Invesco Global Asset Management Limited

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1 Invesco Global Asset Management Limited George s Quay House, 43 Townsend Street Dublin 2 Irland Tel.: Die Fondsänderungen in Bezug auf die Aktualisierung der Treuhandurkunden und Änderungen/Aktualisierungen des Verkaufsprospekts, von Anhang A und der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong) der Invesco Funds Series, Invesco Funds Series 1, Invesco Funds Series 2, Invesco Funds Series 3, Invesco Funds Series 4, Invesco Funds Series 5 oder Invesco Funds Series 6 # (jeweils ein Series und zusammen die Series ) beziehen sich überwiegend auf Folgendes: - Aktualisierung des Anlageziels und der Anlagestrategie des Invesco Asian Equity Fund; - Bestellung der Invesco Asset Management Singapore Ltd zum diskretionären Berater für den Invesco ASEAN Equity Fund; - Bestellung von Invesco Advisers, Inc zum Unteranlageberater für den Invesco Continental European Small Cap Equity Fund; - Änderung der Benchmark für die Messung des Gesamtrisikos des Invesco Global Select Equity Fund # und des Invesco Global Small Cap Equity Fund; - Klarstellung von Swing Pricing und Fair-Value-Prozessen; - Einbeziehung der zwangsweisen Umwandlung von B - Anteilen in A -Anteile; - Klarstellung der Schließung eines Teilfonds oder einer Anteilklasse für weitere Zuflüsse; - Verkürzung des monatlichen Ausschüttungszyklus; - Klarstellung der Definition des Handelsschlusstermins; - Möglichkeit des Einsatzes von Derivaten zu Anlagezwecken (für bestimmte nicht von der SFC zugelassene Teilfonds); - Änderung der Verfügbarkeit von C -Anteilen; - Klarstellung in Bezug auf die zwangsweise Rücknahme; und - Klarstellung in Bezug auf die Politik zur Anwendung von Sicherheitsabschlägen und erhaltene Sicherheiten. Invesco Global Asset Management Limited, die Verwaltungsgesellschaft der Series (die Verwaltungsgesellschaft ), ist für die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben verantwortlich. Die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben entsprechen zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft (der Verwaltungsrat ) (die mit angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, um zu gewährleisten, dass # Die Invesco Funds Series 6 und ihr Fonds sowie der Invesco Global Select Equity Fund sind von der Securities and Futures Commission in Hongkong (die SFC ) nicht zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung.Vertrieb zur Verfügung. DUB_FP_S_DE Invesco Global Asset Management Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt Verwaltungsratsmitglieder: Oliver Carroll, Cormac O Sullivan, Brian Collins, Carsten Majer (Deutscher), Leslie Schmidt (US- Amerikanerin), Douglas Sharp (Kanadier) und Marie-Helene Boulanger (Französin) Eingetragen in Irland unter der Nr Ust-ID-Nr.: IE V

2 dies der Fall ist) den Tatsachen und lassen nichts aus, was sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnte. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die entsprechende Verantwortung. Sie erhalten dieses Schreiben in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber ( Anteilinhaber ) der jeweiligen nachstehend aufgeführten Teilfonds der Series (jeweils ein Fonds und zusammen die Fonds ). Es ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Beachtung. Falls Sie sich hinsichtlich der zu unternehmenden Schritte nicht im Klaren sind, sollten Sie sich unverzüglich an Ihren Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt oder sonstigen Fachberater wenden. Falls Sie Ihren Anteilbestand an einem Fonds der Series verkauft oder anderweitig übertragen haben, schicken Sie dieses Schreiben bitte an den Wertpapiermakler, Bankfachmann oder sonstigen Intermediär, über den der Verkauf bzw. die Übertragung abgewickelt wurde, damit dieser es an den Käufer bzw. Übertragungsempfänger weiterleitet. Wenn die nachfolgend aufgeführten Änderungen nicht Ihren Anlageanforderungen entsprechen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Anteile an einem Fonds der Series ( Anteile ) jederzeit bis zum (weiter unten definierten) Datum des Inkrafttretens zurücknehmen lassen können, ohne dass hierfür Rücknahmegebühren anfallen. Rücknahmen werden gemäß den Bedingungen im Verkaufsprospekt der Series durchgeführt. Invesco Funds Series Invesco Global Select Equity Fund # Invesco Continental European Equity Fund Invesco Japanese Equity Core Fund Invesco Asian Equity Fund Invesco UK Equity Fund Invesco Global Real Estate Securities Fund Invesco Funds Series 1 Invesco Japanese Equity Fund Invesco ASEAN Equity Fund Invesco Pacific Equity