STELLUNGNAHME 16/2966. BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Verband der mittelständischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft

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1 16 STELLUNGNAHME 16/2966 Alle Abg Stellungnahme BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Verband der mittelständischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft zum Entwurf des Klimaschutzplanes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf,

2 Der BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen (BFW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzplanes sowie für die vorhergehende umfassende Beteiligung an der Erarbeitung von Maßnahmen für den Klimaschutzplan im Rahmen der Arbeitsgruppe Gebäude und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Vorbemerkung Der BFW NRW erkennt an, dass Klimaschutz eine der bedeutendsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit ist. Gleichwohl müssen jedoch Maßnahmen zum Schutze des Klimas insbesondere im Wohngebäudebereich mit der Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum für eine alternde Gesellschaft mit sinkenden Einkommen zu schaffen, in Einklang gebracht werden. Immer höhere energetische Auflagen im Wohnungsneubau haben diesen in den letzten Jahren erheblich verteuert, führen aber in der Praxis keineswegs zu den theoretisch berechneten Energieeinsparungen. Die im Klimaschutzplan enthaltenen Maßnahmen für den Gebäudebereich erfordern daher aus Verbandssicht eine Abwägung zwischen ökologischem Ziel und ökonomischen Auswirkungen, welche letztlich von den Verbrauchern geschultert werden müssen. Nachfolgend wird Stellung genommen zu ausgewählten Einzelmaßnahmen. LR-KS3-S15 und LR-KS3-S16 Ziel der Erhöhung der energetischen Sanierungsrate und Sanierungstiefe im Bestand Die Modernisierungs- und Sanierungsaktivitäten der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft liegen weit über dem bundesweiten Durchschnitt von knapp 1 Prozent. Dies ist im Falle der BFW-Mitglieder dadurch bedingt, dass viele nicht nur als reine Bestandshalter, sondern auch als Bauträger aktiv sind. Die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung waren bereits in 2012 Anlass, die Umsetzbarkeit dieser Ziele bezogen auf den BFW-Wohngebäudebestand zu prüfen. Die im Auftrag des BFW Bundesverbands von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. durchgeführte Studie zeigte, dass die höchsten Einsparpotenziale im BFW-Wohngebäudebestand schon zum größten Teil, beispielsweise durch energetische Teilmodernisierungen gehoben wurden. Des Weiteren konnte ermittelt werden, dass bei den Gebäudebaujahren ab Anfang der 90er Jahre die Energieverbräuche bereits aufgrund der großen Quantität und der hohen Qualität der Maßnahmen im Bereich Neubau und Bestandsersatz geringerer ausfallen. Die Endenergieverbrauchskennwerte bei nicht modernisierten Gebäuden dieser Baujahre liegen im BFW-Wohngebäudebestand um 5 bis 9 % unter den Kennwerten vergleichbarer Gebäude in Deutschland. Die Ergebnisse der Studie zeigten ferner, dass die von der Bundesregierung formulierte Zieldefinition in Deutschland bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erhalten, ein derart

3 ambitioniertes Ziel darstellt, welches nur unter großen Kraftanstrengungen aller Beteiligten in Verbindung mit einem deutlich verstärkten Einsatz monetärer Mittel bezüglich der Gebäude- und Anlageneffizienz sowie einer Neuausrichtung der allgemeinen und speziellen Energie- und Wärmeversorgung zu erreichen ist. In der Konsequenz würde das bezogen auf den BFW-Wohngebäudebestand eine Vervierfachung der energetischen Modernisierungskosten von im Jahr 2012 ca. 18,4 bis 22,5 Mrd. auf ca. 76,6 Mrd. Euro bis zum Jahr 2050 bedeuten. Die Energieeinsparungen und die Reduktionen an Treibhausgasemissionen würden hingegen nicht im gleichen Verhältnis ansteigen. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot nach 5 EnEG muss bei allen Maßnahmen im Neubau, im Bestandsersatz und bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden berücksichtigt werden, da die wirtschaftliche Belastbarkeit der Eigentümer, aber auch der Mieter, begrenzt und teilweise bereits erreicht ist. Wie bereits in der BFW-Kurzstudie vom die der BFW in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen erstellt hat nachgewiesen, haben kostensteigernde Effekte im Wohnungsbau dazu geführt, dass die Wohnungsneubaukosten seit dem Jahr 2000 um 31 Prozent gestiegen sind, die Lebenshaltungskosten jedoch nur um 24 Prozent. Die Schere zwischen den Baukosten und Lebenshaltungskosten hat sich insbesondere seit der Novelle der Energieeinsparverordnung im Jahr 2009 geöffnet. Die EnEV 2014 wird diese Entwicklung voraussichtlich weiter verstärken. Der größte Teil der Wohnungsbestände in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen befindet sich jedoch in der Hand von Kleineigentümern, deren Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen für Investitionen gänzlich andere sind. Hinzu kommt die bereits heute vorhandene Heterogenität unserer Wohnungsmärkte, die sich zukünftig noch verstärken wird. Das Ziel der Verdoppelung der Sanierungsrate sehen wir daher äußerst kritisch und als unrealistisch an. Wir weisen an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass Maßnahmen zur Erreichung von Klimaschutzzielen insbesondere im Wohngebäudebestand unbedingt unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bewertet werden sollten. LR-KS3 M35: Öffentlich-rechtliche Regelungen für das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG evaluieren und weiter entwickeln Bei einer Weiterentwicklung der vorbenannten energetischen Vorschriften will die Landesregierung unter anderem prüfen, ob zur Erreichung der landespolitischen Klimaschutzziele unter anderem die sofortige Einführung des Passivhausstandards rechtlich begründbar, erforderlich und sinnvoll ist. Die verbindliche Einführung eines Passivhausstandards geht zum einen über das europäische Recht hinaus, muss aber auch am Wirtschaftlichkeitsgebot nach 5 EnEG scheitern.

