2011: ein Jahr voller wichtiger politischer Entscheide! Die Schweiz im glücklichen Blindflug. Arztgeheimnis und Datenschutz

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1 Schweizerische Ärztezeitung Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses Editorial : ein Jahr voller wichtiger politischer Entscheide! Daten zur Prävention von Schusswaffensuiziden 11 Die Schweiz im glücklichen Blindflug FMH-Sessionsanlass 14 Arztgeheimnis und Datenschutz Neu seit 1.Januar Neugeborenen-Screening auf Cystische Fibrose Standpunkt 34 Kritische Bemerkungen zu einem Nationalen Forschungsprogramm «Zu guter Letzt» von Werner Bauer 40 Beschauliche Isle of Wight oder Great Western Railway? Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Organe officiel de la FMH etdefmh Services Bollettino ufficiale della FMH edel FMH Services

2 INHALT FMH Editorial : ein Jahr voller wichtiger politischer Entscheide! Jacques de Haller Tarif-Fragen 7 Erfolgreiche Interventionen Ernst Gähler, Irène Marty, Anton Prantl Die Autoren haben wichtige Informationen zu Entwicklungen im Tarifbereich zusammengestellt. In verschiedenen Bereichen konnten aus Sicht der Ärzteschaft Erfolge erzielt werden. Zentralvorstand 9 Zentralvorstandssitzung vom 18. November 2010 Zusammenfassung wichtiger Traktanden aus dem Protokoll. DDQ 10 Medizinische Qualitätsarbeit eine Bestandesaufnahme in Kleinporträts (27) Spine Tango Qualitätsmessung in der Wirbelsäulenchirurgie Dieter Grob Prävention 11 Die Schweiz im glücklichen Blindflug Thomas Reisch Kein europäisches Land hat so viele Schusswaffensuizide pro Einwohner wie die Schweiz. Mit der Einführung der Armee XXI hat sich die Situation etwas verbessert allerdings im Sinne einer ungeplanten Nebenwirkung. Ein Überblick über die Fakten zu Suizid und Suizidprävention in der Schweiz zeigt, dass es noch viel zu tun gibt. Sessionsanlass der FMH 14 Arztgeheimnis und Datenschutz Hanspeter Thür Zusammenfassung des Referats, das der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte am Sessionsanlass der FMH vom 30. November 2010 in Bern vor Parlamentariern und Vertretern der Ärzteschaft gehalten hat. 16 Personalien Organisationen der Ärzteschaft SGPP/SWGCF 18 Neugeborenen-Screening auf Cystische Fibrose ab 1.Januar 2011 auch in der Schweiz Jürg Barben, Toni Torresani, Martin H. Schöni, Sabina Gallati, Matthias Baumgartner et al. Briefe /Mitteilungen 21 Briefe an die SÄZ Der «Guthrie-Test», mit dem Neugeborene bisher auf sechs angeborene Stoffwechselkrankheiten untersucht wurden, erfährt ab 1. Januar 2011 eine Erweiterung: Neu wird auch auf Cystische Fibrose getestet, die häufigste angeborene Stoffwechselerkrankung in der Schweiz. 24 Facharztprüfungen /Mitteilungen FMH Services 25 Absicherung Ihrer Familie FMH Insurance Services 26 Stellen und Praxen Tribüne Standpunkt 32 Kritik am Beitrag «Evolution der Krankenrolle eine These» Rolf Tschannen Eine mitunter augenzwinkernde, aber durchaus ernsthafte Reaktion auf den Beitrag «Evolution der Krankenrolle eine These» von Thomas Knecht in der SÄZ Nr. 46/2010. Vor dem Hintergrund einer dreissigjährigen psychiatrischen und gutachterlichen Praxis werden Begriffe wie «Krankenrolle» vom Autor einer näheren Betrachtung unterzogen.

3 INHALT Tribüne Zu guter Letzt Standpunkt 34 Kritische Bemerkungen zum Nationalen Forschungsprogramm NFP53 Max Geiser Für den Autor brachte das NFP53 keine grundlegend neuen Erkenntnisse. War es ein vorwiegend politisch motiviertes Forschungsprojekt und eigentlich überflüssig? 37 Spectrum Horizonte Buchbesprechungen 38 Eine Entdeckungsgeschichte Erhard Taverna Die Geschichte einer Idee, eines Lebensprojekts, für das Harald zur Hausen 2008 mit dem Nobelpreis für Medizin geehrt wurde: Der Wegzur Impfung gegen humane Papillomaviren bzw. Gebärmutterhalskrebs. Weltweit wurden bereits über 61 Millionen Dosen verabreicht. 40 Beschauliche Isle of Wight oder Great Western Railway? Werner Bauer «Future Physicians changing doctors in changing times»: So lautet der Titel eines Berichts des Royal College of Physicians, dessen Lektüre den Autor zur ersten Kolumne im neuen Jahr inspirierte. Er fand darin etliche Erkenntnisse, die für Schweizer Ärztinnen und Ärzte genauso gültig sind wie für ihre britischen Kolleginnen und Kollegen. Streiflicht 39 der werfe den ersten Stein Christian Marti Die Firma Coca-Cola sponsert das Fest der Deutschen Einheit in Berlin ein Ärgernis? Und wer bezahlt den gleichzeitig in Berlin stattfindenden Kongress der Onkologen und Hämatologen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz? Anna IMPRESSUM Redaktion Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor) Dr. med. Werner Bauer Dr. med. Jacques de Haller (FMH) PD Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte PD Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor Annette Eichholtz M.A. Redaktionssekretariat Margrit Neff Redaktion und Verlag EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz Tel , Fax Internet: Herausgeber FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, Postfach 170, 3000 Bern 15 Tel , Fax Internet: Herstellung Schwabe AG, Muttenz Marketing EMH Thomas Gierl M.A. Leiter Marketing und Kommunikation Tel , Fax Inserate Werbung Ariane Furrer, Assistentin Inserateregie Tel , Fax «Stellenmarkt/Immobilien/Diverses» Gisela Wagner, Inserateannahme Stellenmarkt Tel , Fax «Stellenvermittlung» FMH Consulting Services Stellenvermittlung Postfach 246, 6208 Oberkirch Tel , Fax Internet: Abonnemente FMH-Mitglieder FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15 Tel , Fax EMH Abonnemente EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Abonnemente, Postfach, 4010 Basel Tel , Fax Jahresabonnement: CHF 320., zuzüglich Porto 2011 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Erscheint jeden Mittwoch ISSN ISSN (Elektronische Ausg.)

4 Editorial FMH 2011:ein Jahr voller wichtiger politischer Entscheide! Während das Ende eines Jahres ein geeigneter Zeitpunkt ist, Bilanz zu ziehen, bietet sich der Jahresbeginn an, in die Zukunft zu blicken! 2011 scheint ein sehr «politisches» Jahr zu werden, mit einer Reihe von Debatten, die für uns Ärztinnen und Ärzte von grösster Bedeutung sind. Dabei geht es um die integrierten Versorgungsnetze und den Risikoausgleich, aber auch um das Ende des Zulassungsstopps, die Einführung der DRG auf nationaler Ebene, die Zukunft der Krankenkassen, die Revision der Invalidenversicherung, das neue Präventionsgesetz und um weitere Fragen! Die Position der FMH zu all diesen Themen beruht auf den «Strategischen Zielen » des Zentralvorstands, die von der Ärztekammer genehmigt wurden (siehe unter FMH Strategie). Die definierten Ziele widerspiegeln die bedeutende Rolle der Ärzteschaft bei politischen Entscheiden, die zentrale Stellung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem, die Qualität der Gesundheitsversorgung und der Ausbildung sowie die Gewährleistung unserer Lebens und Arbeitsbedingungen. Die gegenwärtigen Strukturen der FMH ermöglichen eine effiziente und demokratische Zusammenarbeit. Auf der Basis dieser Leitlinien erörtert der Zentralvorstand anstehende politische Themen. Anschliessend befasst sich die Delegiertenversammlung damit und entscheidet über die Haltung der FMH. Jeder politische Entscheid ergibt sich aus der Konfrontation und dem Ausgleich von zahlreichen, teilweise divergierenden Überlegungen. Doch dank den von der Ärztekammer klar gutgeheissenen strategischen Zielen und einem transparenten Entscheidungsprozess kann sowohl die Kohärenz unserer politischen Positionen als auch eine echte Vertretung der Auffassungen unserer Basis, d. h. von FMH Mitgliedern (97 % der Schweizer Ärzteschaft!), gewährleistet werden. Die gegenwärtigen Strukturen der FMH ermöglichen eine effiziente und demokratische Zusammenarbeit. Es ist jedoch eine gefährliche Illusion zu glauben, wir könnten parlamentarische, politische oder sogar gesellschaftliche Debatten blockieren, nur weil diese nicht unseren Vorstellungen entsprechen. Als Ärztinnen und Ärzte haben wir in der Gesellschaft eine sehr spezielle Stellung, dank der wir die erwähnten Debatten positiv beeinflussen können. Doch um uns Gehör zu verschaffen und unsere Interessen zu vertreten, müssen wir eine Sprache sprechen, die auch verstanden wird! Die Modelle und unsere Ideale der letzten Jahrzehnte sind heutzutage unter Umständen weder verständlich noch angemessen: Deshalb stehen wir alle vor der schwierigen Aufgabe, das festzulegen, was unverrückbar sein muss, was für eine Medizin, die diesen Namen verdient, von zentraler Bedeutung ist und was an eine Gesellschaft angepasst werden muss, die sich auch ohne unser Dazutun weiterentwickelt. Ohne diese permanente Aktualisierung werden wir unsere Ziele nicht erreichen. Es ist eine gefährliche Illusion zu glauben, wir könnten Debatten blockieren, nur weil diese nicht unseren Vorstellungen entsprechen! In diesem Jahr werden wir das neue Präventionsgesetz vorbehaltlich überraschender Änderungen an der Endfassung unterstützen. Im Rahmen der IV Revision setzen wir uns weiterhin engagiert für unsere Patientinnen und Patienten ein. Die Einführung der DRG verfolgen wir sehr aufmerksam, um allfällige Fehlentwicklungen verhindern oder rasch korrigieren zu können. Schliesslich werden wir dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem mit dem Ende des Zulassungsstopps nicht Schiffbruch erleidet, sondern bei Bedarf weiterhin gesteuert werden kann. Im Bereich der integrierten Versorgungsnetze setzen wir uns weiterhin für einen Gesetzesentwurf ein, der wie der aktuell im Parlament beratene Entwurf zu einer bedeutenderen Rolle (und Verantwortung!) der Ärzteschaft bei der Organisation dieser Versorgungsnetze führt, aber keine kontraproduktive Verpflichtung wie die Budgetmitverantwortung umfasst. Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet auch eine deutliche Verbesserung des Risikoausgleichs. Diesen werden wir engagiert unterstützen, weil er das einzige Mittel ist, um auf allen Ebenen unseres Gesundheitssystems eine Jagd nach guten Risiken zu verhindern denn nur mit diesem verfeinerten Risikoausgleich kann sichergestellt werden, dass alle die benötigte Gesundheitsversorgung unter den bestmöglichen Bedingungen in Anspruch nehmen können. Die Bedeutung der politischen Beteiligung der FMH an allen betreffenden Entscheidungen im Jahr 2011 kann nicht genug betont werden! Für das nächste Jahr wünsche ich Ihnen allen viel Energie, Freude und Erfolg. Dr. med. Jacques de Haller, Präsident der FMH Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 5

