Ausgabe IV/ 2013 AKTUELL

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1 Erscheinungsdatum: Ausgabe IV/ 2013 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Wir wünschen allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr Gleichzeitig bedanken wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr Sachsen und Thüringen eg über das Geschäftsjahr 2012 statt. Vor der Generalversammlung standen die Mitarbeiter der Genossenschaft, der Beratung und Schulung, des Handels und der Versicherung für die Fragen der Mitglieder zur Verfügung. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten zum Jahreswechsel alle Geschäftsstellen geschlossen alle Geschäftsstellen bis 13 Uhr geöffnet und alle Handelsgeschäfte wegen Inventur geschlossen, aber telefonisch erreichbar! Servicenummer Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2012 Am Samstag, dem 09. November 2013, fand im wiedereröffneten Mercure Hotel Dresden die Ordentliche Generalversammlung der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Nach der Begrüßung der Mitglieder durch den Versammlungsleiter, Herrn Baldeweg, berichtete der Geschäftsführende Vorstand, Herr Zumpe, über das Geschäftsjahr 2012 und gab einen Ausblick für das Jahr Obwohl der Wettbewerb schwieriger geworden ist, konnte das Geschäftsjahr 2012 für die Genossenschaft positiv abgeschlossen werden. Im Anschluss berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Lange, über die Tätigkeit des Aufsichtsrates. Herr Mittelbach vom Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.v. gab seinen Bericht über die Prüfung der Geschäftsvorgänge und des Jahresabschlusses der Genossenschaft und ihrer Tochtergesellschaften für das Jahr 2012 ab. Der Prüfungsverband konnte keine Beanstandungen feststellen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss erteilen. Im Anschluss an den Prüfungsbericht erfolgte durch die anwesenden Mitglieder die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Generalversammlung vor, auf die zum

2 eingezahlten Geschäftsanteile eine Dividende von 10% und einen weiteren Bonus von 6% auszuschütten. Die Generalversammlung folgte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat und bestätigte die Ausschüttung von insgesamt 16% auf die zum eingezahlten Geschäftsanteile. Nach der Beschlussfassung zur Gewinnverwendung wurde durch Herrn Michalk der Antrag auf Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 gestellt. Weiterbildung sowie die auf unbestimmte Zeit verschobenen Ecotaxe in Frankreich waren ein Thema dieser Diskussionsrunde. Besonders von Interesse war auch der Beitrag zu dem neuen Punktesystem und den jetzt noch möglichen Punkteabbauseminaren. Im Anschluss an die Generalversammlung trat der Aufsichtsrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurde Herr Lange zum Vorsitzenden und Herr Baldeweg zum Stellvertreter gewählt. Am Ende der nunmehr 23. Generalversammlung der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg gab es ein gemeinsames Mittagessen, welches wieder Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bot. Deutschland: Mauttarif für Euro 6 LKW Dieser Antrag wurde von den Mitgliedern angenommen und der Vorstand sowie der Aufsichtsrat durch die Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 entlastet. Die Amtszeit der Herren Lange, Baldeweg und Balla im Aufsichtsrat endete am Tag der Generalversammlung. Der Vorstand dankte ihnen für ihre geleistete Arbeit im Dienste der Genossenschaft. Alle 3 Herren waren bereit, für eine weitere Amtszeit im Aufsichtsrat zu kandidieren. Unter der Leitung von Herrn Mittelbach wählte die Generalversammlung Herrn Lange, Herrn Baldeweg und Herrn Balla einstimmig in das Gremium. Herr Zumpe informierte anschließend über den derzeitigen Stand der Förderprogramme des Bundes, besonders auf die zum beginnende Antragsfrist für die Ausbildung wurde hingewiesen. Aber auch die geänderten Richtlinien für die Verwendungsnachweise von De-Minimis und Impressum Herausgeber: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Dresden, Palaisplatz 4, Telefon: Verantwortlich für den Inhalt: Tim Zumpe, Thomas Riedel Redaktion: Axel Erler Diese Information erscheint kostenlos für Mitglieder TollCollect hat für Fahrzeuge mit der Euronorm 6 jetzt eine eigene Maut- Schadstoffklasse eingerichtet. Diese Fahrzeuge werden in die Maut-Schadstoffklasse 7 eingruppiert. Bereits registrierte Euro 6 LKW wurden in die neue Maut-Schadstoffklasse überführt. Die Umstellung wird am Display der On-Board Unit angezeigt. Dort werden das Kennzeichen und die Angabe "SKL: 7" kurz aufgeblendet, anschließend wechselt die Anzeige auf die Standarddaten und die LED leuchtet grün. In der Mautaufstellung und dem Einzelfahrtennachweis werden Euro 6 LKW ebenfalls mit der neuen Maut- Schadstoffklasse 7 ausgewiesen. Durch diese Umstellung ergeben sich für Sie aber zurzeit keine geänderten Mautgebühren. Die bislang vorgegebenen Tarifstufen sind weiter gültig, d.h. Euro 6 Lkw bleiben mit Euro 5- und EEV-Lkw in der Mautkategorie A (bis 3- Achsen 0,141 und ab 4-Achsen 0,155 ). Frankreich: Einführung der Ecotaxe für LKW bis auf weiteres verschoben Der französische Premierminister hat die Einführung der Umweltsteuer (Écotaxe) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis auf weiteres ausgesetzt. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, noch offene Punkte der Registrierung abzuschließen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sobald uns neue Informationen

