genehmigte Version vom 8. Dezember 2014
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- Katarina Lehmann
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1 Operationelles Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 genehmigte Version vom 8. Dezember 2014 Für die europäische Kohäsionspolitik begann im Januar 2014 eine neue siebenjährige Förderperiode. Zur Ausgestaltung der Kohäsionspolitik wurden nach mehrjähriger Verhandlung zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament die europäischen Förderrichtlinien festgelegt. Die Mittel für diese Förderperiode belaufen sich auf 325 Mrd. Euro, dies entspricht rund einem Drittel des gesamten EU- Budgets. Deutschland erhält davon 17 Mrd. Euro. Zur Kohäsionspolitik gehören für das Land Hessen die drei Fonds: Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Bundesländer setzen die europäische Kohäsionspolitik im Rahmen der Strukturfondsverordnungen durch sogenannte Operationelle Programme (OP) um. Das Operationelle Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 wurde auf der Basis des Gemeinsamen Strategischen Rahmens der EU, der Partnerschaftsvereinbarung für die Bundesrepublik Deutschland sowie einer regionalspezifischen sozio-ökonomischen Analyse und Stärken-Schwächen-Untersuchung für Hessen erstellt. Am 12. Dezember 2014 wurde das EFRE-OP in Hessen von der Europäischen Kommission genehmigt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Förderschwerpunkten und möglichen Fördermaßnahmen. Der operative Förderstart ist für Ende des ersten Halbjahres 2015 geplant. Maßnahmen werden mit maximal 50 % aus dem EFRE gefördert. Prioritätsachsen und Mittelausstattung Das hessische EFRE-Programm hat eine Mittelausstattung von 240,7 Mio. Euro und umfasst vier fachliche Prioritätsachsen 1 und eine Prioritätsachse zur Technischen Hilfe 2. Die prozentuale Mittelaufteilung gestaltet sich wie folgt: 1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (38,15 %, 91,8 Mio. Euro), 1 Das Land Hessen konnte aus einem Prioritätenkatalog bestimmte Prioritäten auswählen, wobei mindestens 80% der Gelder für die Prioritäten Innovation, KMU und Energieeffizienz eingeplant werden mussten. 2 Die Technische Hilfe finanziert Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle des Operationellen Programms. 1
2 2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Gründungsförderung (25,54 %, 61,5 Mio. Euro), 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft (17,9 %, 43,1 Mio. Euro) sowie 4. Nachhaltige Stadtentwicklung (14,41 %, 24,7 Mio. Euro). Für die Technische Hilfe sind 4 % der Gelder vorgesehen. 6 % der Gelder werden als leistungsgebundene Reserve zurückgehalten und später auf die Prioritätsachsen verteilt. Zur Messung des Outputs und der Ergebnisse der Projekte werden bereits im Programm Indikatoren festgehalten. Fördergebiet Ganz Hessen bleibt förderfähig, aber es wird gewisse Vorranggebiete für strukturschwache Landesteile geben. Diese sind, wie in der Förderperiode , Kassel, Gießen, Odenwald und Biblis. 40 % des Landes (gemessen an Einwohnern) sollen mindestens 60 % der Mittel bekommen. Eine Anpassung der Vorranggebiete ist bei Änderung der sozioökonomischen Situation möglich. Soweit Projekte außerhalb der Vorranggebiete gefördert werden, müssen sie einen erheblichen Beitrag zur Europa-2020-Strategie leisten und sollen, wenn möglich, auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den Vorranggebieten ausstrahlen. Partnerschaft Bei der Projektauswahl und -umsetzung will das Land Hessen eine angemessene Partnerschaft, soweit dies möglich ist, berücksichtigen. Insbesondere bei der Prioritätsachse 1 soll bei der Förderung von Clustern und Netzwerken ein breites Spektrum von regionalen Akteuren aus dem öffentlichen und privaten Sektor mit eingebunden werden. Infrastrukturprojekte müssen in regionale Entwicklungskonzepte eingepasst werden. Regionalforen und Regionalmanagements sollen bei der Prioritätensetzung und Auswahl der Projekte eingebunden werden. Dies gilt auch bei der Prioritätsachse 