Rechtsdogmatik versus effektiver Opferschutz: Defizite im Strafgesetz und im Justizvollzug in Deutschland

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1 Rechtsdogmatik versus effektiver Opferschutz: Defizite im Strafgesetz und im Justizvollzug in Deutschland PD Dr. med. Frank Urbaniok & Dipl.-Psych. Edgar Blawatt Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD) Amt für Justizvollzug Kanton Zürich Schweiz

2 Schuld- und Präventionsprinzip Schuldprinzip: Schwere der Tat in der Vergangenheit = Höhe der Sanktion Präventionsprinzip: Höhe des Risikos in der Zukunft = Art der Massnahme Eine moderne Straf- und Justizvollzugspraxis sollte das Präventionsprinzip gleichrangig gewichten!!

3 Moderne Forensische Psychiatrie

4 Moderne Forensische Psychiatrie Prävention von Gewalt- und Sexualstraftaten Risikokalkulationen (Gefährlichkeitseinschätzungen) Deliktpräventive Therapien

5 Fachliche Mythen und Meinungsbilder in der Öffentlichkeit versus some inconvenient truths

6 Jugendkriminalität: Eine Phase, die vorübergeht?

7 Junges Alter: Gegensätzliche prognostische Implikationen Veränderbarkeit Früher Beginn

8 Jugendkriminalität: Kein homogenes Phänomen Risk: (+): Hohes Risiko Schuld (-): Verminderte Schuldfähigkeit/Entwicklungsrückstand Veränderbarkeit (+): Hohe präventive Veränderbarkeit Risiko (+) Veränderbarkeit (+) Schuld (-) Früher Beginn

9 Entwicklungspsychologie: Eltern und soziale Umstände auf der Anklagebank

10 Berufsausbildung: Straftäter / Normalbevölkerung Das Ausbildungsniveau der untersuchten Straftäter ist unauffällig und mit dem in der Allgemeinbevölkerung vergleichbar. Bundesamt für Statistik: 62% der männlichen Bevölkerung hat im Mittel eine abgeschlossene Berufsausbildung (schwankt je nach Jahrgang zwischen 60%-70%)

11 Familienkonstellation während Kindheit und Jugend

12 Viktimisierungserfahrungen Gewalt- und Sexualstraftäter unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Prävalenz von Gewalterfahrungen in der Kindheit. Sexualstraftäter erleben häufiger sexuelle Übergriffe als Gewaltstraftäter

13 Prävalenz von Belastungsfaktoren 37% der Gewalt- und Sexualstraftäter wiesen mind. 1 familiären Belastungsfaktor auf: Sex. Missbrauch, Gewalterfahrung in der Kindheit, Schizophrenie, Suizidalität oder Alkoholmissbrauch in der Primärfamilie 63% wiesen keinen der genannten Belastungsfaktoren auf.

14 Der Krimi-Archetyp

15 Der Kommissar löst jeden Fall

16 Mehr als 90% kommen in jedem Fall wieder raus! Im Jahr 2006: Verurteilungen total Verurteilungen nach StGB Verurteilungen (Gewalt- oder Sexualtat) Haftplätze total: (100%) Belegung (87%) Verwahrte total: 219 (3%) Herausforderung: Was tun wir, dass die 97% mit endlichen Strafen weniger gefährlich rauskommen, als sie hereingekommen sind?

17 Therapie mit Straftätern = Geldverschwendung und Verhätschelung?

18 Paul Gendreau, University of New Brunswick (1996) Lange Haft + 1-6% Bedingt ausgesprochene Strafe & Auflagen % Schutzaufsicht % Kurze Haft +1% Wiedergutmachung +10% Boot-Camps +1% Elektronische Überwachung +3% Durchschnitt + 3-5%

19 Paul Gendreau, University of New Brunswick (1996) Durchschnitt + 3-5% + Therapie - 11% Therapie - 13% Intensivtherapie - 29% Intensiv-Hoch-Risiko - 47%

20 Erfolgreiche Therapie = Heilung des Täters?!

21 Therapieziel: Risikomanagement 70% Rückfallrisiko zu Beginn der Therapie Zwischenstand: 40% Rückfallrisiko 10-15% Rückfallrisiko als Ziel der Therapie

