Kompetenzregion Zülpich. Kooperation in der Sek I

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1 1 Kompetenzregion Zülpich Kooperation in der Sek I Kooperationspartner: Hauptschule Zülpich, Karl von Lutzenberger Realschule in Zülpich Franken-Gymnasiums in Zülpich Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung Zülpich-Bürvenich Gliederung: 1. Ausgangslage 2. Kooperationssysteme 2.1 Hauptschule Zülpich 2.2 Karl-von-Lutzenberger Realschule Zülpich 2.3 Frankengymnasium Zülpich 3. Strukturen

2 2 1. Ausgangslage Die Kooperation von Hauptschule, Realschule und Gymnasium in Zülpich mit dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung Stephanusschule in Zülpich- Bürvenich lässt sich auf drei Wurzeln zurückführen: Un-Konvention Gründung des Kompetenzzentrums (KsF) Leitsätze der Starterkonferenz im Dezember 2007 für die Region Zülpich. Un-Konvention: In der Un-Konvention wird Deutschland verpflichtet, behinderten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einem integrativen Unterricht in Grundschule und weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Die Eltern sollen entscheiden können, an welcher Schule sie ihr behindertes Kind anmelden. Damit muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden. Diese Un-Behindertenrechtskonvention ist am in Kraft getreten. ( abgerufen am ) Gründung des KsF: Die Stephanusschule ist seit dem Schuljahr 2007/2008 im Modellversuch Weiterentwicklung der sonderpädagogische Förderung durch die Bildung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung. Damit verbunden sind die folgende Zielsetzungen: Verstärkung der präventiven Förderung, Entwicklung eines regionalen Gesamtkonzeptes für sonderpädagogische Förderung, Vernetzung schulischer und außerschulischer Partner, Verbleib möglichst vieler Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule. Damit sind die Aufgaben Prävention, Diagnostik, Integration, Förderung und Vernetzung nicht mehr alleine in der Förderschule für Förderschüler zu leisten, sondern stellen sich als gemeinsame Aufgaben aller Lehrer der verschiedenen Schulformen in der Region Zülpich dar. Leitsätze der Starterkonferenz: In der Starterkonferenz einigten sich die Vertreter der Schulen, der Schulaufsicht, des Schulträgers und der Partner Jugendamt und Gesundheitsamt auf folgende Grundsätze (Zusammenfassung): Achtung und Respekt vor den Kompetenzen aller Beteiligter und reflektierter Umgang mit den Ergebnissen (Evaluation), durch Vernetzung aller Beteiligter Kompetenzen zusammenfassen und dem System zur Verfügung stellen, durch bestmögliche Prävention und individuelle Förderung Verbleib möglichst vieler Schüler in den allgemeinbildenden Schulen erreichen, Transparenz der Strukturen der einzelnen Netzwerkpartner, Nutzung der vorhandenen Ressourcen unter anderem mit dem Ziel der optimalen Kostenverteilung, Entwicklung übertragbarer Modelle, um den Kindern einen gut verzahnten Übergang zwischen den Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, Entwicklung gemeinsamer Curricula unter gleichwertiger Berücksichtigung

3 3 des sonderpädagogischen und allgemeinen Fördebedarfs, Kontinuität von Beratungsperson, -ort und zeiten, Vermeindung von Stigmatisierung durch flexible, offene und frühe Förderung, mehr Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den allgemeinbildenden Schulen, Elternarbeit: starke Eltern - starke Kinder, Beratung, Fortbildung und Hilfe für alle an der Erziehung Beteiligten. 2. Kooperationssysteme 2.1 Hauptschule Zülpich Eine Kooperation zwischen Hauptschule und KsF besteht seit langem. Schüler des KsF wurden und werden in die entsprechenden Klassen der Hauptschule zurückgeschult. Lehrer des KsF standen stundenweise für Diagnostik und Förderung zur Verfügung. Es gibt gemeinsame Projekte: Schüler und Lehrer beider Schulen nehmen am DLRG Lehrgang des KsF teil. Sporthelfer werden gemeinsam ausgebildet, jeweils von einem Kollegen der Hs und des KsF, die Ausbildung findet abwechselnd in beiden Schulen statt Es gibt eine Kooperation zur Ausbildung von Buspaten. Seit der Gründung des KsF wird die Kooperation systematischer: Auf Wunsch der Konferenz konzentriert sie sich auf die Klassen 5. In beide Klassen wurden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Zwei Lehrerinnen des KsF arbeiten mit den Klassenlehrerinnen eng zusammen. Es werden die individuelle Förderung der Schüler, Klassenangelegenheiten und -probleme, Elternarbeit und inhaltliche Planungen gemeinsam konzipiert. In beiden Klassen sind die KsF Lehrerinnen mit je 5 Stunden in den Unterricht eingebunden. Es wurde eine wöchentliche Teamstunde eingeführt. Schultypische Probleme, die über Klassenprobleme hinausgehen, werden in einer monatlichen UC-Konferenz diskutiert, Interventionen werden geplant und evaluiert (siehe Punkt 3). Grundsätzlich sind folgende Bereiche möglich: Die gegenwärtigen Kooperationsbereiche in der Hauptschule stellen sich folgendermaßen dar: Klassen 5: Klassen 5: Es werden individuelle Wochenpläne geschrieben. Mit Hilfe dieser Wochenpläne wird die individuellen Förderung schwerpunktmäßig in Deutsch und Mathematik. durchgeführt (Beispiel Anlage 6). Klassen 5: Es findet wöchentlich ein Kreisgespräch statt., in dem die Klassengruppe das Thema ist. Damit soll die Klassengemeinschaft gestärkt werden und die Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Schüler unterstützt werden.