Fund Invesco Funds Series 2 Invesco Bond Fund Invesco Emerging Markets Bond Fund Invesco Global High Income Fund Invesco Gilt Fund Invesco Funds Series 3 Invesco Global Health Care Fund Invesco Global Technology Fund Invesco Funds Series 4 Invesco Global Small Cap Equity Fund Invesco Continental European Small Cap Equity Fund Invesco Funds Series 5 Invesco Korean Equity Fund Invesco PRC Equity Fund Invesco Emerging Markets Equity Fund Invesco Funds Series 6 # Invesco Sterling Bond Fund # Die Invesco Funds Series 6 und ihr Fonds sowie der Invesco Global Select Equity Fund sind von der Securities and Futures Commission in Hongkong (die SFC ) nicht zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht zum öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 2

3 27. Juni 2014 Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, Wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber des bzw. der jeweiligen Fonds der Series in Bezug auf die Änderungen/Aktualisierungen des Verkaufsprospekts der Series und von Anhang A (zusammen der Verkaufsprospekt ) sowie der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong), die nachstehend zusammengefasst sind. Sofern dieses Schreiben keine abweichenden Angaben enthält, treten die Klarstellung der Schließung eines Fonds oder einer Anteilklasse für weitere Zuflüsse, die Klarstellung der Definition des Handelsschlusstermins, die Klarstellung der Fair-Value- und Swing-Pricing-Prozesse, die zwangsweise Umwandlung von B -Anteilen in A - Anteile, die Klarstellung in Bezug auf die zwangsweise Rücknahme, die Möglichkeit der Verwendung von Derivaten zu Anlagezwecken (für bestimmte nicht von der SFC zugelassene Fonds), die Änderung der Verfügbarkeit von C -Anteilen sowie sonstige diverse allgemeine Änderungen des Verkaufsprospekts am 28. Juli 2014 (dem Datum des Inkrafttretens ) oder an einem späteren eventuell vom Verwaltungsrat in seinem freien Ermessen bestimmten Datum in Kraft, wobei dieses andere Datum den Anteilinhabern gegebenenfalls vorab mitgeteilt wird. Eine Aktualisierung des Verkaufsprospekts und der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong) in Bezug auf Aktualisierungen der Politik zur Anwendung von Risikoabschlägen und erhaltenen Sicherheiten ist bereits seit August 2013 in Kraft, als die ESMA-Richtlinien (wie nachstehend in Abschnitt II.7 definiert) von der Verwaltungsgesellschaft umgesetzt wurden. Der Verkaufsprospekt wird aktualisiert, um die folgenden Aktualisierungen zu berücksichtigen: 1. Klarstellung der Definition des Handelsschlusstermins Die Definition des Handelsschlusstermins wird geändert, um klarzustellen, dass der Verwaltungsrat unter außergewöhnlichen Umständen in seinem freien Ermessen den Handelsschlusstermin aufschieben kann (zum Beispiel wenn Anleger ihre Orders vor dem Handelsschlusstermin aufgeben, wenn diese Orders jedoch zum Beispiel aufgrund eines Zusammenbruchs der Kommunikationsmittel erst nach dem Handelsschlusstermin bei der Register- und Transferstelle eingehen). 2. Klarstellung der Schließung eines Fonds oder einer Anteilklasse für weitere Zuflüsse Abschnitt wird geändert, um klarzustellen, dass ein Fonds oder eine Anteilklasse vollständig (d. h. für bestehende und neue Anleger) oder teilweise (z. B. für neue und/oder bestehende Anteilinhaber, deren neue Zeichnungen einen bestimmten Geldbetrag überschreiten) für neue Zeichnungen oder Umwandlungen in diese Anteilklasse geschlossen werden kann. Es wird ein neuer Absatz hinzugefügt, um das neue Verfahren darzulegen, demzufolge bei jeder Schließung für neue Zeichnungen oder Umwandlungen die Website # geändert wird, um der Statusänderung des jeweiligen Fonds bzw. der jeweiligen Anteilklasse Rechnung zu tragen. Anteilinhaber und potenzielle Anleger sollten den aktuellen Status der jeweiligen Fonds und Anteilklasse (d. h. ob diese zur Zeichnung zur Verfügung stehen) mit der weltweiten Vertriebsgesellschaft oder der Register- # Diese Website wurde nicht von der SFC überprüft und kann Informationen über Fonds enthalten, die von der SFC nicht zugelassen wurden. 3

