SCHNUPPERLEHRE Berufspraktische Tage/Wochen HOTLINE

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1 SCHNUPPERLEHRE Berufspraktische Tage/Wochen HOTLINE

2 Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Job zu kennen. Gut zu wissen: Bei Fragen und Problemen steht dir deine Arbeiterkammer mit Rat und Hilfe zur Seite. Siegfried Pichler AK Präsident Die vorliegende Broschüre wurde nach bestem Wissen verfasst. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen übernommen werden. Die allgemeinen Informationen ersetzen im konkreten Einzelfall keine intensive rechtliche und persönliche Beratung. Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg. Offenlegung gem. 25 Mediengesetz: siehe Zulassungsnummer: AK Wien DVR Titelfoto: loreanto - Fotolia.com Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Jürgen Fischer Redaktion: Stephan Gabler Grafik: Gabriele Gallei Druck: GWS Geschützte Werkstätten Integrative Betriebe Salzburg GmbH Verlags- und Herstellungsort: Salzburg Stand: März

3 SCHNUPPERLEHRE Berufspraktische Tage/Wochen

4 Was sind berufspraktische Tage und Wochen? In vielen Schulen werden berufspraktische Tage oder Wochen durchgeführt. Meist wird dazu Schnupperlehre gesagt. Hier hast du als SchülerIn die Chance, im Rahmen dieser Schulveranstaltung einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen. Du hast die Möglichkeit, Betriebe genauer unter die Lupe zu nehmen, Arbeitsvorgänge kennenzulernen und eventuell auch kleine Handgriffe unter Anleitung auszuprobieren. Nur so kannst du für dich selbst feststellen, ob du diesen Beruf einmal ausüben möchtest. Wozu nützt eine Schnupperlehre? Du musst bald die schwierige Entscheidung treffen, wie dein weiterer Ausbildungsweg aussieht. Dabei kann dir die Schnupperlehre helfen. Die Schnupperlehre soll dich auf die Arbeitswelt vorbereiten. Du lernst in Betrieben Berufe kennen und erfährst, welche Anforderungen dazu notwendig sind. Du kannst erkennen, ob dir ein bestimmter Beruf Spaß macht. 4

5 Wann darfst du eine Schnupperlehre machen? Eine Schnupperlehre wird grundsätzlich von der Schule organisiert und findet im Unterricht statt. Darüber hinaus können SchülerInnen der 8. Klasse der Volksschule, der 4. Klasse der Hauptschule, der 4. Klasse der Neuen Mittelschule, der 8. und der 9. Klasse der Sonderschule, der Polytechnischen Schule sowie der 4. Klasse der AHS auf ihr Ersuchen die Erlaubnis bekommen, an bis zu fünf Tagen pro Schuljahr dem Unterricht für eine individuelle Berufsorientierung fernzubleiben. Wo kannst du eine Schnupperlehre machen? Deine BerufsorientierungslehrerInnen suchen mit deinen Eltern und dir Betriebe aus, in denen du schnuppern kannst. Die BerufsorientierungslehrerInnen organisieren dir auch die Schnupperlehre. Wie lange dauert eine Schnupperlehre? Im Lehrplan der Schule ist festgelegt, wie lange die Schnupperlehre dauert, ob einzelne Tage oder eine ganze Woche dafür vorgesehen sind. Was kostet eine Schnupperlehre? Normalerweise kostet eine Schnupperlehre nichts. Kostenbeiträge dürfen nur für Fahrt, Verpflegung (Nächtigung), Eintritte, Kurse, Vorträge, Arbeitsmaterialien, Ausleihen von Gegenständen o. Ä. eingehoben werden. Diese Kosten entstehen deinen Eltern. 5

6 TIPP Um finanzielle Unterstützung kannst du bzw. deine Eltern in der Direktion deiner Schule anfragen. Das Schulamt bzw. der Landesschulrat kann Beihilfen gewähren. Wer ist während der Schnupperlehre für dich verantwortlich? Du wirst ständig von einem/r AusbilderIn oder einem/r erfahrenen FacharbeiterIn betreut. Dies ist gerade in Produktionsunternehmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen besonders wichtig. Du musst dich an die Anweisungen des Ausbilders/der Ausbilderin halten, denn in einem Unternehmen lauern sehr viele Gefahren, die du noch nicht erkennen kannst. Es ist nur zu deinem eigenen Schutz. Ist die Schnupperlehre ein Arbeitsverhältnis? Die Schnupperlehre ist weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis, sondern Teil deines Schulunterrichts. Du hast keine Verpflichtung zu arbeiten. Nur wenn du selbst willst und deine Aufsichtsperson es erlaubt, kannst du unter Anleitung Handgriffe ausprobieren. Auf keinen Fall musst du Reinigungsarbeiten oder Ähnliches im Betrieb machen. Du kannst auch zu keiner Arbeitsleistung gezwungen werden. 6

