I. Organisation und Aufgabenverteilung Im Schuljahr 2017/18 übernimmt der Rektor die Aufgaben des Projekt-Koordinators.

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2 Zielsetzung Die Maturandin/der Maturand sollen anhand eines selbst gewählten Themas allein oder in einer Gruppe eine komplexe Aufgabe formulieren, analysieren und dafür Lösungen erarbeiten. Sie/Er soll dabei angemessene Methoden anwenden, geeignete Hilfsmittel einsetzen und - ausser bei besonderen gestalterischen und musikalischen Arbeiten - formal die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens befolgen. Das Resultat der Maturaarbeit besteht aus einem schriftlichen Bericht und einer mündlichen Präsentation der Ergebnisse und des Arbeitsprozesses. Auch bei Maturaarbeiten, die ein Produkt zum Ergebnis haben, müssen die Arbeitsprozesse und die Ergebnisse schriftlich dokumentiert und mündlich kommentiert werden. I. Organisation und Aufgabenverteilung Im Schuljahr 2017/18 übernimmt der Rektor die Aufgaben des Projekt-Koordinators. I.1. Projekt-Koordinator Für die Durchführung der Maturaarbeiten am Freien Gymnasium Basel ist eine vom Rektor beauftragte Lehrperson, der Projekt-Koordinator zuständig. Dieser übernimmt folgende Aufgaben: Sie arbeitet zuhanden des Rektors einen Zeitplan aus. Sie organisiert die Einführungsveranstaltung für die Schülerinnen und Schüler. Sie gibt nach der Abgabe der Projektvereinbarungen die Themen bekannt. Sie lädt zu den Präsentationen ein. Sie wertet Rückmeldungen aus und überarbeitet regelmässig den Leitfaden. Sie organisiert die Weiterbildung der Betreuungspersonen. I.2. Rektor Die Arbeit des Projekt-Koordinators erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Rektor Er genehmigt den Zeitplan. Er genehmigt die Themen auf Vorschlag der Betreuungslehrpersonen. Er genehmigt aufgrund eines begründeten Gesuches Partnerarbeiten. Er entscheidet, welche Schülerin bzw. Schüler von welcher Lehrperson betreut wird, falls zu viele die gleiche Person als Betreuungslehrpersonen wünschen. Er genehmigt die Koreferentinnen und Koreferenten. Er regelt die Bezahlung der Betreuerinnen und Betreuer, der Koreferentinnen und Koreferenten. Er entscheidet über eventuell notwendige oder wünschenswerte finanzielle Unterstützung einzelner Maturaarbeiten. Er ist zuständig für die Einhaltung der im Leitfaden genannten Bedingungen. Er entscheidet in Konfliktfällen definitiv über die Note. Er achtet auf ein einheitliches Niveau der Maturaarbeiten.

3 I.3. Sekretariat Dem Sekretariat kommen folgende Aufgaben zu: Es errichtet eine Datenbank der Maturaarbeiten am FG. Es sammelt und archiviert die Originale der Projektvereinbarungen. Es sammelt digitale Versionen der Maturaarbeiten (inkl. Bewertung und Benotung) und archiviert sie. Es organisiert die Präsentationen. I.4. Vorstand Rekursinstanz ist die Vorsteherin/der Vorsteher des Erziehungsdepartements Basel-Stadt. II. Betreuung Entweder die Betreuerin /der Betreuer oder die Koreferentin/der Koreferent muss Lehrperson am Freien Gymnasium Basel sein und die Berechtigung für die Abnahme von Maturitätsprüfungen besitzen (Diplom für das höhere Lehramt an Mittelschulen u.ä.). Eine der beiden Personen - in der Regel Koreferentin resp. Koreferent - kann eine auswärtige Fachperson sein, wenn sich innerhalb des Lehrkörpers keine entsprechende Person finden lässt. Diese muss vom Rektor genehmigt werden (vgl. I.2). Jede Lehrperson soll nicht mehr als 10 Mandate als Betreuer/in oder Koreferent/in übernehmen. Die Betreuung gliedert sich in drei Phasen: Phase 1: Hilfestellung bei der Themenfindung (vgl. IV) Starthilfe bei der Materialsuche Erarbeitung der Projektvereinbarung Vereinbarung von Zwischenberichten und Gesprächen über den Stand der Arbeit (Fixpunkte) Phase 2: Besprechung eines Arbeitskonzepts gemeinsame Suche nach einem Koreferenten, der gegebenenfalls eine externe Person sein kann evtl. Änderung der Projektvereinbarung (vgl. Anhang) Phase 3 Hilfestellung bei der Lösung methodischer Fragen in Bezug auf die Auswertung des Materials, der Quellen etc. das Abfassen des Textes das Erstellen der Präsentation

