JWP-ÖBV. Örtliche Betriebsvorschrift Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "JWP-ÖBV. Örtliche Betriebsvorschrift Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS."

Transkript

1 JWP-ÖBV Örtliche Betriebsvorschrift Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS.

2 ÖRTLICHE BETRIEBSVORSCHRIFT JWP Rev.: Stand: gültig ab: Autor: Theodor Robbers Verteiler: Eisenbahnverkehrsunternehmen Berichtigungen: Änderungen zur Rev sind seitlich mit (Rev 2.000) gekennzeichnet Berichtigungen: Änderungen zur Rev sind seitlich mit (Rev 3.000) gekennzeichnet Betriebsleiter (EBL): E. Thurau Teil A - Regelungen für EVU und EIU Teil B Zusätzliche Regelungen für das EIU

3 Inhalt Allgemein 01.) A Lage im Netz 02.) A Infrastrukturnutzungsvertrag 03.) A Unfall- und Störungsmeldestelle: Stellwerk JWP 04.) Z Fernsprecheinrichtungen 05.) A Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst 06.) A Telefonliste 07.) A Rauchverbot auf den Bahnanlagen 08.) A Öffnungszeiten des Stellwerkes 09.) Z Anhängelasten und Bremshunderstel 10.) Z Streckenkunde der Triebfahrzeugführer 11.) A Hemmschuhe und Radvorleger Örtlichkeit 12.) A Beschreibung der Bahnanlage 13.) A Die Betriebsführung des JWP (Bahnbetrieb) 14.) K Bahnübergänge auf den Bahnanlagen des JWP 15.) K Sichern von Bahnübergängen 16.) K BÜ: Hilfsmittel für die Sicherung durch Posten 17.) K Bahnübergänge bei Sperrfahrten sichern 18.) R Gleisnutzung JWP (Nutzlängen) 19.) A Gleise für das Abstellen von Schadwagen 20.) A Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen 21.) A Betrieblich insbesondere zu beachten Ergänzungen zur FV-NE 21a.) Allgemeines 22.) Z Zugfahrt durchführen 23.) Z Fdl melden, dass der Zug vorbereitet ist 24.) Z Einfahrten 25.) Z Ausfahrten 26.) Z Durchschrift der Wagenliste abgeben 27.) R Rangierfahrten durchführen 28.) R Fahrten unter schwebenden Lasten 29.) R Freien Fahrweg bei Rangierfahrten ansagen 30.) R Rangieren mit PZB 31.) A Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU 32.) R Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen 33.) R Auf dem Ein- oder Ausfahrgleis rangieren (Rangieren über Ra 10) 34.) R Bei Rangierfahrten bremsen 35.) A Anzuziehende Hand- oder Feststellbremsen 36.) A Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten Rev.: Stand: Seite 2 von 19

4 Bedienungsanweisungen 37.) R Bedienen von Serviceeinrichtungen und Anschlussstellen 38.) R Funkfernsteuerung und Funkanweisung 39.) Z Bremsprobeanlage 40.) R Eurogate 41.) R ISPS-Tore 1 und 2 42.) R Bedienungsanleitung für die Bremsprobeanlage Anhänge 43.) A Lageplan Vorbahnhof als Skizze 44.) A Abstellen und Sichern von Fahrzeugen 45.) A Bedienungsanleitung für die Bremsprobeanlage Kapitelübersicht mit Themenschwerpunkt A - Schwerpunkt: Zug- und Rangierfahrten R - Schwerpunkt: Rangierfahrten Z - Schwerpunkt: Zugfahrten K - Schwerpunkt: Kreuzung mit Straßen u. Wegen Rev.: Stand: Seite 3 von 19

5 Allgemein 01.) Lage im Netz An der Spitze der Weiche 3 (Bf Ölweiche) beginnt die Streckenkilometrierung der Strecke Der Bahnhof JadeWeserPort beginnt am Standort des Einfahrsignals A am Kilometer 3,520. Das Lichtraumprofil GC ist freizuhalten. Bahnhofsgrenzen sind die in der Zufahrt zum Eurogate befindlichen Zolltore 1 und 2 im inneren bzw. im äußeren Verbindungsgleis 91 und 92. Bundesland: Niedersachsen Strecke: 1554 Strecke: Ölweiche JadeWeserPort, eingleisige Zuführungsstrecke Hauptbahn: Ja Bremstafel: 700 m Regelung der Zugfolge: Zugmeldeverfahren nach FV-NE Zugmeldestelle: Stellwerk JWP Zugfunkkanal: Analoger Ortskanal C22 (Rev 2.000) Vmax Zugfahrten: 60 km/h Vmax Rangierfahrten: 25 km/h Bf JadeWeserPort: Vorstellgruppe mit den in der ÖBV aufgeführten Bahnanlagen Anschlüsse: Eurogate als Serviceeinrichtung Die Gleise 3 bis 16 werden als Einfahr-, Ausfahr- und Abstellgleise genutzt. 02.) Infrastrukturnutzungsvertrag Das Befahren der Bahnanlagen des JWP ohne gültigen Infrastrukturnutzungsvertrag ist nicht gestattet. Näheres regelt Ziffer der NBS-BT. 03.) Unfall- und Störungsmeldestelle: Stellwerk JWP Notrufe und Meldungen über Ereignisse und Gefahren im Zusammenhang mit dem Eisenbahnverkehr nimmt der Fahrdienstleiter entgegen. Alle Triebfahrzeugführer haben an Ihrem Dualmode Funkgerät den analogen Ortskanal C22 als Zugfunkkanal einzuschalten. (Rev 2.000) 04.) Fernsprecheinrichtungen (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen Rev.: Stand: Seite 4 von 19

6 05.) Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst Gesetze/Verordnungen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), EIBV - Benutzungsverordnung EBZugV -Berufszugangsverordnung EBV -Eisenbahnbetriebsleiterverordnung- EBHaftPflV -Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung- GGVSE (gefährlicher Güter) VDV-Schriften VDV 714 (Betriebsdiensttauglichkeit) VDV 754 (Befähigung) VDV 753 Eisenbahnfahrzeug - Führerschein - VDV 755 Streckenkenntnis-Richtlinie VDV 757 Bremsen im Betrieb bedienen DB-Netz-Richtlinien Eisenbahnsignalordnung (301) Ril 810 Außergewöhnliche Sendungen NE-Vorschriften Fahrdienstvorschrift für NE Eisenbahnen (FV-NE) Betriebsunfallvorschrift (Buvo-NE) Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge (BÜV-NE) JWP-Unterlagen/Bedienungsanweisungen Nutzungsbedingungen (NBS-AT und NBS-BT) JWP Bedienungsanweisung Eurogate (nur nachrichtlich) Berufsgenossenschaft BG - Nummer: D 30 Schienenbahnen BG - Nummer: D 33 Arbeiten im Bereich von Gleisen 06.) Telefonliste Name Erreichbarkeit Fdl Stellwerk JWP 04421/ (Fax: 04421/8090- Rev.: Stand: Seite 5 von 19

7 29) Unfallmeldestelle 04421/ Dispatcher 04421/ EBL JWP 04421/ ) Rauchverbot auf den Bahnanlagen Auf den Bahnanlagen darf - mit Ausnahme von extra ausgewiesenen Bereichen - nicht geraucht werden. Dies gilt sowohl für die Innen- wie auch die Außenanlage. 08.) Öffnungszeiten des Stellwerkes Siehe hierzu Ziff der NBS-BT. 09.) Anhängelasten und Bremshunderstel Mindestbremshunderstel (Anlage 22 zu 41(1) FVNE): R/P: 30 G: 42 Radsatzlast: D4 10.) Streckenkunde der Triebfahrzeugführer Das Befahren der Bahnanlagen ist ausschließlich streckenkundigen Triebfahrzeugführern gestattet. Die Streckenkunde ist auch erfüllt mit einem streckenkundigen Lotsen, der die Fahrt an der Spitze des Zuges begleitet. 11.) Hemmschuhe und Radvorleger Sie verwenden die Hemmschuhe Ihres Eisenbahnunternehmens. Diese müssen für die Schienenformen S 54 und UIC 60 zugelassen sein. Örtlichkeit 12.) Beschreibung der Bahnanlage Allgemein: Zu den Bahnanlagen im JadeWeserPort gehören die ca. 4 km lange eingleisige Rev.: Stand: Seite 6 von 19

