Informationsbroschüre für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (SIGNAL IDUNA AB UBR 2011)

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1 Apr11 Unfallversicherung Informationsbroschüre für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (SIGNAL IDUNA AB UBR 2011) SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG Stand:

2 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben sich für einen leistungsstarken Partner entschieden. Die SIGNAL IDUNA Gruppe bietet sämtliche Vorsorge- und Finanzprodukte aus einer Hand in einem Haus an. Mit rund 10,5 Millionen versicherten Personen und Verträgen nimmt sie eine hervorragende Stellung im Konzert der großen deutschen Versicherungsgruppen ein. Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über wichtige Vertragsbestimmungen zu Ihrem zukünftigen Versicherungsschutz. Auf den ersten Seiten erhalten Sie einen Überblick zu Ihrem Versicherungsvertrag. Die Auswahl und die Reihenfolge der Themen entsprechen der vom Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV). Den dann folgenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, den Besonderen und Zusatz-Bedingungen sowie weiteren gesetzlichen Grundlagen können Sie detailliertere Informationen entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter natürlich gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Versicherungsschein, der Ihnen nach der Antragsaufnahme zugeht.

3 Inhaltsverzeichnis Für Ihren Vertragsabschluss sind folgende Vertragsbestimmungen, Rechtsverordnungen und Bedingungen relevant (Zutreffendes wird durch den für Sie zuständigen Ansprechpartner angekreuzt): Ihre Informationen nach 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und weitere Unterlagen nach 19 (1) und 19 (5) VVG Seite Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung 03 Informationen nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Kundeninformation zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung 05 Informationen nach 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Kundeninformation zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung 07 Informationen nach 2 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (SIGNAL IDUNA AB UBR 2011) 09 Unter Punkt 2 dieser Bedingungen sind alle versicherbaren Leistungsarten aufgeführt. Für das Ihnen unterbreitete Angebot bzw. für Ihren Vertrag haben nur die von Ihnen ausgewählten Leistungsarten Gültigkeit o Tarif-Variante Kompakt o Tarif-Variante Optimal o Tarif-Variante Exklusiv o Tarif-Variante Kompakt-AKTIV o Tarif-Variante Optimal-AKTIV o Tarif-Variante Exklusiv-AKTIV Verzeichnis der Besonderen und Zusatz-Bedingungen 45 Besondere und Zusatz-Bedingungen 47 Für das Ihnen unterbreitete Angebot bzw. für Ihren Vertrag haben nur die für Ihre ausgewählte Tarif-Variante zutreffenden Besonderen- und Zusatz-Bedingungen Gültigkeit Berufsgruppenverzeichnis der SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG für die Unfall- 85 versicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 88 Auszug aus der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen 91 (VVG-Informationspflichtenverordnung-VVG-InfoV) Auszug aus der Satzung der SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG 94 Merkblatt zur Datenverarbeitung 95 1

