Netznutzung Strom Preisblatt für das Kalenderjahr 2016

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1 Netznutzung Strom Preisblatt für das Kalenderjahr 2016 Ansprechpartner Regulierungsmanagement Uhlenkrog Kiel Telefon Fax Internet Ein Unternehmen der Stadtwerke Kiel AG.

2 Preisblätter Netznutzung Strom Die weist darauf hin, dass dieses Preisblatt unter dem Vorbehalt steht, dass eine weiterreichende Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2016 auf Grund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie durch behördliche oder gerichtliche Entscheidungen nicht erforderlich wird. Preisblatt 1 (a) Netznutzung für Kunden ohne registrierenden Lastgangzähler 3 Preisblatt 1 (b) Netznutzung für Kunden ohne registrierenden Lastgangzähler mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen 4 Preisblatt 2 (a) Jahresleistungspreis: Netznutzung für Kunden mit registrierendem Lastgangzähler 5 Preisblatt 2 (b) Monatsleistungspreis: Netznutzung für Kunden mit registrierendem Lastgangzähler 6 Preisblatt 3 Messstellenbetrieb (MSB), Messdienstleistung (MDL) und Abrechnung 7 Preisblatt 4 Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme bei Eigenerzeugung 8 Preisblatt 5 (a) Dienstleistungen 9 Preisblatt 5 (b) Dienstleistungen 10 Preisblatt 6 Konzessionsabgaben 11 Hinweisblatt 1 Mehrkosten auf Grund des KWK-Modernisierungsgesetzes 12 Hinweisblatt 2 Umlage der Netzentgelte für stromintensive Betriebe ( 19 Abs. 2 Satz 1 + 2) 13 Hinweisblatt 3 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle 14 Hinweisblatt 4 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 Abs. 1 AblaV 15 Seite 2 von 15 Seiten

3 Preisblatt 1 (a) Netznutzung für Kunden ohne registrierenden Lastgangzähler Entsprechend 12 (1) der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) bietet die für Belieferung von Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von bis zu kwh/jahr - jeweils für eine Abnahmestelle - ein vereinfachtes Verfahren (standardisierte Lastprofile) zur Belieferung an. Für diese Letztverbraucher kommt beim Anschluss an das Niederspannungsnetz entsprechend 17 (6) Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ein Arbeits- und ein Grundpreis zur Abrechnung. Netznutzungsentgelt netto (ohne Umsatzsteuer) Grundpreis 42,60 /Jahr Arbeitspreis 4,28 ct/kwh Die Netznutzungsentgelte sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich: Messstellenbetrieb und Messdienstleistung, soweit diese durch die erbracht werden, entsprechend Preisblatt 3 Abrechnung, entsprechend Preisblatt 3 Konzessionsabgabe, entsprechend Preisblatt 6 Mehrkosten auf Grund gesetzlicher Vorschriften entsprechend Hinweisblatt gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Seite 3 von 15 Seiten

4 Preisblatt 1 (b) Netznutzung für Kunden ohne registrierenden Lastgangzähler mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Entsprechend 12 (1) der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) bietet die für Belieferung von Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von bis zu kwh/jahr - jeweils für eine Abnahmestelle - ein vereinfachtes Verfahren (standardisierte Lastprofile) zur Belieferung an. Für diese Letztverbraucher werden beim Anschluss an das Niederspannungsnetz entsprechend 17 (6) StromNEV ein Arbeits- und ein Grundpreis abgerechnet. Dieses gilt auch für Letztverbraucher, die über unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Nachtspeicherheizungen / Wärmepumpen) verfügen. Die gibt für die Anwendung im erweiterten analytischen Verfahren ein temperaturunabhängiges Lastprofil vor. Die nähere Beschreibung des Verfahrens ist dem Standardangebot Händler-Rahmenvertrag Strom zu entnehmen. Netznutzungsentgelt netto (ohne Umsatzsteuer) Grundpreis 0,00 /Jahr Arbeitspreis 2,01 ct/kwh Die Netznutzungsentgelte sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich: Messstellenbetrieb und Messdienstleistung, soweit der Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung durch die erbracht wird, entsprechend Preisblatt 3 Abrechnung entsprechend Preisblatt 3 Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt 6 Mehrkosten auf Grund gesetzlicher Vorschriften entsprechend Hinweisblatt gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Seite 4 von 15 Seiten

