn: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Abkommensgewinn 50 25

26 Zurodnung realisierter Veräußerungsgewinne 1. Anteilscheinveränderung Anleger 1: 100 Anleger 2: 100 Geschäftsjahr Fonds 2. Unrealisierte Wertsteigerung Wertsteigerung Veräußerung einer Immobilie/Anteil Gesellschaft 4. Besitzzeitanteilige Verteilung? Veräußerungsgewinn 50 Anleger 1: 100% => 0 oder Anleger 1: 100% => 50 Anleger 1: 50% => 25 Anleger 2: 50% => 25 Anleger 1: 50% => 0 Anleger 2: 50% => KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. 26

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29 Ihr Ansprechpartner Dr. Mascha Meynköhn Director T M mmeynkoehn@kpmg.com kpmg.de kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

30 9. KLÖNschnack am 1. März 2018

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