5 Tarif-Fragen FMH Erfolgreiche Interventionen Ernst Gähler a, Irène Marty b, Anton Prantl c a Dr. med., Vizepräsident FMH, Verantwortlicher Ressort Tarife und Verträge b Bereichsleiterin Tarife und Verträge c Direktionspräsident Ärztekasse Abbildung 1 Enge Kooperation mit den Fachgesellschaften. Büro Tarife Kern Gruppe = strategisch FMH/ FMCH/ FMPP/ KKA/ MFE/ SFSM Back-Office FMH =technisch FMH: IM/ TK/ SC/ RS AP/ BD/ KB FMCH/ FMPP/ KKA/ MFE/ SFSM NewIndex Fachgesellschaften Tarifdelegierte/ Techniker FMH Ressort Tarife und Verträge TARVISION Ernst Gähler TARMED Suisse TARMED Suisse wird im Jahr 2011 turnusgemäss von H+ präsidiert, das Vizepräsidium stellt santésuisse. Nachdem santésuisse kürzlich die Profitorganisation Tarifsuisse AG gegründet hat, ändert sich ab kommendem Jahr die personelle Vertretung von santésuisse im Leitungsgremium und weiteren Gremien von TARMED Suisse. HELSANA, die Sanitas und die KPT treten der Tarifsuisse AG auch für Verhandlungen im ambulanten Bereich nicht bei. Verlängerung der Besuchs-Inkonvenienz- Pauschale santésuisse hat an ihrer Verwaltungsratssitzung vom 27. Oktober 2010 beschlossen, die Besuchs Inkonvenienz Pauschale (BIP) vorbehältlich der Genehmigung des Bundesrates vom 1. Januar 2011 bis 31. März 2012 zu verlängern. Das Gesuch an den Bundesrat zur Genehmigung dieser Verlängerung ist eingereicht. ZV/ DVFMH Verhandlungen mit Kostenträgern Ausschuss technisch Vertreter aus Backoffice +2aus FG Probleme mit Rechnungsrückweisungen zum Teil bereinigt Unsere Interventionen bei einzelnen Kassen und bei santésuisse wegen unrechtmässiger Rechnungsrückweisungen (siehe Schweizerische Ärztezeitung 44/ 2010) waren erfolgreich: Einzelne Kassen haben ihre Controllingprogramme angepasst. Unsere sachliche Argumentation stösst damit auch bei unseren Vertragspartnern auf Achtung und Zustimmung. Revision der Tarifstruktur läuft Nach dem erfolgreichen Kick Off am letzten Tarifdelegierten Tag ist die Revision der Tarifstruktur das Projekt TARVISION Anfang Dezember 2010 mit mehreren Informationsveranstaltungen für die Tarifdelegierten der Fachgesellschaften operativ gestartet worden. Die Organisation des Projektes und die enge Kooperation mit den Fachgesellschaften zeigt Abbildung 1. Das Medienecho auf die Veröffentlichung des EFK Berichtes zur Evaluation des TARMED hat gezeigt, wie wichtig es war und ist, dass die FMH das Projekt TARVISION begonnen hat. Die Revision des TARMED hat zum Ziel, sowohl die Tarifstruktur als auch die Kostenmodelle an die heutigen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und die Kostenwahrheit auf den Tisch zu legen. Der Start von TARVISION ist geglückt, und nun werden wir das Projekt gemeinsam vorantreiben, von zentraler Bedeutung sind dabei die Fachgesellschaften. Am kommenden Tarifdelegierten Tag, er findet am 23. März 2011 statt, wird über den aktuellen Zwischenstand von TARVISION berichtet. Monitoring Revision Analysenliste Das laufende Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt unmissverständlich, dass die Praxis Labors weiterhin massiv an Umsatz verlieren (bis zu 30% in gewissen Fachbereichen), während die Auftragslabors weiterhin ein Plus erwirtschaften. Die durch die Ärzteschaft selbst erhobenen Daten zeigen deutlich, dass die Umsatzverluste nicht auf ein geändertes Verhalten der Praxisärzte sprich Reduktion der Anzahl Präsenzanalysen und dafür vermehrte Vergabe von Laboranalysen an Auftragslabors zurückzuführen sind. Die hoheitlichen Zahlen zur Entwicklung des Praxislabors im 3. Quartal 2010 liegen nun vor und sind einsehbar über Themen Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 7

6 Tarif-Fragen FMH Abbildung 2 Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung. BAG Zahlen FMH ΦΜΗ I Ρεσσορτ Ressort Tarife Ταριφε und υνδverträge ςερτρ γε I Zahlen ΖαηλενBAG ΒΑΓ IΕρνστ ErnstΓ ηλερ Gähler I Krankenversicherung Statistiken Graphische Darstellungen Monitoring Krankenversicherungs Kostenentwicklung Labor Arztpraxis. Das Praxislabor erleidet im Mittel eine Einbusse von 15,8 % ein Wert, der sich bereits im letzten Quartal gezeigt hat. Gemäss den Publikationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG (Bulletin 12) hätte sich ein Umsatzverlust beim Praxislabor von 9% einstellen sollen. Aus anderen Verlautbarungen des BAG hätten es für Spitallabors 8% und für Auftragslabors 16% Umsatzeinbussen werden sollen diese zeigen jedoch ein leichtes Umsatzwachstum. Die Datensammlung für das erweiterte Monitoring der FMH läuft indes weiter. Um die Daten sachgerecht und objektiv zu interpretieren, wurde eine betriebswirtschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Die Studie wird durch die unabhängige Institution Winterthurer Institut für Gesundheits Ökonomie WIG erstellt. Zwei Fragen stehen im Zentrum: Wie sieht eine betriebswirtschaftlich und sachgerechte Berechnung (gemäss Art. 43 Abs. 4 KVG) des heute geltenden Tarifs aus? Was ist der kostendeckende Tarif für das Praxislabor? Die Resultate dieser Studie sollen Ende März beziehungsweise Ende Juni 2011 vorliegen. Alles Gute zum neuen Jahr! Das Ressort Tarife und Verträge der FMH bedankt sich für die Unterstützung im vergangenen Jahr und wünscht Ihnen und Ihren Familien ein erfolgreiches und gesundes Jahr Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 8

7 Zentralvorstand FMH Aus dem Protokoll Zentralvorstandssitzungvom 18.November 2010 DMA Der Zentralvorstand der FMH tritt mit santésuisse in Verhandlungen über die direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt (DMA/SD) ein; der Verwaltungsrat der santésuisse genehmigt das Commitment-Papier zur DMA der FMH und santésuisse. Besuchs-Inkonvenienz-Pauschale (BIP) Die BIP ist vorbehältlich der Genehmigung durch den Bundesrat bis Ende März 2012 verlängert; bis dahin sollen nachhaltige Lösungen im Rahmen der TARMED-Revision gefunden werden. Einkommensstudie Der ZV gibt grünes Licht für die Erhebung der ärztlichen Einkommen auf einem überarbeiteten neuen Studiendesign, in welches auch die Inputs verschiedener Dachorganisationen eingeflossen sind. Erweitertes Monitoring Analysenliste Der Zentralvorstand hat das Vorgehen für das erweiterte Monitoring der Analysenliste durch die FMH genehmigt. Revidiertes Betäubungsmittelgesetz Der Zentralvorstand der FMH hat Stellung genommen zu den Verordnungen zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. 4. Nationales Symposium für Qualitätsmanagement Der Zentralvorstand stellt dem 4. Nationalen Symposium für Qualitätsmanagement vom 12. Mai 2011 in Bern das FHM-Logo zur Verfügung. Europa-Präsenz Verband Freier Berufe (SVFB/USPL) Der Schweizerische Verband Freier Berufe (SVFB/ USPL) ist ein Dachverband verschiedener Berufsverbände wie Ärzte, Ingenieure, Anwälte usw. FMH-Vizepräsident Ignazio Cassis vertritt die Ärztinnen und Ärzte im SVFB-Vorstand. Der Verband hat entschieden, in Brüssel die Bündelung der Kräfte mit anderen nationalen Verbänden zu suchen, um besonders im Rahmen der Anerkennung der Berufsqualifikationen einen direkten Einfluss auf die Funktionäre der europäischen Kommission zu erlangen. Du procès-verbal Séance du Comité central du 18 novembre 2010 Dispensation de médicaments par le médecin le Comité central de la FMH a entamé des négociations avec santésuisse concernant la dispensation directe de médicaments par le médecin (DMA/propharmacie); le conseil d administration de santésuisse a approuvé le papier de consensus sur la propharmacie de la FMH et santésuisse. Indemnité de dérangement en cas de visite l indemnité de dérangement en cas de visite sera sous réserve de son approbation par le Conseil fédéral reconduite jusqu à fin mars 2012; d ici là, il s agira de trouver des solutions durables dans le cadre de la révision du TARMED. Etude sur le revenu des médecins le Comité central donne son feu vert au lancement de l étude remaniée sur le revenu des médecins. Cette nouvelle version tient également compte des propositions des différentes organisations faîtières. Monitorage élargi de la Liste des analyses lecomité central aapprouvé la marche àsuivre en vue du monitorage élargi de la Liste des analyses effectué par la FMH. Révision de la Loi sur les stupéfiants le Comité central de la FMH a pris position sur les ordonnances relatives à la loi révisée sur les stupéfiants. 4 e Symposium national sur la gestion de la qualité Le Comité central met le logo de la FMH à la disposition du 4 e Symposium national sur la gestion de la qualité qui se tiendra le 12 mai 2011 à Berne. Présence européenne de l Union suisse des professions libérales (USPL) L Union suisse des professions libérales est l organisation faîtière de différentes professions libérales: médecins, ingénieurs, avocats, etc. Ignazio Cassis, vice-président de la FMH, représente les médecins au sein du comité de l USPL. A Bruxelles, l USPL a décidé d unir ses forces à celles d autres associations nationales, en particulier dans le domaine de la reconnaissance des qualifications professionnelles, pour ainsi exercer une influence directe sur les fonctionnaires de la Commission européenne. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 9