4 In der ersten Phase soll eine straffere Betreuung erfolgen, während sich die Betreuung in der zweiten und dritten Phase vorallem auf methodische Probleme reduziert. Im Gegensatz zur ersten Phase wird die betreuende Person in der zweiten und dritten Phase nur noch auf Schülerfragen reagieren bzw. sich anlässlich der vereinbarten Fixpunkte über den Stand der Arbeit informieren. Bei der Material- und Quellensuche leistet die Betreuuerin/der Betreuer eine Starthilfe als Ausgangsbasis (nennt Fachpersonen, Standardwerke u.ä.) In die Terminplanung mischt sich der Betreuer/die Betreuerin nur in die Grobplanung der einzelnen Arbeitsschritte (Materialsuche, Konzeptphase beendet etc.) ein. Die Feinplanung muss die Schülerin/der Schüler bzw. die Gruppe selber vornehmen. III. Themenfindung und Projektvereinbarung Die Schülerinnen und Schüler wählen das Thema ihrer Maturaarbeit grundsätzlich selbst, aber in Absprache mit einer betreuenden Lehrperson (evtl. mit einer externen fachkompetenten Betreuungsperson). Das gewählte Thema soll einen Eigenanteil am Endprodukt ermöglichen und den Bestimmungen dieses Leitfadens entsprechen. Vorgehensweise (vgl. Lernen am Projekt: Wahl eines Themenfeldes, Entscheiden, Organisieren I + II) Wie soll die Schülerin/der Schüler vorgehen bei der Suche nach einem geeigneten Thema? 1. Eigene Ideen finden (hierzu einige mögliche Fragestellungen): - Wofür interessiere ich mich schon lange? Was reizt mich? Welche Inhalte gefallen mir? - Was macht mir besonderen Spass? Welches sind meine bevorzugten Fächer? - Wo liegen meine Stärken? - Welchen Fragen würde ich gerne nachgehen? 2. Eine Grobidee formulieren und damit eine betreuende Lehrperson suchen. Mit ihr das Thema ein erstes Mal eingrenzen. Danach mit der Materialsuche beginnen. Was ist da? Was brauche ich? 3. Erst dann soll die Schülerin/der Schüler das Ziel ihrer/seiner Maturaarbeit und eine konkrete Fragestellung formulieren. Dabei muss sich die Schülerin/der Schüler überlegen, welche Anforderungen sie/er an die Arbeit stellen will: - Will ich Forschung betreiben? Etwas praktisch untersuchen? - Will ich etwas beschreiben? Texte untersuchen, Interviews verarbeiten? - Will ich experimentell-kreativ tätig sein? Eigene Ideen zur Umsetzung bringen? Eine klar formulierte Fragestellung grenzt das Thema ein, damit die Maturaarbeit nicht flach ausufert, sondern Tiefgang erhält. 4. Hat die Schülerin/der Schüler eine Fragestellung formuliert, trifft er/sie sich ein zweites Mal mit der betreuenden Lehrperson und füllt die Projektvereinbarung aus.

