Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1011/2008 Schwyz, 23. September 2008 / ju Berufsbildungszentrum Goldau; Verpflichtungskredit Ertüchtigungsmassnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit beim Hauptbau S und beim Stahlbau des Hauptbaus S (Anbau 1988) Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Der Kantonsrat hat am 21. November 2007 für Sanierungsmassnahmen am Berufsbildungszentrum Goldau einen Verpflichtungskredit von insgesamt Fr bewilligt. Bei der Erarbeitung des Bauprojektes wurden die Gebäude auf die Erdbebensicherheit der Untersuchungsstufe drei geprüft und der Zustand teilweise mit Sondagen geprüft. Die Untersuchung zeigte, dass der Stahlbauteil des Hauptbaus S aus dem Jahre 1988 den geforderten Erfüllungsgrad der Erdbebensicherheit von 0.25 nicht und der Hauptbau S aus dem Jahre 1965/66 mit 0.25 nur gerade sehr knapp erreicht. Je nach Auslegung der Berechnungen wie auch je nach Beurteilung der Wirtschaftlichkeit können beim Hauptbau zwingende Ertüchtigungsmassnahmen begründet werden. Bei einem Gebäude, das von vielen Menschen genutzt wird, wäre es in einem solchen Grenzfall nicht zu verantworten, verhältnismässige Ertüchtigungsmassnahmen abzulehnen. Um die Sicherheit den heutigen Anforderungen weitgehend anpassen zu können, wird deshalb zu diesem Zweck ein Verpflichtungskredit von Fr beantragt. Parallel zu dieser Vorlage wird ein separater Verpflichtungskredit für eine Erweiterung und Raumanpassung für die überbetrieblichen Kurse vorgelegt, der der Volksabstimmung unterstellt ist. 2. Ausgangslage Die Bauten des Berufsbildungszentrum Goldau wurden in den Jahren 2004//05 auf der ersten und auf der zweiten Beurteilungsstufe auf ihre Erdbebensicherheit hin überprüft. Anhand der verfügbaren Pläne wurde das Tragsystem identifiziert und qualitativ teilweise auf der Basis rechnerischer Abschätzungen beurteilt. Für diese Aufgabe wurden die Firma Risk & Safety AG und das Ingenieurbüro CES Bauingenieure AG verpflichtet. Aufgrund die ser Beurteilung wurde empfohlen, nach Vorliegen des Ausführungsprojektes die Erdbebensicherheit der Gebäude auf einer dritten Stufe vertieft zu beurteilen.