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5 Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Informationen nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Dieses Produktinformationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Beachten Sie bitte, dass die hier genannten Informationen nicht abschließend sind. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (SIGNAL IDUNA AB UBR 2011) sowie den Besonderen und Zusatz-Bedingungen. 1 Welche Art von Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Unser Vorschlag bezieht sich auf eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung. 2 Was ist versichert? Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person zustoßen. Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich, weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dies kann z. B. durch stolpern, ausrutschen oder auch durch einen Verkehrsunfall hervorgerufen werden. Krankheiten (z.b. Schlaganfälle, Herzinfarkte) und Abnutzungserscheinungen (z.b. Rückenleiden durch ständiges Sitzen) sind dagegen nicht mitversichert. Einzelheiten dazu finden Sie in Ziffer 1 der SIGNAL IDUNA AB UBR Ihr Leistungsanspruch ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsarten, die Sie Ihrem Antrag entnehmen können. Leistungsarten sind z.b. Invaliditätsleistung, Unfallrente, Leistungen bei Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit (Tagegeld), bei Krankenhausaufenthalt (Krankenhaustagegeld) oder im Todesfall. Die Leistungsvoraussetzungen der einzelnen Leistungsarten finden Sie in Ziffer 2 der SIGNAL IDUNA AB UBR Die eingezahlten Beiträge erhalten Sie in Höhe des mit Ihnen prozentual vereinbarten Rückzahlungsanspruches zurück, und zwar auf Jahreszahlungsbasis mit Ausnahme der Versicherungssteuer, die der Versicherer an das Finanzamt abführen muss. Sie erhalten die garantierte Beitragsrückzahlung zu dem/den vereinbarten Auszahlungstermin(en), unabhängig von erbrachten Unfall-Leistungen. Einzelheiten dazu finden Sie in den Ziffern 11 und 12 der SIGNAL IDUNA AB UBR Wie hoch ist der Beitrag, und was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Der Einmalbeitrag beträgt EUR. Der monatliche Beitrag beträgt EUR. Sie können alternativ auch vierteljährlich, halbjährlich (2% Nachlass) oder jährlich (4% Nachlass) zahlen. Der Einmal- oder Erstbeitrag wird unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines fällig, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Folgebeiträge sind rechtzeitig bei Fälligkeit zu zahlen. Der Beitrags-Zeitraum richtet sich nach dem Zahlungsrhythmus. Bitte beachten Sie: Die verspätete oder unterlassene Zahlung von Beiträgen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zur Beendigung des Vertrages führen. 4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern; der Beitrag wäre sonst unangemessen hoch. Deshalb sind einige Fälle im angebotenen Versicherungsschutz nicht eingeschlossen, die sich nach den Bestimmungen Ihres Tarifes und evtl. individuellen Merkmalen der versicherten Person richten. So besteht z. B. kein Versicherungsschutz, wenn Sie als Fahrer oder Beifahrer eines Motorfahrzeuges an Rennveranstaltungen teilnehmen oder Führer oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges bzw. eines Luftsportgerätes sind. Einzelheiten dazu finden Sie in Ziffer 5 der SIGNAL IDUNA AB UBR

6 5 Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Bereits vor Vertragsschluss haben Sie bestimmte Pflichten (so genannte Obliegenheiten) zu erfüllen. Vor allem ist es erforderlich, dass Sie uns alle im Antrag gestellten Fragen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. So sind wir gegebenenfalls nicht oder nur teilweise zur Leistung verpflichtet. Ferner können wir unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Einzelheiten dazu finden Sie in Ziffer 27 der SIGNAL IDUNA AB UBR Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Auch während der Vertragslaufzeit haben Sie bestimmte Pflichten zu erfüllen. Es ist u. a. erforderlich, dass Sie uns alle risikoerheblichen Änderungen, nach denen wir Sie auch bei Vertragsabschluss gefragt hatten (z. B. Ihre berufliche Tätigkeit, Sonderrisiken), unverzüglich und vollständig mitteilen. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. So sind wir gegebenenfalls nicht oder nur teilweise zur Leistung verpflichtet. Ferner können wir unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Einzelheiten dazu finden Sie in den Ziffern 5 und 6 der SIGNAL IDUNA AB UBR Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles, und welche Folgen hätte die Nichtbeachtung für Sie? Tritt ein Versicherungsfall ein (z. B. Sie verletzen sich auf Grund eines häuslichen Unfalles), haben Sie ebenfalls bestimmte Pflichten zu erfüllen. Vor allem ist es notwendig, uns den Schaden unverzüglich mitzuteilen. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann für Sie schwerwiegende Konsequenzen haben. So sind wir gegebenenfalls nicht oder nur teilweise zur Leistung verpflichtet. Ferner können wir unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Einzelheiten dazu finden Sie in den Ziffern 7 und 8 der SIGNAL IDUNA AB UBR Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, sofern der Einmal- oder Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, siehe dazu auch Nr. 3. Der Versicherungsschutz endet zum Wirksamkeitstermin einer Kündigung in einem der unter Nr. 9 genannten Fälle, spätestens jedoch zum vereinbarten Ablauftermin, der Ihrem Versicherungsschein entnommen werden kann. 9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden? Der Vertrag kann gekündigt werden zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres; im Schadensfall; durch uns, wenn Sie Beiträge verspätet oder gar nicht zahlen. Nach einer Kündigung wird der Vertrag in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt. Einzelheiten dazu finden Sie in Ziffer 13 der SIGNAL IDUNA AB UBR