4 im Bereich Stadterneuerung. Kohärenz mit anderen Förderpolitiken der EU Es gibt keinen Multifondsansatz, allerdings sollen andere Förderprogramme komplementär zum EFRE genutzt werden. Dabei wird aber auf eine klare Trennung gesetzt. Der EFRE kann z. B. Unternehmen und wirtschaftsnahe Infrastrukturen fördern, der ESF hat hingegen eine personenbezogene Förderung. ESF und EFRE sollen sich ergänzen. Es kann eine Verknüpfung von ELER und ländlichen Entwicklungskonzepten mit EFRE-Geldern geben, aber die Förderinstrumente müssen ganz klar voneinander abgetrennt sein. Es soll keine Doppelförderung bei einzelnen Ausgabenpositionen geben. Dies gilt auch für Horizon
3 Prioritätsachsen im Detail Nach der Tabelle, die die Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten erfasst, wird näher auf die verschiedenen Investitionsprioritäten und eingegangen. Prioritätsachse 1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Gründungsförderung Investitionspriorität 1.1 Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation 1.2 Förderung von Investitionen der Unternehmen in (Forschung und Innovationen (F&I), Transfer und Clusternetzwerke 2.1 Förderung des Unternehmergeistes, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen auch durch Gründerzentren 2.2 Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 - Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 3.1 Investitionen von KMU zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur Einsparung von Wertstoffen und zur Etablierung von Wertstoffkreisläufen 3.2 Angewandte Energieforschung; Pilot- und Demonstrationsanlagen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien 3.3 Energetische Modernisierung öffentlicher Gebäude 4.1 Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, einschließlich Sanierung von Industriebrachen und Verringerung von Luftverschmutzung 4. Nachhaltige Stadtentwicklung 4.2 Förderung des Unternehmergeistes, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, einschließlich Innovationszentren 4.3 Förderung von Strategien zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen. 3
4 Prioritätsachse 1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Investitionspriorität 1.1 Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation Hier stehen die in der hessischen Innovationstrategie definierten Schlüsselbereiche im Fokus: - Life Science, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft, - Umwelttechnologie, Energietechnologie und Ressourceneffizienz, - Informations- und Kommunikationstechnologien - Automatisierung und Systemtechnik, - Nano- und Materialtechnologie, - innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte, Elektromobilität, - Finanzwirtschaft sowie - Kultur- und Kreativwirtschaft. Im Bereich Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Innovation sind drei Maßnahmenlinien geplant, die aufeinander aufbauen und sich im Hinblick auf die Erreichung des Zieles, das Forschungsangebot zu erhöhen, ergänzen. Gefördert werden sollen: 1. Infrastruktur in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, 2. Kompetenz- und Anwendungszentren sowie 3. der Ausbau von Innovationszentren. Unter der 1. Maßnahmenlinie soll der Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen, aber auch außeruniversitären und privatwirtschaftlich finanzierten Forschungseinrichtungen gefördert werden. Dies umfasst sowohl Bauinvestitionen als auch die Ausstattung mit wissenschaftlichen Geräten. Die Maßnahmenlinie 2 fördert darüber hinaus den Auf- und Ausbau sowie Betrieb von Kompetenz- und Anwendungszentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von Forschungscampusmodellen und anderen Kooperationsmodellen mit der Wirtschaft. Unter der 3. Maßnahmenlinie wird der Auf- und Ausbau von überwiegend durch die Wirtschaft getragenen anwendungsnahen Innovationszentren unterstützt. Dies beinhaltet die Förderung der Einrichtungen der Houses of Strategy, wie z.b. das House of Logistics and Mobility (HOLM), das House of IT und das House of Pharma. Die Projekte sollen in der Regel im Rahmen von Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden. Auswahlkriterien sind u.a. der Umfang des Einbezugs von Unternehmen, die Höhe der Eigenbeträge der beteiligten Partner aus Forschung und Wirtschaft und die prognostizierte Wirkung des Projekts im Verhältnis zum Aufwand. In Ausnahmefällen können geeignete Projekte, die im besonderen Landesinteresse liegen, auch im Antragsverfahren ausgewählt werden. 4
