S O N D E R A U S G A B E
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- Lorenz Schuler
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1 S O N D E R A U S G A B E Dokumentation Konferenz Reform des europäischen Beihilferechts Folgen für die kommunale Praxis in FrankfurtRheinMain Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Am 5. November 2012 lud das Europabüro FrankfurtRheinMain zum Thema Reform des europäischen Beihilferechts Folgen für die kommunale Praxis in FrankfurtRheinMain in das Hotel DAS KOLPING nach Frankfurt am Main ein. Dabei konnten interessierte Vertreter der Landkreise und Kommunen sowie von kommunalen Unternehmen und Wirtschaft begrüßt werden. Das EU-Beihilferecht ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Wettbewerbsrechts. Es soll Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindern, die entstehen können, wenn die öffentliche Hand einzelne Unternehmen oder ganze Branchen mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Derzeit befindet sich das Europäische Beihilferecht in einem Modernisierungsprozess. Die Veranstaltung des Europabüros FrankfurtRheinMain gab einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen. Nach der Begrüßung durch Herrn Verbandsdirektor Ludger Stüve, Verbandsdirektor des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und Herrn Uwe Becker, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, gab Herr Dr. Carsten Jennert, LLM, Partner der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh am Standort Frankfurt, als fachlichen Einstieg eine Einführung und Übersicht zum Beihilferecht. Im Anschluss schilderte Frau Bernadette Boot, Leiterin des Bereichs Unternehmensentwicklung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die Beihilfeproblematik und Lösungsansätze aus Sicht eines kommunalen Unternehmens. In der folgenden Podiumsdiskussion diskutierten Bernadette Boot, Dr. Carsten Jennert, LLM, und Dr. Ben Michael Risch, Referatsleiter im Hessischen Städtetag, unter der Moderation von Bettina Schmitt, Arndt + Schmitt Rechtsanwälte, die Auswirkungen auf kommunale Unternehmen und Einrichtungen der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Die Vorträge von Bernadette Boot und Dr. Carsten Jennert, LLM, haben wir für Sie auf unserer Homepage bereitgestellt. Ebenso können Sie dort eine Datei mit aktuellem Hintergrundwissen zum Thema europäisches Beihilferecht abrufen. Eine Zusammenfassung der Fachkonferenz mit Impressionen finden Sie auf den folgenden Seiten. Ihr Team des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain
2 Dokumentation der Fachkonferenz In seiner Eröffnungsrede sensibilisierte Herr Verbandsdirektor Ludger Stüve für die Betroffenheit von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, die von zwei Seiten her mit dem EU- Beihilferecht in Berührung kommen: Als Empfänger sowie als Geber von Beihilfen. In beiden Fällen sei die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch, mit gravierenden Folgen bis hin zur Existenzvernichtung des Unternehmens. Herr Uwe Becker, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, wies darauf hin, dass sich das Europäische Beihilferecht stets im Wandel befinde. So wurden die neuen EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) am 20. Dezember 2011 und eine neue De-minimis-Verordnung für DAWI am 25. April 2012 von der Kommission vorgelegt. Am 8. Mai 2012 legte die Kommission zudem eine Mitteilung zur Modernisierung des EU- Beihilferechts vor. Diese Vorschläge haben direkten Einfluss auf die Kommunen und kommunalen Unternehmen.