7 Kundeninformation zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Informationen nach 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers sowie vertretungsberechtigte Personen SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG Joseph-Scherer-Str. 3, Dortmund info@signal-iduna.de HR B 19108, AG Dortmund vertreten durch die Vorstände: Reinhold Schulte (Vorsitzender), Dr. Karl-Josef Bierth, Jens O. Geldmacher, Marlies Hirschberg-Tafel, Michael Johnigk, Ulrich Leitermann, Michael Petmecky, Dr. Klaus Sticker, Prof. Dr. Markus Warg, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Günter Kutz Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers besteht im Abschluss und in der Verwaltung sowie Durchführung von Versicherungsverträgen. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Der Ihnen vorgelegte Vorschlag hat eine Gültigkeit von 3 Monaten, ab Erstellungsdatum. Sofern vom Gesetzgeber eine Änderung der Versicherungssteuer beschlossen wird, ist eine entsprechende Änderung des Beitrages zu berücksichtigen. Hinweis auf Kapitalanlage-Risiken Die Gesamtleistung setzt sich aus den vertraglich garantierten Leistungen und den nicht garantierten Werten aus der Überschussbeteiligung zusammen. Deren Höhe ist abhängig von der Entwicklung auf den Kapitalmärkten. Aufgrund der Volatilität der Kapitalmärkte können auch bei einer risikobewussten, ausgewogenen Anlagepolitik in der Vergangenheit erzielte Ergebnisse nicht für die Zukunft garantiert werden. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Art, Umfang und Fälligkeit Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie in Ihrem persönlichen Vorschlag. Preis der Versicherung Den Gesamtpreis der angebotenen Versicherung finden Sie in Ihrem Produktinformationsblatt sowie in Ihrem persönlichen Vorschlag. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Antragstellers auf Versicherungsschutz und die Annahme des Antrages durch den Versicherer. Das Zustandekommen des Vertrages wird vom Versicherer durch die Ausstellung eines Versicherungsscheins oder einer Annahmeerklärung bestätigt. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und dieser Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, Dortmund Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dieser Anteil berechnet sich wie folgt: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit: 1/360 der Jahresprämie 1/180 der Halbjahresprämie 1/90 der Vierteljahresprämie 1/30 der Monatsprämie 5

8 Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Abrechnung von Verträgen über vorläufige Deckung steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Über Ihr Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen werden Sie in dem Ihnen zugehenden Versicherungsschein nochmals ausdrücklich belehrt. Ende der Widerrufsbelehrung Kündigung/Beendigung des Vertrages Der Vertrag kann jeweils zum Ende jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss uns 3 Monate vor diesem Termin zugegangen sein. Eine Kündigung durch uns ist möglich, wenn Sie mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug geraten. Nach einem Schadensfall können beide Parteien den Vertrag innerhalb eines Monats nach Leistungsauszahlung bzw. im Falle einer Leistungsablehnung nach Klageerhebung kündigen. Eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung kann sofort nach Zugang wirksam werden. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach Zugang wirksam. Eine Kündigung muss in allen Fällen in Schriftform erfolgen. Bei einer Kündigung des Vertrages wird die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt. Auch ohne gesonderte Kündigung endet der Vertrag zum vereinbarten Ablauftermin. Mitgliedstaaten der EU, deren Recht der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde gelegt wird Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt. Sprachen der Vertragsbedingungen und der Vertragsinformationen/Sprache der Kommunikation der Versicherer und Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit Die Versicherungsbedingungen und die vorab ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Der Versicherer verpflichtet sich, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache zu führen. Möglichkeiten des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Um dem Versicherungsnehmer den Zugang zu einer außergerichtlichen Einigung bei Beschwerden oder Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Versicherer zu ermöglichen, kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Der Schlichtungssuchende kann sich wenden an den Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin. Die Möglichkeit des Versicherungsnehmers, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Eine Beschwerde des Versicherungsnehmers kann auch direkt gerichtet werden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 6

