Vertragswesen und Leistungen der GIZ für EH

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1 Vertragswesen und Leistungen der GIZ für EH Personalwesen EH S590 Stand: Januar 2015 Seite 1

2 Vertragswesen Entwicklungshelfer- Gesetz (EhfG) Auflagen des BMZ Richtlinien der GIZ Seite 2

3 Vertragswesen Zustimmung durch: BMZ und BMF Eigenes Richtlinienwerk: Unterhalts-Richtlinien Ausreise- und Rückkehr-Richtlinien Dienstreise-Richtlinien für In- und Ausland Kfz und Transport-Richtlinien Urlaubsrichtlinien Richtlinien für Kurzzeitverträge Richtlinien für Koordinatoren Merkblatt zur sozialen Sicherung Regelungen für Schulkosten etc. Seite 3

4 Aktuelles zum Leistungssystem Ende Mai 2014 hat das BMZ einem neuen Konzept zur Unterhaltsgeldabrechnung EH zugestimmt. In diesem Zusammenhang werden derzeit u.a. folgende Richtlinien überarbeitet: Unterhaltsrichtlinien Richtlinien für Kurzzeitverträge Richtlinie für den Einsatz von Koordinatoren KFZ-Richtlinie Dienstreise-Richtlinien Seite 4

5 Vertragswesen Vertragsarten: EH-Dienstvertrag EH-Kurzzeitdienstvertrag Seite 5

6 EH-Leistungssystem Basis-Unterhaltsgeld 792,48 Auslandszulage EH 762,00 Erhöhungsbetrag EP 304,80 Erhöhungsbetrag Kind 152,40 Die Auslandszulage wird dem EH ab dem Tag der vertraglich vereinbarten Ausreise gezahlt. Die Auslandszulage wird i.d.r. auch bei Inlandsaufenthalt (außerhalb der Vorbereitung) steuerfrei gewährt. Die Erhöhung der Auslandszulage für unterhaltsberechtigte Familienangehörige wird auch dann gezahlt, wenn die Angehörigen nicht mitausgereist sind. Seite 6

7 Wiedereingliederungsbeihilfe (WEB) Die WEB ist in Abhängigkeit anrechenbarer EH Dienstzeiten 3-stufig gestaltet und beträgt monatlich für den/die EH: Stufe 1: 91,44 Stufe 2: 193,04 Stufe 3: 294,64 für mitausgereisten MAP: Stufe 1: 40,64 Stufe 2: 60,96 Stufe 3: 81,28 pro mitausgereistem Kind: Stufe 1: 40,64 Stufe 2: 60,96 Stufe 3: 81,28 Seite 7

8 Leistungen Kaufkraftausgleich Das Stat. Bundesamt ermittelt anhand eines speziellen EH-Warenkorbes die Teuerungsziffern in den Partnerländern. Aus den festgestellten Teuerungsziffern ergibt sich dann für den Zeitraum eines Quartals der Kaufkraftausgleich. Der KKA findet auf 80 % folgender Leistungen Anwendung: Basisunterhaltsgeld, Auslandszuschlag inkl. der Familienkomponenten, monatliche AEB ab dem 25. Vertragsmonat Härtefallregelung: 10%ige Abfederung Seite 8

9 Eigene Einkommen von Familienangehörigen Eigene Einkommen (netto) werden auf den jeweiligen Familienzuschlag bei der Auslandszulage angerechnet, soweit sie 450,00 übersteigen! Sofern aufgrund der Höhe des eigenen Einkommens kein Familienzuschlag bei der Auslandszulage gezahlt wird, entfällt für entsprechende Zeiträume auch der Anspruch auf die personenbezogene WEB für das mit ausgereiste Familienmitglied. Alle anderen Leistungen bleiben hiervon unberührt. Seite 9

10 Lohnsteuer Kein Wohnsitz in Deutschland führt zu: Unterhaltsgeld ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig! beschränkte Steuerpflicht mit Steuerklasse 1 oder 6 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland führt zu: unbeschränkte Steuerpflicht mit aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) Achtung: bei gleichzeitiger Abmeldung führt die unbeschränkte Steuerpflicht zur Versteuerung mit Steuerklasse 6! Ausführliche Informationen zu: Steuerpflicht in Deutschland Wohnsitz-Regelungen doppelte Haushaltsführung, Zusammenveranlagung Kindergeld etc. finden Sie im Intranet: Home Service Personal Auslandseinsatz Steuern im Auslandseinsatz Spezielle Informationen für Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer Seite 10

11 Mietentschädigung Mietentschädigung für die bisherige Wohnung bis zu 3 Monate in Höhe der Kaltmiete. Voraussetzung: Kurzfristige Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, dass eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrages nicht mehr möglich ist. Bei Wohneigentum bis zur Höhe des örtlichen Mietwertes. Seite 11

