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1 Bezirkshauptmannschaft Schwaz Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Gewerbereferat Christoph Wurzer Telefon Fax DVR: I:\2015\2406sh06.docx Geschäftszahl Schwaz, OMV Refining & Marketing GmbH, Wien; Öffentliche Tankstellenanlage auf Gp. 500/1 KG Achental Umstellung auf Automatenbetrieb Änderung gemäß 81 Gewerbeordnung / K U N D M A C H U N G Die OMV Refining & Marketing GmbH, vertreten durch Herrn DI (FH) Gernot Hackh, hat mit Schreiben vom bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom , Zahl /06-5, genehmigten Betriebsanlage in 6215 Achenkirch, Achenkirch 588 auf Gst. Nr. 500/1 KG Achental angesucht. Beschreibung des Vorhabens: 1.) Allgemeine Beschreibung Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück GP Nr. 500/1, KG (Achental), die bestehende Avanti Tankstelle so umzubauen, dass diese unbemannt als Automatentankstelle betrieben werden kann. Es sollen nunmehr die Treibstoffe Diesel und Super 95 abgegeben werden. Die bestehende Tanktechnik bleibt Bestand und wird nur im Bereich der Zapfinseln den neuen Gegebenheiten angepasst. Die bestehenden Zapfsäulen werden durch zwei neue MPD Zapfsäulen, Fabrikat Tokheim Quantium 500T 3-6 mit kombiniertem Tankautomat, ersetzt. Die Abgabe der Produkte erfolgt ausschließlich über den Tankautomat, der nur vom Betreiber zugelassene OMV-Routex-, Bankomat- oder Kreditkarten akzeptiert. Die Konfiguration der Behälter soll nun Liter DK und Liter Vergasertreibstoff betragen. Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3P##

2 - 2 - Diese Anlage wird nach den Richtlinien der VbF errichtet. 2.) Betriebszeiten Der Tankautomatenbetrieb soll 24 Stunden möglich sein. 3.) Sicherheitseinrichtungen lt. VbF 116 Abs. (3) 1. Die Betankungsfläche wird mit einer Videoüberwachung zu einer ständig besetzten Stelle ausgestattet. Die vor Ort befindliche Videozentrale (Bildübertragungsgerät) ist so ausgeführt, dass bei nicht zu Stande kommen oder bei Ausfall der Bildübertragung zur ständig besetzten Stelle kein Kraftstoff abgegeben werden kann (Videoüberwachungssystem - siehe technische Beschreibung Videosystem). Die Aufschaltung der Videoüberwachung erfolgt durch die Manipulation (Bewegungserkennung) des Kunden innerhalb eines definierten Rasterbereiches im Videobild (Motion-Kamera) im Zapfsäulenbereich. Zur Überwachung der Tankvorgänge werden zwei Kameras verwendet, die in beheizten Außengehäusen eingebaut werden. Die überwachende Stelle wird verpflichtet, bei Gebrechensfällen und bei Gefahrenfällen die entsprechenden Einsatzkräfte und verantwortliche Personen des Betreibers zu verständigen. Ein Überwachungsvertrag zwischen dem Tankstellenbetreiber und der überwachenden Stelle, in dem der Umfang der Überwachung sowie die Überwachungskriterien bzw. Kontrolle des Überwachungssystems unter Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen (VbF, BGBl 240/1991 i.d.g.f.), des eingereichten Projektes und der Feststellungen im Befund detailliert festgelegt werden, wird abgeschlossen. 2. Die Tankstelle ist nicht in Gebäuden mit bewohnten oder dem ständigen Aufenthalt von Personen dienenden Räumen untergebracht. 3. Die Abwässer der Manipulationsfläche werden über die bestehende Mineralölabscheider-Anlage (Freylit M+R 3 KR) abgeleitet 4. Die Alarmierungseinrichtung (Brandmeldeknopf) wird im Bereich der Zapfsäuleninsel angeordnet, wobei diese Alarmierung zur Landesfeuerwehrkommandostelle geleitet wird. Es wird darüber ein Vertrag mit der Feuerwehr abgeschlossen. 5. Im Bereich des Tankautomaten/der Zapfsäule wird ein gekennzeichneter Not-Stopp-Taster bzw. Not- Aus Taster (HINTER GLAS) zur Außerbetriebssetzung der Zapfsäulenpumpenmotoren installiert. Eine Wiederinbetriebnahme kann nur durch verantwortliches Personal durchgeführt werden. 6. Die Zapfsäulen werden im Saugbetrieb mit Kraftstoff versorgt. 7. In jeder Zapfpistole ist eine druckgesteuerte Sicherheitsabschaltung, kurz DSA installiert, welcher sicherstellt, dass bei Beendigung des Tankvorganges das Zapfventil unabhängig von der Schalthebelposition verschließt. Eine Wiederinbetriebnahme der Zapfpistole kann nur dann erfolgen, wenn der Schalthebel erneut gezogen wird. 8. Die Kraftstoffabgabe ist auf maximal 5 min pro einzelnen Tankvorgang begrenzt. In der Zapfsäule ist eine softwaregemäße Voreinstellung hinterlegt, welche sicherstellt, dass die Zapfsäule bei Erreichen der 5 Minuten Grenze abgeschaltet wird. Ein entsprechender Hinweis wird angebracht.

