ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I
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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Diplomstudium der Rechtswissenschaften (K 101) Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (K 033/500) Bruno Binder/Thomas Trentinaglia/Evelyn Hauder GRÜNDUNG EINER BANK DIE DENKSCHRITTE DER FALLLÖSUNG [I]. SACHVERHALT [II]. TATBESTAND (= GESETZ) und TATBESTANDSANALYSE e und une (Auslegung) 3. kumulative und alternative [III]. SUBSUMTION 1. Relevanter (!) Sachverhalt 2. Subsumtion [IV]. RECHTSFOLGE 1. gebundene Entscheidung 2. Ermessensentscheidung Gründung einer Bank/1
2 I. SACHVERHALT X ist mit seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre fertig. Er hat dieses Studium gewählt, weil er schnell reich werden will. Er hat auch schon einige Jobangebote, doch scheinen sie ihm allesamt mit viel Arbeit verbunden, und ohne Garantie schnell reich zu werden. Im Wirtshaus zu später Stunde im Gespräch mit Freunden kommt X auf die Idee, seinen Job selbst zu schaffen. Er will eine Bank gründen und dafür Kapital zusammen mit Freunden und Bekannten aufstellen. X selbst hat allerdings nur ,-, die er von seinem Opa geerbt hat. Dieses Vermögen will er einsetzen. Über Inserate in Zeitungen und in seinem Bekanntenkreis will X weitere 49 Personen finden, die bereit sind, sich mit je ,- als Gesellschafter an einer mit einem Kapital von ,- ausgestatteten X-Bank-GmbH zu beteiligen. Am Morgen nach der Wirtshausnacht hat X Zweifel, ob ,- für die Grün-dung einer Bank wirklich ausreichen. In seinem Studium hat er den zweistündigen Kurs aus öffentlichem Recht absolviert und weiß, dass es für Unternehmer nicht nur die Betriebswirtschaftslehre sondern auch Rechtsvorschriften gibt. X macht sich auf, seinen Freund Y, der schon einige Semester wenn auch mit mäßigem Erfolg Rechtswissenschaften studiert, zu besuchen und bittet ihn um die rechtliche Beurteilung, ob die X-Bank-GmbH mit einem Stammkapital von ,- die behördliche Bankkonzession bekommen kann. Y meint, ,- sind viel zu wenig, weil eine Bank in Finanzkrisen damit nicht überleben kann. Außerdem stehe die Erteilung einer Bankkonzession im Ermessen der Behörde; und die Behörden mögen die Studierenden nicht. Die erste rechtlich relevante Frage zu diesem Sachverhalt lautet: Reicht es für eine Bankkonzession aus, dass das Stammkapital der Bank nur ,- beträgt? Die zweite Rechtsfrage zu diesem Sachverhalt lautet: Ist die Erteilung einer Bankkonzession eine gebundene Entscheidung (Rechtsentscheidung) oder steht sie im Ermessen der Verwaltungsbehörde? Gründung einer Bank/2
3 II. TATBESTAND UND TATBESTANDSANALYSE Der Tatbestand zur Beantwortung der beiden Rechtsfragen ist im Bankwesengesetz (BWG), BGBl 1993/532 idf BGBl I 2013/160, enthalten. Tatbestand für die erste Rechtsfrage: : Die Konzession ist zu erteilen, wenn: 5. das Anfangskapital oder die Anfangsdotation mindestens 5 Millionen Euro beträgt Tatbestand für die zweite Rechtsfrage: 5 Abs 1 BWG: Die Konzession ist zu erteilen, wenn 1. a. Welcher Teil des Tatbestands gehört zur Rechtsfolge? b. Welcher Teil des Tatbestands die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde? c. Enthält der Tatbestand Verfahrensbestimmungen? d. Enthält der Tatbestand erklärende Bestimmungen ohne normativen Inhalt? e. Enthält der Tatbestand Legaldefinitionen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen? f. Wie lautet der Tatbestand im engen Sinn? g. Zerlegen Sie den Tatbestand im engen Sinn in einzelne! 01 Anfangskapital 02 Anfangsdotation 03 mindestens 5 Millionen Euro Gründung einer Bank/3
4 2. Bestimmte und une Welche der sind, welche un? Kreuzen Sie entsprechend an! un 01 X Anfangskapital 02 X Anfangsdotation 03 X mindestens 5 Millionen Euro 3. Kumulative und alternative Stellen Sie die strukturelle Beziehung der einzelnen zueinander dar! un alternativ kumulativ 01 X Anfangskapital A 02 X Anfangsdotation A K 03 X mindestens 5 Millionen Euro K III. SUBSUMTION 1. Relevanter Sachverhalt Welche Teile des Sachverhalts sind im Hinblick auf welche relevant? X will die X-Bank GmbH gründen und dafür Kapital zusammen mit Freunden und Bekannten aufstellen. 2. Subsumtion Überprüfen Sie, ob der relevante (!) Sachverhalt unter den gesetzlichen Tatbestand (unter die einzelnen ) passt! un alternativ kumulativ 01 X Anfangskapital A K 02 X Anfangsdotation 03 X mindestens 5 Millionen Euro K Gründung einer Bank/4
5 IV. RECHTSFOLGE Gebundene Entscheidung oder Ermessensentscheidung? Tritt die Rechtsfolge zwingend ein oder nicht (Muss das Verwaltungsorgan handeln oder kann das Verwaltungsorgan bloß handeln?) Wie ist die Rechtsfolge an das Vorliegen des Tatbestandes geknüpft? DIE LÖSUNG DES FALLS Erste Rechtsfrage: Reicht es für eine Bankkonzession aus, dass das Stammkapital der Bank nur ,- beträgt? Die Antwort lautet: Ja. Zweite Rechtsfrage: Ist die Erteilung einer Bankkonzession eine gebundene Entscheidung oder steht sie im Ermessen der Verwaltungsbehörde? Die Antwort lautet: Eine gebundene Entscheidung (Rechtsentscheidung). Gründung einer Bank/5
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