12 Ausstattungs- und Einrichtungsbeitrag (AEB) Laufzeit 2 Jahre Grundsätzlich steuerpflichtig Kürzung bei (Teil-) Möblierung (Teilweise) Rückforderung bei vorzeitigem Vertragsende Monatliche Leistung ab dem 25. Vertragsmonat EH 3.352,80 MAP 30% (auch bei eigenem Vertrag) 1.005,84 Je Kind 20% 670,56 Ab dem 25. Monat: EH MAP Je Kind 91,44 27,43 18,29 Seite 12

13 Möbeleinlagerungs- und Ausreisegepäckpauschale (MAG) EH 2.235,20 Laufzeit 2 Jahre Grundsätzlich steuerpflichtig (Teilweise) Rückforderung bei vorzeitigem Vertragsende Monatliche Leistung bei Vertragsverlängerung MAP 30% (auch bei eigenem Vertrag) 670,56 Je Kind 20% 447,04 Ab dem 25. Monat: EH MAP Je Kind 91,44 27,43 18,29 Seite 13

14 Rückgepäckpauschale Mindestaufenthalt für Familienangehörige = 12 Monate Bei Wohnsitznahme im Partnerland oder nahen Ausland = 50 % der Pauschale EH 1.117,60 MAP 30% (auch bei eigenem Vertrag) 335,28 Je Kind 20% 223,52 Grundsätzlich steuerpflichtig Seite 14

15 Unverzinslicher Unterhaltsgeldvorschuss (UUV) Auszahlung nur auf Antrag EH 1.500,00 Liquiditätshilfe z. B. für Vorfinanzierung von Krankenkosten, Stellung einer Mietkaution u.ä. MAP 30% (auch bei eigenem Vertrag) 450,00 Rückzahlung am Vertragsende Je Kind 20% 300,00 Seite 15

16 Leistungen vor Ort Kinderbetreuungskosten und Schulbeihilfen Betreuungskosten für Kinder unter 4 Jahren nur wenn: EH alleinerziehend, oder: beide Ehepartner stehen bei der GIZ als EH unter Vertrag. Nachgewiesene Kosten zu 92,5 %, max. 250,00 /Kind/Monat Kindergarten- und Schulbesuch Erstattungsfähig zu 92,5 % sind: - Kindergartengebühr - Schulgeld, Aufnahme- & Prüfungsgebühr - Schuluniform - Fernschule, Schulbus Erstattungsfähig bis max ,00 pro Kind/Jahr erstattet; darüber hinaus in Härtefällen Sondergenehmigungen durch die SGE EH möglich! Seite 16

17 Bewachungskosten Leistung durch das GIZ-Büro vor Ort Deutsche Botschaft empfiehlt die personelle Bewachung In Ausnahmesituationen können vorübergehend auch höhere Bezuschussungsbeträge festgesetzt werden (z. B. bei Wahlen) Die Höhe der Bewachung richtet sich nach Ortsüblichkeit und Angemessenheit und wird vom GIZ-Büro vor Ort festgelegt. Seite 17

18 Mietkostenpauschale Leistung durch das GIZ-Büro vor Ort Sofern der Projektpartner keine Unterkunft stellt, mietet der/die EH in der Regel eigenverantwortlich an. Die GIZ ist gehalten, bei der Beschaffung von Wohnraum behilflich zu sein. Die Mietkostenpauschale wird vom GIZ-Büro nach einem vor Ort von der GIZ für EH erstellten Landesmietspiegel gezahlt. Zuschläge für mit ausgereiste Familienangehörige: MAP + 20 % Kinder je + 10 % (Familienzuschlag jedoch höchstens 50 % in Summe) Seite 18

19 Mietkostenpauschale Leistung durch das GIZ-Büro vor Ort Mehrstufiger Landesmietspiegel, je nach Standort Beispiel: Ruanda Einzelperson (Angaben in US-Dollar) Provinz Butare 550 Stadt Gisenyi 700 Hauptstadt Kigali Seite 19

20 Urlaub Ausreiseurlaub im Anschluss an die Inlandsvorbereitung 8 Arbeitstage. Sonderurlaub im Falle des Todes oder einer lebensbedrohenden Erkrankung eines nahen Angehörigen werden 2 Reisetage und 2 Arbeitstage gewährt. (einschl. Reisekosten). Jahresurlaub 2,5 Tage pro vollen Monat 30 Tage bei 5-Tage-Woche Heimaturlaub bei Vertragsverlängerungen von min. 12 Monaten nach dem 2., 4., 6. usw. Dienstjahr (Jahresurlaub plus 8 Arbeitstage sowie Reisekosten für Hin- u. Rückflug). Seite 20

21 DienstKfZ-Nutzung Leistung durch das GIZ-Büro vor Ort Versorgungsfahrten (Einkaufs- und Schulverbringungsfahrten sowie Fahrten anlässlich Arztbesuchen) sind mit dem Dienst-KfZ möglich. Bei privater Nutzung des Dienst-KFZ sind im Rahmen der Harmonisierung zukünftig vom EH wie AMA 0,30 /km zu entrichten. Die Entscheidung über die Nutzung des KFZ liegt beim disziplinarischen Vorgesetzten. Seite 21

