Reinhard Schultz Geschäftsführer Magdeburg, 28. April 2014
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1 Vierte Dialogveranstaltung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt EEG-Novelle 2014: Künftige Förderung von Biomethan Reinhard Schultz Geschäftsführer Magdeburg, 28. April 2014
2 Koalitionsvertrag EEG Reform Biomasse 2
3 EEG 2014 Ein Biomethan-Verhinderungsgesetz? EEG-Kabinettsbeschluss 2014 Vorschläge Biogasrat + zum EEG 2014 Deckelung des Zubaus von Biomasse auf 100 MW ( 3 Nr. 4) Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen I und II ohne Anpassung der Vergütungsstruktur ( 42 f. ) Streichung Gasaufbereitungsbonus Kürzung der Förderung auf Anteil der in einem Jahr erzeugten Strommenge, der einer Bemessungsleistung der Anlage von 50 % der installierten Leistung entspricht ( 45 Abs. 1) Eingriffe in Bestands- und Vertrauensschutz rückwirkende Leistungsbeschränkung und Verhinderung von Effizienzsteigerungen bei Bestandsanlagen ( 97 Abs. 1) Änderung Inbetriebnahmebegriff verhindert KWK- Aufwuchs ( 5 Nr. 21) rückwirkende Stichtagsregelung - Vorlage Genehmigung vor ( 96 Abs. 3) Anhebung des Zubaudeckels für Biomethan aus NawaRo auf 500 MW (2025 ca. 3,2 Mrd. Nm³ zusätzlich), keine Deckelung für Biomethan aus Rest- und Abfallstoffen einsatzstoffunabhängige Vergütung inkl. Gasaufbereitungsbonus & Managementprämie = 19,8 ct/kwh, über verpflichtende Direktvermarktung, d.h. Ausgleich der Mehrkosten ggü. konv. Stromerzeugung. Marktprämie wird nur gezahlt, wenn Strom zu positiven Preisen vermarktet wird. Höhe wird durch Monitoring-Bericht im Vorhinein für das folgende Wirtschaftsjahr festgelegt. Um flexible Stromerzeugungskapazität neuer Biogasanlagen künftig sicherzustellen, soll Förderanspruch künftig nur bis zu 80% der möglichen Bemessungsleistung bestehen. Flexibilitätszuschlag im Umfang von bis zu 20% der installierten Leistung unter Berücksichtigung angemessener Vermarktungsmehrerlöse aus der Direktvermarktung. Wahrung Bestands- und Vertrauensschutz 3
4 Bestandsschutz für Biomethan im EEG 2014 Bei Einführung des EE-Anlagenlagenregisters muss sichergestellt sein, dass Bestandsschutz durch Substitution von auslaufenden BHKW durch neue BHKW möglich ist (für Rest-Vergütungsdauer Erstanlage). 1. KWK- Bestand 2. Neu-BHKW 3. Vor-Ort-Verstromung Beibehaltung der aktuellen EEG- Regelung: Erstinbetriebnahmezeitpunkt eines BHKW`s (stromerzeugende Einheit) bestimmt das anzuwendende EEG-Regime ( 3 Nr. 5 EEG 2012). Nach derzeitiger Regelung ( 3 Nr. 5 EEG 2012) können Bestands-BHKW auf den Biomethanbetrieb umstellen und werden dann nach dem EEG, das zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme des BHKW galt, vergütet. Streichung des 96 Abs. 2 EEG-Novelle 2014) Einführung einer Übergangsregelung: Strom aus neuen stromerzeugenden Anlagen, die Biomethan aus bestehenden Biomethananlagen einsetzen, werden nach EEG 2012 bzw. Inbetriebnahmejahr der Einspeiseanlage vergütet. Biomethananlagen im Genehmigungsverfahren, die den Genehmigungsantrag vollständig bis eingereicht haben (Vollständigkeitsnachweis) bzw. bei denen eine Netzanschlusszusage vorliegt, gelten als Bestandsanlagen. Bestandschutz für Vor-Ort-Verstromer bei Umstellung auf Gaseinspeisung Zur Sicherstellung / Steigerung der Energieeffizienz-Ziele müssen vor Ort- Verstromungsanlagen bei Umstellung auf die Gaseinspeisung das Recht erhalten, ihren Restvergütungsanspruch auf Biomethan-KWK Anlagen übertragen zu können. Nur so gilt der von der Bundesregierung für die EEG-Novelle zugesicherte Bestandsschutz auch für Biomethanerzeuger! 4
5 Biomethan substituiert Erdgas und ist grüne Wärme, grüner Strom und grüne Mobilität! Biomethan und Erdgas sind in allen Anwendungen austauschbar Erdgasförderung Biomethanerzeugung 5
6 EEG 2014 konterkariert KWK-Ausbauziel von 25 % bis 2020, da die fossilen KWK nach Wegfall der Förderung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. zerstört ein wesentliches Marksegment für Biomethaneinspeiseanlagen, allein 40 Einspeiseanlagen von 135 bestehenden Anlagen werden in Insolvenz gehen müssen. Dies stellt einen schweren Eingriff in den Vertrauensschutz dar. KWK-Anlagen nach KWKG gefördert, die bis 2018 aus der Förderung fallen (elektrische Leistung) 6
7 EEG 2014 konterkariert KWK-Ausbauziel von 25 % bis 2020, da die fossilen KWK nach Wegfall der Förderung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. zerstört ein wesentliches Marksegment für Biomethaneinspeiseanlagen, allein 40 Einspeiseanlagen von 135 bestehenden Anlagen werden in Insolvenz gehen müssen. Dies stellt einen schweren Eingriff in den Vertrauensschutz dar. KWK-Anlagen nach KWKG, die bis 2018 aus der Förderung fallen (kalkulierter Biomethaneinsatz) 7