5 5. In der Projektvereinbarung werden die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Schülerin/dem Schüler und der Betreuerin/dem Betreuer verbindlich geregelt. (vgl. Anhang) Die Maturaarbeit wird in der Regel als Einzelarbeit verfasst. Partnerarbeiten bedürfen einer Bewilligung des Rektors. In einem begründeten Gesuch muss der Teamprozess erkennbar sein und als bewertbar ausgewiesen werden. IV. IV.1. Beurteilung und Bewertung Bestimmungen 1. Die Beurteilung und Bewertung des Zwischenstandes der Arbeit erfolgt durch die betreuende Lehrperson, jene der vollständigen schriftlichen Arbeit wird auf Vorschlag des Betreuers/der Betreuerin gemeinsam von Betreuer/in und Koreferent/in vorgenommen. Die Bewertung der mündlichen Präsentation erfolgt ebenfalls durch beide Personen gemeinsam. 2. Die Benotung des Zwischenstandes der Arbeit erfolgt genauso wie alle anderen Teilnoten in Viertelnoten. Die Gesamtnote der schriftlichen Arbeit wird in einer halben Note angegeben. Die Note der mündlichen Präsentation wird anhand des Rasters als halbe Note berechnet. Die Schlussnote der Maturaarbeit setzt sich aus der Bewertung des Produkts und/oder der schriftlichen Arbeit (2/3) und der Bewertung ihrer mündlichen Präsentation (1/3) zusammen. Sie besteht aus halben resp. ganzen Noten. 3. Bei Gruppenarbeiten wird zu Arbeitsbeginn in der Projektvereinbarung festgelegt, ob es für die Arbeit eine einheitliche Note für alle oder individuelle Noten gibt. Die mündliche Präsentation muss individuell bewertet werden. 4. Die Bewertung der Arbeit wird vom Betreuer/in schriftlich begründet. Während der Präsentation werden Notizen gemacht; im Anschluss an die Präsentation wird das Resultat von Betreuer/in und Koreferent/in besprochen und eine Note festgelegt. Falls die Präsentation als ungenügend erachtet wird, wird dies vom Betreuer/in schriftlich begründet. 5. Der Titel der Arbeit und die Gesamtnote werden im Maturitätsausweis aufgeführt. 6. Die Maturaarbeit muss folgende Ehrlichkeitserklärung enthalten: Die eingereichte Arbeit ist das Resultat meiner persönlichen, selbstständigen Beschäftigung mit dem Thema. Ich habe für sie keine anderen Quellen benutzt, als die in den Verzeichnissen aufgeführten. Sämtliche wörtlich übernommenen Formulierungen sind durch eine entsprechende Fussnote und durch Satzzeichen als Zitate gekennzeichnet. Ort, Datum: Unterschrift: Je nach Umfang des Verstosses gegen diese Ehrlichkeitserklärung muss die Kandidatin/ der Kandidat mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Die Folgen können von einem Notenabzug für einzelne Abschnitte bis zur Rückweisung der Arbeit wegen Betrugs reichen. Maturaarbeiten, deren Inhalt nachweislich ganz oder zum allergrössten Teil ohne

6 Quellenangabe übernommen wurde (d.h. abgeschrieben oder herunter geladen wurden), gelten als Betrugsfälle. Im Betrugsfall wird die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu den Maturitätsprüfungen zugelassen. IV.2. Kriterien für die Beurteilung Grundsätzlich kommt es darauf an, dass die schriftlich und mündlich dargestellten Gedanken von Aussenstehenden nachvollzogen werden können und einen eigenständigen Beitrag zur Frage oder Problemstellung erkennen lassen. Bei künstlerischen Arbeiten werden die Qualität des Kunstwerks und die gegenseitige Bezugnahme zwischen Text und Kunstwerk beurteilt. Im Einzelnen stützt sich die Beurteilung auf nachfolgende Gesichtspunkte. Je nach Thema kommt nur ein Teil der Beurteilungskriterien zur Anwendung, bzw. liegen die Schwerpunkte der Beurteilung auf bestimmten Kriterien. Dies muss zu Beginn der Arbeit zwischen den Kandidatinnen/Kandidaten und Betreuerinnen/Betreuern geklärt werden. Diese Kriterien sollen gemeinsam besprochen und in dem Dokument themenspezifische Beurteilungskriterien festgehalten werden. IV.2.a. Beurteilungskriterien für die schriftliche Arbeit 1. Arbeitsprozess Wie eigenständig war die Kandidatin/der Kandidat bei Themenfindung und Materialsuche? Lassen die gezeigten Projektskizzen und Zwischenergebnisse den eigenen Anteil an der Arbeit erkennen? Zeigen die Zwischenbesprechungen, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema im Gange ist? Werden Anregungen aus den Zwischenbesprechungen aufgenommen? Werden die Dispositionen benutzt und der Zeitplan eingehalten? 2. Inhalt Welche Anforderungen stellen das Thema und seine Bearbeitung? Ist die Arbeit auf die gestellte Frage bezogen? Inwieweit wird die Frage beantwortet? Ist die Arbeit sinnvoll gegliedert und folgerichtig aufgebaut? Ist die Arbeit sprachlich korrekt, verständlich und übersichtlich? Werden verschiedene Aspekte des Problems deutlich? Werden wichtige bzw. kontroverse Stellungnahmen zum Thema verarbeitet? 3. Das Produkt bei künstlerischen Arbeiten Welche Anforderungen stellen das Thema und seine Bearbeitung? Ist der Arbeitsablauf zielgerichtet und wird das Ziel erreicht? Ist die eigenständige Bildsprache spürbar? Entsprechen sich Idee und deren formgerechte Umsetzung? Ist der zugehörige Text auf das Kunstwerk bezogen?