3 Die Menge der Einzelabgabe des Kraftstoffes pro Tankvorgang wird mit 80 l begrenzt. In der Zapfsäule ist eine softwaregemäße Voreinstellung hinterlegt, welche sicherstellt, dass die Zapfsäule bei Erreichen der 80l Grenze abschaltet. 10. Bei Versagen der Einrichtung zur Feststellung der Mengen- bzw. Zeitmessung der Zapfsäulen wird das System in einen sicheren Zustand übergeführt. Bei Ausfall von einer der Schutzeinrichtung wird das Gesamtsystem, im konkreten Fall die Zapfsäule, automatisch außer Betrieb gesetzt. 11. Die Bedienungsanleitung der Anlage wird im Bereich des/der Tankautomaten angebracht. Zusätzlich wird eine eigene Bedienungsanleitung der Fernüberwachungsstelle übermittelt, wobei Hinweise über das Verhalten im Gefahrenfalle aufgelistet sind. 4.) Abwasseranlage Bleibt wie Bestand. 5.) Tankstelle u. Verrohrung 5.1 Die bestehenden Zapfsäulen werden durch zwei neue MPD Zapfsäulen, Fabrikat Tokheim Quantium 500T 3-6 mit kombiniertem Tankautomat, ersetzt. Die Abgabeeinrichtung für die Vergaserkraftstoffe ist für den Betrieb im aktiven Gasrückführungssystem nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgerüstet. Die Kraftstoffzuführung zu den Zapfsäulen wird im Saugversorgungssystem erfolgen. Die Zapfsäulen werden auf 8 cm hohen, nach unten vollkommen dichten Stahlblechwannen gestellt, die im Falle von Undichtheit innerhalb der Zapfsäule das ausfließende Produkt aufnimmt und ein Abfließen in Fundament oder Erdreich unterbindet. Die Wannen haben einen Ablauf auf die Oberfläche der Betankungsfläche. Die tanktechnische Verrohrung wird im Bereich der neu aufzustellenden Zapfsäulen den Gegebenheiten angepasst. Weiters werden die bestehenden Behälter wie folgt genutzt: Lagerbehälter I alte Belegung neue Belegung 40 m³ Benzin Super 95 Lagerbehälter II alte Belegung neue Belegung Kammer 1 20 m³ Super Diesel Kammer 2 20m³ Diesel Diesel Die Behälterkammern mit derselben Produktzuordnung werden mittels einer Öffnung in der Trennwand miteinander verbunden. Es entstehen somit die neuen Gesamtkapazitäten von Liter DK, Liter VK. Die Tanktechnik wie folgt abgesichert:

4 Am Behälter Füllleitung Detonationssicherung Saugleitung Deflagrationssicherung Lüftungs-, Gaspendel- und Gasrückführung Deflagrationssicherung Peilstaböffnung Schlitzsicherung 5.3 Im Füllschrank Alle Leitungen Deflagrationssicherung 5.4 Mündung der Belüftungsleitung Alle Leitungen Deflagrationssicherung 6.) Flugdach Bleibt wie Bestand. 7.) Außenanlage, Beleuchtung u. Werbung Bleibt im Wesentlichen wie Bestand. Das bestehende Shopgebäude wird mittels Paneelen eingefriedet. Weiters wird ein neues Stationszeichen mit integriertem Preisankünder aufgestellt. Im Zuge dessen wird der bestehende Preisankünder demontiert. Das neue Stationszeichen wird indirekt beleuchtet und ist für den vorbeifahrenden Verkehr blendfrei. 8.) Stationsbetreuung Die Firma OMV beauftragt einen Stationsbetreuer, der in kontinuierlichen Abständen die Tankstelle besucht und notwendige Überprüfungen der tankstellentechnischen Einrichtungen vornimmt. Diese Überprüfungen beziehen sich auf gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflichten des Betreibers einer Tankstelle, als auch Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten. 9.) Feuerlöscheinrichtung Für diesen Zweck wird die Anlage mit 2 Handfeuerlöscher (im Nahbereich von jeder Zapfsäule) ausgestattet. 10.) Videoanlage und Tankautomatenbetrieb Videokameras: Durch die Positionierung der Videokameras wird punktuell jeder Tankplatz separat überwacht. Die Videokameras arbeiten auch bei niedrigsten Temperaturen, haben eine hohe Linienzahl gute Bildqualität, und benötigen nur eine geringe Beleuchtung um bei schlechtem Umgebungslicht das Bildrauschen klein zu halten.

5 - 5 - Videozentrale: Die Videozentrale vor Ort besteht aus einem digitalen Bildübertragungssystem mit lokaler Langzeitaufzeichnung. Dieses Gerät ist für die Übertragung von Bildern über verschiedene Kommunikationsmedien (z. B ISDN, ADSL - LAN Verbindung) ausgelegt. Durch die hohe Flexibilität des Systems besteht die Möglichkeit die Vorgänge im Bereich der Zapfsäulen lokal aufzuzeichnen und gleichzeitig an eine besetzte Überwachungsstelle zu übertragen. Die Speicherung der Bilder erfolgt lokal. Im Falle eines Ereignisses kann vor Ort auf die Bilder und Sequenzen zugegriffen werden. Bildübertragung: Der Aufbau der Bildübertragung wird durch Bewegung im überwachten Bereich gestartet. Pro Kamera wird im Videobild eine Fläche definiert (Rasterfläche), die zur Bewegungserkennung genutzt wird. Diese Überwachungsflächen können in der Größe und auch in der Empfindlichkeit verändert werden. Kommunikationssystem: Direkt neben der Zapfsäule befindet sich eine Sprechanlage, durch die der Kunde bei Problemen durch Drücken eines Tasters, eine Sprechverbindung zur besetzten Überwachungszentrale aufbauen kann. Diese Serviceline bietet dem Kunden Unterstützung bei Tankvorgängen oder anderen auftretenden Problemen bzw. wichtige Informationen. Ablauf der Bildübertragung im Zuge eines Tankvorganges (Überwachung des Tankvorganges): - Die Videozentrale erkennt die Bewegung innerhalb des Bildes (eingestellter Rasterbereich im Videobild oder alternativ innerhalb des gesamten Videobildbereiches) - Zapfsäulenkameras. - Über die Standleitung wird die Verbindung zur besetzten Überwachungsstelle aufgebaut. - Nach Beendigung des Tankvorganges und nachdem der Kunde den Tankplatzbereich verlassen hat, wird die Bildübertragung automatisch getrennt. Sofern die Bildübertragung (Kamera - Videozentrale vor Ort) nicht funktioniert oder unterbrochen wird, erfolgt über die Relaissteuerung in der Videozentrale vor Ort die sofortige Abschaltung der Stromzufuhr zu den Zapfsäulenmotoren (Relais steuert Pumpenmotorschütz im E-Verteiler) Die Ansteuerung des internen Relais der Videozentrale vor Ort zur Abschaltung des Pumpenmotorschützes im E-Verteiler erfolgt auch dann, wenn die LAN Verbindung (Kommunikation) zum Server in der Überwachungsstelle nicht vorliegt.