9 Kundeninformation zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung Informationen nach 2 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Berechnungsgrundsätze für die Überschussermittlung In unseren Berechnungsgrundsätzen für die Überschussermittlung und -beteiligung legen wir allen Wert darauf, unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber in jedem Fall erfüllen zu können. Dieser Ansatz führt zunächst zu einer eher vorsichtigen Kalkulation unserer Produkte, um ausreichend Vorsorge für Veränderungen der Kapitalmärkte, ungünstige Entwicklungen bei uns versicherter Risiken und der Kosten zu treffen. Im Regelfall werden auf diese Weise von uns laufend Überschüsse erwirtschaftet, die wir Ihnen im Rahmen Ihres Vertrages gutschreiben. Umfassende Einzelheiten zu diesem Thema können Sie der Ziffer 12 der SIGNAL IDUNA AB UBR 2011 entnehmen. Rückkaufswerte Ihrer Versicherung Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Kapitalversicherung haben Sie die Möglichkeit zum selben Termin den vorhandenen Wert des Vertrages (Rückkaufswert) zu verlangen. Die konkreten Rückkaufswerte können Sie der im Rahmen unseres Produktvorschlages dargestellten Tabelle in der Spalte mit der Bezeichnung Rückkaufswert entnehmen. Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung Bei Kündigungen wird der Vertrag in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt, wenn sich aus den bereits im Vertrag vorhandenen Werten für die beitragsfreie Kapitalversicherung, eine Summe von mindestens 600 EUR im Jahr berechnet. Ist die Mindestsumme nicht erreicht, erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswerts. Die konkreten Werte bei Beitragsfreistellung können Sie der im Produktvorschlag abgebildeten Tabelle in der Spalte mit der Bezeichnung Beitragsfreie Kapitalversicherung entnehmen. Garantieumfang Ihrer Werte bei Beitragsfreistellung/Ihrer Rückkaufswerte Den genannten Tabellen können Sie die Werte bei Beitragsfreistellung und die Rückkaufswerte entnehmen: Die in den Spalten mit den Bezeichnungen Beitragsfreie Kapitalversicherung Rückkaufswert genannten Werte sind garantiert. Steuerregelung Die nachfolgenden Hinweise zur steuerlichen Behandlung Ihrer Versicherung beruhen auf den zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 1. Einkommensteuer Beiträge: Leistungen: Die Beiträge können Sie steuerlich nicht geltend machen. Kapitalzahlungen im Todesfall sind stets einkommensteuerfrei. Rentenzahlungen aus den Leistungsarten Unfallrente sowie Unfallrente mit BU-Schutz (wenn diese versichert sind), müssen mit ihrem Ertragsanteil versteuert werden. Wird eine Kapitalauszahlung im Erlebensfall (bei Ablauf der Versicherungsdauer oder Kündigung) fällig, sind 50 % der Erträge zu versteuern, wenn - Sie zu diesem Zeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet haben und - der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Auch wenn die Erträge nur zu 50 % der Besteuerung unterliegen, müssen wir die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer auf die vollen Erträge berechnen und abführen. Um die hälftige Besteuerung zum individuellen Steuersatz zu erhalten, müssen Sie diese Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. 7

10 Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, sind 100 % der Erträge zu versteuern. Von den zu versteuernden Erträgen müssen wir 25 % Kapitalertragsteuer und sonstige gesetzliche Abgaben (z. B. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer) einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Steuerabzug hat grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer), deshalb ist eine Angabe der Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung im Regelfall nicht erforderlich. 2. Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Versicherungsleistungen, die nicht an den Versicherungsnehmer erbracht werden, unterliegen grundsätzlich der Erbschaftbzw. Schenkungsteuer; es gelten jedoch Freibeträge, sodass eventuell keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt. 3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (Verkauf auf dem Zweitmarkt) Bei Verkauf Ihrer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird von uns keine Steuer einbehalten. Wir sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihr Wohnfinanzamt zu informieren. Der Überschuss aus der Veräußerung ist von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Besteuerung erfolgt mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). 8

