Tätigkeitsbericht. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Planegg

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1 Tätigkeitsbericht 2014 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Planegg

2 Inhaltsverzeichnis 01 Zusammenfassung 4 02 Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle 5 03 Personelle Besetzung / räumliche Ausstattung / Einzugsgebiet 6 04 Beschreibung des Leistungsspektrums 7 05 Klienten bezogene statistische Angaben Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle 16 und Anregung zur Vorstellung 07 Angaben über die geleistete Beratungsarbeit Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung Multiplikatorenarbeit / Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Öffentlichkeitsarbeit / Prävention Nachrichten und Informationen 23 3

3 01 Zusammenfassung 02 Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle Im Jahr 2014 wurden an der Beratungsstelle insgesamt 333 Kinder und Jugendliche vorgestellt. Hiervon meldeten sich 155 erstmalig an (Neuanmeldungen), 95 setzten die im Vorjahr begonnene Beratung fort (Weiterführungen) und 83 Kinder und Jugendliche wurden erneut angemeldet (Wiederaufnahmen). In den Beratungsprozess waren 455 Familienangehörige und 64 Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen (Erzieherinnen, Lehrerinnen etc.) einbezogen. Im Jahr 2014 erreichten wir somit in der Klienten bezogenen Arbeit insgesamt 852 Personen. Als häufigsten Anlass zur Vorstellung gaben Eltern Probleme im Bereich der familiären Beziehungen, Probleme im Leistungsbereich, Auffälligkeiten im emotionalen Bereich und im Sozialverhalten an. Ein hoher Beratungsbedarf bestand wie auch in den vergangenen Jahren bezüglich der Themen Trennung/Scheidung und Partnerprobleme. Im Rahmen unseres Projektes Zeit für Kinder im Würmtal vermittelten wir Patinnen und Paten an 9 Kinder, welche bei uns angemeldet waren. Die ehrenamtlich tätigen Paten schenkten den Kindern Zeit, indem sie beispielsweise mit ihnen spielten, lernten oder Sprache vermittelten. Sie stärkten somit die Kinder und entlasteten die Eltern. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die vielen Stunden, die sie unseren Familien schenkten. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Personen anderer Einrichtungen, nahmen an regionalen Arbeitskreisen teil und erreichten ca. 200 Eltern und Multiplikatoren bei Vorträgen. Durch diese Maßnahmen der Prävention, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit informierten wir über unsere Angebote und konnten Schwellenängste abbauen. Wir möchten allen danken, die unsere Arbeit unterstützen, insbesondere dem Landkreis München, den Gemeinden des Einzugsgebietes und unserem Träger, dem AWO Kreisverband München-Land e.v.. Wir danken auch den vielen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Einrichtungen der Region für die engagierte Zusammenarbeit. Unser Dank gilt all den Ratsuchenden für das Vertrauen, das sie in unsere Arbeit setzen. Wir durften sie ein Stück begleiten und von ihnen lernen. Planegg, im März 2015 Monika Koch, Leiterin der Beratungsstelle Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche befand sich bis März 2015 in der Bahnhofstraße 7 in Planegg. Der personelle Ausbau der Beratungsstelle im August 2014 erforderte größere Räume. Anfang März 2015 fand der Umzug in die Bahnhofstraße 37 statt. Die Beratungsstelle ist weiterhin sehr zentral gelegen, lediglich ca. 5 Geh-Minuten vom S-Bahnhof Planegg entfernt. Anschrift AWO Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Bahnhofstraße Planegg Tel. 089 / Fax 089 / eb.planegg@awo-kvmucl.de Träger AWO Kreisverband München-Land e.v. Balanstraße München Tel. 089 / Fax 089 / info@awo-kvmucl.de Anmeldung und Öffnungszeiten Die Beratungsstelle ist in der Regel von Montag bis Freitag geöffnet. Ratsuchende können sich während der Bürozeiten telefonisch oder persönlich anmelden. Sie werden von dem Mitarbeiter, der die Beratung übernimmt, innerhalb einer Woche zurückgerufen und erhalten dann einen Termin. In Krisensituationen versuchen wir, kurzfristig Termine bereitzustellen. Bürozeiten: Montag Dienstag Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr 1 Berufsbezeichnungen und Funktionen sind im Folgenden geschlechtsneutral gemeint. 4 5

