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- Arwed Böhme
- vor 6 Jahren
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1 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Scheiden tut weh Was Sie wissen müssen Das Scheidungsverfahren Vom Ehegattenunterhalt zum Scheidungsunterhalt Der Zugewinnausgleich Sorge- und Umgangsrecht Kindesunterhalt Versorgungsausgleich Findex Schnellübersicht
2 Was Sie wissen müssen Welcher Anwalt ist der richtige? Sobald die Überlegung sich verfestigt hat, dass Sie sich scheiden lassen wollen, tauchen zahlreiche ungelöste Fragen auf, die Ihnen nur ein Anwalt richtig und rechtssicher beantworten kann. Achtung: Gehen Sie nicht zum so genannten Prominentenanwalt. Er ist selten der beste und meist nur deshalb Prominentenanwalt, weil er sich Freunde unter den Journalisten geangelt hat, die bei jeder Gelegenheit versuchen, ihn in Zeitungen oder sonstigen Medien unterzubringen. Über die Qualität des Anwalts sagt die Tatsache, dass er Prominente vertritt, überhaupt nichts aus. Inzwischen gibt es seit einigen Jahren den Fachanwalt für Familienrecht. Es handelt sich um Anwälte, die eine Zusatzausbildung für spezielle Kenntnisse im Familien- und Scheidungsrecht absolviert haben und die darüber hinaus aufgrund der zahlreichen Fälle, die sie bearbeiten, erhebliche Erfahrungen gesammelt haben. Diese Anwälte müssen sich auch laufend fortbilden, um weiterhin diese spezielle zusätzliche Qualifikationsbezeichnung führen zu dürfen. Die Fortbildung muss den Anwaltskammern nachgewiesen werden. Es kann nur empfohlen werden, sich mit allen Fragen an den Fachanwalt zu wenden. Steuerliche Kenntnisse sind von Vorteil Wenn Sie Beamter oder Angestellter mit einem festen Monatsgehalt sind und keine erheblichen Zusatzbeträge verdienen, dann brauchen Sie auch keinen Spezialisten für Unterhaltsberechnungen oder Vermögensverteilung. Nur wenn einer der beiden Scheidungswilligen Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, so dass Bilanzen, Einkommensüberschussrechnungen, Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen eine erhebliche Rolle spielen, dann sollten Sie überprüfen, ob der Ihnen empfohlene Anwalt von diesen Tatsachen 8
3 Derselbe Anwalt für beide? wirklich etwas versteht. Er muss mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten können und auch verstehen, was dieser ihm vorträgt. Er muss wissen, wie Bilanzen zu lesen sind, was gegebenenfalls unter stillen Reserven zu verstehen sein kann und wie diese gegebenenfalls in die Vermögensauseinandersetzung einzubringen und in dieser zu bewerten sind. In diesen Fällen sollte Ihr Scheidungsanwalt auch besondere steuerliche Kenntnisse haben. Derselbe Anwalt für beide? Einen gemeinsamen Anwalt können Scheidungswillige nicht haben. Ein Anwalt, der zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen gleichzeitig vertritt, steht mit einem Fuß im Gefängnis. Würde der Anwalt nämlich beide Scheidungswillige gemeinsam beraten, beginge er Parteiverrat, eine Straftat, die durchaus mit einem beachtlichen Strafrahmen versehen ist. Das Recht sieht die Möglichkeit vor, dass nur eine Partei in einem Scheidungsprozess durch einen Anwalt vertreten ist, während die andere nur als Partei ohne Anwalt auftritt, so dass in diesem Sonderfall auch nur ein Anwalt zu bezahlen ist. Dabei ist jedoch ausdrücklich zu berücksichtigen, dass dieser Anwalt eine Scheidungspartei vertritt, während der andere scheidungswillige Ehepartner nicht anwaltlich vertreten und beraten ist. Möglich ist diese prozessrechtliche Besonderheit dann, wenn ein Ehepaar nur sehr kurz verheiratet ist, keine unterhalts- oder sorgerechtlichen Fragen für Kinder oder für andere Ehepartner vorhanden sind, kein Vermögen aufzuteilen ist und wegen der kurzen Dauer der Ehe auch sonst keine versorgungsrechtlichen Ansprüche anfallen. 9