5 Preisblatt 2 (a) Jahresleistungspreis: Netznutzung für Kunden mit registrierendem Lastgangzähler Entsprechend 17 (2) Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist für die Belieferung von Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch gleich oder größer kwh/jahr und / oder einem Anschluss an eine Netzebene über der Niederspannungsebene ein Arbeitspreis in Ct/kWh und ein Leistungspreis in /kw zu berechnen. Nutzungsdauer < 2500 h/jahr 2500 h/jahr Entnahmespannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Hochspannung (HSP) Umspannung (HSP/MSP) Mittelspannung (MSP) Umspannung (MSP/NSP) Niederspannung (NSP) 1,57 /kw/jahr 0,55 ct/kwh 15,16 /kw/jahr 0,01 ct/kwh 7,79 /kw/jahr 1,05 ct/kwh 28,23 /kw/jahr 0,23 ct/kwh 12,16 /kw/jahr 1,86 ct/kwh 49,07 /kw/jahr 0,40 ct/kwh 35,85 /kw/jahr 3,47 ct/kwh 96,26 /kw/jahr 1,05 ct/kwh 52,13 /kw/jahr 4,17 ct/kwh 106,47 /kw/jahr 2,00 ct/kwh Die Netznutzungsentgelte sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich: Messstellenbetrieb und Messdienstleistung, soweit der Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung durch die erbracht wird, entsprechend Preisblatt 3 Abrechnung entsprechend Preisblatt 3 Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt 6 Preis für Blindarbeit bei einem Leistungsfaktor cos ϕ induktiv < 0,9 von 1,00 ct/kvarh Mehrkosten auf Grund gesetzlicher Vorschriften entsprechend Hinweisblatt gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Hinweis: Bei Kunden mit eigenen Netzstationen und niederspannungsseitigen Messungen werden die Leerlauf- und Umspannungsverluste der Transformatoren mit einer 2,5%igen Erhöhung der Arbeitswerte berechnet. Seite 5 von 15 Seiten

6 Preisblatt 2 (b) Monatsleistungspreis: Netznutzung für Kunden mit registrierendem Lastgangzähler Für die Belieferung von Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch gleich oder größer kwh/jahr und / oder einem Anschluss an eine Netzebene über der Niederspannungsebene eine Arbeitspreis in Ct/kWh und ein Leistungspreis in /kw zu berechnen. 19 (1) StromNEV verpflichtet den Netzbetreiber für Letztverbraucher mit einer zeitlich befristeten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, eine Abrechnung auf Grundlage von Monatsleistungspreisen anzubieten. Entnahmespannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Hochspannung (HSP) 2,53 /kw/monat 0,01 ct/kwh Umspannung (HSP/MSP) 4,71 /kw/monat 0,23 ct/kwh Mittelspannung (MSP) 8,18 /kw/monat 0,40 ct/kwh Umspannung (MSP/NSP) 16,04 /kw/monat 1,05 ct/kwh Niederspannung (NSP) 17,75 /kw/monat 2,00 ct/kwh Die Netznutzungsentgelte sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich: Messstellenbetrieb und Messdienstleistung, soweit der Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung durch die erbracht wird, entsprechend Preisblatt 3 Abrechnung entsprechend Preisblatt 3 Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt 6 Preis für Blindarbeit bei einem Leistungsfaktor cos ϕ induktiv < 0,9 von 1,00 ct/kvarh Mehrkosten auf Grund gesetzlicher Vorschriften entsprechend Hinweisblatt gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Hinweis: Bei Kunden mit eigenen Netzstationen und niederspannungsseitigen Messungen werden die Leerlauf- und Umspannungsverluste der Transformatoren mit einer 2,5%igen Erhöhung der Arbeitswerte berechnet. Seite 6 von 15 Seiten

7 Preisblatt 3 Messstellenbetrieb (MSB), Messdienstleistung (MDL) und Abrechnung Kunden ohne Lastgangzähler Preis für MDL Preis für MSB Preis für die Abrechnung exkl. Wandler inkl. Wandler Eintarifzähler 6,00 /Jahr 9,63 /Jahr 36,52 /Jahr 8,00 /Jahr Mehrtarifzähler inkl. Tarifschaltung 8,00 /Jahr 15,54 /Jahr 42,43 /Jahr 8,00 /Jahr Smart Meter nach 21c EnWG 10,00 /Jahr 25,35 /Jahr 52,24 /Jahr 8,00 /Jahr Maximumzähler inkl. Tarifschaltung 15,00 /Jahr 41,57 /Jahr 68,46 /Jahr 8,00 /Jahr Stromwandler (Satz) 26,89 /Jahr Zusätzliches Schaltgerät 14,94 /Jahr Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.b. GSM) 80,00 /Jahr Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 40,00 /Jahr Kunden mit Lastgangzähler Preis für MDL Preis für MSB Preis für die Abrechnung Mittelspannung (30 kv/10 kv/6 kv) Niederspannung (1 kv) 282,00 /Jahr 433,23 /Jahr 180,00 /Jahr 265,00 /Jahr 418,29 /Jahr 180,00 /Jahr Die Preise für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich: gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Seite 7 von 15 Seiten

