Ausgabe IV/ 2013 AKTUELL
|
|
- Helmut Bauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erscheinungsdatum: Ausgabe IV/ 2013 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Wir wünschen allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr Gleichzeitig bedanken wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr Sachsen und Thüringen eg über das Geschäftsjahr 2012 statt. Vor der Generalversammlung standen die Mitarbeiter der Genossenschaft, der Beratung und Schulung, des Handels und der Versicherung für die Fragen der Mitglieder zur Verfügung. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten zum Jahreswechsel alle Geschäftsstellen geschlossen alle Geschäftsstellen bis 13 Uhr geöffnet und alle Handelsgeschäfte wegen Inventur geschlossen, aber telefonisch erreichbar! Servicenummer Generalversammlung über das Geschäftsjahr 2012 Am Samstag, dem 09. November 2013, fand im wiedereröffneten Mercure Hotel Dresden die Ordentliche Generalversammlung der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Nach der Begrüßung der Mitglieder durch den Versammlungsleiter, Herrn Baldeweg, berichtete der Geschäftsführende Vorstand, Herr Zumpe, über das Geschäftsjahr 2012 und gab einen Ausblick für das Jahr Obwohl der Wettbewerb schwieriger geworden ist, konnte das Geschäftsjahr 2012 für die Genossenschaft positiv abgeschlossen werden. Im Anschluss berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Lange, über die Tätigkeit des Aufsichtsrates. Herr Mittelbach vom Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.v. gab seinen Bericht über die Prüfung der Geschäftsvorgänge und des Jahresabschlusses der Genossenschaft und ihrer Tochtergesellschaften für das Jahr 2012 ab. Der Prüfungsverband konnte keine Beanstandungen feststellen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss erteilen. Im Anschluss an den Prüfungsbericht erfolgte durch die anwesenden Mitglieder die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Generalversammlung vor, auf die zum
2 eingezahlten Geschäftsanteile eine Dividende von 10% und einen weiteren Bonus von 6% auszuschütten. Die Generalversammlung folgte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat und bestätigte die Ausschüttung von insgesamt 16% auf die zum eingezahlten Geschäftsanteile. Nach der Beschlussfassung zur Gewinnverwendung wurde durch Herrn Michalk der Antrag auf Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 gestellt. Weiterbildung sowie die auf unbestimmte Zeit verschobenen Ecotaxe in Frankreich waren ein Thema dieser Diskussionsrunde. Besonders von Interesse war auch der Beitrag zu dem neuen Punktesystem und den jetzt noch möglichen Punkteabbauseminaren. Im Anschluss an die Generalversammlung trat der Aufsichtsrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurde Herr Lange zum Vorsitzenden und Herr Baldeweg zum Stellvertreter gewählt. Am Ende der nunmehr 23. Generalversammlung der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg gab es ein gemeinsames Mittagessen, welches wieder Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bot. Deutschland: Mauttarif für Euro 6 LKW Dieser Antrag wurde von den Mitgliedern angenommen und der Vorstand sowie der Aufsichtsrat durch die Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 entlastet. Die Amtszeit der Herren Lange, Baldeweg und Balla im Aufsichtsrat endete am Tag der Generalversammlung. Der Vorstand dankte ihnen für ihre geleistete Arbeit im Dienste der Genossenschaft. Alle 3 Herren waren bereit, für eine weitere Amtszeit im Aufsichtsrat zu kandidieren. Unter der Leitung von Herrn Mittelbach wählte die Generalversammlung Herrn Lange, Herrn Baldeweg und Herrn Balla einstimmig in das Gremium. Herr Zumpe informierte anschließend über den derzeitigen Stand der Förderprogramme des Bundes, besonders auf die zum beginnende Antragsfrist für die Ausbildung wurde hingewiesen. Aber auch die geänderten Richtlinien für die Verwendungsnachweise von De-Minimis und Impressum Herausgeber: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Dresden, Palaisplatz 4, Telefon: Verantwortlich für den Inhalt: Tim Zumpe, Thomas Riedel Redaktion: Axel Erler Diese Information erscheint kostenlos für Mitglieder TollCollect hat für Fahrzeuge mit der Euronorm 6 jetzt eine eigene Maut- Schadstoffklasse eingerichtet. Diese Fahrzeuge werden in die Maut-Schadstoffklasse 7 eingruppiert. Bereits registrierte Euro 6 LKW wurden in die neue Maut-Schadstoffklasse überführt. Die Umstellung wird am Display der On-Board Unit angezeigt. Dort werden das Kennzeichen und die Angabe "SKL: 7" kurz aufgeblendet, anschließend wechselt die Anzeige auf die Standarddaten und die LED leuchtet grün. In der Mautaufstellung und dem Einzelfahrtennachweis werden Euro 6 LKW ebenfalls mit der neuen Maut- Schadstoffklasse 7 ausgewiesen. Durch diese Umstellung ergeben sich für Sie aber zurzeit keine geänderten Mautgebühren. Die bislang vorgegebenen Tarifstufen sind weiter gültig, d.h. Euro 6 Lkw bleiben mit Euro 5- und EEV-Lkw in der Mautkategorie A (bis 3- Achsen 0,141 und ab 4-Achsen 0,155 ). Frankreich: Einführung der Ecotaxe für LKW bis auf weiteres verschoben Der französische Premierminister hat die Einführung der Umweltsteuer (Écotaxe) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis auf weiteres ausgesetzt. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, noch offene Punkte der Registrierung abzuschließen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sobald uns neue Informationen
