Ausschreibung. Optische Technologien im Februar Inhalt. 1 Vorbemerkung Ziel und Gegenstand der Ausschreibung
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- Gisela Friedrich
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1 Ausschreibung Optische Technologien 2012 im Februar 2012 Inhalt 1 Vorbemerkung Ziel und Gegenstand der Ausschreibung Teilnahmeberechtigung Modalitäten Dienstweg Fristen Umfang und Inhalt der Anträge Projektträger
2 1 Vorbemerkung Die Optischen Technologien gewinnen in praktisch allen technischen Bereichen weiterhin stark an Bedeutung. Ob in der Fertigungstechnik, der Medizin und Biotechnologie, der Messtechnik, der Kommunikation oder der Energie- und Beleuchtungstechnik Licht ermöglicht neue Lösungen und entscheidende Verbesserungen. Damit sind die Optischen Technologien Schrittmacher für Innovationen und Problemlöser für wichtige Aufgaben unserer Gesellschaft. Technologie- und Wirtschaftsexperten betrachten die Photonik als Enabling Technology, die die zukünftige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen maßgeblich mitbestimmt und damit den Wohlstand eines Hochtechnologielandes wie Baden-Württemberg entscheidend sichert. Mit dem Forschungsprogramm Optische Technologien möchte die Baden- Württemberg Stiftung dazu beitragen, die Forschung in dieser Schlüssel- und Querschnittstechnologie im Land gezielt weiter voranzutreiben und in ihrer führenden Position zu stärken. 2 Ziel und Gegenstand der Ausschreibung 2012 Das Forschungsprogramm zielt auf die vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Grundlagen- und Vorlaufforschung ab. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Forschungsarbeiten zum Themenschwerpunkt Hybride Optische Technologien für die Sensorik : Sensoriken, Mess- und Prüftechniken sowie Diagnostikverfahren basieren zunehmend auf Optischen Technologien. Diese zeichnen sich durch Berührungslosigkeit, höchste Präzision und Auflösung, hohen Informationsgehalt, kurze Messzeiten und gute Integrierbarkeit in Prozessketten aus. Einsatzgebiete finden sich z.b. in der Qualitätssicherung bei Fertigungsprozessen, in den Lebenswissenschaften, dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik. Für die Zukunft werden ein zunehmender Bedarf für optische Sensorik sowie wachsende Anforderungen und immer neue Einsatzgebiete prognostiziert. Durch die synergetische Kombination von zwei oder mehr verschiedenen Optischen Technologien werden Systeme oder Schlüsselkomponenten für die optische Sensorik mit neuartigen Eigenschaften, deutlichen Leistungsverbesserungen oder neuen Messanwendungen erwartet. 2
3 Folgende optische Messprinzipien können bspw. für eine Kombination interessant sein, um hybride optische Systeme für die Sensorik zu entwickeln: Interferometrie Fluoreszenz-Analyse Laufzeitmessung Mikroskopie Optische Kohärenztomographie Scanning-Verfahren Spektroskopie Streifenprojektion Videometrie 3D-Bilderfassung Explizit ausgeschlossen sind triviale Ansätze, die z.b. lediglich auf einer einfachen Kombination zweier Wellenlängen, Materialien oder Verfahren beruhen. Bei der Entwicklung von neuen hybriden Schlüsselbausteinen für die optische Sensorik können z.b. folgende optische Komponenten und Verfahren innerhalb des Spektralbereichs von UV bis Terahertz zum Einsatz kommen: Diffraktiv-refraktive Optiken Faseroptiken Metamaterialien Modulatoren MOEMS Photonische Kristalle Plasmonische Komponenten Polarisationsoptiken Quellen Resonatoren Mit der Entwicklung neuer Sensoriken auf Basis hybrider Optischer Technologien bzw. neuer hybrider Schlüsselkomponenten für die optische Sensorik soll eine deutliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit erzielt oder eine neue Mess- bzw. Detektionsanwendung erschlossen werden. Im Zusammenhang mit Prozessketten soll eine signifikante Effizienzsteigerung eines nachgelagerten Prozesses ermöglicht werden, idealerweise mit Ansätzen einer Prozessregelung. Anwendungsbeispiele umfassen die Produktionstechnik, die Medizin und Biotechnologie, den Umweltschutz und die Sicherheitstechnik. 3
