Invesco Global Asset Management Limited

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1 Invesco Global Asset Management Limited George s Quay House, 43 Townsend Street Dublin 2 Irland Tel.: Fondsänderungen in Bezug auf die Aktualisierung und Änderungen der Treuhandurkunden und des Verkaufsprospekts, des Anhangs A und der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong) der Invesco Funds Series, Invesco Funds Series 1, Invesco Funds Series 2, Invesco Funds Series 3, Invesco Funds Series 4, Invesco Funds Series 5 und Invesco Funds Series 6 # (die Series ) Invesco Global Asset Management Limited, die Verwaltungsgesellschaft der Series (die Verwaltungsgesellschaft ), ist für die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben verantwortlich. Die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben entsprechen zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft (der Verwaltungsrat ) (die mit angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) den Tatsachen und lassen nichts aus, was sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnte. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die entsprechende Verantwortung. Sie erhalten dieses Schreiben in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber ( Anteilinhaber ) eines oder mehrerer der nachstehend aufgeführten Teilfonds der Series. Es ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Beachtung. Falls Sie sich hinsichtlich der zu unternehmenden Schritte nicht im Klaren sind, sollten Sie sich unverzüglich an Ihren Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt oder sonstigen Fachberater wenden. Falls Sie Ihren Anteilbestand an einem Teilfonds der Series verkauft oder anderweitig übertragen haben, schicken Sie dieses Schreiben bitte an den Wertpapiermakler, Bankfachmann oder sonstigen Intermediär, über den der Verkauf bzw. die Übertragung abgewickelt wurde, damit dieser es an den Käufer bzw. Übertragungsempfänger weiterleitet. Invesco Funds Series Invesco Global Select Equity Fund # Invesco Continental European Equity Fund Invesco Japanese Equity Core Fund Invesco Asian Equity Fund Invesco UK Equity Fund Invesco Global Real Estate Securities Fund Invesco Funds Series 3 Invesco Global Health Care Fund Invesco Global Technology Fund Invesco Funds Series 4 Invesco Global Small Cap Equity Fund Invesco Continental European Small Cap Equity Fund # Die Invesco Funds Series 6 und ihr Teilfonds sowie der Invesco Global Select Equity Fund sind von der Securities and Futures Commission in Hongkong (die SFC ) nicht zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. DUB_TD_S_DE Invesco Global Asset Management Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt Verwaltungsratsmitglieder: Oliver Carroll, Cormac O Sullivan, Brian Collins, Carsten Majer (Deutscher), Leslie Schmidt (US-Amerikanerin), Douglas Sharp (Kanadier) und Marie-Helene Boulanger (Französin) Eingetragen in Irland unter der Nr Ust-ID-Nr.: IE V

2 Invesco Funds Series 1 Invesco Japanese Equity Fund Invesco ASEAN Equity Fund Invesco Pacific Equity Fund Invesco Funds Series 5 Invesco Korean Equity Fund Invesco PRC Equity Fund Invesco Emerging Markets Equity Fund Invesco Funds Series 2 Invesco Bond Fund Invesco Emerging Markets Bond Fund Invesco Global High Income Fund Invesco Gilt Fund Invesco Funds Series 6 # Invesco Sterling Bond Fund # Die Invesco Funds Series 6 und ihr Teilfonds sowie der Invesco Global Select Equity Fund sind von der Securities and Futures Commission in Hongkong (die SFC ) nicht zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 2