3 vorliegen, informieren wir Sie auf unserer Internetseite. Polen: Erweiterung des VIATOLL Systems Das mautpflichtige Straßennetz in Polen wurde im 4. Quartal 2013 erneut erweitert. Es werden weitere 460 Kilometer Autobahn und Schnellstraßen ins Mautsystem eingebunden. Folgende Strecken sind betroffen: Abschnitte der Autobahnen A1, A2 und A4 als auch der Schnellstraßen S2, S3, S5, S7, S8, S11, S12 und S79. Betriebszugehörigkeit / Jubiläum 2013 Geschäftsleitung und Aufsichtsrat gratulieren: Frau Heike Haase, Frau Simone Lehmann, Herrn Bernd Schmidt zu 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Herrn Ludwig Becker, Herrn Klaus-Dieter Rudat zu 15 Jahren und Frau Beatrice Otto, Herrn Thomas Böhnhardt, Herrn Tino Kasper zu 10 Jahren Betriebszugehörigkeit. Vielen Dank für die geleistete Arbeit und viel Erfolg für die Zukunft. Verjährungsfrist für Zollgebühren Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom (Aktenzeichen I ZR 186/11) entschieden, dass die Verjährungsfrist für die Erstattung von Zollgebühren nach einem Jahr abläuft. Wenn also ein Frachtführer die Zollgebühren für seinen Auftraggeber auslegt, dann muss er innerhalb eines Jahres sein Recht auf Erstattung der Gebühren geltend machen. Die Verjährung ist im 439 HGB geregelt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes gilt dies auch für vertragliche Nebenpflichten, wenn ein Zusammenhang mit der Beförderung besteht. Vereinfachung der Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) Nach dem wir im Vorjahr etwas voreilig waren bzw. die gesetzgebenden Gremien die neuen Richtlinien für die Spesenabrechnung verschoben haben ist es nun so weit. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Pauschalsätze für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen). Der niedrige Satz von 6,00 bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden und höchstens vierzehn Stunden fällt weg. Ab 2014 gilt, dass bei einer Abwesenheit vom mehr als acht Stunden 12,00 und bei ganztägiger Abwesenheit (0.00 Uhr bis Uhr) 24,00 als Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen berechnet werden können. Eine korrekte Aufzeichnung der Fahrer ist die Basis für die Spesenabrechnung. In dieser Aufzeichnung sollten alle Angaben zu Abfahrts- und Ankunftszeiten bzw. orten, Fahrtzweck aber auch die durchfahrenen Länder, besonders das zuletzt durchfahrene Land, enthalten sein. Förderperiode 2014 Ausbildung Förderanträge für die Ausbildung können vom 02. Januar 2014 bis zum 30.September 2014 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Maßgeblich ist immer das Datum, zu dem der Förderantrag beim BAG vollständig vorliegt. Vor dem 02. Januar 2014 eingehende Anträge werden vom BAG abgelehnt. Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides muss dem BAG eine Kopie des wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrages und eine Bestätigung über die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden. Schlichtungsstelle für Streitfälle im Kraftomnibusverkehr Die Bundesregierung hat die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr als erste geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im Kraftomnibusverkehr anerkannt. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.v. (söp) steht den Verbrauchern nicht nur für Schlichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Verfügung, sondern auch als anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.
4 Fahrgäste können sich bei Streitigkeiten wegen der Verletzung ihrer bestehenden Rechte, etwa bei - Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, sowie bei Streitigkeiten wegen Verlust, Beschädigung - verspäteter Ablieferung von Gepäck an die söp wenden und dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstrengen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich der Fahrgast mit seinen Ansprüchen bereits ohne Erfolg an das Verkehrsunternehmen gewandt hatte. Die söp prüft dann die Beschwerden und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fahrgast ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Er trägt lediglich seine eigenen Kosten zum Beispiel für Porto und Kopien oder gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind seit dem in einer EU- Verordnung (EU Nr. 181/2011) geregelt. Sie betreffen im Wesentlichen den Fernbuslinienverkehr (250 km und mehr) und gelten für den Verkehrsunternehmer unmittelbar. Das deutsche Begleitgesetz ist am in Kraft getreten. Berufskraftfahrerweiterbildung und die Kennziffer 95 im Führerschein Haben Sie und Ihre Kraftfahrer schon die Kennziffer 95 im Führerschein? Wenn ja, dann ist alles in Ordnung. Wenn nein, dann denken Sie bitte an den Zu diesem Termin benötigen die meisten Fahrer die Eintragung der Kennziffer 95 im Führerschein. Bitte achten Sie auf das Ablaufdatum der Kennziffer 95, da sich einige Kraftfahrer auch die 95 als Bestandsschutz bis zum eintragen lassen haben. Denken Sie immer an die Verlängerung, da die Kennziffer 95 nur befristet eingetragen wird. Ansonsten dürfen diese Fahrer kein Fahrzeug über 3,5 t zu gewerblichen Zwecken im öffentlichen Verkehrsraum führen. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Fahrer zu diesem Fahrerkreis gehören oder ob sie in die Übergangsfrist fallen? Dann rufen Sie uns einfach an, Tel , wir helfen Ihnen gern weiter. Aber auch bei der Organisation von Schulungen zur Berufskraftfahrerweiterbildung sind wir Ihnen gern behilflich. Oder nutzen Sie doch einfach unser Angebot zur Berufskraftfahrerweiterbildung, wie zum Beispiel unsere Wochenschulungen im Januar, Februar und März oder unsere Schulungen am Samstag. Eine Übersicht über alle Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet in unserem Seminarkalender unter COMMCAR Die Nutzfahrzeugmesse erstmals in Chemnitz Vom fand in Chemnitz erstmals die Nutzfahrzeugmesse COMMCAR statt. Neben Fahrzeugherstellern, -händlern, Verbänden und Kontrollorganen waren außerdem diverse Dienstleister des Transportgewerbes vertreten so auch die SVG Sachsen und Thüringen. Zahlreiche Unternehmen aus der Region besuchten auch unseren Informationsstand, an dem wir das gesamte Portfolio der SVG- Gruppe präsentierten. Die Vielfalt der Aussteller, die durchaus noch erweiterungsfähig ist, wurde von den Besuchern sehr gelobt. Die Transportunternehmer fanden persönliche Ansprechpartner zu allen für sie wichtigen Bereichen auf einer regionalen Messe. Eine gute Idee - finden wir auch! Die COMMCAR soll sich als die Plattform für das Gewerbe in der Region entwickeln und aller 2 Jahre in Chemnitz stattfinden. Neuer Termin: Messe Chemnitz Wir freuen uns schon jetzt, Sie zur 2. Runde der COMMCAR begrüßen zu dürfen! Eis und Schnee von Fahrzeugoberflächen beräumen! In der letzten Wintersaison wurden in Thüringen ca. 250 Unfälle durch das Herabfallen von Eis und Schnee von Fahrzeugoberflächen registriert. Die ersten Vorboten des Winters sind bereits da. Regen, Schnee und Frost werden dem Verkehrsgewerbe wieder einige Schwierigkeiten bereiten. Auch in diesem Winter werden sich auf den LKW-Dachoberflächen Schnee und Eis bilden und letztlich zu Gefahren führen. Gehen derartige Gefahren
5 vom Fahrzeug aus, ist das Losfahren verboten. Die Pflicht zur Beräumung von Schnee und Eis gilt natürlich auch für alle Pkw und Transporter. Für die aktuelle Wintersaison 2013/2014 ist es dem LTV e.v. und der Thüringer Polizei gelungen die Anzahl der Schneegerüste an den Thüringer Autobahnen noch einmal zu erhöhen, sodass nunmehr insgesamt acht Schneegerüste aufgestellt werden konnten. In diesem Winter werden an folgenden Standorten Schneegerüste für die Kraftfahrer errichtet. A4 Eisenach Tank & Rast Anlage (in der Nähe des Zolls). Diese Rastanlage ist von beiden Fahrtrichtungen zu erreichen A4 Autobahnparkplatz Hainich - Süd in Richtung Dresden A4 SVG Autohof Gotha (Thüringer Tor) Anschlussstelle Gotha A4/A71 Autohof Thörey (Anschlussstelle Ichtershausen) A4 Autohof Holzland (Anschlussstelle A4 Hermsdorf Ost) Rastanlage Altenburger Land Nord (Fahrtrichtung Frankfurt a.m.) A9 Rastanlage am Hermsdorf Kreuz - Altes Rasthaus Fahrtrichtung München A9 Rastanlage Hirschberg (Fahrtrichtung Hermsdorfer Kreuz) Die SVG Gruppe unterstützt diese Vorhaben auch in diesem Jahr wieder finanziell. SEPA-Zahlungsverkehr ab Ab dem 1. Februar 2014 dürfen alle Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch annehmen und ausführen, wenn sie nach dem SEPA- Verfahren erfolgen. Dies geht aus der europäischen SEPA-Verordnung (Nr. 260/2012) hervor. Wenn Unternehmen, Banken, öffentliche Kasse und Vereine bis zum 1. Februar 2014 nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten für verspätet oder falsch abgewickelte Zahlungen. Eine Übergangsfrist gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Februar Sind Sie ausreichend vorbereitet? Bitte beachten Sie, dass nicht nur Sie sondern auch Ihre Kunden mit diesem Verfahren arbeiten müssen. Schutz Ihrer Vermögenswerte In den letzten Ausgaben informierten wir Sie über den gebotenen Schutz Ihrer persönlichen Interessen. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung. Das bleibt auch weiter wichtig für Sie, weil der Gesetzgeber auch zukünftig die Leistungen der öffentlichen Träger limitieren wird. Wenn dort Fragen offen sind, bitte nicht zögern wir sind als SVG Versicherungsvermittlung Sachsen und Thüringen um keine Antwort verlegen. Heute möchten wir Sie aber für ein bisher weniger beachtetes Thema sensibilisieren, den Schutz Ihrer Vermögenswerte. Natürlich werden Sie denken, das ist doch schon alles versichert. Sie haben ja schon eine Gebäudeversicherung, eine Inhaltsversicherung, eine Hausratversicherung und für die Autos noch eine Kasko. Aber wie ist das mit dem Geldvermögen? Hier besteht die besondere Brisanz in der unkalkulierbaren Höhe möglicher Schäden. Eine Sache kann im schlimmsten Fall verloren sein, der Wert ist bekannt und kann kalkuliert werden. Ein Vermögenswert ist besonders im negativen Fall nicht zu begrenzen. Aus dem reichlichen Fundus an Schadensfällen der R+V haben wir mal einige wenige herausgesucht, die aber typisch für den Mittelstand sind. Und alle sind real passiert!
