DR. ANDREAS BURGMANN JOHANNA FIEGNER
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- Irmgard Kneller
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1 GPA ZR III/65 Dieser Aufgabentext besteht aus 13 fortlaufend nummerierten Seiten. Es wird gebeten, die Vollständigkeit des Textes vor der Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext als auch Ihre Bearbeitung Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 sind mit Ihrer PA-Nummer zu versehen und Hamburg zusammen abzugeben. RECHTSANWÄLTE DR. ANDREAS BURGMANN JOHANNA FIEGNER RAe Dr. A. Burgmann J. Fiegner Am Stadtwald 3, Neuss Am Stadtwald 3, Neuss Telefon (02131) / 78 Telefax (02131) Datum: Zur heutigen Erstberatung erschienen: Frau Sigrid Engelkamp Inhaberin der Firma Mobilfunk Engelkamp Düsseldorfer Str. 77 (geschäftlich und privat) Meerbusch Tel / (geschäftlich, 9 17 Uhr) Herr Tilo Engelkamp Lindenstr Düsseldorf Tel / Frau Engelkamp überreichte folgende Unterlagen: - Schreiben der Firma Maxrath Datentechnik vom Mahnbescheid des AG Hagen vom Widerspruchsschreiben von Frau Engelkamp vom Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom Schriftsatz der Rechtsanwälte Sander pp., Arnsberg, nebst Anlagen - Versäumnisurteil des AG Arnsberg vom Anmerkung des GPA: Von einem Abdruck des Mahnbescheids und des Widerspruchsschreibens wurde abgesehen Sparkasse Neuss (BLZ )
2 2 3. Frau Engelkamp berichtete folgenden Sachverhalt: Ich möchte Sie um Beratung in einer Auseinandersetzung mit der Firma Maxrath Datentechnik aus Arnsberg bitten, bei der ich angeblich Software gekauft haben soll, die ich jetzt bezahlen soll. Ich habe aber überhaupt keinen Vertrag mit dieser Firma geschlossen. Auch habe ich dieser Firma nie eine Einzugsermächtigung erteilt. Ich habe die ganze Angelegenheit mit meinem Sohn Tilo besprochen, und wir gehen davon aus, dass die Firma Maxrath auf eine Veranstaltung vom in Düsseldorf Bezug nimmt. Bei dieser Veranstaltung, die mein Sohn besucht hat, wurde Software für mittelständische Einzelhandelsunternehmen, unter anderem von der Firma Maxrath, vorgestellt. Mein Sohn hat bei dieser Veranstaltung irgendwelche Papiere unterschrieben, dies aber keinesfalls im Namen meiner Firma. Auch hat mein Sohn mir versichert, dass er mit seiner Unterschrift keine Verträge abgeschlossen hat, sondern dass die Unterschriften nur erforderlich waren, um bestimmte Preise zu sichern. Hierauf habe ich die Firma Maxrath bereits Anfang November 2003 telefonisch hingewiesen. Auf das Schreiben der Firma Maxrath vom , dessen Inhalt nicht richtig und eine Unverschämtheit ist, habe ich deshalb auch nicht mehr reagiert. Dann hat das Ganze eine für mich nicht mehr nachvollziehbare Wendung genommen. Obwohl ich keinen Vertrag geschlossen habe, habe ich im Januar, ich glaube am Dreikönigstag, einen Mahnbescheid über eine Hauptforderung von 2.204,- Euro bekommen. Gegen diesen Bescheid habe ich schriftlich Widerspruch erhoben. Trotzdem habe ich am 31. Januar einen Vollstreckungsbescheid über die 2.204,- Euro und Nebenforderungen bekommen. Mitte März habe ich ein Schreiben der Anwälte Sander und Kollegen aus Arnsberg und eine Ladung zu einem Gerichtstermin in Arnsberg bekommen. Da hier offensichtlich einiges aus dem Ruder gelaufen war und da ich es auch nicht eingesehen