4 Was Sie wissen müssen Praxis-Tipp: Es kann Ihnen nur dringend davon abgeraten werden, auf den eigenen Anwalt zu verzichten. Schon aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen wird die Doppelvertretung in vielen Fällen nicht möglich sein. Wie hoch sind die Anwaltskosten? In vielen Fällen lässt sich schon vor Einleitung des Scheidungsverfahrens ziemlich genau errechnen, welche Anwaltskosten anfallen. Lassen Sie sich eine derartige Aufstellung vorlegen. Sie können dann immer prüfen, welche weiteren, möglicherweise nicht von Anfang an zu erwartenden Anwaltskosten in Ausnahmefällen hinzugekommen sind. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt Das Gebührenrecht der Anwälte in Deutschland, wurde durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit der Vergütungsverordnung (VV) neu geregelt. Angeblich sollte es durch dieses Gesetz vereinfacht werden, wie üblich kam allerdings eher eine Verkomplizierung des Gebührenrechts heraus. Wenn Sie meinen, nunmehr leichter feststellen zu können, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit im Familienrecht verlangen darf, werden Sie enttäuscht sein. Nach wie vor beruht das Gebührenrecht darauf, dass zunächst Streitwerte festgelegt werden müssen und dass es im Gerichtsverfahren festgelegte Gebührentabellen gibt. Wesentlich mehr Freiheiten hat der Rechtsanwalt nunmehr bei der Feststellung der außergerichtlichen Gebühren, die nur zu einem geringeren Teil als früher auf die Gerichtsgebühren angerechnet werden müssen. 10
5 Wie hoch sind die Anwaltskosten? Gebührentabelle in EUR (Auszug) Wert 3/10 5/10 7,5/10 10/10 13/ ,50 22,50 33,75 45,00 58, ,50 52,50 78,75 105,00 136, ,70 94,50 141,75 189,00 245, ,90 136,50 204,75 273,00 354, ,40 169,00 253,50 338,00 439, ,70 224,50 336,75 449,00 583, ,80 283,00 424,50 566,00 735, ,80 343,00 514,50 686,00 891, ,80 523,00 784, , , ,80 908, , , , , , , , ,80 Eine nach Gebührenstufen detaillierte Übersicht finden Sie unter: Für den reinen Scheidungsprozess als solchen wird unter der Voraussetzung, dass Vermögen über EUR nicht vorhanden ist der Streitwert dadurch gebildet, dass das Einkommen beider Scheidungswilligen zusammengezählt wird. Wenn nur ein Scheidungswilliger ein Einkommen hat, kommt natürlich auch nur das Einkommen dieser einen Person in Betracht. Dieser von den Parteien angegebene Nettoeinkommensbetrag wird verdreifacht. Beispiel: Einkommen Ehemann monatlich netto: Einkommen Ehefrau monatlich netto: Summe Streitwert für die Scheidung EUR EUR EUR EUR Liegt bei Geringverdienern oder z. B. Studenten das gemeinsame dreifache monatliche Nettoeinkommen unter EUR, so wird gleichwohl grundsätzlich von einem Mindeststreitwert von EUR ausgegangen. 11
6 Was Sie wissen müssen Sorge-, Umgangsrecht und Unterhalt werden gesondert berechnet Die so genannten Folgesachen wie Sorgerecht, Umgangsrecht oder der Unterhalt werden gesondert errechnet, wobei man allerdings bei einem Überblick über die Gerichtsentscheidungen den Eindruck hat, dass jedes Gericht sein eigenes Süppchen kocht. Inwieweit z. B. das Vermögen in den Scheidungsstreitwert einbezogen wird, konnte von den Gerichten noch nicht einheitlich geklärt werden. Vielfach wird das Privatvermögen mit 10 Prozent und das Betriebsvermögen mit 5 Prozent des Gesamtwertes in Betracht gezogen, wobei dann teilweise bestimmte Freibeträge z. B EUR angesetzt werden. Zum Teil wird das Vermögen auch erst dann berücksichtigt, wenn es über dem Vermögensteuerfreibetrag der Ehegatten und eventueller Kinder liegt. Das Oberlandesgericht Köln setzte dagegen den Wert eines Familieneigenheimes mit dem Betrag der ersparten Kaltmiete von drei Monaten ein. Beispiele: Zwei junge Menschen meinten, sich fürs Leben gefunden zu haben, und reichten sich die Hand zum Bund fürs Leben. Nachdem sie sich ein halbes Jahr lang gegenseitig auf die Nerven fielen, zogen sie doch die Trennung den bisherigen Gemeinsamkeiten vor. Sie haben keine Kinder, kein Vermögen, keinen Hausrat, der auseinander zu setzen wäre. Jeder hat ein Einkommen von EUR netto, der Streitwert für die Scheidung beträgt also nur EUR. Ein Rentenausgleich findet nicht statt. Die Gerichtskosten liegen bei 332 EUR, die Kosten eines Anwalts betragen ca EUR. Wenn die Partner übereingekommen sind, sich die Scheidungskosten aufzuteilen, kostet also jeden die Trennung ca. 775 EUR. In diesem Fall dürfte dann das Heiraten teurer gewesen sein als die Trennung. Ein Ehepaar war zehn Jahre verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, das eine Kind ist acht, das 12