8 DDQ FMH Medizinische Qualitätsarbeit eine Bestandesaufnahme in Kleinporträts (27) * Qualität Qualitätsinitiativen Qualitätsarbeit hat sich in der Schweizer Medizin etabliert; dies aufzuzeigen, hat sich die Arbeitsgruppe Qualität der FMH zur Aufgabe gemacht. Deshalb stellt sie den FMH Mitgliedern in fünf aufeinanderfolgenden Ausgaben der Schweizerischen Ärztezeitung Qualitätsinitiativen vor, die Referenten aus allen Fachgebieten und Arbeitsbereichen (ambulant/stationär) präsentiert haben. Zugleich publiziert die FMH-Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ diese Kurzporträts auf und ergänzt sie online um praktische Informationen.* Diese Ausgabe porträtiert das internationale Register Spine Tango, welches Wirbelsäulenoperationen erfasst. Spine Tango Qualitätsmessung in der Wirbelsäulenchirurgie Dieter Grob Korrespondenz: Prof. Dr. med. Dieter Grob Wirbelsäulen und Rückenmarkchirurgie / Orthopädie Schulthess Klinik Lengghalde 2 CH 8008 Zürich dieter.grob@kws.ch Für den eiligen Leser Spine Tango ist ein internationales Register zur Erfassung der Wirbelsäulenoperationen mit besonderer Berücksichtigung der subjektiven Patientenansicht, denn Qualität hängt immer vom Standpunkt des Beurteilenden ab. Vor allem Faktoren wie Schmerzen und Lebensqualität sind vom persönlichen Empfinden des Patienten abhängig. Dank der einheitlichen Struktur des Registers sind die Daten vergleichbar (Benchmark). Eine konsequente Anwendung führt zu einer aussagekräftigen Datengrundlage und eignet sich für Qualitätsmessungen. Beschreibung Die Operation wurde perfekt durchgeführt, das Röntgenbild dokumentiert eine einwandfreie Arbeit. Aus Sicht des Arztes ein hervorragendes Resultat aber der Patient klagt über Beschwerden. Umgekehrt kann die Bildgebung ein Versagen der operativen Technik dokumentieren, der Patient ist jedoch zufrieden. Qualität ist nicht gleich Qualität, sie hängt immer vom Standpunkt des Beurteilenden ab besonders im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie. Der Spine Tango ist ein umfassendes Register zur Erfassung von Wirbelsäulenoperationen, das alle relevanten subjektiven und objektiven Kriterien erfasst. Da es sich um ein modulares System handelt, lassen sich zudem beliebige Faktoren anfügen. Die Daten werden nach Anonymisierung zentral erfasst. Damit sind der Online Zugriff auf die eigenen Daten und der Vergleich der eigenen Daten mit denjenigen der übrigen (anonymisierten) Teilnehmer jederzeit möglich. Um die Neutralität des Datenbesitzes zu wahren, wurde die Datenhoheit der Europäischen Wirbelsäulengesellschaft (Eurospine, the Spine society of Europe) übergeben. Zur Zeit sind über Datensätze verfügbar. Eignung Gesamte Wirbelsäulenchirurgie (ambulant und stationär) Zeitaufwand und Kosten Zeitaufwand Fragebogen Patient: (7 bzw. 11 Fragen) je 5 bis 10 Minuten. Arzt: Eintritt: 5 bis 7 Minuten; Operation: 3 bis 5 Minuten; Austritt: 2 Minuten; Nachkontrolle: 3 Minuten. Für die Kontrolle der Fragebogen ist eine Teilzeitstelle erforderlich. Kosten für die Gesamterfassung (alles inbegriffen) Ca. 30 bis 40 Franken pro Patient. Weitere Informationen und Kontakt Spine Tango Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 10

9 Prävention FMH Armee XXI und die Prävention von Schusswaffensuiziden Die Schweiz im glücklichen Blindflug Thomas Reisch Abbildung 1 Korrespondenz: PD Dr. med. Thomas Reisch Universitätsklinik für Psychiatrie Universität Bern Bolligenstrasse 111 CH 3000 Bern 60 thomas.reisch@gef.be.ch Doch bringt es etwas, eine Suizidmethode zu verhindern, oder benutzen die Menschen nicht stattdessen eine andere Methode? Studienergebnisse zu dieser sogenannten «Methodensubstitution» gibt es für beide Möglichkeiten. Daigle [3] stellte in einem Review 10 Studien zusammen, die genau diese Frage bei Schusswaffensuiziden untersucht haben. Hiervon zeigten 8 Studien keine oder eine geringe Methodensubstitution, nur bei 2 Studien konnte nachgewiesen werden, dass auf andere Methoden ausgewichen worden war. In Übereinstimmung folgern Mann et al. [4] in einem viel beachteten JAMA Review: «( ) restricting access to lethal methods reduces suicide rates.» Somit ist klar: Suizidprävention durch Verringerung der Verfügbarkeit der Methode rettet auch bei Schusswaffensuiziden Menschenleben. Suizidpräventionsmassnahmen bei Schusswaffen im Ausland fokussieren vor allem auf die Gesetzgebung zum Waffenbesitz und zur Waffenlagerung (verschlossene Schränke usw.). Solche Massnahmen sind in der Schweiz auf alle privatisierten Armeewaffen sowie die übrigen Waffen (für Sport, Jagd) übertragbar. Bei der Armeewaffe in den Händen der aktiven Soldaten bietet sich mit der Lagerung im Zeughaus eine weitere Möglichkeit zur Suizidprävention, die in anderen demokratischen Rechtsstaaten kaum möglich ist. Folgende für die Suizidprävention in der Schweiz relevante Frage stellt sich somit: Welche Waffen werden für den Suizid benutzt, beziehungsweise welche Rolle spielen die Armeewaffen bei Suiziden? Hierzu finden sich insgesamt fünf Studien, die alle den Anteil der Armeewaffe (einschliesslich der ehemaligen Armeewaffe) an den Suiziden erfassten: Frei et al. [5] untersuchten den Anteil von Armeewaffen an Schusswaffensuiziden im Kanton Basel. Sie kamen auf 41,6%. Walti und Walti [6] fanden für den Kanton Zug einen Anteil von 46,9% und Krähemann [7] für den Kanton Thurgau 44,2 %. Killias et al. [8] schlossen Daten aus Polizeiakten von 7 Kantonen ein und kamen auf 68%. Unsere eigene Arbeitsgruppe analysierte in einer Pilotstudie für das Jahr 2004 alle Suizide, die in den Instituten für Rechtsmedizin Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Zürich in diesem Jahr untersucht worden waren. Wir kamen auf einen Anteil von 44,2%. Insgesamt wird also, Dunkelziffer ausgenommen, knapp die Hälfte der Schusswaffensuizide mit der Armeewaffe verübt. Die Daten unserer Studie zeigen darüber hinaus zwei weitere Ergebnisse: Die private Sportwaffe wird eher von 40 bis 50 jähri Kein europäisches Land hat so viele Schusswaffensuizide pro Einwohner wie die Schweiz. Im Vergleich zum Durchschnitt der europäischen Länder ist die Rate mehr als dreimal so hoch (Abb. 1) [1]. Dieses auf traurige Art herausragende Ergebnis verwundert regelmässig ausländische Suizidpräventionsexperten auf internationalen Kongressen. «Nein, die Zahl ist nicht falsch», lautet dann unsere Antwort für die jüngeren Kollegen, und «Nein, die Regierung hat immer noch nichts getan» war bis vor kurzem diejenige für die erfahrenen ausländischen Kollegen. Dies war so, denn die neue Antwort muss eigentlich lauten: Die Schweiz hat inzwischen tatsächlich etwas getan, um die Zahl zu senken, allerdings ohne es zu erwarten Internationaler Vergleich der Schusswaffensuizide bei Männern (Värnik et al. [1]). %aller Suizide bei Männern Belgien England Estland Finnland Finland Deutschland Ungarn Island Irland Italien Luxemburg Niederlande Portugal Schottland Slowenien Spanien Schweiz Total oder gar zu beabsichtigen und möglicherweise bislang auch, ohne es zu bemerken. Um diesen Blindflug zu verstehen, braucht es zunächst einige erklärende Fakten zu Suiziden in der Schweiz und zur Suizidprävention im Allgemeinen. Kein europäisches Land hat so viele Schusswaffen pro Einwohner wie die Schweiz. Insgesamt befinden sich über 2,3 Millionen Waffen in Schweizer Haushalten, hiervon lagern über Armeewaffen und 1,45 Millionen ehemalige Armeewaffen zu Hause. Gemäss dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffe erzeuge dies bei ausländischen Politikern Verwunderung, bei ausländischen Armeeangehörigen auch Bewunderung [2]. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 11