5 Investitionspriorität 1.2 Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Transfer und Clusternetzwerke Spezifisches Ziel ist die Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Hessen, vorrangig in den strukturschwächeren Regionen. Gefördert werden: - modellhafte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU, - Wissens- und Technologietransfer, - Gründungsförderung (Hochschulen), - Regionale Cluster- und Kooperationsnetzwerke und Regionalmanagement, - Investitionen in Einrichtungen der beruflichen Bildung. Die Projekte sollen im Rahmen von Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren und von Antragsverfahren ausgewählt werden. U.a. folgende Kriterien sollen in den Wettbewerbsverfahren bei der Auswahl der Projekte eine besondere Beachtung finden: - Umfang des Einbezugs von Unternehmen als Partner der geförderten Einrichtungen - Arbeitsplatz- und Strukturentwicklungseffekte - Beitrag zur Steigerung der Gründungsintensität aus Hochschulen. Prioritätsachse 2 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Investitionspriorität 2.1 Förderung des Unternehmergeistes, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen auch durch Gründerzentren Bei dieser Investitionspriorität wird die Aktivierung des Gründungsgeschehens gefördert. Dies umfasst die aktive Begleitung potenzieller Gründer bis hin zur Bereitstellung von Finanzierungshilfen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Gründungsbereitschaft. Durch entsprechende Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung sollen potenzielle Gründer auf dem Weg von der Geschäftsidee zu einem erfolgreichen Markteintritt gezielt unterstützt werden. Fördermittelempfänger sind Kammern und Verbände, Regionalmanagement und Institute. 5
6 Eine weitere Maßnahmenlinie ist die Unterstützung von Gründerzentren und Inkubatoren Neben der Finanzierung zur Errichtung von Gründerzentren und Inkubatoren können auch direkte Starthilfen in Form von Zuschüssen an hochtechnologiebasierte Unternehmensgründungen gegeben werden. Fördermittelempfänger für diese Maßnahmenlinie sind Kommunen, öffentliche und private Träger sowie Existenzgründer. Mit der Maßnahme Beteiligungskapital für Unternehmensgründung können neu gegründete Unternehmen durch stille Beteiligungen im Rahmen eines Risikokapitalfonds gefördert werden. Maßgebliche sind die Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit der Unternehmensgründung und der erzielbare positive Wachstums- und Beschäftigungseffekt. Es werden nur Beteiligungen und Darlehen an Unternehmen gegeben, die auf Basis von Businessplänen und Analysen die nachhaltige Tragfähigkeit und die Kapitaldienstfähigkeit ihres Geschäftsmodells nachweisen können. Investitionspriorität 2.2 Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen Im EU-Vergleich ist in Hessen ein unterdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu beobachten. Die vergleichsweise ungünstigen Wettbewerbsbedingungen in Nord- und Mittelhessen durch geringe außenwirtschaftliche Verflechtung und eine geringe Gründungsintensität stellen dabei ein konjunkturabhängiges Risiko für die kleinen und mittleren Unternehmen dar. Die Maßnahmen umfassen sowohl nicht finanzielle Unterstützung in Form von Beratung und Schulung, als auch finanzielle Förderung in Form von Direktdarlehen und Beteiligungskapital. Gefördert werden: - betriebliche KMU-Investitionen, - Beteiligungskapital für Innovation und Wachstum von KMU, - Betriebsberatung, - Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktur (Gesundheitstourismus und Neuund Umbaumaßnahmen, insbesondere für eine barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung). Fördermittelempfänger für die ersten beiden aufgeführten Maßnahmen sind KMU. Für die Betriebsberatung können Kammern und Verbände, aber auch öffentliche und private Institutionen als Fördermittelempfänger fungieren. Fördermittelempfänger der Maßnahme Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktur sind Landkreise, Kommunen, Gemeindeverbände, andere öffentliche Träger und Zweckverbände. 6