3 27. Juni 2014 Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, Wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber eines oder mehrerer Teilfonds der Series in Bezug auf Aktualisierungen der Treuhandurkunden der Series (die Treuhandurkunden ) sowie des Verkaufsprospekts der Series und des Anhangs A (gemeinsam der Verkaufsprospekt ) und der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong), die nachstehend zusammengefasst sind. Beigefügt finden Sie ein separates Schreiben mit näheren Einzelheiten über die Änderungen/Aktualisierungen des Verkaufsprospekts. Sofern dieses Schreiben keine abweichenden Angaben enthält, treten die Fondsänderungen in Bezug auf die Treuhandurkunden und den Verkaufsprospekt am 28. Juli 2014 (dem Datum des Inkrafttretens ) oder an einem späteren eventuell vom Verwaltungsrat in seinem freien Ermessen bestimmten Datum in Kraft, wobei dieses andere Datum den Anteilinhabern gegebenenfalls vorab mitgeteilt wird. Im Einklang mit den Bestimmungen der Treuhandurkunden hat BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited (der Treuhänder ) schriftlich bestätigt, dass diese Änderungen und Ergänzungen der Treuhandurkunden seiner Meinung nach die Interessen der Anteilinhaber nicht wesentlich beeinträchtigen und den Treuhänder oder die Verwaltungsgesellschaft nicht in erheblichem Umfang von irgendeiner Verantwortung gegenüber den Anteilinhabern befreien. I. Aktualisierung sämtlicher Treuhandurkunden Soweit nichts Anderweitiges angegeben ist, werden die Treuhandurkunden aktualisiert, um Folgendes zu berücksichtigen: Ziffer 1.1 (Definitionen und Auslegung) wurde geändert, um die Definitionen der Begriffe Zertifikate und Anlage- und Betriebsrichtlinien zu entfernen, Definitionen der Begriffe Bruttoertragsanteil, Anteilklasse I, Verkaufsprospekt und Anteilklasse Z einzufügen und die Definitionen der Begriffe Abschlussprüfer, Authority, steuerbefreiter Anleger, Anteile mit fester Ausschüttung, Verwaltungsgesellschaft, anerkannter Markt, Anteilinhaber-Identifikationsnummer, Anteile, spezifische Anlage, Trust, OGAW-Vorschriften und Bewertungszeitpunkt zu ändern. Ziffer 1.1. (Definitionen und Auslegung): Die folgenden Definitionen wurden aktualisiert, um die Bezugnahme auf Anlage- und Betriebsrichtlinien zu entfernen und durch Verkaufsprospekt zu ersetzen; die Definition der Begriffe Basiswährung, Geschäftstag, Handelstag, Ausschüttungstermin, Schlussausschüttungstermin, Ausgabeaufschlag und Mindestanteilsbestand wurde geändert. Ziffer (Zwangsweise Übertragung oder Rücknahme) wurde aktualisiert, um unter Ziffer (iv) klarzustellen, dass die Verwaltungsgesellschaft Anteile zurücknehmen kann, wenn eine Beteiligung durch einen Anteilinhaber gegen die materiellen Bestimmungen des Verkaufsprospekts verstößt, und es wird klargestellt, dass die Verwaltungsgesellschaft Anteile zwangsweise zurücknehmen kann, wenn ein solcher Anteilinhaber einer Anweisung der Verwaltungsgesellschaft, seine Anteile zu verkaufen und der Verwaltungsgesellschaft innerhalb von dreißig Tagen ab dieser Anweisung einen Nachweis über diesen Verkauf vorzulegen, nicht nachkommt. Darüber hinaus wurde der letzte Absatz unter Ziffer 7.3.1(iii) gelöscht. Darüber hinaus wurden die neuen Ziffern und eingefügt, in denen dargelegt wird, dass (i) die Verwaltungsgesellschaft in ihrem freien Ermessen Anteile einer Anteilklasse zwangsweise zurücknehmen 3

4 kann, wenn ihr dies aufgrund von ungünstigen politischen, wirtschaftlichen, fiskalpolitischen oder aufsichtsrechtlichen Änderungen angemessen erscheint oder wenn sie in ihrem freien Ermessen entscheidet, dass die mit diesen Anteilen verbundenen laufenden Kosten derartig sind, dass es im Interesse der Anteilinhaber liegt, diese Zwangsrücknahme vorzunehmen, und dass (ii) die Verwaltungsgesellschaft in ihrem freien Ermessen Anteile zurücknehmen kann, wenn der Anteilinhaber die im Verkaufsprospekt dargelegten Beschränkungen nicht einhält. Im Fall einer Zwangsrücknahme wird diese Zwangsrücknahme gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig sein, und die Verwaltungsgesellschaft wird nach Treu und Glauben und aus angemessenen Gründen handeln. Ziffer 7.4 (Rücknahmeerlöse) wurde aktualisiert, um die Bezugnahme auf Zertifikate zu entfernen und eine Regelung vorzusehen, dass die Verwaltungsgesellschaft, falls die geschätzten Kosten einer Zahlung an das Gericht den Betrag der nicht eingeforderten Erlöse überschreitet, diese nicht eingeforderten Erlöse stattdessen einer Wohltätigkeitsorganisation spenden