3 vorliegen, informieren wir Sie auf unserer Internetseite. Polen: Erweiterung des VIATOLL Systems Das mautpflichtige Straßennetz in Polen wurde im 4. Quartal 2013 erneut erweitert. Es werden weitere 460 Kilometer Autobahn und Schnellstraßen ins Mautsystem eingebunden. Folgende Strecken sind betroffen: Abschnitte der Autobahnen A1, A2 und A4 als auch der Schnellstraßen S2, S3, S5, S7, S8, S11, S12 und S79. Betriebszugehörigkeit / Jubiläum 2013 Geschäftsleitung und Aufsichtsrat gratulieren: Frau Heike Haase, Frau Simone Lehmann, Herrn Bernd Schmidt zu 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Herrn Ludwig Becker, Herrn Klaus-Dieter Rudat zu 15 Jahren und Frau Beatrice Otto, Herrn Thomas Böhnhardt, Herrn Tino Kasper zu 10 Jahren Betriebszugehörigkeit. Vielen Dank für die geleistete Arbeit und viel Erfolg für die Zukunft. Verjährungsfrist für Zollgebühren Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom (Aktenzeichen I ZR 186/11) entschieden, dass die Verjährungsfrist für die Erstattung von Zollgebühren nach einem Jahr abläuft. Wenn also ein Frachtführer die Zollgebühren für seinen Auftraggeber auslegt, dann muss er innerhalb eines Jahres sein Recht auf Erstattung der Gebühren geltend machen. Die Verjährung ist im 439 HGB geregelt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes gilt dies auch für vertragliche Nebenpflichten, wenn ein Zusammenhang mit der Beförderung besteht. Vereinfachung der Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) Nach dem wir im Vorjahr etwas voreilig waren bzw. die gesetzgebenden Gremien die neuen Richtlinien für die Spesenabrechnung verschoben haben ist es nun so weit. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Pauschalsätze für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen). Der niedrige Satz von 6,00 bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und höchstens vierzehn Stunden fällt weg. Ab 2014 gilt, dass bei einer Abwesenheit vom mehr als acht Stunden 12,00 und bei ganztägiger Abwesenheit (0.00 Uhr bis Uhr) 24,00 als Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen berechnet werden können. Eine korrekte Aufzeichnung der Fahrer ist die Basis für die Spesenabrechnung. In dieser Aufzeichnung sollten alle Angaben zu Abfahrts- und Ankunftszeiten bzw. orten, Fahrtzweck aber auch die durchfahrenen Länder, besonders das zuletzt durchfahrene Land, enthalten sein. Förderperiode 2014 Ausbildung Förderanträge für die Ausbildung können vom 02. Januar 2014 bis zum 30.September 2014 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Maßgeblich ist immer das Datum, zu dem der Förderantrag beim BAG vollständig vorliegt. Vor dem 02. Januar 2014 eingehende Anträge werden vom BAG abgelehnt. Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides muss dem BAG eine Kopie des wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrages und eine Bestätigung über die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden. Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr Die Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr als erste geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im Kraftomnibusverkehr anerkannt. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.v. (söp) steht den Verbrauchern nicht nur für Schlichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Verfügung, sondern auch als anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.