6 Mitarbeiter nutzt langjähriges Vertrauen der Geschäftsleitung aus Geschädigt wurde ein Speditionsunternehmen. Es war üblich, dass Frachtführer in Zeiten knappen Geldes Vorschüsse auf künftige Frachtleistungen erhielten. Nach einer internen Regelung durften diese jedoch 50 % eines Monatsumsatzes betragen. Der Speditionsleiter wies aber höhere Vorschüsse an und verschleierte diese vor der Unternehmensleitung. Als einer der Frachtführer in Insolvenz ging, flog die Sache auf. Die Schadenshöhe liegt bei rund EUR Mehr als EUR in wenigen Tagen veruntreut Ein inkassoberechtigter Auslieferungsfahrer des Versicherungsnehmers unterschlug innerhalb weniger Tage Rechnungseinnahmen von EUR Der Schaden konnte in voller Höhe reguliert werden. Gelder verbummelt Die Geschädigte ist eine Reiseveranstalterin. Während des Wochenendes wurden die Umsätze von Freitag und Samstag in einer der Agenturen nicht zur Bank gebracht, sondern von einem Unbekannten entwendet. Zu den Räumlichkeiten hatten nur die Agenturleiterin sowie ihre 3 Mitarbeiterinnen Zutritt. Die Versicherungsnehmerin gab an, es habe keine Hinweise für einen Einbruchdiebstahl gegeben. Alle Türen und Fenster seien verschlossen gewesen. Die Gelder seien nicht besonders gesichert gewesen. Auch nach den polizeilichen Ermittlungen konnte die Tat keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Der Schaden betrug EUR Hackerangriff auf EDV-Anlage Nach einem zielgerichteten Virenangriff/ Sabotage ist einem Unternehmen ein Schaden an der Software und den Daten Ihrer EDV-Anlage entstanden. Da nicht anderweitig Ersatz erlangt werden konnte, wurden von R+V die Kosten für die Wiederbeschaffung und Installation anstelle der beschädigten Software, Daten und Dateien in Höhe von EUR ersetzt. Kauf eines gebrauchten Transporters Ein Handwerksbetrieb kaufte einen gebrauchten Transporter. Zwei Wochen später kam die Polizei und überprüfte den Transporter, wobei sich herausstellte, dass dieser vor dem Erwerb gestohlen wurde. Der Fahrzeugbrief war gefälscht. Der Transporter ging an den rechtmäßigen Besitzer zurück und der Versicherungsnehmer hatte den Schaden in Höhe des Kaufpreises von EUR Die Liste lässt sich beliebig verlängern, die Schadenstatistik liest sich wie ein Kriminalroman. Das Problematische dabei ist, immer wenn Sie vorher Personen Mitarbeitern oder Fremden Zugang gewährt haben, verlieren Sie den Schutz aus anderen Versicherungen. Bricht einer ein und stiehlt etwas, dann sind Sie in der Regel versichert. Wenn das ein Mitarbeiter macht oder der Mitarbeiter eines Dienstleisters (Reinigungsfirma, Wartungsfirma, Baufirma,... ) haben Sie oftmals keinen Schutz. Sie haben die Leute ja selbst reingelassen. Nun, wir wären nicht Ihr Partner, wenn wir nicht auch dafür Schutz anbieten könnten. Wir haben in den letzten Jahren unsere Produkte angepasst und können heute Ihre Vermögenswerte sichern. Gerade für kleinere Unternehmen gibt es interessante Verträge, ohne großen Kostenaufwand. Sprechen Sie Ihren Außendienstmitarbeiter an, er bietet Ihnen das Passende an. Sollten Sie noch kein Kunde bei uns sein, auch dann helfen wir gern weiter. Unsere Adressen und Telefonnummern finden Sie in dieser Zeitung. Natürlich wünschen wir uns und Ihnen, dass nichts passiert aber, sicher ist sicher! Fahrverbot an den Feiertagen und zum Jahreswechsel In den nächsten Wochen gibt es wieder einige Feiertage mit Fahrverbot nach 30 STVO. Wann Feiertag/Fahrverbot in Weihnachtsfeiertag im gesamten Bundesgebiet Weihnachtsfeiertag im gesamten Bundesgebiet Neujahr im gesamten Bundesgebiet Heilige Drei Könige kein Fahrverbot
7 SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbh Palaisplatz 4, Dresden Tel.: Fax: E-Mal: In den kommenden Wochen und Monaten können wir Ihnen folgende Termine anbieten: Schulungsort 1. Sach- und Fachkunde Güterverkehr - Ausbildung zum Verkehrsleiter Vollzeitlehrgang Leipzig Vollzeitlehrgang Dresden 2. Sach- und Fachkunde Personenverkehr- Ausbildung zum Verkehrsleiter Omnibusverkehr/Ausflugsfahrten Dresden Taxi-/Mietwagenverkehr Dresden 3. Sach- und Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe / Abfallbeförderungserlaubnis Erstschulung 04./05. und 11./ Dresden Fortbildungslehrgang und Dresden 4. Gefahrgutausbildung ADR-Basiskurs 03./04. und Leipzig ADR-Basiskurs 11. und 17./18: Dresden ADR-Basiskurs 08. und 14./ Leipzig ADR Auffrischungskurs und Leipzig ADR Auffrischungskurs und Erfurt ADR Auffrischungskurs und Dresden 5. Berufskraftfahrerweiterbildung Modul 1a SVG Arbeits- u. Gesundheitsschutz Dresden + Dermbach Erfurt + Niederdorf Leipzig Dresden + Löbau Modul 2 SVG Pausen mit System Dresden + Leipzig Saalfeld Niederdorf Erfurt Modul 3a SVG Ladungssicherung auf LKW Leipzig + Niederdorf Dresden Erfurt + Gotha Modul 3b SVG Notfallmanagement Erfurt Dresden Leipzig Niederdorf Modul 4a SVG Fahrsicherheit / Fahrzeugtechnik Erfurt + Leipzig Dresden + Niederdorf Gera Leipzig Modul 5a SVG Wirtschaftlich Fahren (Theorie) Erfurt + Leipzig Niederdorf Leipzig Dresden 6. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr (Klassen C und D) 7. Kranführerscheinausbildung 8. Gabelstaplerfahrer-Pflichtausbildung, Gabelstaplerfahrer-jährliche Pflichtunterweisung 9. Transport- und Arbeitsrecht für Unternehmer: in Dresden, in Erfurt 10. Fahrschule Ausbildung Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E Wochenschulungen und weitere Termine unter
8 Unsere Leistungen und Geschäftsstellen im Überblick Hauptsitz: SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg Palaisplatz Dresden Tel Fax Autobahnmaut/ Autobahngebühren kostenfrei Geschäftsstellen: Tankkarten kostenfrei Dresden Niederdorf Erfurt Leipzig Handelsgeschäft am SVG/Shell Autohof Dresden Washingtonstraße 40 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft am SVG/ARAL- Autohof Niederdorf Neue Schichtstraße 16 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Erfurt Erfurt In der Langen Else 2 Tel Fax SVG Geschäftsstelle und Handelsgeschäft im SVG Regionalzentrum Leipzig Leipzig Söllichauer Straße 3 Tel Fax Berufskraftfahrerqualifikation kostenfrei Beratung/Schulung Versicherung Leasing/ Factoring Arbeitssicherheit Unternehmensberatung Fahrschule Handel: Sachsen kostenfrei Dresden Niederdorf Leipzig Thüringen kostenfrei Erfurt
Ausgabe III/ 2013 AKTUELL
Erscheinungsdatum: 20.9.2013 Ausgabe III/ 2013 AKTUELL Mitgliedermagazin der SVG Straßenverkehrs-Genossenschaft Sachsen und Thüringen eg --------------------- Vormerkung: Generalversammlung für das Geschäftsjahr
MehrInformation zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG)
Information zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist bereits seit dem 14.08.2006 in Kraft. Allerdings haben die Regelungen dieses Gesetzes aufgrund
MehrRichtlinienänderung 2014 was ist neu?
Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, die Dritte Änderung der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
MehrDie Neuerungen für alle Berufskraftfahrer/innen. 35 Stunden. Weiterbildung. sind gesetzlich Pflicht. (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
Weiterbildung für Berufskraftfahrer Die Neuerungen für alle Berufskraftfahrer/innen 35 Stunden Weiterbildung sind gesetzlich Pflicht (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) Wir sind Ausbildungsakademie
MehrBerufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr
Berufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr Stand: 09/2012 Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6/10 52062 Aachen Tel. 0241 4460-0 Fax: 0241 4460-259 E-Mail:
MehrRäumstationen 2015/2016
X Sped. Bode Rheinfeld-Holstein VEDA VEDA VEDA Sped. Greiwing Carl-Benz-Str. 11-15 48268 Greven Straßenverkehrswacht Dresden Veda SVG-Autohof Feldstr. 2 23858 Reinfeld 04533-70600 VEDA-Autohof Sittensen
Mehr5. Sachverständigentag
5. Sachverständigentag Mensch, Fahrzeug, Umwelt: Wege zu einer sicheren und nachhaltigen Mobilität 5./6. März 2012, Berlin Berufskraftfahrer-Qualifikation und Weiterbildung Sabine Lehmann Stv. Bereichsleiterin
MehrStandortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Standortpolitik Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2008 Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
MehrBerufskraftfahrer. Weiterbildung nach BKrFQG
Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG 2016 Inhalt Inhaltsverzeichnis Berufskraftfahrer-Weiterbildung 7 BKrFQG alle Module in einer Woche (KB 1, 2, 3) 8 BKrFQG Ladungssicherung (KB 1) 9 BKrFQG Theorieschulung
MehrDurch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
Anlage zum ZDH-Rundschreiben vom 07.08.2009 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung: Auswirkungen auf das Handwerk (ZDH; Juli 2009) Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrGrundqualifikation oder Weiterbildung?