kann. Da die Definition der Anlage- und Betriebsrichtlinien gelöscht wurde, wurden alle entsprechenden Bezugnahmen auf die Anlage- und Betriebsrichtlinien in den Treuhandurkunden entfernt (einschließlich Ziffer 8.4 (Anlage- und Betriebsrichtlinien)). Die in den Anlage- und Betriebsrichtlinien enthaltenen Informationen waren bereits im Verkaufsprospekt, in Anhang A und in den Treuhandurkunden dargelegt. Die Anlage- und Betriebsrichtlinien waren einfache Zusammenfassungen von Informationen für den betrieblichen Einsatz. Daher wurden die folgenden Absätze aktualisiert: Ziffer 8.1 (Anteile an einem Teilfonds), Ziffer 8.6 (Ausgabepreis), Ziffer (iii) (Rücknahme von Anteilen), Ziffer und Ziffer (Neuklassifizierung von Anteilen), Ziffer 14.2 (Zur Zuweisung verfügbarer Betrag), Ziffer 15.1 (Anlageplan), Ziffer 22.2 (Vergütung des Treuhänders), Ziffer 22.5 (Vergütung der Anlageberater), Ziffer 22.6 (Vergütung der Verwaltungsstelle), Ziffer (Allgemeine Verwaltung und Vertrieb), Ziffer 29.4 (Beendigung durch die Verwaltungsgesellschaft). Ziffer 8.2 (Ausgabe von Anteilen) wurde aktualisiert, um die Formulierung in Bezug auf das Recht der Verwaltungsgesellschaft zur Klassifizierung von Anteilen klarer zu machen. Ziffer 8.3 (Bildung von Teilfonds) wurde aktualisiert, um die Formulierung in Bezug auf das Recht der Verwaltungsgesellschaft zur Bildung von Teilfonds klarer zu machen. Ziffer (Ausgabepreis) wurde aktualisiert, um klarzustellen, dass der Ausgabepreis der Preis pro Anteil ist, der von der Verwaltungsgesellschaft bestimmt wird, indem die sich ergebende Summe auf den nächsten vollen Cent oder den nächsten Gegenwert in der jeweiligen Währung der jeweiligen Anteilklasse gerundet wird. Ziffer 8.7 (Auflegung von Anteilen) wurde aktualisiert, um zu regeln, dass die Auflegung neuer Anteile eines Teilfonds vorab der Central Bank of Ireland gemeldet werden muss. Ziffer 9.1 (Register der Anteilinhaber) wurde geändert, um zu regeln, dass Anteile in immaterieller Form begeben werden und dass das Eigentum der Anteilinhaber an Anteilklassen durch eine Eintragung in das Register belegt wird. Es werden keine Zertifikate in Bezug auf die Anteile ausgegeben. Ziffer (Übertragung von Anteilen) wurde aktualisiert, um zu regeln, dass die Verwaltungsgesellschaft nicht mehr als vier Personen für jeden Anteil eintragen und keine Anteile an Personen unter 18 Jahren oder ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwaltungsrats an US-Personen (wie im Verkaufsprospekt definiert) übertragen darf. 4

5 Ziffer 10 (Anteilzertifikate) wurde vollständig entfernt. Daher wurden in allen Absätzen der Treuhandurkunden sämtliche Bezugnahmen auf Zertifikate, beispielsweise bezüglich der Form von Zertifikaten, Denominierungen von Zertifikaten, der Erstellung und Unterzeichnung von Zertfikaten, der Ausgabe von Zertifikaten, der Ersetzung von Zertifikaten, des Umtauschs von Zertifikaten, Zertifizierungsgebühren, der Beglaubigung von Zertifikaten, der Stornierung von Zertifikaten und der Ausgabe von Zertifikaten, aus den Treuhandurkunden entfernt. Ziffer (Neuklassifizierung von Anteilen) wurde aktualisiert, um Bezugnahmen auf sowohl C - als auch I -Anteile einzubinden. Ziffer 12.4 (Mitteilungen) wurde aktualisiert, um die Bezugnahme auf die Irish Stock Exchange zu löschen. Ziffer 13.5 (Ausschüttungen für Bruttoertragsanteile) wurde eingefügt und regelt, dass die Verwaltungsgesellschaft Bruttoertragsanteile begeben kann, mit denen das Recht verbunden ist, Ausschüttungen aller der jeweiligen Anteilklasse zurechenbaren Bruttoerträge zu erhalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann Dividenden aus dem Bruttoertrag ausschütten, während alle oder ein Teil der Gebühren und Aufwendungen dieser Bruttoertragsanteile, die von der jeweiligen Anteilklasse zu zahlen und dieser zurechenbar sind, zusammen mit allen allgemeinen Aufwendungen einschließlich der Verwaltungsgebühr aus dem Kapital gezahlt werden, was zu einer Erhöhung der ausschüttbaren Erträge zur Zahlung von Dividenden durch diese Anteilklassen führt. Die