4 03 Personelle Besetzung / räumliche Ausstattung / Einzugsgebiet 04 Beschreibung des Leistungsspektrums Personelle Besetzung Unser Team setzte sich im Jahr 2014 wie folgt zusammen: Astrid Arlt Eberhard Bergmann Monika Koch Nina Landsjöaasen Sonja Schmid Räumliche Ausstattung Einzugsgebiet der Beratungsstelle Verwaltungsangestellte 19,25 Stunden/Woche Diplom-Sozialpädagoge (FH), Systemischer Familientherapeut und Mediator 19,25 Stunden/Woche Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF), Leiterin 38,5 Stunden/Woche Diplom-Psychologin, Systemische Familientherapeutin (DGSF), Zusatzausbildung in Integrativer Eltern-, Säuglings- und Kleinkindberatung 19,25 Stunden/Woche, ab , 25,75 Stunden/Woche Diplom-Sozialpädagogin (FH), Systemische Familientherapeutin (DGSF) und Mediatorin ab 1. August 2014, 32 Stunden/Woche Unsere Beratungsstelle verfügt nach dem Umzug im März 2015 über folgende Räumlichkeiten: 4 Beratungsräume, 1 Spiel- und Therapieraum, 1 Sekretariat, Küche und Wartebereich mit insgesamt 165 Quadratmetern Fläche. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Gemeinden Gräfelfing (mit Lochham), Neuried und Planegg (mit Martinsried) mit insgesamt ca Einwohnern, davon Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Stand: 2014 ). Durch einen freiwilligen Zuschuss der Gemeinde Krailling konnten wir eine begrenzte Zahl von Familien aus der Gemeinde Krailling beraten. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind vorwiegend im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in den 16,17,18,27 und 28 festgelegt. Auf Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung besteht ein Rechtsanspruch, wenn dies zum Wohle des Kindes geeignet und erforderlich ist. Weiterhin beraten wir über Eingliederungshilfen im Sinne des 35a. Getrennt lebende Eltern können gerichtsnahe Beratung nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) in Anspruch nehmen (vgl. S.8). In Absprache mit dem Kreisjugendamt beraten wir seit 2012 Fachkräfte anderer Einrichtungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a und 8b SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft (vgl. S.9). Die gesetzlichen Grundlagen laut SGB VIII und FamFG sind im Einzelnen: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie ( 16) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge ( 18) Erziehungsberatung ( 28 unter Berücksichtigung der 27,36,41) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a, Abs.1 Nr.1) Gerichtsnahe Beratung nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) Beratung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a und 8b Unsere Leistungen Unser Hilfsangebot ist für die Ratsuchenden kostenlos. Alle Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. 1. Beratung und Therapie Aufgabe und Ziel unserer Einrichtung ist es, Eltern, Kinder und Jugendliche zu beraten. Wir helfen, wenn Fragen zur Erziehung und Entwicklung, Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld auftreten. In Einzel- oder Familiengesprächen können uns die Betroffenen ihr Anliegen schildern. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungswege. Dabei ist es für uns sehr wichtig, eine enge Kooperation zwischen den Familienmitgliedern und allen, an der Erziehung beteiligten Personen und Einrichtungen zu fördern. 2. Psychologische Diagnostik, Videodiagnostik Wenn es fachlich angezeigt ist, führen wir psychologische Tests durch. Diese zielen darauf ab, den allgemeinen Entwicklungsstand, aber auch die Ausprägung spezifischer Fertigkeiten zu klären, wie z.b. die Händigkeit, die Lese- Rechtschreiboder die Rechenleistung. Im Hinblick auf häufig geäußerte Schulprobleme ist die Abklärung kognitiver Fähigkeiten und Fertigkeiten sehr hilfreich, um geeignete Fördermaßnahmen einleiten zu können. Darüber hinaus setzen wir Testverfahren ein, die Aussagen über die emotionale Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen und über ihre Beziehungen zu nahe stehenden Personen ermöglichen. 6 7

