Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 99. Änderung des Erstattungskodex

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1 Freigabe zur Abfrage: 22. Dezember 2012, Uhr Verlautbarung Nr.: 148 Jahr: 2012 tliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 99. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/2004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 134/2012, wird wie folgt geändert: Zeichenerklärung (2), (3), L3, L4, L5,... = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z.b.: 20 g (2) Maximalmenge 2 Packungen zu je 20 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) IND = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. Au = Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. F14 = Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kindergerechten Zubereitung (z.b.: Saft) oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der HeilmittelBewilligungs und KontrollVerordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann. D = Facharzt/Fachärztin für Haut und Geschlechtskrankheiten Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. SG = Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. 1/11

2 A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Au Akistan 50 mcg/ml Augentropf. 2,5 ml 2 S01EE ml = 32 Tr. Desloraderm 5 mg Filmtabl. 10 St. 2 R06AX Osteoviva 150 mg Filmtabl. 1 St. 2 M05BA A2. Änderung der Verwendung von im Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten Übernahme Gelben in den Grünen Bereich: IND Inspra 25 mg Filmtabl. Herzinsuffizienz mit linksventrikulärer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynäkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde 10 St. C03DA IND Inspra 50 mg Filmtabl. Herzinsuffizienz mit linksventrikulärer Dysfunktion, wenn Spironolacton aufgrund endokriner Nebenwirkungen (Hirsutismus, Gynäkomastie) nachweislich nicht vertragen wurde 10 St. C03DA Zyprexa 15 mg Filmtabl. 28 St. N05AH Zyprexa Velotab 15 mg Schmelztabl. 28 St. N05AH A3. Änderung der Verwendung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Blopress 4 mg Tabl. 28 St. 2 C09CA Blopress 8 mg Tabl. 28 St. 2 C09CA Blopress 16 mg Tabl. 28 St. 2 C09CA Blopress 32 mg Tabl. 28 St. 2 C09CA Blopress Plus 8 mg/12,5 mg Tabl. 28 St. 2 C09DA Blopress Plus 16 mg/12,5 mg Tabl. 28 St. 2 C09DA Blopress Plus 32 mg/12,5 mg Tabl. 28 St. 2 C09DA Blopress Plus 32 mg/25 mg Tabl. 28 St. 2 C09DA A4. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Sinemet 25 mg/100 mg Tabl. 98 St. N04BA Austausch der 100 St.Pkg. auf 98 St.Pkg. Sinemet 25 mg/250 mg Tabl. Austausch der 100 St.Pkg. auf 98 St.Pkg. 98 St. N04BA /11

