RAUNERSCHULE GWRS Limburgstraße 71 Kirchheim unter Teck

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1 RAUNERSCHULE GWRS Limburgstraße 71 Kirchheim unter Teck Schulordnung der Raunerschule Schule ist ein Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern. Schule soll Geborgenheit vermitteln und den mitwirkenden Menschen eine Stätte des Zusammenlebens bieten. Wir wollen eine Schule sein, in der sich alle wohlfühlen. Lernen und Leben in der Schule stellt hohe Anforderungen an uns alle. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss jeder Regeln einhalten, die ein Zusammenleben in der Schulgemeinschaft möglich machen. Diese Schulordnung wurde aufgestellt, damit das Miteinander aller Beteiligten durch gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert wird, damit der Schulbetrieb und der Unterricht möglichst störungsfrei ablaufen kann, damit Unfälle vermieden werden, damit keine Sachen (Wände, Türen, Möbel, Kleidungsstücke, Bücher,...) beschädigt werden, damit das Recht für Lehrer, ungestört zu unterrichten, und das Recht für Schüler, ungestört zu lernen, durch klare Bestimmungen geregelt wird. Umgang miteinander Die Grundlage einer guten und friedvollen Zusammenarbeit an einer Schule ist der Umgang der am Schulleben Beteiligten miteinander. Deswegen ist an der Raunerschule besonders wichtig, dass wir folgende Dinge einhalten: Wir nehmen jederzeit Rücksicht auf den anderen. Wir lassen uns gegenseitig ausreden. Wir beleidigen niemand mit Worten. Wir bedrohen, behindern oder greifen niemand körperlich an. Wir verstecken, beschädigen oder stehlen kein fremdes Eigentum. Wir akzeptieren keine Regelüberschreitungen von Mitschülern, auch nicht aus falsch verstandener Rücksichtnahme. Inhaltsverzeichnis: A.) Unterricht und Pausen Seite 2 B.) Ordnung im Schulgebäude Seite 2 C.) Weitere ergänzende Regelungen Seite 3 D.) Elektronische Geräte Seite 3 E.) Sicherheitsgefährdende Gegenstände Seite 4 F.) Angemessene Kleidung Seite 5 G.) Ordnungsmaßnahmen Regelüberschreitungen Seite 5 H.) Einträge und Vermerke ins Tagebuch Seite 5 I.) Trainingsraum der Raunerschule Seite 6 J.) Entschuldigungspflicht Seite 6 1

2 A.) Unterricht und Pausen Der Unterricht beginnt nach folgenden Zeiten: Min Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Offener Anfang in allen Klassen (GHS) Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Große Pause (20 Min) Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Große Pause (10 Min) Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Essen Essen Unterricht Unterricht Offenes Offenes Angebot Essen Angebot Essen Offenes Angebot AG Alle Offenes Angebot AG alle U 5a 5b AG 6a 6b U 5a 5b 6a 6b AG 5a 5b 6a 6b U 6a 6b AG 5a 5b AG = Hausaufgabenbetreuung, Kurse, Arbeitsgemeinschaften, Die Schüler/innen haben sich vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer oder in den Fachräumen einzufinden. Schüler/innen, deren Unterricht zur 2. Stunde oder später beginnt, dürfen sich nicht in den Gängen aufhalten, sondern betreten erst mit dem Klingelzeichen das Schulgebäude. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, muss der Klassensprecher oder sein Stellvertreter die Schulleitung informieren. Die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden dienen der Vorbereitung auf die nächste Stunde, zum Besuch der Toilette oder zum Wechsel der Räume. Während der großen Pause verlassen alle Schüler/innen das Schulgebäude und halten sich auf dem Pausengelände auf. Das gekennzeichnete Pausengelände darf nicht verlassen werden. Die Klassen 5 9 (inkl. Koop 1/2) nützen in den Pausen nur den Hauptschulpausenhof, die Grundschulklassen nur den Grundschulpausenhof. Ballspiele, außer Fußball, sind auf den Pausenhöfen während der Pausen mit den von der Schule vorgesehenen Spielgeräten erlaubt, solange niemand gefährdet wird. Im überdachten Pausenbereich ist das Ballspielen verboten. Der Aufsicht führende Lehrer gibt die Bälle in der Pause aus. Zum Schutz der Grundschüler/innen ist besonders im Eingangsbereich zu Bau C und zum GS- Pausenhof hektisches Rennen zu vermeiden. 2

