Kooperationsvereinbarung

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1 Kooperationsvereinbarung zum Einsatz von Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen zwischen der Stadt Dortmund, vertreten durch dem Träger <Trägername> <Straße> <PLZ Ort> vertreten durch < Vorname> <Name> <Funktion> und der <Schulname> vertreten durch die Schulleitung Herausgeber: Stadt Dortmund, Regionales Bildungsbüro

2 Herausgeber: Stadt Dortmund, Regionales Bildungsbüro Präambel Das Recht auf Bildung ( Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention ) ist eines der grundlegendsten Rechte für Kinder und Jugendliche, weil es ihre zweckfreie Entwicklung, die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, die Herausbildung von Lebenskompetenz sowie ein Leben in individueller Freiheit als auch in gegenseitiger Verantwortung im sozialen Miteinander formuliert. Kinder und Jugendliche wachsen in einer Gesellschaft auf, die von starken Veränderungen der Lebenswelt geprägt ist. Damit sind auch neue Anforderungen an Bildung und Erziehung verbunden. Kinder und Jugendliche stehen vor der Herausforderung, die Komplexität des Lebensalltags verstehen und interpretieren zu lernen sowie Kompetenzen zu entwickeln, die sie befähigen, ihren Alltag zu bewältigen und zugleich befriedigende Perspektiven zu entwickeln. Schulsozialarbeit, als ein Bereich der Sozialen Arbeit, ist vor diesem Hintergrund ein auf Bildung ausgerichtetes Angebot, das die Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung sowie das soziale Miteinander als Aufgabe hat. Schulsozialarbeit unterstützt gemäß dem Kooperationsvertrag zur Entwicklung regionaler Bildungslandschaften zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und der Stadt Dortmund Kinder und Jugendliche im System Schule bei der Verbesserung ihrer Lern- und Lebenssituationen und dient somit der Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. In Dortmund ist Schulsozialarbeit seit vielen Jahren ein unverzichtbares Handlungsfeld in bewährter Kooperation von Land, Stadt und Freien Trägern. Im Kontext Soziale Stadt steht das Handlungsfeld Schulsozialarbeit vor einer großen Herausforderung. Problembelastungen wirken in die Schule hinein und beeinträchtigen in vielen Fällen die Entwicklung der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele. Der vom Fachbereich Schule vorgelegte Zwischenbericht zur Evaluation der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen macht deutlich, dass es durch professionelle Schulsozialarbeit gelingen kann, Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern eine sozialpädagogische Orientierungs- und Strukturierungshilfe anzubieten, damit sie Lösungen für eine zielorientierte positive Bildungsbiographie entwickeln und Möglichkeiten der Unterstützung in einer Bildungslandschaft finden. In dieser Bildungslandschaft ist die Kooperation von Schule und Jugendhilfe ein wichtiges Element, damit jedes einzelne Kind die bestmögliche Förderung erhält, um seine Bildungschancen zu erhöhen. Zusätzlich bietet die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes der Bundesregierung die Möglichkeit, gezielt für den antragsberechtigten Personenkreis zusätzliche Hilfen anzubieten und damit mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. 2