5 Neben den psychologischen Testverfahren nutzen wir seit einigen Jahren Videoaufnahmen, um einen Einblick in das Verhalten der Familienmitglieder und ihrer Beziehungen zueinander zu erhalten. Bei dieser videounterstützten Diagnostik zeichnen wir in der Beratungsstelle ein Video mit folgenden Situationen auf: Gemeinsames Spielen: Die Familie spielt ein ihr bekanntes Spiel. Lernen: Der Vater bzw. die Mutter unterstützt das Kind in einer Anforderungssituation, beispielsweise beim Erledigen der Hausaufgaben. Planungsgespräch: Die Familie plant eine Unternehmung. Konfliktgespräch: Die Eltern sprechen mit dem Kind oder den Kindern über eine Konfliktsituation. Eltern können auch selbst erstellte Videos aus dem Familienalltag mitbringen. Unser Angebot, Videoaufnahmen für die Beratung zu nutzen, wird von den meisten Familien gerne angenommen. Die oben genannten Situationen stellen einen Ausschnitt aus dem Alltag von Familien dar. Das Problemverhalten, aber auch die Stärken des Kindes sowie das Verhalten der Eltern werden direkt anschaulich und erfahrbar. Welche Beziehungsmuster in der Familie stehen im Zusammenhang mit dem Problemverhalten des Kindes? Welche Stärken zeigen sich im Familiensystem? Welche Anteile bringt das Kind von seiner genetischen Ausstattung mit, wie z.b. Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe? Welche sozialen und kognitiven Fertigkeiten hat das Kind bereits gelernt? Wie stellen die Familienmitglieder untereinander Kontakt her? Wie gut kann das Kind Handlungsabläufe selbst steuern und inwieweit ist es auf Hilfen durch Bezugspersonen angewiesen? An einem Folgetermin werden bestimmte Sequenzen des Videos mit den Eltern angeschaut und besprochen. Dabei legen wir großen Wert darauf, positive Sequenzen zu zeigen, um so die Familie zu stärken. Weiterhin ist es unser Ziel, anhand des Videos den Bogen zu konkreten Alltagssituationen zu spannen, Interaktionen in der Familie zu analysieren und falls nötig, Handlungsalternativen zu erarbeiten. Konflikten an unsere Beratungsstelle. Eltern erhalten innerhalb von 4 Wochen einen Termin. Der Berater meldet dem Familiengericht, sobald die Beratung bzw. Mediation an der Beratungsstelle abgeschlossen ist. Darüber hinaus informiert er, ob die Eltern einvernehmliche Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht treffen konnten oder nicht. 4. Beratung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a und 8b SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft Im Jahr 2005 wurde der Kindesschutz gesetzlich neu geregelt. Anlass dafür waren schwere Fälle von Kindeswohlgefährdungen, die tödlich geendet hatten. Durch den neu eingeführten 8a soll das Ziel verfolgt werden, nicht nur das Jugendamt, sondern auch Einrichtungen der Jugendhilfe zum Schutz des Kindeswohls einzubeziehen. Zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos sind Fachkräfte der freien Jugendhilfe verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Darüber hinaus haben auch andere Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft ( 8 b). Die Familienberatungsstellen im Landkreis München stellen seit 2012 die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. über Aufgaben, Arbeitsweisen und Handlungsmöglichkeiten anderer Institutionen und Einrichtungen. 5. Krisenintervention Manchmal spitzen sich Konflikte in Familien oder im sozialen Umfeld zu. In Krisensituationen sind wir bestrebt, Hilfen möglichst schnell bereit zu stellen. Wir verschaffen uns einen Eindruck über die Intensität der Probleme und leiten Maßnahmen zu deren Entschärfung ein. Häufig ist es notwendig, mit anderen Einrichtungen zusammen zu arbeiten und Hilfen zu koordinieren. 6. Präventive Angebote und Öffentlichkeitsarbeit Neben den Hilfen für angemeldete Ratsuchende besteht unsere Aufgabe auch darin, bereits im Vorfeld der Entstehung von Problemen tätig zu werden. Wir bieten unsere Mitwirkung in Gremien und Arbeitskreisen zur Vernetzung, Koordination und Fortentwicklung sozialer Angebote an, halten Vorträge, stehen anderen Einrichtungen bei Fachfragen zur Verfügung und machen durch Informationsmaterialien und mit Hilfe der Presse auf unsere Einrichtung aufmerksam. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen: 3. Gerichtsnahe Beratung Im September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch Familienverfahrensgesetz (FamFG) genannt in Kraft. Durch dieses neue Bundesgesetz werden gerichtliche Verfahren in Familiensachen geregelt: Hoch strittige Elternpaare sollen in Fragen des Sorgeund Umgangsrechts möglichst zeitnah gerichtliche Termine und Beratung erhalten. Um die Situation der betroffenen Kinder zu verbessern, soll frühzeitig gehandelt und ein Einvernehmen zwischen den Eltern angestrebt werden. Familienrichter verweisen bei vorhandenen oder drohenden eskalierenden Wir beraten und informieren bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, wie die Eltern, Kinder und Jugendlichen zur Abwehr der Gefährdung einbezogen werden können, wie die sogenannten fallverantwortlichen Fachkräfte schwierige und insbesondere konfrontierende Gespräche führen können, bei der Entscheidung über geeignete und notwendige Hilfen und Maßnahmen, gegebenenfalls über den Zeitpunkt und die Gestaltung der Hinzuziehung des Jugendamtes, 7. Projekt Zeit für Kinder im Würmtal Familien benötigen manchmal Hilfen, die nicht von professionellen Hilfe- und Unterstützungssystemen geleistet oder staatlicherseits finanziert werden können. Insbesondere wenn Familien in sozial oder materiell schwierigen Verhältnissen leben, sind Kinder bei der Entfaltung ihrer Potenziale oft benachteiligt. Um dieser Tatsache entgegenzuwirken, haben wir im Herbst 2010 das Projekt Zeit für Kinder im Würmtal ins Leben gerufen. Ehrenamtliche schenken einem Kind Zeit und unterstützen somit seine soziale, emotionale und kognitive Entwicklung. Darüber hinaus entlasten sie die Eltern. 8 9

6 05 Klienten bezogene statistische Angaben 1. Erreichte Personen Im Berichtsjahr wurden insgesamt 333 Kinder und Jugendliche vorgestellt. Hiervon meldeten sich 155 erstmalig an (Neuanmeldungen), 95 setzten die im Vorjahr begonnene Beratung fort (Weiterführungen) und 83 Kinder und Jugendliche wurden erneut angemeldet (Wiederaufnahmen). In den Beratungsprozess waren 455 Familienangehörige und 64 Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen (Erzieherinnen, Lehrerinnen etc.) einbezogen. Im Jahr 2014 wurden also insgesamt 852 Personen in der fallbezogenen Arbeit erreicht. Die Beratung und Therapie wurde in 145 Fällen beendet. alle Gemeinden Gräfelfing Krailling Neuried Planegg Sonstige Neuanmeldungen Weiterführungen Wiederaufnahmen Fallzahlen mitberatene Angehörige mitberatene Personen des sozialen Umfeldes: 64 Gesamtzahl der beratenen Personen: 852 Zahl der abgeschlossenen Beratungen: Wartezeiten In der Regel konnte der erste Beratungstermin innerhalb von drei Wochen nach der Anmeldung stattfinden. 3. Häufigkeit und Dauer der Beratung bei den abgeschlossenen Beratungen Die folgenden Zahlen geben an, wie viele Beratungsstunden unsere 145 Familien, welche die Beratung im Jahr 2014 abschlossen, insgesamt in Anspruch genommen haben (unabhängig vom Berichtsjahr). Zeitunabhängige Leistungen wurden hierbei nicht berücksichtigt. Zahl der Beratungsstunden Anzahl der Fälle 1 bis 3 Beratungsstunden 57 4 bis 10 Beratungsstunden bis 20 Beratungsstunden 22 mehr als 20 Beratungsstunden 10 Die folgenden Angaben beschreiben die Zeitspanne unseres Kontaktes zu den Familien, welche die Beratung/Therapie im Jahr 2014 beendeten. Beratungsdauer Anzahl der Fälle Monate Monate Monate Monate 7 mehr als 12 Monate 10 Wartezeit Zahl der Neu- und Wiederanmeldungen bis 1 Woche 60 1 bis 2 Wochen bis 3 Wochen 38 länger als 3 Wochen

7 4. Altersstruktur und Geschlechterverteilung Hinsichtlich der Altersverteilung stellten die sieben- bis zehnjährigen Kinder mit 42% die größte Gruppe dar. Der Anteil von Jungen betrug 61%. Alter männlich weiblich gesamt <3 Jahre ( 4%) 3 6 Jahre (15%) 7 10 Jahre (42%) Jahre (23%) Jahre (12%) 18 Jahre und älter ( 4%) gesamt 202 (61%) 131 (39%) 333 (100%) 5. Sozioökonomische Situation der Familien Die folgenden Angaben beziehen sich auf 300 Familien; bei 29 Familien waren zwei Geschwister und bei zwei Familien drei Geschwister explizit angemeldet. Bei 40% der angemeldeten Familien hatte der am höchsten qualifizierte Elternteil einen Beruf mit abgeschlossener Lehre, höher qualifiziert (Hochschulabschluss) waren 54%. Wir erreichten also vorwiegend hoch qualifizierte Eltern. Dies spiegelt wider, dass bei den Bewohnern unseres Einzugsgebietes ein relativ hoher Sozialstatus vorherrscht. Qualifikation der Eltern Anzahl Anteil Hochschulabschluss % Abgeschlossener Lehrberuf % Keine Berufsausbildung und Angelernte 7 2% unbekannt 12 4% 86 männlich weiblich Bei den meisten der von uns