8 Zuführungsstrecke und eine 16- gleisige Vorstellgruppe. Die Infrastrukturgrenze zum Netz der DB-AG befindet sich im Betriebsbahnhof Ölweiche. An die Vorstellgruppe schließen die Bahnanlagen des Hafenbetreibers Eurogate an. Weitere Anschlüsse sind in der zukünftigen Logistikzone geplant. Die Fahrten auf der Zugführungsstrecke sind Zugfahrten. Fahrten von und zur Umschlaganlage und innerhalb der Vorstellgruppe sind Rangierfahrten. Elektronisches Stellwerk: Zur Steuerung der Vorstellgruppe und der Umschlaganlage des JadeWeserPort ist, entsprechend Stand der Technik, ein elektronisches Stellwerk (ESTW) errichtet. Die Umschlaganlage, die über die Gleise 91 und 92 an die Serviceeinrichtung JWP angeschlossen ist, wird durch das Unternehmen Eurogate betrieben. Die Signalbedienung erfolgt durch den Fdl JWP. Signale: Es werden Lichtsignale des Ks- Systems in LED- Technik verwandt. Alle Haupt- und Vorsignale sowie die als Ziel für Zugfahrten dienenden Rangiersignale 3 X bis 16 X sind in hoher Bauform ausgeführt. Die übrigen Rangiersignale sind in niedriger Bauform (Zwergsignale) ausgeführt. Die Ausfahrt erfolgt mittels Gruppenausfahrsignal P3/16, das hinter dem Zusammenlauf der Fahrstraßen angeordnet ist. Die Ausfahrten beginnen jeweils an den vorgelagerten Hauptsperrsignalen 3Y-16Y als Rangierfahrt. Alle Haupt- und Sperrsignale sind mit weiß - rot - weißem Mastschild ausgerüstet (einschl. Ersatzsignal ZS1). Zugbeeinflussung: Das Einfahrsignal A, das Einfahrvorsignal Va und das Gruppenausfahrsignal sind mit punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB) ausgerüstet. Die Gleismagneten 1.000/2.000 Hz an diesen Signalen sind schaltbar ausgeführt. An den Hauptsperrsignalen 3X bis 16X und 3Y bis 16Y sind keine PZB- Ausrüstungen eingerichtet. Nebensignale: Nebensignale (Ra10, Lf6, Lf7) sind vorhanden und entsprechend den Lageplänen aufgestellt. Zugstraßen: Die Gleise 3 16 sind gleichberechtigt als Einfahr-, Ausfahr- und Abstellgleise nutzbar. Das Gleis 2, bestehend aus den Gleisabschnitten 32, 42, 52 und 62 wird als Verkehrsgleis genutzt, die Gleisabschnitte 31, 41 und 71 als Gleisabschnitte des Gleises 1 sowie Gleis 72 werden als Lokabstell- und Schadwagengleise genutzt. Zugfahrten sind wie folgt vorgesehen: Einfahrten von Signal A in die Gleise 3 16 Ausfahrten aus den Gleisen 3 16 in Richtung Bahnhof Ölweiche. Ra 10 und Rangierstraßen: Rev.: Stand: Seite 7 von 19

9 Rangierstraßen in das Streckengleis 22 sind durch das Signal Ra10 in km 3,620 begrenzt. Gleistore: An der Grenze zwischen Vorstellgruppe und Umschlaganlage befinden sich 2 Gleistore (zwischen den Gleisen 81 und 91 bzw. 82 und 92), gleichzeitig die betriebliche Grenze zwischen Bf JWP und Serviceeinrichtung Eurogate. Die Tore werden durch den Fahrdienstleiter bedient. Zudem besteht für die Tore eine signaltechnische Abhängigkeit zu den Rangierstraßen. Schnittstelle zur Serviceeinrichtung Eurogate: Die Serviceeinrichtung Eurogate wird durch das Stellwerk JWP signaltechnisch bedient. Aufgrund der Hp- Abhängigkeit der BÜ 5,1/5,2 befindet sich die technische Grenze zur Serviceeinrichtung an den Sperrsignalen 91Y und 92Y. Bahnübergänge: Insgesamt sind 6 Bahnübergänge eingerichtet. Hiervon befinden sich 2 im Bereich der Zugführungsstrecke, 4 weitere im Bereich der Vorstellgruppe. Ein weiterer Bahnübergang wurde im Bereich der Umschlaganlage eingerichtet. Deichschart: (Rev 2.000) Die Strecke 1554 (Bf Ölweiche JadeWeserPort) durchdringt in km 0,358 die zweite hintere Deichlinie in einem zweiflügeligen Deichscharttor. Das durch Fahrstraßen gesicherte Deichscharttor befindet sich im Einfahrbereich des Bahnhofs Ölweiche aus Richtung JadeWeserPort. Deichscharttor, die Strecke und der Einfahrabschnitt von Einfahrsignal 14F bis Grenzzeichen der Weiche 14W3 sind Eigentum des EIU Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (JWP). (Rev 3.000) Betrieblich wird das Deichscharttor wie eine Deckungsstelle behandelt. Es ist durch eine Schlüsselaußensperre Ssp 5 in die Sicherungstechnik der DB Netz eingebunden. Die Sicherung der Deckungsstelle Deichscharttor wird durch das Einfahrsignal 14F, das Ausfahrsignal 14N sowie der Außenschlüsselsperre (14W5) im Bf Ölweiche umgesetzt (Zusatzsignale Zs1 oder Zs7 sind nicht vorhanden). Zuständig für alle betrieblichen Maßnahmen ist der Fdl ESTW Sande mit Sitz in Sande. 13.) Die Betriebsführung des JWP (Bahnbetrieb) (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen 14.) Bahnübergänge auf den Bahnanlagen des JWP Es sind insgesamt sechs Bahnübergänge (BÜ) vorhanden. Hiervon befinden sich zwei im Bereich der Zuführungsstrecke, vier weitere im Bereich der Vorstellgruppe. Rev.: Stand: Seite 8 von 19

10 Allgemein: In die Fahrstraße (Hp-Abhängigkeit) einbezogene Bahnübergangsanlagen (BÜ): BÜSA km 4,008 Betriebsinterne Überfahrt (LzH-Hp) BÜSA km 4,935 Betriebsinterne Überfahrt (Lz-Hp) BÜSA km 5,172 Betriebsinterne Überfahrt /Terminalstraße (LzH-Hp) BÜSA km 5,254 Betriebsinterne Überfahrt /Terminalstraße (LzH-Hp) BÜSA km 5,167 Betriebsinterne Überfahrt /Terminalstraße (LzH-Hp) BÜSA km 5,265 Betriebsinterne Überfahrt /Terminalstraße (LzH-Hp) BÜSA km 0,900 Privatweg (Anrufschranke) BÜSA km 1,947 Privatweg (Anrufschranke) Sicherung und Bedienung der BÜ: BÜ 0,9 und 1,9 (Anrufschranken): Die im Bereich der Zuführungsstrecke befindlichen BÜ 0,9+00 und 1,9+47 sind als Anrufschranken eingerichtet. Die BÜ werden vom Fahrdienstleiter des Stellwerks bedient. In Grundstellung sind die Anrufschranken geschlossen. Zur Anforderung der Schrankenöffnung sind auf beiden Gleisseiten Wechselsprechstellen mit Sprechmöglichkeit zum Fahrdienstleiter JWP vorhanden. Bei Betriebsruhe und nicht besetztem ESTW sind die Anlagen geöffnet. (ACHTUNG: Hilfszug bei Betriebsruhe hält vor jedem Bahnübergang, Weiterfahrt nach Sicherung mit Begleitern) BÜ 4,0 (LzH-Hp): Der BÜ wird durch den Fahrdienstleiter mit Einstellen der Fahrstraße eingeschaltet. Eine Dauereinschaltung ist eingerichtet. BÜ 5,1/5,2 (LzH-Hp): Am Ostkopf der Vorstellgruppe in Ri. Eurogate befinden sich die BÜ km 5,1+67 / 5,2+65 (inneres Verbindungsgleis) und 5,1+72 / 5,2+54 (äußeres Verbindungsgleis). Die BÜ- Anlagen als gekoppelte Anlagen werden vom Fahrdienstleiter geschlossen. Für die Schließung besteht Abhängigkeit zu den Gleistoren. Die BÜ 5,1+67 und 5,1+72: betriebsinterne Überfahrt für betriebsinternes Personal, Sicherung durch Lichtzeichen und Andreaskreuze. BÜ 5,2+65 und 5,2+54: Privatweg, jedoch Nutzung durch Betriebsfremde, Rev.: Stand: Seite 9 von 19

