European Pressure Equipment Conference. 5. Europäische Druckgerätetage. TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "European Pressure Equipment Conference. 5. Europäische Druckgerätetage. TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland"

Transkript

1 TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland European Pressure Equipment Conference 5. Europäische Druckgerätetage Rudolf Cawelius, AG der Dillinger Hüttenwerke, Dillingen/Saar, Germany Rudolf Cawelius, AG der Dillinger Hüttenwerke, Dillingen/Saar Recent experience of a material manufacturer in applying the PED Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der

2 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der 29. Mai Oktober 2003 Bauteile 1 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR 97/23/EG im Internet /harmonisierte Normen im Internet (englisch, inzwischen teilweise auch deutsch und französisch) : standardization/harmstds/reflist/equippre.html im Internet (deutsch): - ( TÜV Süddeutschland ) - ( A. Kueppers ) - ( nur für Mitglieder! ) Bauteile 2

3 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR - Grundlegende Sicherheitsanforderungen (DGR, Anhang I) : Werkstoffe - Harmonisierte Werkstoffnormen - Europäische Werkstoffzulassung - Einzelgutachten : Besondere quantitative Anforderungen für bestimmte Druckgeräte - Leitlinien zur Richtlinie ( im Kontext ) - Harmonisierte und nationale Regelwerke - Bauteile für Druckgeräte, z.b. Böden, Flanschen Bauteile 3 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.2 b) Hersteller hat in den technischen Unterlagen Angaben zur Einhaltung der Werkstoffvorschriften der Richtlinie in einer der folgenden Formen zu machen: - Verwendung von Werkstoffen entsprechend den harmonisierten Normen; - Verwendung von Werkstoffen, für die eine europäische Werkstoffzulassung für Druckgeräte gemäß Artikel 11 vorliegt; - Einzelgutachten zu den Werkstoffen. c) Bei Druckgeräten der Kategorien III und IV wird das Einzelgutachten gemäß Buchstabe b) dritter Gedankenstrich von der für die Konformitätsbewertung des Druckgerätes zuständigen benannten Stelle durchgeführt. Bauteile 4

4 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Bauteile 5 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Bauteile 6

5 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.2 b) Hersteller hat in den technischen Unterlagen Angaben zur Einhaltung der Werkstoffvorschriften der Richtlinie in einer der folgenden Formen zu machen: - Verwendung von Werkstoffen entsprechend den harmonisierten Normen; - Verwendung von Werkstoffen, für die eine europäische Werkstoffzulassung für Druckgeräte gemäß Artikel 11 vorliegt; - Einzelgutachten zu den Werkstoffen. c) Bei Druckgeräten der Kategorien III und IV wird das Einzelgutachten gemäß Buchstabe b) dritter Gedankenstrich von der für die Konformitätsbewertung des Druckgerätes zuständigen benannten Stelle durchgeführt. Bauteile 7 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 9/4 Frage: Darf eine europäische Werkstoffzulassung für Werkstoffe, deren Verwendung vor dem 29. November 1999 als sicher befunden wurde" auf einen oder mehrere Werkstoffhersteller beschränkt werden? Antwort: Nein, siehe Leitlinie 9/3. Anmerkung: Wenn ein Werkstoff, der von einer europäischen Werkstoffzulassung erfaßt ist, patentiert oder zum Patent angemeldet ist, sollte diese Information in die europäische Werkstoffzulassung aufgenommen werden. Bauteile 8

6 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Beispiele für Einzelgutachten nach PED und Eignungsfeststellung nach AD2000: P460Q nach EN10028 Teil 6 Werkstoff nach harmonisierter Werkstoffnorm, eingesetzt nach AD2000-Merkblatt W1 : - kein Einzelgutachten nach DGR erforderlich; - Eignungsfeststellung nach AD2000-W0/ W1 WStE 315 nach VdTÜV Wbl. 353 Teil 1 : Werkstoff nicht in harmonisierter Norm behandelt, eingesetzt nach AD2000-W1: - Einzelgutachten nach DGR erforderlich; - keine Eignungsfeststellung nach AD2000-W0/W1. 9 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/15 Frage: Anhang I, Abschnitt 4.2.b), erster Spiegelstrich lässt die Verwendung von Werkstoffen entsprechend den harmonisierten Normen zu. Gilt diese Möglichkeit auch für Werkstoffe mit Spezifikationen, die zusätzliche Anforderungen oder verbesserte Eigenschaften gegenüber der in der harmonisierten EN-Werkstoffnorm enthaltenen Güteklasse enthalten? Antwort: Ja. Sofern alle Grenzwerte eingehalten wurden, die in der harmonisierten EN-Werkstoffnorm für die entsprechende Güteklasse angegeben sind. Überdies muss der Werkstoffhersteller die Übereinstimmung sowohl mit der harmonisierten Norm als auch mit den zusätzlichen Anforderungen bescheinigen, wie dies in Anhang I, Abschnitt 4.3 vorgesehen ist. Siehe auch Leitlinie 7/1. 10

7 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anwendung "anderer Werkstoffe", für die eine Eignungsfeststellung im Sinne der AD2000-Merkblätter der Reihe W erforderlich ist a) Die zuständige unabhängige Stelle hat für den Druckgerätehersteller den Prüfumfang für die Eignungsfeststellung des anderen Werkstoffes im Sinne eines AD2000-Merkblattes der Reihe W für den konkreten Anwendungsfall in einer Spezifikation festgelegt. In diesem Fall prüft die für den Werkstoffhersteller zuständige unabhängige Stelle vollinhaltlich gemäß der vorliegenden Spezifikation und sieht keine weiteren Prüfungen vor. Im Abnahmeprüfzeugnis wird auf die Spezifikation Bezug genommen, mit der der Anwendungsbereich des abzunehmenden Werkstoffes beschrieben wird. b) Beim Werkstoffhersteller liegt keine Spezifikation vor, die die Anwendung des "anderen Werkstoffs" im Rahmen der Abnahme nach einem AD2000-Merkblatt der Reihe W für einen konkreten Verwendungszweck festlegt. Wenn im Rahmen der Abnahme eines "anderen Werkstoffs" beim Werkstoffhersteller der Verwendungszweck des Werkstoffes keinem konkreten Anwendungsfall zugeordnet werden kann, so hat die mit der Werkstoffabnahme betraute zuständige unabhängige Stelle das Recht, den Anwendungsbereich des abgenommenen Werkstoffs im Geltungsbereich des jeweiligen Merkblattes der AD Reihe W im Abnahmeprüfzeugnis zu definieren und dies im Rahmen eines von ihr erstellten Prüfprogrammes zu überprüfen. 11 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR -harmonisierte, z.b. EN für unbefeuerte Druckbehälter EN für Wasserrohrkessel EN für Großwasserraumkessel, welche pünktlich zum 29. Mai 2002 verabschiedet wurden. -nationale Regelwerke, die an die Anforderungen der angepaßt wurden, sind z.b. AD2000 ( Deutschland ) CODAP 2000 ( Frankreich ) PD 5500 ( Großbritannien ) ASME Code Bauteile 12