beratenen Familien war der Vater vollzeit- und die Mutter teilzeitbeschäftigt (34%) oder der Vater Alleinverdiener (24%). Einkommen Anzahl Anteil ein Elternteil berufstätig 79 26% - nur Vater voll berufstätig 74 24% - nur Mutter berufstätig 5 2% davon - voll berufstätig (0) 54 - teilzeitbeschäftigt (5) 49 beide Eltern berufstätig % - beide voll berufstätig 27 9% - Vater voll-, Mutter teilzeitbeschäftigt % - Mutter voll-, Vater teilzeitbeschäftigt 2 <1% - beide teilzeitbeschäftigt 3 1% allein erziehender Elternteil 69 23% voll berufstätig 29 10% 22 - teilzeitbeschäftigt 40 13% überwiegend von öffentlichen Zuwendungen abhängig 9 3% 15 überwiegend von Unterhaltsleistungen abhängig 4 1% Rentner 1 <1 % junge Erwachsene mit eigenem Haushalt ohne Angaben 1 2 <1 % <1 % < >

8 6. Familienzusammensetzung Mehr als ein Drittel (37%) der Kinder waren von Trennung oder Scheidung betroffen. 7. Betreuungs- und Ausbildungssituation der Kinder Schulkinder stellten die größte Gruppe dar. Dabei waren Grundschulkinder überrepräsentiert. Eltern Anzahl Anteil Familie mit 2 leiblichen Eltern % allein erziehende Mutter 76 25% allein erziehender Vater 4 1% getrennte Eltern, die sich bei der Betreuung abwechseln 13 4% Zwei-Eltern-Familie mit einem leiblichen Elternteil 19 7% Pflegeeltern/Adoptiveltern 2 1% Selbstständig lebender Jugendlicher/ junger Erwachsener 2 1% In den meisten der angemeldeten Familien lebten mindestens zwei Kinder. Circa jedes vierte Kind war zum Zeitpunkt der Anmeldung Einzelkind. Gegenwärtig in der Familie lebende Kinder Anzahl Anteil 1 Kind 76 25% 2 Kinder % 3 Kinder 59 20% 4 Kinder 17 6% junger Erwachsener lebt im eigenen Haushalt 1 <1% Kind lebt momentan nicht in der beratenen Familie 1 <1% Betreuungs- und Ausbildungssituation Anzahl Anteil Vorschulalter 81 22% zu Hause 8 2% Kinderkrippe/Tagesmutter 12 4% Kindergarten 52 16% Schulalter % Grundschule % Mittelschule 6 2% Realschule 21 6% Gymnasium 67 20% Förderschule 2 1% Nach Beendigung der Schule 9 3% Berufsausbildung 1 <1% Studium 1 <1% ohne Beschäftigung 7 2% 8. Staatsangehörigkeit 21 % der Familien hatten Migrationshintergrund. Staatsangehörigkeit Anzahl Anteil In den Familien mit mehreren Kindern wurde meistens das älteste Kind angemeldet. beide Eltern Deutsche oder aus einem deutschsprachigen Land % Stellung des angemeldeten Kindes in der Geschwisterreihe Anzahl Anteil Einzelkind 76 23% ältestes Kind % mittleres Kind 31 9% jüngstes Kind 72 22% Zwilling 7 2% beide Eltern aus einem nicht deutschsprachigen Land 34 11% ein Elternteil aus einem nicht deutschsprachigen Land 31 10% 14 15

9 06 Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle und Anregung zur Vorstellung Als häufigsten Anlass zur Vorstellung gaben Eltern Probleme im Bereich der familiären Beziehungen, Probleme im Leistungsbereich, Auffälligkeiten im emotionalen Bereich und im Sozialverhalten an. Ein hoher Beratungsbedarf bestand - wie auch in den vergangenen Jahren - zum Thema Trennung / Scheidung und Partnerprobleme. Die folgende Abbildung stellt die Häufigkeit der Beratungsanlässe in absteigender Reihenfolge dar. Anregung zur Vorstellung Die Anmeldung an der Beratungsstelle geschah überwiegend auf Grund einer Empfehlung des sozialen Umfeldes (Kindergarten, Hort, Schule), durch Ärzte und Therapeuten sowie durch andere, bei uns beratene Klienten. 39 % der Familien meldeten sich aus eigenem Antrieb bei uns an. 119 Interaktions- und Beziehungsprobleme 105 Probleme im Leistungsbereich (Bsp.: Konzentrationsmangel, fehlende Leistungsmotivation, Teilleistungsstörungen) 101 Probleme in der Partnerschaft, Trennung, Scheidung* 53 Auffälligkeiten im emotionalen Bereich (Bsp.: Stimmungslabilität, Minderwertigkeitsgefühl, Ängste, Zwänge, Suizidgefahr) 45 Auffälligkeiten im Sozialverhalten - eher aktiv (Bsp.: Trotz, Störverhalten, Lügen, Stehlen, aggressives Verhalten) 11 Auffälligkeiten im Sozialverhalten - eher passiv (Bsp.: soziale Isolation, Sprachverweigerung) Anregung zur Vorstellung Anzahl Anteil Erziehungsberechtigte selbst % Soziales Umfeld: Kindergarten/ Hort 38 11% Soziales Umfeld: Schule 42 13% Ärzte, Kliniken, Therapeuten etc. 19 6% andere, bereits beratene Klienten 31 9% Bekannte 25 8% Kreisjugendamt / Gemeinde 9 3% Presse, Öffentlichkeitsarbeit 13 4% Sonstige