2 2.1 Untersuchung der dritten Stufe Anfang 2008 untersuchte die Firma Henauer Gugler AG, Schwyz, die Bauten und beurteilte sie mit Erfüllungsfaktoren zwischen Bei Erfüllungswerten zwischen sind zwingend Ertüchtigungsmassnahmen notwendig. Bei Werten zwischen sind Ertüchtigungsmassnahmen nur dann zwingend notwendig, wenn die finanziellen Aufwendungen für diese Massnahmen noch in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Die Wirtschaftlichkeit wird mit Kosten pro Personenbelegung beurteilt. 2.2 Ergebnisse aus dem Untersuchungsbericht nach dritter Stufe Die Firma Henauer Gugler AG kommt zum Schluss, dass bei den Gebäuden Turnhalle, Werkstätte, Nebengebäude, Abwarthaus, Pavillon und Mensa keine Ertüchtigungsmassnahmen notwendig sind Hauptbau S aus dem Jahre 1965/66 Die Berechnung des Erfüllungsfaktors ergibt einen Wert von Das Gebäude liegt also im Grenzbereich der zwingenden Massnahmen und der Beurteilung über die Wirtschaftlichkeit. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ergibt Kosten, welche keine zwingenden Ertüchtigungsmassnahmen erfordern. Mit einem Schliessen der Deckenfugen könnte jedoch der Erfüllungsgrad auf 0.59 angehoben werden Stahlbauteil des Hauptbaus S aus dem Jahre 1988 (Anbau) Die Berechnung des Erfüllungsfaktors ergab vorerst einen Wert von Die Wirtschaftlichkeit war daher ausschlaggebend. Mit relativ einfachen Mitteln könnte der Erfüllungsgrad auf 0.81 angehoben werden. Im Zuge der Evaluation von möglichen Sanierungsmassnahmen wurden die Pläne des ausgeführten Bauwerkes vor Ort überprüft und so die statischen Berechnungen validiert. Dabei musste festgestellt werden, dass der gesamte Windverband in der Dachfläche gemäss den bestehenden Plänen von 1988 nicht eingebaut worden ist. Zur Sicherung dieser Erkenntnis wurden noch zusätzliche Sondagen angeordnet, die diesen Umstand bestätigten. Zum selben Ergebnis führte die nachträgliche Analyse der durch den Sturm Lothar (26. Dezember 1999) entstandenen erheblichen Schäden. Beim Windverband im Dach handelt es sich um eine elementare Tragstruktur des Gebäudes gegen horizontal wirkende Kräfte wie Wind und Erdbeben. Weil er fehlt, verschlechtert sich auch der Erfüllungsfaktor auf einen Wert von unter Nebst den vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen (Verschweissen der geschraubten Stahlbauknoten) muss auch der Dachwindverband nachträglich eingebaut werden. 2.3 Fazit Die Sicherheit beim Stahlbau des Hauptbaus S (Anbau) ist bezüglich Erdbebensicherheit klar nicht mehr gegeben und erfordert zwingend Ertüchtigungsmassnahmen. Der Schulbetrieb muss aber, gemäss Aussage der Firma Henauer Gugler AG, nicht eingestellt werden. Beim Hauptbau S kann trotz Grenzwert und nicht gegebener Wirtschaftlichkeit die Erdbebensicherheit mit einem verhältnismässigen Aufwand deutlich erhöht werden. Es handelt sich bei der Schule um einen öffentlichen Bau, der von vielen Menschen genutzt wird. Es wäre deshalb nicht vertretbar, keine Ertüchtigungsmassnahmen vorzunehmen, weil der Erfüllungsgrad knapp erreicht und die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist

3 3. Bauliche Massnahmen 3.1 Konstruktion / Massnahmen beim Stahlbau des Hauptbau S aus dem Jahre 1988 (Anbau) Der Stahlbauteil ist ab dem 1. Obergeschoss in Leichtbauweise als Stahlskelettbau ausgeführt worden. Die gesamte Konstruktion kann als sehr schlank bezeichnet werden. Die Stahlbauknoten bzw. die Verbindungen der Stahlträger sind durchwegs geschraubt. Diese Verbindungen sind relativ weich und weisen bezüglich Erdbebenbeanspruchung einen ungenügenden Widerstand auf. Um eine genügende Sicherheit für Erdbeben zu erhalten, sind unter Anwendung der aktuell gült i- gen SIA-Normen bezüglich der Ertüchtigung von bestehenden Bauten folgende Massnahmen vorgesehen: Verschweissen der Konstruktionsverbindungen (Stützknoten) und nachträglicher Einbau des Dachwindverbandes. Durch diese Massnahmen kann der Erfüllungsfaktor markant angehoben werden. Um die oben erwähnten Ertüchtigungsmassnahmen baulich umzusetzen, sind nachfolgende Vorbereitungs- und Folgearbeiten unabwendbar: Demontagen: Wandtafeln, Beamerwände, Holzfaltwände, Möblierung, usw. Baumeisterarbeiten: Abdeckarbeiten, Erstellen von Staubwänden, div. An- und Abschlussarbeiten Elektroinstallationen: Anpassungen diverser Elektroinstallationen, Demontage diverser Leuchten, De- und Neumontage EDV- Anlage, Erstellen Bauprovisorium, Lieferung und Montage neuer Beleuchtung Obergeschoss Sanitärinstallationen: Anpassungen best. Leitungen bei Wandausbrüchen, Erstellen Bauprovisorium Gipserarbeiten: Grundputz und Abrieb ergänzen resp. neu erstellen inklusive allen Nebenarbeiten, Leichtbau-Zwischenwände erstellen Metallbauarbeiten: Knotenverschweissungen gemäss Angaben Ingenieur Brandschutz: Anstrich auf neuem Windverband im 3. Obergeschoss Schreinerarbeiten: div. Anpassungen (Randabschluss ändern) Deckenverkleidung: neue heruntergehängte Decke Obergeschoss, Metalldecke R-clip Malerarbeiten: div. Malerarbeiten von Wänden und Decken Baureinigung nach Abschluss der Arbeiten Montagen: Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, usw