4 Fahrgäste können sich bei Streitigkeiten wegen der Verletzung ihrer bestehenden Rechte, etwa bei - Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, sowie bei Streitigkeiten wegen Verlust, Beschädigung - verspäteter Ablieferung von Gepäck an die söp wenden und dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstrengen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich der Fahrgast mit seinen Ansprüchen bereits ohne Erfolg an das Verkehrsunternehmen gewandt hatte. Die söp prüft dann die Beschwerden und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fahrgast ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Er trägt lediglich seine eigenen Kosten zum Beispiel für Porto und Kopien oder gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem in einer EU- Verordnung (EU Nr. 181/2011) geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am in Kraft getreten. Berufskraftfahrerweiterbildung und die Kennziffer 95 im Führerschein Haben Sie und Ihre Kraftfahrer schon die Kennziffer 95 im Führerschein? Wenn ja, dann ist alles in Ordnung. Wenn nein, dann denken Sie bitte an den Zu diesem Termin benötigen die meisten Fahrer die Eintragung der Kennziffer 95 im Führerschein. Bitte achten Sie auf das Ablaufdatum der Kennziffer 95, da sich einige Kraftfahrer auch die 95 als Bestandsschutz bis zum eintragen lassen haben. Denken Sie immer an die Verlängerung, da die Kennziffer 95 nur befristet eingetragen wird. Ansonsten dürfen diese Fahrer kein Fahrzeug über 3,5 t zu gewerblichen Zwecken im öffentlichen Verkehrsraum führen. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Fahrer zu diesem Fahrerkreis gehören oder ob sie in die Übergangsfrist fallen? Dann rufen Sie uns einfach an, Tel , wir helfen Ihnen gern weiter. Aber auch bei der Organisation von Schulungen zur Berufskraftfahrerweiterbildung sind wir Ihnen gern behilflich. Oder nutzen Sie doch einfach unser Angebot zur Berufskraftfahrerweiterbildung, wie zum Beispiel unsere Wochenschulungen im Januar, Februar und März oder unsere Schulungen am Samstag. Eine Übersicht über alle Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet in unserem Seminarkalender unter COMMCAR Die Nutzfahrzeugmesse erstmals in Chemnitz Vom fand in Chemnitz erstmals die Nutzfahrzeugmesse COMMCAR statt. Neben Fahrzeugherstellern, -händlern, Verbänden und Kontrollorganen waren außerdem diverse Dienstleister des Transportgewerbes vertreten so auch die SVG Sachsen und Thüringen. Zahlreiche Unternehmen aus der Region besuchten auch unseren Informationsstand, an dem wir das gesamte Portfolio der SVG- Gruppe präsentierten. Die Vielfalt der Aussteller, die durchaus noch erweiterungsfähig ist, wurde von den Besuchern sehr gelobt. Die Transportunternehmer fanden persönliche Ansprechpartner zu allen für sie wichtigen Bereichen auf einer regionalen Messe. Eine gute Idee - finden wir auch! Die COMMCAR soll sich als die Plattform für das Gewerbe in der Region entwickeln und aller 2 Jahre in Chemnitz stattfinden. Neuer Termin: Messe Chemnitz Wir freuen uns schon jetzt, Sie zur 2. Runde der COMMCAR begrüßen zu dürfen! Eis und Schnee von Fahrzeugoberflächen beräumen! In der letzten Wintersaison wurden in Thüringen ca. 250 Unfälle durch das Herabfallen von Eis und Schnee von Fahrzeugoberflächen registriert. Die ersten Vorboten des Winters sind bereits da. Regen, Schnee und Frost werden dem Verkehrsgewerbe wieder einige Schwierigkeiten bereiten. Auch in diesem Winter werden sich auf den LKW-Dachoberflächen Schnee und Eis bilden und letztlich zu Gefahren führen. Gehen derartige Gefahren