3 1 Grundlagen Schulsozialarbeit wird in Dortmund seit 2005 kontinuierlich aufgebaut und weiterentwickelt. Der Schulausschuss der Stadt Dortmund hat auf der Grundlage eines Beschlusses zur Einrichtung von Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen 2005 die Schulverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und den Schulen ein tragfähiges Rahmenkonzept für eine verlässliche Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen zu entwickeln und modellhaft umzusetzen hat der Rat der Stadt Dortmund die Verstetigung der ausgelaufenen Maßnahmen zur Schulsozialarbeit (Urban-Projekte, RVD-Modell) beschlossen. Gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (ABl. NRW. S. 97,142) und der Vereinbarung zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund können Lehrerstellen in Sozialarbeiterstellen umgewandelt werden, wenn die Stadt im gleichen Umfang den Einsatz von SozialarbeiterInnen kommunal finanziert (Vereinbarung 50:50) wurden im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt ein Stufenplan für Schulsozialarbeit in Schulzentren mit besonders hohem Belastungsindex und der Einsatz von Berufswegebegleitern an Berufskollegs beschlossen. Die Stadt Dortmund ist eine der Regionen, mit denen das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW einen Kooperationsvertrag zur Entwicklung regionaler Bildungslandschaften geschlossen hat ( ). In dem Kooperationsvertrag sind die Ziele und die jeweiligen Beiträge der Partner (Stadt, Land) festgelegt. Auf Basis des genehmigten Haushaltes 2011 hat das Regionale Bildungsbüro die Verträge zum Personaleinsatz zur Umsetzung aller Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung und Erziehung (Schulsozialarbeit, Schule-Arbeitswelt, Netzwerke /Schulentwicklung, Medienzentrum/Schulpsychologische Beratungsstelle) an die Laufzeit des Kooperationsvertrages zum Bildungsnetz gekoppelt und damit auch die Kooperationsvereinbarungen mit den Freien Trägern zur Schulsozialarbeit bis 2018 festgeschrieben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bildung und Teilhabe wurde in Dortmund ein gemeinsamer Umsetzungsprozess von den Dez. 5 und 7 durchgeführt. Ein Teil des Gesamtpakets beinhaltet die Möglichkeit für die Kommunen, zusätzliche Fachkräfte für Schulsozialarbeit befristet einzustellen. Der Bund hat den Kommunen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Bildungs- und Teilhabepaket u.a. eine Zusage über 400 Mio. jährlich zunächst befristet bis 2013 erteilt. Mit diesen Mitteln sollen Stellen für zusätzliche Schulsozialarbeit finanziert werden. Der Rat hat am die bis 2013 befristete Einrichtung von 65 Stellen Schulsozialarbeit im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen. 3

4 2 Aufgaben der Schulsozialarbeit Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit handeln in enger Kooperation mit den Lehrkräften der Schule, der Schulleitung, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und anderen Beratungsstellen und Hilfsangeboten im Sozialraum. Sie koordinieren die Vernetzung schulischer und außerschulischer Beratungsangebote im Kontext Schulsoziarbeit und vertreten Schulen in Netzwerken mit außerschulischen Partnern im Sozialraum. Fachkräfte der Schulsozialarbeit richten ihre Angebote an Gruppen und Einzelne: Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler/-innen, Sorgeberechtigte und Schulaufsicht Lehrerkollegien und Schulklassen die Schule als System Sie agieren sowohl vorbeugend als auch bei konkreten Schwierigkeiten, Problemen und Konflikten. Das Aufgabengebiet der Fachkräfte umfasst im Wesentlichen: Implementierung/Ausbau der Schulsozialarbeit an der jeweiligen Schule Einzelfall- und Gruppenberatung Soziale Gruppen- und Projektarbeit Eltern- und Familienarbeit Mitarbeit in pädagogischer Gremienarbeit Kooperation mit außerschulischen Partnern Netzwerkarbeit Mitwirkung bei der Gestaltung der Übergänge (Tageseinrichtung für Kinder Grundschule; Grundschule weiterführende Schule; Schule Arbeitswelt) Information, Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Lehrkräften, Schüler/-innen, Sorgeberechtigten, Schulaufsicht und außerschulischen Partnern bei der Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 3 Zusammenarbeit (1) Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit Das Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen wurde 2005 in einem dialogischen Verfahren mit allen Beteiligten erstellt. Es ist der verbindliche Handlungsrahmen für Schulsozialarbeit an allen Dortmunder Schulen und die Grundlage für ein Konzept Schulsozialarbeit als Teil des Schulprogramms jeder einzelnen Schule. Aufgrund verschiedener Entwicklungen auf Landesebene und der zusätzlichen Anforderungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird 4