allgemeinen Aufwendungen sind alle unter den im Verkaufsprospekt in Abschnitt 9.3 (Gebühren und Aufwendungen der Series) unter der Überschrift (Sonstige Aufwendungen) dargelegten diversen Aufwendungen abgedeckt. Solche Dividenden sind in der von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten Häufigkeit zu den von dieser bestimmten Daten zahlbar. Derzeit verfügen diese Fondsserien nicht über Klassen mit Bruttoertragsanteilen. Nach Einbindung in die Treuhandurkunden können diese Fondsserien diese neuen Anteilklassen in der Zukunft auflegen. Diese Anteilklassen werden in der Lage sein, Dividenden auszuschütten oder Gebühren und Aufwendungen aus dem Kapital dieser Anteilklassen zu begleichen. Ziffer 16.3 und Ziffer 17.4 wurden geändert, um den aktuellen Prozess klarzustellen, nach dem der Treuhänder und/oder die Verwaltungsgesellschaft unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Entschädigung aufgrund einer Wertminderung des eingelegten Vermögens (gemäß Definition in den Treuhandurkunden), die auf Transaktionen zum Zweck einer effizienten Portfolioverwaltung bzw. Leihgeschäfte zurückzuführen ist, haben, sofern diese Entschädigung in gutem Glauben und aus angemessenem Grund gewährt wird und gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist. Ziffer 16.7: Die Anlagebeschränkung in Höhe von 10 % in Bezug auf die Anlage der Teilfonds in anderen Organismen für gemeinsame Anlagen wurde gelöscht. Ziffer 22.1 (Verwaltungsgebühr) wurde aktualisiert, um klarzustellen, dass die Verwaltungsgebühr nach schriftlicher Ankündigung gegenüber den Anteilinhabern mit einer Frist von mindestens 1 Monat oder einer bei Bedarf längeren Frist auf bis zu 2,5 % pro Jahr des Nettoinventarwerts eines Teilfonds erhöht werden kann. Diese maximale jährliche Gebühr in Höhe von 2,5 % darf ohne (a) die vorherige Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, (b) die durch ordentlichen Beschluss erteilte vorherige Genehmigung der Anteilinhaber des betreffenden Fonds und (c) eine schriftliche Mitteilung an die Anteilinhaber mit einer Frist von mindestens einem Monat (oder bei Bedarf einer längeren Frist) nach Verabschiedung des ordentlichen Beschlusses der Anteilinhaber des betreffenden Fonds nicht erhöht werden und in Kraft treten. Die Obergrenze für die Verwaltungsgebühr ändert sich derzeit nicht. 5

6 Sämtliche Bezugnahmen in den Treuhandurkunden auf die jeweilige Basiswährung wurden zu die Basiswährung des jeweiligen Teilfonds geändert. Im zweiten Anhang (Wertbestimmung) wird Ziffer 3.8 klargestellt, um zu regeln, dass die Verwaltungsgesellschaft mit der Zustimmung des Treuhänders den Wert einer Anlage oder eines sonstigen Vermögenswertes anpassen oder eine sonstige Bewertungsmethode zulassen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass die Bewertungsmethode aufgrund eines außergewöhnlichen Marktereignisses oder aufgrund von sonstigen Umständen nicht angewendet werden kann oder auf sonstige Weise dazu führen würde, dass der Wert einer Beteiligung vom beizulegenden Zeitwert abweichen würde, wenn der Markt, auf dem sie investiert, zum Zeitpunkt der Bewertung geschlossen ist und die letzten verfügbaren Marktpreise den beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen des jeweiligen Teilfonds eventuell nicht korrekt widerspiegeln. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, dass der Wert ihrer Anlagen unter Bezugnahme auf den Geldkurs oder den Briefkurs berechnet werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, dass der Nettoinventarwert eines Teilfonds angepasst wird, um einen Verwässerungseffekt auf den Wert des Portfolios zu verhindern oder zu reduzieren. Die Verwaltungsgesellschaft kann auch entscheiden, dass die Anlagen auf der Grundlage des Schlusskurses, des letzten Geldkurses, des Schlussmittelkurses oder des letzten Mittelkurses bewertet werden, und sie muss eine der vorgenannten Methoden für alle Anlagen des Teilfonds gleichmäßig anwenden. Der dritte Anhang (Anerkannte Märkte) wurde vollständig entfernt, und sämtliche Bezugnahmen auf den