7 4. Eigenleistung Weist die Arbeit einen eigenständigen Gedankengang auf? Wird der Bezug zur eigenen Erfahrung hergestellt? Wird der eigene Arbeitsprozess reflektiert? 5. Arbeitsmethode, Argumentationsstil Entsprechen die gewählten Methoden den Zielsetzungen? Sind die Aussagen widerspruchsfrei? Werden Beobachtungen, Interpretationen und Werturteile sprachlich unterschieden? Werden Darstellung fremder Gedanken und eigene Stellungnahme unterschieden? Sind fremde Gedankengänge und Quellen (Zitate, Belege, Quellenangaben) korrekt gekennzeichnet? Werden Pauschalurteile oder Schlagwörter benutzt? Werden Zusammenhänge hergestellt? Erfolgt eine kritische/selbstkritische Auseinandersetzung mit der Sache? 6. Formales Entspricht die Arbeit umfangmässig den Anforderungen? Entspricht sie den Vorschriften in Aufbau [Titelblatt, Vorwort, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Schluss, Quellen- / Literaturverzeichnis, Anhang], Darstellung, Zitierweise Orthographie und Zeichensetzung? IV.2.b Gewichtung der Beurteilungskriterien Zwischenstand 10% Arbeitsprozess 10% Inhalt / Produkt 25% Eigenleistung 25% Arbeitsmethode 20% Formales 10% IV.2.c Beurteilungskriterien für die mündliche Präsentation [vgl. Raster] Gibt die Präsentation die Kernaussagen der Arbeit wieder? Ist die Präsentation sinnvoll gegliedert und folgerichtig aufgebaut? Ist sie klar verständlich, lebendig, abwechslungsreich? Werden allfällige technische und andere Hilfsmittel kompetent und sinnvoll eingesetzt? (vgl. Lernen am Projekt: Präsentieren II) Werden zusätzliche Fragen der Examinatoren kompetent beantwortet? Wird der zeitliche Rahmen eingehalten?

8 V. Termine / Zeitplan Mitte November bis April Anfang Juni vor den Sommerferien April - September vor Maturreise Anfangs/Mitte November Mitte/Ende November Information der 4. Klasse(n) durch den Projekt-Koordinator. Themenfindung und Suche einer Betreuerin bzw. eines Betreuers durch die Schülerin/den Schüler. Erste gemeinsame Abmachung über die Zusammenarbeit und das Thema (vorläufiger Projektentwurf). Konkretisierung des Themas, Vorabklärungen (u.a. erste Materialsuche), Formulierung der Fragestellung, Abschluss der Projektvereinbarung mit Projektbeschreibung. Abgabe der Projektvereinbarungen durch die Schülerin/den Schüler an die Betreuungsperson. Festlegung der themenspezifischen Beurteilungskriterien. Abgabe des Zwischenstandes sowie dessen Bewertung und Beurteilung. Durchführung der Arbeit. Abgabe der Maturaarbeit an die Betreuungsperson. Abgabe der schriftlichen Beurteilung durch Betreuungsperson an Verfasser/in und an den Rektor. Mündliche Präsentation und Bekanntgabe der Gesamtnote. Basel, im September 2017

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