3 Valsacor 40 mg Filmtabl. Streichung der 14 St.Pkg. Valsacor 80 mg Filmtabl. Streichung der 14 St.Pkg. Valsacor 160 mg Filmtabl. Streichung der 14 St.Pkg. Valsartan/HCT "Krka" 80 mg/12,5 mg Filmtabl. Streichung der 14 St.Pkg. Valsartan/HCT "Krka" 160 mg/12,5 mg Filmtabl. Streichung der 14 St.Pkg. Valsartan/HCT "Krka" 160 mg/25 mg Filmtabl. Streichung der 14 St.Pkg. 2 C09CA C09CA C09CA C09DA C09DA C09DA A5. Änderung des ATCCodes von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Agnukliman Tropf. vormals ATCCode G02CX 100 ml G02CX A6. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Adumbran Tabl. 20 St. 2 N05BA St. D Amisan 250 mg Tabl. 14 St. D01BA bei Dermatomykosen bzw. Onychomykosen D Amisan 250 mg Tabl. 28 St. D01BA bei Onychomykosen Amoclanhexal 625 mg Filmtabl. 12 St. 2 J01CR F14 Amoxihexal forte 500 mg/5 ml Trockensaft 60 ml J01CA Baneocin pro inst. 10 ml 2 D06AX benuron 500 mg Zäpf. f. Schulk. 5 St. 2 N02BE benuron 1000 mg Zäpf. f. Erw. 5 St. 2 N02BE Bezafibrat "Arcana" retard 400 mg Filmtabl. 2 C10AB Bradys Magentropf. 50 ml 2 A Brinerdin Drag. 50 St. C02LA Cetazin 10 % Augentropf. 10 ml 2 S01AB ml = 33 Tr. Cetirizin "Alternova" 10 mg Filmtabl. 10 St. 2 R06AE Coldistan Nasensalbe 8 g R01AB Cutimix Schüttelmixtur 100 g D02AB Dipentum 500 mg Tabl. 100 St. 2 A07EC Dopergin Tabl. 2 N04BX St. Gynipral 0,5 mg Tabl. 50 St. 2 G02CA GynoTravogen 600 mg Ovulum 1 St. 2 G01AF SG Heptadon 10 mg Amp. 10 St. N02AC Hydroderm "Aesca" 1% Creme 15 g D07AA g Indocollyre Augentropf. 1 St. S01BC Itrop Filmtabl. 20 St. 2 C01CX St. 2 Keratosis Creme forte "Widmer" 30 g 2 D02AE Latesyl Creme 40 g 2 M02AC Lipsin 100 mg Kaps. 2 C10AB Lipsin retard 250 mg Kaps. 2 C10AB /11

4 Lomir 2,5 mg Tabl. 50 St. C08CA Lomir SRO 5 mg Kaps. 2 C08CA Mirfulan Salbe 30 g D03AA Mycopol dermatol. Lsg. 100 g 2 D01AE Neutromed 800 mg Filmtabl. 10 St. 2 A02BA Normastigmin Augentropf. mit Pilocarpin 10 ml 1 ml = 25 Tr. 2 S01EB Opino Drag. 20 St. 2 C05CX St. Otalgan Ohrentropf. 10 ml 2 S02DA Panzynorm forte Filmtabl. A09AA St. Prednitop Fettsalbe 15 g D07AC Psychopax 5 mg Rektaltuben 5 St. N05BA Psychopax 10 mg Rektaltuben 5 St. N05BA Refobacin Augensalbe 2,50 g S01AA Retarpen comp. Trockenstechamp. m. Suspendierungsmittel 1 St. 2 J01CE Ribomunyl Tabl. 12 St. 2 L03AX St. Thrombocid Salbe 40 g 2 C05BA IND Tioctan 10 mg/ml Inj.lsg. 5 St. 2 A16AX diabetische Polyneuropathie 25 St. IND Ucecal 100 IE Nasalspray 14 Hub 2 H05BA SecondlineTherapie bei manifester Osteoporose 42 Hub Ulcogant 1 g Gran. 20 St. 2 A02BX St. 2 Valium "Roche" 10 mg Tabl. 25 St. 2 N05BA Vibramycin 100 mg Kaps. 5 St. J01AA St. 2 Vistagan Liquifilm 0,1 % Augentropf. 5 ml 2 S01ED Vistagan Liquifilm 0,25 % Augentropf. 5 ml 2 S01ED Zoroxin Filmtabl. 10 St. J01MA St. Carvedilol "Pfizer" 6,25 mg Tabl. 14 St. 2 C07AG Ceolat comp. Kautabl. 20 St. 2 A03AX St. Au Cosopt Augentropf. 5 ml 1 ml = 30 Tr. 2 S01ED IND Demetrin Tabl. 20 St. 2 N05BA St. Diclofenac "Genericon" 100 mg Zäpf. 6 St. 2 M01AB Estradurin 80 mg Trockenstechamp. m. Lsgm. 1 St. 2 L02AA Fosinopril "Stada" 10 mg Tabl. 10 St. 2 C09AA Fosinopril "Stada" 20 mg Tabl. 10 St. 2 C09AA Mirtabene 15 mg Schmelztabl. N06AX NovoNorm 0,5 mg Tabl. 90 St. 2 A10BX NovoNorm 1 mg Tabl. 90 St. 2 A10BX NovoNorm 2 mg Tabl. 90 St. 2 A10BX Orap 1 mg Tabl. 50 St. 2 N05AG Orap forte 4 mg Tabl. 20 St. 2 N05AG Pevaryl Hautmilch 30 ml D01AC Risperidon "ratiopharm" 0,5 mg Filmtabl. Systen 50 mcg/24 h DepotPflaster bei schwerem klimakterischen Syndrom 10 St. 2 N05AX St. 6 St. 2 G03CA /11