Beratungsstellen 4 1% Würmtal-Insel 4 1% Schulpsychologen 4 1% Rechtsanwalt/Gericht 13 4% 34 Sonstige (allgemeine Erziehungsfragen, Beratung nach 16 KJHG) 9 Auffälligkeiten im Bereich der Körperfunktionen (Bsp.: psychosomatische Probleme, Einnässen) 9 Auffällige Gewohnheiten (Bsp.: Tics, Nägelbeißen) 6 Auffälligkeiten im sprachlichen Ausdrucksverhalten (Bsp.: Stottern, Stammeln, verzögerte Sprachentwicklung) 4 Suchtproblematik 3 Auffälligkeiten im Essverhalten 2 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Bsp.: Vernachlässigung, körperliche, psychische, sexuelle Gewalt) 2 Körperliche Behinderung und Auffälligkeiten (Bsp.: organische Krankheiten, gesundheitliche Labilität) 1 Auffälligkeiten im Spielverhalten und Interesssensbereich * Mehrfachnennungen sind möglich; die grafische Darstellung ist nicht maßstabsgetreu 16 17

10 07 Angaben über die geleistete Beratungsarbeit 1. Fallzuordnung nach dem Sozialgesetzbuch VIII Unsere Klienten bezogene Arbeit kann nach dem Leistungsspektrum von Erziehungsberatungsstellen laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) untergliedert werden. Im Jahr 2014 wurden den Ratsuchenden folgende Hilfen gewährt: Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss 2014 eine Stellenerweiterung. Im August 2014 konnte die Beratungsstelle ihre personellen Kapazitäten von 2 auf 3 Vollzeitstellen aufstocken. Im Jahresmittel entspricht dies 2,4 Fachpersonalstellen. Einer Fachpersonalstelle waren ca. 139 Kinder und Jugendliche zugeordnet. Fallzuordnung nach dem Sozialgesetzbuch VIII Anzahl Anteil Hilfe zur Erziehung, Erziehungsberatung ( 16 / 27 / 28) % Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung* ( 17) 30 9% Hilfe für junge Volljährige ( 41) 4 1% Beratung nach 17 (in Kombination mit 28) 79 24% Beratung nach 41 (in Kombination mit 28) 2 1% 3. Leistungen in der klienten bezogenen Arbeit Die Zeit, die wir mit den Ratsuchenden verbringen sowie die Zeit für telefonische Kontakte geben wir in Beratungs- oder Therapiestunden an. Eine Beratungs- oder Therapiestunde umfasst 60 Minuten. Eine viertel Stunde (0,25 Stunden) stellt die kleinste Zähleinheit dar. Der zusätzliche Aufwand durch Vor- und Nachbereitung, Testauswertung, Terminvereinbarung, Protokollierung usw. ist hierbei nicht eingerechnet. Neben den zeitabhängigen statistischen Einheiten oder Stunden erfassen wir andere Leistungen wie z.b. die Zahl schriftlicher Stellungnahmen zeitunabhängig und geben Häufigkeiten an. * 21 der 30 Elternpaare, die in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung beraten wurden, waren gleichzeitig mit dem Familiengericht in Kontakt. Es handelt sich somit um gerichtsnahe Beratungen. 2. Die Entwicklung der Anmeldezahlen Die Zahl der angemeldeten Kinder stieg im Vergleich zum Vorjahr um 11%. Im Einzugsgebiet der Beratungsstelle leben 6241 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (Stand 2014). Somit waren im Berichtsjahr 5 % aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre in unserer Beratungsstelle angemeldet Zeitabhängige Leistungen Stunden Elternberatungen 769 Anamnestische Gespräche / Erstgespräche 211 Telefonische Beratungen 217 Familiengespräche 241 Fallbezogene Telefonate mit Institutionen 102 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 141 Psychologische Testuntersuchungen 44 Verhaltensbeobachtung / Interaktionsdiagnostik 38 Fallbezogene persönliche Gespräche mit Institutionen 58 Hausbesuche / Besuche im sozialen Umfeld 28 Summe der zeitabhängigen Leistungen Zeitunabhängige Leistungen Anzahl Anforderung und Auswertung schriftlicher Befunde 52 Schriftliche Gutachten / Stellungnahmen 15 Kontakte 141 Summe der zeitunabhängigen Leistungen