habe, in dieser eindeutigen Sache extra nach Arnsberg zu fahren, habe ich den soeben erwähnten Gerichtstermin nicht wahrgenommen. Warum der Gerichtstermin gerade in Arnsberg stattfand, ist mir sowieso unerfindlich. Das mag für die Klägerin bequem sein, aber nicht für mich. Unglaublicherweise habe ich dann vor zwei Tagen ein sog. Versäumnisurteil bekommen, dessen Inhalt ich nicht verstehe. Ich möchte daher Sie, Frau Rechtsanwältin, bitten, mir die Angelegenheit zu erklären und mich zu beraten, was ich jetzt tun soll. Mit den Erschienenen wurde die Sach- und Rechtslage besprochen. Nach Erörterung der Möglichkeit des Entstehens einer Interessenkollision, wenn sowohl Frau Sigrid Engelkamp als auch Herr Tilo Engelkamp durch die Unterzeichnerin vertreten werden, wurde vereinbart, dass ein Mandatsverhältnis nur mit Frau Sigrid Engelkamp begründet werden soll. Es wurde weiter vereinbart, dass die Erfolgsaussichten eines
3 3 Vorgehens gegen das Versäumnisurteil des AG Arnsberg vom geprüft werden sollen. Auf Nachfragen erklärte Herr Tilo Engelkamp noch Folgendes: Zu der Veranstaltung vom bin ich von der Firma Maxrath eingeladen worden, um mir neue Softwareprodukte anzusehen. Die Einladung erfolgte, weil ein Kollege von mir, ich arbeite aushilfsweise bei einem Softwareunternehmen in Düsseldorf, an der Organisation der Veranstaltung beteiligt war. Ich bin nicht als Angestellter der Firma meiner Mutter eingeladen worden. Ich habe mit der Firma meiner Mutter nämlich nichts zu tun. Ich bin nicht bei meiner Mutter angestellt, ich habe nie Vollmacht besessen, auch habe ich nie irgendwelche Verträge für die Firma meiner Mutter abgeschlossen. Bei der Veranstaltung vom bot mir die Firma Maxrath dann Software an. Ich sagte, ich müsste zuerst mal mit meiner Mutter sprechen. Man sagte mir dann aber, um die angebotenen Sonderpreise halten zu können, würde meine Unterschrift benötigt. Diese Unterschrift habe ich dann geleistet. Mir war nicht bewusst, dass ich mit der Unterschrift bereits einen Vertrag eingehen würde. Dies habe ich auch nicht gewollt. Ich bin dann zu meiner Mutter gefahren. Zusammen haben wir eine Demoversion der Software der Firma Maxrath, die mir auf der Veranstaltung geschenkt worden ist, ausprobiert. Meine Mutter wollte aber den Vertrag nicht eingehen. Wenige Tage später kam eine CD-Rom der Firma Maxrath bei meiner Mutter an. Ich habe sie dann auf Anraten meiner Mutter unbenutzt zurückgeschickt. Außerdem habe ich bei der Firma Maxrath angerufen und mitgeteilt, dass kein Interesse an der Software besteht. Auf Nachfrage: Es stimmt, dass ich vor einiger Zeit, die eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Dies hat aber doch mit den Ansprüchen der Firma Maxrath nichts zu tun. Deren Anschuldigungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Die sofortige Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen das Versäumnisurteil vom wurde zugesagt. Das weitere Vorgehen soll morgen um 14 Uhr mit der Mandantin besprochen werden. 4. Akte anlegen 5. Besprechungstermin notieren. 6. WV: sofort gez. Fiegner Rechtsanwältin