11 Sicherung beider Anlagen mit Halbschranken. Die Einschaltung erfolgt durch den Fahrdienstleiter mit Einstellen der Fahrstraße. Eine Dauereinschaltung erfolgt, wenn z. B. mehrere Rangierbewegungen nacheinander durchzuführen sind. ACHTUNG: Wegen des geringen Abstands der beiden Bahnübergänge im inneren und äußeren Verbindungsgleis und des sehr hohen Lkw-Anteils besteht die Gefahr eines Rückstaus auf den jeweils rückgelegenen Bahnübergang. Das Rangierpersonal prüft bei Rangierbewegungen über die BÜ das Freisein des Fahrwegs. 15.) Sichern von Bahnübergängen (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen 16.) BÜ: Hilfsmittel für die Sicherung durch Posten (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen 17.) Bahnübergänge bei Sperrfahrten sichern (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen 18.) Gleisnutzung JWP Gleis 1 (31,41,51,71) Nutzlänge [m] Lokwarte-, Abstell- bzw. Schadwagengleis 2 (32,42,52,62) Verkehrsgleis Gleis der Zuführungsstrecke bis Ra 10 Rev.: Stand: Seite 10 von 19

12 Verkehrsgleis 72 Lokabstellgleis 73 Lokwartegleis 81 südliches Verbindungsgleis zu Eurogate 82 nördliches Verbindungsgleis zu Eurogate 19.) Gleise für das Abstellen von Schadwagen Schadwagen sind unverzüglich dem Fdl mitzuteilen. Die Abstellung und die Dauer der Abstellung sind mit dem Fdl abzustimmen. 20.) Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen Näheres zur Abstellung regelt NBS-BT Ziffer Gefahrgutwagen werden während der Standzeit nicht augenscheinlich vom Fdl vor Ort überwacht. Überwachungsmaßnahmen von abgestellten Gefahrgutzügen obliegen dem EVU. 21.) Betrieblich insbesondere zu beachten Das Einfahrsignal A ist für den Betriebsablauf aufgrund des(r) Gefälles/Steigung ein maßgebender Gefahrpunkt: Ra 10 (km 3,620), 6,4 prom. (100m) Das Einfahrsignal A, das Einfahrvorsignal Va und das Gruppenausfahrsignal sind mit punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB) ausgerüstet. Die Gleismagneten 1000/2000 Hz sind an diesen Signalen eingerichtet. An den Sperrsignalen 3X 16X, die als Ziel für Zugfahrten dienen, befindet sich keine PZB-Ausrüstung. Bei Einfahrten wird durch die Signale Zs3v/Zs3 3 (Rev 2.000) vor der ersten Weiche die Geschwindigkeit auf 30 km/h ermäßigt. Hinter den Zielsignalen 3X 16X ist kein technisch freigeprüfter Durchrutschweg (D-Weg = 0) vorhanden. Rangierstraßen in das Streckengleis 22 werden durch das Signal Ra 10 begrenzt. Alle Rangierstraßen sind mit Flankenschutz ausgerüstet. Für Lokrangierfahrten sind die Gleise 2 und 11 vorgesehen. Ergänzungen zur FV-NE Rev.: Stand: Seite 11 von 19

13 21a.) Allgemeines (Rev 3.000) Bestimmungen mit vorübergehender Bedeutung (FV-NE 1(3)): Bestimmungen und Anordnungen, die nur von vorübergehender Dauer sind, werden in Form einer Dienstanweisung (DA) bekanntgegeben. Diese Dienstanweisungen werden in einem Sammelordner auf dem Stellwerk JWP geführt und zur Einsicht bereitgehalten. Dienstanweisungen, die ein EVU betreffen, werden durch die entsprechende Verteilerliste in der DA auch an die EVUs verteilt. 22.) Zugfahrt durchführen Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt (FV-NE 60(2)): Der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt ohne Halt am gewöhnlichen Halteplatz ist nicht zugelassen. Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt (FV-NE 60(1)): Der Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt ohne Halt ist zugelassen. Zugverspätung: Siehe NBS-BT. Höchste zulässige Geschwindigkeiten: Zuführungsstrecke Ausfahrsignal Ölweiche bis Einfahrsignal JWP sowie Ausfahrsignal JWP bis Einfahrsignal Ölweiche: (Rev 2.000) 60 km/h Einfahrsignal JWP bis zum gewöhnlichen Halteplatz: 30 km/h Ist in den betrieblichen Unterlagen eine niedrigere Geschwindigkeit angegeben, gilt die niedrigere Geschwindigkeit. Vorübergehende Langsamfahrstellen und Stellen mit sonstigen betrieblichen Besonderheiten: Die Information der EVU veranlasst der Dispatcher mit schriftlicher Weisung. Mit Personen besetzte Züge: Die Durchführung jeder mit Reisenden besetzten Fahrt ist vom EBL besonders zu genehmigen. 23.) Fdl melden, dass der Zug vorbereitet ist Teilen Sie dem Fdl die Abfahrbereitschaft erst mit, wenn Ihr Zug aus betriebsdienstlicher Rev.: Stand: Seite 12 von 19

14 Sicht abfahren darf. 24.) Einfahrten Einfahrten in den Bahnhof erfolgen über das Einfahrsignal A in Bahn-km 3,520. Vor dem Einfahrsignal steht ein zugehöriges Vorsignal (Va) im Bremswegabstand von 700 m. Zugfahrten erfolgen im Bahnhof grundsätzlich nur in die Gleise (Rev 2.000) Geschwindigkeit verringern: Bei Einfahrten wird durch die Signale Zs3v 3 (am Vorsignal Va) und Zs3 3 (am Einfahrsignal A) die Einfahrgeschwindigkeit auf v = 30 km/h ermäßigt. (Rev 2.000) Das Zielsignal für die Zugeinfahrt sind die hochstehenden Hauptsperrsignale 1-16X. ACHTUNG: kein Durchrutschweg hinter den Hauptsperrsignalen 1-16X vorhanden! 25.) Ausfahrten Bei Ausfahrten ist die Ausfahrgeschwindigkeit bis zum Gruppenausfahrsignal P3/16 40 km/h. (Rev 2.000) Durch das Signal Lf7 6 (km 3,940) am Ende des Weichenbereiches wird die Streckengeschwindigkeit v = 60 km/h signalisiert. 26.) Durchschrift der Wagenliste abgeben Siehe NBS-BT. 27.) Rangierfahrten durchführen Triebfahrzeugführer auf den Bahnanlagen: Es dürfen nur Triebfahrzeugführer mit Ortskenntnis eingesetzt werden. Die Ortskenntnis ist nachzuweisen, andernfalls sind die Fahrten von einem ortskundigen Lotsen zu begleiten. Die Netzbetriebsführung bietet zum Erlangen der Ortskenntnis Schulungen an. Der Aufwand ist zu erstatten. Höchste zulässige Rangiergeschwindigkeit: Fahren auf Sicht, max. 25 km/h Ist in den betrieblichen Unterlagen eine niedrigere Geschwindigkeit angegeben, gilt die niedrigere Geschwindigkeit (Weisungen, Bedienungsanweisungen). (Rev 2.000) Die Ansage des freien Fahrweges ist nicht zulässig. Rangierbereich: Rangieren ist zugelassen zwischen Ra 10 und den gekennzeichneten (Bahn)- Anschlussgrenzen des JWP/Eurogate. (Rev 2.000) Rev.: Stand: Seite 13 von 19

15 Hemmschuhe/Radvorleger auslegen Das Auflegen von Hemmschuhen und Radvorlegern bedarf der Zulassung durch den Fahrdienstleiter. Funkfernsteuerung Rangierfahrten mit Funkfernsteuerung sind zugelassen. (Rev 2.000) Rangiererwege Rangiererwege sind vorhanden. Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b)) Es sind nur folgende Fahrzeugbewegungen zulässig: Wegfahren/Herkommen, Aufdrücken, Beidrücken. Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2)) Bei einer Rangierfahrt fahren die Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, bewegt durch eine Lokomotive oder die Lokomotive. Der Einsatz anderer Fahrzeuge ist durch den EBL zu genehmigen. E1E-) (Rev 2.000) BÜ (Zu 52 FV-NE (2)) Wird eine Störung an einer Bahnübergangsanlage festgestellt, ist der Fdl sofort zu verständigen. Der Fdl unterrichtet die Tf im Anschlussgleis unverzüglich, wenn er von einer gestörten Bahnübergangssicherung Kenntnis erlangt hat. Danach leitet er die Maßnahmen zur Behebung der Störung ein. (Rev 2.000) Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3)) Neben der Sorgfaltspflicht zur Beobachtung des Fahrweges auf der gesamten Fahrt sind folgende besondere Gefahrstellen vorhanden: Bahnübergänge, Deichscharttor, Bahn-km 0.358, Ra10 (Gefälle), Bahn-km 3.620,6.4 prom. (100m) Gleistore (ISPS-Tore) zwischen den Gleisen 81/91 und 82/92 (vor der Einfahrt in die Eurogate Umschlaganlage). (Rev 2.000) 28.) Fahrten unter schwebenden Lasten in der Eurogate KV-Anlage (nachrichtlich) Rev.: Stand: Seite 14 von 19