dritten Anhang wurden gestrichen. Es wurden allgemeine Änderungen im Interesse der allgemeinen Kohärenz und zur Berücksichtigung rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aktualisierungen vorgenommen. II. Zusätzliche Aktualisierungen der Treuhandurkunden für bestimmte Series (wie angegeben) Für Invesco Funds Series, Invesco Funds Series 1, Invesco Funds Series 3, Invesco Funds Series 4, Invesco Funds Series 5 und Invesco Funds Series 6 # : Einbeziehung von Anteilklassen mit fester Ausschüttung: Ziffer 1.1 (Definitionen und Auslegung) wurde geändert, um eine Definition des Begriffs Anteile mit festen Ausschüttungen einzubeziehen; es wurden die neuen Ziffern 13.1 (Klassifizierung von Ertragsanteilen) bzw (Ausschüttungen für Anteile mit festen Ausschüttungen) hinzugefügt und in den Ziffern 13.2 (Ausschüttungen für Anteile mit fester Ausschüttung) und 13.3 (Änderung der Ausschüttungstermine für ausschüttende Anteile) wird auf ausschüttende Anteile Bezug genommen. Derzeit haben diese Fondsserien keine Anteilklassen mit fester Ausschüttung. Nach Einbindung der Treuhandurkunden können diese Fondsserien diese neuen Anteilklassen in der Zukunft auflegen. Diese Anteilklassen werden in der Lage sein, Dividenden auszuschütten oder Gebühren und Aufwendungen aus dem Kapital dieser Anteilklassen zu begleichen. Für Invesco Funds Series, Invesco Funds Series 1, Invesco Funds Series 3, Invesco Funds Series 4 und Invesco Funds Series 5 wurde Ziffer 14.7 (Fehler in den Schätzungen) aktualisiert, um klarzustellen, dass weder die Verwaltungsgesellschaft noch der Treuhänder für Fehler in den Schätzungen bei der Berechnung des gemäß Ziffer 13 und Ziffer 14 zur Zuweisung verfügbaren Betrags haften. Die Definition des Begriffs Anteilklasse C in Ziffer 1.1 (Definitionen) wurde im Interesse der Konformität mit Invesco Funds Series 2 ebenfalls geändert. # Die Invesco Funds Series 6 und ihr Teilfonds sowie der Invesco Global Select Equity Fund sind von der Securities and Futures Commission in Hongkong (die SFC ) nicht zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 6

7 Invesco Funds Series und Invesco Funds Series 6 # wurden geändert: Ziffer 1.1 (Definitionen und Auslegung) wurde geändert, um Definitionen für die Begriffe B-Anteil und Differenzkontrakt einzubeziehen. Es wurde eine Reihe von Absätzen in Ziffer 24 (Haftung und Verpflichtungen des Treuhänders) (dies ist nun Ziffer 23) gelöscht. Ziffer (Generelle Entschädigung) wurde aktualisiert, um die Angabe zu entfernen, die zuvor regelte, dass, sofern eine Partei von der Haftung von Verlusten in Bezug auf einen Teilfonds freigestellt war, dieser Verlust aus dem Vermögen des Teilfonds beglichen würde. Für Invesco Funds Series 6 # wurden Ziffer (Ausschüttungen für Anteile mit fester Ausschüttung); Ziffer 25.1 (Verwahrung von Anlagen) und Ziffer 30.2 (Art der Auflösung) ebenfalls im Interesse der allgemeinen Kohärenz mit den übrigen Treuhandurkunden aktualisiert. Für Invesco Funds Series wurde in Ziffer 1.1 (Definitionen und Auslegung) die Definition des Begriffs Stichtag aktualisiert, um eine Bezugnahme auf B -Anteile einzubeziehen. Die Definition des Begriffs Registerstelle wurde im Interesse der Konformität mit den übrigen Treuhandurkunden ebenfalls aktualisiert. Ziffer 9.1 (Register der Anteilinhaber) wurde aktualisiert, um die Bezugnahme auf eine Ausführungsanzeige zu löschen. Ziffer (Rücknahme von Anteilen) wurde aktualisiert, um die Bezugnahme auf 14 Tage zu löschen, damit die Bestimmung mit den übrigen Treuhandurkunden konform ist. Ziffer (ii) (Rücknahme von Anteilen) wurde aktualisiert, um auf die CDSC Bezug zu nehmen. Ziffer (Berechtigung der Verwaltungsgesellschaft) wurde geändert, um mehr Flexibilität in Bezug auf die eingeschränkte Bearbeitung von Rücknahmeanträgen zu bieten, auch im Interesse der Konformität mit den übrigen Treuhandurkunden. Es wurde eine neue Ziffer 22.9 (Übertragung von Gebühren und Kosten) eingefügt. Ziffer (Verpflichtungen) wurde zur Klarstellung der Verpflichtungen des Treuhänders aktualisiert. Ziffer 24.2 (Verkäufe oder Geschäfte als Eigenhändler) wurde aktualisiert. Die Ziffern 25.1 (Verwahrung von Anlagen), 25.2 (Anerkennung von Aussagen bzw. Mitteilungen der Verwaltungsgesellschaft) und 30.2 (Art der Auflösung) wurden im Interesse der Konformität mit den übrigen Treuhandurkunden ebenfalls aktualisiert. Ziffer 24.2 (Verkäufe oder Geschäfte als Eigenhändler) für Invesco Funds Series 1, Invesco Funds Series 2, Invesco Funds Series 3, Invesco Funds Series 4, Invesco Funds Series 5 und Invesco Funds Series 6 # und Ziffer (Handel mit Anteilen) für Invesco Funds Series wurden aktualisiert, um die Bezugnahme darauf zu löschen, dass mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Transaktionen in einem Geschäftsjahr nicht mehr als 50 % des Wertes eines designierten Portfolios ausmachen dürfen. Für Invesco Funds Series wurde Ziffer 2.1 (Der Trust) zu Trust in Form eines Umbrella-Fonds geändert, und die Formulierung Die ersten Teilfonds, die errichtet werden sollen, sind der Invesco American Equity Core Fund, der Invesco Asian Equity Core Fund, der Invesco European Equity Core Fund, der Invesco International Equity Core Fund, der Invesco Japanese Equity Core Fund und der Invesco UK Equity Fund wurde gelöscht. Die Definition des Begriffs A -Anteil in Ziffer 1.1 (Definitionen) wurde geändert. Für Invesco Funds Series 1 wurde Ziffer 2.1 (Der Trust) zu Trust in Form eines Umbrella-Fonds geändert, und die Formulierung Die ersten Teilfonds, die errichtet werden sollen, sind der INVESCO GT Asean Fund, der INVESCO GT Asia Fund und der INVESCO GT Hong Kong Fund wurde gelöscht. # Die Invesco Funds Series 6 und ihr Teilfonds sowie der Invesco Global Select Equity Fund sind von der Securities and Futures Commission in Hongkong (die SFC ) nicht zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 7

8 Für Invesco Funds Series 2 wurde Ziffer 2.1 (Der Trust) zu Trust in Form eines Umbrella-Fonds geändert, und die Formulierung Der erste Teilfonds, der errichtet werden soll, ist der INVESCO GT Bond Fund wurde gelöscht. An Ziffer 13.4 (Ausschüttungen für Anteile mit festen Ausschüttungen) wurden allgemeine Aktualisierungen vorgenommen (d. h. Löschen der Bezugnahme auf Anlage- und Betriebsrichtlinien und klarere Formulierungen). Ziffer (Ausschüttungen für Anteile mit festen Ausschüttungen) wurde aktualisiert, um allgemeine Aufwendungen einzubeziehen. Diese Änderung erweitert die Art von Aufwendungen, die vom Kapital der Anteile mit festen Ausschüttungen abgezogen werden, wo zuvor nur auf die Verwaltungsgebühr Bezug genommen wurde. Die allgemeinen Aufwendungen sind alle unter den im Verkaufsprospekt in Abschnitt 9.3 (Gebühren und Aufwendungen der Series) unter der Überschrift (Sonstige Aufwendungen) dargelegten diversen Aufwendungen abgedeckt. Für Invesco Funds Series 3 wurde Ziffer 2.1 zu Trust in Form eines Umbrella-Fonds geändert, und die Formulierung Der erste Teilfonds, der errichtet werden soll, ist der INVESCO GT Telecommunications Fund wurde gelöscht. Für Invesco Funds Series 4 wurde Ziffer 2.1 zu Trust in Form eines Umbrella-Fonds geändert, und die Formulierung Der erste Teilfonds, der errichtet werden soll, ist der INVESCO GT Asian Small Companies Fund wurde gelöscht. Für Invesco Funds Series 5 wurde Ziffer 2.1 zu Trust in Form eines Umbrella-Fonds geändert, und die Formulierung Der erste Teilfonds, der errichtet werden soll, ist der INVESCO GT Developing Markets Fund wurde gelöscht. Für Invesco Funds Series, Invesco Funds Series 1 und Invesco Funds Series 3 wurde Ziffer (Neuklassifizierung von Anteilen) aktualisiert, um vorzusehen, dass die Verwaltungsgesellschaft die C - oder I -Anteile eines Anteilinhabers in A -Anteile oder umgekehrt umklassifizieren kann. Ziffer 27.2 (Absetzung des Treuhänders) wurde geändert, um die Formulierung von der Authority zugelassen zu entfernen und Konformität mit den übrigen Treuhandurkunden zu erzielen. Für Invesco Funds Series 2, Invesco Funds Series 4 und Invesco Funds Series 5 wurde Ziffer (Neuklassifizierung von Anteilen) aktualisiert, um vorzusehen, dass