8 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 9/5 Frage: Unter welchen Bedingungen kann in Anwendung der DGR ein anderes Dokument als eine harmonisierte Norm (nationale Norm, Regeln der Technik oder ein privates technisches Dokument) für den Entwurf und die Fertigung von Druckgeräten verwendet werden? Antwort: 1) Die Verwendung einer harmonisierten Norm ist nicht obligatorisch. 2) Jedoch enthält die Richtlinie keine Bestimmungen, die bei anderen Dokumenten als den harmonisierten Normen eine Konformitätsvermutung vorsehen. Ein Hersteller, der ein anderes Dokument verwendet, muss in seinen technischen Unterlagen beschreiben, welche Lösung er gewählt hat, um die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Die benannte Stelle (oder Betreiberprüfstelle) soll diese Lösungen überprüfen, wenn dies nach dem gewählten Modul erforderlich ist. 3) Die technischen Anforderungen der Richtlinie sind in Anhang I niedergelegt. Wenn eine nationale Norm, eine Regel der Technik oder ein privates technisches Dokument für die Einhaltung von Anhang I herangezogen wird, ist allein der technische Inhalt dieses Dokuments relevant. Weitere Bestimmungen dieses Dokuments (z.b. betreffend Stellen oder Zertifizierungsverfahren) sind für die Anwendung der DGR nicht relevant. Bauteile 13 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 9/6 ( Auszug ) Frage: Ist es möglich, beim Entwurf und der Fertigung von Druckgeräten entsprechend der eine oder mehrere harmonisierte Normen, Regelwerke oder Spezifikationen teilweise anzuwenden? Antwort: Die verschiedenen Teile (Entwurf, Fertigung, Prüfung,...) einer harmonisierten Norm, eines Regelwerkes oder einer Spezifikation für Druckgeräte bilden ein zusammenhängendes Dokument, dem gefolgt werden sollte. Dennoch ist die teilweise Anwendung einer harmonisierten Norm, eines Regelwerkes oder einer Spezifikation nicht verboten. Unter diesen Umständen ist zu ermitteln, welche grundlegenden Anforderungen von den entsprechenden Teilen der harmonisierten Normen, Regelwerke oder Spezifikationen erfasst sind. Zusätzlich müssen die grundlegenden Anforderungen, die nicht von den entsprechenden Teilen der harmonisierten Normen, Regelwerke oder Spezifikationen erfasst sind, analysiert werden, um die Gültigkeit der gewählten Lösungen zu beurteilen. Wenn mehrere unterschiedliche Teile von harmonisierten Normen, Regelwerken oder Spezifikationen angewandt werden, ist zu prüfen,... Bauteile 14

9 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.3 Der Hersteller des Druckgeräts muß die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß der verwendete Werkstoff den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Insbesondere müssen für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen eingeholt werden, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte. Wendet ein Werkstoffhersteller ein geeignetes, von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an, das in bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, daß die vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieses Abschnitts bieten. 15 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.3 Der Hersteller des Druckgeräts muß die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß der verwendete Werkstoff den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Insbesondere müssen für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen eingeholt werden, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte. Wendet ein Werkstoffhersteller ein geeignetes, von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an, das in bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, daß die vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieses Abschnitts bieten. Bauteile 16

10 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/20: Frage: Erfüllt ein 3.1.B oder 3.1.C Werkstoffzeugnis allein die Anforderungen von Anhang I Abschnitt 4.3? Antwort: Nein Anhang I Abschnitt 4.3 verlangt ausdrücklich vom Werkstoffhersteller, daß er die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigt. Das 3.1.B oder 3.1.C Werkstoffzeugnis erfüllt diese Anforderung allein nicht, da die Definition dieser Dokumente in EN 10204:1991 eine solche Bescheinigung der Übereinstimmung nicht vorsieht. Dies kann durch separate Erklärung des Werkstoffherstellers in der Bescheinigung selbst oder in einem getrennten Dokument erreicht werden. Siehe auch Leitlinie 7/5 Anmerkung: Eine Überarbeitung der EN 10204, die diesen Aspekt berücksichtigen wird, ist derzeit in der Vorbereitung. Bauteile 17 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.3 Der Hersteller des Druckgeräts muß die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß der verwendete Werkstoff den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Insbesondere müssen für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen eingeholt werden, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte. Wendet ein Werkstoffhersteller ein geeignetes, von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an, das in bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, daß die vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieses Abschnitts bieten. Bauteile 18

11 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Bauteile 19 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.3 Der Hersteller des Druckgeräts muß die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß der verwendete Werkstoff den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Insbesondere müssen für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen eingeholt werden, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenenvorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte. Wendet ein Werkstoffhersteller ein geeignetes, von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an, das in bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, daß die vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieses Abschnitts bieten. Bauteile 20

12 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/5 5. Schaubild über die relevanten Abnahmedokumente für metallische Werkstoffe Bauteile 21 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen, Werkstoffe 4.3 Der Hersteller des Druckgeräts muß die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß der verwendete Werkstoff den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Insbesondere müssen für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen eingeholt werden, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenenvorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte. Wendet ein Werkstoffhersteller ein geeignetes, von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an, das in bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, daß die vom Hersteller ausgestellten Bescheinigungen den Nachweis der Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen dieses Abschnitts bieten. Bauteile 22

13 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/16 ( Auszug) : In der Praxis ist diese Anforderung (Anmerkung:, Abs...4.3, letzter Absatz) erfüllt, wenn der Werkstoffhersteller ein Qualitätsmanagementsystem hat, das mindestens der ISO 9002 entspricht und von einer in der Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle (entsprechend der in Leitlinie 7/2 enthaltenen Definition) zertifiziert ist, und wenn der Gültigkeitsbereich der Zertifizierung sich auf die Herstellung von Werkstoffen erstreckt und die entsprechenden Werkstoffarten darin genannt sind. Das Qualitätssystem muss alle relevanten Werkstoffeigenschaften angemessen umfassen, die in den Werkstoffvorschriften genannt und durch die Werkstoffbescheinigung nachgewiesen werden. Ein Hinweis auf die DGRL in der Zertifizierung des Qualitätssystems ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bauteile 23 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR DGR, Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen 7.5 Werkstoffeigenschaften Sofern nicht andere zu berücksichtigende Kriterien andere Werte erfordern, gilt ein Stahl als ausreichend duktil im Sinne des Abschnitts 4.1 Buchstabe a), wenn seine Bruchdehnung im normgemäß durchgeführten Zugversuch mindestens 14 % und die Kerbschlagarbeit an einer ISO-V-Probe bei einer Temperatur von höchstens 20 C, jedoch höchstens bei der vorgesehenen tiefsten Betriebstemperatur mindestens 27 J beträgt. Bauteile 24

14 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR DGR Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen 7. Besondere quantitative Anforderungen für bestimmte Druckgeräte Die nachstehenden Bestimmungen sind in der Regel anzuwenden. Werden sie nicht angewandt, einschließlich für den Fall, daß Werkstoffe nicht speziell genannt sind und harmonisierte Normen nicht angewandt werden, so muß der Hersteller nachweisen, daß geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um ein gleichwertiges Gesamtsicherheitsniveau zu erzielen. Dieser Abschnitt ist Teil des Anhangs I. Seine Bestimmungen ergänzen die grundlegenden Anforderungen der Abschnitte 1 bis 6 bei Druckgeräten, für die sie gelten. Bauteile 25 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 8/6 Frage: Der erste Absatz von Anhang I Abschnitt 7 sieht ausdrücklich Ausnahmen von den danach genannten allgemeinen Regeln vor. Wie sollte das Erreichen eines "gleichwertigen Gesamtsicherheitsniveaus" in diesem Falle nachgewiesen werden? Antwort: Die besonderen quantitativen Anforderungen aus Anhang I Abschnitt 7 beziehen sich auf besondere Versagensmöglichkeiten. Wenn unterschiedliche Werte verwendet werden, müssen die entsprechenden Versagensmöglichkeiten und ihre Kombination ermittelt werden, und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten, sind mit den entsprechenden Begründungen in den technischen Unterlagen anzuführen. Das Erreichen eines "gleichwertigen Gesamtsicherheitsniveaus kann angenommen werden, wenn die ergriffenen Maßnahmen durchgehend angemessene Sicherheitsmargen gegen alle einschlägigen Versagensmöglichkeiten vorsehen. Sicherheitsmargen sind angemessen und eine Abweichung von einem bestimmten Wert ist gerechtfertigt, wenn a) ein verringertes Risiko in der jeweiligen Versagensmöglichkeit vorliegt oder b) zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Risiko sich nicht erhöht. Bei Verwendung einer harmonisierten Norm für Druckgeräte, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde, ist keine weitere Begründung für die quantitativen Werte, die in Bezug auf Anhang I Abschnitt 7 (siehe auch Leitlinie 7/1) verwendet wurden, erforderlich. Die Anforderung ein gleichwertiges Gesamtsicherheitsniveau nachzuweisen, bezieht sich auf das Produkt an sich und auf die zu ergreifenden Maßnahmen, um die wesentlichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Die Anwendung eines - anerkannten Code alleine ist nicht ausreichend, um ein gleichwertiges Gesamtsicherheitsniveau nachzuweisen (siehe auch Leitlinie 9/5). Bauteile 26