5 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: L6 Galantamin "Sandoz" 8 mg Retardkaps. 10 St. N06DA Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Galantamin ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Galantamin darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Galantamin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). L6 Galantamin "Sandoz" 16 mg Retardkaps. 2 N06DA Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Galantamin ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Galantamin darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Galantamin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). L6 Galantamin "Sandoz" 24 mg Retardkaps. 2 N06DA Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Galantamin ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Galantamin darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Galantamin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Tamiflu 6 mg/ml Plv. zur Herst. einer Susp. zum 13 g 2 J05AH Einnehmen 65 ml Eine Abgabe auf Kassenkosten ist ausschließlich für hoch fiebernde PatientInnen binnen 48 Stunden nach Auftreten der klinischen Symptome möglich, wenn eine Grippewelle in Österreich bzw. für bestimmte Bundesländer durch das Virologische Institut der Medizinischen Universität Wien diagnostiziert und verlautbart worden ist. Die diesbezügliche Information über Beginn und Ende der Grippewelle erfolgt durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger. L12 Vimpat 10 mg/ml Sirup 200 ml N03AX Zusatztherapie von therapieresistenten fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei EpilepsiepatientInnen ab 16 Jahren. Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmäßige Kontrollen durch den Facharzt/die Fachärztin. Sirup: nur bei schwerer Schluckstörung. Vimpat eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 12 Monate (L12). 5/11

6 B2. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: L12 Actos 15 mg Tabl. 28 St. A10BG Die Kostenübernahme kommt nur bei PatientInnen mit Diabetes Typ II in Frage. Die Therapie mit Pioglitazon darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung mit Pioglitazon hat nur als SecondlineTherapie (als Mono oder Kombinationstherapie mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung von Diabetes) zu erfolgen. Die Kosten werden bei Vorliegen schwerwiegender Kontraindikationen (zb Herzinsuffizienz, Leberfunktionsstörungen) nicht übernommen. Alle 6 Monate ist eine HbA1cBestimmung durchzuführen. Pioglitazon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 12 Monate (L12). L12 Actos 30 mg Tabl. 28 St. A10BG Die Kostenübernahme kommt nur bei PatientInnen mit Diabetes Typ II in Frage. Die Therapie mit Pioglitazon darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung mit Pioglitazon hat nur als SecondlineTherapie (als Mono oder Kombinationstherapie mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung von Diabetes) zu erfolgen. Die Kosten werden bei Vorliegen schwerwiegender Kontraindikationen (zb Herzinsuffizienz, Leberfunktionsstörungen) nicht übernommen. Alle 6 Monate ist eine HbA1cBestimmung durchzuführen. Pioglitazon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 12 Monate (L12). L12 Actos 45 mg Tabl. 28 St. A10BG Die Kostenübernahme kommt nur bei PatientInnen mit Diabetes Typ II in Frage. Die Therapie mit Pioglitazon darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung mit Pioglitazon hat nur als SecondlineTherapie (als Mono oder Kombinationstherapie mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung von Diabetes) zu erfolgen. Die Kosten werden bei Vorliegen schwerwiegender Kontraindikationen (zb Herzinsuffizienz, Leberfunktionsstörungen) nicht übernommen. Alle 6 Monate ist eine HbA1cBestimmung durchzuführen. Pioglitazon eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 12 Monate (L12). Litalir 500 mg Kaps. 100 St. L01XX Bei PatientInnen mit: chronisch myeloischer Leukämie Polyzythämia vera mit hohem Risiko für thromboembolische Komplikationen Diagnosestellung und regelmäßige Kontrollen in entsprechender Fachabteilung bzw. ambulanz. B3. Änderung der Bezeichnung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: CellCept 500 mg Filmtabl. 150 St. L04AA Eine Kostenübernahme ist möglich zur Prophylaxe von akuten Transplantatabstoßungsreaktionen in Kombination mit Ciclosporin und Corticosteroiden für Patienten nach allogener Herz, Leber oder Nierentransplantation. Therapieeinleitung und regelmäßige Kontrollen durch entsprechende Zentren. vormals CellCept 500 mg Tabl. B4. Änderung des ATCCodes von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Eliquis 2,5 mg Filmtabl. vormals ATCCode B01AX 10 St. 20 St. 60 St. 2 B01AF Zur Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse (VTE) bei erwachsenen PatientInnen nach elektivem chirurgischen Hüft oder Kniegelenksersatz. 6/11