22 Rückfallraten

23 Risikokalkulationen

24 State of the art der Risikobeurteilung

25 State of the art

26 Risikobeurteilung und Diagnosen

27 Keine Diagnose Diagnose Gefährlich Gefährlich & Gesund Gefährlich & Krank Ungefährlich Ungefährlich & Gesund Ungefährlich & Krank

28 Ein methodischer Fehler

29 Rechtspolitische Diskussion Prognose Gefährlich Ungefährli ch Legalbewährung Rückfall 46% 35% 7% 8% Kein Rückfall 54% 65% 93% 92% Carney et al Kozol et al. 1973

30 Der methodische Irrtum Prognose (200 Personen) Gefährlich 70% Individual- Risiko Legalbewährung Rückfall Kein Rückfall Ungefährlich 5% Indiviualrisiko 5 95

31 Unbehandelbarkeit

32 Entlassungen nicht therapierbarer Insassen Jahr Anlassdelikte Vorstrafen Vergewaltigungen, 1 Sexualmord Ersttäter Tötung, mehrfacher Raub Raub, Eigentum etc Mord, Sex. Handlungen etc Vergewaltigung, andere Sexuald. Mord, Vergewaltigung etc Mehrfache sexuelle Handlungen KV, sexuelle Hand., Eigent Vergewaltigung 4 Vergewaltigungen etc versuchte Tötung, Raub, schwere KV etc. 2 Mordversuche, 2x Lebensgefährdung, Raub etc Raub,schwere KV,sex. Nötigung etc. Ersttäter KV., Raub, Erpressung etc. Eigentum, Waffentr. etc.

33 Entlassungen nicht therapierbarer Insassen Jahr Vollzug Rückfall Status 1997 Ablauf 4 Vergewaltigungen Verwahrung 1997 Ablauf 1 x Mord, 1 x v. Mord etc. Verwahrung 1998 Ablauf Sexuelle Handlungen (>10) Suizid 1999 Ablauf Vergewaltigung, Erpressung etc. Verwahrung 2000 Prob. Entl. Mehrfache sexuelle Handlungen Verwahrung 2000 Ablauf Vergewaltigung Verwahrung 2001 Ablauf Nötigungsversuch,????? Ausschaffung 2001 Ablauf Mehr. sex. Hand., mehr. Verg.,etc. Verwahrung 2002 Ablauf KV, Erpressung Verwahrung

34 Bilanz der Zürcher Studie 8 Täter 24 Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten

35 Strafregisterauszüge: Ein trügerisches Mass

36 Kriminelle Vorgeschichte 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 67.7% Vorbestraft 34.6% Alle Einschlägig vorbestraft 2/3 der Täter sind vorbestraft 1/3 der Täter sind mit einem Gewalt- und Sexualdelikt vorbestraft

37 Essentials

38 Essentials 1 Spezifische Therapien können Rückfallquoten senken Ł nicht therapierte Täter = mehr Opfer Gefährlichkeitsbeurteilungen sind die Basis jeder Prävention Ł fehlende Risikobeurteilungen = höhere Risiken Es gibt unbehandelbare Täter Ł langfristige Sicherung hoch gefährlicher + untherapierbarer Täter Es gibt gefährliche jugendliche Straftäter Ł wichtig ist die Gefährlichkeit eines Täters und nicht sein Alter

39 Krank Risiko Veränderbarkeit Ł Entscheidend für Massnahmen: Risiko + Beeinflussbarkeit statt Schuldfähigkeit Die Justiz ist traditionell schuld - und täterorientiert Ł Gleicher Stellenwert der Prävention + Stärkung der Rechte von Opfern Studien anhand von Strafregisterauszügen unterschätzen die Rückfälligkeit Ł Bessere wissenschaftliche Untersuchungen

40 Primat des Schuldprinzips bei erwachsenen Straftätern

41 Primat des Schuldprinzips in Deutschland Unterbringung von Tätern Trennung zwischen krank und gesund Trennung verschiedener Institutionen, z.b.: Sozialtherapie, Strafvollzug, Massregelvollzug Ł Hohe Kosten Ł eklatante Versorgungslücken im Strafvollzug (Böhm 2007: 56% der Sexualstraftäter ohne Behandlung) und der Nachbetreuung, Ł Fehlplatzierungen und Überlastung der Kliniken