Grundqualifikatin der Weiterbildung? Sie sind Kraftfahrer und bewegen täglich Ihr Fahrzeug, als Bus der LKW durch den dicksten Verkehr. Nun haben Sie gehört, dass es etwas Neues gibt die Grundqualifikatin
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrBerufskraftfahrer-Weiterbildungen
Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrInformationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr
Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr
MehrSeite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder,
Seite 1 von 5 Mitglieder-News Februar 2015 Liebe Mitglieder, mit diesem Newsletter möchten wir die Mitglieder der Ettlinger Bürgerenergiegenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten
MehrLKW-MAUT Ergänzender Leitfaden für Fahrer und Spediteure HGV Levy Driver/Operator Supplementary Guidance 1212
LKW-MAUT Ergänzender Leitfaden für Fahrer und Spediteure HGV Levy Driver/Operator Supplementary Guidance 1212 INFORMATIONEN ZUR LKW-MAUT IN GROSSBRITANNIEN 1. Was ist die HGV Levy? Die HGV Levy ist eine
MehrM E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011
M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2011 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen
MehrAntrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Kreis Euskirchen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr Der Landrat Abt. 36 Straßenverkehr Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) 1072 / 2009) Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
MehrLandesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v.
Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v. 28217 Bremen, Utbremer Straße 67 28095 Bremen, Postfach 15 05 71 Telefon: (04 21) 3 49 77 21; Telefax: (04 21) 3 49 77-49 E-Mail: lvb@lvb-bremen.de;internet:
MehrSchadenanzeige Kaskoschaden
Schadenanzeige Kaskoschaden, Adresse Versicherungsnehmer Schaden-Nr. bitte eintragen Service-Rufnummer 0800 290 90 01 Schadenanzeige Kaskoschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und füllen Sie
MehrFragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations
Fragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz 1. Ab welchem Zeitpunkt sind die Vorschriften des BKrFQG anzuwenden? Das BKrFQG gilt bereits es ist bereits im Jahr 2006
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
MehrHäufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrer Grundqualifikation und Weiterbildung
Berufskraftfahrergrundqualifikation und -weiterbildung GWB Häufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrer Grundqualifikation und Weiterbildung Seite 1 von 12 INHALT HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR BERUFSKRAFTFAHRER
MehrIndustrie- und Handelskammer Magdeburg
Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Allgemeines Das BKrFQG spricht die
MehrNeuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation Vorwort Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller, fahrerisches Können wird immer wichtiger. Die EU-Richtlinie 2003/59/EG gibt deshalb nun europaweit
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrGefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.
Stand: Mai 2015 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MehrWeiterbildung. für Berufskraftfahrer
Weiterbildung für Berufskraftfahrer Was wir wollen. Demnächst müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraftoder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere
MehrVerfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands
Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hat zur Beilegung
MehrTransportsicherheitstage 2013
Transportsicherheitstage 2013 Wie viel Kontrolle braucht der Gütertransport auf der Straße? Aus erster Hand: Der aktuelle Stand der EU-Verordnung über Technische Unterwegskontrollen von Schwerverkehr und
MehrBericht des Aufsichtsrats. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen
MehrErlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Absatz 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
Antrag auf Erteilung einer (falls im Handelsregister eingetragen) Registergericht Register-Nr. 1.1 Ort der Niederlassung 1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne (soweit abweichend von Nr. 1.1)
MehrDeutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v.
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Sitz Berlin. Geschäftsstelle: Konrad-Adenauer-Ufer 11. RheinAtrium. 50668 Köln. Telefon (0221) 650 65-151 Protokoll Protokoll der
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R V E R K E H R U N D I N F R A S T R U K T U R
Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt H Grenzgänger Seite 1 M I N I S T E R I U M F Ü R V E R K E H R U N D I N F R A S T R U K T U R Postfach 103452, 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mvi.bwl.de
MehrNUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR
MERKBLATT Standortpolitik NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRASSENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf
MehrSchadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden
Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden, Adresse Versicherungsnehmer Schaden-Nr. bitte eintragen Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment
MehrBürgerEnergie Jena eg. Jahresabschluss zum 31.12.2011. Bilanz zum 31.12.2011
BürgerEnergie Jena eg Jena Jahresabschluss zum 31.12.2011 Bilanz zum 31.12.2011 Aktiva Ausstehende Einlagen, eingefordert Sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Passiva 31.12.2011 Ausstehende Einlagen,
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
Mehr» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!
» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität
MehrInfo zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken
MehrDiese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.
Allgemeine Anmietinformationen für PKW / LKW Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor. A) Altersbedingungen und
MehrKassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
BARMER GEK z.hd. Herrn Dieter Scheld Postfach 160 79001 Freiburg Hausadresse: Heinrich-v.-Stephan-Str. 5 79100 Freiburg AOK Südlicher Oberrhein Fahnenbergplatz 6 79098 Freiburg Landesverband der Betriebskrankenkassen
MehrTestsieger DKV Pflegeversicherung Tarif PET
Experte24, Elsenheimer Str. 41, 80687 München Experte24 Inh. Oliver Schmitt-Haverkamp Elsenheimer Str. 41 80687 München Tel.: 089 / 30 90 99 70 Fax: 089 / 30 90 99 77 info@pflegeversicherung.com www.pflegeversicherung.com
MehrDer Verlauf des Ermittlungsverfahrens Praktische Hilfestellungen Adressen
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Informationen für Betroffene eines Einbruchs Der Verlauf des Ermittlungsverfahrens Praktische Hilfestellungen Adressen www.polizei-nrw.de www.riegelvor.nrw.de
MehrCRUSAR beim Staffellauf TOYOTA
September/oktober 2015 CRUSAR beim Staffellauf TOYOTA Diesmal hatte Crusar die Gelegenheit am mittlerweile bereits 11. Staffellauf von Toyota teilzunehmen. Der Lauf wurde organisiert von Toyota Wałbrzych.