4 und Transferstelle klären oder die Website dazu einsehen. Nach einer Schließung wird ein Fonds oder eine Anteilklasse erst wieder geöffnet, wenn die Umstände, die die Schließung erforderlich gemacht haben, nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft nicht mehr vorliegen. 3. Nur für die Inhaber von B -Anteilen Umwandlung von B -Anteilen in A -Anteile A -Anteile stehen allen Anteilinhabern zur Verfügung, während B -Anteile für Kunden von Vertriebsstellen oder Vermittlern zur Verfügung stehen, die speziell zum Vertrieb von Anteilen (insbesondere von B -Anteilen) der jeweiligen Fonds der Series bestellt wurden. Allgemein unterliegen A -Anteile einem Ausgabeaufschlag, während dies bei B -Anteilen nicht der Fall ist, diese unterliegen jedoch einer jährlichen Vertriebsgebühr von höchstens 1 % und einer bedingt aufgeschobenen Verkaufsgebühr (Contingent Deferred Sales Charge, CDSC ), wenn diese B -Anteile innerhalb von 4 Jahren ab der Zeichnung zurückgenommen werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt. Für Anteilinhaber, die sich für eine Anlage in B -Anteile der jeweiligen Fonds entschieden haben, gelten die nachstehenden Umwandlungsverfahren. In Abschnitt 4.1 (Anteilarten) wird ein neuer Absatz hinzugefügt, aus dem hervorgeht, dass diese Beteiligungen ab dem 4. Jahrestag des ursprünglichen Zeichnungsdatums der bestehenden Anteilinhaber von B -Anteilen automatisch kostenlos in die entsprechenden A -Anteile innerhalb desselben Fonds umgewandelt werden müssen. Diese Umwandlung kann für Anteilinhaber in bestimmten Ländern zu einer Besteuerung führen. Bitte ziehen Sie in Bezug auf Ihre Situation Ihre eigenen Steuerberater zu Rate. Wir sind der Ansicht, dass es im Interesse der bestehenden Anteilinhaber mit einer Anlage in B -Anteile liegt, diese nach dem 4. Jahrestag in die entsprechende Anteilklasse A desselben Fonds umzuwandeln. Da bei den B -Anteilen nach dem 4. Jahrestag des ursprünglichen Zeichnungsdatums keine CDSC mehr anfällt, unterliegen sie weiterhin der jährlichen Vertriebsgebühr, während die A -Anteile dieser jährlichen Vertriebsgebühr nicht unterliegen, und es liegt daher im Interesse der bestehenden Anteilinhaber, diese zu diesem Zeitpunkt in die entsprechenden A -Anteile umzuwandeln. Anteilinhaber investieren ursprünglich in B -Anteile statt in A - Anteile, weil manche Anteilinhaber lieber vorab einen Ausgabeaufschlag zahlen (d. h. für A -Anteile), während andere Anteilinhaber lieber eine laufende Gebühr über einen bestimmten Zeitraum zahlen (d. h. die jährliche Vertriebsgebühr), oder im Falle der vorzeitigen Rücknahme (d. h. CDSC für B -Anteile, wenn diese innerhalb von 4 Jahren ab der ursprünglichen Zeichnung zurückgenommen werden). Zur Klarstellung: Neben dem Vorgenannten und einem Unterschied bei der maximalen Dienstleistergebühr weisen die B -Anteile im Vergleich zu den entsprechenden A -Anteilen, in die der Anteilinhaber umwandeln muss, keine anderen abweichenden Merkmale auf (die B -Anteile sind ausschüttende Anteile und daher erfolgt die Umwandlung in die entsprechenden ausschüttenden A -Anteile). Aufgrund der jährlichen Vertriebsgebühren, die für B -Anteile erhoben werden, sind die derzeitigen laufenden Kosten für die B -Anteile höher als bei den A -Anteilen. Wir sind daher der Ansicht, dass es im Interesse der Anteilinhaber liegt, ihre B - Anteile nach dem 4. Jahrestag des ursprünglichen Zeichnungsdatums, wenn keine CDSC mehr anfällt, in A - Anteile umzuwandeln. 4. Klarstellung in Bezug auf Swing Pricing Abschnitt 6.1 (Berechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) wird geändert, um die Offenlegung in Bezug auf den Swing-Pricing-Prozess zu verbessern. Zuvor erfolgten die Angaben zum Swing Pricing in Abschnitt 6.2 (Zeichnungs- und Rücknahmepreise). Es wird klargestellt, dass Swing Pricing eingesetzt wird, um die Verwässerungswirkung im Interesse der bestehenden Anteilinhaber zu reduzieren, wenn die Summe der Nettoanlegertransaktionen in Anteilen eines 4

5 Fonds an einem Bewertungstag eine vorab festgelegte Schwelle überschreitet. Diese Anpassung kann von Fonds zu Fonds unterschiedlich sein und darf nicht mehr als 2 % des ursprünglichen Nettoinventarwerts je Anteil betragen. 5. Klarstellung in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Abschnitt 6.1 (Berechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), Absatz (H) wird geändert, um klarzustellen, dass unter bestimmten Umständen wie z. B. wenn ein Markt, auf dem ein Fonds investiert, zum Zeitpunkt der Bewertung des jeweiligen Fonds geschlossen ist und die zuletzt verfügbaren Marktpreise den beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen des jeweiligen Fonds eventuell nicht korrekt widerspiegeln, die Bewertungsmethode nicht angewendet werden kann und eine Anpassung oder eine sonstige Bewertungsmethode verwendet werden sollte, um den Wert dieser Anlage oder des sonstigen Vermögenswerts besser widerzuspiegeln. Der Treuhänder hat der Politik zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert zugestimmt. Diese Änderungen haben keine Auswirkung auf die Series und ihre Anteilinhaber, da diese Angabe lediglich der Klarstellung der bestehenden Praxis dient. 