8 Preisblatt 4 Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme bei Eigenerzeugung Kunden mit Eigenerzeugung können für den Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlagen eine Netzreservekapazität bestellen. Die Preise hierfür sind in dem nachstehenden Preisblatt 4 enthalten. Entnahmespannungsebene 200 h/jahr Von 201 bis 400 h/jahr Von 401 bis 600 h/jahr Hochspannung (HSP) 3,93 /kw/jahr 4,71 /kw/jahr 5,50 /kw/jahr Umspannung (HSP/MSP) 12,17 /kw/jahr 14,61 /kw/jahr 17,04 /kw/jahr Mittelspannung (MSP) 20,96 /kw/jahr 25,15 /kw/jahr 29,34 /kw/jahr Umspannung (MSP/NSP) 47,17 /kw/jahr 56,60 /kw/jahr 66,03 /kw/jahr Niederspannungsnetz (NSP) 70,45 /kw/jahr 84,54 /kw/jahr 98,63 /kw/jahr Bei einer jährlichen Reserveinanspruchnahme von mehr als 600 h/jahr wird das Netznutzungsentgelt nach dem Preisblatt 2 (a) berechnet. Die Netznutzungsentgelte sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich: Messstellenbetrieb und Messdienstleistung, soweit der Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung durch die erbracht wird, entsprechend Preisblatt 3 Abrechnung entsprechend Preisblatt 3 Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt 6 Preis für Blindarbeit bei einem Leistungsfaktor cos ϕ induktiv < 0,9 von 1,00 Ct/kvarh Mehrkosten auf Grund gesetzlicher Vorschriften entsprechend Hinweisblatt gesetzlicher Umsatzsteuer (19%). Hinweis: Bei Kunden mit eigenen Netzstationen und niederspannungsseitigen Messungen werden die Leerlauf- und Umspannungsverluste der Transformatoren mit einer 2,5%igen Erhöhung der Arbeitswerte berechnet. Seite 8 von 15 Seiten

9 Preisblatt 5 (a) Dienstleistungen Die ausgewiesenen Preise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (von derzeit 19 %) in Rechnung gestellt. Dienstleistung Preis Zählerstandsermittlung (Sonderablesungen) a) ohne Lastgangmessung 25,00 /Ablesung b) mit Lastgangmessung und Fernauslesung 15,00 /Ablesung Abrechnungen Abrechnung auf Wunsch 10,00 /Abrechnung Bereitstellung von Lastgangdaten (historisch) a) Bereitstellung von historischen Lastgangdaten für einen Monat b) Bereitstellung von historischen Lastgangdaten für ein Jahr 15,00 /Monat 49,50 /Jahr Bereitstellung von Lastgangdaten Aktuelle Lastgangdaten 1.752,00 /Jahr ~4,80 /Tag oder 0,20 /Stunde Seite 9 von 15 Seiten

10 Preisblatt 5 (b) Dienstleistungen Die ausgewiesenen Preise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (von derzeit 19 %) in Rechnung gestellt. Sperrungen/ Entsperrung Es gelten die von der in dem Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) veröffentlichten Preise, unter dem Punkt Unterbrechung und Wiederherstellung des Stromanschlusses. Differenzmengen bei Kunden ohne Lastgang-messung (Mehrlieferung (Mehrmenge) und Minderlieferung (Mindermenge) Die verwendet zur Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen die beim Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten Preise. Im Internet unter Seite 10 von 15 Seiten

11 Preisblatt 6 Konzessionsabgaben Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und den bestehenden Konzessionsverträgen mit der Stadt Kiel, der Stadt Preetz und den angrenzenden Umlandgemeinden. Konzessionsabgabenrechtlich gelten gemäß 2 (7) KAV Stromlieferungen auf Grund von Sonderkundenverträgen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kv) als Lieferungen an Tarifkunden (GV KA), es sei denn - jeweils für eine Abnahmestelle - die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kw und der Jahresverbrauch beträgt mehr als kwh/jahr (SV KA). Liegt der Durchschnittspreis des Endkunden unter dem gültigen Grenzpreis der Konzessionsabgabenverordnung, erfolgt die Vergütung des bezahlten Betrages. Die Grenzpreisunterschreitung ist zu vom Lieferanten durch ein Wirtschaftsprüfertestat nachzuweisen und vorzulegen. Die Konzessionsabgaben nach Kommunen finden Sie in der Anlage, (Anlage_Preisblatt_Strom_2016_ KA_Kommunen.pdf) auf unserer Homepage unter dem Hyperlink: Seite 11 von 15 Seiten