10 Prävention FMH Abbildung 2 Altersverteilung von Suiziden mit Armeewaffen (einschliesslich ehemalige Armeewaffen) und Nicht-Armeewaffen. % Abbildung 3 Anzahl der Ordonanzwaffen der schweizerischen Armee (VBS, 2010) Abbildung Entwicklung der Anzahl der Schusswaffensuizide nach Altersgruppen vor und nach der Einführung der Armee XXI. Schusswaffensuizide Männer pro Jahr ,0 70, 0 60, 0 50, 0 40, 0 30, 0 20, 0 10, 0 00, Altersgruppe bis 29J J J J J über 70J. Altersgruppe Armeewaffe Nicht- Armeewaffe Polynomisch (Nicht- Armeewaffe) Polynomisch (Armeewaffe) gen Männern verwendet, wohingegen die Armeewaffe häufiger von bis zu 40 Jahre alten Männern (Rekruten und junge Männer vor dem Dienstende) sowie von Männern über 60 Jahre missbraucht wird (Abb. 2). Eine noch genauere Zahl für die gesamte Schweiz wird in Kürze in einem laufenden Nationalfondsprojekt ermittelt werden. Anzumerken ist fer ner, dass die Armeewaffe bei etwa der Hälfte aller Mordfälle durch Erschiessen als Tatwaffe gefunden wird [9]. Die Armee XXI wurde im Jahre 2004 eingeführt und beinhaltet zwei neue Regelungen, die relevant für die Zahl der Suizide sein könnten. Erstens wurde die Übernahme der Armeewaffe in den Privatbesitz deutlich erschwert, und zweitens wurde das maximale Dienstalter von 40 auf 30 Jahre reduziert. Durch diese Knapp die Hälfte der Schusswaffensuizide werden mit der Armeewaffe verübt. Massnahmen befinden sich seit 2004 weniger Waffen bei männlichen Mitbürgern, vor allem im Alter zwischen 30 und 40 Jahren, zu Hause, das heisst in greifbarer Nähe (Abb. 3). Die spannende Frage ist nun, ob diese Änderung bereits einen Einfluss auf die Anzahl von Schusswaffensuiziden in dieser Altergruppe hat. Wir untersuchten diese Fragestellung mit Hilfe der Daten vom Bundesamt für Statistik (BFS), die bis zum Jahre 2008 vorliegen. Die Ergebnisse sind eindeutig: Seit der Einführung der Armee XXI ist es genau im Alterssegment von 30 bis 40 Jahren zu einer Reduktion von 48,6% der Schusswaffensuizide bei Männern gekommen (Chi 2 = 15,5; p < 0,01 (Bonferroni korrigiert); Odds Ratio: 1,6; Abb. 4) [10]. Auch die benachbarten Alterssegmente zeigen eine Reduktion,die nachbonferroni Korrektur jedoch statistisch nicht signifikant ist. Für andere Methoden und andere Altersgruppen fand sich dagegen keine Verminderung. Diese Veränderungen gehen in der Gesamtstatistik der Schweizer Suizide wegen der massiv gestiegenen Anzahl von assistierten Suiziden jedoch unter. Diese assistierten Suizide (also geplante Suizide mit Hilfe von Organisationen) betreffen vor allem Ältere, insbesondere Frauen, und stehen somit in keinem Zusammenhang mit den Armeewaffensuiziden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Einführung der Armee XXI somit die wahrscheinlich zwar effektivste, aber letztlich immer noch unzureichend Suizidpräventionsmassnahme war, welche die Schweiz in den letzten 20 Jahren umgesetzt hat, auch wenn dies gar nicht die primäre Absicht bei der Einführung war. Die Ergebnisse zeigen ausserdem einmal mehr, wie effektiv die Suizidprävention durch Verringerung der Verfügbarkeit von Schusswaffen ist. Sie lassen auch erahnen, wie wichtig Aktionen zum Einsammeln von zu Hause aufbewahrten Armeewaffen und nicht mehr gebrauchten Sportwaffen sind, die in mehreren Kantonen durchgeführt wurden. Dies alles sind jedoch bloss «Erdnüsse» im Vergleich zu dem, was in Bezug auf die Suizidprävention passieren Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 12

11 Prävention FMH Die Verbindung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Ärztinnen und Ärzte der Schweiz FMPP unterstützt die Waffeninitiative und empfiehlt sie zur Annahme aus folgenden Gründen: Ein Drittel aller männlichen Suizide sind Schusswaffensuizide. Wird der Zugang zum Suizidmittel erschwert, sinkt auch die Suizidrate. Suizide, vor allem Schusswaffensuizide, sind nicht vorhersehbar und meistens Impulsivhandlungen. Schusswaffensuizide verlaufen letal ohne Überlebenschance. Schusswaffen tragen zu Angst und Gewalt in Familien bei bis hin zu tödlichen Folgen. Eine restriktive Gesetzgebung zu Schusswaffen rettet Menschenleben. Diese Kernaussagen sind wissenschaftlich mehrfach erhärtet. Wir Psychiaterinnen und Psychiater sind aus fachlicher und ethischer Sicht verpflichtet, uns für einen möglichst restriktiven Waffenbesitz einzusetzen. Dr. med. Hans Kurt, Präsident FMPP, SGPP kann, wenn die Waffeninitiative am 13. Februar 2011 angenommen wird. Und diesmal ist es kein Blindflug mehr, denn wir wissen, dass wir die wahrscheinlich grösstmögliche Reduktion der Suizidrate mit Hilfe einer einzigen Massnahme erreichen können. Literatur 1 Värnik A, Kõlves K, van der Feltz Cornelis CM, Marusic A, Oskarsson H, Palmer A et al. Suicide methods in Europe: a gender specific analysis of countries participating in the «European Alliance Against Depression». J Epidemiol Community Health. 2008;62(6): VBS Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonanzwaffen (2008): home/documentation/bases/verteidigung.parsys downloadList DownloadFile.tmp/ schlussberichtd pdf 3 Daigle MS. Suicide prevention through means restriction: assessing the risk of substitution: a critical review and synthesis. Accid Anal Prev. 2005;37: Mann JJ, Apter A, Bertolote J, Beautrais A, Currier D, Haas A et al. Suicide prevention strategies: a systematic review. JAMA. 2005;294: Frei A, Han A, Weiss MG, Dittmann V, Ajdacic Gross V. Use of army weapons and private firearms for suicide and homicide in the region of Basel, Switzerland. Crisis. 2006;27(3): Walti Jenni M, Walti HP. Suizide im Kanton Zug Eine wissenschaftliche Untersuchung Detailbericht. Ambulanter Psychiatrischer Dienst Baar, Zug. Switzerland; Krähemann D. Suizide im Kanton Thurgau Diplomarbeit, Lehrgang Verwaltungsökonom Thurgau; 2006/ Killias M, Dilitz C, Bergerioux M. Familiendramen ein schweizerischer «Sonderfall», Crimiscope 1 4, 33. Lausanne ESC. UNIL; webdav/site/esc/shared/crimiscope/ crimiscope033_2006_d.pdfkillias 01 9 Killias M, Haas H. Waffen Wie viele haben sie, wie gefährlich sind sie? Crimiscope. 2001;16/17: Habenstein A, Bartsch C, Reisch T. Pilotstudie zum Nationalfondsprojekt: Suicide in Switzerland: A detailed national survey of the years 2000 to Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 13