8 Zerstört eine vorhandene KWK-Leistung von MW EEG 2014 konterkariert KWK-Ausbauziel von 25 % bis 2020, da die fossilen KWK nach Wegfall der Förderung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. zerstört ein wesentliches Marksegment für Biomethaneinspeiseanlagen, allein 40 Einspeiseanlagen von 135 bestehenden Anlagen werden in Insolvenz gehen müssen. Dies stellt einen schweren Eingriff in den Vertrauensschutz dar. KWK-Anlagen nach KWKG gefördert, die bis 2023 aus der Förderung fallen (elektrische Leistung) 8
9 Zerstört ein Marktvolumen von 1,8 Mrd. Nm³ Biomethan EEG 2014 konterkariert KWK-Ausbauziel von 25 % bis 2020, da die fossilen KWK nach Wegfall der Förderung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. zerstört ein wesentliches Marksegment für Biomethaneinspeiseanlagen, allein 40 Einspeiseanlagen von 135 bestehenden Anlagen werden in Insolvenz gehen müssen. Dies stellt einen schweren Eingriff in den Vertrauensschutz dar. KWK-Anlagen nach KWKG, die bis 2023 aus der Förderung fallen kalkulierter Biomethanabsatz! 9
10 Vorschlag: Erdgas und Biogas/Biomethan-KWK in einem Gesetz regeln! Level playing field für Biomethan durch Klimazuschlag zum Erdgaspreis Biomethan als erneuerbarer und heimischer Energieträger kann Erdgas als konventionellen und überwiegend importierten Energieträger nur ersetzen, wenn brennstoffbezogene Mehrkosten ggü. Erdgas bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich ist gerechtfertigt, da Biomethan-BHKW den Mehrwert von erneuerbaren Energien und hoher Energieeffizienz kombinieren, was auch die EU- Kommission in ihrem Entwurf der Umwelt- und Energiebeihilfenleitlinien anerkennt. Vorschlag: Biomethan-Förderung soll künftig in das KWKG überführt werden zur Vereinheitlichung des Fördersystems für konventionelle KWK und Biomethan-BHKW. Ziel: Schaffung eines level playing fields Was spricht dafür? Derselbe technische Vorgang und zwei direkt substituierbare Energieträger sollten in einem Gesetz gefördert werden, dies wäre nach dem KWKG möglich! Biomethan-BHWK anders als andere EEG-Anlagen erbringt neben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Zusatzleistungen, die für KWK-Anlagen typisch sind: Steigerung der Energieeffizienz durch hocheffiziente Technologie Erzeugung von Nutzwärme als Nebenprodukt zur Stromerzeugung Steuer- und Regelbarkeit als Beitrag zur Netz- und Systemstabilität 10
11 Eckpunkte für ein KWKG Vorschaltgesetz innerhalb des EEG 2014 Förderung nicht regenerativer KWK - wie bisher - für Betriebsstunden keine zeitliche Begrenzung der Förderung v. Biomethan-KWK. Ausgleich der Brennstoffmehrkosten für Biogas/Biomethan, bei Einsatz v. Biogas/Biomethan über Klimazuschlag. Zulassung der Mitverbrennung von Biomethan und anderen biogenen Energieträgern in KWK-Anlagen bis 20 MWth. Eckpunkte Artikel 12 EEG 2014 zur Änderung des KWKG Alle neuen KWK-Anlagen sollen in der Lage sein, Systemverantwortung durch entsprechende technische Auslegung zu übernehmen. Befreiung v. EEG- und KWK-G Umlage bei Eigenstromerzeugung durch effiziente KWK-Anlagen auf Basis von Biomethan und Erdgas, aber Beteiligung an Finanzierung der Stromnetze. Beschleunigung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung und anderer Formen moderner, effizienter Energieerzeugung durch Gleichstellung v. Contracting und Eigentrieb. 11
12 Fördersystematik des KWKG bleibt vollständig erhalten! Was bleibt und was ändert sich im KWKG? Unverändert erhalten bleibt im KWKG 2.0 insbesondere: die nach KWKG förderfähigen Anlagentypen, die bereits bestehende Direktvermarktung mit Marktprämie (sog. KWK-Zuschlag), die Höhe des KWK-Zuschlags und die Förderdauer, die Förderung von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, das Zulassungsverfahren und die Zuständigkeit des BAFA und der Ausgleichsmechanismus (KWK-Umlage). Neu eingeführt wird im KWKG 2.0: Der Klima-Zuschlag, der dem Anlagenbetreiber zusätzlich zum KWK-Zuschlag gezahlt wird, wenn und soweit er Biomethan (anstatt Erdgas) einsetzt. Der Klima-Zuschlag ist nicht starr, sondern dynamisch und gleicht lediglich die Mehrkosten von Biomethan im Vergleich zu Erdgas aus (keine Zusatzmarge!). Voraussetzung für den Klima-Zuschlag ist, dass das Biomethan-BHKW in der Lage ist, Systemdienstleistungen zu erbringen, und wie nach dem EEG die Herkunft des Biomethans lückenlos nachgewiesen wird (Vermeidung von Missbrauch). 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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