16 Bei Fahrten in die Ladegleise der Serviceeinrichtung Eurogate ist auf die Krantätigkeit zu achten. Die Weiterfahrt in die Ladegleise ist erst fortzusetzen, wenn die Umschlag- und Verladetätigkeiten im Gefahrenbereich eingestellt wurden oder aber dies aufgrund der Betriebsruhe gewährleistet ist. 29.) Freien Fahrweg bei Rangierfahrten ansagen Die Ansage des Freien Fahrweges bei Rangierfahrten ist nicht zugelassen. 30.) Rangieren mit PZB Während des Rangierens bleibt die induktive Zugbeeinflussung eingeschaltet. 31.) Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU Wenn möglich, ist das schadhafte Fahrzeug im für Schadwagen vorgesehenen Gleis abzustellen. Besprechen Sie mit dem Fdl die Dauer der Abstellung. 32.) Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen ist nicht zugelassen. 33.) Auf dem Ein- oder Ausfahrgleis rangieren (Rangieren über Ra 10) (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen 34.) Bei Rangierfahrten bremsen (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen 35.) Anzuziehende Hand- oder Feststellbremsen Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters gestattet. Abweichend von der VDV 757 ist die Tabelle "Abstellen und Sichern von Fahrzeugen in der Vorstellgruppe des JWP" anzuwenden. Begründung: Ab Windstärke 7 ist das Sichern bei Windlast erforderlich. Beachten Sie dazu den gesamten Zeitraum der geplanten Abstellung, im Zweifel wird die Abstellung mit dem Fdl abgesprochen. Die Abstellung erfolgt grenzzeichenfrei. Für das Festlegen der Fahrzeuge ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Abgestellte Fahrzeuge werden beim Fahrdienstleiter dokumentiert. Der Tf ist für die Datenübermittlung zuständig. Rev.: Stand: Seite 15 von 19

17 Notwendige Informationen: Anzahl und Art der abgestellten Fahrzeuge, Art der Sicherung (Bsp.: Hdbr. 1. Wg, Hdbr 10. Wg.), abstellendes EVU, Abstellbeginn (Tag, Uhrzeit) Abstellende (Tag, Uhrzeit) 36.) Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten (Rev 2.000) Keine besonderen Regelungen Bedienungsanweisungen 37.) Bedienen von Serviceeinrichtungen und Anschlussstellen Verantwortlich für die sichere Bedienungsfahrt ist das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Fdl klärt die Abstimmung der Rangierfahrten mit der Serviceeinrichtung Eurogate (Feststellung der Ladetätigkeit im Gleis und Bestimmung der Gefahrstellen). Serviceeinrichtung Eurogate: Die Tore 1 und 2 (ISPS) sowie die Bahnübergänge in km 5,172, km 5,254 und km 5,265 sind fahrstraßengesteuert und werden somit vom Stellwerk JWP bedient 38.) Funkfernsteuerung und Funkanweisung Funkfernsteuerung Der betriebliche Einsatz der Funkfernsteuerung für Triebfahrzeuge ist zugelassen. Die Funkfernsteuerung ersetzt den notwendigen Einsatz eines Rangiebegleiters. Verantwortlich für den Einsatz der Funkfernsteuerung ist vollumfänglich das EVU. Rev.: Stand: Seite 16 von 19

18 Funkanweisung (Rev 2.000) I Frequenzen für den Rangierfunk (Quelle: Frequenzzuteilung vom ) II Rangierfunkanweisung I Frequenzen (70 cm Band): 457,625 (H18) 457,725 (H22) Analoger Zugfunkkanal C22 457,800 (H25) Als Zugfunkkanal ist das Band 475,725 (H22) zu verwenden. Auf dem Stellwerk JWP entspricht (Feststation und Handfunkgeräte) dies dem Kanal 2. In den Triebfahrzeugen mit Dualmode Geräten (GSMR und Analog) entspricht dies dem analogen Ortskanal C22. Auf den Triebfahrzeugen ist dieser Kanal zwingend einzuschalten. Über diesen Kanal ist der Fahrdienstleiter zu erreichen. II Rangierfunkanweisung: Die Rangierfunkanweisung enthält die betrieblichen Bestimmungen zur Anwendung des Rangierfunks auf den Bahnanlagen des JWP. Die Funkgeräte der Schienenfahrzeuge sind während des Betriebseinsatzes ständig eingeschaltet. Für den Rangierfunk sind folgende Frequenzen schaltbar: Rangierfunk I: 457,625 Rangierfunk III: 457,800 (Schiebefunk). Betrieblich zu beachten: Ausfall, Störungen und Beschädigungen werden dem Fdl gemeldet. Der Fahrdienstleiter JWP verfügt über Leihgeräte. Mit dem Fahrdienstleiter wird ständig eine Gesprächsverbindung gehalten. Auf den Triebfahrzeugen ist der analoge Ortsfunk C22 für die Verbindung mit dem Fdl einzuschalten. Dieser entspricht dem Kanal 2 an den JWP Funkgeräten. Zum Rangieren kann mit dem Fdl ein zusätzlicher Kanal vereinbart werden. Vor Beginn des Rangierbetriebes ist diese mit dem Fdl vereinbarte Frequenz mit einem Probegespräch zum Fahrdienstleiter einzuschalten und darf erst nach Beendigung des Rangierbetriebes (- nicht aber während der Rangierpausen-) ausgeschaltet werden. Muss ein Gerät unerwartet ausgeschaltet werden, sind sofort alle Rangierfunksprechstellen davon zu verständigen. Prüfen der Betriebsfähigkeit: Nach dem Einschalten des Funkgerätes ist ein Probegespräch zu führen. Rev.: Stand: Seite 17 von 19

19 Handhabung des Rangierfunks: Der Rangierfunk dient der Verständigung beim Rangieren. Der Rangierfunk wird auch in Gleisanschlüssen verwendet. Für das Rangieren werden vom Fahrdienstleiter Rangiernummern zur eindeutigen Unterscheidung vergeben. Die ersten Ziffern dienen der Zuordnung des EVU's, die Endziffer gibt die Nummer der Lok wieder Bsp.: EVU A I. Sind 2 Tfz desselben EVU im Rangierbereich, wird hochgezählt. Bsp.: EVU B I und EVU B II. Im Rangierfunk werden die Lokomotiven mit Ihrer Rangiernummer angesprochen. z. B.: EVU A I kann kommen. Für die übrigen Gesprächsteilnehmer gilt folgendes: Der Rangierbegleiter kann mit seinem Namen angesprochen werden. Es ist weiterhin die Anlage 9 der FV-NE (Richtlinien für den Funksprechverkehr) zu beachten und anzuwenden. Überwachung der Gespräche durch den EBL: Der Funk wird zur Abgabe von betrieblichen Aufträgen und Meldungen und für Dispositionsgespräche der Betriebsleitung genutzt. Darüber hinaus ist eine Nutzung nicht zugelassen. Die Einhaltung wird regelmäßig durch den EBL überwacht. 40.) Eurogate Durch das Unternehmen Eurogate wird die Umschlaganlage mit den Gleisen 101 bis 106 als Serviceeinrichtung betrieben. 41.) ISPS-Tore 1 und 2 An der Zollgrenze zwischen Vorstellgruppe und Umschlaganlage "Eurogate" sind zwei Gleistore errichtet. Öffnen und Schließen der Gleistore erfolgt durch das Stellwerkspersonal. (Rev 2.000) 42.) Bremsprobeanlage Die Bedienungsanleitung für die Bremsprobeanlage ist als Anlage dieser ÖBV beigelegt. Anhänge Rev.: Stand: Seite 18 von 19

20 Rev.: Stand: Seite 19 von 19

21

22 Beschreibung für Bremsprobegerät PDR1-N1 (Ausgabe: Januar 2011) DB AG Fahrzeuginstandhaltung Werk Fulda - An der Richthalle 1 - D Fulda - Tel: (06 61) , Fax: (06 61)