die Verwaltungsgesellschaft die C - oder I -Anteile eines Anteilinhabers in A -Anteile oder die I -Anteile eines Anteilinhabers in C -Anteile umklassifizieren kann. III. Aktualisierung der Treuhandurkunden und Auswirkung auf den Verkaufsprospekt Im Anschluss an die Aktualisierung der Treuhandurkunden aller Series werden im Einklang mit den geänderten Treuhandurkunden die folgenden Änderungen am Verkaufsprospekt vorgenommen: - Alle Bezugnahmen auf die Anlage- und Betriebsrichtlinien im Verkaufsprospekt werden entfernt, da die darin enthaltenen Informationen bereits im Verkaufsprospekt und in den Treuhandurkunden behandelt werden. Daher werden alle Bezugnahmen auf die Anlage- und Betriebsrichtlinien aus dem Verkaufsprospekt und aus den Treuhandurkunden entfernt. - In Abschnitt (Anteilklassen mit fester Ausschüttung) wird dargestellt, dass sofern dies im Interesse der Anteilinhaber ist, insbesondere wenn die Generierung von Erträgen einen höheren Stellenwert hat als der Kapitalzuwachs bzw. als gleichwertig angesehen wird, die an die Verwaltungsgesellschaft (unabhängig von ihrer Funktion für die Zwecke dieses Verkaufsprospekts) zu zahlenden Gebühren und Aufwendungen, die auf die Anteilklassen mit Festausschüttung entfallen, zusammen mit diversen in Abschnitt 9.3 (Gebühren und Aufwendungen der Series) unter der Überschrift (Sonstige Aufwendungen) dargelegten Aufwendungen insgesamt oder teilweise statt aus dem 8

9 Ertrag aus dem Kapital dieser Anteile gezahlt werden können, sofern dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass ausreichende Erträge zur Zahlung der festen Ausschüttungen vorhanden sind. Dadurch können mehr Arten von Aufwendungen vom Kapital abgezogen werden, und es fördert außerdem die Konformität mit anderen Invesco-Fonds (d. h. Invesco Funds, SICAV). - Ein neuer Abschnitt (Bruttoertragsanteile) wird hinzugefügt, um die neuen Klassen mit Bruttoertragsanteilen zu berücksichtigen. - In Abschnitt (Zwangsrücknahmen) wird ein neuer Absatz hinzugefügt, in dem dargelegt wird, dass die Verwaltungsgesellschaft in ihrem freien Ermessen Anteile einer Anteilklasse zwangsweise zurücknehmen kann, wenn ihr dies aufgrund von ungünstigen politischen, wirtschaftlichen, finanzpolitischen oder aufsichtsrechtlichen Änderungen angemessen erscheint oder wenn sie in ihrem freien Ermessen entscheidet, dass die mit diesen Anteilen verbundenen laufenden Kosten derartig sind, dass es im Interesse der Anteilinhaber liegt, diese Zwangsrücknahme vorzunehmen. Ein zusätzlicher Absatz wird zu Abschnitt hinzugefügt, um Folgendes klarzustellen: Im Fall einer Zwangsrücknahme wird diese Zwangsrücknahme gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig sein, und die Verwaltungsgesellschaft wird nach Treu und Glauben und aus angemessenen Gründen handeln. - Es wird in Abschnitt (Übertragungen) dargelegt, dass die Verwaltungsgesellschaft nicht mehr als vier Personen für jeden Anteil eintragen oder Anteile an Personen unter 18 Jahren oder ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwaltungsrats an US-Personen übertragen darf. - In Abschnitt (Verwaltungsgebühr) werden die derzeitigen Ausführungen wie folgt geändert: Die Verwaltungsgebühr kann nach schriftlicher Mitteilung an die Anteilinhaber mit einer Frist von mindestens 1 Monat oder bei Bedarf mit einer längeren Frist bis zu einer Höhe von 2,5 % des Nettoinventarwerts des Fonds gegebenenfalls zuzüglich MwSt. angehoben werden. Die maximale jährliche Gebühr in Höhe von 2,5 % darf ohne (a) die vorherige Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, (b) die durch ordentlichen Beschluss erteilte vorherige Genehmigung der Anteilinhaber des betreffenden Fonds und (c) eine schriftliche Mitteilung an die Anteilinhaber mit einer Frist von mindestens einem Monat (oder bei Bedarf einer längeren Frist) nach Verabschiedung des ordentlichen Beschlusses der Anteilinhaber des betreffenden Fonds nicht erhöht werden und in Kraft treten. 9