15 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR DGR, Anhang I, Grundlegende Sicherheitsanforderungen 7.5 Werkstoffeigenschaften Sofern nicht andere zu berücksichtigende Kriterien andere Werte erfordern, gilt ein Stahl als ausreichend duktil im Sinne des Abschnitts 4.1 Buchstabe a), wenn seine Bruchdehnung im normgemäß durchgeführten Zugversuch mindestens 14 % und die Kerbschlagarbeit an einer ISO-V-Probe bei einer Temperatur von höchstens 20 C, jedoch höchstens bei der vorgesehenen tiefsten Betriebstemperatur mindestens 27 J beträgt. Bauteile 27 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/22 Frage: Was bedeuten die beiden Begriffe: Andere Werte, und andere Kriterien, im Kontext von Abschnitt 7.5? Antwort: Andere Kriterien bezieht sich auf weitere Kriterien abhängig z.b. von Typ/ Abmessungen/Produktform und Beanspruchungsniveau des Stahles oder von den Betriebsbedingungen, die zu berücksichtigen sind um die Zähigkeit und Dehnung zu beurteilen. Andere Kriterien bezieht sich auf solche Kriterien, die zu strengeren Anforderungen an Dehnung oder Kerbschlagarbeit oder zu spezifizierten Anforderungen für weitere Eigenschaften. Siehe auch Leitlinie 8/6 zur Anwendung von Abschnitt 7. Bauteile 28

16 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR ASME VIII-1 Ausnahmen zum Zähigkeitsnachweis bei C- und niedriglegierten Stählen Bauteile 29 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/17 ( Auszug) Frage: Muss eine Stahlsorte, die für ein drucktragendes Teil ausgewählt wird, immer spezifizierte Kerbschlagarbeitswerte haben? Antwort: Die Rechtfertigung für die Nichtberücksichtigung der Kerbschlagarbeitswerte muss auf der ungünstigsten Kombination aller Elemente für die Stahlsortenspezifizierung basieren, wie z.b. dem zulässigen Gesamtumfang der chemischen Analyse den extremen mechanischen Eigenschaften so wie in der Spezifikation dokumentiert und zugelassen und sollte nicht auf Werten tatsächlicher Lieferungen basieren. Prüfungen zur Verifizierung bestimmter Kerbschlagarbeitswerte mögen jedoch in den Fällen nicht erforderlich sein, wo kein Zweifel daran besteht, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderung hinsichtlich ausreichender Zähigkeit zur Vermeidung von Sprödbruch erfüllt sind. Anmerkung: 2. Eine "Erfahrung der sicheren Verwendung " allein kann die Notwendigkeit der Spezifizierung der Festigkeitseigenschaften nicht ersetzen. Dieser Begriff ist untrennbar mit einem bestimmten Regelwerk, einem Paket von Sicherheitsfaktoren und einer Sicherheitsphilosophie verknüpft und kann daher nicht automatisch auf eine andere Sicherheitsphilosophie oder ein anderes Sicherheitskonzept übertragen werden. Bauteile 30

17 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 4/3 Frage: Wie werden Konformitätsbewertungsmodule angewandt, wenn einige Teile eines Druckgerätes oder einige Verfahren im Untervertrag vergeben wurden? Antwort: Es ist der die Verantwortung für das jeweilige Druckgerät übernehmende Hersteller, welcher den Modul (oder die Modulkombination) wählt. Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf ein Druckgerät und nicht auf seine einzelnen Teile für sich genommen. Der Hersteller des Druckgerätes ist verantwortlich dafür, dass er von seinem Subunternehmer die Angaben und Dokumentationen erhält, die für die Anwendung des gewählten Moduls erforderlich sind. Je nach Modul könnte die benannte Stelle aufgefordert sein, dem Betrieb des Subunternehmers einen Besuch abzustatten; und es obliegt dem Hersteller des Druckgerätes, den Zutritt sicherzustellen. Wenn maßgebliche Arbeiten von verschiedenen benannten Stellen auf dem Betriebsgelände des Subunternehmers ausgeführt wurden, sollte dies Berücksichtigung finden. Bauteile 31 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/19 Frage: Welche Anforderungen gelten für Bauteile wie gewölbte Böden, Bolzen, Flanschen, geschweißte Rohre, geschweißte Rohrformteile usw., die als solche in Verkehr gebracht werden? Antwort: Für den Einbau in ein Druckgerät müssen Bauteile, die aus Werkstoffen gefertigt werden wie Platten, Coils und Stäbe allen einschlägigen grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, die sich auf das angewandte Fertigungsverfahren beziehen; beispielsweise ist bei der Fertigung von geschweißten gewölbten Böden nicht nur Anhang I Abschnitt 4, sondern auch Abschnitt 3.1. und Abschnitt 7.2 relevant. Um die Übereinstimmung des Druckgeräts, welches das Bauteil enthält, mit der Richtlinie nachzuweisen, braucht der Hersteller des Druckgeräts entsprechende relevante Unterlagen von dem Lieferanten des Bauteils: - Werkstoffbescheinigungen (für die Platten, Coils und Stäbe ), und falls relevant: - die Zulassung von Schweißverfahren, - die Zulassung von Schweißern/Schweißpersonal, - die Qualifikation des Personals, das zerstörungsfreie Prüfungen durchführt, - Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen, - Berichte über zerstörende Prüfungen, - Informationen über Umformungen und Wärmebehandlung, usw. (Fortsetzung) Bauteile 32

18 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 7/19 (Fortsetzung) Diese Informationen können in Form einer Bescheinigung für das Bauteil erfolgen. Die Anforderung von Anhang I Abschnitt 4.3 gilt jedoch nicht für einen Hersteller von Bauteilen, der kein Werkstoffhersteller im Sinne der DGR ist, selbst wenn er die mechanischen Eigenschaften des Werkstoffs verändert. Schmiedestücke (einschließlich geschmiedete Flansche), Gusserzeugnisse und nahtlose Rohre gelten generell als Werkstoffe. Anmerkung: Nach der gängigen Praxis kann es erforderlich sein, die Bauteile mit Bescheinigungen auf der Grundlage der Norm EN oder entsprechender Anforderungen zu liefern, wenn sie als solche in Verkehr gebracht werden. Die DGR schließt nicht aus, dass die Bauteile mit solchen Bescheinigungen geliefert werden. Bauteile 33 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 6/3 Frage: Wie ist Punkt in Anhang I bezüglich der Formverfahren zu interpretieren? Macht er für den Hersteller ein Qualifikationsverfahren für Formverfahren erforderlich, das von der benannten Stelle bestätigt wird? Antwort: Die Richtlinie verlangt keine Qualifikationsanforderung für Formverfahren in Punkt in Anhangs I, obwohl sie eine solche Qualifikation für dauerhafte Werkstoffverbindungen in Punkt in Anhang I enthält. Sie enthält jedoch eine wichtige Anforderung zur Vorbereitung der Bauteile (vgl. Anhang I, Punkt 3.1.1) und der Hersteller hat in der technischen Dokumentation der Geräte zu zeigen, dass diese Anforderung erfüllt ist. Je nach Art der Module kann die benannte Stelle diese technische Dokumentation prüfen. Bauteile 34

19 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Leitlinie 6/2 Frage: Welche Dokumente sind gegebenenfalls für die in Anhang I, Punkt aufgeführte Schlussprüfung zur Verfügung zu stellen? Antwort: Grundsätzlich sollten die folgenden Dokumente zur Verfügung gestellt werden, falls zutreffend: - Qualifikationsnachweis des Personals für die zerstörungsfreien Prüfverfahren entsprechend der Gerätekategorie; - Qualifikationsnachweis des Personals für dauerhafte Werkstoffverbindungen entsprechend der Gerätekategorie; - Daten zur Wärmebehandlung (z.b. Temperaturdiagramme); - Prüfunterlagen für Grundwerkstoff und Zusatzwerkstoffe; - Verfahren zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Werkstoffes; - Prüfberichte über zerstörungsfreie Prüfverfahren, einschließlich radiographischer Filme; - Prüfberichte über zerstörende Prüfungen (z.b. Testcoupons); - Berichte über während der Herstellung aufgetretenen Reparaturen oder Abweichungen; Bauteile 35 Neuere Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der DGR Zusammenfassung Mit der DGR ergeben sich neue Möglichkeiten und Freiheiten, Druckgeräte mit CE-Kennzeichen in der EU in Verkehr zu bringen, auch im Hinblick auf die verwendeten Werkstoffe. Die scheinbar großzügige Anwendungsmöglichkeiten der DGR darf nicht dazu verleiten, weitere Anforderungen, z.b. an die Aufstellung, den Betrieb und die betriebsbegleitenden wiederkehrenden Prüfungen aus dem Auge zu verlieren. Diesem Aspekte wird aber offensichtlich in Deutschland mehr Aufmerksamkeit gewidmet als in anderen Ländern der EU. Die Umsetzung der DGR durch die unterschiedlichen benannten Stellen, nicht zuletzt auch in den unterschiedlichen Staaten innerhalb und außerhalb der EU, müssen sorgfältig beobachtet werden, um die Gleichbehandlung sicher zu stellen. Es gibt noch viel (Auf-)Klärungsbedarf bei der Anwendung der DGR! 36