Mehrwww.logistik-webinare.de Gleich geht s los Eine Initiative von: Eine Initiative von:
www.logistik-webinare.de Gleich geht s los www.logistik-webinare.de BAG-Förderung 2013 Infodoping für Windhunde Tips und Tricks: worauf es beim Förderantrag wirklich ankommt! Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann
MehrDie europäische Privatgesellschaft - SPE - Societas Privata Europaea. Eine neue Rechtsform für den Mittelstand
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Die europäische Privatgesellschaft - SPE - Societas Privata Europaea Eine neue Rechtsform für den Mittelstand Die Kommission der europäischen
MehrGrundlagen der Patenschaft; und häufig gestellte Fragen:
Grundlagen der Patenschaft; und häufig gestellte Fragen: 1. Wir danken Ihnen recht herzlich, dass Sie sich dafür entschieden haben einem Kind die Chance auf ein besseres Leben zu geben. Sie sind mit Ihrer
MehrBericht des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Die Ropal Europe AG konnte sich im Jahr 2008 durch einen erfolgreichen Börsengang in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse,
MehrBericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg
Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk
MehrSatzung Geno ScOLAR eg
1 Name, Sitz (1) Die Genossenschaft heißt Geno ScOLAR eg. (2) Der Sitz der Genossenschaft ist Rotenburg an der Fulda. 2 Gegenstand (1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
MehrSchadenanzeige Elektronikversicherung
Schadenanzeige Elektronikversicherung Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen so genau wie möglich und schicken Sie die Schadenanzeige unverzüglich an uns zurück: E-Mail: schaden@dfv-elektronikversicherung.de
MehrZum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens
MERKBLATT Zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Taxen- u. Mietwagenunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
MehrSchadenanzeige Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschaden
Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtund Kaskoschaden, Adresse Versicherungsnehmer Schaden-Nr. bitte eintragen Service-Rufnummer 0800 290 90 01 Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschaden Bitte nehmen Sie
MehrSATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014
SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.
MehrBerufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen
Berufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen 2. CE-/DE-Symposium für Fahrlehrer LBF e.v. und FBF GmbH 04. Februar 2009, Gunzenhausen Sabine Lehmann, Rechtsanwältin
Mehrder Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Stand: Januar 2012 Seite 2 Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der
MehrFührerscheine. Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von. Frank Reimers
Führerscheine Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von Frank Reimers Das Führen von land- und forstwirtschaftlichen wirtschaftlichen Fahrzeugen Klasse L Klasse T Klasse L Zugmaschinen
MehrOrdentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg
Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, 35039 Marburg am Donnerstag, 6. August 2015, 14.00 Uhr, im Welcome Hotel Marburg,
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung
Förderprogramm A/W Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrInformationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV)
Das Landratsamt Straubing-Bogen informiert: Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung Europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Das Gesetz soll
MehrNinja Buks, LL.M. Gordian Deger, LL.M 20.01.2016: VERBRAUCHERRECHT
Ninja Buks, LL.M. Rechtsanwältin buks[at]avocat.de Büro Köln Konrad-Adenauer-Ufer 71 D-50668 Köln Ihr Ansprechpartner: Herr Dr. Christophe Kühl kuehl[at]avocat.de Tel. 00 49 - (0)2 21-1 39 96 96 0 Fax
MehrRoad Package Erste Erfahrungen mit der Verordnung (EG) 1071/2009 Bundesamt für Güterverkehr 2013
Road Package Erste Erfahrungen mit der Verordnung (EG) 1071/2009 1 Übersicht 1. Einleitung: Das Road Package 2009 2. Die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) 3. Der europäische Informationsaustausch 2 Am
MehrHotel-Ticker. Performance Analyse ausgewählter deutscher Städte Januar 2015. Ausgabe Februar 2015. INFINITY - fotolia.com
Ausgabe Februar 2015 Performance Analyse ausgewählter deutscher Städte Januar 2015 INFINITY - fotolia.com Januar 2015 im Vergleich zum Vorjahr 1 Aktueller Überblick über die Hotel-Performance für ausgewählte
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,
MehrUnternehmensprofil DU Diederichs Chronik Stand: 01.06.2015
Schritt für Schritt gewachsen DU Diederichs Projektmanagement Seit 1978 realisiert und steuert DU Diederichs renommierte und komplexe Bauprojekte für seine namhaften Kunden. In dieser Zeit prägte das Unternehmen
MehrQualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sie möchten eine Prüfung zur Qualifikation der Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-
MehrProtokoll Ordentliche Mitgliederversammlung 2008 Gesellschaft für Wissensmanagement e.v. Frankfurt, den 07.11.2008
Protokoll Ordentliche Mitgliederversammlung 2008 Gesellschaft für Wissensmanagement e.v. Frankfurt, den 07.11.2008 Inhalt Inhalt... 1 1 Tagesordnung... 2 2 Eröffnung... 2 2.1 Eröffnung der Versammlung
MehrVERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN
1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten
MehrDie wichtigsten Zulassungsvorgänge (Bitte Hinweise am Ende beachten!)