23 Beschreibung für das Bremsprobegerät PDR1-N1 1. Allgemeines Die Fa. Knorr-Bremse entwickelte auf der Grundlage des Lastenheftes der DB einen Nachfolger für das Bremsprobegerät Pdr1. Die Zielsetzung war eine einfache Handhabung; Eindeutigkeit der Prüfschritte (z. B. Druckerhaltung HL = 0,8 bar); Wetterfestigkeit; Verbesserte Füll- und Löseleistungen. In Kooperation mit der Firma Knorr-Bremse, FTZ Minden und dem Werk Fulda wurde im Herbst 2000 das Bremsprobegerät PDR1-N1 optimiert und zur Serienreife weiterentwickelt. Das Bremsprobegerät PDR1-N1 dient insbesondere zum Ausführen der Bremsproben an Reisezügen ohne Lokomotive. Es wird an eine ortsfeste Druckluftanlage angeschlossen und mit der Hauptluftleitung der Wagen verbunden. 2. Technische Daten - Nennbetriebsdruck (HBL) 8 bis 10 bar - HL-Druck 5,0 bar - HL-Absenkung in d. Bremsstufe 0,8 bar zul. Toleranz +0,2 / -0 bar - Temperaturbereich -40 C bis +80 C - Wetterfest - Entwässerungsmöglichkeit - Glasscheiben der Druckmesser sind bruchsicher - Gewicht ca. 20 Kg, Tragebügel vorhanden - Anbau mit 2 Befestigungsschrauben auf vorbereitetem Ständer - Bremskupplungsköpfe als Transportschutz mit Plastikkappe verdeckt - Der Druckumsetzer DU 111 gewährleistet die vorgeschriebene Druckerhaltung 3. Geräteaufbau (Abb.1 und Abb. 2 Seite 7) Das Bremsprobegerät PDR1-N1 besteht aus einer Platte, an der die Druckmeßgeräte und Luftkupplungen für HBL-Versorgung und HL- Leitung, der Luftfilter, das Druckminderventil, der Druckumsetzer, die Absperrhähne und der Bügel befestig sind. Die Bedienungselemente werden von Hand betätigt. Zum Ausführen der Bremsproben gelten DB-Intern die Bestimmungen der Konzernrichtlinie der DB AG DS PNEUM. SCHALTSCHEMA (in Grundstellung) HBL E HL Netzanschluss HBL F _ D A 1 2 HL - C B Ex 2 3

24 Bedienungselemente 4 Wirkungsweise Hahnstellungen Füllen, Lösen Dichtheitsprobe Anlegen Schnellbremsen Absperrhahn A Absperrhahn B Absperrhahn C 4.1 Netzanschluss Das Bremsprobegerät wird netzseitig an eine ortsfeste Druckluftanlage angeschlossen. 4.2 Bremsen füllen Das Bremsprobegerät PDR1-N1 muß an den Wagen oder Zug angeschlossen werden. (Siehe Abb. 3-8) Knebelgriffstellung der Absperrhähne beim Füllen (siehe Abb.4). Dieses entspricht denen beim Lösen. Der HL-Druck: Absperrhähne: ist über das Druckminderventil E fest eingestellt, d.h. für Reisezüge HL = 5,0 bar (Knebelgriffe), angeordnet in der logischen Reihenfolge der Bremsprobe (von links nach rechts). 4.3 Dichtheitsprüfung Nachdem die Bremse des Wagen bzw. des Zuges gefüllt ist, wird der Knebelgriff des Absperrhahnes A in die Abschlußstellung gedreht und der Druck am HL-Druckmesser beobachtet (siehe Abb.5). Knebelgriff A : Füllen, Dichtheitsprobe Knebelgriff B : Anlegen, Lösen Knebelgriff C : Schnellbremsen Abschlussstellung: Alle Knebelgriff waagerecht. 4.4 Bremsen anlegen Mit dem Umschalten der Absperrhähne (Knebelgriffstellung siehe Abb.6) wird der HL-Druck durch den Druckumsetzer D um 0,8 bar (siehe zul. Toleranz) abgesenkt und Druckerhaltung ist gegeben. Zustand Anlegen : Es erfolgt eine eindeutige Betriebsbremsung mit 0,8 bar(siehe zul. Toleranz)HL-Absenkung, und mit Hilfe des Druckumsetzers Du 111 D ist gleichzeitig die vorgeschriebene Druckerhaltung gegeben. Der Bremszustand kann geprüft werden. 4.5 Bremsen lösen Der Absperrhahn B wird umgeschaltet (Knebelgriffstellung siehe Abb.7). Der HL-Druck erreicht wieder 5,0 bar. Der Lösezustand der Bremsen kann geprüft werden. 4 5

25 4.6 Schnellbremsen Abbildung: Bremsprobegerät PDR1-N1 Knebelgriffstellung siehe Abb.8. Die HL-Leitung wird über einen großen Querschnitt entlüftet und eine Schnellbremsung eingeleitet. Danach Bremsen wieder lösen (siehe Abb.7). HBL-Druckmesser 5. HL-Druckmesser Trennen des PDR1-N1 vom Wagen bzw. Zug HL-Luftabsperrhahn des angeschlossenen Wagens schließen. Der Druckluftschlauch und das Bremsprobegerät werden entlüftet. Danach kann die Bremskupplung gelöst werden. 6. Selbstprüfung Bei den Werkstätten der DB ist die Selbstprüfung am PDR1-N1 gemäß der Konzernrichtlinie RIL auszuführen. Abb. 1 Luftfilter F Weiterhin sollte im Rahmen der Selbstprüfung planmäßig mindestens alle 6 Monate die Entwässerung am PDR1-N1 durchgeführt werden. Hierzu wird die mit entsprechendem Schild gekennzeichnete Entwässerungsschraube (siehe Seite 7) nach vorangegangenem Abnehmen der Gummiabdeckung gelöst. Nach Beendigung des Entwässerungsprozesses ist die Schraube wieder festzuziehen und die Gummiabdeckung anzubringen. Absperrhahn A Füllen, Dichtheitsprobe Entwässerungs- Absperrhahn B Anlegen, Lösen möglichkeit Absperrhahn C Schnellbremsung Entlüftung Schnellbremse Aufgestellt: Werk Fulda, im Oktober 2002 Verantwortlich: TI-FUL-PV Basa: 9521 / 740 Tel: 0661 / Abb. 2 Druckminderventil E 6 Druckumsetzer Du 111 D 7

26 Abbildung: PDR1-N1 in den einzelnen Stellungen 4. Bremsen anlegen 1. Abschlussstellung. Alle Knebelgriffe waagerecht Abb. 3 Abb Bremsen lösen 2. Bremsen füllen Abb. 7 Abb Dichtheitsprüfung 6. Schnellbremsen Abb. 8 Abb

27 Notizen Notizen

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss Rüstersieler Groden Stand: 01.09.2014 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Lothar Heinrich

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig

Mehr

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür]

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] Teil B.301 2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] a) Beschreibung und Lage 2.11 Allgemeines Der Bahnhof Weißensee [Thür] (Abk. WSE) ist unbesetzte Zuglaufstelle innerhalb der Zugleitstrecke

Mehr

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-VVO. Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-VVO. Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten JWP-VVO Verfahrensanweisung Prozess/ Verfahren für die Vermittlung der Ortskenntnis für die Zugangsberechtigten zu den Serviceeinrichtungen der JadeWeserPort Logistics Zone GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS.

Mehr

2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg]

2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] a) Beschreibung und Lage 2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] 2.51 Allgemeines Der Bahnhof Ernstthal [Rwg] ist Kopfbahnhof und Kreuzungsbahnhof auf der eingleisigen Nebenbahn Sonneberg

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg

Mehr

Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn. Dörpener Umschlaggesellschaft. für den kombinierten Verkehr mbh (DUK) im Bahnhof Dörpen

Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn. Dörpener Umschlaggesellschaft. für den kombinierten Verkehr mbh (DUK) im Bahnhof Dörpen Bedienungsanweisung für die Anschlussbahn Dörpener Umschlaggesellschaft für den kombinierten Verkehr mbh (DUK) im Bahnhof Dörpen Hauptanschließer: DUK Dörpener Umschlaggesellschaft für den kombinierten

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Cuxhaven

Örtliche Betriebsvorschrift Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Cuxhaven Örtliche Betriebsvorschrift Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Cuxhaven Stand: 26.06.2015 Bearbeitung: Gabriela Landvogt, O. Kreusel, T. Robbers 1 Inhaltsverzeichnis 1) Lage im Netz... 4 2)

Mehr

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-EGS

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-EGS JWP-EGS Entgeltgrundsätze und Entgeltliste für die Serviceeinrichtungen der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Entgeltgrundsätze und Entgeltliste

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss Rüstersieler Groden Stand: 31.03.2017 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Ingmar Ricklefs

Mehr

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 1 2. Beschreibung der Abstellanlage... 2 2.1 Anschlussgrenze... 2 2.2 Gleisanlagen

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE Stand: 01.02.2014 I. Allgemeine Informationen 1. Einleitung Die NBS-AT der STADT BAD OLDESLOE - Nutzungsbedingungen

Mehr

Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg

Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg 1 Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg Erstellt am: 24.05.2011 Erstellt von: Franz Josef Schneider (EBl)

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschrift Aufgestellt Emden, den 21.09.2015 Gültig ab 15.10.2015 Verantwortlich für den Inhalt: Theodor

Mehr

NBS Bedienungsanweisung Anhang 2

NBS Bedienungsanweisung Anhang 2 Nutzungsbedingungen Container Terminal Hamburg GmbH Kurt-Eckelmann-Straße 1 21129 Hamburg NBS Bedienungsanweisung Anhang 2 INHALT Seite 1 Ausstattung der EOW-Anlage...2 1.1 Funktionsweise der EOW-Anlage...