5 vom Fahrzeug aus, ist das Losfahren verboten. Die Pflicht zur Beräumung von Schnee und Eis gilt natürlich auch für alle Pkw und Transporter. Für die aktuelle Wintersaison 2013/2014 ist es dem LTV e.v. und der Thüringer Polizei gelungen die Anzahl der Schneegerüste an den Thüringer Autobahnen noch einmal zu erhöhen, sodass nunmehr insgesamt acht Schneegerüste aufgestellt werden konnten. In diesem Winter werden an folgenden Standorten Schneegerüste für die Kraftfahrer errichtet. A4 Eisenach Tank & Rast Anlage (in der Nähe des Zolls). Diese Rastanlage ist von beiden Fahrtrichtungen zu erreichen A4 Autobahnparkplatz Hainich - Süd in Richtung Dresden A4 SVG Autohof Gotha (Thüringer Tor) Anschlussstelle Gotha A4/A71 Autohof Thörey (Anschlussstelle Ichtershausen) A4 Autohof Holzland (Anschlussstelle A4 Hermsdorf Ost) Rastanlage Altenburger Land Nord (Fahrtrichtung Frankfurt a.m.) A9 Rastanlage am Hermsdorf Kreuz - Altes Rasthaus Fahrtrichtung München A9 Rastanlage Hirschberg (Fahrtrichtung Hermsdorfer Kreuz) Die SVG Gruppe unterstützt diese Vorhaben auch in diesem Jahr wieder finanziell. SEPA-Zahlungsverkehr ab Ab dem 1. Februar 2014 dürfen alle Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch annehmen und ausführen, wenn sie nach dem SEPA- Verfahren erfolgen. Dies geht aus der europäischen SEPA-Verordnung (Nr. 260/2012) hervor. Wenn Unternehmen, Banken, öffentliche Kasse und Vereine bis zum 1. Februar 2014 nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten für verspätet oder falsch abgewickelte Zahlungen. Eine Übergangsfrist gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Februar Sind Sie ausreichend vorbereitet? Bitte beachten Sie, dass nicht nur Sie sondern auch Ihre Kunden mit diesem Verfahren arbeiten müssen. Schutz Ihrer Vermögenswerte In den letzten Ausgaben informierten wir Sie über den gebotenen Schutz Ihrer persönlichen Interessen. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung. Das bleibt auch weiter wichtig für Sie, weil der Gesetzgeber auch zukünftig die Leistungen der öffentlichen Träger limitieren wird. Wenn dort Fragen offen sind, bitte nicht zögern wir sind als SVG Versicherungsvermittlung Sachsen und Thüringen um keine Antwort verlegen. Heute möchten wir Sie aber für ein bisher weniger beachtetes Thema sensibilisieren, den Schutz Ihrer Vermögenswerte. Natürlich werden Sie denken, das ist doch schon alles versichert. Sie haben ja schon eine Gebäudeversicherung, eine Inhaltsversicherung, eine Hausratversicherung und für die Autos noch eine Kasko. Aber wie ist das mit dem Geldvermögen? Hier besteht die besondere Brisanz in der unkalkulierbaren Höhe möglicher Schäden. Eine Sache kann im schlimmsten Fall verloren sein, der Wert ist bekannt und kann kalkuliert werden. Ein Vermögenswert ist besonders im negativen Fall nicht zu begrenzen. Aus dem reichlichen Fundus an Schadensfällen der R+V haben wir mal einige wenige herausgesucht, die aber typisch für den Mittelstand sind. Und alle sind real passiert!