20 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der 29.Mai 2002 bis 23. Oktober 2003 Bereits in den letztjährigen Druckgerätetagen in Mannheim wurde über die Anwendung der ( DGR ) bei der AG der Dillinger Hüttenwerke, einem Hersteller von Werkstoffen, berichtet. Damals war die Richtlinie erst seit wenigen Wochen in Ihrer Anwendung verpflichtend. In der Zwischenzeit sind Erfahrungen gesammelt worden, die im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen. Der Beitrag beschreibt die Erfahrungen bei der Dillinger Hütte, dem größten europäischen Hersteller von Grobblechen für den Bau von Druckgeräten, sowie deren Weiterverarbeitung, wo aus diesen Grobblechen Komponenten, z.b. Böden und geschweißte Mantelschüsse, für Druckgeräte gefertigt werden. Es wird nicht nur die Betrachtungsweise aus deutscher Sicht berücksichtigt, sondern auch die Anwendung der bei Geräteherstellern und benannten Stellen in Europa und darüber hinaus. Die DGR richtet sich in erster Linie an - Hersteller der Druckgeräte - Benannte Stellen - Anerkannte unabhängige Prüfstellen - Betreiberprüfstellen aber auch an - Hersteller von Werkstoffen. Der Umgang mit der Richtlinie ist oft noch geprägt von den bisherigen nationalen Regelungen. Dadurch kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Anforderungen, die aus dem Text der Richtlinie abgeleitet werden. Es besteht noch sehr viel Aufklärungsbedarf, um den von der Richtlinie beabsichtigten freien Warenverkehr zu gewährleisten. Voraussetzung hierfür ist die gleiche Interpretation der Richtlinie. Der vorliegende Beitrag versucht, dazu einen Beitrag zu leisten. Einleitung: In diesem Beitrag werden solche Abschnitte der Richtlinie betrachtet, die sich mit Werkstoffen beschäftigen und die für die DILLINGER HÜTTE als Werkstoffhersteller von Grobblechen von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei insbesondere um Anhang I, Abs. 4, Werkstoffe, und Abs. 7., besondere quantitative Anforderungen für bestimmte Druckgeräte. Im Abs. 4., Werkstoffe, werden dabei unter anderem die für einen Werkstoffhersteller wichtigen drei formalen Bedingungen genannt, denen Werkstoffe im Rahmen der Richtlinie genügen müssen: - harmonisierte Normen - Europäische Werkstoffzulassungen - Einzelgutachten. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 1 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

21 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der Im Abs. 7.5 werden nicht zuletzt Werkstoffeigenschaften beschrieben, die einen Stahl als "ausreichend duktil im Sinne des Abschnittes 4.1 Buchstabe a)" gelten lassen. Da die oft keine detaillierten Regelungen zu Werkstoffen beinhaltet, werden im Kontext dieses Beitrages auch einige Leitlinien zur mit in die Betrachtung einbezogen, welche Erklärungen zu dem Text der Richtlinie geben. Zum Rechtsstatus der Leitlinien wird auf der Homepage der Kommission folgendes angemerkt: Die Leitlinien sind keine rechtsverbindliche Auslegung der Richtlinie. Rechtsverbindlich bleibt weiterhin allein der Text der Richtlinie 97/23/EG. Die Leitlinien stellen jedoch eine Bezugnahme dar, mit der die einheitliche Anwendung der Richtlinie durch alle Betroffenen sichergestellt werden soll. Sie geben, soweit in den einzelnen Texten nichts anderes angegeben ist, die übereinstimmende Meinung der Experten der Mitgliedstaaten wieder. In diesem Beitrag werden einige harmonisierte für Druckgeräte sowie nationale technische Regelwerke angesprochen, die an die Anforderungen der angepaßt wurden. Deren Anwendung erlaubt in Abstimmung mit der benannten Stelle die Konformitätsvermutung im Sinne der Richtlinie. Aktuelle Informationen über die selbst und damit verbundene Themen sind auf der inzwischen teilweise auch deutschsprachigen Homepage der EU Kommission unter - Den aktuellen Stand über harmonisierte Normen gibt entweder direkt die Homepage - equippre.html oder ein Link von Weitere deutschsprachige Internetseiten sind - ( TÜV Süddeutschland ) - ( A. Kueppers Engineering ) - ( nur für Mitglieder! ) Werkstoffe im Geltungsbereich der DGR Anhang I, Abs. 4, Werkstoffe Gemäß Abs. 4.2 im Anhang I der DGR hat der Druckgerätehersteller in den technischen Unterlagen Angaben zur Einhaltung der Werkstoffvorschriften der Richtlinie in einer der folgenden Formen zu machen: - Verwendung von Werkstoffen entsprechend den harmonisierten Normen; - Verwendung von Werkstoffen, für die eine europäische Werkstoffzulassung für Druckgeräte gemäß Artikel 11 vorliegt; - Einzelgutachten zu den Werkstoffen. Diese Begriffe werden im folgenden näher erläutert. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 2 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

22 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der Harmonisierte Werkstoffnormen : Harmonisierte Werkstoffnormen werden zunächst im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht und können im Internet auf den oben genannten Webseiten eingesehen werden. Grobbleche für den Druckbehälterbau werden in den europäischen Werkstoffnormen in der Reihe EN 10028, Teil 1 bis Teil 7 behandelt. Diese sind als harmonisierte Werkstoffnormen veröffentlicht. Die Ausgabe der ersten Teile dieser Normenreihe datiert auf das Jahr 1992, lange bevor die veröffentlicht wurde. Inzwischen wurden die wichtigsten Werkstoffnormen an die Anforderungen der Richtlinie angepaßt, insbesondere an diejenigen der harmonisierten, wie z.b. an die EN für unbefeuerte Druckgeräte. Für die Grobbleche gemäß der EN liegen inzwischen für die Teile 1 bis 5 als Ausgabe 2003 vor, als Europäische Norm aber auch als DIN EN; für die wasservergüteten Stähle nach Teil 6 steht die Neuausgabe der DIN EN unmittelbar bevor. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Neuausgaben zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Manuskriptes Anfang Oktober 2003 noch nicht als harmonisierte Normen veröffentlicht waren. Eine wesentliche Änderung in den Neuausgaben der genannten Werkstoffnormen ist die Anpassung der Anforderungen im Kerbschlagbiegeversuch, insbesondere an die EN für unbefeuerte Druckgeräte, auf die noch zurück gekommen wird. In den Neuausgaben der Normen wurde stets darauf geachtet, daß für den Kerbschlagbiegeversuch bei der tiefsten Prüftemperatur nach der Norm ein Wert von 27J oder höher spezifiziert wird. Dies gilt auch für alle anderen harmonisierte Werkstoffnormen, wie etwa für Rohre und Schmiedestücke, die entweder schon veröffentlicht sind oder zur Veröffentlichung anstehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Anmerkung zu jeder einzelnen harmonisierten Werkstoffnorm. Diese Anmerkung ist auch auf der Homepage von CEN zu finden, auf die per Link von der Homepage der Kommission verwiesen wird. Danach ist nicht jeder Werkstoff per se für ein bestimmtes Gerät geeignet, auch wenn er in einer harmonisierten Werkstoffnorm geregelt wird. Es müssen vielmehr vom Gerätehersteller bzw. von der benannten Stelle in jedem Einzelfall die in der anzuwendenden Werkstoffnorm angegebenen technischen Daten anhand der Konstruktionsanforderungen des spezifischen Geräts bewertet werden, um zu überprüfen, ob die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Diese Bewertung kann nur der Druckgerätehersteller, je nach Kategorie in Zusammenarbeit mit der benannten Stelle, vornehmen. Der Werkstoffhersteller mit seinen werkstoffspezifischen Erfahrungen kann eventuell beratend hinzugezogen werden, er kann jedoch nicht über die Verwendbarkeit des Werkstoffes in einem spezifischen Gerät, wie von der Richtlinie gefordert, entscheiden. Dies gilt aber nicht alleine für Werkstoffe nach harmonisierten Werkstoffnormen, sondern grundsätzlich für alle Werkstoffe von Druckgeräten, auch für solche, die im Rahmen von Einzelgutachten verwendet werden. Häufig wird von Druckgeräteherstellern in der Werkstoffbestellung die Forderung gestellt, dass der Werkstoffhersteller in dem von ihm ausgestellten Abnahmeprüfzeugnis bescheinigen soll, dass der Werkstoff der entspricht, oder dass der Werkstoff nach geeignet ist. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 3 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