Mehr

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen 7. Workshop zu Fragen von Risiko und Sicherheit im Verkehr SIT Safety in Transportation Braunschweig, 10. November 2014 Dr.-Ing. Carsten

Mehr

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG - Besonderer Teil

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG - Besonderer Teil JWP-NBS-BT Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG - Besonderer Teil NO TIDE. NO LIMITS. Nutzungsbedingungen für die

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 20. Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH

Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 20. Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH Dauer-Betra Nr. 400/0 Dauer-Betra Nr. 300/0 Dauer-Betra Nr. 500/0 Dauer-Betra Nr. 600/0 Dauer-Betra Nr. 700/0

Mehr

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Streckeneinrichtungen A01 Seite 1

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Streckeneinrichtungen A01 Seite 1 Richtlinie Bahnbetrieb Seite 1 1 Grundsätze 2000 Hz und 1000 Hz - GM sind in der Regel in Höhe der Signalstandorte angeordnet. Abweichungen von bis zu 6 m vor und hinter dem Signal sind zulässig (Bild

Mehr

Planung von Bahnanlagen

Planung von Bahnanlagen Planung von Bahnanlagen Grundlagen - Planung - Berechnung von Haldor Jochim, Frank Lademann 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 41345 0 Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschriften Aufgestellt Emden, den 04.08.2014 Gültig ab 01.09.2014 Verantwortlich für den Inhalt: Betriebsleiter:

Mehr

_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken /

_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken / Richtlinie Züge fahren und Rangieren 408.0101Z21 Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den Örtlichen Richtlinien Seite 1 von 5 zur Ril 408.01-09 Zusätzliche oder abweichende Regeln können in den Örtlichen

Mehr

Gemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren, DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) Gemäß Verteiler Richtlinie 437.0001-437.0005 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) www.dbnetze.com/fahrweg

Mehr

Industriebahn Premnitz

Industriebahn Premnitz Industriebahn Premnitz Anhang 4. Bahnübergänge und Gleistore 1. Betriebsdienstliche Bedienungsanleitung Bahnübergang Bergstraße BÜ 1 Der Bahnübergang Bergstraße befindet sich in Teilverantwortung der DB

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. KG -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 23.06.2014 1 Veröffentlichung: Die

Mehr

Angaben für das Streckenbuch

Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen GmbH & Co. KG Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen Aschaffenburg Bamberg Regensburg Passau Es gelten die jeweils gültigen Gleispläne der Bayernhafen Infrastruktur (online). Gültig ab 13.12.2015

Mehr

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil-(NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms. -Besonderer Teil-(NBS-BT) Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur der Serviceeinrichtung Hafenbahn Worms -Besonderer Teil-(NBS-BT) Stand: 22.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 2 2. Änderungen/Ergänzungen

Mehr

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 5.5-6. und 7. Juni 2005, Bielefeld Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph Anmerkungen /

Mehr

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen. der. Hörseltalbahn GmbH

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen. der. Hörseltalbahn GmbH Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hörseltalbahn GmbH Besonderer Teil (NBS-BT) Anlage zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag Gültig ab: 11. Dezember 2012 1 von 13 0. Verzeichnis der Abkürzungen

Mehr

Dienstordnung. Dienstordnung. der. Anschlussbahn Industriegebiet Neubrandenburg (AIN) und Neubrandenburg Trollenhagen (ANT)

Dienstordnung. Dienstordnung. der. Anschlussbahn Industriegebiet Neubrandenburg (AIN) und Neubrandenburg Trollenhagen (ANT) der Anschlussbahn Industriegebiet Neubrandenburg (AIN) und Neubrandenburg Trollenhagen (ANT) Version 3.0 gültig ab 09.04.2016 (nach Inbetriebnahme Minolkurve ) Aufgestellt: Ulrike Wildt, EBL Bestätigt

Mehr

Aufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn

Aufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn Aufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn Vorschrift Stand / letzte Änderung 1. Gesetze (Auszug) AEG Allgemeines Eisenbahngesetz EBO Eisenbahnbau- und -Betriebsordnung

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV)

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Eisenbahninfrastrukturunternehmen Scharmützelseebahn GmbH Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) gültig ab 01.11.2011 aufgestellt: Bad Saarow, 10/2011 Dipl.- Ing. Volker Feldheim Betriebsleiter Eisenbahn

Mehr

Bedienungsanweisung. für die. Eisenbahninfrastruktur der Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Marktplatz Reutlingen

Bedienungsanweisung. für die. Eisenbahninfrastruktur der Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Marktplatz Reutlingen Bedienungsanweisung für die Eisenbahninfrastruktur der Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Marktplatz 22 72764 Reutlingen Stand: 13.09.2013 Hauptanschließer: DB Netz AG Im Gleisanschluss gültige

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT) Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH Kurfürstenanlage 42-50 69115 Heidelberg im Folgenden EIU genannt. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der HSB Besonderer Teil (NBS-BT) Stand 01.02.2015

Mehr

Aufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn

Aufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn Sachgebiet Hafenbahn LÜBECKER mer/me Stand 01.04.2011 Aufstellung geltender en und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn 1. Gesetze (Auszug) AEG Allgemeines Eisenbahngesetz EBO Eisenbahnbau-

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 181

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 181 Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 181 HHLA Unikai Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab 01.10.2016 Seite 1 / 8 2 Berichtigungen

Mehr

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Zu meiner Person Klaus Wagner 45 Jahre glücklich verheiratet 5 Kinder (11-19) bis 1992 bei der DB als Servicetechniker (2 Jahre Ausbildung) alle Stellwerkstypen

Mehr

Betriebsanweisung des privaten nichtöffentlichen Gleisanschlusses

Betriebsanweisung des privaten nichtöffentlichen Gleisanschlusses Betriebsanweisung des privaten nichtöffentlichen Gleisanschlusses der Gesellschaft Abfallwirtschaft Breisgau mbh an das nicht-öffentliche Anschlussgleis des Zweckverbandes Gewerbepark Breisgau Anschließer:

Mehr

Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) des EIU HESSENCOURRIER

Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) des EIU HESSENCOURRIER Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) des Stand: 28. November 2010 1 1 Ergänzungen / Abweichungen zu den SNB-AT. 3 2 Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen...3 2.1 Veröffentlichung

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 480 E

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 480 E Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 480 E HHLA Container Terminal Burchardkai, HCCR Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab

Mehr

Untersuchungszentrale

Untersuchungszentrale Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Aktenzeichen: 60uu2014-12/002-3323 Stand: 29.06.2017 Version: 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. der. ROLAND Umschlagsgesellschaft für kombinierten. Güterverkehr mbh & Co. K.G.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. der. ROLAND Umschlagsgesellschaft für kombinierten. Güterverkehr mbh & Co. K.G. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der ROLAND Umschlagsgesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbh & Co. K.G. ( ROLAND ) Besonderer Teil (NBS-BT) Stand 01.01.2012 -2- Inhaltsverzeichnis 0

Mehr

Bahn-Unfalls von Neufahrn

Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-BahnS Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 6-22. und 23. September 2005, Braunschweig Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph

Mehr

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch

Mehr

Eisenbahner im Betriebsdienst Weiterbildung und Umschulung

Eisenbahner im Betriebsdienst Weiterbildung und Umschulung Eisenbahner im Betriebsdienst Weiterbildung und Umschulung TÜV TÜV NORD Bildung Saar GmbH Begriffe, Hinweise und Abbildungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. TÜV NORD Bildung Saar kann für

Mehr

Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb

Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Bernd Sieker bsieker@rvs.uni-bielefeld.de Technische Fakultät, Universität Bielefeld Überblick Bahnbetriebsverfahren Begriffe