7 Hast du fixe Arbeitszeiten? Die tägliche Anwesenheitspflicht wird von deinem/r BerufskundelehrerIn festgelegt. Deine Anwesenheit im Betrieb ist nur am Tag erlaubt. Die Nachtruhe beginnt um 20 Uhr und endet um 6 Uhr morgens. In Betrieben wie z. B. einer Bäckerei, die Nachtarbeit verrichten, kannst du deine Schnupperlehre daher nur am Tag absolvieren. Musst du Arbeiten verrichten, die dir aufgetragen werden? Das Gesetz verbietet fixe Arbeitsaufgaben. In deinem Interesse solltest du die Chance aber nutzen und einige Handgriffe unter Anleitung versuchen. Viele Arbeiten sehen oft viel einfacher aus, vor allem bei der Bearbeitung der verschiedensten Materialien. So bekommst du auch ein Gefühl für deinen eventuell zukünftigen Job. Du kannst damit auch deine Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Wichtig ist, dass du diese Handgriffe immer unter Aufsicht durchführst, damit Unfälle vermieden werden. Welche Pflichten hast du? Du musst dich vor allem was Gefahren im Betrieb angeht an die Anweisungen deiner LehrerInnen und der MitarbeiterInnen des Betriebes halten. Solltest du den Ablauf der Schulveranstaltung stören oder die Sicherheit der TeilnehmerInnen gefährden, kann dich dein/e LehrerIn ausschließen und nach Hause schicken. 7

8 Du musst ein Protokoll über deine Schnupperlehre führen, das in der Schule gemeinsam mit den BerufsorientierungslehrerInnen ausgewertet wird. Wird deine Arbeit entlohnt? Da die Schnupperlehre als Schulveranstaltung gilt und nicht als Arbeitsverhältnis, hast du keinen Anspruch auf Entlohnung. Was passiert, wenn du in dieser Zeit krank wirst? Wirst du während dieser Zeit krank, solltest du im Betrieb und in der Schule Bescheid geben. Bist du als Schnupperlehrling auch versichert? In der Zeit, in der du dich in einer Schnupperlehre befindest, muss dich der Betrieb nicht versichern, weil du als SchülerIn eine gesetzliche Schülerunfallversicherung hast. Wie kannst du eine Schnupperlehre auflösen? Deine Schnupperlehre kannst du jederzeit auflösen. Setz dich mit deinem/r BerufsorientierungslehrerIn in Verbindung und besprich mit ihm/ihr deine Situation. Eine Lösung lässt sich immer finden. Bei Schwierigkeiten stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. 8

9 Darf man in den Ferien schnuppern? SchülerInnen im oder nach dem 8. Schuljahr dürfen maximal 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr außerhalb der Unterrichtszeiten schnuppern, wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind und eine Bestätigung über die Aufklärung über relevante Rechtsvorschriften (z. B. ArbeitnehmerInnenschutz) vorliegt. 9

10 Checkliste m Ich weiß, was eine Schnupperlehre ist. m Ich weiß, in welchem Betrieb ich die Schnupperlehre ablege. m Ich kenne den Unterschied zwischen einer Schnupperlehre und einem Arbeitsverhältnis. m Ich kenne meine Pflichten als Schnupperlehrling. m Ich weiß, wer mir bei Problemen helfen kann. 10

11 FOLGE DER JUNGEN AK AK4U IMMER AKTUELL AUF FACEBOOK Wir freuen uns über eure Kommentare und Beiträge. NEWSLETTER JETZT KOSTENLOS ABONNIEREN Immer top informiert mit den AK-Newslettern. Einfach anmelden: DIGITALE BIBLIOTHEK DER ARBEITERKAMMER SALZBURG Bücher gratis lesen. Einfach anmelden: BEZIRKSSTELLEN Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: Fax: TENNENGAU: 5400 Hallein Bahnhofstraße 10 Tel.: Fax: PONGAU: 5500 Bischofshofen Gasteiner Straße 29 Tel.: Fax: PINZGAU: 5700 Zell am See Ebenbergstraße 1 Tel.: Fax: LUNGAU: 5580 Tamsweg Regierungsrat-Haas-Platz 4 Tel.: Fax:

12 Rat und Tat in allen Lebenslagen Als junger Arbeitnehmer/Lehrling: Rechte und Pflichten. Hilfe bei Problemen Als Konsument: Handy. Kaufen. Wohnen. Reisen Bei Aus- und Weiterbildung: Die AK-Kompetenzberatung zeigt dir deine Perspektiven und Stärken. AK SALZBURG Markus-Sittikus-Straße Salzburg Tel.: facebook.com/ak4u.community

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