23 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der Vom Werksoffhersteller kann eine solche Bestätigung nicht ausgestellt werden, da er die Konstruktionsanforderungen des spezifischen Geräts, anhand derer zu überprüfen ist, ob die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt sind, nicht kennt und dies auch nicht bewerten kann. Europäische Werkstoffzulassung Eine zweite Art zur Werkstoffauswahl nach der liefert die europäische Werkstoffzulassung. Diese ist nur annähernd vergleichbar mit den in Deutschland bisher üblichen VdTÜV- Werkstoffblättern. Die europäische Werkstoffzulassung soll die Verwendung solcher Werkstoffe erleichtern, die in keiner harmonisierten Werkstoffnorm behandelt werden, die aber regelmäßig für den Bau von Druckgeräten verwendet werden. Die Regeln, die bei der Erstellung eines Entwurfs einer Europäischen Werkstoffzulassung zu beachten sind, wurden von der bei der Europäischen Kommission angesiedelten Working Group Pressure die Guiding principles for the contents of EAM drafts (PE latest revision) erarbeitet. Diese können auf der Homepage der Europäischen Kommission eingesehen werden. Obwohl es seit einiger Zeit bereits zahlreiche Anträge bzw. Entwürfe für Europäische Werkstoffzulassungen gibt wurde bis zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Manuskriptes noch keine für die Anwendung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht, allerdings soll die Veröffentlichung der ersten Werkstoffzulassungen unmittelbar bevor stehen. Auch der Stand der Europäische Werkstoffzulassungen kann auf der Homepage der Europäischen Kommission eingesehen werden. Dort sind sowohl aktuell in Bearbeitung befindliche Anträge als auch inzwischen abgelehnte Anträge zu finden wurden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann eine europäische Werkstoffzulassung grundsätzlich von allen interessierten Werkstoffherstellern, vergleichbar einer harmonisierten Norm, angewendet werden. Europäische Werkstoffzulassungen sind nicht auf einzelne Hersteller, z.b. den, der die Erstellung der Zulassung betrieben hat, beschränkt. Dies ist auch in der Leitlinie 9/4 beschrieben. Darin unterscheidet sich die Europäische Werkstoffzulassung grundlegend von den deutschen VdTÜV Werkstoffblättern, die nur für die überprüften Werkstoffhersteller galten. Der Inhalt der Leitlinie 9/4 hinsichtlich der Erstellung einer europäischen Werkstoffzulassung für Werkstoffe, deren Verwendung vor dem als sicher befunden wurden, wie dies im Absatz 1 des Artikel 11 der Richtlinie erwähnt wird, ist inzwischen durch aktuelle Entscheidungen der Kommission relativiert worden. Es wurde mit den Guiding principles entschieden, dass Werkstoffe, die ähnlich zu Werkstoffen nach harmonisierten Normen sind, nicht in eine Europäische Werkstoffzulassung überführt werden können. Betroffen davon sind z.b. bisher national genormte Stähle, wie etwa die bisherigen Stähle nach der französischen NF-A , für die beispielhaft die Stahlsorte A52CP genannt sei, aber auch zahlreiche Werkstoffe nach ASTM oder dem ASME-Code, wie z.b. A 516 Grade 70. Die entsprechenden Anträge auf Erteilung einer europäischen Werkstoffzulassung für diese Stähle wurden abgewiesen. Es bleibt für die Verwendung dieser Stähle also nach wie vor nur der Weg über das Einzelgutachten. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 4 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

24 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der Einzelgutachten Da es derzeit noch keine europäische Werkstoffzulassung gibt, besteht neben der Verwendung von Werkstoffen nach einer harmonisierten Werkstoffnorm nur die Möglichkeit, dort nicht genormte Werkstoffe im Rahmen eines Einzelgutachtens einzusetzen. Ein solches Einzelgutachten muß bei Geräten der Kategorie III und IV von der für die Konformitätsbewertung des Druckgerätes zuständigen benannten Stelle durchgeführt. Bei Geräten der Kategorien I und II führt der Gerätehersteller selbst das Einzelgutachten durch. An dieser Stelle soll der Begriff Einzelgutachten näher betrachtet werden. Historisch bedingt ist der Begriff Einzelgutachten im deutschen Sprachraum durch seine langjährige Verwendung im deutschen Regelwerk ( z.b. AD-Merkblätter, TRD ) anders belegt als dies in der Europäischen Druckgeräte Richtlinie beabsichtigt ist. Im englischen Originaltext wird für Einzelgutachten der Begriff Particular Material Appraisal verwendet, der in der deutschen Übersetzung besondere Werkstoff-Bewertung oder besondere Werkstoff-Beurteilung lauten könnte. Einzelgutachten nach den bisherigen AD-Merkblättern wurden sehr oft mit einem erhöhten Prüfumfang bei der mechanischen Erprobung der zu prüfenden Produkte beim Werkstoffhersteller verbunden. Bei der besonderen Werkstoff-Bewertung dem Einzelgutachten nach der DGR werden die technischen Werkstoffdaten anhand der Konstruktionsanforderungen des spezifischen Geräts bewertet, um zu überprüfen, ob die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt sind, so wie dies auch bei Werkstoffen nach harmonisierten Werkstoffnormen gefordert ist. Das aus den AD-Merkblättern noch bekannte Einzelgutachten hat nichts mit dem Einzelgutachten nach der Richtlinie zu tun. Es ist m.e. nicht hinreichend bekannt, dass in den deutschen Regelwerken der Begriff Einzelgutachten nicht mehr verwendet wird und bereits seit längerer Zeit durch den Begriff Eignungsfeststellung ersetzt wurde. Auch für Werkstoffe nach VdTÜV-Werkstoffblättern, die im Sinne von z.b. AD2000-W0 als überprüft gelten, kann bei deren Einsatz im Geltungsbereich der DGR ein Einzelgutachten erforderlich sein. Für solche Werkstoffe wird im Regelfall die Anwendbarkeit im Rahmen eines Einzelgutachtens nach der Richtlinie von den benannten Stellen dem Druckgerätehersteller ohne nennenswerten Aufwand formal bestätigt. Bei der Abnahme nach AD2000-W1 mit Eignungsfeststellung für Bleche ist es heute noch üblich, dass im Blechzeugnis des TÜV der Begriff Einzelgutachten genannt wird, anstelle der in dem Merkblatt genannten Bezeichnung Eignungsfeststellung. Die DGR fordert jedoch nicht, daß im vom Werkstoffhersteller ausgestellten Abnahmeprüfzeugnis der Begriff Einzelgutachten erwähnt wird. Das Einzelgutachten im Sinne der beschriebenen besonderen Werkstoff-Bewertung wird vom Druckgeräteherstellers bzw. der benannten Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung des Gerätes durchgeführt. Diese Werkstoff-Bewertung nach der DGR fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Werkstoffherstellers, wie das bisher nach deutschem Regelwerk beim Einzelgutachten respektive der Eignungsfeststellung regelmäßig der Fall war. In der Vergangenheit war es durchaus geübte Praxis, dass vom örtlichen TÜV - Sachverständigen beim Werkstoffhersteller im Einzelgutachten nach den AD-Merkblättern der Reihe W ein erweiterter Prüfumfang für die Abnahmeprüfungen des Werkstoffes festgelegt wurde. Ein solcher erweiterter Prüfumfang ist im Rahmen der Werkstoffabnahmeprüfung für ein Einzelgutachten/Particular Material Appraisal in der nicht vorgesehen. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 5 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