Mehr

Betriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

Betriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh Verteiler TBG EBL + stv. EBL per email TBG Zugleiter Befehlsbuch TBG ÖBL Hr. Auth persönlich TBG Streckendienst Hr. Mayr persönlich TBG Signaldienst Hr. Reber persönlich DB Netz AG Bezirksleiter Betrieb

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Technische Werke Eberswalde GmbH. (Binnenhafen Eberswalde) in der Anschlussbahn Nordbahn GmbH

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses. Technische Werke Eberswalde GmbH. (Binnenhafen Eberswalde) in der Anschlussbahn Nordbahn GmbH Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Technische Werke Eberswalde GmbH (Binnenhafen Eberswalde) in der Anschlussbahn Nordbahn GmbH Hauptanschließer: Nebenanschließer: Nordbahn GmbH Angermünder

Mehr

Unsere Anlagen für Ihren Güterverkehr:

Unsere Anlagen für Ihren Güterverkehr: erstellt durch Frank von Meißner für www.pfullendorf.de Unsere Anlagen für Ihren Güterverkehr: Bahnhöfe Altshausen, Ostrach und Pfullendorf Beschreibung der Lage, Gleise und Ladestraßen Allgemeines Für

Mehr

die Neuherausgabe der Richtlinie "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter

die Neuherausgabe der Richtlinie Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8603 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Hafen Hamm GmbH

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Hafen Hamm GmbH Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses der Hafen Hamm GmbH Anschließer : Hafen Hamm GmbH Hafenstraße 36 59067 Hamm gültig ab: 01.07.2008 Mit Inkrafttreten dieser Bedienungsanweisung werden ältere

Mehr

Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der

Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der Entgeltgrundsätze für die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der Kiel Schönberger Eisenbahn Anlage 1 zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag Gültig

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Örtliche Richtlinien

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Örtliche Richtlinien Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Örtliche Richtlinien Stand: 13.12.2015 NFG Bahnservice GmbH Neuoffingen 3a 89362 Offingen 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Seite 1 2. Einleitung Seite

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Bestimmungen zur Betriebssicherheit (NBS-BzB)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Bestimmungen zur Betriebssicherheit (NBS-BzB) NBS-BzB ABELLIO Rail NRW GmbH Hauptverwaltung Hagen Körner Straße 40 58095 Hagen Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Bestimmungen zur Betriebssicherheit (NBS-BzB) Hagen, den 18.11.2016 genehmigt

Mehr

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Industriestammgleis der Stadt Bremen im Bahnhof Bremen Hemelingen zum Fulda-/Werrahafen

Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Industriestammgleis der Stadt Bremen im Bahnhof Bremen Hemelingen zum Fulda-/Werrahafen Anweisung für die Bedienung des Gleisanschlusses Industriestammgleis der Stadt Bremen im Bahnhof Bremen Hemelingen zum Fulda-/Werrahafen Hauptanschließer: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) vertreten

Mehr

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008 Unterrichtung der Europäischen Kommission über einschlägige nationale Sicherheitsvorschriften

Mehr

Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen. der. RP Eisenbahn GmbH

Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen. der. RP Eisenbahn GmbH RP Eisenbahn GmbH Schwetzinger Straße 2 67157 Wachenheim Postfach 11 05 67153 Wachenheim Besondere Schienennetzbenutzungsbedingungen der RP Eisenbahn GmbH Für die Strecke Heimbach-Baumholder: Gültig ab

Mehr

Betrieblich-technisches Lastenheft

Betrieblich-technisches Lastenheft Betrieblich-technisches Lastenheft Telekommunikationsanlage für den Bahnbetrieb der Borkumer Kleinbahn und Dampfschiffahrt GmbH Stand 21.06.2017 Inhalt Abkürzungen, die in diesem Lastenheft Verwendung

Mehr

Grundlagen des Bahnbetriebs

Grundlagen des Bahnbetriebs Grundlagen des Bahnbetriebs Inhalt Fahren im Raumabstand Signale Sperrzeitentreppe Zugfolgeregelung Foto: Canis 2 theoretische Abstandshaltung Fahren im relativen Bremswegabstand ähnlich Straßenverkehr

Mehr

Sammlung betrieblicher Vorschriften zur Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (SbV)

Sammlung betrieblicher Vorschriften zur Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (SbV) Sammlung betrieblicher Vorschriften zur Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (SbV) zur Abwicklung des Betriebsdienstes auf der Eisenbahninfrastruktur Ausgabe 2012 - gültig ab 01.05.2012

Mehr

Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Mettmann Stadtwald. der Regiobahn GmbH

Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Mettmann Stadtwald. der Regiobahn GmbH Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Mettmann Stadtwald der Regiobahn GmbH gültig ab 13.12.2009 aufgestellt Mettmann, den 13.12.2009 Der Eisenbahnbetriebsleiter

Mehr

Deutsche Bahn. La - Bereich Nord. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten

Deutsche Bahn. La - Bereich Nord. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten Deutsche Bahn La - Bereich Nord La Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten 1.Woche 20 Gültig vom 1. Januar 20, 8:00 Uhr, bis 7. Januar 20,

Mehr

für die Anschlussbahn Umweltschutz West GmbH

für die Anschlussbahn Umweltschutz West GmbH Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst für die Anschlussbahn Umweltschutz West GmbH an den Bahnhof Gelsenkirchen-Horst Nord (EGHN) Bedienanweisung Wolfram Bäumer, 3. 7. 2013 1 1. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss Nr. 142 Hafenbahn Standort Spreehafen (HSS)

Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss Nr. 142 Hafenbahn Standort Spreehafen (HSS) Bedienungsanweisung für den Gleisanschluss Nr. 142 Hafenbahn Standort Spreehafen (HSS) gültig ab: 01.10.2014 Stelle: Datum: VwKz: Unterschrift: aufgestellt: zugestimmt: Stabsstelle BS Hafenbahn für HSS

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) - der Stadtwerke Essen AG. Stand: 02.2008

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) - der Stadtwerke Essen AG. Stand: 02.2008 Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) - der Stadtwerke Essen AG Stand: 02.2008 2 1. Zweck und Anwendungsbereich 3 2. Begriffsbestimmungen 3 2.1 Eisenbahninfrastruktur 3

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Ril für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für das Zug- und Rangierpersonal

Örtliche Richtlinien zur Ril für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für das Zug- und Rangierpersonal Örtliche Richtlinien zur Ril 408.01-09 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen für das Zug- und Rangierpersonal für den Infrastrukturbereich AVG im Bf u Ettlingen West Gültig ab 29.04.2013 Bearbeitung: Genehmigt

Mehr

die Neuherausgabe der Richtlinie "Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung

die Neuherausgabe der Richtlinie Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8602 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com

Mehr

Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen 436 Seite 1

Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen 436 Seite 1 Richtlinie Bahnbetrieb Zugleitbetrieb Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen 436 Seite 1 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem Regelwerk

Mehr

Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr

Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr K. Karnahl-Macht, Dr. B. Jäger, Prof. Dr. K. Lemmer (DLR) C. Weber, Prof. Dr. J. Trinckauf (TU Dresden) Struktur

Mehr

Stellwerke + Fahrstraßenbildung

Stellwerke + Fahrstraßenbildung Stellwerke + Fahrstraßenbildung Foto: FG SFWBB / C. Blome 0 Sicherungsphilosophie 4 Absatz 1 AEG: Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen... Was ist Sicherheit? Sicherheit ist...das

Mehr

Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Stadtwald. der Regiobahn GmbH

Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Stadtwald. der Regiobahn GmbH Örtliche Richtlinien für die Strecken Neuss Hbf Kaarster See und Düsseldorf-Gerresheim Stadtwald der Regiobahn GmbH gültig ab 13.12.2009 aufgestellt Mettmann, den 13.12.2009 Der Eisenbahnbetriebsleiter

Mehr

für die Hafenbahn Braunschweig Bedienanweisung

für die Hafenbahn Braunschweig Bedienanweisung Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst für die Hafenbahn Braunschweig Bedienanweisung Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2 2. Geltungsbereich 2 3. Verteiler 2 4. Bekanntgabe 2 5. Beschreibung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen. Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck)

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen. Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck) Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck) - Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 04.09.2007 (aktualisiert am 17.11.2010) INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine

Mehr

571ppi/ #

571ppi/ # Außenstelle Hamburg/Schwerin Eisenbahn-Bundesamt, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin Bearbeitung: Sb1 Veröffentlichung im Internet Telefon: 0385-7452-0 Telefax: 0385-7452-199 e-mail: Sb1-hmb-swn@eba.bund.de

Mehr

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 336

Nutzungsbedingungen (NBS) HE - Gleisanschluss Nr. 336 Nutzungsbedingungen (NBS) Betrieblicher Teil HE - Gleisanschluss Nr. 336 HHLA Container Terminal Tollerort Eisenbahnbetriebsleiter gez. Stolter Stolter gez. Witschkowski Witschkowski Gültig ab 01.10.2016

Mehr

Sicherheitsmanagement

Sicherheitsmanagement Seite 2 von 14 Bedienungsanweisung für den Anschluss Serviceeinrichtung Hamm-Heessen... 1 Änderungsindex... 1 Prüfvermerk... 1 Freigabeverfügung... 1 Verteiler... 3 Berichtigungen... 3 1 Allgemeines...