4 4 Maxrath Datentechnik Maxrath GmbH Zur Feldmühle 13 D Arnsberg Firma Mobilfunk Engelkamp Düsseldorfer Str Meerbusch MAHNUNG Zur Feldmühle 13 D Arnsberg Telefon: / Telefax: / / Bankverbindung: Sparkasse Arnsberg-Sundern Konto-Nr.: BLZ: Kunden-Nr.: Auftrags-Nr.: 7266/2003 Datum: 20. Nov Sehr geehrte Damen und Herren, wir lieferten Ihnen am folgende Softwareprodukte aus unserem Hause: Nr. Bezeichnung Nettopreis Menge Rabatt Nettobetrag Maxrath (perfect mobil) Edition Maxrath Servicepackage Maxrath (perfect mobil) Zusatzedition 1.860,00 1, ,00 40,00 1,00 40,00 590,00 1,00 100% 0,00 Nettobetrag 1.900,00 MwSt 16 % 304,00 Gesamtsumme 2.204,00 Die Einziehung des Rechnungsbetrages von Ihrem Konto war nicht möglich. Hierdurch sind uns Bankrückbelastungskosten in Höhe von 8,67 entstanden. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag vom 2.212,67 binnen einer letzten Frist von 3 Wochen auf das oben genannte Konto zu überweisen. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit unserem Anwalt zu übergeben. Soweit Sie in den mit dem Unterzeichner geführten Telefonaten die Auffassung vertreten haben, zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein, da mit Ihrer Firma kein Vertrag zustande gekommen sei, müssen wir dies als unzutreffend zurückweisen. Richtig ist vielmehr Folgendes: Geschäftsführung: Fabian von Harforth Amtsgericht Arnsberg HRB 2482
5 5 Herrn Tilo Engelkamp wurde im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung am das neu entwickelte Softwaresystem unserer Firma vorgeführt. Ihm gefiel das System so gut, dass er noch vor Ort in Vertragsverhandlungen mit unserem Mitarbeiter Herrn Markus Völker getreten ist. Auf entsprechendes Ersuchen ist Herrn Engelkamp sogar ein Nachlass gewährt worden. Darauf entschied sich Herr Engelkamp zum sofortigen Vertragsschluss. Gegenüber Herrn Völker gab Herr Engelkamp für die Auftragsbestätigung die Firma und A- dresse der Firma Engelkamp an. Als dann die Auftragsbestätigung per Computer erstellt worden war, überprüfte Herr Engelkamp diese nochmals und unterschrieb sie dann ebenso wie eine Einziehungsberechtigung zum Zwecke der Einziehung des Kaufpreises. Es war für unseren Mitarbeiter Herrn Völker nicht ersichtlich, geschweige denn, dass er hierüber informiert wurde, dass Herr Engelkamp nicht für die Firma Engelkamp unterschriftsbefugt sein könnte, geschweige denn, dass er nicht selbst Inhaber der Firma Engelkamp sein könnte. Sein Auftreten ließ vielmehr keinen Zweifel daran, dass er Inhaber der von ihm als Käufer angegebenen Firma Engelkamp ist. Erst nachdem der Bankeinzug platzte, hat der Unterzeichner eine Auskunft aus dem Gewerberegister eingeholt, aus der sich ergibt, dass Frau Sigrid Engelkamp und nicht Herr Tilo Engelkamp Inhaber der Firma Mobilfunk Engelkamp ist Zwischenzeitlich ist dem Unterzeichner weiter bekannt geworden, dass Herr Tilo Engelkamp auch gegenüber anderen Softwarefirmen als Inhaber der Firma Mobilfunk Engelkamp aufgetreten ist und unter diesem Namen Vertragsabschlüsse getätigt hat. Darüber hinaus hat der Unterzeichner davon Kenntnis erhalten, dass Herr Tilo Engelkamp am die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Diese gesamten Umstände haben bei dem Unterzeichner den Verdacht hervorgerufen, dass hier zumindest Herr Tilo Engelkamp, gegebenenfalls im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Frau Sigrid Engelkamp als Inhaberin der Firma Mobilfunk Engelkamp, es versucht, die Firma Maxrath zu schädigen und zu betrügen. Hochachtungsvoll gez. i. A. Markus Bötter
