Beratungsnetzwerk an unserer Schule

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1 Beratungsnetzwerk an unserer Schule Arbeitshilfe für ein schulinternes Konzept zur Beratung, Begleitung und multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Schule Ausgangssituation: Beratung findet in vielfältiger Form im System Schule statt. Selbstverständlich gehört auch ein externes Beratungsnetzwerk dazu, das an dieser Stelle aber nur benannt wird. Eine weitere Arbeitshilfe hierzu wird zurzeit erarbeitet. Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich Aufgabe aller Lehrkräfte und bezieht sich vor allem auf die Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie von Erziehungsberechtigten. Beratung findet statt im Kontext Bildungsangebote, Schullaufbahn, berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlorientierung. Auch die Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten ist Beratungsaufgabe jeder Lehrkraft. An den Schulen gibt es darüber hinaus Beratungslehrer/-innen mit einem spezifischen Beratungsauftrag (z.b. die Studien- und Berufswahlkoordinatoren/-innen (StuBos) und die Verbindungslehrer/-innen zur Schüler/-innenvertretung). Auch im Ganztag werden Eltern zu pädagogischen Fragen beraten. Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zu sozialpädagogischen Fragestellungen ist auch eine wesentliche Kernleistung von Schulsozialarbeit. Die Beratung beruht auf dem Grundprinzip der Freiwilligkeit und der beruflichen Schweigepflicht und derer Rahmenregelungen. Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit als Fachberatung gerne unterstützend und beratend zur Seite. Diese Aufzählung der verschiedenen Beratungsangebote einer Schule erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, da an etlichen Schulen weitere spezielle Beratungen angeboten werden. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, Synergieeffekte zu nutzen und eine klare Struktur für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen und alle anderen pädagogischen Fachkräften im Schulsystem deutlich zu machen, ist ein multiprofessionelles Beratungsnetzwerk für die ganzheitlichen Bildungsaufgaben und Herausforderungen einer inklusiven Schule, besonders im Ganztag, hilfreich und zielführend.

2 Gesetzliche Grundlage: Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom zur Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern (Beratungserlass) hat den Impuls zur Entwicklung der Arbeitshilfe in Dortmund gegeben: Absatz 2: Schuleigenes Beratungskonzept Wirksame Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Den Schulen wird empfohlen, zur Organisation, Koordination und inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer Beratungstätigkeiten ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil ihres Schulprogramms zu entwickeln. Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses. Es enthält verbindliche Zielvereinbarungen und Verfahrensabsprachen und zeigt, wie unterschiedliche pädagogische, psychologische und soziale Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Schule genutzt werden können. Das schuleigene Beratungskonzept wird von der Schulkonferenz verabschiedet und bei Bedarf fortgeschrieben ( 65 Abs. 2 Nr. 13 SchulG). Die Arbeitshilfe: Das Regionale Bildungsbüro/Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit erarbeitete in dem Pilotprojekt Beratungsnetzwerk an unserer Schule mit dem Helmholtz-Gymnasium und der Gertrud-Bäumer-Realschule die Arbeitshilfe im Dialog mit Schulleitungen, Vertretern der Freien Träger für Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräften und den Schulsozialarbeitern/ -innen der beiden Schulen. Ihnen gilt ein herzlicher Dank an dieser Stelle. Die Arbeitshilfe kann als ausfüllbare Datei zur Aktualisierung am Computer in der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit angefordert werden. Die Arbeitshilfe gibt z. B. auf der Internetseite einer Schule einen strukturierten Überblick zum multiprofessionellen, internen Beratungsnetzwerk der Schule. Als Plakat ausgedruckt und in der Schule ausgehängt, schafft die Arbeitshilfe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erziehungsberechtigte und das gesamte pädagogische Personal täglich sichtbare Transparenz der Beratungsangebote. Wen finde ich wann und wo und für welches Beratungsangebot?