Mehr

Liste der Entgelte. der. DE Infrastruktur GmbH

Liste der Entgelte. der. DE Infrastruktur GmbH Liste der Entgelte der DE Infrastruktur GmbH Gültig ab 15.12.2015 Entgelte -2- Inhaltsverzeichnis 0. Verzeichnis der Abkürzungen... 3 1. Zweck und Geltungsbereich... 4 1.1 Allgemeines... 4 1.2 Geltungsbereich...

Mehr

Entgeltgrundsätze und Entgeltliste für Serviceeinrichtungen der. Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG. Hindenburgstraße 26-30, Oldenburg, - NPorts

Entgeltgrundsätze und Entgeltliste für Serviceeinrichtungen der. Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG. Hindenburgstraße 26-30, Oldenburg, - NPorts Entgeltgrundsätze und Entgeltliste für Serviceeinrichtungen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Hindenburgstraße 26-30, 26122 Oldenburg, - NPorts (NP EGS) gültig ab dem 01.07.2017 Niedersachsen Ports

Mehr

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung. Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt)

Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung. Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt) .. - Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung Nordic Rail Service GmbH (Schienenfahrzeugwerkstatt) - Besonderer Teil - (NBS-BT) - Stand: 22.11.2013 Geschäftsführer: Rainer Kuschinsky, Ben Thurnwald

Mehr

Micro. Scale Models. Beispiele für die Signalisierung von Modellbahnen. Inhalt. 1 Anwendung

Micro. Scale Models. Beispiele für die Signalisierung von Modellbahnen. Inhalt. 1 Anwendung Inhalt 1 Anwendung 2 Allgemeines 2.1 Grundlagen 2.2 Hauptsignale 2.3 Vorsignale 2.4 Haupt- und Vorsignale am gleichen Standort 2.5 Kombinierte Signale 3 Signalbegriffe 3.1 Warnung (W) 3.2 Halt (H) 3.3

Mehr

RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH

RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH Nutzungsbestimmungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: Januar 2007 RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH Siebengebirgsstr. 152 D-53229 Bonn Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis BT 1 Zweck

Mehr

Stand 07/2014 SICHERHEITS- VORSCHRIFTEN FÜR DAS BETRETEN UND BEFAHREN DES TERMINALS. Für Besucher und Betriebsfremde

Stand 07/2014 SICHERHEITS- VORSCHRIFTEN FÜR DAS BETRETEN UND BEFAHREN DES TERMINALS. Für Besucher und Betriebsfremde Stand 07/2014 SICHERHEITS- VORSCHRIFTEN FÜR DAS BETRETEN UND BEFAHREN DES TERMINALS Für Besucher und Betriebsfremde GELTUNGSBEREICH: Diese Sicherheitsvorschriften gelten entsprechend der Terminal Betriebsordnung

Mehr

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.31-37 40831 Seite I

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.31-37 40831 Seite I Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.31-37 40831 Seite I Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem Regelwerk das

Mehr

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie Seite I

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie Seite I Richtlinie Bahnbetrieb Fahrdienstvorschrift Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.31-37 40831 Seite I Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem Regelwerk das

Mehr

Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Schienennetz-Benutzungsbedingungen Schienennetz-Benutzungsbedingungen für die Nutzung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbh Besonderer Teil (H-SNB-BT) gültig ab 23.01.2017 Herausgeber: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft

Mehr

Infrastruktureinrichtungen im Logistikbahnhof am Leipzig/Halle Airport

Infrastruktureinrichtungen im Logistikbahnhof am Leipzig/Halle Airport Infrastruktureinrichtungen im Logistikbahnhof Ihr Frachtumschlagbahnhof im Herzen Mitteldeutschlands für den Anschluss an Europa und die Welt DB Netze. Die Basis der Zukunft. In Kooperation mit In Kooperation

Mehr

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der. Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Besonderer Teil (SNB-BT)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der. Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Besonderer Teil (SNB-BT) Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Besonderer Teil (SNB-BT) - gültig vom 10.12.2006 Herausgeber: Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH Beckumer Str. 70 59555

Mehr

Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr

Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Sicherheit ist machbar. Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Ist die Sicherheit beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen auf Ihrem Betriebsgelände gewährleistet? Bei Rangierarbeiten kommt es immer

Mehr

gemäß Verteiler Ril Ril 301 Signalbuch, Bekanntgabe 2 Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Verteiler Ril Ril 301 Signalbuch, Bekanntgabe 2 Sehr geehrte Damen und Herren, DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main gemäß Verteiler Ril 301 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main www.db.de Frankfurt (Main) Messe Volker

Mehr

Buchfahrplan braun- 2

Buchfahrplan braun- 2 FREMO Rheda XXL 2007 H0m braun-2 vom 27.09.07 Seite 1 / 8 Deutsc h e und Niederländis c h e FREMO-Bahn Fremobahndirekti o n Hannov er Gültig vom 29.09.- 03.10.2 0 0 7 Buchfahrplan braun- 2 Dienstbegi n

Mehr

Themendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße

Themendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße Anzahl seit Jahren rückläufig Bund, Bahn und Straßenbaulastträger gemeinsam gefordert Aufklärungskampagne zur

Mehr

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den Häfen Aschaffenburg, Bamberg, Nürnberg, Regensburg und Passau zwischen der Bayernhafen GmbH

Mehr

Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.:

Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: Stadtwerke Mainz AG Hafen Gleisanschluss-Nr.: 6013121 vorläufige Bedienungsanweisung für die öffentliche Serviceeinrichtung den Anschluss Hafenbahn Mainz der Stadtwerke Mainz AG Hafen und Stadtwerke Mainz

Mehr

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den bayernhäfen Aschaffenburg, Bamberg, Regensburg und Passau der Bayernhafen GmbH & Co. KG,

Mehr

Angelner Eisenbahn. Gesellschaft gug. Eisenbahninfrastrukturunternehmen Kappeln - Süderbrarup. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Iver Andreas Schiller

Angelner Eisenbahn. Gesellschaft gug. Eisenbahninfrastrukturunternehmen Kappeln - Süderbrarup. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Iver Andreas Schiller Angelner Eisenbahn Angelner Eisenbahn Gesellschaft Schwennaustr.1, 24960 Glücksburg Gesellschaft gug Eisenbahninfrastrukturunternehmen Kappeln - Süderbrarup Schienennetz-Nutzungsbedingungen Besonderer

Mehr

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland)-EIU der Stadtwerke Leer AöR

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland)-EIU der Stadtwerke Leer AöR Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland)-EIU der Stadtwerke Leer AöR Besonderer Teil (NBS-BT) gültig ab 01.11.2013 Stand: 09.10.2013 Herausgeber: Stadtwerke Leer Anstalt

Mehr

- gültig ab

- gültig ab Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- 302.4206Z01 Grenzübergangs Griesen (Oberbayern) - Ehrwald-Zugspitzbahn

Mehr

1 Darstellung der Leuchtmelder mit Bedeutung und Quittierung

1 Darstellung der Leuchtmelder mit Bedeutung und Quittierung Seite 1 Vorbemerkungen: 1. In der nachfolgenden bersicht ist ein Auszug von kombinationen zusammengefasst dargestellt, die in der Praxis am häufigsten auftreten können und im Einzelnen in der Richtlinie

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der NordWestBahn GmbH

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der NordWestBahn GmbH Seite 1 von 11 Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der NordWestBahn GmbH Besonderer Teil (NBS-BT) Anlage 2 zum Infrastruktur-Nutzungsvertrag Inhaltsverzeichnis Seite 2 von 11 0. Verzeichnis der

Mehr

Einflüsse der Sicherungstechnik auf die Gleisplangestaltung

Einflüsse der Sicherungstechnik auf die Gleisplangestaltung Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Dr.-Ing. Ulrich Maschek Einflüsse der Sicherungstechnik auf die Gleisplangestaltung 1. Grundlagen der Planung von

Mehr