6 - 6 - Hilfestellung für den Kunden: Sofern vor-, während oder nach dem Tankvorgang Fragen oder Probleme für den Kunden auftauchen, kann dieser jederzeit durch drücken des Serviceline Tasters an der Gegensprechanlage eine Sprechverbindung zur Überwachungsstelle aufbauen. Die Mitarbeiter der Überwachungsstelle sind auf den Funktionsablauf eines Tankvorganges geschult und können dem Kunden bei Fragen und Problemen unterstützen (Funktion Tankautomat und Zapfsäule, Verhalten im Gefahrenfall) Fernabschaltung des Tankvorganges Not-Aus: Sofern Gefahren erkannt werden, welche die Abschaltung des Tankvorganges erfordert bzw. den Tankvorgang gar nicht starten lassen, kann die Überwachungsstelle sofort eingreifen und ein Not-Aus bzw. Not-Stopp Signal über die Videozentrale senden. Hierbei wird sofort das Not-Aus Relais im E- Verteiler angesteuert und die Stromzufuhr zu den Zapfsäulenpumpenmotoren unterbrochen. Ein Quittieren des Not-Aus und somit Wiedereinschalten der Zapfsäulen ist von der Überwachungsstelle nicht möglich. Im Anlassfall muss die Tankstelle durch den Stationsbetreuer oder einer Fachfirma vorab überprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Gefahren vorliegen und die Wiederinbetriebnahme ohne Probleme erfolgen kann. Nach Betätigung des Not-Aus bzw. Not-Stopp wird daher der Stationsbetreuer oder die Fachfirma umgehend von der Überwachungsstelle informiert. 11.) Sicherheitsbestimmungen allgemein An der Anlage werden ständig 30 kg Ölbindemittel vorrätig gehalten. Die Tankstelle wird bei Dunkelheit so beleuchtet, dass die ordnungsgemäße Bedienung der Abfülleinrichtungen möglich ist. Die Beleuchtung wird lt. 111 VbF. ausgeführt. Bei Ausfall der Tankstellen- oder der Platzbeleuchtung wird die Stromzufuhr zu den Pumpenmotoren der Zapfsäulen allpolig unterbrochen. Die gesamte Tankstelle wird in eine NOT-AUS-Schleife eingebunden, d.h. nach Betätigung des Not-Aus- Tasters wird die Stromzufuhr für die gesamte Tankstelle (Ausnahme die Beleuchtung) allpolig unterbrochen und ein selbsttätiges Wiedereinschalten verhindert. Eine Wiederinbetriebnahme der Tankstelle ist nur durch den Betreiber, durch Drücken des Start-Tasters, der sich im Gebäude befindet, möglich. 12.) Richtlinien Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage laut der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, sowie den gültigen elektrotechnischen Bestimmungen, ausgeführt wird.

7 - 7 - In dieser Angelegenheit findet eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den um ca Uhr in 6215 Achenkirch, Achenkirch 588 statt. Bitte bringen Sie diese Verständigung sowie allenfalls im Verteiler neben Ihrem Namen angeführte weitere Unterlagen zur Verhandlung mit. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und (schriftlich) bevollmächtigt sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.b. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder) vertreten lassen oder wenn Sie sich durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Vertreter kommen. Die für das Verfahren eingereichten Planunterlagen und technischen Beschreibungen bzw. sonstigen Behelfe liegen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, 2. Stock, Zimmer H212, während der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag Uhr bis Uhr) und bei der Gemeinde Achenkirch zur Einsicht auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde Achenkirch auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Gemäß 75 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 gelten als Nachbarn im Sinne der Gewerbeordnung alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden können. Als Nachbarn gelten nicht Personen, die sich vorübergehend in der Nähe der Betriebsanlage aufhalten und nicht im Sinne des vorherigen Satzes dinglich berechtigt sind. Als Nachbarn gelten jedoch die Inhaber von Einrichtungen, in denen sich, wie etwa in Beherbergungsbetrieben, Krankenanstalten und Heimen, regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen, und die Erhalter von Schulen hinsichtlich des Schutzes der Schüler, der Lehrer und der sonst in Schulen ständig beschäftigten Personen. Als Antragsteller ist zu beachten, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen bzw. Ihr Vertreter diese versäumt.

8 - 8 - Wenn Sie aus wichtigen Gründen (zb Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit allenfalls der Termin verschoben werden kann. Die sonstigen Parteien werden darauf hingewiesen, dass nur solche Einwendungen gegen den Gegenstand der mündlichen Verhandlung berücksichtigt werden können, die bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Schwaz) spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bekannt gegeben oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Sollten sie davon keinen Gebrauch machen, verlieren sie ihre Stellung als Partei ( 42 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz AVG). Einwendungen müssen rechtzeitig und rechtserheblich sein. Rechtsgrundlagen: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG). Für den Bezirkshauptmann Wurzer

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