11 08 Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung 4. Leistungen im Rahmen der gerichtsnahen Beratung nach dem FamFG Unsere Leistungen bei gerichtsnaher Beratung nach dem FamFG wurden in der Gesamtstatistik bereits berücksichtigt, werden hier jedoch noch einmal getrennt dargestellt, um diesen Beratungsbedarf wiederzugeben. Insgesamt wurden 21 Familien beraten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über unsere Leistungen und das Beratungssetting bei den gerichtsnahen Beratungen. Zeitabhängige Leistungen Elternberatungen Stunden davon - Eltern gemeinsam 71 - Vater allein 17 - Mutter allein 21 Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 62 Telefonische Beratung 32 Summe zeitabhängiger Leistungen 147 Zeitunabhängige Leistungen Anzahl Kontakte 21 Interne Supervision 9 Summe zeitunabhängiger Leistungen Supervision Beratung und Therapie setzen die Fähigkeit voraus, sich auf verschiedene Prozesse und Beziehungen einzulassen. Beraterinnen und Berater fühlen sich in die Situation der Klienten ein, brauchen aber auch eine gewisse Distanz, um Impulse in Richtung positiver Veränderungen setzen zu können. Im Team reflektieren wir unser therapeutisches Handeln, um ein möglichst optimales Vorgehen für die Familie sicherzustellen. Interne Fallsupervisionen fanden im Berichtsjahr 65 Mal statt. Darüber hinaus wurden drei Termine externer Supervision wahrgenommen. 2. Fortbildungen Die Anliegen und Probleme der Ratsuchenden sind vielfältig und oft komplex; gesellschaftliche Entwicklungen müssen erkannt und aufgegriffen werden; Beratungs- und Therapiemethoden entwickeln sich weiter. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind wir verpflichtet, uns kontinuierlich weiterzubilden. Folgende Fortbildungen wurden von Mitarbeitern der Beratungsstelle wahrgenommen: Seelische Entwicklung fördern- normative Übergänge leisten, Fachtag (1 Tag), ein Mitarbeiter Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Fortbildung zur Insofern erfahrene Fachkraft (3 Tage), drei Mitarbeiter Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Fortbildung für Insofern erfahrene Fachkräfte (3 Tage), eine Mitarbeiterin Weiterbildung zur Teamassistentin in Beratungsstellen (Bke), (6 Tage), eine Mitarbeiterin 09 Multiplikatorenarbeit / Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen 5. Beratung nach 8a SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft Im Berichtsjahr führten zwei Mitarbeiterinnen Beratungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft durch. Hierbei wurden zwei Beratungsstunden aufgewendet. Eine Mitarbeiterin informierte darüber hinaus über die konkrete Umsetzung des 8a und über die Aufgaben der insoweit erfahrenen Fachkraft bei einer Veranstaltung für Leiterinnen von Kindertagesstätten. 6. Weitere Anfragen, Weiterverweisungen und Kurzberatung In der Regel nehmen Eltern den Erstkontakt zu uns telefonisch auf. Manchmal stellt sich bei einem Ersttelefonat heraus, dass wir nicht die passende Anlaufstelle sind. Wir beraten die Anrufer und verweisen gegebenenfalls an andere Stellen. Telefonate oder Kurzberatung 20 Anzahl mit Fachgespräch 41 ohne Fachgespräch Einzelfallbezogene Supervision Personen des sozialen Umfeldes können sich bei Fragen und Problemen an uns wenden, auch wenn das Kind oder der Jugendliche nicht bei uns angemeldet ist. Es handelt sich dann um eine (anonyme) einzelfallbezogene Supervisionen. Im Jahr 2014 fanden acht Supervisionen statt. Dabei wurden sechs Stunden aufgewendet. 2. Projekt Zeit für Kinder im Würmtal Unser Projekt Zeit für Kinder im Würmtal besteht nunmehr seit gut vier Jahren. In Zusammenarbeit mit einer Mitarbeiterin des Sozialnetz Würmtal-Insel vermittelten wir an 9 Kinder Patinnen und Paten. Wir hielten den Kontakt zu ihnen und unterstützten und berieten sie bei Fragen und Problemen. Hierbei wurden ca. 10 Stunden aufgewendet. 3. Kooperationsgespräche mit Mitarbeitern anderer Einrichtungen Im Berichtsjahr fanden 23 nicht fallbezogene Informations- und Kooperationsgespräche mit Personen aus anderen sozialen Einrichtungen statt. 21

12 Personen erreicht. 10 Öffentlichkeitsarbeit / Prävention Neben der Einzelfallhilfe besteht die Aufgabe von Erziehungsberatungsstellen in regional bezogener präventiver und gemeindenaher Arbeit. Es fanden folgende präventive und öffentlichkeitsbezogene Aktivitäten statt: 1. Vorträge für Eltern und Multiplikatoren Positiv Lesen lernen; Teilnehmerkreis: Eltern von Grundschülern Werte in der Erziehung; Teilnehmerkreis: Eltern von Kindergartenkindern Wie können wir Konzentration fördern; Teilnehmerkreis: Ehrenamtliche Lernpaten Inklusion für Zappelphillipp, Störenliese und?; Teilnehmerkreis: Bürgerinnen und Bürger der Würmtalgemeinden. Der Vortrag fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe Inklusion im Würmtal statt. Filmvorführung: Wege aus der Brüllfalle mit