7 Maßgebliches Auswahlkriterium der Maßnahmen sind die erzielbaren Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze haben eine besondere Priorität. Innovative Vorhaben und Vorhaben mit starkem regionalen Wachstumsimpuls sind vorrangig zu fördern. Voraussetzung für die Förderung von Projekten der öffentlichen touristischen Infrastruktur ist ein Nachweis von unmittelbaren positiven Effekten auf die Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Die Vorhaben müssen in eine regionale Entwicklungs- oder Innovationsstrategie eingebunden sein. Prioritätsachse 3 Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft In dieser Prioritätsachse sind die Maßnahmen zusammengefasst, die das Ziel haben, CO 2 - Emissionen zu reduzieren und die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern. Sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als auch bei der Nutzung öffentlicher Infrastrukturen sowie im Nahverkehr bedarf es in Hessen noch weitreichender Anstrengungen, die CO 2 -Emissionen zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern. Investitionspriorität 3.1 Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen Ziel dieser Investitionspriorität ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch und die Reduzierung der CO 2 -Emissionen in Unternehmen. Geförderte Maßnahmen sollen freiwillige Investitionen von KMU zur Verbesserung der Energiebilanz darstellen. Hierzu zählen: Verbesserung der Energieeffizienz, Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel, Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen. Die Förderung soll in Form einer rückzahlbaren Unterstützung oder optional in Form der Ausreichung zinsgünstiger Darlehen über ein Finanzinstrument erfolgen. Die Kofinanzierung soll durch nationale private oder öffentliche Mittel erfolgen. Das geplante Investitionsförderprogramm soll mit Zuschussprogrammen des Bundes oder Landes kombinierbar sein. Die Förderung erfolgt antragsabhängig. Hocheffiziente Technologie soll zum Einsatz kommen und gesetzliche Mindeststandards müssen erfüllt werden. Es werden keine Maßnahmen gefördert, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung durchgeführt werden müssen. Die Förderfähigkeit der Maßnahmen wird anhand technischer Effizienzkriterien sowie der Verbesserung der CO 2 -Bilanz geprüft. 7
8 Investitionspriorität 3.2 Förderung von Forschung und Innovation im Bereich kohlenstoffarmer Technologien und ihres Einsatzes Durch Maßnahmen dieser Investitionspriorität soll auf der einen Seite die Erprobung im Sinne einer Erforschung neuer Techniken zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorangetrieben werden. Gleichzeitig soll auch die Öffentlichkeit über die neuen Techniken informiert werden und die Möglichkeit bekommen, diese Techniken zu erleben, um Berührungsängste abzubauen. Dazu werden die Maßnahmenlinien Angewandte Energieforschung, Demonstrationsanlagen und Marktdurchdringung sowie Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen gefördert. Gegenstand der Förderung in der ersten Maßnahmenlinie sind Vorhaben zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, zur Speicherung von Energie und zur Netz- und Systemintegration, der Nutzung fortschrittlicher Fertigungstechniken sowie Vorhaben im Bereich Elektromobilität. Insbesondere sollen Forschungsvorhaben, Entwicklungsvorhaben zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Grundlagenkenntnissen und Pilotprojekte zur erstmaligen Erprobung sowie Demonstrationsprojekte zur Anwendung neuer Technologien gefördert werden. Es werden Technologien