25 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der Einzelgutachten im Sinne der Richtlinie sind inzwischen an der Tagesordnung, da sehr oft Werkstoffe verwendet werden, die in keiner harmonisierten Werkstoffnorm behandelt werden. Die Funktion des Sachverständigen nach den bisherigen deutschen Vorschriften, z.b. den AD-Merkblättern, wurde mit Einführung der DGR gestrichen. In der werden teilweise z.b. den benannten Stellen oder Betreiberprüfstellen die Funktionen zugeordnet, die bisher die Sachverständigen wahrgenommen haben. In den AD2000- Merkblättern ist es die zuständige unabhängige Stelle. Die zuständige unabhängige Stelle nach AD2000-Merkblatt entspricht somit der Benannten Stelle bei Anwendung der DGR. Mit der Neuausgabe der EN 10028, Teil 2 Ausgabe 2003 sind inzwischen auch Stähle wie 15NiCuMoNb5-6-4 und 12CrMo910 in die Norm aufgenommen worden, so dass sich für diese Stahlsorten künftig das bisher erforderliche formale Einzelgutachten nach DGR erübrigt, sobald diese Ausgabe der Norm als harmonisierte Werkstoffnorm veröffentlicht ist. Aber auch in der Vergangenheit war bei den genannten Stählen nur formal ein Einzelgutachten erforderlich, gab es doch reichlich Betriebserfahrung und die Überprüfung im Rahmen von VdTÜV Werkstoffblätter. Die Festigkeitseigenschaften von z.b. 15NiCuMoNb5 nach VdTÜV Wbl. 377/1 für die Berechnung nach den AD2000-Merkblättern sind geringfügig höher als die des 15NiCuMoNb5-6-4 nach EN Teil 2. Es bleibt abzuwarten, ob das VdTÜV Wbl. auch in Zukunft noch Anwendung finden wird. Werden von den harmonisierten Normen abweichenden physikalische Eigenschaften für ein Druckgerät benötigt, kann die Leitlinie 7/15 angewendet werden. Nach dieser Leitlinie können über die Anforderungen der harmonisierenden Norm hinaus zusätzliche oder verbesserte Eigenschaften in einer Spezifikation festgelegt werden. Die Leitlinie nennt dafür als Voraussetzung, dass alle Grenzwerte eingehalten werden, die in der harmonisierten EN-Werkstoffnorm für die entsprechende Güteklasse angegeben sind. Zusatzforderungen nach der o.g. Richtlinie gegenüber der Norm kann z.b. der Nachweis der HIC-Beständigkeit sein oder höhere Sollwerte für den Kerbschlagbiegeversuch. Eine höhere maximale Zugfestigkeit als in der Norm ist damit nicht abgedeckt; dafür müßte wieder in einem Einzelgutachten bzw. um beim ursprünglichen englische Begriff zu bleiben, eine besondere Bewertung des Werkstoffes für den Einzelfall durchgeführt werden. Für den Anwendungsbereich sogenannter anderer Werkstoffe, in der Vergangenheit im deutschen Regelwerk als sonstige Werkstoffe bezeichnet, nach den AD2000-Merkblättern wurde für Eignungsfeststellungen in einer der letzten AD-Arbeitskreissitzung die nachfolgende Regelung noch einmal schriftlich fixiert, nach der bereits bisher bei den meisten Technischen Überwachungsorganisationen vorgegangen wird : a) Die zuständige unabhängige Stelle hat für den Druckgerätehersteller den Prüfumfang für die Eignungsfeststellung des anderen Werkstoffes im Sinne eines AD2000- Merkblattes der Reihe W für den konkreten Anwendungsfall in einer Spezifikation festgelegt. In diesem Fall prüft die für den Werkstoffhersteller zuständige unabhängige Stelle vollinhaltlich gemäß der vorliegenden Spezifikation und sieht keine weiteren Prüfungen vor. Im Abnahmeprüfzeugnis wird auf die Spezifikation Bezug genommen, mit der der Anwendungsbereich des abzunehmenden Werkstoffes beschrieben wird. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 6 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

26 5. Europäische Druckgerätetage/ Mannheim Oktober 2003 Neue Erfahrungen eines Werkstoffherstellers bei der Anwendung der b) Beim Werkstoffhersteller liegt keine Spezifikation vor, die die Anwendung des "anderen Werkstoffs" im Rahmen der Abnahme nach einem AD2000-Merkblatt der Reihe W für einen konkreten Verwendungszweck festlegt. Wenn im Rahmen der Abnahme eines "anderen Werkstoffs" beim Werkstoffhersteller der Verwendungszweck des Werkstoffes keinem konkreten Anwendungsfall zugeordnet werden kann, so hat die mit der Werkstoffabnahme betraute zuständige unabhängige Stelle das Recht, den Anwendungsbereich des abgenommenen Werkstoffs im Geltungsbereich des jeweiligen Merkblattes der AD Reihe W im Abnahmeprüfzeugnis zu definieren und dies im Rahmen eines von ihr erstellten Prüfprogrammes zu überprüfen. Diese Regelung soll in den TÜVIS Unterlagen den Mitarbeitern der Technischen Überwachungsorganisationen anhand gegeben werden. Auch ASME-Werkstoffe werden inzwischen immer öfter in Verbindung mit der Richtlinie verwendet. In diesen Fällen ist nach heutigem Stand ebenfalls immer ein Einzelgutachten erforderlich. Harmonisierte und nationale Regelwerke Neben den soeben genannten Formen der Werkstoffzulassung sind für den Druckgerätehersteller und den Werkstoffhersteller auch die übergeordnet geltenden harmonisierten, aber auch immer noch nationale Regelwerke von Bedeutung. Es handelt sich bei den - harmonisierten, z.b. um die EN für unbefeuerte Druckbehälter EN für Wasserrohrkessel EN für Großwasserraumkessel. Außerdem werden auch noch die bekannten - nationalen Regelwerke herangezogen, die an die Anforderungen der angepaßt wurden, z.b. AD2000 ( Deutschland ) CODAP 2000 ( Frankreich ) PD 5500 ( Großbritannien ). Bei Verwendung einer harmonisierten Produktnorm wird die Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der DGR vermutet und das CE-Kennzeichen kann an dem Gerät angebracht werden. Bei Einhaltung der in den nationalen Vorschriften ausgeführten Regelungen kann im Regelfall der Konformitätsnachweis in Abstimmung mit der benannten Stelle ebenfalls ohne größeren Aufwand erbracht werden. Auch wenn die harmonisierten europäischen zur Verfügung stehen, so haben diese nicht die Verbindlichkeit, wie dies in der Vergangenheit bei den nationalen Regelwerken der Fall war. In diesem Zusammenhang wird auf die Leitlinien 9/5 und 9/6 verwiesen. Neben den genannten harmonisierten und den nationalen Regelwerken wird erstaunlich oft im Geltungsbereich der der ASME Code eingesetzt. DILLINGER HÜTTE GTS Seite 7 von Weiterverarbeitung Rudolf J. Cawelius

TÜV NORD DIALOGTAGE Thema: Werkstoffeinsatz nach DGRL - PMA / Einzelgutachten Th. Walther, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

TÜV NORD DIALOGTAGE Thema: Werkstoffeinsatz nach DGRL - PMA / Einzelgutachten Th. Walther, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG TÜV NORD DIALOGTAGE 2018 Thema: Werkstoffeinsatz nach DGRL - PMA / Einzelgutachten Th. Walther, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Für die Werkstoffe drucktragender Teile gilt: Druckgeräte-Richtlinie, Anhang

Mehr

Die Europäische Kommission > Unternehmen und Industrie > Industriesektoren > Druckgeräte. DGRL - Druckgeräte Richtlinie: Leitlinien

Die Europäische Kommission > Unternehmen und Industrie > Industriesektoren > Druckgeräte. DGRL - Druckgeräte Richtlinie: Leitlinien Leitlinie 7/1 Vorschlag zu: Anhang I Abschnitt 4.2 Was versteht man unter einer in Anhang I, Abschnitt 4.2 b) genannten "harmonisierten Norm"? Antwort: Eine harmonisierte Norm kann in diesem Zusammenhang