Erläuterungen und anschließender Diskussion. Teilnehmerkreis: Eltern von Vorschulkindern Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche stellt sich vor; Teilnehmerkreis: Mitglieder des Gemeinderates Planegg Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche stellt sich vor; Teilnehmerkreis: Eltern von Kindergartenkindern Zeit für Kinder; Teilnehmerkreis: Menschen, die sich als Ehrenamtliche im Projekt Zeit für Kinder im Würmtal engagieren möchten. Informationsabend zur Kursreihe (in 2015) Ehrenamtliches Engagement für Kinder; Teilnehmerkreis: Menschen, die sich für ein Ehrenamt interessieren, bei dem sie mit Kindern zu tun haben Die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a in Kindertagesstätten; Teilnehmerkreis: Leiterinnen von Kindertagesstätten Bei den Vorträgen wurden insgesamt ca Öffentlichkeitsarbeit durch Medien Im Jahr 2014 erschienen vier Presseartikel über die Beratungsstelle, welche uns bekannt wurden. Es fanden zwei persönliche Pressegespräche statt. Unter der Rubrik Soziale Dienste finden sich regelmäßig Informationen über das Angebot der Beratungsstelle in den wöchentlich erscheinenden Zeitungen Informationsdienst, Würmtal Echo und Kreisbote Starnberg sowie in den Tageszeitungen Münchner Merkur und Süddeutsche Zeitung. 3. Mitwirkung in Gremien und Arbeitskreisen Mitarbeiter der Beratungsstelle nahmen an folgenden Arbeitskreisen und Kooperationsgesprächen teil: Große Kontaktrunde, Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Beratungs-, Therapie- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Eltern im Großraum München; eine Sitzung Arbeitsgemeinschaft der Erziehungsberatungsstellen im Landkreis München, Teilnehmerkreis: Leiterinnen der Familienberatungsstellen im Landkreis München; vier Sitzungen Arbeitsgemeinschaft der Erziehungsberatungsstellen im Landkreis München, Kontaktrunde mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Familienberatungsstellen im Landkreis München, 3 Mitarbeiter, eine Sitzung AWO-Leiterrunde, Teilnehmerkreis: Leiterinnen der AWO - Erziehungsberatungsstellen und die Fachberatung der AWO; vier Sitzungen Treffen der sozialen Dienste Würmtal, Teilnehmerkreis: Vertreter aus sozialen Einrichtungen im Würmtal; drei Sitzungen. Interdisziplinärer Arbeitskreis am Familiengericht München; Teilnehmerkreis: Mediatoren, Juristen, Mitarbeiter von Beratungsstellen, welche in Fragen von Trennung und Scheidung beraten; zwei Sitzungen Arbeitskreis Asyl; Teilnehmerkreis: Mitarbeiter des Helferkreises Asyl und andere Vertreter aus sozialen Einrichtungen im Würmtal; eine Sitzung 11 Nachrichten und Informationen 1. Die Erweiterung unseres Teams Im Jahr 2014 beschloss der Kreisjugendhilfeausschuss eine Stellenerweiterung für unsere Beratungsstelle. Es wurde eine zusätzliche Sozialpädagogenstelle geschaffen. Die hohen Anmeldezahlen und die zusätzlichen Aufgaben gerichtsnahe Beratung nach dem FamFG und Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft hatten die personelle Aufstockung erforderlich gemacht. Im August 2014 konnten wir unsere dritte Fachpersonalstelle besetzen. Wir freuten uns, Sonja Schmid in unser Team aufnehmen zu können. Frau Schmid ist von Beruf Diplom-Sozialpädagogin mit Zusatzausbildungen in systemischer Familientherapie und Mediation. Sie arbeitete zuvor mit Paaren und Familien, die zumeist strafrechtlich relevante Konflikte zu bewältigen hatten und mit häuslicher Gewalt konfrontiert waren. Ihre Kenntnisse, ihre langjährige Berufserfahrung und ihre persönlichen Kompetenzen werden unsere Arbeit bereichern und unseren Familien zu Gute kommen. Wir wünschen Frau Schmid viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit. 2. Der Umzug in neue Räume Durch die Erweiterung unseres Teams war es unumgänglich geworden, größere Räume anzumieten. Anfang März 2015 bezogen wir die neuen Räume in der Bahnhofstraße 37 in Planegg. Dort stehen uns zwei zusätzliche Beratungszimmer zur Verfügung. Die Beratungsstelle ist auch nach dem Umzug sehr zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar

13 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München - Land e.v. Balanstraße München Kreisvorsitzender: Max Wagmann Tel. (089) Fax (089) info@awo-kvmucl.de

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