7 Victrelis 200 mg Hartkaps. 336 St. J05AE vormals ATCCode J05AE Zur Behandlung erwachsener PatientInnen mit chronischer Hepatitis C (CHC)Infektion Genotyp 1 in Kombination mit Peginterferon alfa und Ribavirin nach vierwöchiger Vortherapie mit Peginterferon alfa und Ribavirin: bei therapienaiven PatientInnen mit nicht nachweisbaren HCVRNASpiegeln in Woche 8 und 24 für 24 Wochen (Gesamttherapiedauer 28 Wochen) bei therapienaiven PatientInnen mit nachweisbarem HCVRNASpiegel in Woche 8 und nicht nachweisbarem HCVRNASpiegel in Woche 24 und bei allen vortherapierten PatientInnen für 32 Wochen, daran anzuschließen ist eine 12 wöchige Therapie mit Peginterferon alfa und Ribavirin (Gesamttherapiedauer 48 Wochen) kein Einsatz bei NullRespondern Die Indikationsstellung und Therapieüberwachung muss durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C erfolgen. Die Therapie ist sofort abzusetzen: wenn in Woche 12 der HCVRNASpiegel größer gleich 100 IU/ml oder wenn in Woche 24 der HCVRNASpiegel nachweisbar ist. B5. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Mirfulan Salbe 150 g D03AA Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn mit Therapiealternativen (Packungsgrößen, Wirkstoffstärken) aus dem Grünen Bereich nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann. L12 Deponit 5 mg/24 h DepotPflaster C01DA Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn mit Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann. L12 Deponit 10 mg/24 h DepotPflaster C01DA Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn mit Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann. L12 Deponit 15 mg/24 h DepotPflaster C01DA Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn mit Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann. Tamiflu 12 mg/ml Plv. z. Herst. einer Susp. zum Einnehmen 30 g J05AH Eine Abgabe auf Kassenkosten ist ausschließlich für hoch fiebernde Patienten binnen 48 Stunden nach Auftreten der klinischen Symptome möglich, wenn eine Grippewelle in Österreich bzw. für bestimmte Bundesländer durch das Virologische Institut der Medizinischen Universität Wien diagnostiziert und verlautbart worden ist. Die diesbezügliche Information über Beginn und Ende der Grippewelle erfolgt durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger. C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Daivobet 50 mcg/g +0,5 mg/g Gel 30 g D05AX g SG Palexia retard 50 mg Retardtabl. 10 St. N02AX SG Palexia retard 100 mg Retardtabl. 10 St. N02AX SG Palexia retard 150 mg Retardtabl. 10 St. N02AX /11