Mehr

Verfahrenstechnik. Rohrleitungen nach EN Allgemeine Anforderungen, Werkstoffe, Fertigung und Prüfung

Verfahrenstechnik. Rohrleitungen nach EN Allgemeine Anforderungen, Werkstoffe, Fertigung und Prüfung Verfahrenstechnik Seminar Rohrleitungen nach EN 13480 - Allgemeine Anforderungen, Werkstoffe, Fertigung und Prüfung Termin/Ort 21. 22. November 2017 in München Dipl.-Ing. Andreas Kittel, Linde AG, Geschäftsbereich

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n

Mehr

Technische Information

Technische Information Technische Information 53245 Anforderung an die Verwendung von Schrauben in Druckgeräten Die Anforderungen an die Verwendung von Schrauben sind nach dem AD 2000-Regelwerk zum Teil abweichend von den Forderungen

Mehr

Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten

Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Ein Leitfaden zur praxisorientierten Umsetzung In der Europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGR) bzw. der Pressure Equipment Directive (PED) sind

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. GSGV - Einfache Druckbehälter Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz vom 25.6.1992 BGBl. I S. 1171 Nachfolgende Änderungen sind zusammenfassend

Mehr

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE 1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,

Mehr

Amtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember

Amtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember Fachinformation Nr.: 2013-08 MeßTechnikNord GmbH Team Jena Prüssingstraße 41 07745 Jena Telefon: 03641-65-3780 Fax: 03641-65-3927 E-Mail: info@messtechniknord.de Internet http://www.messtechniknord.de

Mehr

TÜV NORD Schweißerfrühstück

TÜV NORD Schweißerfrühstück Vortragthema TÜV NORD Schweißerfrühstück Stand der europäischen und nationalen Normung für Druckgeräte und für den Stahlbau Hannover am 02.10.2015 Dipl.-Ing. Tel. (0511) 9986-1223 Fax. (0511) 9986-1632

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Mehr

Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich

Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich Verfahrensprüfungen Schweißerprüfungen Umstempelung Module A2 und HPO Gerald Bauerfeind TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Rechtliche Grundlagen Europäischer

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN ISO 3834 Merkblatt In der Normenreihe DIN EN ISO 3834 sind die Qualitätsanforderungen festgelegt, die ein Hersteller von schmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen

Mehr

RED Richtlinie Radio Equipment Directive

RED Richtlinie Radio Equipment Directive RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist

Mehr

Gefährdungs- und Risikoanalyse gemäß Anforderungen der DGRL 2014/68/EU

Gefährdungs- und Risikoanalyse gemäß Anforderungen der DGRL 2014/68/EU gemäß Anforderungen der DGRL 1 Menschliches unvollständige Erfassung der relevanten Ausfallarten und/oder nicht fachgerechte Entwurfsmethoden 2 Menschliches Versagen aufgrund unvollständiger Belastungsannahmen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten

Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Ein Leitfaden zur praxisorientierten Umsetzung In der Europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGR) bzw. der Pressure Equipment Directive (PED) sind

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte

Mehr

CE-Kennzeichnung von Ausrüstungsteilen mit Sicherungsfunktion und druckhaltenden Ausrüstungsteilen

CE-Kennzeichnung von Ausrüstungsteilen mit Sicherungsfunktion und druckhaltenden Ausrüstungsteilen Positionspapier Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU CE-Kennzeichnung von Ausrüstungsteilen mit Sicherungsfunktion und druckhaltenden Ausrüstungsteilen Stand: 30.05.2017 Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau

Mehr

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

EU-Konformitätserklärung

EU-Konformitätserklärung EU-Konformitätserklärung im Sinne der EU-Richtlinie 2006/42/EG: des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für

Mehr

Technische Information

Technische Information Technische Information 53245 Anforderungen an das Verschrauben von Dichtverbindungen Flanschmontagen nach der DIN EN 13480-3 und dem AD 2000-Merkblatt HP 100 R (Ein Vergleich mit Bewertung) Inhalt I -

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

ZERTIFIKAT. Die Notifizierte Stelle - Kennnummer der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. bescheinigt, dass die Firma. voestalpine Grobblech GmbH

ZERTIFIKAT. Die Notifizierte Stelle - Kennnummer der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. bescheinigt, dass die Firma. voestalpine Grobblech GmbH ZERTIFIKAT Die Notifizierte Stelle - Kennnummer 0036 - der TÜV SÜD Industrie Service GmbH bescheinigt, dass die Firma voestalpine Grobblech GmbH voestalpine-straße 3 A 4020 Linz als Werkstoffhersteller

Mehr

SCHWEISSERFRÜHSTÜCK Konstruktionsmaterialien Anforderungen an die Werkstoffe für geschweißte Bauprodukte nach DIN EN

SCHWEISSERFRÜHSTÜCK Konstruktionsmaterialien Anforderungen an die Werkstoffe für geschweißte Bauprodukte nach DIN EN SCHWEISSERFRÜHSTÜCK 2017 Konstruktionsmaterialien Anforderungen an die Werkstoffe für geschweißte Bauprodukte nach DIN EN 1090-2 DIN EN 1993-1-1 UND DIN EN 1090-2 Hinweise zu Werkstoffen sind grundlegend

Mehr

Hersteller-Zertifizierung im Anlagen-, Metall-, Schienenfahrzeugbau

Hersteller-Zertifizierung im Anlagen-, Metall-, Schienenfahrzeugbau Hersteller-Zertifizierung im Anlagen-, Metall-, Schienenfahrzeugbau Damit Sie höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seien Sie bereit für den Weltmarkt Im Zuge der

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen: Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit

Mehr

CERTIFICATE. The Certification Body of TÜV SÜD Industrie Service GmbH. certifies that

CERTIFICATE. The Certification Body of TÜV SÜD Industrie Service GmbH. certifies that CERTIFICATE The Certification Body - 0036 - of TÜV SÜD Industrie Service GmbH certifies that North American Stainless 6870 Highway 42 East Ghent, KY 41045-9615 USA has implemented, operates and maintains

Mehr

4 Prinzipien für die Bewertung der biologischen Beurteilung von Werkstoffen und Medizinprodukten

4 Prinzipien für die Bewertung der biologischen Beurteilung von Werkstoffen und Medizinprodukten 1 Zweck Diese Checkliste ergänzt die Prozessbeschreibung Produktzertifizierung und regelt die Details der Vorgehensweise für die Bewertung im Rahmen der Risikoanalyse. 1.1 Anwendungsbereich Bei der Überprüfung

Mehr

Grundlegende Sicherheitsanforderungen. 1.1 Auslegung, Herstellung, Prüfung AD 2000 Regelwerk

Grundlegende Sicherheitsanforderungen. 1.1 Auslegung, Herstellung, Prüfung AD 2000 Regelwerk Tafel 1. Gegenüberstellung der Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie und deren Erfüllung in den AD 2000-Merkblättern DGR Anhang I Vorbemerkungen 3 Gefahrenanalyse Z2 1 Allgemeines 1.1 Auslegung, Herstellung,

Mehr

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.10.2018 C(2018) 6559 final ANNEX ANHANG des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie

Mehr

DIN EN ISO das Jahr danach Interpretation der Norm und Erfahrungen der Prüfstelle nach 14 Monaten

DIN EN ISO das Jahr danach Interpretation der Norm und Erfahrungen der Prüfstelle nach 14 Monaten DIN EN ISO 9606-1 das Jahr danach Interpretation der Norm und Erfahrungen der Prüfstelle nach 14 Monaten TÜV NORD Stahlbau- und Druckgerätesymposium in Magdeburg. 02. Juni 2015 Einführung. Wie gehen die

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr.../...