11 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (SIGNAL IDUNA AB UBR 2011) Doppelte Vorsorge in einem Vertrag: Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung bietet Ihnen neben dem wichtigen Unfall-Versicherungsschutz ein zusätzliches Plus durch den Spareffekt in Form der garantierten Beitragsrückzahlung. Sie erhalten die von Ihnen gewählte garantierte Beitragsrückzahlung zu dem vereinbarten Auszahlungstermin bzw. zu den vereinbarten Auszahlungsterminen, und zwar unabhängig von erbrachten Unfall-Leistungen. Bei Abschluss des Vertrages können Sie die folgenden Komponenten entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse flexibel gestalten: - Vertragsdauer - Beitragszahlungsdauer - Beitragsfreie Jahre - Einmalige Kapitalauszahlung oder monatliche/jährliche Teilauszahlungen Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfang in der Unfallversicherung 1 Was ist in der Unfallversicherung versichert? 2 Welche Leistungsarten können in der Unfallversicherung vereinbart werden? 2.1 Invalidität 2.2 Unfallrente 2.3 Todesfall 2.4 Krankenhaustagegeld 2.5 Genesungsgeld 2.6 Sofortleistung bei Schwerverletzungen 2.7 Tagegeld 2.8 Kosmetische Operationen 2.9 Bergungskosten 2.10 Unfallzeitrente 2.11 Unfall-Rentenkapital 2.12 Happy Holiday 2.13 Reha-Management 2.14 Pflege-/Hilfsleistungen 3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen in der Unfallversicherung? 4 Entfällt 5 In welchen Fällen ist in der Unfallversicherung der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 6 Was müssen Sie in der Unfallversicherung beachten? - bei vereinbartem Kinder-Tarif - bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Der Leistungsfall in der Unfallversicherung 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten? 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? 9 Wann sind die Leistungen in der Unfallversicherung fällig? Der Versicherungsumfang in der Kapitalversicherung 10 Was ist in der Kapitalversicherung versichert? 11 Wie hoch ist die Kapitalleistung, wann wird sie ausgezahlt? 12 Welche Überschussbeteiligung können Sie zusätzlich erwarten? 13 Wann und wie wird Ihre Kapitalversicherung in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt? 14 Wann und in welcher Höhe können Sie zu Ihrer Kapitalversicherung den Rückkaufswert verlangen? 9

12 Die Auszahlungen aus der Kapitalversicherung 15 Wer erhält die Auszahlung aus der Kapitalversicherung? 16 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein und was ist sonst bei Auszahlung aus der Kapitalversicherung zu beachten? Die Vertragsdauer 17 Für welche Dauer wird der Vertrag abgeschlossen? 18 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 19 Wann endet der Versicherungsvertrag? 20 Wann endet die Unfallversicherung? 21 Kündigung der Unfallversicherung nach Versicherungsfall 22 Was geschieht, wenn die Unfallversicherung vor Vertragsende gekündigt wird? 23 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen Der Versicherungsbeitrag 24 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen? Weitere Bestimmungen 25 Abschlusskosten 26 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander? 27 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 28 Entfällt 29 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 30 Welches Gericht ist zuständig? 31 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 32 Welches Recht findet Anwendung? 33 Neufestsetzung der Beiträge im Falle von Änderungen der Rechungsgrundlagen 10

13 Der Versicherungsumfang in der Unfallversicherung 1 Was ist in der Unfallversicherung versichert? 1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit der Unfallversicherung zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie oder die versicherte Person den Erstwohnsitz für länger als ein Jahr ins Ausland verlegen. 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherungsschutz besteht für den Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist. 1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule - ein Gelenk verrenkt wird oder - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. 1.5 Versicherungsschutz besteht auch bei Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe. Hier gehen wir auch dann von einer Plötzlichkeit aus, wenn die versicherte Person den Einwirkungen mehrere Stunden ausgesetzt war, ohne sich dem entziehen zu können. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen. 1.6 Versicherungsschutz besteht auch für Erfrierungen. 1.7 Versicherungsschutz besteht auch für unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche. 1.8 Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen oder Tieren erleidet. 1.9 Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschädigungen, welche die versicherte Person durch einen unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug erleidet Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei Terroranschlägen außerhalb von Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten Auf die Regelungen über Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für die Ziffern und alle Leistungsarten. 2 Welche Leistungsarten können in der Unfallversicherung vereinbart werden? Die Leistungsarten, die versichert werden können, werden im Folgenden oder in den Besonderen oder Zusatz-Bedingungen beschrieben. Die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, ergeben sich aus dem Versicherungsschein. Nur für diese Leistungsarten besteht Versicherungsschutz. 11

14 2.1 Invalidität Voraussetzungen für die Leistung: Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität ist - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns schriftlich geltend gemacht worden Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt Art und Höhe der Leistung: Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag Grundlagen für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. 12

15 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer und Ziffer zu bemessen Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden nicht berücksichtigt Verstirbt die versicherte Person - aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. 2.2 Unfallrente Voraussetzungen für die Leistung: Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Der Unfall hat zu einem ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt. Vereinbarte besondere Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen bleiben für die Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt. Die Invalidität ist - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns schriftlich geltend gemacht worden Art und Höhe der Leistung: Grundlagen für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % 13