4 3 Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme berechtigt sind baden-württembergische Hochschulen und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. 4 Modalitäten Die Forschung erfolgt im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung ggmbh auf Basis eines Auftragsvertrags mit der Forschungseinrichtung (Auftragsforschung). Die Rechte aus den Ergebnissen der Forschung stehen der Baden-Württemberg Stiftung ggmbh zu. Finanziert werden Personal- und Sachkosten und in besonders begründeten Ausnahmefällen Investitionskosten, beschränkt auf die in der Laufzeit des Projektes anfallenden Abschreibungen. Die Zielsetzungen des Programms machen einen kooperativen Ansatz erforderlich. Interdisziplinäre Ansätze und Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen oder innerhalb einer Forschungseinrichtung sind daher ausdrücklich erwünscht. Sind mehrere Forschungseinrichtungen beteiligt, so ist ein Koordinator bzw. Sprecher zu benennen, der Ansprechpartner für die Baden-Württemberg Stiftung ist, die Koordination zwischen den Forschungseinrichtungen übernimmt und für die Gesamtprojektabwicklung gegenüber der Stiftung verantwortlich ist. Es ist ein einstufiges Bewerbungsverfahren vorgesehen. Die zum nachgenannten Zeitpunkt einzureichenden Anträge werden durch ein unabhängiges, externes Gutachtergremium bewertet, das der Baden-Württemberg Stiftung Empfehlungen unterbreitet. Bewertet werden insbesondere die wissenschaftliche Exzellenz des Antrags bei gleichzeitiger Erfüllung der im Ausschreibungstext genannten Vorgaben, die Abhebung gegenüber dem Stand der Technik sowie die Anwendungsrelevanz der Forschungsarbeiten für die baden-württembergische Wirtschaft. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Ablehnung des Projekts wird nicht begründet. Mit Einreichung der Vorhabensbeschreibung zeigen sich die Antragsteller mit den Modalitäten einverstanden. Die Projekte sollen eine Laufzeit von 3 Jahren nicht überschreiten. Für das Forschungsprogramm Optische Technologien stehen der Baden- Württemberg Stiftung 4 Mio. zur Verfügung. 4
5 5 Dienstweg Alle Anträge der Hochschulen müssen über die Rektorate vorgelegt werden. Anträge aus dem Bereich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen müssen über die Leitung der Einrichtungen erfolgen. 6 Fristen Der Antrag ist bis zum 7. Mai 2012 (Ausschlussfrist) schriftlich und in deutscher Sprache beim Projektträger Photonics BW einzureichen. 7 Umfang und Inhalt der Anträge 1. Allgemeine Angaben (Antragsteller, Institution, Titel und Akronym des Vorhabens, Projektleiter bzw. Koordinator bei Kooperationen, rechtskräftige Unterschrift) 2. Zusammenfassung: kurze, allgemein verständliche Beschreibung des Vorhabens 3. Stand der Forschung und Abgrenzung des Antrages gegenüber dem derzeitigen Stand, Patentsituation 4. Detaillierte Darstellung des Projektvorhabens: Zielsetzung, wissenschaftlicher Nutzen, Verbesserungspotenzial, Arbeitsprogramm, Methoden und Anwendungsperspektiven 5. Eigene projektbezogene Vorarbeiten und Veröffentlichungen, insbesondere Patente und Erfindungsmeldungen 6. Arbeits- und Zeitplan unter Angabe von halbjährlichen Meilensteinen 7. Nettokostenaufstellung mit Angabe der Mehrwertsteuer. Wird keine Mehrwertsteuer angegeben, geht die Baden-Württemberg Stiftung davon aus, dass es sich bei der Nennung um Bruttobeträge inkl. MwSt. handelt: Personalkosten mit Angabe der Personenmonate und der Qualifikation. Finanziert werden max /a für Postdocs, /a für Doktoranden und /a für Techniker (jeweils zzgl. MwSt.) Aufgeschlüsselte Sachkosten (Kleingeräte bis 5.000, Verbrauchsmaterialien, Reisekosten) In begründeten Ausnahmefällen Investitionskosten (gilt für Neuinvestitionen ab 5.000, Abschreibungsdauer nach AfA-Tabelle, abrechenbare Abschreibung nur für die Nutzungsdauer im Projekt) Zusammengefasste Gesamtkostenübersicht Bei Kooperationen muss ein klar getrennter Finanzierungsplan vorliegen, aus dem schlüssig hervorgeht, welche Stellen und Mittel für jeden Partner vorgesehen sind. 5
6 Der gesamte Antrag inklusive Titelblatt und Literaturliste darf den Umfang von 15 DIN A 4 Seiten (Schriftgrad 11) nicht übersteigen. Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen und zusätzlich als elektronisches Dokument (Word-Datei) an den Projektträger (ehrhardt@photonicsbw.de) zu übersenden. 8 Projektträger Die Baden-Württemberg Stiftung hat das Kompetenznetz für Optische Technologien Photonics BW mit der Projektträgerschaft beauftragt. Dieses ist für die organisatorische Abwicklung des Programms zuständig und zentraler Ansprechpartner für die Antragsteller. Der Antrag ist zu richten an: Photonics BW e.v. Dr. Andreas Ehrhardt Carl-Zeiss-Straße Oberkochen Tel.: / Fax: / ; ehrhardt@photonicsbw.de 6
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