8 SG Palexia retard 200 mg Retardtabl. 10 St. N02AX SG Palexia retard 250 mg Retardtabl. 10 St. N02AX Ketorolac "Medicopharm" 5 mg/ml Augentropf. 5 ml S01BC NovoMix 30 FlexPen 100 E/ml Inj.susp. in einem 5 St. A10AD Fertigpen Latanoprost "Sandoz" 50 mcg/ml Augentropf. 2,5 ml S01EE SG Sativex Spray zur Anwendung in der Mundhöhle 3 St. N02BG Galantamin "easypharm" 8 mg Retardkaps. 7 St. N06DA St. Galantamin "easypharm" 16 mg Retardkaps. 28 St. N06DA Galantamin "easypharm" 24 mg Retardkaps. 28 St. N06DA Ibandronsäure Osteoviva 3 mg Inj.lsg. 1 St. M05BA Rabeprazol "Krka" 10 mg magensaftresistente Tabl. 10 St. A02BC Rabeprazol "Krka" 20 mg magensaftresistente Tabl. 10 St. A02BC St. Rabeprazol "ratiopharm" 10 mg magensaftresistente 7 St. A02BC Tabl. Rabeprazol "ratiopharm" 20 mg magensaftresistente 7 St. A02BC Tabl. 14 St. Ropinirol "Actavis" retard 2 mg Retardtabl. 21 St. N04BC Ropinirol "Actavis" retard 4 mg Retardtabl. N04BC Ropinirol "Actavis" retard 8 mg Retardtabl. N04BC Victoza 6 mg/ml Inj.lsg. in einem Fertigpen 2 St. A10BX Lucentis 10 mg/ml Inj.lsg. 1 St. S01LA C2. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode Quetiapin "ratiopharm" 50 mg Retardtabl. 10 St. N05AH Quetiapin "ratiopharm" 200 mg Retardtabl. 10 St. N05AH Quetiapin "ratiopharm" 300 mg Retardtabl. 10 St. N05AH St. Quetiapin "ratiopharm" 400 mg Retardtabl. 10 St. 60 St. N05AH * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Arzneispezialitäten sind gemäß 31 Abs 3 Z 12 ASVG nach dem anatomischtherapeutischchemischen Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (ATCCode) zu ordnen. Die Änderung der ATCCodes erfolgte auf Grund der aktuellen Substanzklassifikation. Die Streichungen der Arzneispezialitäten aus dem Grünen und Gelben Bereich Carvedilol "Pfizer" 6,25 mg Tabl., Ceolat comp. Kautabl., Diclofenac "Genericon" 100 mg Zäpf., Estradurin 80 mg Trockenstechamp. m. Lsgm., Fosinopril "Stada" 10 mg Tabl., Fosinopril "Stada" 20 mg Tabl., Mirtabene 15 mg Schmelztabl. und Risperidon "ratiopharm" 0,5 mg Filmtabl. erfolgten auf Grund der Entscheidungen des Hauptverbandes und gemäß 38 Abs. 3 VOEKO wegen Nichtlieferfähigkeit. Die Streichungen der Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich Quetiapin "ratiopharm" 50 mg Retardtabl., Quetiapin "ratiopharm" 200 mg Retardtabl., Quetiapin "ratiopharm" 300 mg Retardtabl. und Quetiapin "ratiopharm" 400 mg Retardtabl. erfolgten auf Grund der Entscheidungen des Hauptverbandes gemäß 38 Abs. 4 8/11

