Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014 Chancen und Pflichten
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- Hertha Böhmer
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1 Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014 Chancen und Pflichten SEEGEN 13. Betreiber-Erfahrungsaustausch April 2016 Flachau / Salzburg Energy Changes Projektentwicklung GmbH , Flachau
2 Energieeffizienzgesetz 2014 Chancen und Pflichten 1. Vorstellung Energy Changes 2. Verpflichtungen unter dem EEffG Berechnungsmethoden für Energieeinsparungen 4. Nicht anrechenbare Effizienzmaßnahmen 5. Beispiele für handelbare Maßnahmen: i. Fernwärmeanschluss ii. Diverse Maßnahmen 6. Maßnahmenverwertung gem. EEffG 2014 i. Rentabilitätsprüfung: Förderung vs. Handel ii. Individuelle Maßnahmenberechnung iii. Zusammenfassung 7. Referenzen
3 Vorstellung Energy Changes Projektentwicklung GmbH Vier Niederlassungen: Wien, Traismauer, Gmunden und Bratislava Überblick Leistungen: Energieeffizienzgesetz: Beratung von EVUs, KMU und großen Unternehmen Projektentwicklung und Beratung: Erneuerbare Energie & Energieeffizienz Planung & Umsetzungsbegleitung Förderungsmanagement Kommunale & regionale Energiekonzepte Finanzierungsmanagement (Bürgerbeteiligungsmodelle, Crowdfunding, etc.) Im Bereich EEffG Maßnahmen ihv ca. 10 GWh/a für Kunden gesichert/gehandelt Sieben zertifizierte Energieauditoren im Team, für alle Energiebereiche
4 Verpflichtungen unter dem EEffG 2014 Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014 (EEffG) seit in Kraft; Abwicklung durch die Monitoringstelle Energieeffizienz (AEA) EVUs ab 25 GWh/a Endenergieabsatz verpflichtet zu Endenergie-Effizienzmaßnahmen ihv 0,6% des vorjährigen Absatzes; ODER: Ausgleichszahlung ihv 0,20/kWh Von Unternehmen in Österreich gesetzte Effizienzmaßnahmen können an EVUs verkauft werden, damit diese ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen können Darauf aufbauend ist seit ein bundesweiter Maßnahmenhandel entstanden Große Unternehmen sind verpflichtet Energieaudit durchführen zu lassen, bzw. EMS/UMS einzuführen
5 Verpflichtungen unter dem EEffG 2014 für Energielieferanten Energielieferanten müssen jährlich neue Effizienzmaßnahmen nachweisen 25 GWh Vorjähriger Energieabsatz an Endverbraucher im Inland zu melden bis ,6% (End)Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen z.b. bei sich selbst bei eigenen Kunden von Dritten zukaufen 40% der Maßnahmen in Haushalten mindestens 40% der Einsparungen müssen in Haushalten (Energieeinsatz im Wohnraum und Mobilitätsbereich) oder im öffentlichen Verkehr gesetzt werden
6 Verpflichtungen unter dem EEffG 2014 für Energielieferanten Wer in der Wertschöpfungskette ist verpflichteter Energielieferant? Biomasse-Heizwerk (Nahwärmeversorger) Baumarkt
7 Zulässige Berechnungsmethoden für Energieeinsparungen Auswahl zwischen standardisierten Methoden und individuellen Berechnungen Für Handel ist idr Berechnung durch registrierten Energieauditor erforderlich Methodendokument der AEA (Oktober 2013) Richtlinienverordnung gemäß 27 EEffG (November 2015)
8 Beispiele für nicht anrechenbare Energieeinsparungen Doppelerfassungen oder Doppelzurechnungen von Energieeffizienzmaßnahmen oder Einsparungen sind unzulässig Maßnahmen, die aus den folgenden Töpfen kogefördert werden, dürfen keinesfalls auf Energielieferanten übertragen oder angerechnet werden: Wohnbauförderung Umweltförderung Sanierungsscheck: Programm für die Thermische Sanierung
9 Beispiele für handelbare Energieeffizienzmaßnahmen: Fernwärmeanschluss Unterscheidung zwischen Bestandsgebäude (saniert: ja/nein) und Neubau Standardwerte für Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Großvolumigen Wohnbau Sonstige z.b. kommunale Gebäude: individuelle Berechnung Hauptfaktoren für Berechnung: BGF (m²), HWB + WWB (kwh/m²a) sowie AZ (Gas/Öl vs. Fernwärme) Bei einkommensschwachen Wärmeabnehmer (Haushalt) +50% Einsparung Achtung: unsichere Anrechenbarkeit dort wo Förderung (v.a. KPC/UFI) geflossen ist!