6 Mitarbeiter nutzt langjähriges Vertrauen der Geschäftsleitung aus Geschädigt wurde ein Speditionsunternehmen. Es war üblich, dass Frachtführer in Zeiten knappen Geldes Vorschüsse auf künftige Frachtleistungen erhielten. Nach einer internen Regelung durften diese jedoch 50 % eines Monatsumsatzes betragen. Der Speditionsleiter wies aber höhere Vorschüsse an und verschleierte diese vor der Unternehmensleitung. Als einer der Frachtführer in Insolvenz ging, flog die Sache auf. Die Schadenshöhe liegt bei rund EUR Mehr als EUR in wenigen Tagen veruntreut Ein inkassoberechtigter Auslieferungsfahrer des Versicherungsnehmers unterschlug innerhalb weniger Tage Rechnungseinnahmen von EUR Der Schaden konnte in voller Höhe reguliert werden. Gelder verbummelt Die Geschädigte ist eine Reiseveranstalterin. Während des Wochenendes wurden die Umsätze von Freitag und Samstag in einer der Agenturen nicht zur Bank gebracht, sondern von einem Unbekannten entwendet. Zu den Räumlichkeiten hatten nur die Agenturleiterin sowie ihre 3 Mitarbeiterinnen Zutritt. Die Versicherungsnehmerin gab an, es habe keine Hinweise für einen Einbruchdiebstahl gegeben. Alle Türen und Fenster seien verschlossen gewesen. Die Gelder seien nicht besonders gesichert gewesen. Auch nach den polizeilichen Ermittlungen konnte die Tat keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Der Schaden betrug EUR Hackerangriff auf EDV-Anlage Nach einem zielgerichteten Virenangriff/ Sabotage ist einem Unternehmen ein Schaden an der Software und den Daten Ihrer EDV-Anlage entstanden. Da nicht anderweitig Ersatz erlangt werden konnte, wurden von R+V die Kosten für die Wiederbeschaffung und Installation anstelle der beschädigten Software, Daten und Dateien in Höhe von EUR ersetzt. Kauf eines gebrauchten Transporters Ein Handwerksbetrieb kaufte einen gebrauchten Transporter. Zwei Wochen später kam die Polizei und überprüfte den Transporter, wobei sich herausstellte, dass dieser vor dem Erwerb gestohlen wurde. Der Fahrzeugbrief war gefälscht. Der Transporter ging an den rechtmäßigen Besitzer zurück und der Versicherungsnehmer hatte den Schaden in Höhe des Kaufpreises von EUR Die Liste lässt sich beliebig verlängern, die Schadenstatistik liest sich wie ein Kriminalroman. Das Problematische dabei ist, immer wenn Sie vorher Personen Mitarbeitern oder Fremden Zugang gewährt haben, verlieren Sie den Schutz aus anderen Versicherungen. Bricht einer ein und stiehlt etwas, dann sind Sie in der Regel versichert. Wenn das ein Mitarbeiter macht oder der Mitarbeiter eines Dienstleisters (Reinigungsfirma, Wartungsfirma, Baufirma,... ) haben Sie oftmals keinen Schutz. Sie haben die Leute ja selbst reingelassen. Nun, wir wären nicht Ihr Partner, wenn wir nicht auch dafür Schutz anbieten könnten. Wir haben in den letzten Jahren unsere Produkte angepasst und können heute Ihre Vermögenswerte sichern. Gerade für kleinere Unternehmen gibt es interessante Verträge, ohne großen Kostenaufwand. Sprechen Sie Ihren Außendienstmitarbeiter an, er bietet Ihnen das Passende an. Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, auch dann helfen wir gern weiter. Unsere Adressen und Telefonnummern finden Sie in dieser Zeitung. Natürlich wünschen wir uns und Ihnen, dass nichts passiert aber, sicher ist sicher! Fahrverbot an den Feiertagen und zum Jahreswechsel In den nächsten Wochen gibt es wieder einige Feiertage mit Fahrverbot nach 30 STVO. Wann Feiertag/Fahrverbot in Weihnachtsfeiertag im gesamten Bundesgebiet Weihnachtsfeiertag im gesamten Bundesgebiet Neujahr im gesamten Bundesgebiet Heilige Drei Könige kein Fahrverbot