42 Zürcher PPD Modell Unterbringung von Tätern Differenzierter Justizvollzug mit breiter therapeutischer Angebotspalette (institutionell und extramural), konsequent deliktpräventiv ausgerichtet, langfristiges Risikomanagement Forensische Klinik nur für psychiatrisch stationär behandlungsbedürftige Täter Durchlässigkeit der Systeme

43 Primat des Schuldprinzips in Deutschland Risikobeurteilungen Keine standardmässige Risikobeurteilung zum Urteilszeitpunkt bei schuldfähigen Tätern (z.b. Bosinski % und 33%) Keine flächendeckende Verfügbarkeit von Risikobeurteilungen im Justizvollzug oder bei Entlassungen aus U-Haft Junge Gewalt- und Sexualstraftäter mit hoher Gefährlichkeit häufig unzureichend untergebracht

44 Zürcher Praxis Risikobeurteilungen Häufige Risikobeurteilung von Gewalt- und Sexualstraftätern zum Urteilszeitpunkt Weitgehend flächendeckende Verfügbarkeit von Risikobeurteilungen im Justizvollzug oder bei Entlassungen aus U- Haft Risikobeurteilungen auch junger Gewalt- und Sexualstraftäter als Entscheidgrundlage für zu treffende Massnahmen

45 Primat des Schuldprinzips bei jugendlichen Straftätern

46 Primat des Schuldprinzips Interventionen Fokussierung auf - vermeintliche -Entwicklungsaspekte und Schuldfähigkeit Schwere Gewalt- und Sexualstraftaten: mehr als 90% nach 105 JGG Vorrang unspezifischer, pädagogischer Massnahmen gegenüber spezifisch deliktorientierten Interventionen Junge Gewalt- und Sexualstraftäter mit hoher Gefährlichkeit häufig unzureichend untergebracht Keine langfristigen ambulanten Nachbetreuungsangebote

47 Primat des Schuldprinzips Risikobeurteilungen Keine standardmässige Risikobeurteilung zum Urteilszeitpunkt auch bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten Keine flächendeckende Verfügbarkeit von Risikobeurteilungen im Justizvollzug oder bei Entlassungen aus der U-Haft

48 Fall 1 5. Jahre: Erhebliche Auffälligkeit ab 14 Jahren: Delinquenzbeginn mit Raub, häufiger Messereinsatz, Sexualdelikt, sehr gewalttätiger (Raub-)Überfall auf ein Pärchen im Park mit ca. 18 Jahren Bis dahin: > 10 Bewährungsstrafen, nun offene Entzugsbehandlung (Cannabis) Rückfall: neue Entzugsbehandlung mit unspezifischen Therapieansätzen Zu keinem Zeitpunkt: deliktorientierte Interventionen oder ein forensisch psychiatrisches Gutachten, aber immer Minderung der Schuldfähigkeit 25. Jahre: 6 schwere Sexualdelikte

49 Fall 2 16 Jahre: als Prostituierter Tötungsdelikt an Freier plus Brandstiftung als Notwehr qualifiziert Vergewaltigung einer 15 Jährigen => unbestimmte Jugendstrafe bis max. 3 J. 9 Monate 17 Jahre: Raub, mit Knüppel auf Kopf des Opfers eingeschlagen => 9 Monate (Ausbildung im Vollzug). 26 Jahre: Fährt junge Radfahrerin mit dem Auto an, schleppt sie in Wald, sexuelle Nötigung, Würgen, Opfer kann fliehen => 4 J. 30 Jahre: Tötung Ehefrau, Tritte, Würgen, Schläge, vergräbt unbekleidete Leiche => Entlassung nach 6 Wochen U-Haft 31 Jahre: (15 Mon. später): Tötung Mitbewohner mit Hammer, Messer, Leiche bleibt 5 Tage in gemeinsamer Wohnung Totschlag in 2 Fällen, 13. Jahre

50 Literatur Allgemein: Urbaniok F (2003): Was sind das für Menschen was können wir tun. Bern: Zytglogge Zürcher Forensik Studie: Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F (2007) Die Zürcher Forensik Studie.

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