12 Sessionsanlass FMH Sessionsanlass der FMH vom 30. November 2010 Arztgeheimnis und Datenschutz Ärztinnen und Ärzte erfahren es jeden Tag: Ihre Patienten müssen sich ihnen für eine erfolgreiche Behandlung vorbehaltlos anvertrauen können. Doch dieses grundlegende Vertrauensverhältnis ist in jüngster Zeit unter Druck geraten. Deshalb standen Arztgeheimnis und Datenschutz im Zentrum des letzten Sessionsanlasses der FMH. An der Veranstaltung erläuterte Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter, die Thematik mit einem aufschlussreichen Referat. Hanspeter Thür Rechtsanwalt, Eidgenössischer Datenschutzund Öffentlichkeitsbeauftragter Korrespondenz: lic. iur. Hanspeter Thür Eidgenössischer Datenschutzund Öffentlichkeitsbeauftragter Feldeggweg 1 CH-3003 Bern Tel Fax Es ist nicht überraschend, dass sich mit den grossen, notwendig gewordenen Sparanstrengungen im Gesundheitsbereich auch der Druck auf die Privatsphäre der Patienten erhöht. Es stellt sich jetzt die Frage, wie weit man gehen darf, will man weiterhin grundsätzlich am Patientengeheimnis festhalten. Ich möchte Ihnen anhand konkreter Beispiele die Problematik aus unserer Sicht erläutern. Im letzten Sommer behandelte das Parlament das Paket betreffend die Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung im KVG. Im Rahmen der Beratung wurde eine neue Bestimmung Art. 42 Abs. 3 bis ins KVG eingefügt. Sie hätte die Leistungserbringer verpflichtet, die Diagnose nach der Internationalen Klassifikation (ICD-10) auf der Rechnung aufzuführen. Damit wäre der bisherige Grundsatz im KVG, wonach der Patient das Recht hat, den Vertrauensarzt einzuschalten, wenn der Krankenversicherer vom Leistungserbringer eine detaillierte Diagnose verlangt, massiv aufgeweicht worden. Aus Sicht des Datenschutzes sind wir deshalb nicht unglücklich, dass das Parlament am Ende diese Vorlage allerdings aus anderen Gründen abgelehnt hat. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass der Vorschlag nicht vom Bundesrat stammte, sondern erst während der Beratung von Vertretern der Krankenversicherungen eingebracht wurde. Die Bekanntgabe der Diagnose an den Versicherer muss sicherlich noch vertieft diskutiert und überprüft werden. Bei dieser vertieften Überprüfung ist die Frage zu beurteilen, ob ein solches Vorgehen zweckmässig und verhältnismässig ist und dem Grundsatz der Datenvermeidung entspricht. Auch das System des Tiers payant, das doch in einigen Kantonen zur Anwendung gelangt, muss hierbei einbezogen werden. Wenn die Rechnung mit der Diagnose direkt an den Versicherer geht, dann muss der Patient zwingend auf die Möglichkeit der Übermittlung an den Vertrauensarzt hingewiesen werden. Ausserdem ist die Frage zu klären, wer in einer Krankenversicherung Zugang zu solchen Rechnungen haben muss. Ein weiterer Effekt des grossen Kostendrucks macht sich bei der Tendenz bemerkbar, dass Krankenversicherer neben der Kostenkontrolle über Managed-Care-Modelle zunehmend auch Behandlungsabläufe beeinflussen wollen. Wir haben bereits Allgemeine Gaschäftsbedingungen gesehen, die den Versicherungsnehmer verpflichten, den Behandlungsplan des Versicherers zu befolgen. Sorgen bereitet uns, dass Versicherer zunehmend Einblick in die ganze Pflegedokumentation verlangen. Mit Bezug auf die Einführung von SwissDRG stellen sich ebenfalls einige grundsätzliche Fragen. Bekanntlich sollen unter diesem Regime grosse Datenmengen zwischen Spital und Versicherer ausgetauscht werden. Im Tarifstrukturvertrag SwissDRG (Version 0.2, genehmigt durch den Bundesrat am 18. Juni 2010) wird eine systematische Übermittlung sämtlicher tarifrelevanter Diagnose- und Behandlungscodes vorgeschrieben. Auch da stellt sich die Frage, ob die vorgesehene Regelung zweckmässig und verhältnismässig ist. Konkret stellt sich die Frage, ob die sensiblen Gesundheitsdaten tatsächlich nur jenen Personen zur Verfügung stehen werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgabe wirklich benötigen Generell gilt aus unserer Sicht: Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Spitals sind keine personenbezogenen Daten nötig. Im Einzelfall kann mit einer Pseudonymisierung genügend Transparenz geschaffen werden. Für die Kodierrevisionen, die ja durch neutrale Aussenstellen durchgeführt werden, genügen aus unserer Sicht auch pseudonymisierte Daten. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 14

13 Sessionsanlass FMH Die Meinung der FMH ehealth: Arztgeheimnis und Datenschutz sind zu bewahren Die elektronische Welt eröffnet auch im Gesundheitswesen viele neue Möglichkeiten und weckt dabei immer stärker den Appetit auf Daten. Dies nicht so sehr in Bezug auf die Patientenbehandlung, sondern vor allem in Hinblick auf die Datenweitergabe. Für die FMH ist es ein zentrales Anliegen, diesen Datenhunger in Grenzen zu halten. Die Möglichkeiten der Datenübermittlung und auswertung verführen gerade die Versicherer dazu, immer mehr Daten zu fordern, ohne dafür einen klaren Verwendungszweck und Nutzen nachweisen zu können. Die FMH hat deshalb in einer ausführlichen Stellungnahme die für die Ärzteschaft grundlegenden Eckpunkte zusammengetragen: Arztgeheimnis und Datenschutz sind wichtig, weil der Patient sich für eine effektive Behandlung vorbehaltlos seinem Arzt anvertrauen können muss. Für die Kontrolle der ambulanten Leistungserbringer genügen anonymisierte Daten. Es braucht dafür keine Diagnosenangabe auf jeder Rechnung. Für die Kontrolle der Spitäler unter DRG nützen die Diagnosenangaben auf der Rechnung nichts. Die Kodierung kann nur durch eine externe professionelle Kodierrevision sinnvoll überprüft werden. Detaillierte medizinische Informationen gehören innerhalb der Versicherung ausschliesslich in die Hand des Vertrauensarztes. Die komplette Stellungnahme der FMH finden Sie, zusammen mit konkreten Beispielen aus der Praxis, auf Politik & Medien Dossiers ehealth Personenbezogene Daten werden nur dann benötigt, wenn eine individuelle Überprüfung einer einzelnen Leistung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit durchgeführt werden soll. Die stan- Heikle Informationen sollten nur an den Vertrauensarzt der Versicherung übermittelt werden dürfen. dardmässige Überprüfung der Rechnungen (Ausreisser-Kontrolle) kann grundsätzlich auch mit pseudonymisierten Daten durchgeführt werden. Im Bedarfsfall kann dann eine Zuordnung erfolgen. Sorgen bereitet uns auch, dass Versicherer zunehmend Einblick in die ganze Pflegedokumentation verlangen. Grundsätzlich wird für SwissDRG eine Lösung gefunden werden müssen, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Entscheid vom 29. Mai 2009 (C-6570/2007) einerseits festgehalten, dass eine systematische Übermittlung von Diagnoseund Eingriffcodes in einem Tarifvertrag für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistung geregelt werden kann. Andererseits hat es ganz klar betont, dass auch Regelungen getroffen werden müssen, damit das Verhältnismässigkeitsprinzip und das Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs respektiert werden. Hier sind wir ganz klar der Meinung, dass heikle Informationen, eben gesellschaftlich stigmatisierende Diagnosen, nur an den Vertrauensarzt der Versicherung übermittelt werden dürfen. Dies muss im Sinn von «privacy by design» automatisch erfolgen und nicht nur in den Fällen, wo es der Patient ausdrücklich verlangt. Fazit Wir beobachten in zahlreichen Bereichen aus Kostengründen einen massiven Druck auf das Patientengeheimnis. Die Versicherer nehmen zunehmend auch Einfluss auf den Behandlungsablauf. Aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes ist bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass in diesem sehr heiklen Bereich Regelungen nicht nur durch die Brille der Kostenersparnis beurteilt werden dürfen. Es darf nicht so weit kommen, dass am Ende das Patientengeheimnis nur noch eine leere Hülle darstellt. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 15

14 FMH Personalien Todesfälle /Décès /Decessi Robert Schneider (1917), , Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, 3800 Matten b. Interlaken Edgar Zumbühl-Beck (1915), , Facharzt für Allgemeinmedizin, 6280 Hochdorf Jeanine-Rose Bajusz (1928), , Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1071 Chexbres Hans Ulrich Huber (1926), , Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, 5000 Aarau Martin Wettstein (1944), , Facharzt für Allgemeinmedizin, 3427 Utzenstorf Ernst Maeder (1929), , Facharzt für Dermatologie und Venerologie, 8008 Zürich Gian Michele Beltrami (1934), , Specialista in medicina interna, 6612 Ascona Hans Baumann (1926), , Facharzt für Chirurgie und Handchirurgie, 3074 Muri b. Bern Pierre Lucien Jeanneret (1921), , Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für Kardiologie, 8053 Zürich Jakob Rollé (1919), , Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 2502 Biel/Bienne Ana Maria Mera-Blanc (1954), , 8700 Küsnacht ZH Josef Huwyler (1914), , Facharzt für Chirurgie und Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, 8001 Zürich Praxiseröffnung / Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici AG Thomas Roy, Facharzt für Allgemeinmedizin, AarReha Schinznach, Badstr. 55, 5116 Schinznach Bad Susanne Oesch Rizzo, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Im Ärztehaus, Bernstrasse 86, 4852 Rothrist Matthias Wachter, Facharzt für Kardiologie, Laurenzenvorstadt 25, 5000 Aarau AR Torsten Berghändler, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zellwegstrasse 18, 9056 Gais BE Evigna Rachel Herren Stübler, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Glockentalstrasse 6, 3612 Steffisburg Hardy Koch, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Bahnhofstrasse 19, 2502 Biel/Bienne BS Florian Davidis, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Gerbergasse 14, 4001 Basel LU Claudia Erne-Brun, Fachärztin für Innere Medizin, Amlehnstrasse 23, 6010 Kriens VD Andrei Forclaz, Spécialiste en cardiologie, 16, rue de Neuchâtel, 1400 Yverdon-les-Bains ZH Cord von Restorff, Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für Rheumatologie, Asylstrasse 84, 8708 Männedorf Dirk Schumann, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätstrasse 115, 8006 Zürich Aargauischer Ärzteverband Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärzteverband als ordentliche praktizierende Mitglieder haben sich angemeldet: Marcel Boller-Berger,Kleindöttingen, Praktischer Arzt, Praxiseröffnung in Kleindöttingen am 1. Januar 2011 Ursula Kaeser Chouchen Trabelsi, Basel, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Praxiseröffnung in Aarau (voraussichtlich Januar 2011) Dr. med. Henning Paur, Zürich, Praktischer Arzt, Praxis in Wohlen seit 1. Oktober 2010 Dr. med. Hanna Trum, D Wolfsburg, Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie, Praxiseröffnung in Niederlenz am 1. April 2011 Dr. med. Oliver Tschalèr Boppelsen, Facharzt für Chirurgie FMH, Leitender Arzt am Kantonsspital Aarau seit 1. März 2010 Dr. med. Andrea Wilhelm, Basel, Praktische Ärztin, Praxiseröffnung in Spreitenbach am 1. Januar 2011 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzteverbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärzteverbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet die Geschäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 16