3 Von Frühjahr bis Herbst darf die Sportwiese bei schönem und trockenem Wetter zum Ballspiel benutzt werden. Über die Freigabe entscheidet die zuständige Pausenaufsicht durch das Aushängen eines Schildes. Zimmerwechsel zur vierten Unterrichtsstunde erfolgen nach der großen Pause. Sofern notwendig stellen die Schüler/innen ihre Schulsachen am Ende der 3. Unterrichtsstunde direkt vor ihr Zimmer und holen sie dort nach der großen Pause ab. Zum Vesperverkauf in der großen Pause stellt sich jeder ordentlich an. Vesper- und Getränkeverkauf findet nur während der großen Pause statt. B.) Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, Wärmestuben, Vesperräume oder Raucherzimmer. Sauberkeit sollte selbstverständlich sein. Die Toiletten im Bau C sind nur für die Grundschüler vorgesehen. Rauchen ist im gesamten Schulbereich nicht gestattet. Wir sind eine rauchfreie Schule! Das gilt auch für alle Veranstaltungen der Schule. Das Rauchverbot gilt auch im näheren Umkreis der Schule, um besonders jüngere Schüler nicht durch schlechtes Beispiel negativ zu beeinflussen. Kleidungsstücke sind an den Garderobenhaken in den Fluren aufzuhängen. Aufbewahrung in den Klassenzimmern ist nicht erlaubt. Für seine Wert- und Schulsachen ist jeder selbst verantwortlich. Wer in der Schule mutwillig oder grob fahrlässig Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen. Verunreinigungen der Schulräume und des Schulgeländes müssen vom Verursacher beseitigt werden und dieser wird dafür zur Verantwortung gezogen. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter. Die derzeit gültige Mülltrennung ist einzuhalten. Papier und Kompost entsorgen die Klassen selbst. Kompostierbare Papiertüten sind beim Hausmeister zu erhalten. Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. C.) Weitere ergänzende Regelungen Die Schüler/innen sollen den für sie sichersten und möglichst kürzesten Schulweg nehmen. Auch für Schüler/innen auf dem Schulweg gelten die Verkehrsregeln. Schüler/innen sind auf dem Schulweg versichert. Das Benutzen von Fahrrädern auf dem Schulweg ist nur erlaubt, wenn das Fahrrad verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Schutzkleidung getragen wird. Die Entscheidung, ob das Fahrrad für den Schulweg benutzt wird, liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie sind auch dafür verantwortlich, für Verkehrssicherheit und Schutzkleidung zu sorgen und auf eventuelle Gefahren hinzuweisen. Fahrräder sind ab dem Fußweg entlang des Schulgeländes zu schieben. Auf dem Schulgelände ist das Radfahren verboten. Inlineskates, Skateboards und Miniroller dürfen innerhalb des Schulgebäudes nicht benützt werden. Während des Schulbetriebes ist das Fahren auf dem Schulgelände verboten. Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen mit Gegenständen und das beliebte aber gefährliche Schneeballwerfen verboten. Unser Schulbiotop darf nur in Begleitung einer Lehrkraft besucht werden. Für unsere Fachräume (Turnhalle, Küche, Technik-, Physik-, Biologie-, Computer-, Musik- und TW-Raum) gelten besondere Regeln. Die Turnhalle darf nur mit Turnschuhen betreten werden, die keine Streifen hinterlassen. 3