10 Weitere Informationen Die Treuhandurkunden und der Verkaufsprospekt sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Sie können außerdem über die Website der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden: *. Für Anleger außerhalb von Hongkong sind die Treuhandurkunden und der Verkaufsprospekt kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich oder sie können in elektronischem Format von Ihrer örtlichen Invesco-Geschäftsstelle oder vom Investor Services Team, IFDS, Dublin, das unter der erreichbar ist, angefordert werden. Wenn Sie Fragen zu den oben aufgeführten Angaben haben oder Informationen über die in Ihrem Land für den Vertrieb zugelassenen Fonds der Invesco-Palette oder Series wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Invesco-Geschäftsstelle, deren Adresse auf der Rückseite aufgeführt ist. Anteilinhaber in Hongkong können sich mit der Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz der Series in Hongkong, Invesco Asset Management Asia Limited, unter der Nummer (+852) in Verbindung setzen. Für Schweizer Anteilinhaber sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Treuhandurkunden sowie die Jahres- und Zwischenberichte der Series kostenlos bei der Schweizer Vertretung erhältlich. Invesco Asset Management (Switzerland) Ltd., Stockerstrasse 14, 8002 Zürich, ist die Schweizer Vertretung, und BNP Paribas Securities Services, Paris, Succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich, die Schweizer Zahlstelle. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dieses Schreiben zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft * Diese Website wurde nicht von der SFC überprüft und kann Informationen über Fonds enthalten, die von der SFC nicht zugelassen wurden. 10

11 Allgemeine Informationen: Der Wert der Anlagen und der durch sie erzielte Ertrag kann (zum Teil aufgrund von Wechselkursbewegungen) schwanken, und Anleger erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht vollständig zurück. Wichtige Informationen für britische Anteilinhaber Dieses Schreiben wurde für die Zwecke des United Kingdom Financial Services and Markets Act, 2000 ( FSMA ) von Invesco Global Investment Series Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen wurde und reguliert wird, für Invesco Global Asset Management Limited, die weltweite Vertriebsstelle der Series, herausgegeben. Für die Zwecke der Gesetze des Vereinigten Königreichs handelt es sich bei der Series um einen anerkannten Organismus gemäß Section 264 des FSMA. Keine bzw. nur ein unwesentlicher Teil der vom Regulierungssystem im Vereinigten Königreich vorgesehenen Vorschriften zum Schutz von Privatanlegern finden auf Offshore-Fonds der Series Anwendung. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des im Vereinigten Königreich geltenden Financial Services Compensation Scheme und die im Vereinigten Königreich geltenden Stornierungsrechte finden keine Anwendung. Kontaktinformationen Im Falle sonstiger Fragen können Sie uns wie folgt telefonisch erreichen: Invesco Asset Management Deutschland GmbH unter (+49) , Invesco Asset Management Österreich GmbH unter (+43) , Invesco Global Asset Management Limited unter (+353) , Invesco Asset Management Asia Limited unter (+852) , Invesco Asset Management S.A. Sucursal en España unter (+34) , Invesco International Limited Jersey unter , Invesco Asset Management S.A., belgische Niederlassung, unter (+32) , Invesco Asset Management S.A. unter (+33) , Invesco Asset Management S.A. Sede Secondaria, Invesco Asset Management (Schweiz) AG unter (+41) , Invesco Asset Management SA, niederländische Niederlassung, unter (+31) , Invesco Asset Management S.A (France), schwedische Zweigstelle, unter (+46) oder Invesco Global Investment Series Limited unter +44 (0) Note: This letter has been automatically generated in English. A copy of this letter is available in the following languages: Chinese, Dutch, French, German, Greek, Italian, Spanish, Finnish and Norwegian. To request a copy, please contact the Investor Services Team, IFDS, Dublin on (+353) or your local Invesco office. 11

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