Die wichtigsten Zulassungsvorgänge (Bitte Hinweise am Ende beachten!) Neuzulassung (= erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs): Versicherungsbestätigung Personalausweis ausländische Mitbürger: aktuelle Meldebescheinigung
MehrVereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll
Vereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll Zwischen Name, Vorname d. Sorgeberechtigten (Anschrift) Telefon Mail Adresse und
MehrDie Genossenschaft Für alle ein Gewinn!
Die Genossenschaft Für alle ein Gewinn! Der GVTS-Genossenschaftsverband ist ein in 2012 neu gegründeter branchenübergreifender Genossenschaftsverband in Sachsen und Thüringen. GVTS-Genossenschaftsverband
MehrProtokoll der Vollversammlung des Stadtjugendrings Oldenburg e. V. 03. Februar 2015
Protokoll der Vollversammlung des Stadtjugendrings Oldenburg e. V. 03. Februar 2015 Tagesordnungspunkte TOP 1: Begrüßung.................................. 2 TOP 2: Januar-Bericht...............................
MehrEditorial. JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Sehr geehrte Damen und Herren,
Newsletter Spezial Jahresende 2011- OFFENLEGUNGSANFORDERUNGEN Editorial JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sehr geehrte Damen und Herren, bei den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlussinformationen
MehrSatzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen
Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der Dresdner Hochschulen Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 02.12.2013 in Dresden. Geändert auf der Mitgliederversammlung am
MehrKurzanleitung - Grüne Flotte Carsharing Benutzung, Bedienung und Preise
Kurzanleitung - Grüne Flotte Carsharing Benutzung, Bedienung und Preise Fahrzeug Buchung Sie können ein Fahrzeug bequem im Internet unter www.gruene-flotte-carsharing.de oder auch zu Geschäftszeiten telefonisch
MehrBörsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation
HAMBURGER GETREIDEBÖRSE des Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.v. Adolphsplatz 1(Börse, Kontor 24, 20457 Hamburg Tel. 040/ 36 98 79-0 Fax. 040/ 36 98 79-20 E-Mail: secretariat@vdg-ev.de Börsenordnung
MehrFührerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen
Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?
MehrBERUFSAKADEMIE SACHSEN
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrBerufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Informationsveranstaltung IHK-Verbund Mittelhessen Langgöns, 04.09.2009 Ralf Nauert Rechtsanwalt Fachanwalt für f r Versicherungsrecht MESCHKAT & NAUERT,
MehrDegussa Bank Kreditkarte für BASF Mitarbeiter
Die Degussa Bank bietet allen deutschen Mitarbeitern der BASF Gruppe eine Kreditkarte zur privaten Nutzung zu Vorzugskonditionen an. Während BASF Mitarbeiter mit der Degussa Bank-Kreditkarte alle Arten
MehrLager und Logistik. ...jetzt erfolgreich weiterbilden. Bildungsangebote im Bereich. mit optionalem Erwerb des FS Klasse B, BE, C, CE
Bildungsangebote im Bereich Lager und Logistik mit optionalem Erwerb des FS Klasse B, BE, C, CE...jetzt erfolgreich weiterbilden Ausbildung Weiterbildung Fahrschule Die D&D Bildungsagentur GmbH ist ein
MehrINFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN WER BRAUCHT EINEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN?
INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN WER BRAUCHT EINEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN? Wenn ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut im weitesten Sinn beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung,
MehrSatzung des Vereins Die Benderstraße
Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten
MehrRaiffeisenbank eg, Struvenhütten Stuvenborner Str. 8, 24643 Struvenhütten, Tel. 04194-99 92-0, Fax. 04194-99 92-92
Ordentliche Generalversammlung am 18. August 2014 um 19.00 Uhr im Gasthof Gerth in Struvenhütten Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
Mehr» Mitmacher gesucht! Die NVV-Mobilfalt startet. Jetzt registrieren und 50, Startguthaben gewinnen!
Jetzt registrieren und 50, Startguthaben gewinnen!» Mitmacher gesucht! Die NVV-Mobilfalt startet. Nutzen Sie das vollkommen neue NVV-Angebot in Ihrer Region. Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und
MehrRundschreiben Nr. 73/2012
18. Dezember 2012 Rundschreiben Nr. 73/2012 An alle Kreditinstitute/Zahlungsinstitute Abkommen über die IBAN-Regeln Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Allgemeines Nach der SEPA-Verordnung 1, die am 31.
MehrÄnderungsvorschläge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Fahrgastrechten
29. Oktober 2008 Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Fahrgastrechten Entwurf zu einem Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrVerbraucher-Schlichtung: Überblick und Praxis
Master-Studiengang Mediation der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in Kooperation mit dem Institut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Centre for Socio Legal Studies
MehrKompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1
Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Abschnitt F Gesetzestexte Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-
MehrDie 35. Frühjahrstagung und Jahreshauptversammlung des AfM vom 13. April bis 15. April 2012
Die 35. Frühjahrstagung und Jahreshauptversammlung des AfM vom 13. April bis 15. April 2012 Einladung: Liebe Mammillarienfreundinnen, Liebe Mammillarienfreunde, hiermit möchte ich Sie recht herzlich zur
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehrwww.logistik-webinare.de Gleich geht s los Eine Initiative von: Eine Initiative von:
www.logistik-webinare.de Gleich geht s los www.logistik-webinare.de Der Mindestlohn in der Praxis Mit dem Fachexperten Siegfried W. Kerler Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt
MehrFahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation
Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren
Mehr