7 SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbh Palaisplatz 4, Dresden Tel.: Fax: E-Mal: In den kommenden Wochen und Monaten können wir Ihnen folgende Termine anbieten: Schulungsort 1. Sach- und Fachkunde Güterverkehr - Ausbildung zum Verkehrsleiter Vollzeitlehrgang Leipzig Vollzeitlehrgang Dresden 2. Sach- und Fachkunde Personenverkehr- Ausbildung zum Verkehrsleiter Omnibusverkehr/Ausflugsfahrten Dresden Taxi-/Mietwagenverkehr Dresden 3. Sach- und Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe / Abfallbeförderungserlaubnis Erstschulung 04./05. und 11./ Dresden Fortbildungslehrgang und Dresden 4. Gefahrgutausbildung ADR-Basiskurs 03./04. und Leipzig ADR-Basiskurs 11. und 17./18: Dresden ADR-Basiskurs 08. und 14./ Leipzig ADR Auffrischungskurs und Leipzig ADR Auffrischungskurs und Erfurt ADR Auffrischungskurs und Dresden 5. Berufskraftfahrerweiterbildung Modul 1a SVG Arbeits- u. Gesundheitsschutz Dresden + Dermbach Erfurt + Niederdorf Leipzig Dresden + Löbau Modul 2 SVG Pausen mit System Dresden + Leipzig Saalfeld Niederdorf Erfurt Modul 3a SVG Ladungssicherung auf LKW Leipzig + Niederdorf Dresden Erfurt + Gotha Modul 3b SVG Notfallmanagement Erfurt Dresden Leipzig Niederdorf Modul 4a SVG Fahrsicherheit / Fahrzeugtechnik Erfurt + Leipzig Dresden + Niederdorf Gera Leipzig Modul 5a SVG Wirtschaftlich Fahren (Theorie) Erfurt + Leipzig Niederdorf Leipzig Dresden 6. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr (Klassen C und D) 7. Kranführerscheinausbildung 8. Gabelstaplerfahrer-Pflichtausbildung, Gabelstaplerfahrer-jährliche Pflichtunterweisung 9. Transport- und Arbeitsrecht für Unternehmer: in Dresden, in Erfurt 10. Fahrschule Ausbildung Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E Wochenschulungen und weitere Termine unter

8 Unsere Leistungen und Geschäftsstellen im Überblick Hauptsitz: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Palaisplatz Dresden Tel Fax Autobahnmaut/ Autobahngebühren kostenfrei Geschäftsstellen: Tankkarten kostenfrei Dresden Niederdorf Erfurt Leipzig Handelsgeschäft am SVG/Shell Autohof Dresden Washingtonstraße 40 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft am SVG/ARAL- Autohof Niederdorf Neue Schichtstraße 16 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Erfurt Erfurt In der Langen Else 2 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Leipzig Leipzig Söllichauer Straße 3 Tel Fax Berufskraftfahrerqualifikation kostenfrei Beratung/Schulung Versicherung Leasing/ Factoring Arbeitssicherheit Unternehmensberatung Fahrschule Handel: Sachsen kostenfrei Dresden Niederdorf Leipzig Thüringen kostenfrei Erfurt

Ausgabe III/ 2013 AKTUELL

Ausgabe III/ 2013 AKTUELL Erscheinungsdatum: 20.9.2013 Ausgabe III/ 2013 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg --------------------- Vormerkung: Generalversammlung für das Geschäftsjahr

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