16 andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer und Ziffer zu bemessen Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden nicht berücksichtigt Wir zahlen die Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt Beginn und Dauer der Leistung: Die Unfallrente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, - monatlich im Voraus Die Unfallrente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - die versicherte Person verstirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit Zusätzlich werden 12 Monatsrenten als einmaliger Kapitalbetrag an die bezugsberechtigte Person gezahlt, wenn die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - gleichgültig, aus welcher Ursache - später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt und ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer entstanden war. 2.3 Todesfall Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres verstorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin. 14

17 2.3.2 Höhe der Leistung: Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme geleistet. 2.4 Krankenhaustagegeld Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung Höhe und Dauer der Leistung: Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens für 3 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. 2.5 Genesungsgeld Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befand sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und ist hieraus entlassen worden. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Rehabilitationseinrichtungen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung Höhe und Dauer der Leistung: Wir zahlen das Genesungsgeld für die Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthaltes in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, längstens für 3 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. 2.6 Sofortleistung bei Schwerverletzungen Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat durch einen unter den Vertrag fallenden Unfall folgende schwere Verletzungen erlitten: - Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks - Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand - Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusio) oder Hirnblutung - Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma Brüche langer Röhrenknochen an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten gewebezerstörende Schäden an 2 inneren Organen oder Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: - Bruch eines langen Röhrenknochens, - Bruch des Beckens, - Bruch der Wirbelsäule, 15

18 - gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs - Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30% der Körperoberfläche - Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/ Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachzuweisen Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns schriftlich geltend gemacht worden Art und Höhe der Leistung: Wir zahlen eine Sofortleistung in Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungssumme. 2.7 Tagegeld Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist unfallbedingt - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und - in ärztlicher Behandlung Der Versicherungsschutz eines mitversicherten Tagegeldes entfällt zum 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die berufliche Tätigkeit der versicherten Person endet. Die Aufgabe der Berufstätigkeit müssen Sie, als unser Versicherungsnehmer, uns unverzüglich mitteilen Höhe und Dauer der Leistung: Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet. Die Zahlung beginnt ab dem im Versicherungsschein für die versicherte Person genannten Zeitpunkt. 2.8 Kosmetische Operationen Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres Soweit ein Ersatzpflichtiger für die Leistung eintreten muss, kann Ihr Erstattungsanspruch gegen uns nur für die restlichen Kosten erhoben werden. 16

19 2.8.2 Art und Höhe der Leistung: Wenn dieser Kostenersatz von uns beitragsfrei geboten wird, ist die Höhe der Leistung insgesamt auf EUR je Unfall begrenzt. Die Höherversicherung des Kostenersatzes gegen gesonderten Beitrag ist möglich. Wir leisten Ersatz für nachgewiesene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten sowie - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus Wir leisten nicht für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten Bestehen für die versicherte Person bei der SIGNAL IDUNA Gruppe mehrere Unfallversicherungen, kann die beitragsfreie Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 2.9 Bergungskosten Art der Leistung und Voraussetzungen: Wir ersetzen nach einem Unfall die nachgewiesenen Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Kosten berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war Soweit ein Ersatzpflichtiger für die Leistung eintreten muss, kann Ihr Erstattungsanspruch gegen uns nur für die restlichen Kosten erhoben werden Höhe der Leistungen: Die Höhe der Leistung ist insgesamt auf EUR je Unfall begrenzt Bestehen für die versicherte Person bei der SIGNAL IDUNA Gruppe mehrere Unfallversicherungen, können die beitragfreien Bergungskosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden Unfallzeitrente Voraussetzungen für die Leistung: Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Der Unfall hat zu einem ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt. Vereinbarte besondere Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen bleiben für die Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt. 17

20 Die Invalidität ist - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns schriftlich geltend gemacht worden Art und Höhe der Leistung: Grundlagen für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer und Ziffer zu bemessen Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden nicht berücksichtigt Wir zahlen die Unfallzeitrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. 18

21 Beginn und Dauer der Leistung: Die Unfallzeitrente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, - monatlich im Voraus Die Unfallzeitrente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - das im Versicherungsschein vereinbarte Endalter vollendet wird - die versicherte Person verstirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit Zusätzlich werden 12 Monatsrenten als einmaliger Kapitalbetrag an die bezugsberechtigte Person gezahlt, wenn die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - gleichgültig, aus welcher Ursache - später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt und ein Anspruch auf Rentenzahlung nach Ziffer entstanden war Unfall-Rentenkapital Voraussetzungen für die Leistung: Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Der Unfall hat zu einem ermittelten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt. Vereinbarte besondere Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen bleiben für die Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt. Die Invalidität ist - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns schriftlich geltend gemacht worden Kein Anspruch auf Unfall-Rentenkapitalleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt Art und Höhe der Leistung: Das Unfall-Rentenkapital zahlen wir als Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Grundlagen für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: 19