gefördert, die marktreif sind, deren Verbreitung am Markt jedoch noch auf Hemmnisse stößt. Gefördert werden auch Demonstrationsanlagen für Zwecke der Aus- und Weiterbildung. Fördermittelempfänger sind natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Vereinigungen (keine Vereine) sowie Träger der beruflichen Schulen in Hessen. In der zweiten Maßnahmenlinie sollen Aktionen zur Vermittlung von Wissen über Energieeffizienztechnologien, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Nutzung und Systemintegration der erneuerbaren Energien durchgeführt und unterstützt werden sowie die Information und Beratung von Bürgern, Unternehmen und Kommunen. Gefördert wird die Einrichtung von neuen, überörtlichen Energieberatungsstellen und für eine befristete Zeit deren personelle Fachbesetzung. Es können Maßnahmen unabhängiger Beratungseinrichtungen, von Berufskammern, Verbänden, Vereinen und anderen Institutionen zur Information und Qualifikation gefördert werden. Fördermittelempfänger sind demnach juristische Personen, die frei von Anbieter, Hersteller- oder Vertriebsinteressen sind. Die geförderten Maßnahmen sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken. Bei der Projektauswahl wird auf die Übertragbarkeit auf weitere Projekte geachtet. Im Falle der Förderung eines Energie-Coachings oder eines Bürgerdialogs im Rahmen der zweiten Maßnahmenlinie, muss vor Antragsstellung eine Konzeptidee für die kommunale Leitbildentwicklung oder ein konkretes technologieübergreifendes Projekt im Bereich Energieeffizienz, Systemintegration und Erneuerbare Energien vorhanden sein. 8
9 Investitionspriorität 3.3 Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau Spezifisches Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden. Im Rahmen der Förderung von Vorhaben zur Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien werden Investitionsvorhaben zur nachhaltigen Verringerung von CO 2 -Emissionen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in ausgewählten öffentlichen Nichtwohngebäuden gefördert. Allerdings wird ausschließlich die umfassende, energetisch optimierte Modernisierung unter Einsatz passivhaustauglicher Bautechniken gefördert, durch die ein dem Anforderungsniveau von Passivhäusern angenäherter Heizwärmebedarf des Gebäudes erreicht wird. Die Förderung kann durch rückzahlbare Unterstützung oder Zuschüsse erfolgen. Fördermittelempfänger sind natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Vereinigungen (keine Vereine) und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Maßnahmen, durch die der jährliche Heizwärmebedarf des öffentlichen Gebäudes auf maximal 25kWh pro Quadratmeter reduziert wird. Davon ausgenommen sind überbetriebliche Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren, deren energetische Ertüchtigung oder Modernisierung die Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung in wirtschaftlich vertretbarem Umfang überschreiten soll. In geeigneten Fällen wird der verstärkte Einsatz Erneuerbarer Energien in Betracht gezogen. Prioritätsachse 4 Nachhaltige Stadtentwicklung Mit dieser Prioritätsachse werden lokale und teilregionale Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt. Auf Basis von integrierten und ganzheitlichen Konzepten werden Maßnahmen gefördert, die ausgewählte und im Bereich der integrierten Stadtentwicklung für die Förderung durch den EFRE in Hessen besonders relevante Handlungsfelder betreffen. Die Prioritätsachse Nachhaltige Stadtentwicklung ist eine sogenannte Mischachse, die die drei thematischen Ziele der Strukturfondsverordnung Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Verringerung des CO 2 -Ausstoßes und Energieeffizienz sowie Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen umfasst. Die Mischachse wurde eingerichtet, um den integrierten Ansatz der Maßnahmen in städtischen Gebieten zu verdeutlichen und zu verstärken. 9