4 Das im Rahmen der EnEV-Novellierung 2014 vom BMVBS beauftragte Gutachten zur Untersuchung einer weiteren Verschärfung der EnEV 2012 kommt zu der Schlussfolgerung: Aufgrund der nicht darstellbaren Wirtschaftlichkeit keine Verschärfung der Anforderungen im Rahmen der ENEV Keine Verschärfung der Anforderungen an das Referenzgebäude. Entgegen des im 5 des EnergieEinsparGesetz (EnEG) geregelten Wirtschaftlichkeitsgebotes wurde die EnEV für den Neubau verschärft. In Fachkreisen werden allein die Kostensteigerungen in Bezug auf die ab 2016 geltenden Bedarfswerte auf über 7% beziffert. Die Realisierung des Niedrigstenergiehaus-Standards, der im Rahmen der beabsichtigten Novellierung der EnEV umgesetzt werden soll, wird (unter Zugrundelegung des KfW-Effizienzhausstandards 40) zu einer Kostensteigerung von über 25% gegenüber 2014 führen. Die mittelständische Immobilienwirtschaft kann die wirtschaftlich belastende Ordnungspolitik und die gleichzeitig an die Branche gerichtete Forderung der Politik, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht mehr realisieren. Auch der Europäische Verband der Energie- und Umweltschutzberater (EVEU) lehnt weitere Verschärfungen mit der Begründung ab, dass für breite Schichten der Bevölkerung Mietwohnraum und Eigentum nicht mehr leistbar seien. Bei einer Verabschiedung dieser Maßnahme würde die Landesregierung sich erneut von dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, entfernen. Aus diesen Gründen lehnen wir eine verbindliche und erst recht die sofortige Einführung eines Passivhausstandards ab. LR-KS3-M41 Initiative Warmmietspiegel / ökologischer Mietspiegel NRW Die Erweiterung qualifizierter Mietspiegel um Kriterien, die die energetische Beschaffenheit von Gebäuden berücksichtigen, kann sinnvoll sein und belohnt Vermieter, die bereits saniert haben, stellt jedoch aus Verbandssicht keinen wirklichen Anreiz für zukünftige Investitionen dar. Das Ziel der Mietspiegel ist zudem nicht, Anreize zur Modernisierung zu setzen, sondern bildet die Grundlage zur Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen zum Zwecke des Inflationsausgleichs. Die Kosten der energetischen Modernisierung werden zudem nicht annähernd durch einen Zuschlag im Mietspiegelsystem aufgefangen. Von der Verwendung des Begriffs Warmmietspiegel raten wir ausdrücklich ab. Die Warmmiete ist stark vom jeweiligen Nutzerverhalten beeinflusst und als Kennziffer ungeeignet. Ihr fehlt daher jede Aussagekraft zur energetischen Qualität eines Gebäudes.

5 Schlussbemerkung Die sowohl unterschiedlichen Nutzer- und Eigentümerstrukturen als auch spezifische regionale und quartiersbezogene Besonderheiten auf den NRW-Wohnungsmärkten machen es schwer, pauschale Maßnahmen zu formulieren, die zielführend und für alle Beteiligten aus ökologischer und ökonomischer Sicht gleichermaßen tragbar und sinnvoll sind. Vor allem in Regionen mit geringer wirtschaftlicher Dynamik und entspannten Wohnungsmärkten oder in Quartieren mit sozialen Problemlagen sind individuelle Klimaschutz-, Energie- und Förderkonzepte erforderlich, um Stagnation und Fehlentwicklungen auch aus energiepolitischer Sicht entgegenzuwirken. Wir begrüßen daher den Beratungs- und Förderansatz des Klimaschutzplans, der auf freiwillige Initiativen setzt. Bei der Weiterentwicklung der angedachten Maßnahmen stehen wir gerne erneut zur Verfügung.

6 BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Verband der mittelständischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit bundesweit rund Mitgliedsunternehmen an, davon haben 180 Mitgliedsunternehmen ihren Sitz in Nordrhein- Westfalen. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche. GESCHÄFTSSTELLE NORDRHEIN WESTFALEN VORSTAND Oststraße 55 Martin Dornieden Düsseldorf Rolf Schettler Tel.: 0211/ Achim Feldmann LANDESGESCHÄFTSFÜHRERIN Elisabeth Gendziorra

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