Vorschlag für eine. VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr.../... Vorschlag für eine VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr..../... vom [ ] bezüglich einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen

Mehr

EN CE statt Zulassung

EN CE statt Zulassung Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden

Mehr

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität

Mehr

Konformitätsbewertung 3.9 A 3

Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren

Mehr

Einsatz von Werkstoffen, Zertifizierung, Qualitätssicherung in neuen Kraftwerksblöcken

Einsatz von Werkstoffen, Zertifizierung, Qualitätssicherung in neuen Kraftwerksblöcken Einsatz von Werkstoffen, Zertifizierung, Qualitätssicherung in neuen Kraftwerksblöcken Dr. Gerhard Dreier TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Tel. : (040) 8557-2262 Fax. : (040) 8557-1015 E-Mail : gdreier@tuev-nord.de

Mehr

Herstellerzertifizierung im Anlagen-, Metallund Komponentenbau

Herstellerzertifizierung im Anlagen-, Metallund Komponentenbau Herstellerzertifizierung im Anlagen-, Metallund Komponentenbau Damit Sie höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seien Sie bereit für den Weltmarkt Im Zuge der Globalisierung

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind

1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind Anlage 2 Dezember 2009 Das folgende Dokument wurde auf dem Treffen der Arbeitsgruppe Maschinen am 27. Juni 2007 bestätigt. Es wurde aktualisiert, um geeignete Verweisungen auf Richtlinie 2006/42/EG und

Mehr

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27

BBA-AG 2005/04. 1 ABl. Nr. L 26 vom , S ABl. Nr. L 70 vom , S. 27 1 RICHTLINIE 92/105/EWG DER KOMMISSION vom 3. Dezember 1992 über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204, Ausg

Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204, Ausg 1 Abnahmeprüfzeugnisse nach DIN EN 10204, Ausg. 01-05 Inhalt, Umfang und Bedeutung 2 1. Vorwort 2. Inhalt der Norm 3. Anwendung der Norm 4. Zusammenfassung 1. Vorwort 3 Eigenschaften der Stähle und Eisengusswerkstoffe

Mehr

93520/13-IV/10/99 MR DI. BAYER / 215

93520/13-IV/10/99 MR DI. BAYER / 215 93520/13-IV/10/99 MR DI. BAYER / 215 Betreff: Kesselgesetz; Druckgeräteverordnung - DGVO Information, RS 33 An den Herrn Landeshauptmann vom Burgenland Herrn Landeshauptmann von Kärnten Herrn Landeshauptmann

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-

Mehr

TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Notifizierte Stelle für Druckgeräte der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG (Reg.-Nr. 0045) Notified Body for Pressure Equipment Directive (PED), Reg. No. 0045 Systems Geltungsbereich

Mehr

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer

KBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum

Mehr

Checkliste Apparatebau

Checkliste Apparatebau Anlage Standort: Werk: Gebäude / Bereich: Kennzeichnung: in Betrieb Neuplanung Anlagenteil Behälter Rohrleitung Heißwasser- / Dampferzeuger Teil mit Sicherheitsfunktion Bauteil mit drucktragendem Gehäuse

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Originaltext: 8. GSGV

Originaltext: 8. GSGV Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen

Mehr

PRÜFMODUL SB. 1. Zweck. 2. Durchführung. 1.1 Allgemeines

PRÜFMODUL SB. 1. Zweck. 2. Durchführung. 1.1 Allgemeines 1. Zweck PRÜFMODUL SB Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der EG- Prüfung nach folgendem Prüfmodul: SB Es beschreibt die Aufgabe der benannten Stelle und des

Mehr

Haben Sie schon das Neue? Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen!

Haben Sie schon das Neue? Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen! Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen! 1 Einleitung Rauchschutzabschlüsse gelten derzeit noch als nicht geregelte Bauprodukte und sind gemäß

Mehr

Revision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen

Revision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Revision der Verordnungen NEV und VGSEB Marktüberwachung, FAQs Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Grundsatz Marktüberwachung Das ESTI ist befugt, wie bis

Mehr

ATEX 2014/34/EU Geräte, Baugruppen und Komponenten

ATEX 2014/34/EU Geräte, Baugruppen und Komponenten ATEX 2014/34/EU e, Baugruppen und Komponenten Urban Strebel, 16/11/2017 ATEX-RL, Leitlinien und NB-CS Gesetz ATEX Richtlinie 2014/34/EU Interpretationen Leitlinie zur ATEX Richtlinie Notified Body Clarification

Mehr

Unterschied zwischen PED und ASME Code bei der Verwendung von Stahlsorten nach den europäischen Werkstoffnormen und dem ASME Code.

Unterschied zwischen PED und ASME Code bei der Verwendung von Stahlsorten nach den europäischen Werkstoffnormen und dem ASME Code. Unterschied zwischen PED und ASME Code bei der Verwendung von Stahlsorten nach den europäischen Werkstoffnormen und dem ASME Code. Rudolf CAWELIUS, AG der DILLINGER HÜTTENWERKE Die Bedingungen für den

Mehr

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: SD Revision: Dezember 2012

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: SD Revision: Dezember 2012 Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Stellen, die Prüfungen und/oder Inspektionen im Rahmen der Genehmigung von Fahrzeugen, Systemen, selbstständigen technischen Einheiten

Mehr

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in

Mehr

VORGEFERTIGTE SCHUBELEMENTE

VORGEFERTIGTE SCHUBELEMENTE Verwendungsgrundsatz VORGEFERTIGTE SCHUBELEMENTE Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Ersetzt Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Produktbeschreibung... 2 4 Anforderungen...

Mehr

Abmessungen / Dimensions Dicke / Durchm. / Thickness Diameter

Abmessungen / Dimensions Dicke / Durchm. / Thickness Diameter Geltungsbereich der Überprüfung als Hersteller von Werkstoffen nach AD 2000-Merkblatt W 0 Scope of the approval - Manufacturer of material in accordance with AD 2000-Merkblatt W 0 Anlage zum Zertifiat

Mehr

Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR)

Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgeräte

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit??

CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit?? CE = Always Safety?? Bedeutet CE immer auch Sicherheit?? Dr. Wolfgang Kreinberg Quelle: VDI Nachrichten 1/18 "Die CE-Kennzeichnung auf Industrieerzeugnissen bedeutet, daß die natürliche oder juristische

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

Genügt das Vorliegen einer IMDG-Zulassung in jedem Fall (Ausnahme USA) für den sich anschließenden Landverkehr vom Seehafen zum Empfänger?

Genügt das Vorliegen einer IMDG-Zulassung in jedem Fall (Ausnahme USA) für den sich anschließenden Landverkehr vom Seehafen zum Empfänger? 3. Fachgespräch Druckgeräte 2007 Von den Teilnehmern eingereichte Fragen zum Fachgespräch Druckgeräte am 26. Juni 2007 Zulassung/Zertifizierung Ab Mitte 2002 sind die Atemluftflaschen nicht mehr dem ADR

Mehr

Abmessungen / Bemerkungen / Werkstoff-Nr. / Dimensions. Remarks Material Designation

Abmessungen / Bemerkungen / Werkstoff-Nr. / Dimensions. Remarks Material Designation Geltungsbereich der Überprüfung als Hersteller von Werkstoffen nach AD 2000-Merkblatt W 0 Scope of the approval - Manufacturer of material in accordance with AD 2000-Merkblatt W 0 Manufacturer: Straße/Street:

Mehr

4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender

4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender Richtlinie 84/647/EWG des Rates vom 19. Dezember 1984 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr Amtsblatt Nr. L 335 vom 22/12/1984 S. 0072-0073 Finnische Sonderausgabe:

Mehr

PRÜFMODUL SG. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL SG. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL SG Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der EG- Prüfung nach folgendem Prüfmodul: SG Es beschreibt die Aufgabe der benannten Stelle und des Antragsteller

Mehr

VERORDNUNGEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

VERORDNUNGEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, 28.5.2014 L 159/41 VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 574/2014 R KOMMISSION vom 21. Februar 2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.

Mehr

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische

Mehr

Kennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15

Kennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15 BGBl. I - Ausgegeben am 25. April 2017 - Nr. 57 1 von 8 Kennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15 1. Das CE-Konformitätskennzeichen besteht aus den Buchstaben CE mit folgendem Schriftbild: Anlage 1

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich für Türen, Fenster,

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 20.2.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen

CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren, Formate

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr

Mehr

Konformitätsaussagen in Kalibrierzertifikaten

Konformitätsaussagen in Kalibrierzertifikaten Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Konformitätsaussagen in Kalibrierzertifikaten Dokument

Mehr

Grundlagen. Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn. Modul 1. Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012

Grundlagen. Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn. Modul 1. Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012 Grundlagen Modul 1 Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012 Warum Qualitätsmanagement? Prozesssicherheit? Produktsicherheit? Unternehmenssicherheit? Finanzsicherheit? Erfüllung

Mehr