10 Investitionspriorität 4.1 Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds und zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten) Spezifisches Ziel ist die Verbesserung der räumlich-baulichen Umwelt in Städten im Hinblick auf Erhaltung und Schutz der Umwelt und Förderung der Ressourceneffizienz, schwerpunktmäßig an ausgewählten Standorten der nationalen Städtebauförderung. Unterstützt werden kommunale Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Revitalisierung ausgewählter Stadtbezirke. Die zu fördernden Investitionen müssen auf integrierten Stadtentwicklungskonzepten basieren, die die vorhandenen städtebaulichen, sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Missstände bzw. Mängel nachweisen und örtlich angepasste Maßnahmen zur Mängelbehebung formulieren. Grüne Infrastruktur solle bevorzugt zum Einsatz kommen. Dabei wird der gesamtstädtische Kontext beachtet und ein nachhaltiger, ökologischer und ressourcenschonender Ansatz auch durch die Beteiligung von Fachexperten verfolgt. Auf diese Weise wird die Basis geschaffen, um funktionale Räume im Zusammenhang in den Fokus zu nehmen und konkrete Probleme ressortübergreifend lösen zu können mit dem Ziel, Synergien bei der Quartiersentwicklung erreichen zu können. Fördermaßnahmen umfassen Projekte der innerörtlichen Verkehrsanbindungsstruktur in Form von verkehrlicher Erschließung durch Neugestaltung/ Neuschaffung von Straßen und Plätzen, einschließlich Aufwertung durch Straßengrün sowie Freiflächen und die Modernisierung, Instandsetzung und Neubau von Einrichtungen sozialer oder kultureller Infrastruktur. Öffentliche Räume und Plätze sollen neu geschaffen oder vorhandene durch Neugestaltung revitalisiert werden. Innerstädtische Brachflächen sollen beseitigt werden. Es ist vorgesehen, Investitionen zur Herrichtung von Brachflächen und ihrer Vorbereitung für eine spätere Nutzung zu unterstützen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung obliegt die Durchführung von integrierten Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung oder Stadterneuerung den Kommunen selbst. Förderung kann als Zuschuss gegeben werden.sofern auch teilrentierliche Projekte vorgesehen sind, sollen diese nach Möglichkeit eine Förderung durch rückzahlbare Unterstützung erhalten. Es könnte optional der bereits existierende Stadtentwicklungsfonds aufgestockt werden. Fördermittelempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise. Die Projektauswahl soll in einem nachvollziehbaren wettbewerblichen Auswahlverfahren erfolgen. Die ausgewählten Projekte müssen auf einer integrierten Stadtentwicklungskonzeption basieren, in der mindestens zwei der thematischen Ziele adressiert sind. Bei der Auswahl der integrierten Konzepte, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist folgende Vorgehensweise auf Landesebene geplant: Die Auswahl ist als dreizügiges und zweistufiges Verfahren zu verstehen: Zunächst werden die bestehenden Städtebauförderungsstandorte zur Bewerbung um EFRE Mittel aufgefordert 10
11 (Adressatenkreis 1). Sodann können sich um Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm bemühende Kommunen zugleich als Standort für das EFRE- Programm bewerben (Adressatenkreis 2). Schließlich steht auf Basis eines integrierten Entwicklungskonzeptes die Bewerbung auch solchen Kommunen offen, die ohne Anspruch auf nationale Städtebaufördermittel allein aus EFRE-Mitteln (ko-)finanzierte Projekte, insbesondere in den Investitionsprioritäten Förderung des Unternehmergeistes, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, einschließlich Innovationszentren und Förderung von Strategien zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität und der Abfederung einschlägiger Anpassungsmaßnahmen, umsetzen möchten (Adressatenkreis 3). Die Bewerbungsunterlagen werden allen von der Größenordnung geeigneten hessischen Kommunen durch schriftliche Information und/oder Onlinebereitstellung zugänglich gemacht. Das Land organisiert für alle Adressatenkreise eine informative Auftaktveranstaltung. Die Bewerbungen müssen nachvollziehbar den städtischen Mehrwert der Programmaufnahme darstellen. Sie werden von einem Auswahlgremium nach