15 Personalien FMH Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme haben sich angemeldet: Als ordentliches Mitglied in leitender Funktion: Prof. Dr. med. Philippe Cottagnoud, Facharzt für Innere Medizin FMH, Klinik Sonnenhof, Buchserstrasse 30, 3006 Bern Als ordentliches Mitglied: Dr. med. Klaus Gardill, Facharzt für Neurologie, Mühledorfstrasse 1, 3018 Bern Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen. Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich angemeldet: Dr. med. Heidi Imgrüth-Bienz, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Praxis ab Mai 2011: Hertensteinstrasse 147, 6353 Weggis Med. prakt. Volker Landschulz, Praktischer Arzt FMH, Kleiner Floraweg 52, D Dortmund, Praxis ab ca. Mai 2011: Hirschengraben 31/33, 6003 Luzern Dr. med. Jens Schlichting, Facharzt für Allgemeinmedizin FMH, Praxis ab 1. Februar 2011: Hofmattweg 15, 6045 Meggen Einsprachen sind innert 20 Tagen zu richten an das Sekretariat, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern, Fax Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz hat sich angemeldet: Dietmar Wahl, praktischer Arzt, Dorfstrasse 1, 6442 Gersau. Übernahme der Praxis von Dr. med. Kurt Schreier, 6442 Gersau, am Einsprachen gegen diese Aufnahme richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med. Hugo Brunner, Dorfstrasse 14, 6417 Sattel. Unterwaldner Ärztegesellschaft Zur Aufnahme in die Unterwaldner Ärztegesellschaft haben sich angemeldet: Dr. med. Marie Suma, Allgemeinpraxis, 6055 Alpnach, Dr. med. Robert Einsle, Leitender Arzt, Notfallstation Kantonsspital Obwalden Einsprachen sind innert 20 Tagen schriftlich begründet an den Präsidenten Dr. med. Bruno Dillier, Hirseren 10, 6074 Giswil, zu richten. Ehrungen /Distinctions Yerevan State Medical University Anlässlich der Jubiläumsfeier der Yerevan State Medical University in Armenien wurde den Herren Prof. Ernst Leumann und Beat Steinmann, Medizinische Universitätskinderklinik Zürich, am 8. Oktober 2010 die Goldmedaille überreicht, in «recognition of inestimable contributions to the university and irreproachable work in the field of education, science and medicine», wie es in der Ehrung heisst. Damit wurde ein langjähriges und anhaltendes Partnerschaftsprojekt des Kinderspitals Zürich mit dem Kinderspital «Arabkir» in Eriwan gewürdigt. World Association for Positive Psychotherapy Die World Association for Positive Psychotherapy (WAPP) hat Prof. Dr. med. Raymond Battegay, eremitierter Ordinarius für Psychiatrie an der Universität Basel, zum Ehrenmitglied ernannt. Sie würdigt damit sein langjähriges Engagement für die Entwicklung der Positiven Psychotherapie. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 17

16 SGPP/SWGCF ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT Neugeborenen-Screening auf Cystische Fibrose ab 1.Januar 2011 auch in der Schweiz Jürg Barben a,toni Torresani b, Martin H. Schöni c, Sabina Gallati d, Matthias Baumgartner e und task force CFNeugeborenenScreening* a Präsident Swiss Working Group for Cystic Fibrosis (SWGCF), Sekretär Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (SGPP), Leitender Arzt Pneumologie/ Allergologie, Ostschweizer Kinderspital St. Gallen b Leiter Neugeborenen- Screening Schweiz und Proteinhormonlabor Endokrinologie, Universitäts- Kinder-Kliniken Zürich c Chefarzt ambulante Pädiatrie, Universitäts- Kinderklinik Bern d Leiterin Abteilung Humangenetik, Medizinische Universitäts-Kinderklinik Bern e Leiter Abteilung Stoffwechsel und Molekulare Pädiatrie, Universitäts-Kinderkliniken Zürich * Weitere Mitglieder: Carmen Casaulta (Bern), Anne Mornand (Genf), Ralph Fingerhut (Zürich), Gaudenz Hafen (Lausanne), Alexander Möller (Zürich), Nicolas Regamey (Bern) Korrespondenz: PD Dr. med. Jürg Barben Präsident SWGCF Leitender Arzt Pneumologie/ Allergologie Ostschweizer Kinderspital CH-9006 St. Gallen Tel Fax juerg.barben@kispisg.ch Ein Neugeborenen-Screening auf verschiedene angeborene Stoffwechsel-Krankheiten besteht in der Schweiz bereits seit über 40 Jahren und wird landläufig auch «Guthrie-Test» genannt. Dabei wird am 4. Lebenstag bei jedem Neugeborenen in der Schweiz etwas Blut an der Ferse abgenommen und auf einem Filterpapier getrocknet. Seit Herbst 2005 wird dies zentral im Neugeborenen-Screening-Labor an der Universitäts-Kinderklinik Zürich verarbeitet. Bis anhin wurde auf sechs behandelbare Krankheiten getestet; neu kommt ab 1. Januar 2011 die Cystische Fibrose hinzu (Tab. 1). Tabelle 1 Aktuell gescreente Krankheiten im Schweizer Neugeborenen-Screening-Programm: Phenylketonurie (PKU) Galactosämie (Transferase, Kinase, Epimerase-Mangel) Biotinidase-Mangel MCADD (Medium Chain AcylCoA Dehydrogenase-Mangel) Kongenitaler Hypothyroidismus Kongenitales Adrenogenitales Syndrom Neu: Cystische Fibrose (CF) Die Cystische Fibrose (CF) ist die häufigste angeborene Stoffwechselerkrankung in der Schweiz mit einer Inzidenz von etwa 1: 2500, das heisst, die CF kommt häufiger vor als alle bisher getesteten Krankheiten. Mit Ausnahme des Mekoniumileus hat auch die CF ein symptomfreies Intervall unmittelbar nach der Geburt. Die Diagnose wurde bisher klinisch aufgrund der später auftretenden Symptome (rezidivierender Husten bzw. obstruktive Bronchitis, Gedeihstörung, Fettstühle, chronische Bauchschmerzen, chronische Rhinosinusitis bzw. Nasenpolypen usw.) mit einer Verzögerung von mehreren Monaten, teilweise auch Jahren gestellt. In den letzten Jahren haben sich die Therapiemöglichkeiten deutlich verbessert, und die Lebenserwartung hat in den letzten Jahrzehnten dramatisch zugenommen. Gemäss dem amerikanischen CF-Patientenregister beträgt heute das mediane Durchschnittsalter bereits knapp 40 Jahre und in England schätzt man das mittlere Überlebensalter auf 50 Jahre für diejenigen Patienten, die im 21. Jahrhundert geboren sind [1]. Seit 1979 gibt es mit dem immunreaktiven Trypsin (IRT) eine einfache und recht zuverlässige Analysemethode für das CF-Screening im Blut, die bei Neugeborenen gut angewandt werden kann [2]. Die ersten grossen CF-Screening-Programme wurden bereits 1981 in Neuseeland und Australien begonnen [3]. Heute gibt es ein CF-Neugeborenen-Screening (CFNGS) in allen Staaten der USA sowie in zahlreichen europäischen Ländern wie England, Irland, Schottland, Frankreich, Österreich und Polen sowie in vielen Regionen in Italien und Spanien [4, 5]. Inzwischen gibt es auch amerikanische und europäische Richtlinien, wie solche Programme aufgebaut, umgesetzt und erfolgreich geführt werden können [6, 7]. Welche Nutzen bringt ein CF-Screening? Bis vor 10 Jahren gab es keine kontrollierten Studien, die einen grossen Vorteil einer frühzeitigen CF-Diagnose durch ein Screening zeigten. In den letzten Jahren wurden aber zahlreiche Studien veröffentlicht, die bei frühzeitiger Diagnosestellung eine verbesserte Ernährung und besseres Wachstum, eine bessere Hirnentwicklung (infolge adäquat substituiertem Vitamin E) sowie weniger Erkrankungen bzw. Spitalaufenthalte und teilweise auch eine verbesserte Lungenfunktion zeigten [1, 8]. Einige Studien konnten auch eine erhöhte Überlebenszeit nachweisen. Alle Screening- Programme weisen auf den grossen psychologischen Vorteil hin, die Leidenszeit bis zur Diagnose bzw. die Ungewissheit der Eltern zu verkürzen. Ausserdem ermöglicht die frühzeitige Diagnose eine bewusstere Familienplanung mit der Möglichkeit einer pränatalen Diagnostik bei weiterem Kinderwunsch [4]. Gibt es auch Nachteile? Wie bei jedem Screening-Test gibt es falschpositive und falschnegative Resultate. Die falschpositiven Resultate werden mit dem bei uns eingeführten zweistufigen Verfahren (Abb. 1) möglichst klein gehalten, wobei eine optimale Balance angestrebt wurde, um möglichst viele Kinder mit CF frühzeitig zu erfassen (= gute Sensitivität), dabei aber möglichst nur diejenigen zu erfassen, die auch wirklich eine CF mit entsprechenden Symptomen entwickeln (= gute Spezifität). Der Schweisstest gibt letztendlich Aufschluss über das Vorhandensein einer CF mit relevanten Symptomen (klassische CF). Die Zeit bis zu diesem Test wird von den Eltern unterschiedlich wahrgenommen. Die falschnegativen Resultate, das heisst diejenigen, die eine CF haben, aber im Screening-Test nicht erfasst werden, werden in den USA auf ca. 2 4% geschätzt [4]. Dies hängt hauptsächlich davon ab, nach wie vielen verschiedenen von den heute über Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 18