4 4 Klassen 5: Es finden gemeinsame Elterngespräch statt. Sie werden mindestens zwei mal jährlich als Förderplangespräche mit Eltern und Kind geführt. Die gemeinsam entwickelten und beschlossenen Förderpläne werden im nächsten Gespräch evaluiert. Damit gilt für diese Klassen ein alternatives Konzept des Elternsprechtages/ der Elternberatung. Schwierige Schüler werden genau beobachtet, es werden diagnostische Instrumente wie der LSL eingesetzt, um einen professionellen Umgang mit den schwierigen Kindern zu unterstützen. Im UC werden schultypische Probleme besprochen und Beratungsfälle aus anderen Klassen vorgestellt. UC: Es werden Konzepte diskutiert: Einführung kooperative Förderplangespäche, Mitarbeit bei der Zusammensetzung der Klassen, Planung der gemeinsamen Arbeit, Evaluation Realschule Die Kooperation zwischen Realschule und KsF besteht seit dem Schuljahr 2009/2010. Die Kooperation bezieht sich auf: Einzelfallhilfe Elternarbeit/Elternberatung Arbeit mit dem Klassenverband Gemeinsame Projekte Einzelfallhilfe: Bei der Einzelfallhilfe geht es im wesentlichen um Schüler, die Leistungsprobleme haben und verhaltensauffällig sind. Die gemeinsame Arbeit besteht dann in der Beratung der Lehrer und Eltern, in der Begleitung des Kindes beispielsweise mit einem Verhaltensplan und in der Organisation individueller Förderung. Die Verhaltensprobleme sind vielfältig. Es geht gegenwärtig um Mobbing, ADHS- Problematik, Aggressionen und Schulabsentismus Im Rahmen der Einzelfallhilfe nahm das KsF zwei Schüler einer Klasse 6 mit starker Verhaltensproblematik vorübergehend auf. Auftrag an das KsF ist die Rückschulung dieser Schüler in eine für diese geeignete Schule/Schulform. Elternarbeit: Bei gravierenden Problemen ist eine intensive Elterberatung unumgänglich. Sie findet in der Regel immer gemeinsam mit dem Klassenlehrer statt. Bei der intensiven Elternarbeit sind die Abstände zwischen den einzelnen Gesprächen kürzer als üblich. In einem gegenwärtigen extremen Fall von Schulabsentismus finden monatliche Gespräche statt. Arbeit im Klassenverband: Die Klassen der Realschule sind groß, teilweise sind 33/34 Kinder in einer Klasse. Es kommt auch dadurch bedingt zu Klassenproblemen wie Mobbing und aggressivem Verhalten. In drei Klassen findet gegenwärtig eine Kooperation durch die Einführung von Kreisgesprächen statt. Diese wöchentlichen Einrichtungen sollen eine Klasse in der Bearbeitung dieser Probleme begleiten und unterstützen. Ein erster Versuch in einer 6. Klasse wurde hinsichtlich der angesprochenen Probleme erfolgreich durchgeführt.

5 5 Gemeinsame Projekte: Schüler der Realschule werden am nächsten DLRG-Kurs des KsF teilnehmen. 2.3 Frankengymnasium Die Kooperation zwischen Frankengymnasium und KsF besteht seit dem Schuljahr 2009/2010, 2. Halbjahr. Die Kooperation bezieht sich auf Einzelfallhilfe Elternberatung Fortbildung Einzelfallhilfe. Es geht um Schüler, die verhaltensauffällig sind und den Unterricht stören. In der Regel werden zunächst auf Wunsch die Lehrer beraten und mit diesen gemeinsam Interventionen geplant. Dies waren das Aufstellen eines Förderplanes, die Einleitung von intensiven Eltergesprächen und die diagnostisch unterstützte Analyse (LSL) eines schwierigen Verhaltens. Im Rahmen der Einzelfallhilfe wurde ein Schüler des Gymnasiums in die Realschule begleitet und dort weiter durch das KsF betreut. Elternberatung: Elternberatungen wurden gemeinsam mit Klassenlehrerin, Koordinatorin oder der Beratungslehrerin der Schule durchgeführt. Fortbildung: Für einen schulinternen Fortbildungstag vermittelte das KsF einen Moderator und stellte für einen Arbeitskreis zwei Kolleginnen zur Verfügung. Planungen: Als wichtige Elemente der Kooperation sind in Planung: Offene Beratungsstunde für die SEK I Offene Beratungsstunde für die SEK II Gesprächskreis für Oberstufenschüler Einsatz in Klassen 5 3. Strukturen In allen Schule des Sek I Bereiches wurden Unterstützungscenter (UC) aufgebaut. Zum UC gehören: der /die Sonderpädagoge(n), der/die Sozialpädagoge(n), ein Mitglied der Schulleitung, mindestens ein Lehrer als ständiger Vertreter des Kollegiums, wechselnd: die betroffenen Lehrer. Die UC-Konferenz tagt in der Regel monatlich. Es wird eine Tagesordnung vorgelegt und über die Sitzung ein Protokoll geschrieben. In der UC-Konferenz werden der Einsatz der sonderpädagogischen (und weiterer) Ressourcen geregelt. Interventionen werden beraten und in Gang gesetzt. Die Interventionen sind begrenzt (maximal drei Monate) und werden nach Ablauf vom UC-Team evaluiert.

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