22 Soziale Sicherung umfasst im Einzelnen: Gruppenkrankenversicherung Unfallkasse des Bundes (Doppelfunktion: ergänzende Krankenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung) Ggf. Anwartschaftsversicherung in der KV und PV Pflegeversicherung Rentenversicherung Gruppenunfallversicherung (für Angehörige) Haftpflichtversicherung Versicherung der beweglichen Habe (Hausrat und Reisegepäck) Seite 22

23 Soziale Sicherung Gruppenkrankenversicherung EH rechnet entstandene Arztkosten in der Regel direkt mit der EUROPA-KV ab Alle unterhaltsberechtigen und mitausgereisten Familienangehörigen sind über die EUROPA-KV versichert. GIZ-Büro tritt in Vorlage, wenn die Arztkosten 20% des Familien-UHG (Basis-UHG zzgl. Auslandszulage) übersteigen Beantragung einer Anwartschaftsversicherung in der bisherigen KV und PV wird empfohlen Unfallkasse des Bundes tritt ein, wenn die Leistungspflicht der Europa KV bereits erfüllt ist Seite 23

24 Soziale Sicherung Rentenversicherung Für die EH beträgt das fiktive versicherungspflichtige Entgelt monatlich mindestens 66,67% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Beitragsbemessungsgrenze 2014 Faktor Mtl. sozialvers.pfl. Einkommen Mtl. Beitrag GIZ AG + AN 5.950,00 0, ,87 749,70 War das versicherungspflichtige Entgelt der letzten Beschäftigung höher, wird entsprechend angepasst. Seite 24

25 Soziale Sicherung Gruppenunfall - Versicherung für: Unfalltod Invalidität Entwicklungshelfer/-in, Ehepartner/-in Kinder Die Gruppenunfallversicherung bietet nur für die aufgeführten Personengruppen einen 24 Stunden-Schutz. Als Entwicklungshelfer/-in dagegen sind Sie nur während der Dienstzeit (dann über die Unfallkasse des Bundes) gesetzlich unfallversichert und nicht in die o. g. Gruppenversicherung eingebunden. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich und eigenverantwortlich eine private Unfallversicherung für den Freizeitbereich abzuschließen! Seite 25

26 Soziale Sicherung Haftpflichtversicherung Die GIZ hat für die EH und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherungssummen entsprechen den Auflagen des BMZ. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Personen- und Sachschäden Vermögensschäden 3 Mio Seite 26

27 Soziale Sicherung Bewegliche Habe-Versicherung Die Versicherung der beweglichen Habe ist eine kombinierte Reisegepäck- und Hausratversicherung. Die EH haben die Möglichkeit, ihre bewegliche Habe einschließlich der eigenen Möbel zu versichern. Es empfiehlt sich, die Anmeldung spätestens vor der Rückreise auf Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. nachzumelden und nachzuversichern. Hinweis: 50 Selbstbeteiligung im Schadenfall pro Versicherungsfall Leistungen der GIZ Kosten* EH bis 3.400,00 22,85 /Jahr begleitender EP bis 3.400,00 Je mitausgereistem Kind bis 1.000,00 per Versicherungssumme Max. Abdeckung ,00 * 1.000,00 Versicherungssumme = 22,85 /Jahr 1,90 /Monat Seite 27

28 Anspruch auf Arbeitslosengeld I für ehemalige EH ab Die Einstufung erfolgt fiktiv nach Qualifikationsgruppen (Schul- /Bildungsabschluss) nicht nach der vorangegangenen Tätigkeit Je nach Wohnort gelten die folgenden fiktiven Brutto-Arbeitsentgelte: Qualifikationsgruppe Bildungsabschluss Bezugsgrößen West/ Ost Bemessung West Bemessung Ost Hochschul- Fachhochschulabschluss Fachschulabschluss Meister o. vergl. Abschluss Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf 30/ , ,00 30/ , ,10 30/ , ,90 4 Ohne Ausbildung 30/ , ,00 Seite 28

29 Unterhaltsgeld Rechenbeispiel (Brutto, EH Stufe 1) Leistung Ledig Verh. Verh.+2Ki Basis Unterhaltsgeld EH 792,48 792,48 792,48 Auslandszulage EH 762,00 762,00 762,00 EP 304,80 304,80 2 Ki. 304,80 Wiedereingliederungsbeihilfe (wird mtl. kumuliert und erst am Vertragsende ausgezahlt) 91,44 132,08 213,36 monatlich: 1.645, , ,44 zuzüglich freie Unterkunft, ggf. Kaufkraftausgleich, Kranken- u. Rentenversicherung (AG und AN), etc. Ausstattungs- u. Einrichtungsbeitrag 3.352, , ,76 Möbeleinlagerungs- und Ausreisegepäckpauschale 2.235, , ,84 Seite 29

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