12 Hinweisblatt 1 Mehrkosten auf Grund des KWK-Modernisierungsgesetzes Die zusätzlich zu den in den vorstehenden Preisblättern ausgewiesenen Nettoentgelten an die SWKiel Netz GmbH zu zahlenden spezifischen Mehrkosten sind abhängig vom Jahresverbrauch der jeweiligen Abnahmestelle (vgl. 9 KWK-ModG). Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle bis zu kwh/jahr für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen *) Mehrkosten (ab ) Mehrkosten (ab ) Mehrkosten (ab ) 0,126 ct/kwh 0,060 ct/kwh 0,025 ct/kwh 0,178 ct/kwh 0,055 ct/kwh 0,025 ct/kwh 0,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh 0,025 ct/kwh Am 1. Januar 2016 trat das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG-2016) vorbehaltlich einiger beihilferechtlicher Genehmigungen der Europäischen Union in Kraft. Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle bis zu kwh/jahr für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen *) Mehrkosten (ab ) 0,445 ct/kwh 0,040 ct/kwh 0,030 ct/kwh *) Ausschließlich letztverbrauchende Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen, können die niedrigeren Mehrkosten für die über kwh/jahr hinausgehenden Lieferungen in Höhe von 0,030 ct/ kwh geltend machen. Hierfür haben sie der durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers den Stromkostenanteil an ihrem Umsatz vorab nachweisen. Seite 12 von 15 Seiten

13 Hinweisblatt 2 Umlage der Netzentgelte für stromintensive Betriebe ( 19 Abs. 2 Satz 1 + 2) Die zusätzlich zu den in den vorstehenden Preisblättern ausgewiesenen Nettoentgelten an die SWKiel Netz GmbH zu zahlenden spezifischen Mehrkosten sind abhängig vom Jahresverbrauch der jeweiligen Abnahmestelle (vgl. 9 KWK-ModG) html Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle Gruppe A bis zu kwh/jahr Gruppe B für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen Gruppe C für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen ,151 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,329 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,187 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,378 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Seite 13 von 15 Seiten

14 Hinweisblatt 3 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle Die zusätzlich zu den in den vorstehenden Preisblättern ausgewiesenen Nettoentgelten an die SWKiel Netz GmbH zu zahlenden spezifischen Mehrkosten sind abhängig vom Jahresverbrauch der jeweiligen Abnahmestelle (vgl. 9 KWK-ModG). Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle Gruppe A bis zu kwh/jahr Gruppe B für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen Gruppe C für die über kwh/jahr hinausgehende Lieferungen ,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,051 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh ,040 ct/kwh 0,027 ct/kwh 0,025 ct/kwh Seite 14 von 15 Seiten

15 Hinweisblatt 4 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 Abs. 1 AblaV Netzentgelte, gültig ab: Die zusätzlich zu den in den vorstehenden Preisblättern ausgewiesenen Nettoentgelten an die SWKiel Netz GmbH zu zahlenden spezifischen Mehrkosten sind abhängig vom Jahresverbrauch der jeweiligen Abnahmestelle (vgl. 9 KWK-ModG). Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen), wobei Jahr Umlage ,009 ct/kwh ,006 ct/kwh ausgelaufen die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder aus einem geschlossenen Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 KV erfolgt und an der Verbrauchseinrichtung die Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen zuverlässig um eine bestimmte Leistung reduziert werden kann (Abschaltleistung). Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten erhalten, wenn sie sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis) sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis). Da zum Zeitpunkt der Umlagenveröffentlichung für das Jahr 2016 (am 15. Oktober 2015) keine Verlängerung der bestehenden Verordnung beabsichtigt und ebenfalls keine neue Verordnung mit Inkrafttreten zum absehbar war, wurde von den ÜNB für das Jahr 2016 keine AbLaV-Umlage veröffentlicht. Somit erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten nach vorbenannter AbLaV. Hieran ändert auch die nunmehr am durch den Bundestag beschlossene Verlängerung der (noch) bestehenden AbLaV bis zum 30. Juni 2016 zunächst nichts; ggf. müssen jedoch nach AbLaV entstandene Kosten in eine spätere Umlage eingepreist werden. Seite 15 von 15 Seiten

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