6 6 Amtsgericht Hagen - Mahnabteilung Postfach Hagen VOLLSTRECKUNGSBESCHEID vom aufgrund des am erlassenen und am zugestellten Mahnbescheids Antragsgegner: Weiters. innerh. d. Bereichs der BRD Firma Mobilfunk Engelkamp Inhaberin: Sigrid Engelkamp Düsseldorfer Str Meerbusch Geschäftsnummer des Amtsgerichts Bei Schreiben an das Gericht stets angeben N Antragsteller: Maxrath Datentechnik GMBH Prozessbevollmächtigter: Zur Feldmühle Arnsberg gesetzlich vertreten durch: Geschäftsführer Fabian von Harforth EUR ***** 2.204,00 Kosten nach dem Wert der Hauptforderung: 1) Gerichtsgebühr ( 11, Nr GKG) 40,50 EUR 2) Kosten des Antragstellers für dieses Verfahren 2,00 EUR 3) Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandsgebühr ( 43 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO/Art. IX KostÄndG) 0,00 EUR 4) dessen Auslagen ( 26 BRAGO/ Art. IX KostÄndG) 0,00 EUR 5) *0,00 % Mehrwertsteuer von Nr. 3, 4 u. 5 0,00 EUR 42,50 EUR JMB1 /1 NRW Fassung Hausanschrift des Amtsgerichts Hagen: Hagener Str Hagen Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend: I. HAUPTFORDERUNG: Warenlieferungen gem. Auftrag 7266/2003 vom ***2.204,00 EUR II. KOSTEN wie nebenstehend ******42,50 EUR III. NEBENFORDERUNGEN: Bankrücklastkosten *******8,67 EUR IV. EUR - EUR ZINSEN: laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen: 8,000 Prozentpunkte über Basiszinssatz aus *******2.204,00 EUR vom bis ******36,74 hinzu kommen weitere laufende Zinsen: 8,000 Prozentpunkte über Basiszinssatz aus *******2.204,00 EUR seit dem SUMME: ***2.291,91 Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge. Die Kosten des Verfahrens haben sich ggfls. um Gebühren und Auslagen für das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid erhöht. gez. Buschmann Rechtspfleger
7 7 Rechtsanwälte und Notariat Sander Mellinghofen Klingelpütz RA u. Notar Peter Mellinghofen, Postfach 2876, Arnsberg An das Amtsgericht Arnsberg Eichholzstr Arnsberg Goethestraße Arnsberg Telefon (02932) Telefax (02932) Rechtsanwälte Notar Peter Mellinghofen Klaus Sander ( 1994) Lisa Klingelpütz Bei Antwort und Zahlung bitte stets angeben: / Me / F Arnsberg, Anspruchsbegründung In dem Rechtsstreit der Firma Maxrath Datentechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian von Harforth, Zur Feldmühle 13, Arnsberg, - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sander, Mellinghofen, Klingelpütz, Goethestr. 32, Arnsberg g e g e n die Firma Mobilfunk Engelkamp, Inhaberin: Sigrid Engelkamp, Düsseldorfer Str. 77, Meerbusch, - Beklagte - zeigen wir die Vertretung der Klägerin an. Namens und im Auftrag der Klägerin werden wir im Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen, den Einspruch der Beklagten zu verwerfen, hilfsweise den Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom aufrechtzuerhalten. Begründung: Die Klägerin sowie die Beklagte betreiben kaufmännische Gewerbebetriebe. Bankverbindungen: Deutsche Bank AG Arnsberg: BZL Kto.Nr Postbank Dortmund: BLZ Kto.-Nr Sparkasse Arnsberg-Sundern: BLZ Kto.-Nr Volksbank Neheim-Hüsten e.g.: BLZ Kto.-Nr