22 Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer und Ziffer zu bemessen Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden nicht berücksichtigt Verstirbt die versicherte Person - aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Unfall-Rentenkapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre Happy Holiday Voraussetzungen für die Leistungen: Die versicherte Person hat - Unfallversicherungsschutz gemäß den SIGNAL IDUNA AB UBR mindestens 100 km vom Erstwohnsitz entfernt im In- oder Ausland, einen unter den Vertrag fallenden entschädigungspflichtigen außerberuflichen Unfall im Sinne der SIGNAL IDUNA AB UBR

23 Invaliditätsleistung Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt nach Ziffer 2.1 und 3 der SIGNAL IDUNA AB UBR 2011 dauerhaft um mindestens 50 % beeinträchtigt ist. Die Invalidität ist - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns schriftlich geltend gemacht worden Die Fälligkeit der Leistung ergibt sich nach Ziffer 9 der SIGNAL IDUNA AB UBR Art und Höhe der Leistung: Gipsgeld Wir leisten je Unfall eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme. Ein Leistungsanspruch besteht, wenn das Unfallereignis zu einer der folgenden Unfallverletzungen führt: - Bruch eines Knochens, - vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel Die Leistung kann längstens bis zum Ende des 3. Unfalljahres, vom Unfalltag an gerechnet, verlangt werden Das Vorliegen der Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachzuweisen Art und Höhe der Leistung: Wir leisten einmal je Unfall einen Betrag in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme Unfall-Krankenhausgeld Ein Leistungsanspruch besteht, wenn das Unfallereignis innerhalb von 6 Monaten vom Unfalltag an gerechnet km vom Erstwohnsitz entfernt zu einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung - von mindestens 2 Tagen geführt hat Art und Höhe der Leistung: Wir leisten einmal je Unfall in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme Telefonkostenzuschuss Wir zahlen einmal je Unfall einen Telefonkostenzuschuss in Höhe der im Versicherungsschein genannten Summe. 21

24 Der Telefonkostenzuschuss kann längstens innerhalb von 3 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, verlangt werden Reha-Management Im Rahmen des Reha-Managements begleiten Sie medizinisch ausgebildete Fachkräfte. Doc24 Ihr persönlicher Reha-Manager Voraussetzungen für die Leistungen: Der Versicherte hat durch einen unter den Vertrag fallenden Unfall eine der folgenden Verletzungen: Frakturen mit Nervenschädigungen oder Gelenkfrakturen - der Schulter/des Schultergelenkes oder - des Armes/des Ellenbogengelenkes oder - der Hand/ des Handgelenkes (nicht isolierte Fingerfrakturen) oder - des Beines/des Hüftgelenkes oder - des Knies/des Kniegelenkes oder - des Fußes/des Sprunggelenkes (nicht isolierte Zehenfrakturen) oder Frakturen - des Beines: Schenkelhals-/Oberschenkelhalsfraktur oder Schienbeinkopffraktur oder - des Armes: Oberarmhals-/Oberarmkopffraktur oder - der Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen) oder - Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand oder - Rupturen von Sehnen oder Bändern an Schulter, Arm, Hand (nicht isolierte Fingerverletzungen), Bein oder Fuß (nicht isolierte Zehenverletzungen) oder - Verbrennungen II. und/oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche oder - Schädel-Hirn-Verletzung: Knöcherne Verletzung der Schädeldecke oder Hirnblutung. Außerdem besteht ein Leistungsanspruch wenn - die versicherte Person sich wegen des Unfalls mindestens 10 Tage (zusammenhängender Zeitraum) in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befunden hat oder - die versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 % (gemäß Ziffer 2.1 (Invaliditätsleistung) der SIGNAL IDUNA AB UBR 2011) beeinträchtigt bleiben wird Reha-Maßnahmen müssen vom Behandler empfohlen und als notwendig angesehen werden, medizinisch genesungsrelevant und von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sein. Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Befundbericht nachgewiesen. 22

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