6. Klarstellung in Bezug auf die zwangsweise Rücknahme Abschnitt (Zwangsrücknahmen) des Verkaufsprospekts wird geändert, um klarzustellen, dass die Verwaltungsgesellschaft unter bestimmten Umständen die Übertragung oder die zwangsweise Rücknahme verlangen kann. Es wird der unterstrichene Wortlaut hinzugefügt: Die Verwaltungsgesellschaft kann auch die Übertragung oder die Zwangsrücknahme von Anteilen unter Umständen verlangen, unter denen der Besitz dazu führen kann, dass der Fonds steuerpflichtig wird oder einen finanziellen Nachteil erleidet oder gezwungen wird, sich unter dem Investment Company Act der Vereinigten Staaten aus1940 in der derzeit gültigen Fassung registrieren zu lassen, oder wenn das Halten von Anteilen durch eine Person gegen die materiellen Bestimmungen des Verkaufsprospekts verstößt und der Series und/oder den Anteilinhabern einen finanziellen Nachteil verursacht (einschließlich unter anderem der für die Anteilklassen geltenden Beschränkungen gemäß Abschnitt 4.1. (Anteilarten)). 7. Klarstellung in Bezug auf die Politik zur Anwendung von Sicherheitsabschlägen und die erhaltenen Sicherheiten Zur Klarstellung und gemäß den ESMA-Richtlinien zu ETFs und anderen OGAW-Themen vom 18. Dezember 2012 (die ESMA-Richtlinien ) wird in Abschnitt 7.7 (Verwaltung von Sicherheiten für OTC-Derivate und effiziente Portfoliomanagementtechniken) der Absatz mit dem Titel Politik zur Anwendung von Risikoabschlägen geändert, um der bereits bestehenden internen Politik Rechnung zu tragen. Daher wird dargelegt, dass die Verwaltungsgesellschaft Barmittel und qualitativ hochwertige Staatsanleihen von OECD- Ländern als Sicherheiten verwendet, wobei je nach Laufzeit und Qualität der erhaltenen Sicherheiten Risikoabschläge zwischen 0 % und 15 % vorgenommen werden. 8. Änderung der Verfügbarkeit ausschließlich von C -Anteilen Ab dem Datum des Inkrafttretens wird Abschnitt 4.1 (Anteilarten) geändert, um die Verfügbarkeit von Anteilen der Klasse C klarzustellen. Die Beschreibung der Anteile der Klasse C wird geändert, um zu besagen, dass diese Anteile Distributoren (die über einen Vertrag mit der weltweiten Vertriebsgesellschaft oder mit einer Unter-Vertriebsgesellschaft von Invesco verfügen) und deren Kunden zur Verfügung stehen, zwischen denen eine getrennte Kostenvereinbarung geschlossen wurde, oder institutionellen Anlegern oder anderen Anlegern im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. 5

6 Inhaber von Anteilen der Klasse C, die zum Datum des Inkrafttretens derartige Anteile halten, jedoch die aktualisierten Bedingungen nicht länger erfüllen, dürfen die Anteile weiter halten und die Zeichnung weiterer Anteile der Klasse C beantragen. Invesco ist davon überzeugt, dass die derzeitige Verfügbarkeit für alle Anleger in Übereinstimmung mit den Marktpraktiken und im Hinblick auf die von uns angestrebten Anleger klarer definiert werden könnte. Diese Aktualisierung führt nicht zu einer wesentlichen Änderung für die Series oder einer wesentlichen Änderung oder Erhöhung ihres Gesamt-Risikoprofils bzw. zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Rechte oder Interessen der Anteilinhaber. 9. Verkürzung des Ausschüttungszyklus ausschließlich für monatliche Anteilklassen Ab den Ausschüttungen im Juli 2014 wird der monatliche Ausschüttungszyklus verkürzt; die Zahlungen erfolgen am 11. des auf das Ausschüttungsdatum folgenden Monats (statt bis zum 21. jedes Monats). Handelt es sich bei diesen Tagen nicht um Geschäftstage, so wird die Zahlung jeweils am nächstfolgenden Geschäftstag vorgenommen. 10. Möglichkeit des Einsatzes von Derivaten zu Anlagezwecken (für bestimmte, nicht von der SFC zugelassene Fonds) Um bestimmten (nicht von der SFC zugelassenen) Fonds die Verwendung von Derivaten zu Anlagezwecken zu gestatten, wird Abschnitt 7 (Anlagebeschränkungen) und insbesondere Abschnitt 7.2 dahingehend geändert, dass ein Fonds wie in Anhang A des Verkaufsprospekts beschrieben und vorbehaltlich der in der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds dargelegten Beschränkungen Derivate entweder nur zum effizienten Portfoliomanagement und zu Absicherungszwecken (d.h. Derivate werden nicht zu Anlagezwecken eingesetzt) oder auch zu Anlagezwecken (d.h. Abschluss von Derivaten zur Verfolgung der Anlageziele) abschließen kann. Der Einsatz von Derivaten kann umfangreich sein, entweder nur zum effizienten Portfoliomanagement und zu Absicherungszwecken oder zu Anlagezwecken. 11. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Small Cap Equity Fund (der Global Small Cap Equity Fund ) Änderung der Referenzbenchmark für die Berechnung des Gesamtrisikos Ab dem 31. Juli 2014 ändert sich die Referenzbenchmark zur Messung des Gesamtrisikos des Global Small Cap Equity Fund vom MSCI World Small Cap Index zum MSCI ACWI Small Cap Index. Der MSCI ACWI Small Cap Index ist angemessener, da er das Schwellenmarktengagement des Global Small Cap Equity Fund widerspiegelt. Diese Änderung der Referenzbenchmark ändert nichts daran, wie der Global Small Cap Equity Fund verwaltet wird, und sie führt zu keiner Änderung des Risikoprofils des Global Small Cap Equity Fund. 12. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Select Equity Fund (der Global Select Equity Fund ) 1 Änderung der Referenzbenchmark für die Berechnung des Gesamtrisikos Ab dem 31. Juli 2014 sich die Referenzbenchmark zur Messung des Gesamtrisikos des Global Select Equity Fund vom MSCI World Index zum MSCI AC World Index. Diese Benchmark ist angemessener, da sie das Schwellenmarktengagement des Global Select Equity Fund widerspiegelt. Diese Änderung der Referenzbenchmark ändert nichts daran, wie der Global Select Equity Fund verwaltet wird, und sie führt zu keiner Änderung des Risikoprofils des Global Select Equity Fund. 1 Dieser Fonds ist nicht von der SFC zugelassen und steht daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 6

7 13. Nur für Anteilinhaber des Invesco ASEAN Equity Fund (der ASEAN Equity Fund ) Bestellung eines neuen Anlageberaters Ab dem 31. August 2014 wird Invesco Asset Management Singapore Ltd ( Invesco Singapore ) zum Anlageberater des ASEAN Equity Fund bestellt (und löst damit Invesco Hong Kong Limited ab), und das Unternehmen übernimmt die volle diskretionäre Anlageverwaltung dieses Fonds. Der Wechsel stärkt den asiatischen Aktienbereich von Invesco sowie die Kompetenzen von Invesco bei der Anlage in den ASEAN- Märkten. Der ASEAN Equity Fund wird in Anbetracht der Anlagekompetenz des Unternehmens in der ASEAN- Region von der Bestellung von Invesco Singapore zum Anlageverwalter profitieren. Derzeit unterstützt Invesco Asset Management Singapore Ltd die Invesco Hong Kong Limited als Unteranlageberater ohne Ermessensspielraum. Diese Bestellung hat keine Auswirkungen auf das Anlageziel und die Anlagestrategien des ASEAN Equity Fund, das Portfolio oder die Verwaltung des ASEAN Equity Fund, und sie führt zu keiner Erhöhung der zu zahlenden Gebühren oder Kosten. 14. Nur für Anteilinhaber des Invesco Continental European Small Cap Equity Fund (der Continental European Small Cap Equity Fund ) Bestellung eines Unteranlageberaters Ab dem 31. August 2014 wird Invesco Asset Management Limited, der Anlageberater des Continental European Small Cap Equity Fund, von Invesco Advisers, Inc als diskretionärer Unteranlageberater unterstützt, um die Expertise dieses Unternehmens zu nutzen. Diese Bestellung eines Unteranlageberaters wirkt sich nicht auf das Anlageziel und die Anlagestrategien, das Portfolio, die Verwaltung des Continental European Small Cap Equity Fund oder sein Risikoprofil aus. 15. Nur für Anteilinhaber des Invesco Asian Equity Fund (der Asian Equity Fund ) Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie Ab dem 20. Oktober 2014 wird das Anlageziel und die Anlagestrategie des Asian Equity Fund geändert, um die Bezugnahme auf die kleineren Aktienmärkte Asiens zu entfernen. Da die asiatischen Märkte in den letzten 20 Jahren erheblich gewachsen sind, wobei ihre Marktkapitalisierung in den meisten Fällen um mindestens das Zehnfache gewachsen ist, können die asiatischen Märkte nicht mehr als klein bezeichnet werden. Der Schwerpunkt des Asian Equity Fund wird sich jedoch nicht ändern. Der Asian Equity Fund bietet weiterhin ein diversifiziertes Engagement gegenüber allen asiatischen Ländern mit Ausnahme von Japan, Australien und Neuseeland. Im Anlageziel und in der Anlagestrategie des Asian Equity Fund werden die durchgestrichenen Formulierungen gestrichen, und die unterstrichenen Formulierungen werden hinzugefügt: Das Anlageziel dieses Fonds ist die Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlage in Wertpapiere einem Portfolio von Aktien oder aktienbezogenen Instrumenten von Unternehmen mit Engagement in von asiatischen Unternehmen Ländern. Die Verwaltungsgesellschaft wird hauptsächlich in Aktien von Unternehmen anlegen, die an den kleineren Aktienmärkten Asiens notiert sind. Mindestens 70 % des Gesamtvermögens des Fonds (nach Abzug ergänzender liquider Mittel) werden in Aktienwerte und aktienbezogene Wertpapiere investiert, die von (i) Unternehmen und sonstigen Körperschaften mit Sitz in einem asiatischen Land, von (ii) Unternehmen und sonstigen Körperschaften mit Sitz außerhalb Asiens, die jedoch ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in einem oder mehreren überwiegend in Asien asiatischen Ländern ausüben, oder von (iii) Holdinggesellschaften, deren 7