17 SGPP/SWGCF ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT 1600 bekannten CF-Genmutationen beim CFNGS gesucht wird. Das bedeutet aber auch, dass auch in Zukunft bei entsprechender klinischer Symptomatik immer an eine CF gedacht werden muss, denn auch das beste CFNGS kann nicht alle Kinder mit CF erfassen. Je mehr Mutationen gesucht werden, desto höher ist die Erkennungsrate von mild verlaufenden Formen von CF (atypische CF), die vielleicht erst mit 20 oder 30 Jahren Symptome entwickeln würden. Aus diesem Grunde werden im Schweizer CFNGS nur die sieben häufigsten CF-Genmutationen bestimmt. Ein weiterer möglicher Nachteil kann sein, dass gescreente Kinder mit CF schon früh in einem CF-Zentrum mit Mikroben infiziert werden können, mit denen sie nie in Kontakt gekommen wären, wenn sie nicht in ein CF-Zentrum gekommen wären. Aus diesem Grund kommt den Hygiene-Empfehlungen in den Spitälern eine grosse Bedeutung zu. Bei jedem CF-Screening werden auch gesunde Träger von CF-Mutationen gefunden (solche, die im Screening positiv sind, aber einen normalen Schweisstest haben), und es gibt Menschen, die einen solchen Trägerstatus gar nicht wissen möchten. Wie funktioniert ein CF-Screening genau? Wird im Guthrie-Test ein erhöhter IRT-Wert gefunden, werden im gleichen Blutstropfen die sieben in der Schweiz häufigsten Genmutationen (DANN-Analyse) gesucht. Ist auch dieser zweite Test positiv (Nach- Die frühzeitige Diagnose von Cystischer Fibrose ermöglicht Verbesserungen bei Ernährung, Wachstum, Hirnentwicklung und teilweise auch bei der Lungenfunktion. weis mindestens einer CF-Genmutation) gilt das Screening als positiv. Da das NGS eine Reihenuntersuchung gemäss dem heute geltenden Gesetz für genetische Untersuchungen beim Menschen darstellt, ist keine schriftliche Erlaubnis der Eltern notwendig. Wenn ein Verdacht auf eine CF durch das Screening gestellt wird, wird eines der acht pädiatrischen CF- Studienzentren informiert, die die Eltern mit dem Abbildung 1 Flow chart CF-Neugeborenen-Screening. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 19

18 SGPP/SWGCF ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT Literatur 1 Balfour-Lynn IM. Newborn screening for cystic fibrosis: evidence for benefit. Arch Dis Child. 2008;93: Crossley JR, Elliott RB, Smith PA. Dried-blood spot screening for cystic fibrosis in the newborn. Lancet. 1979;1: Massie J, Clements B, Australian Paediatric Respiratory Group. Diagnosis of cystic fibrosis after newborn screening: the Australasian experience twenty years and five million babies later: a consensus statement from the Australasian Paediatric Respiratory Group. Pediatr Pulmonol. 2005;39: Grosse SD, Boyle CA, Botkin JR et al. Newborn screening for cystic fibrosis: Evaluation of benefits and risks and recommendations for state newborn screening programs. MMWR Recomm Rep 2004;53(RR-13):1 36. Die falschpositiven Resultate werden mit dem bei uns eingeführten zweistufigen Verfahren möglichst klein gehalten. Kind zur weiteren Abklärung aufbieten. Bei negativer DNA-Analyse bzw. Borderline-Resultaten im IRT-Test wird analog dem etablierten Neugeborenen-Screening ein zweiter Guthrietest direkt vom NGS-Labor beim zuständigen Kinderarzt bzw. der zuständigen Hebamme eingefordert. Sollte bei diesem zweiten IRT-Test der Grenzwert von 50 ng/ml überschritten sein, wird ebenfalls ein CF-Zentrum zur weiteren Abklärung informiert (Abb. 1). Im CF-Zentrum werden die weiteren diagnostischen Abklärungen gemäss den internationalen Richtlinien [9, 10] (Schweisstest, genetische Untersuchungen im Blut usw.) nur bei Zustimmung der Eltern gemacht und der Verdacht einer CF erhärtet oder verworfen. Ist der Schweisstest positiv, ist die Diagnose CF gesichert. Ist der Schweisstest negativ, werden keine weiteren Abklärungen gemacht. Diese Kinder können gesund sein und keine weiteren Erkrankungen haben, oder sie sind gesunde CF-Genträger, oder haben eine atypische CF, die erst im Erwachsenenalter Symptome macht und meistens mild verläuft. Diese Eltern werden über die Möglichkeit des CF-Trägertums bzw. des Vorliegens einer milden atypischen CF-Variante aufgeklärt. Allen Eltern wird eine ausführliche genetische Beratung betreffend CF-Trägertum an einer der offiziellen genetischen Beratungsstellen in der Schweiz angeboten und sie erhalten ein Merkblatt dazu. Der betreuende Kinderarzt oder Hausarzt wird im Einverständnis der Eltern dementsprechend informiert werden, damit er bei allfällig später auftretenden Symptomen auch adäquate Abklärungen machen kann. Das jetzige Pilotprojekt ist vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für 2 Jahre bewilligt. Bei erfolgreicher Durchführung werden wir beim BAG frühzeitig eine reguläre Aufnahme der CF ins NGS beantragen, um eine kontinuierliche Fortsetzung zu gewährleisten. 5Southern KW, Munck A, Pollitt R et al. A survey of newborn screening for cystic fibrosis in Europe. J Cyst Fibros. 2007;6: Comeau AM, White TB, Campbell PW 3rd et al. Guidelines for implementation of cystic fibrosis newborn screening programs: Cystic Fibrosis Foundation workshop report. Pediatrics. 2007;119:e495 e Castellani C, Southern KW, Brownlee K et al. European best practice guidelines for cystic fibrosis neonatal screening. J Cyst Fibros. 2010;8: Brice P, Jarrett J, Mugford M. Genetic screening for cystic fibrosis: an overview of the science and the economics. J Cyst Fibros. 2007; 6: Rosenstein BJ, Cutting GR, for the Cystic Fibrosis Foundation Consensus Panel. The diagnosis of cystic fibrosis: A consensus statement. J Pediatrics. 1998;132: Farrell PM, Rosenstein BJ, White TB et al. Guidelines for diagnosis of cystic fibrosis in newborns through older adults: Cystic Fibrosis Foundation Consensus Report. J Pediatr. 2008; 153:S4 S14. Aufgrund der Bedeutung dieses Beitrags sowohl für Kinderund Jugendärztinnen und -ärzte als auch für ein breites ärztliches Publikum haben sich die Redaktionen der SÄZ und der Zeitschrift Paediatrica darauf geeinigt, den Text in beiden Zeitschriften zu publizieren. Die Referenz für Paediatrica lautet: Paediatrica 2010;21(5):38 39 (deutsche Version) [Paediatrica 2010;21(5):40 1 (französische Version)]. Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 20

19 BRIEFE Briefe an die SÄZ Merci pour ce beau témoignage! Un grand merci au Dr Burnier pour son article «Médecine de campagne et qualité de vie» [1] et à la rédaction qui l a publié. Bien plus qu une simple ode bucolique, c est un pur plaidoyer pour la médecine de premier recours, mais aussi simplement pour l installation en pratique indépendante. Nous avons un magnifique métier. Et nous devons oser le redire à nos étudiants et à nos jeunes collègues en formation postgraduée. Installé à La Chauxde-Fonds depuis 5 ans, j y trouve un plaisir monstre. L accueil par les collègues à qui l on ne vient pas voler des patients mais les soulager d une charge de travail grandissante (plus de 3 collègues de premier recours vont fermer boutique sans à première vue avoir trouvé de remplaçants) a été très chaleureux même avant l installation. Les rencontres avec les pairs plus expérimentés sont toujours très enrichissantes et les contacts avec des collègues chaux-de-fonniers engagés pour notre profession (parmi d autres, le président de la Société de Médecine Neuchâteloise et la présidente de l Association Neuchâteloise des Médecins Omnipraticiens) toujours très stimulants. Aux craintes des difficultés administratives et économiques, nous devons opposer des témoignages comme celui du Dr Burnier. Ils ont à mon sens bien plus de poids que les grands mouvements politiques et d éventuelles incitations financières (même si ces mesures ont toutes leur sens). C est une belle ambition que de vouloir faire de la bonne médecine de premier recours dans une belle région où les patients ont besoin de vous! A disposition pour discuter avec de jeunes intéressé(e)s de la beauté de notre profession et de la région des montagnes neuchâteloises! Encore Merci pour ce beau témoignage! Dr Cédric Deruaz, La Chaux-de-Fonds 1 Burnier F. Médecine de campagne et qualité de vie. Bull Méd Suisses. 2010;91(50): Eine ungewollte Schwangerschaft ist nicht per se krankmachend Frau Anne-Marie Rey behauptet in ihrem Brief in der SÄZ 50 [1], eine ungewollte Schwangerschaft sei ein krankmachender Zustand. Das stimmt aber so nicht. Eine ungewollte Schwangerschaft ist zunächst einmal wie andere ungewollte Ereignisse (Krankheit, Unfall, Tod von Angehörigen usw.) eine Belastung, die aber durchaus bewältigt werden kann, vor allem wenn die nötige Unterstützung durch das Umfeld und auch den Staat da ist. Leider gibt es aber durchaus finanzielle Anreize für Schwangerschaftsabbrüche, wozu ich allerdings nicht Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Grundversicherung zähle (die ich für richtig halte!), sondern die Tatsache, dass es für die werdenden Väter, aber auch für Eltern von (jugendlichen) ungewollt Schwangeren am billigsten kommt, die werdende Mutter zu einer Interruptio zu überreden. Sie müssen dann nicht bezahlen und haben keine Umstände mit Hüten des Kindes, die körperliche und seelische Belastung des Schwangerschaftsabbruchs trägt aber die Schwangere allein. Dr. med. Monika Diethelm-Knoepfel, Uzwil 1 Rey A-M. Zum Brief von Daniel Beutler «Schwangerschaftsabbruch: das Rad der Zeit zurückdrehen?». Schweiz Ärztezeitung. 2010;91(50):1993. Weitere Abwertung der Grundversorger Lieber Herr Kollege de Haller Herzlichen Dank für Ihre Replik auf meinen offenen Brief [1]. Leider ist mir Ihre schriftliche Antwort betreffend die Selbstdispensation zu vage, auch wenn sie vom Zentralvorstand und der Delegiertenversammlung besprochen und abgesegnet wurde. Ich sehe nicht ein, weshalb ein Arzt an der differenzierten Abgabe eines Medikaments, was eine Arbeitsleistung darstellt, nicht unterschiedlich verdienen soll. In Analogie dazu verdient ein Apotheker bei der Medikamentenabgabe je nach Preissegment verschieden; der einzige Unterschied ist der, dass das geistige Gut des Arztes auf dem Rezept für den Patienten festgehalten ist und der Apotheker an dieser Fremdverordnung nun auch noch verdient. Der margenunabhängige Verdienst ist ein Schlagwort des Preisüberwachers und der Presse; es ist mir deshalb rätselhaft, dass die FMH diesem Ausdruck mit Kniefall folgt und ihn nicht verteidigt. Sie erwähnen in Ihrer Replik korrekt, dass Sie für den Inhalt von Presseartikeln nicht verantwortlich sind,sollten diese aber falsche Inhalte aufzeigen, so hat der Verband FMH, als Dachverband der niedergelassenen Ärzteschaft, dies klarzustellen und sich zu wehren eine zentrale Aufgabe eines Verbands. Der Verdienst durch die Selbstdispensation ist ein zentraler Teil des Verdiensts des Grundversorgers; ich denke, dass sich der Teil im %- Verdienstsegment bewegt. Diesen grossen Teilverdienstwollen Sie und die FMH-Führung in dieser Grösse in den TARMED-Vertrag überführen. Genau hier kann ich mich nur fragen, wie dies vom Krankenkassenverband bewilligt werden soll. Im letzten Communiqué der Santésuisse vom schreibt der Verband, dass Forderungen der Ärzteschaft zur Revision des TARMED-Tarifs ohne Zusatznutzen für den Patienten nicht akzeptiert werden können und somit abgewiesen würden. Zurück zum neuen Selbstdispensationsmodell der FMH. Sicherlich geben Sie mir recht, dass gleiche Medikamentenkosten entstehen, ob diese durch den Arzt in der herkömmlichen Selbstdispensation verrechnet oder über eine Grossapotheke abgegeben werden. Laut Santésuisse-Statistik finden wir jedoch einen grossen Unterschied in den durchschnittlichen Medikamentenkosten bei Kantonen mit reiner Rezeptur und jener mit reiner Selbstdispensation (ca. 300 Franken). Hier zeigt sich, dass der selbstdispensierende Arzt auf die Preise der Medikamente achtet und mehrheitlich günstigere Generika abgibt. Schliesslich bedeutet das neue FMH-Modell der Selbstdispensation Mehrkosten für das Gesundheitswesen durch gleiche Medikamentenkosten und zusätzliche Kosten, die durch den TARMED-Tarif kompensatorisch abgedeckt werden sollen. Ein Modell, das höhere Gesundheitskosten generiert, das keinen Zusatznutzen für die Versicherten bringt und laut dem neusten Communiqué der Santésuisse deshalb wortgetreu abgelehnt werden muss. Somit wird der von Ihnen vorgeschla- Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 21