4 3.2 Konstruktion / Massnahmen beim Hauptbau S aus dem Jahre 1965/66 Der als Massivbau konzipierte Altbau ist ab dem Erdgeschoss durch Dilatationsfugen in drei Teile aufgeteilt, die unterschiedliche Widerstände aufweisen. Bei diesem Gebäudeteil sind unter Anwendung der aktuell gültigen SIA-Normen bezüglich der Ertüchtigung von bestehenden Bauten folgende Massnahmen vorgesehen: Da die drei Teile bezüglich Erdbeben unterschiedliche Widerstände aufweisen und einander im ungünstigsten Fall sogar noch anschieben, werden die Dilatationsfugen im Bereich der Betondecken kraftschlüssig miteinander verbunden. Die dadurch kumulierbaren aussteifenden Elemente verbessern den Erfüllungsfaktor des Erdbebenwiderstandes deutlich. Auch im Hauptbau S sind Vorbereitungs- und Folgearbeiten erforderlich: Demontagen: Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, usw. Baumeisterarbeiten: Installationen, Spriessungen, Erstellen von Staubwänden, Fräsarbeiten, Ausbrucharbeiten Mauerwerk und Teppichbelag, Entsorgung über Fassade in Mulden, Spitzarbeiten Betonstirnen, neue Wandkonstruktion in bewährtem Pumpbeton, div. An- und Abschlussarbeiten Flacharbeiten: Öffnung Flachdach für Spitzarbeiten, Abdichtungen/Dämmung/Schutzschicht, Prov. Abdichtungen während Bauphase Elektroinstallationen: Demontage und Montage div. Leuchten, Anpassungen an Elektroinstallationen, Anpassungen EDV Anlagen (Kanäle zurzeit am Boden geführt), Erstellen Bauprovisorium Sanitärinstallationen: Anpassungen best. Leitungen bei Wandausbrüchen, Erstellen Bauprovisorium Gipserarbeiten: Grundputz und Weissputz bei Wandpfeiler inklusive allen Nebenarbeiten Bodenbeläge: Ausgleich Unterlagsboden zur Aufnahme von Teppichbelag, Unterlagsboden bei herausgebrochener Wand ergänzen mit spez. Mörtel, neuer Teppichbelag inklusive Sockel, inklusive allen Nebenarbeiten Malerarbeiten: div. Malerarbeiten an Wänden und Decken Baureinigung nach Abschluss der Arbeiten Montagen: Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, usw. 3.3 Reduktion der Unterhaltskosten Um diese Ertüchtigungsmassnahmen erstellen zu können, müssen Unterhaltsarbeiten an Oberflächen vorgezogen werden, welche noch nicht vorgesehen waren. Dadurch reduzieren sich gewisse Unterhaltsarbeiten in den nächsten Jahren. Die Lebensdauer der betroffenen Bauteile/Oberflächen beginnt neu zu laufen. 4. Etappierung Die Sanierungsarbeiten sollen mit den laufenden Sanierungsarbeiten und den Sommerferien abgestimmt werden. Es sollen beide Gebäudefugen jeweils in den Sommerferien geschlossen und - 4 -