3 Empfehlungen zum Aufbau eines Beratungskonzepts in Abstimmung mit der Schulleitung: 1. Ist-Stand-Analyse unter Einbeziehung der Arbeitshilfe Beratungsnetzwerk an unserer Schule Empfehlung: Die Schulleitung informiert alle Beteiligten in der Schule über den Start der Ist-Stand-Analyse sowie darüber, wer die Sammlung der Daten durchführt und mit welchem Ziel. Das Ergebnis der Ist-Stand-Analyse wird allen Beteiligten in einer Konferenz vorgestellt. Hilfreiche Fragestellungen: Wer hat an unserer Schule welche interne Beratungstätigkeit über die allgemeine Beratungstätigkeit hinaus? (Name und Funktion, evtl. Zusatzqualifikation) Wo findet das Beratungsangebot statt? Wann findet das Beratungsangebot statt? Wer hat wie viele Zeitressourcen, evtl. Freistellungsstunden, für das Beratungsangebot? Wie wird das Beratungsangebot wem bekannt gemacht? Wer wünscht sich welche zusätzliche Unterstützung für seine Aufgabe? (z. B. Ausbildung zur Beratungslehrkraft oder Fortbildung zum Thema Motivierende Gesprächsführung ) Welche Beratungsangebote wünschen sich die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen? 2. Gemeinsame Konzeptentwicklung des Teams Beratungsnetzwerk an unserer Schule : Wer leitet die Konzeptentwicklungsgruppe mit wie viel Zeitressourcen? Persönliche Vorstellungsrunde (z. B. Wie ist mein Rollenprofil? Wie viel Erfahrung habe ich? Welche Kompetenzen, z.b. Zusatzqualifikationen, bringe ich mit? Warum ist mir die Beratungstätigkeit wichtig? Was erhoffe ich mir von einem Beratungskonzept?) Welche Beratungsrolle fehlt noch in unserem internen Beratungsnetzwerk? (z. B. Ansprechpartner/-in Kinderschutz, Verbindungslehrkraft zur Schüler/-innenvertretung) Wer kann fehlende Beratungsrollen übernehmen? Was ist bereits hilfreich in der multiprofessionellen Zusammenarbeit?

4 Wie wollen wir miteinander kooperieren bzw. kommunizieren, um Doppelstrukturen zu vermeiden? Wie gehen wir mit den Themen Freiwilligkeit und Schweigepflicht um? Wann benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung? Wie wollen wir Beratung dokumentieren? Hinweis: Rund um das Thema Kinderschutz in der Schule, sowohl im präventiven als auch im intervenierenden Kontext, gibt es in Dortmund den Blauen Ordner Kinderschutz in der Schule. Die Handlungsleitlinie und die drei Dokumentationsprotokolle sind verpflichtende Arbeitshilfen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Jugendamt im Kontext Kindeswohlgefährdung. Die Handlungsleitlinie gewährleistet eine hilfreiche Zusammenarbeit. Für Fragen steht die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit unterstützend/beratend zur Seite. Auf Wunsch kommen wir auch in die Schule, um Informationsveranstaltungen zum Blauen Ordner Kinderschutz in der Schule gemeinsam mit dem Jugendhilfedienst des Stadtbezirks durchzuführen. In welchen Abständen wollen wir uns treffen? (z. B. zu Beginn des neuen Schuljahres, jeden letzten Dienstag im Monat, um z. B. Fallverantwortung zu klären) Wie erfährt das gesamte Kollegium der Schule von unseren Angeboten, Entwicklungen und Erfolgen? (z. B. Vorstellung in der ersten Lehrerkonferenz eines Schuljahres, neue Kollegen/-innen informieren, Entwicklungsschritte mitteilen) Wie können Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Kollegen/-innen Kontakt mit den einzelnen Beratern/-innen aufnehmen? (z. B. mündlich oder schriftlich oder beides, dies gilt es besonders in großen Kollegien zu organisieren) Woran erkennen wir den Erfolg unserer Arbeit? Wer schreibt das Konzept und bis wann? Wie sieht unsere Öffentlichkeitsarbeit aus? (z. B. Internetseite der Schule, Aushänge in der Schule für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und das Kollegium, Infopostkarten an alle neuen Eltern oder beim Elternsprechtag (Infostand), laufende PowerPoint-Präsentation in der Pausenhalle usw.) Vorstellung und Verabschiedung in der Schulkonferenz

5 3. Regelmäßige Treffen des Teams Beratungsnetzwerk an unserer Schule Themen z. B.: Welche Einzelfallberatungen sind besondere Herausforderungen? Wie können wir uns unterstützen und Synergieeffekte nutzen? Wer hat zurzeit welche Kapazitäten? Was ist hilfreich in der multiprofessionellen Zusammenarbeit? Ist unsere Öffentlichkeitsarbeit zielführend? Was wünschen sich die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen? Woran erkennen wir den Erfolg unserer Arbeit? Evaluation zum Beratungsnetzwerk an unserer Schule Wohl wissend, dass es eine Menge Arbeit bedeutet, ein Beratungskonzept zu erstellen, ist bei einem strukturierten und gelingenden multiprofessionellen Beratungsnetzwerk an der Schule der Erfolg vor allem für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewiss und die Entlastung für das Kollegium am Ende spürbar. Viel Erfolg!... wünscht die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit des Regionalen Bildungsbüros.

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