20 BRIEFE gene Abgeltungsmodus durch den TARMED- Tarif vom Krankenkassenverband negiert oder mit einem Entgelt eingesetzt, das in keiner Art und Weise dem Verdienstausfall des ärztlichen Medikamentenverkaufs entspricht. Einmal mehr wird der Grundversorger durch Unattraktivität zum Aussterbemodell degradiert und wird mit einem weiteren erheblichen Verdienstverlust bluten müssen. Ich erachte deshalb eine Urabstimmung zum neuen Selbstdispensationsmodell der FMH vor Einführung als von zentraler Bedeutung, um dem von Ihnen hochgelobten, demokratischen Gedankengut des Verbands gerecht zu werden. Dr. med. Hans F. Baumann, Bassersdorf 1 De Haller J, Gähler E. Antwort. Schweiz Ärztezeitung. 2010;91(47):1862. Ich lebe von der Marge Zum Brief «Die FMH steht nicht hinter der Selbstdispensation» [1] und der Antwort des FMH-Präsidenten [2] Wenn ich auf die bisherigen 18 Jahre Praxistätigkeit zurückblicke, so zeigt sich ganz deutlich, dass ich nicht wegen des Tarifs gut gelebt habe, sondern von der Marge beim Verkauf der Medikamente. Das zeigt die Buchhaltung Jahr für Jahr. Der Gewinn der Medikamentenabgabe fällt regelmässig viel höher aus als der Ertrag aus dem Tarif, mit dem man bei korrekter Anwendung höchstens überlebt, aber nicht gut verdient. Dabei gebe ich pro Patient nicht mehr Medikamente ab als meine Kollegen. Regelmässig kürze ich die Dauermedikation bei Spitalaustritt. Trotzdem sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Der Tarif 80 Rappen im Kanton Luzern sichert höchstens das Überleben, der Verdienst wird gut aus dem Mehrwert durch den Medikamentenverkauf. Dieser Gewinn entschädigt indirekt auch für den ganzen Stress, der durch die Betreuung eines grossen Patientenstammes bei vielen Landärzten aufkommt. Denn TARMED gibt lediglich ein Abbild der Zeit, nicht der Intensität. Den Medikamentenverkauf ohne Marge als Abgabe im Tarif zu integrieren, bedeutet, uns zu 100% zu Tarifabhängigen zu machen. Da können Politik und KK jederzeit den Hahn zudrehen, wenn die Kosten weiter steigen. Bei den Medikamenten ist dies schwieriger, will doch auch die Pharmaindustrie für ihre Produkte einen Gewinn machen und hat eine entsprechende Lobby. Mit dem Medikamentenverkauf haben wir ein tarifunabhängiges Standbein! Schlagen wir dieses Standbein ab, schwindet die Attraktivität des Hausarztberufes weiter: für unseren Nachwuchs und für ausländische Kollegen, die bei uns die kommenden Löcher stopfen könnten. Die Tatsache dass bei DRG und Managed Care keine Urabstimmungen (wie beim TARMED) stattfanden, hätte genügend Grund geliefert, um aus der FMH auszutreten. Wenn nun aber die FMH mit Zentralvorstand und Delegiertenversammlung glaubt, sich nicht mehr für ein tarifunabhängiges Einkommen aus dem Medikamentenverkauf einsetzen zu müssen, dann bleiben nur noch pragmatische Schritte: eigenmächtige Anwendung des Tarifs Austritt aus der FMH vorzeitige Aufgabe der Praxistätigkeit Im kommenden März feiere ich meinen 52. Geburtstag. Schade, dass ich in der Adventszeit so etwas schreiben muss. Dr. med. Beat Meister, Hochdorf 1 Baumann H. Die FMH steht nicht hinter der Selbstdispensation. Schweiz Ärztezeitung. 2010;91(47): De Haller J, Gähler E. Antwort. Schweiz Ärztezeitung. 2010;91(47):1862. Décision incompréhensible A côté de mesures utiles, par exemple les réseaux de soins (mais la droite et le lobby des caisses-maladie ont «taclé» notre conseiller fédéral Didier Burkhalter) mon expérience de pédiatre, médecin de santé publique, responsable d un service de santé scolaire d une grande ville, la connaissance que j ai de la situation de précarité d un certain pourcentage de familles,m interpellent au sujet d une décision incompréhensible, le refus de rembourser les lunettes pour les enfants. Passe encore pour les adultes. Mais les enfants doivent obligatoirement fréquenter l école, et le nombre de troubles visuels n est pas mince, largement supérieur à 10 %. Si le raisonnement consistait à dire qu il y a un traitement efficace qui guérit, pourquoi pas. Mais les opérations de cornée sont formellement contre-indiquées durant la croissance, et leur innocuité à long terme pas encore prouvée. Exit donc le raisonnement qui voudrait promouvoir une mesure curative contre une mesure palliative. D autant que la vue évolue, et que la myopie, largement majoritaire, est le fait d un œil trop long. Donc en fait une malformation, même si elle n est pas congénitale! Je crains donc qu il n y ait aucune raisonnement scientifique à cette suppression de remboursement, sachant que les enfants doivent y voir clair pour apprendre à lire (tiens donc) et que personne ne porte des lunettes médicales par plaisir. Ce non-remboursement est juste un obstacle inutile, mais dispendieux pour les familles à budget serré, alors que des grandes succursales ont fait l effort de fabriquer à bas prix, et que c est un médecin qui prescrit! Ce n est pas un traitement de «confort» ou «esthétique». Le questionnement est en fait éthique. Notre ministre de la santé voudrait-il donc promouvoir la théorie que seule la souffrance fonde l approche médicale et les prestations (comme pour la vieille dame qui a de l arthrose et a droit à ses médicaments, mais n en guérira pas) et non pas une authentique vision de santé publique, qui consiste à assurer aux personnes, dans des limites raisonnables, une pleine exploitation de leurs capacités (comme l enfant qui a besoin de lunettes). J en viens à me demander s il y a au département des personnes aptes à comprendre la santé publique, y travaillent et prennent vraiment les décisions. L effort d économie est louable, mais malheureusement il n apparaît dans les décisions récentes pas de ligne de réflexion claire. Dommage pour un début de mandat! Dr Virgile Woringer, Lausanne Integrierte Versorgung ein Weg in die Zukunft! Antwort auf den Brief von Dr. med. Roman Buff [1] Wer diesen Brief genau studiert, dem müssen als einigermassen rational denkendem Menschen die Haare zu Berge stehen. Zitat: Die freie Arztwahl ist im Ärztenetz mit leichten Einschränkungen gewährleistet. Diese Argumentation verwendet z.b. auch die Katholische Kirche oder der Islam: Dein Denken ist frei, Du musst nur zu uns kommen und das tun, was wir Dir sagen. Entweder es ist freie Arztwahl, dann gibt es keine Einschränkungen, und sonst ist sie eben nicht frei. Ende der Diskussion. Alles andere ist Haarspalterei. Ich möchte damit gewisse Möglichkeiten und gute Optionen von Managed-Care-Modellen nicht prinzipiell verurteilen, man leistet der Sache aber einen Bärendienst, wenn man Dinge behauptet, die einfach nicht stimmen. Die Vorteile einer integrierten Versorgung sind bestechend. Was immer wieder vergessen wird, ist, dass es Regionen gibt, in denen das schon seit hundert Jahren praktiziert Schweizerische Ärztezeitung Bulletin des médecins suisses Bollettino dei medici svizzeri 2011;92: 1/2 22

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