8 Beteiligungen überwiegend hauptsächlich in TochterUnternehmen mit Sitz in einem asiatischen Landasiatischen Ländern sind, begeben werden. Bis zu 30 % des Gesamtvermögens des Fonds (nach Abzug ergänzender liquider Mittel) können insgesamt in Barmitteln und hochgradig liquiden Mitteln, Geldmarktinstrumenten, Aktien und aktienbezogenen Instrumenten von Unternehmen oder sonstigen Emittenten, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, oder in Schuldtiteln (einschließlich wandelbaren Schuldtiteln), die von den vorstehenden Unternehmen ausgegeben sind, oder in Dividendenpapieren oder Schuldtiteln angelegt werden, die von Unternehmen ausgegeben sind, die in irgendeinem Land errichtet sind und Geschäfte in der von asiatischen Emittenten investiert werden.asiatischen Region betreiben, ohne die vorstehenden Voraussetzungen zu erfüllen. Der Fonds wird in Wertpapieren anlegen, die an anerkannten Märkten notiert oder gehandelt werden. Für die Zwecke dieser Anlagepolitik hat der Anlageberater die asiatischen Länder als alle Länder in Asien definiert, mit Ausnahme von umfassen Bezugnahmen auf Asien oder asiatisch nicht Japan, Australien und Neuseeland. Die Entfernung der Bezugnahme auf die kleineren Aktienmärkte Asiens wird keine Auswirkungen auf die Verwaltung oder das Risikoprofil des Asian Equity Fund haben. 16. Allgemeine Änderungen Der eingetragene Sitz der Invesco Asset Management Limited wurde an folgende Adresse verlagert: Perpetual Park Perpetual Park Drive Henley-on-Thames Oxfordshire RG9 1HH Vereinigtes Königreich Abschnitt 3 (Anschriftenverzeichns) Anlageberater, Unter-Vertriebsgesellschaft in Großbritannien und der Anhang A für die Fonds, für die Invesco Asset Management Limited der Anlageberater ist, werden entsprechend geändert. Klarstellung in Abschnitt 3 (Anschriftenverzeichnis), dass die Korrespondenzanschrift für Kundenanfragen wie folgt geändert wird: c/o International Financial Data Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland Einbeziehung von Informationen für Anleger aus Australien, Neuseeland und Kanada in Abschnitt 1 (Wichtige Informationen). Die Definition des Begriffs Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz in Hongkong in Abschnitt 2 (Definitionen) wird geändert, um klarzustellen, dass alle Anträge auf Zeichnung, Umwandlung, Übertragung oder Rücknahme von Anteilen, die bei der Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz in Hongkong eingehen, an die Register- und Transferstelle geschickt werden. Darüber hinaus wird die Definition des Begriffs Unter-Vertriebsgesellschaft von Invesco geändert, um den Verweis darauf zu entfernen, dass alle Anträge auf Zeichnung, Umwandlung, Übertragung oder Rücknahme von Anteilen, die bei den Unter- Vertriebsgesellschaften von Invesco eingehen, an die Register- und Transferstelle geschickt werden, da alle Anträge direkt an die Register- und Transferstelle geschickt werden sollten. 8

9 Die Bestimmungen von Abschnitt (Beschränkungen des Eigentums an Anteilen) in Bezug auf den Foreign Account Tax Compliance Act ( FATCA ) werden klargestellt. Abschnitt (Market-Timing) wird ausschließlich zur Klarstellung geändert. Abschnitt (Trennung des Fondsvermögens) wird im Interesse der Klarheit in Abschnitt 9 (Abschnitt 9.2.3) verschoben. Im Oktober 2013 hat die Central Bank of Ireland Absatz 4 von UCITS Notice 10 (Financial Derivatives Instruments) geändert, um die Liste der zulässigen Kontrahenten für OTC-Derivate zu erweitern und zentrale Kontrahenten (CCP), die gemäß Verordnung (EU) 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (EMIR) von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA ) zugelassen oder anerkannt sind, zentrale Kontrahenten und Transaktionsregister (EMIR) oder, vorbehaltlich der Anerkennung durch die ESMA gemäß Artikel 25 EMIR, eine von der Commodity Futures Trading Commission als Derivateclearingorganisation eingestufte Stelle oder eine von der SEC zugelassene Clearingstelle (beides CCP) zuzulassen. Folglich wird, um dieser Erweiterung der zulässigen Kontrahenten Rechnung zu tragen, der dritte Spiegelstrich in Abschnitt 7.1 I, (1) e) des Verkaufsprospekts dahingehend geändert, dass es sich bei den Kontrahenten von OTC-Derivatetransaktionen um Institutionen handelt, die einer aufsichtsrechtlichen Überwachung unterliegen und den von der Zentralbank zugelassenen