8 8 Am schloss die Klägerin mit der Beklagten einen Kaufvertrag über eine von der Klägerin entwickelte Warenwirtschaftssoftware zu einem Preis von 2.204,- inkl. Mehrwertsteuer. Beweis: anliegende Auftragsbestätigung vom , Anlage K 1. Am selben Tag erteilte die Beklagte der Klägerin eine Einzugsermächtigung, nach der die Klägerin berechtigt ist, den Kaufpreis von dem Konto der Beklagten abzubuchen. Beweis: anliegende Einzugsermächtigung vom , Anlage K 2. Die Klägerin hat die Software am vollständig und fehlerfrei an die Adresse der Beklagten abgesandt. Dort ist die Software auch angekommen und von der Beklagten in Betrieb genommen worden. Am versuchte die Klägerin, den Kaufpreisbetrag von 2.204,- mit vorbenannter Einzugsermächtigung einzuziehen. Der Auftrag der Klägerin konnte jedoch nicht ausgeführt werden, weshalb der Klägerin Bankrücklastkosten in Höhe von 8,67 Euro entstanden. Beweis im Bestreitensfall: Vorlage der Lastschriftrückrechnung. Trotz mehrmaliger telefonischer und schriftlicher Zahlungsaufforderungen erfolgte bis zum heutigen Tage keine Zahlung, offensichtlich wegen interner Zahlungsschwierigkeiten. gez. Mellinghofen Rechtsanwalt
9 Anlage K 1: 9 Maxrath Datentechnik Maxrath GmbH Zur Feldmühle 13 D Arnsberg Firma Mobilfunk Engelkamp Düsseldorfer Str Meerbusch AUFTRAGSBESTÄTIGUNG Zur Feldmühle 13 D Arnsberg Telefon: / Telefax: / / Bankverbindung: Sparkasse Arnsberg-Sundern Konto-Nr.: BLZ: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Kunden-Nr.: Auftrags-Nr.: 7266/2003 Datum: 27. Okt vielen Dank für Ihre Bestellung: Nr. Bezeichnung Nettopreis Menge Rabatt Nettobetrag Maxrath (perfect mobil) Edition Maxrath Servicepackage Maxrath (perfect mobil) Zusatzedition 1.860,00 1, ,00 40,00 1,00 40,00 590,00 1,00 100% 0,00 Nettobetrag 1.900,00 MwSt 16 % 304,00 Gesamtsumme 2.204,00 Wir bedanken uns für Ihre Auftragserteilung und das unserem Hause entgegengebrachte Vertrauen und stehen Ihnen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. M. Völker _ gez. Engelkamp Markus Völker Ort, Datum, Unterschrift des Kunden Es gelten ausschließlich unsere umseitig abgedruckten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anmerkung des GPA: Von einem Abdruck der AGB wurde abgesehen. Geschäftsführung: Fabian von Harforth Amtsgericht Arnsberg HRB 2482
10 10 Anlage K 2: Maxrath Datentechnik Maxrath GmbH Zur Feldmühle 13 D Arnsberg Firma Mobilfunk Engelkamp Düsseldorfer Str Meerbusch EINZUGSERMÄCHTIGUNG Zur Feldmühle 13 D Arnsberg Telefon: / Telefax: / / Bankverbindung: Sparkasse Arnsberg-Sundern Konto-Nr.: BLZ: Kunden-Nr.: Auftrags-Nr.: 7266/2003 Datum: 27. Okt Hiermit ermächtige/n ich/wir die Maxrath Datentechnik GmbH, die in der Gesamtsumme aufgeführten fälligen Beträge einmalig von meinem/unserem Konto per Lastschrift abzubuchen. Rechnung/Auftrag 7266 / 2003 Betrag 2.204,- Euro zweitausendzweihundertvier Euro Bank Volksbank Meerbusch BLZ Konto-Nr Kontoinhaber Engelkamp Ort, Datum Unterschrift Düsseldorf, gez. Engelkamp Geschäftsführung: Fabian von Harforth Amtsgericht Arnsberg HRB 2482