folgenden Kriterien ausgewählt: 1. Vorlage Integriertes Entwicklungskonzept mit querschnittsorientiertem Handlungsansatz 2. Besonderer Bedarf zur Entwicklung innerstädtischer Brachflächen, leerstehender Gebäudesubstanz mit stadtbildprägendem Charakter 3. Besonderer Bedarf bei der Unterstützung der lokalen Ökonomie, insbesondere Migrantenökonomie im Stadtteil 4. Besonderes Engagement im Bereich Klimaschutz-/Klimaanpassung 5. Besonderes Engagement im Bereich umweltverträgliche Mobilität Kriterium 1 ist zwingend zu erfüllen. Bei den spezifischen Kriterien 2-5 muss mindestens eines erfüllt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf kommunaler Ebene, wobei die finale rechtliche und finanzielle Prüfung der Förderfähigkeit bei der Verwaltungsbehörde liegt. Um Synergieeffekte mit den Stadterneuerungsprogrammen des Landes Hessen zu erreichen, sollen für die EFRE-Mittel keine separaten Fördergebiete ausgewählt werden. Vielmehr werden die EFRE-Mittel im räumlichen Geltungsbereich dieser Programme eingesetzt. Dies gilt für bereits während der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ausgewählte als auch für während der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 neu aufgenommene Städte und Stadtbezirke. Die ausgewählten und bereits in der Städtebauförderung befindlichen Kommunen können sich unmittelbar um die Förderung geeigneter Projekte bewerben. Es sollen vornehmlich investive Projekte gefördert werden. Die als neue Städtebauförderstandorte ausgewählten Kommunen haben integrierte Entwicklungskonzepte zu erarbeiten, die dem Städtebaureferat zur Genehmigung vorzulegen sind. Die Genehmigung vollzieht sich im Rahmen eines bilateralen Kommunikationsprozesses Land-Kommune. Bei Bedarf können die Auswahlverfahren innerhalb der Förderperiode zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. 11
12 Die Förderung von Projekten wird also auf die Fördergebiete der Stadterneuerungsprogramme des Landes Hessen oder Kommunen mit vorliegenden integrierten Stadtentwicklungskonzepten einschließlich Konversionsstandorten beschränkt. Bei der Auswahl von Standorten und Einzelprojekten in der Investitionspriorität 4.1 wird darauf geachtet, dass die EFRE-Vorranggebiete bevorzugt bedient werden. Investitionspriorität 4.2 Förderung des Unternehmergeistes, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen, und Förderung von Unternehmensgründungen, auch durch Gründerzentren Spezifisches Ziel ist die wirtschaftliche Revitalisierung von Stadtbezirken durch die Bekämpfung von rückläufiger Infrastrukturversorgung mit daraus resultierenden Ladenleerständen und durch mit dem ansässigen Handel abgestimmte Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Einkaufszonen. Im Bereich der lokalen Ökonomie werden ausschließlich einmalige Förderungen, in der Regel weit unterhalb der De-minimis-Grenze, für investive Projekte ausgesprochen. Diese Förderungen sichern die Nahversorgung in einem Stadtquartier, ermöglichen kreative Existenzgründungen oder sichern Geschäftsübergaben ab. Ladenleerstände werden so vermieden oder beseitigt. Durch die Förderung von Modernisierung bei existierenden Unternehmen steigt die Attraktivität der Stadtteile. Fördermittelempfänger sind Kommunen. Die Zielgruppe sind Gründer und KMU im Quartier. Die Ausgewählten Programmkommunen richten bei Einführung eines Lokale-Ökonomie- Programms öffentliche Auftaktveranstaltungen aus, bieten in Quartierbüros individuelle Beratungen an, halten eine Homepage mit den notwendigen Informationen und Downloads und informieren die Presse. Das Land Hessen wiederum organisiert den Informationsaustausch zwischen den Programmkommunen in speziellen Workshops im Sinne eines Netzwerks. Unter Beteiligung der lokalen Partnerschaften und/oder spezieller Förderausschüsse entscheiden diese über die Förderfähigkeit der Anträge. Die ausgewählten Projekte müssen auf einer integrierten Stadtentwicklungskonzeption basieren in der mindestens zwei der thematischen Ziele adressiert sind. Die Auswahl der Programme zur Förderung der lokalen Ökonomie erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung oder eines Wettbewerbs. In diese Ausschreibung sollen Evaluationsergebnisse aus der Förderperiode einfließen. Das Verfahren zur Auswahl der integrierten Konzepte erfolgt analog zur Investitionspriorität 4.1. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf kommunaler Ebene, wobei die finale rechtliche und finanzielle Prüfung der Förderfähigkeit bei der Verwaltungsbehörde liegt. Innerhalb der Programme erfolgt die Auswahl der Projekte durch lokal eingerichtete Bewilligungsgremien, die anhand folgender Kriterien entscheiden: - Investitionen, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung im Stadtteil/ der Stadt dienen, 12
13 - Investitionen, die die Qualität der vorhandenen gewerblichen Infrastruktur erhöhen - Investitionen, die die vorhandene Wirtschaftsstruktur sowie Neuansiedlungen von Einzelhandels-, Produktions- und Dienstleistungsbetrieben auch im Bereich der Kreativwirtschaft fördern, - Investitionen, die auf innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren gerichtet sind. Um dauerhafte Effekte zu erzielen, müssen alle geförderten Betriebe oder Existenzgründer wenigstens fünf Jahre nach Förderung weiterbestehen, sonst sind die Mittel ganz oder anteilig zurückzuzahlen. Die für eine Existenzgründung notwendige Beurteilung einer Geschäftsidee auf Tragfähigkeit und Beratung leisten die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern im Vorfeld der Förderung im Zuge der Antragsprüfung. Im Bereich der Kreativwirtschaft sind hierbei speziell dafür qualifizierte Private als Beauftragte der Kommune tätig. Investitionspriorität 4.3 Förderung von Strategien zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrelevanter Anpassungsmaßnahmen Spezifisches Ziel ist die die Reduzierung der CO 2 -Emissionen im öffentlichen Raum. Gefördert wird die Erstellung und Umsetzung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte. Die Konzepte können als regionale oder örtliche Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie für einzelne Siedlungsgebiete und einzelne Liegenschaften (objektbezogene Energiekonzepte) erstellt werden. Dabei sind besonders die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Entwicklung von neuen Finanzierungsformen wie zum Bsp. das Contracting oder Genossenschaftsmodelle zu berücksichtigen. Gefördert werden soll darüber hinaus die Entwicklung und Umsetzung von multimodalen Mobilitätskonzepten im Verkehr einschließlich intelligenter Verkehrssysteme für Teile einer Kommune, eine Kommune oder auch für mehrere Kommunen. Im Rahmen der Umsetzung der Konzepte sollen Busse und andere Fahrzeuge eingesetzt werden, die einen wesentlich reduzierten oder gar keinen CO 2 -Ausstoß aufweisen. Fördermittelempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften. Die ausgewählten Projekte müssen auf einer integrierten Stadtentwicklungskonzeption basieren in der mindestens zwei der thematischen Ziele adressiert sind. Das Verfahren zur Auswahl der integrierten Konzepte erfolgt analog zur Investitionspriorität
14 Neue Konzepte können nur gefördert werden, wenn kein Konzept vorliegt, das jünger als acht Jahre ist. Die Projektauswahl für regionale oder örtliche Energie- und Klimaschutzkonzepte erfolgt auf Basis der vorhandenen Bedarfe und Umsetzungskapazitäten. Die Projektauswahl mit Schwerpunkt Mobilität soll in einem nachvollziehbaren wettbewerblichen Auswahlverfahren erfolgen, in dem Aspekte der Multimodalität besonders berücksichtigt werden. Die Mittel für Energie- und Klimaschutz sowie mit Schwerpunkt Mobilität sollen bevorzugt in den EFRE-Vorranggebieten verausgabt werden. Das genehmigte Operationelle Programm des EFRE finden Sie auch unter folgendem Link. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Europabüro der Metropolregion FrankfurtRheinMain wenden ( Telefon: ). 14
23. Januar % der Gelder für die Prioritäten Innovation, KMU und Energieeffizienz eingeplant werden mussten.
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