4 Auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden muss streng auf Müllvermeidung geachtet werden. Schulfremde dürfen Gebäude und Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten. Das große Tor an der Limburgstraße dient Handwerkern und Zulieferern als Zu- und Ausfahrt. Es darf nicht von Schülern als Ein- und Ausgang benutzt werden. D.) Elektronische Geräte an der Schule Schülerinnen und Schüler sollen sich während der Unterrichtszeit auf den Unterricht konzentrieren. Die Pausen sind zur Erholung vom Unterricht da. Eine Berieselung durch laute Musik steht dem entgegen. Aus diesem Grund gilt für die Schülerinnen und Schüler folgende Regelung: Elektronische Geräte (MP3-Player, CD-Player, Radio usw.) dürfen während der Unterrichtszeit auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden. Als Unterrichtszeit gilt die Zeit vom Beginn der ersten Stunde bis zum Ende der letzten Stunde des Schülers. Handys müssen grundsätzlich während der Schulzeit ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein. Sollte entgegen der Regelung ein Schüler/eine Schülerin trotzdem offensichtlich ein Gerät nutzen, kann es vom Lehrer abgenommen werden. Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regelung verstoßen, erhalten einen Vermerk in das Tagebuch der Klasse. Die abgenommenen Geräte der Schülerinnen und Schüler werden nach Beendigung des Unterrichts vom abnehmenden Lehrer wieder ausgegeben. In Ausnahmefällen sind die Geräte auf dem Rektorat abzuholen. In begründeten und dringenden Fällen können Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit einem Lehrer ihr Handy nutzen. E.) Schulfremde sicherheitsgefährdende Gegenstände Wir sind eine drogen- und gewaltfreie Schule. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren ist nicht gestattet. Diese werden eingezogen und der/die Schüler/in mit einer Disziplinarmaßnahme bestraft; die Rückgabe der eingezogenen Gegenstände erfolgt an die Erziehungsberechtigten. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Zu diesen gehören unter anderem Soft-Air-Pistolen, Schlagringe, Messer, Pfefferspray, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Laserpointer usw. Diese werden eingezogen und bereits der Besitz bestraft. Die Erstattung einer Strafanzeige behält sich die Schule vor. Das Mitbringen von Waffenimitationen ist ebenfalls nicht gestattet. Das Mitbringen von jugendgefährdenden Medien, Videos und DVDs, die für die Altersstufe nicht freigegeben sind, ist nicht gestattet. Diese werden eingezogen und bereits der Besitz mit einer Disziplinarmaßnahme bestraft. Die Ausgabe dieser Medien erfolgt lediglich an die Erziehungsberechtigten. Eine Benachrichtigung des Jugendamtes behält sich die Schule vor. 4

5 F.) Angemessene Kleidung Unsere Schule ist ein öffentlicher Raum. Grundsätzlich haben wir alle, Schüler/innen und Lehrer/innen das Recht, frei über die Wahl der Kleidung zu entscheiden. Wichtig ist bei der Auswahl lediglich, dass wir niemand anderen damit belästigen. Unter Belästigungen fallen insbesondere: deutlich sichtbare Unterwäsche verschmutzte oder riechende Kleidung knappste Miniröcke und Oberteile Wir tragen im Unterricht aus Höflichkeit keine Mützen und Kappen. G.) Ordnungsmaßnahmen bei Regelüberschreitungen Werden die Regeln der Schulordnung nicht eingehalten, so werden entsprechende Erziehungs- und Ordungsmaßnahmen ergriffen. Dies kann für die Schülerinnen und Schüler Folgen haben, die sie jederzeit akzeptieren müssen: Anfertigung von zusätzlichen Arbeiten, Abschreiben eines entsprechenden Textes, Nachsitzen bis zu 2 Stunden, bei schweren Regelüberschreitungen bis 4 Stunden, schriftliche oder mündliche Mitteilung an die Eltern, Vermerk oder Eintrag ins Klassenbuch der Klasse, angemessene Entschuldigung bei Personen, einen verursachten Schaden ersetzen oder wiedergutmachen, die Übernahme einer gemeinnützigen Arbeit, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen Bei schwerwiegenden Verstößen und in Fällen, in denen die oben angesprochenen Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, kann die Schulleitung (gemäß 90 des Schulgesetzes) nach Anhörung der Klassenkonferenz folgende Maßnahme ergreifen: Ausschluss vom Unterricht für eine bestimmte Zeit Ausschluss von bestimmten Klassen- oder Schulveranstaltungen Überweisung in eine andere Klasse Androhung des zeitweiligen Schulausschlusses zeitweiliger Ausschluss aus der Schule vollständiger Ausschluss aus der Schule H.) Einträge und Vermerke ins Tagebuch Ein Schüler erhält einen Vermerk, wenn er die allgemein gültigen Verhaltensregeln der Schule missachtet. Der Vermerk wird ins Tagebuch eingetragen und kann mit einer Zusatzaufgabe oder mit Nachsitzen verbunden sein. 5