11 11 13 C 100/04 Verkündet am Frings, Justizangestellte als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle AMTSGERICHT ARNSBERG IM NAMEN DES VOLKES ERSTES VERSÄUMNISURTEIL In dem Rechtsstreit der Firma Maxrath Datentechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian von Harforth, Zur Feldmühle 13, Arnsberg, Klägerin, gegen - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sander, Mellinghofen, Klingelpütz, Goethestr. 32, Arnsberg - die Firma Mobilfunk Engelkamp, Inhaberin: Sigrid Engelkamp, Düsseldorfer Str. 77, Meerbusch, Beklagte, hat das Amtsgericht Arnsberg, Abteilung 13, auf die mündliche Verhandlung vom durch die Richterin am Amtsgericht Kornblum für Recht erkannt: Der Einspruch der Beklagten wird verworfen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Kornblum Ri inag Ausgefertigt gez. Frings, Justizangestellte als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
12 12 Vermerk zur Bearbeitung 1. Es sind die Erfolgsaussichten eines Vorgehens der Mandantin gegen das Urteil vom durch die Mandantin anhand der von der Mandantin erteilten Informationen und überreichten Unterlagen in einem Gutachten darzustellen. Dabei sind gegebenenfalls in einem gesonderten Abschnitt auch prozesstaktische Überlegungen anzustellen. Kommt der/die Bearbeiter/in ganz oder teilweise zur Unzulässigkeit der Klage, so ist in einem Hilfsgutachten zu den aufgeworfenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Sodann ist der danach gegebenenfalls erforderliche verfahrensbestimmende Schriftsatz an das Gericht zu entwerfen. Der zu entwerfende Schriftsatz soll keine Rechtsausführungen enthalten. 2. Ein Mandantenschreiben ist nicht zu fertigen. 3. Wird eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich gehalten, so ist dies im Gutachten zu erörtern, sodann jedoch zu unterstellen, dass entsprechende Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt worden sind. 4. Die Formalien (Unterschriften, Zustellungen, Vollmachten etc.) sind in Ordnung. Rechtsanwältin Fiegner wurde ordnungsgemäße Vollmacht erteilt. 5. Es ist davon auszugehen, dass der Vollstreckungsbescheid vom am selben Tag in den Postausgang gegangen und der Beklagten am zugestellt worden ist. Am ist ein als Widerspruch bezeichnetes Schreiben der Beklagten mit Datum vom bei dem AG Hagen eingegangen. Das Verfahren ist daraufhin an das von der Klägerin als Prozessgericht angegebene Amtsgericht Arnsberg abgegeben worden. Der Anspruchsbegründungsschriftsatz vom sowie die Ladung zur mündlichen Verhandlung am sind der Beklagten am zugestellt worden. Das Versäumnisurteil vom ist ihr am zugestellt worden. 6. Die Forderung der Klägerin in dem Schreiben vom ist rechnerisch richtig. 7. Meerbusch liegt im Zuständigkeitsbereich des AG Neuss und des LG Düsseldorf, Düsseldorf und Arnsberg verfügen jeweils über ein Amts- und ein Landgericht. Von der Zuständigkeit des AG Hagen gem. 689 Abs. 3 ZPO ist auszugehen. 8. Soweit von einem Abdruck der Anlagen abgesehen wurde, ist davon auszugehen, dass es für die Lösung des Falles nicht auf die Kenntnis des weiteren Inhalts ankommt.
13 13 9. Es wird gebeten, die Auflage der benutzten Kommentare in der Klausur anzugeben. 10. Im Anhang: Kalender des Jahres 2004 Anhang: Kalender 2004 Januar Februar März April Mo Di Mi Do Fr Sa So Mai Juni Juli August Mo Di Mi Do Fr Sa So September Oktober November Dezember Mo Di Mi Do Fr Sa So Fest- und Feiertage 2004: Neujahr 30./ Pfingsten Karfreitag Fronleichnam 11./ Ostern Tag der Deutschen Einheit Maifeiertag Allerheiligen Christi Himmelfahrt 25./ Weihnachten
Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:
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