Kategorien angehören. Diese Änderung hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Risikoprofile irgendwelcher Fonds (einschließlich aller von der SFC zugelassenen Fonds), und sie führt zu keiner Erhöhung ihrer Risikoprofile, und sie ändert nichts an der derzeitigen Verwaltung der bestehenden Fonds (einschließlich aller von der SFC zugelassenen Fonds). Der letzte Absatz von Abschnitt 7.1 III. d) wird wie folgt geändert; durchgestrichene Formulierungen werden gestrichen, und unterstrichene Formulierungen werden hinzugefügt: Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist jeder Fonds berechtigt, bis zu 100 % seines Nettovermögens in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Risikostreuung in übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten anzulegen, die von einem Mitgliedstaat der EU, seinen Gebietskörperschaften oder Regierungsstellen oder von einem anderen einem Nicht-Mitgliedstaat der EU, der von der Zentralbank akzeptiert wird und in Anhang A in Bezug auf den jeweiligen Fonds der OECD angegeben ist, oder von internationalen öffentlichen Einrichtungen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, ausgegeben oder garantiert worden sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein solcher Fonds Wertpapiere aus mindestens sechs unterschiedlichen Emissionen halten muss und Wertpapiere aus einer einzigen Emission nicht mehr als 30 % des Nettovermögens dieses Fonds ausmachen dürfen. Diese Änderung ist mit den Bestimmungen des EU-Rechts und insbesondere mit der Richtlinie 2009/65/EG konform. Zur Klarstellung werden Abschnitt 7.6 (Effiziente Portfoliomanagementtechniken: Pensionsgeschäfte/umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte) und Abschnitt 7.7 (Verwaltung von Sicherheiten für OTC-Derivate und effiziente Portfoliomanagementtechniken) verschoben und hinter Abschnitt 7.2 (Effizientes Portfoliomanagement: Beschränkungen für derivative Finanzinstrumente) eingeschoben und daher mit den Nummern 7.3 bzw. 7.4 versehen. 9

10 Zur Klarstellung und gemäß den ESMA-Richtlinien wird Abschnitt 7.3 (Effiziente Portfoliomanagementtechniken: Wertpapierleihgeschäfte und Pensions-/umgekehrte Pensionsgeschäfte) geändert, um klarzustellen, dass alle Erträge aus Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement abzüglich direkter und indirekter Betriebskosten (die keine versteckten Erträge enthalten) an die Series zurückgezahlt werden. Sofern die Series in Bezug auf einen Fonds Wertpapierleihgeschäfte tätigt, kann sie einen Wertpapierleihagenten bestellen, der eventuell in Bezug auf seine Wertpapierleihaktivitäten eine Gebühr erhalten kann. Bei diesem Wertpapierleihagenten darf es sich nicht um eine dem Treuhänder oder der Verwaltungsgesellschaft nahe stehende Person handeln. Sämtliche Betriebskosten aus derartigen Wertpapierleihgeschäften werden vom Wertpapierleihagenten aus seiner Gebühr getragen. In Abschnitt 7.7, der wie vorstehend dargelegt zu Abschnitt 7.4 wird (Verwaltung von Sicherheiten für OTC- Derivate und effiziente Portfoliomanagementtechniken), wird gemäß den ESMA-Richtlinien am Ende des ersten Absatzes ein Satz eingefügt, um klarzustellen, dass die Verwaltungsgesellschaft der Series Sicherheiten in Höhe von bis zu 100 % des Nettovermögens des jeweiligen Fonds erhalten kann. In Abschnitt 8 Risikohinweise wurde das Risiko in Bezug auf Pensionsgeschäfte/umgekehrte Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihverträge doppelt ausgewiesen. Das doppelt ausgewiesene Risiko wird gelöscht. Darüber hinaus wird ein Risiko in Bezug auf den Einsatz von Optionsscheinen hinzugefügt, in dem erwähnt wird, dass Optionsscheine Instrumente sind, bei denen der Preis, die Entwicklung und die Liquidität an die eines Basiswerts geknüpft sind. Der Markt für Optionsscheine ist im Allgemeinen jedoch volatiler und der Preis des Optionsscheins kann stärker schwanken als der des Basiswerts. Anhang A (Glossar häufig verwendeter Begriffe) wird ab dem Datum des Inkrafttretens dahingehend geändert, dass für die Invesco Funds Series 2 die Zahlungen jährlicher Auschüttungen am 21. Dezember und nicht mehr am 21. Januar erfolgen. Die in Anhang A angegebene Erwartete Hebelwirkung der Fonds wird bei Bedarf aktualisiert. Diese Aktualisierungen haben keine Auswirkung darauf, wie die jeweiligen Fonds verwaltet werden, und das Risikoprofil dieser Fonds ändert sich nicht. Anteilinhaber in Hongkong sollten beachten, dass mit Wirkung vom Datum des Inkrafttretens keine weiteren gedruckten Exemplare der geprüften Berichte (in englischer Sprache) in Bezug auf das vorhergehende Geschäftsjahr der betreffenden Series sowie der ungeprüften Halbjahresberichte (in englischer Sprache) ( die Berichte ) an die Anleger in Hongkong verschickt werden. Gedruckte Exemplare der Berichte sind jedoch auf Anfrage kostenlos von der Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz in Hongkong erhältlich, und elektronische Kopien der Berichte sind weiterhin auf der Website von Invesco ( verfügbar #. Die Ergänzung für Hongkong wird entsprechend geändert. # Diese Website wurde nicht von der SFC geprüft 10