6 1. Eintrag: Nach jeweils 3 Vermerken über eine Schülerin/einen Schüler in ein Klassenbuch informiert die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer nach Rücksprache mit den Fachlehrern die Schulleitung und berät mit ihr die folgenden Maßnahmen, die zum Abbau der Verhaltensauffälligkeiten beitragen sollen: a.) schriftliche Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten b.) Art der Strafmaßnahme gegen die Schülerin/den Schüler b.) 1. Eintrag ins Klassenbuch Die Fachlehrer sind vom Ergebnis der Beratung zu informieren. 2. Eintrag: Vor dem 2. Eintrag ist eine Klassenkonferenz einzuberufen. Nach dem 2. Eintrag wird von der Schulleitung aufgrund des Beschlusses in der Klassenkonferenz der befristete Ausschluss angedroht. 3. Eintrag: Vor dem 3. Eintrag ist wie bei der vorherigen Position zu verfahren. Nach dem 3. Eintrag kann von der Schulleitung aufgrund des Beschlusses in der Klassenkonferenz der befristete Ausschluss aus der Schule erfolgen. Bei weiteren Einträgen entscheidet die Klassenkonferenz unter Führung der Schulleitung über weitere, weiterreichende Maßnahmen nach 90 des Schulgesetztes. I.) Trainingsraum der Raunerschule Die Grundlage für die Einführung dieses Trainingsraumprogramms bilden die vier maßgeblichen Regeln: Jeder Schüler an der Raunerschule hat das Recht, ungestört zu lernen Jeder Lehrer an der Raunerschule hat das Recht, ungestört zu unterrichten Jeder muss das Recht des anderen respektieren Zu diesen Regeln gibt es keine Alternative Unterrichtsstörungen sind häufig Gegenstand zeitaufwändiger pädagogischer Diskussionen und erschweren somit das Unterrichten - neben der Erziehung die eigentliche Hauptaufgabe der Schule. Aus diesem Grund hat die Raunerschule sich für die Einführung eines Trainingsraums entschlossen, damit der ungestörte Unterricht wieder in den Vordergrund rückt und so allen Kindern und Jugendlichen ein positives Lernklima geboten werden kann. Der Trainingsraum ist ein besonderer Klassenraum, in dem im Unterricht störende Schülerinnen und Schüler Zeit und Gelegenheit haben, um unter Anleitung eines Trainingsraumlehrers ihr Fehlverhalten zu erkennen und eigenverantwortlich nach Möglichkeiten zu suchen, um das unerwünschte Verhalten in Zukunft zu vermeiden, um sich so wieder in die Ordnung einer Klassengemeinschaft einfügen zu können. Sich wiederholende Besuche allerdings bleiben nicht ohne Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler. Nachfolgend werden diese Konsequenzen beschrieben 1. Besuch: 2. Besuch: 3. Besuch: Keine Konsequenz Schülerbrief In dem wird der Schüler von der Schulleitung um die Einhaltung des störungsfreien Unterrichts gebeten Schriftliche Elternbenachrichtigung 6

7 Die Eltern werden über das Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin informiert und um Mithilfe gebeten 4. Besuch: Erneuter Schülerbrief Der Schüler/die Schülerin erhält erneut eine schriftliche Information der Schulleitung, in dem bei einem neuen Verstoß das Elterngespräch angekündigt wird. 5. Besuch: Elterngespräch Die Eltern werden von der Schulleitung zu einem Gespräch eingeladen, in dem über weitere pädagogische Maßnahmen beraten wird. Ab 6. Besuch: Weitere Absprache: Schulleitung und Klassenlehrer oder Klassenkonferenz beraten über weitere disziplinarische Maßnahmen) J.) Entschuldigungspflicht bei Schulversäumnissen Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten. Sollte ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.b. Krankheit) am Schulbesuch verhindert sein, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht laut Schulbesuchsverordnung 2 Absatz 1). Dabei gelten folgende Regelungen: Die Entschuldigungspflicht ist am 1. Tag der Verhinderung fernmündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle der fernmündlichen Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung spätestens am 2. Fehltag nachzureichen. Bei auffällig häufigen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In den unter Punkt 3 genannten Fällen und unter gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Sollten die Erziehungsberechtigen nicht in ausreichender Form der Schulbesuchsverordnung oder der Entschuldigungspflicht nachkommen, können folgende Maßnahmen zur Durchsetzung des Schulbesuchs getroffen werden: Verständigung der Meldebehörde, damit diese gegen die Erziehungsberechtigten ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht einleiten kann. Anordnung der zwangsweisen Zuführung des Schülers durch die Ortspolizeibehörde. Bei vorsätzlichen und bewussten Verletzungen der Schulbesuchspflicht durch Schülerinnen und Schüler können jederzeit erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. Die vorliegende Schulordnung wurde im Januar 2007 von der Gesamtlehrerkonferenz beraten und verabschiedet. 7

8 Januar 2007, G. Klinger, Rektor 8

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