9 VOEKO wegen Nichtlieferfähigkeit. Die Streichung der Arzneispezialität Adumbran Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Amisan 250 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Amoclanhexal 625 mg Filmtabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Amoxihexal forte 500 mg/5 ml Trockensaft erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Baneocin pro inst. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität benuron 500 mg Zäpf. f. Schulk. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität benuron 1000 mg Zäpf. f. Erw. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Bezafibrat "Arcana" retard 400 mg Filmtabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Bradys Magentropf. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Brinerdin Drag. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Cetazin 10 % Augentropf. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Cetirizin "Alternova" 10 mg Filmtabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Coldistan Nasensalbe erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Cutimix Schüttelmixtur erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Demetrin Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Dipentum 500 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Dopergin Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Gynipral 0,5 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität GynoTravogen 600 mg Ovulum erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Heptadon 10 mg Amp. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Hydroderm "Aesca" 1% Creme erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Indocollyre Augentropf. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Itrop Filmtabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Keratosis Creme forte "Widmer" erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Latesyl Creme erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Lipsin 100 mg Kaps. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Lipsin retard 250 mg Kaps. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Lomir 2,5 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des 9/11

10 Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Lomir SRO 5 mg Kaps. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Mycopol dermatol. Lsg. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Normastigmin Augentropf. mit Pilocarpin erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Neutromed 800 mg Filmtabl. erfolgte wegen des Erlöschens der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , LCM Die Streichung der Arzneispezialität Opino Drag. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Orap 1 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Orap forte 4 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Otalgan Ohrentropf. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Panzynorm forte Filmtabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Pevaryl Hautmilch erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Prednitop Fettsalbe erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Psychopax 5 mg Rektaltuben erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Psychopax 10 mg Rektaltuben erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Refobacin Augensalbe erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Retarpen comp. Trockenstechamp. m. Suspendierungsmittel erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Ribomunyl Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Systen 50 mcg/24 h DepotPflaster erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Thrombocid Salbe erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Tioctan 10 mg/ml Inj.lsg. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Ucecal 100 IE Nasalspray erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Ulcogant 1 g Gran. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Valium "Roche" 10 mg Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Vibramycin 100 mg Kaps. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Vistagan Liquifilm 0,1 % Augentropf. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Vistagan Liquifilm 0,25 % Augentropf. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Zoroxin Filmtabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität CellCept 500 mg Filmtabl. (vormals CellCept 500 mg Tabl.) erfolgte auf Grund des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission Die Streichung der Arzneispezialität Deponit 5 mg/24 h DepotPflaster erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung 10/11

11 auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Deponit 10 mg/24 h DepotPflaster erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Deponit 15 mg/24 h DepotPflaster erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , GZ LCM Die Streichung der Arzneispezialität Mirfulan Salbe erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund des Bescheides des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen , Verf.Nr Die sonstigen Änderungen des Erstattungskodex erfolgten auf Grund der Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger , und Für den Hauptverband: Schelling Klein 11/11

12 Signaturwert Prüfinformation Hinweis Ne6ORyjD52rBwbu+RU6CCGfh2+A1rvLTzuqqlm8/3Sl9H1V2+/OPlYO43oJIV7nT ui/x g67woo7nmbef9lfdmmqx9/phs/21i/ujrzzvwcm1irebp1nbrsy3in9alnew j1vttu+a 3bYQ/QKUcvxpatJag6CEgd3qsOoOQ0tdbIHKsYdK/PFiUIAh+JPruQy1 jk/8qzuwpmjp FtXT88Mqhn0AoQ8BY3IgSuaF7lxwgqW+kQ/1nBgL1IxFLy2sfP7E CMV1ucurzAg5JfKV 8eKXFg5epcNc+w8UDBWMvLk12z8JiKIiJEC5MAqTh5A09W2t 0bAzj+yhID0rgDNl570Y 9A== Unterzeichner Datum/ZeitUTC Aussteller Zertifikat SerienNr Methode Astrid Schölzky Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ab T14:59:46Z CN=asigncorporatelight02, OU=asigncorporatelight02, O=ATrust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT urn:dsig:rsawithsha1 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: Da die technische Rückführung dieses Dokuments nicht möglich ist, wird gemäß 20 EGovG eine Verifizierung angeboten. Informationen zur Verifikation finden Sie unter verifikation.html. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß 20 EGovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

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