10 Maßnahmenhandel gem. EEffG 2014 Beispiele für handelbare Effizienzmaßnahmen & mögliche Erlöse Kommunales Heizwerk KMU Betrieb Großvolumiger Wohnbau (unsanierter Bestand) Maßnahme: Einbau effizienter Umwälzpumpen (EEI 0.23) Einsparung: ca. 54 MWh/Jahr Möglicher Handelserlös: ca Maßnahme: Einbau einer Wärmepumpe Einsparung: ca. 115 MWh/Jahr Möglicher Handelserlös: ca Maßnahme: Anschluss an Fernwärme Einsparung: ca. 250 MWh/Jahr Möglicher Handelserlös: ca
11 Rentabilitätsprüfung: Förderung vs. Handel Beispiel thermische Sanierung einer Wohnhausanlage in NÖ Thermische Sanierung Wohnhaus mit m² Fassade (12 cm) Vorteile Maßnahmenhandel: Investitionskosten Unbürokratisch Förderfähige Kosten (65%) Zinssatz p.a. 2,50% Ohne Auflagen (Mietzinserhöhung) Laufzeit in Jahren 10 Schnell zu lukrieren Annuität p.a Keine Zustimmungserklärungen WBF NÖ max. Zuschuss auf Annuität (%) 4,00% (Mieter/Eigentümer) Verkauf bereits vor Umsetzung max. Zuschuss p.a. 679 möglich (Planungssicherheit) ges. Zuschuss über Laufzeit Bei einkommensschwachen Fördersatz (nto) 2,97% Wohnungen + 50% Erlös! EEffG-Maßnahmenhandel Verkaufspreis in EUR/kWh 0,07 Ertrag aus Verkauf Fördersatz (nto) 3,06%
12 Maßnahmenentwicklung und berechnung gem. EEffG 2014 Beispiel: Logistik Werfring GmbH, Berechnung einer individuellen Maßnahme (2016) Umrüstung der Silotransport-Flotte (20 Lkw) Topografischer Tempomat, neue Reifen, etc. Gutachterliche Berechnung v. Einspareffekt Gesamteinsparung: ca. 1,9 GWh Aktuell: Handelserlös von ca (nto) Maßnahmensicherung & -handel
13 Zusammenfassung EEffG-Leistungen von Energy Changes Maßnahmensicherstellung: Sicherstellen von Effizienzmaßnahmen vor dem Verfallsdatum (jeweils zum 14.2.) Maßnahmenscreening & -aufbereitung: Durchleuchten nach verwertbaren Maßnahmen Rentabilitätsprüfung Aufbereitung für den Handel (zertifizi. Berechnung, Dokumentation, Rechtliches, etc.) Maßnahmenhandel: Komplette Abwicklung des Handels, sowohl Ver- und Ankauf Gewerbliche & Haushaltsmaßnahmen, Bundesweites Netzwerk von Interessenten Energieaudits : Audits gem. EEffG 2014 für große Unternehmen Experten für Gebäude, Prozesse, Transport
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15 Energy Changes Projektentwicklung GmbH Erneuerbare Energie Energieeffizienz Energieberatung Wien - Bratislava - Traismauer - Gmunden DI Christoph Stenzel Mobil: christoph.stenzel@energy-changes.com 15
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