11 Weitere Informationen Der Verkaufsprospekt ist kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Er kann außerdem über die Website der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden: Diese Website wurde nicht von der SFC überprüft und kann Informationen über Fonds enthalten, die von der SFC nicht zugelassen wurden. Für Anleger außerhalb von Hongkong ist der Verkaufsprospekt kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich oder kann in elektronischem Format von Ihrer örtlichen Invesco- Geschäftsstelle oder vom Investor Services Team, IFDS, Dublin, das unter der erreichbar ist, angefordert werden. Wenn Sie Fragen zu den oben aufgeführten Angaben haben oder Informationen über die in Ihrem Land für den Vertrieb zugelassenen Fonds der Invesco-Series wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Invesco- Geschäftsstelle, deren Adresse auf der Rückseite aufgeführt ist. Anteilinhaber in Hongkong können sich mit der Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz der Series in Hongkong, Invesco Asset Management Asia Limited, unter der Nummer (+852) in Verbindung setzen. Für Schweizer Anteilinhaber sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Treuhandurkunde sowie die Jahres- und Zwischenberichte der Series kostenlos bei der Schweizer Vertretung erhältlich. Invesco Asset Management (Switzerland) Ltd., Stockerstrasse 14, 8002 Zürich, ist die Schweizer Vertretung, und BNP Paribas Securities Services, Paris, Succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich, die Schweizer Zahlstelle. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dieses Schreiben zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft 11

12 Allgemeine Informationen: Der Wert der Anlagen und der durch sie erzielte Ertrag können (zum Teil aufgrund von Wechselkursbewegungen) schwanken, und Anleger erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht vollständig zurück. Wichtige Informationen für britische Anteilinhaber Dieses Schreiben wurde für die Zwecke des United Kingdom Financial Services and Markets Act, 2000 ( FSMA ) von Invesco Global Investment Series Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen wurde und reguliert wird, für Invesco Global Asset Management Limited, die weltweite Vertriebsstelle der Series, herausgegeben. Für die Zwecke der Gesetze des Vereinigten Königreichs handelt es sich bei der Series um einen anerkannten Organismus gemäß Section 264 des FSMA. Keine bzw. nur ein unwesentlicher Teil der vom Regulierungssystem im Vereinigten Königreich vorgesehenen Vorschriften zum Schutz von Privatanlegern finden auf Offshore-Fonds der Series Anwendung. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des im Vereinigten Königreich geltenden Financial Services Compensation Scheme, und die im Vereinigten Königreich geltenden Stornierungsrechte finden keine Anwendung. Kontaktinformationen Im Falle sonstiger Fragen können Sie uns wie folgt telefonisch erreichen: Invesco Asset Management Deutschland GmbH unter (+49) , Invesco Asset Management Österreich GmbH unter (+43) , Invesco Global Asset Management Limited unter (+353) , Invesco Asset Management Asia Limited unter (+852) , Invesco Asset Management S.A. Sucursal en España unter (+34) , Invesco International Limited Jersey unter , Invesco Asset Management S.A., belgische Niederlassung, unter (+32) , Invesco Asset Management S.A. unter (+33) , Invesco Asset Management S.A. Sede Secondaria, Invesco Asset Management (Schweiz) AG unter (+41) , Invesco Asset Management SA, niederländische Niederlassung, unter (+31) , Invesco Asset Management S.A (France), schwedische Zweigstelle, unter (+46) oder Invesco Global Investment Series Limited unter (+44) Note: This letter has been automatically generated in English. A copy of this letter is available in the following languages: Chinese, Dutch, French, German, Greek, Italian, Spanish, Finnish and Norwegian. To request a copy, please contact the Investor Services Team, IFDS, Dublin on (+353) (option 2 for queries) or your local Invesco office. 12

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