3 Als fachlichen Einstieg gab Herr Dr. Carsten Jennert, LLM, Partner der KPM-Rechtsanwaltsgesellschaft mbh am Standort Frankfurt, eine Einführung und Übersicht zum Beihilferecht. Bei Beihilfen handele es sich um die Fälle, wenn Vergünstigungen gegeben werden, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Dies gelte auch dann, wenn die Vergünstigungen nur von lokaler Bedeutung sind. In seinem Vortrag schilderte Herr Dr. Jennert an Hand von vielen einprägsamen Beispielen angefangen von Grundstücksveräußerungen und Bürgschaften bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen und die Unterstützung von Badebetrieben und lokalen Kultureinrichtungen worauf im Hinblick auf drohende Beihilferechtsverletzungen zu achten ist und welche Möglichkeiten es gibt, beihilferechtskonform zu handeln. Im Anschluss schilderte Frau Bernadette Boot, Leiterin des Bereichs Unternehmensentwicklung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die Beihilfeproblematik und Lösungsansätze aus Sicht kommunaler Unternehmen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sei mit ihrem jährlichen Umsatz von 2 Mrd. Euro und den verschiedenen Tochtergesellschaften, wie Fraport, Mainova, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und der Abfallverbrennungsanlage stark vom europäischen Beihilferecht betroffen. Dies geschehe z. B. durch Ausgleichzahlungen für Verluste der Tochter VGF oder aber durch Bürgschaften.
4 In der sich anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Frau Bernadette Boot, Leiterin des Bereichs Unternehmensentwicklung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Herr Dr. Carsten Jennert, LLM, Partner der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh am Standort Frankfurt und Herr Dr. Ben Michael Risch, Referatsleiter im Hessischen Städtetag, unter der Moderation von Frau Bettina Schmitt, Arndt + Schmitt Rechtsanwälte, die Auswirkungen auf kommunale Unternehmen und Einrichtungen der Metropolregion FrankfurtRhein- Main. Die Podiumsdiskussion, so eröffnete Frau Bettina Schmitt, solle die Teilnehmer der Veranstaltung darin unterstützen, sprachfähig zu werden und Klarheit in das umfassende Thema des Beihilferechts zu bringen.
5 Aus Sicht von Frau Boot ist es wichtig, dass alle Entscheidungsträger in und um ein kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge vom Geschäftsführer bis zum Aufsichtsgremium die Bedeutung von beihilferechtlicher Legitimation erfassen. Dabei mag es unbefriedigend sein, dass man letztlich auch bei erfolgten Betrauungen mit gewissen Restrisiken leben muss; denn sowohl in Brüssel als auch in der Rechtsprechung ist sehr viel Bewegung auf diesem Gebiet. Die Auseinandersetzung mit der Thematik und die Umsetzung aller bekannten Regeln gibt jedoch ausreichend Sicherheit, den beihilferechtlichen Anforderungen zu genügen und somit auf der sicheren Seite zu sein. Herr Dr. Risch führte aus, dass die Umsetzung des europäischen Beihilferechts nicht nur ein Risiko und eine lästige Aufgabe sei, sondern auch eine Chance biete, die kommunale Steuerung zu verbessern. Insbesondere bei der Erstellung eines Betrauungsaktes sollte das Augenmerk daher nicht allein darauf liegen, ohne rechtliche Fallstricke Geld von der Stadt zum Unternehmen zu transferieren. Vielmehr kommt es darauf an, dass die Stadt ihre Prioritäten setzt und mit den Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll umgeht. In dieser Hinsicht lässt sich das Beihilferecht gut in das Konzept des neuen Steuerungsmodells integrieren. In praktischer Hinsicht kommt es jetzt darauf an, sich des Problems bewusst zu werden. Insbesondere, wenn bei den Zuwendungsempfängern die Prüfung der Abschlüsse ansteht, ist es wichtig, möglichst frühzeitig mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu sprechen. Nur so kann verhindert werden, dass der Prüfbericht unliebsame Überraschungen enthält und die Lösungsstrategie dann improvisiert werden muss. Herr Dr. Jennert wies schließlich darauf hin, dass das Europäische Beihilferecht von Kommunen insbesondere bei der Gewährung von Bürgschaften und Zuschüssen zugunsten von Beteiligungsunternehmen und beim Verkauf von Grundstücken zu beachten ist. Beihilferecht und kommunale Daseinsvorsorge sind aber vereinbar: Durch Betrauungsakte in Form von Förderbescheiden kann mit überschaubarem Aufwand Rechtssicherheit geschaffen werden.
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