EI M E D A K A AI R T S U A V Ü T 2017 TÜV AUSTRIA Akademie

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2 Aktuelle Ausgabe Jänner 2017 Gratis im Downloadbereich

3 Neuausgabe Ersatz für Ausgabe 1997

4 Neuausgabe Ersatz für Ausgabe 1997

5 Vorrangiges Ziel der Überarbeitung war die Einarbeitung der bautechnischen Vorgaben der OIB RL 2 an Heizräume und Brennstofflagerräume, sowie eine Anpassung an den Stand der Technik. Ebenso wurden in der Neuausgabe die bisherigen Erfahrungen mit derartigen Anlagen mitberücksichtigt.

6 Neuausgabe Ersatz für Ausgabe 1964

7 Die Ausbildungsinhalte wurden in die TRVB 117 O aufgenommen. Die organisatorischen Maßnahmen (Freigabeverfahren) werden in die TRVB 119 O übernommen. Die TRVB 119 O wird dahingehend überarbeitet.

8 Die TRVB 117 wurde überarbeitet und ergänzt; sie enthält auch neue Lehrpläne (104, 122, 149). Die RL befindet sich im Einspruchverfahren (1. Mai 2017)

9 Die TRVB aus 1987 (!) wurde grundlegend überarbeitet; der neuesten Stand der Feuerwehrtechnik wurde berücksichtigt. Sie wurde der Beschlussfassung (ÖBFV, BV) zugeführt.

10 Die TRVB 159 S wurde auf Grund neuer Erkenntnisse und Techniken überarbeitet. Sie wurde der Beschlussfassung (ÖBFV, BV) zugeführt.

11 Auf Grund der Überarbeitung der ÖNORM EN musste die TRVB 150 überarbeitet werden. Die Änderungen (08/2016) stehen im Downloadbereich als pdf-datei zur Verfügung. Eine geänderte Druckversion gibt es vorläufig nicht es wird eine Neuausgabe erfolgen.

12 Ausnahmen von der Überwachung Pkt , 1- Spiegelstrich wird wie folgt geändert: - Sanitärräume sowie deren gemeinsame Vorräume (bis maximal 10 m2), wenn in diesen keine elektrischen Geräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Handtrockner aus Kunststoff, Warmwasserbehälter ab 10 l aus Kunststoff usw. (ausgenommen sind Kleingeräte wie Haarföhn, Beleuchtungsinstallationen) vorhanden sind und keine brennbaren Vorräte oder Abfälle aufbewahrt werden.

13 Abschlussüberprüfung von Brandmeldeanlagen Pkt und werden wie folgt geändert: Um bei der Abschlußüberprüfung auch beurteilen zu können, ob die Brandmeldeanlage ausreichend unempfindlich gegenüber Fehl- und Täuschungsalarmen ist, wird empfohlen, die Abschlußüberprüfung erst nach einem Probebetrieb der Brandmeldeanlage nach Fertigstellung des überwachten Bereiches durchzuführen Soferne dies aus rechtlichen oder sonstigen Gründen (z.b. Benützungsbewilligung abhängig vom Vorliegen eines Inspektionsberichtes, vertragliche Festlegungen des Errichters usw.) nicht möglich ist, kann die Brandmeldeanlage auch unter folgenden Voraussetzungen unmittelbar nach Fertigstellung überprüft werden: danach wie bisher

14 Neuer Anhang 8: Da sich die Herausgabe der überarbeiteten ÖNORM F 3000 verzögert, diese ON F 3000 jedoch dringend benötigt wird, werden die wichtigsten Teile derselben bis zum Inkrafttreten der neuen ON F 3000 als Anhang 8 zur TRVB 123 veröffentlicht. Sämtliche Änderungen werden im pdf geändert und erhalten die Abonnenten und Lizenznehmer das neue pdf umgehend durch den ÖBFV; Käufer der gedruckten Version können den Anhang 8 in gedruckter Form gegen einen geringen Unkostenbeitrag beim ÖBFV bestellen. September 2016 In der Version sind diese Änderungen bereits eingearbeitet.

15 TRVB 105 H Feuerstätten für feste Brennstoffe Neufassung TRVB 112 S Druckbelüftung Überarbeitung TRVB 117 O Ausbildung Einspruchsbehandlung TRVB 148 B Feststelleinrichtungen Neufassung TRVB 150 A Feuerwehraufzüge Einarbeiten der Änderungen

16 Weitere Mitteilungen und Neuigkeiten stehen regelmäßig auf der Homepage des TRVB-Arbeitskreises Fragen und Antworten zu den einzelnen TRVB s sind im Downloadbereich zu finden

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