5 die Räume wieder in Stand gestellt werden können. Somit würde sich die Sanierung der Erdbebensicherheit lediglich auf die Dauer einer Sommerferienperiode erstrecken. Eine Auslagerung des Unterrichtes in Raumprovisorien wird nicht notwendig sein Genehmigung durch den Kantonsrat 2009 Sanierung aller Gebäudefugen inklusive Erstellen der Windverbände 5. Finanzielle Auswirkungen 5.1 Allgemeines Das vorliegende Projekt figuriert nicht im Finanzplan Die geplante und angekündigte Verpflichtungskreditvorlage der Erweiterung in Folge der Integration des schulischen Brückenangebotes (SBA) wird vorerst noch hinausgeschoben. Im Finanzplan wurden dafür für das Jahr 2009 Kosten von Fr aufgenommen, welche aber im Jahre 2009 nicht gebraucht werden. Davon können für die Ertüchtigungsmassnahmen Fr zur Verfügung gestellt werden. Die Erweiterung soll im Jahr 2010 neu budgetiert werden. 5.2 Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag stützt sich auf die Preisbasis vom 1. April 2008; Zürcher Baukostenindex mit Punkten, Basis April 2005 = 100 % ab. Die Kostenermittlung für die Ertüchtigungsmassnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit beim Hauptbau S und beim Stahlbau des Hauptbaus S basiert infolge der Dringlichkeit auf Schätzungen mit einer Genauigkeit von +/- 10 %. Die Schätzungen wiederum basieren auf Erfahrungszahlen der bisherigen Kostenermittlungen für die allgemeinen Sanierungsarbeiten des BBZG sowie auf einer fundierten Ingenieuranalyse und verschiedenen Begehungen vor Ort. Die Kosten für die Ertüchtigungsmassnahmen belaufen sich auf total Fr inklusive 7.6 % MWST. 5.3 Finanzierung Kostenzusammenstellung nach BKP und Budgetjahren - 5 -

6 Kostenschätzung: Ertüchtigungsmassnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit Kostenangaben: plus/minus 10% Grundlage: Begehung, Bericht Henauer Gugler AG Auszuführende Arbeiten 2009 Hauptbau S aus dem Jahre 1965/66 Demontagen Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, etc. Baumeisterarbeiten Flachdacharbeiten Elektroinstallationen Sanitärinstallationen Gipserarbeiten Bodenbeläge Malerarbeiten Reinigungsarbeiten Montagen Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, etc. Honorare Plankopien Reserveposition Total Hauptbau S aus dem Jahre 1965/66 Total Kosten 5' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Stahlbauteil des Hauptbaus S aus dem Jahre 1988 Demontagen Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, etc. Baumeisterarbeiten Elektroinstallationen Sanitärinstallationen Gipserarbeiten Metallbauarbeiten Schreinerarbeiten Deckenverkleidung Malerarbeiten Reinigungsarbeiten Montagen Wandtafeln, Beamerwände, Möblierung, etc. Honorare Plankopien Reserveposition Total Stahlbauteil des Hauptbaus S aus dem Jahre ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Gesamt-Total Hauptbau S 998' Zuständigkeit Da sich die Vorbereitung und die Ausführung der Arbeiten über zwei Kalenderjahre erstreckt, ist beim Kantonsrat ein Verpflichtungskredit einzuholen ( 20 Abs. 1 der Verordnung über den Finanzhaushalt vom 22. Oktober 1986, FhV, SRSZ ). Die mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit beantragten Arbeiten dienen ausschliesslich der Verbesserung der Erdbebensicherheit und der Instandstellung der Bauteile/Oberflächen. Es ha n- delt sich somit um gebundene Ausgaben ( 3 Bst.c FhV). Der Kantonsrat ist abschliessend zuständig. Der Verpflichtungskredit ist der Investitionsrechnung zu belasten

7 Die jährlichen Fälligkeiten sind in den Voranschlag aufzunehmen. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und des Regierungsrates; Baudepartement (3); Bildungsdepartement; Finanzdepartement; Finanzverwaltung; Finanzkontrolle; Rektor des Berufsbildungszentrums Goldau; Hochbauamt (2) (unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Dr. Georg Hess, Landammann Peter Gander, Staatsschreiber - 7 -

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