7 Findex Abstammungsstreit 110 Altersanwartschaften 146 Altersversorgung, betriebliche 147 Anfangsvermögen 91, 95 Anwalt 8 Prominentenanwalt 8 Anwaltskosten 10 Aufenthaltsort 17 Aufstockungsunterhalt 74 Ausbildungsvergütungen 133 Ausgleich 17 Auskunftsanspruch 82 Ausländische Eltern 121 Auswanderung ins Ausland 112 BAföG-Leistungen 132 Barunterhalt 126, 135 Bedürftigkeit 48 Berliner Tabelle 140 Bestimmungsrecht der Eltern 133 Betriebsvermögen 12 Billigkeitsklausel 48 Differenzmethode 60, 61 Doppelvertretung 10 Durchschnittseinkommen 55 Düsseldorfer Tabelle 135, 138 Ehe-Typen Haushaltsführungsehe 76 Ehegattenunterhalt 45, 53 Ehezeit 149 Eidesstattliche Versicherung 83 Eigenverantwortlichkeit 43 Einkommen 54 Durchschnittseinkommen 55 Freiberufler 59 Gewerbetreibender 59 Land- und Forstwirte 59 Unterhaltsberechtigter 60 Unterhaltspflichtiger 53 Unternehmer 59 Einkommensminderungen 37 Einkommensunterlagen 81 Elementarunterhalt 63
8 Findex Endvermögen 96 Entschädigungsleistungen 148 Erbfolge, vorweggenommene 95 Erwerbstätigkeit 39, 40 Familienstammbuch 28 Folgesachen 12 Freiberufler 8 Einkünfte 59 Freibeträge 12 Gebühren Mindestgebühren 10 Gerichtsstand 127 Gerichtsverhandlung 27 Geringverdiener 57 Gewaltschutzgesetz 21 Gewerbetreibender 8 Einkünfte 59 Grobe Unbilligkeit 49 Großeltern 112 Grundsatzentscheidungen 14 Güterstand Gütergemeinschaft 88 Gütertrennung 88 Zugewinngemeinschaft 88 Härte, unzumutbare 23 Härtegrund 18 Härteklausel 25, 100 Härteregelungen 23 Haushaltsführungsehen 76 Haushaltsgegenstände 90 Hochzeitsgeschenk Immobilien 55 Invaliditätsanwartschaften 146 Kinder minderjährige 126, 128 unterhaltspflichtige 57 volljährige 127 Kindererziehungsleistungsgesetz 147 Kindergeld 132 Kindesunterhalt 126 Kindesvermögen 109 Klausel Billigkeitsklausel 48 Härteklausel 25, 100 Kosten Anwaltskosten 10 Land- und Forstwirte 59 Mehrbedarf, trennungsbedingter 80 Mindestgebühren 10 Mindesttrennungsdauer 19 Personalausweise 28 Privatvermögen 12 Prominentenanwalt 8 Prozesskostenhilfe 14 Rechtskraft des Scheidungsurteils 29 Rechtskraftvermerk 30 Rentenansprüche 148
9 Findex Rentenanwartschaften 146 Rentenformel 153 Scheidungsantrag 16, 17, 18, 19 Scheidungsausspruch 29, 45 Scheidungsunterhalt 43 Scheidungsverfahren Ablauf 16, 28 Schulden 94 Selbstbehalt 58, 127 Sorgeerklärung 104 Sorgerecht 12 alleiniges 105, 107 Auswanderung ins Ausland 112 bei ausländischen Eltern 121 für Väter 107 gemeinsames 104 Übertragung 109 Wille der Kinder 123 Sozialhilfe 69 Steuerberater 9 Steuersplitting 45 Streitwert 10, 11 Trennung, totale 19 Trennungsjahr 16 Trennungsunterhalt 32, 33, 43 Umgangsrecht 12 an Festtagen 118 des nicht sorgeberechtigten Elternteils neues 110 Ort 120 periodisches 118 von Großeltern 112 Umgangsregelung 113, 117 Unterhalt 12 angemessener 135 Aufstockungsunterhalt 74 aus Billigkeitsgründen 47 Barunterhalt 126, 135 Ehegattenunterhalt 45, 53 Elementarunterhalt 63 Kindesunterhalt 126 nachehelicher 32, 43 Scheidungsunterhalt 43 trennungsbedingter Mehrbedarf 80 Trennungsunterhalt 32, 33, 43 voller 63 Vorsorgeunterhalt 77 Unterhaltsanspruch 46, 49, 128, 131 durch Bedürftigkeit 48 nicht bei kurzer Ehedauer 49 nicht bei mutwilliger Bedürftigkeit 51 nicht bei Straftaten 50 Unterhaltsarten 63 Unterhaltsberechnungen 8 Unterhaltsklage 127 Unterhaltspflicht 56 gesteigerte
10 Findex Unterhaltspflichtiger 38 Unterhaltsverpflichtung 38, 45 Unterhaltsverzicht 69 Verbindlichkeiten 94 Verbundverfahren 23 Vermögen Anfangsvermögen 91, 95 Betriebsvermögen 12 Endvermögen 96 gemeinsames 90 Kindesvermögen 109 Privatvermögen 12 Vermögensausgleich 100 Vermögenssorge 109 Vermögensverwaltung 89 Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme 43 Verschulden 21 Versorgungsausgleich 146, 149, 153 Ausschluss 154 Vorausempfänge 100 Vorsorgeunterhalt 77 Wertermittlung des Anfangsund Endvermögens 98 Wertsteigerungen 95 Zerrüttung 21, 23 Zivilverfahren 27 Zugewinnausgleich 88, 96 Zugewinngemeinschaft 88 Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes 147 Zwangsgeld
Bearbeitungsstand: Februar 2016
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