5 das Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit 2011 von der neu zu bildenden Steuerungsgruppe aktualisiert und stetig weiterentwickelt. (2) Steuerungsgruppe Die Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit in Dortmund (Entwicklung von Qualitätsstandards, Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes, Entwicklung eines einheitlichen Evaluations- und Berichtswesens... ) übernimmt eine Steuerungsgruppe. Ihr gehören Vertreter/innen der Freien Träger, der Schulen, der Schulaufsicht, der Fachhochschule, des Jugendamtes, des Familien-Projektes, der Fachkräfte für Schulsozialarbeit, des Regionalen Bildungsbüros und von FABIDO an. Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, die Umsetzung von Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen mit den beteiligten Institutionen abzustimmen und weiterzuentwickeln. Die Geschäftsführung für die Steuerungsgruppe übernimmt das Regionale Bildungsbüro. (3) Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Regionalen Bildungsbüro Der Fachbereich Schule hat im Regionalen Bildungsbüro eine Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit eingerichtet. Sie bietet folgende Leistungen: Koordination der Umsetzung und Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes Geschäftsführung für die Steuerungsgruppe Servicestelle für die Fachkräfte für Schulsozialarbeit in den Schulen (Qualifizierung, Fachberatung, Qualitätszirkel,...) Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Dortmund zur qualitativen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Koordinierung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (Jugendhilfe, Gesundheitsamt, Jugendkontaktbeamten der Polizei, etc.) Abstimmung zwischen Schulen und Antragssachbearbeitung beim Sozialamt zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (1) Personalkosten 4 Leistungen des Schulträgers Die Stadt Dortmund stellt dem Träger über das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule die benötigten Personalkosten zur Verfügung. Die personelle Besetzung an den jeweiligen Standorten umfasst 1 Stelle. (Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst oder ähnlichetarifverträge). Sie ist mit Absolventinnen/Absolventen des Studiums der Sozialen Arbeit bzw. an Sozialarbeiter/- innen und Sozialpädagogen/-innen mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium oder mit einer einschlägigen Weiterbildung und Erfahrung in sozialer Arbeit zu besetzen. 5

6 Der Träger erhält für seine Aufwendungen Regiekosten in Höhe von 7,5% der Personalkosten. (2) Ausstattung Der Schulträger stattet im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten der Schule einen Arbeitsplatz aus. Die Schule erhält eine Sachkostenpauschale (Büro- und Verbrauchsmaterial usw.) je Schuljahr zu Schuljahresbeginn. (3) Zahlungsmodalitäten Die Auszahlung der Personalkosten erfolgt in monatlichen Abschlägen. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die verausgabten Personalkosten je Kalenderjahr zum Stichtag des Jahres. Der Verwendungsnachweis ist bis zum des Folgejahres vorzulegen und muss eine detaillierte Aufstellung der gezahlten Personalausgaben enthalten. Zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erfolgt die detaillierte Abrechnung bis unter Vorlage des Verwendungsnachweises. Die o.g. Zahlungsmodalitäten gelten vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung des Bundes. (4) Fachaufsicht Die Fachaufsicht für die Schulsozialarbeiter/innen obliegt dem Regionalen Bildungsbüro in enger Abstimmung mit dem Träger und der Schulleitung. Die Vorgesetzteneigenschaft der Schulleitung der jeweiligen Schule gem. 59 Abs. 2 Schulgesetz NRW bleibt unberührt. ( 59 Abs.2 SchulG legt fest, dass die Vorgesetztenfunktion hinsichtlich aller an der Schule beschäftigten Personen bei dem Schulleiter liegt. Die Vorgesetzteneigenschaft besteht daher also auch gegenüber solchen Personen, die nicht als Lehrkräfte an der Schule tätig sind und solchen, die nicht im Landesdienst, sondern im Dienst des Schulträgers stehen) Im Rahmen der Fachaufsicht bietet das Regionale Bildungsbüro Qualifizierungen und Informationsveranstaltungen für die Fachkräfte für Schulsozialarbeit an, von denen einige für die Fachkräfte verpflichtend sind. Bei fehlender fachlicher Eignung der Fachkraft für Schulsozialarbeit entscheiden Fachaufsicht und Dienstaufsicht gemeinsam mit der Schulleitung über das weitere Verfahren. Dienstaufsicht und Fachaufsicht stimmen in regelmäßigen Informations- und Arbeitsgesprächen ihre Zusammenarbeit ab. (1) Rahmenkonzept 5 Leistungen des Trägers 6

7 Die Träger erkennen das Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit als verbindlichen Handlungsrahmen für Schulsozialarbeit an allen Dortmunder Schulen an. (2) Dienstaufsicht Der Träger übernimmt die Dienstaufsicht und alle personalrechtlichen Angelegenheiten für den / die eingestellten Mitarbeiter/-in an den Schulen. Die Arbeitszeiten/Urlaubszeiten der Fachkraft werden nach den Erfordernissen vor Ort zwischen Schule und Träger abgestimmt. Die Vorgesetzteneigenschaft der Schulleitung der jeweiligen Schule gem. 59 Abs. 2 Schulgesetz NRW bleibt unberührt. ( 59 Abs.2 SchulG legt fest, dass die Vorgesetztenfunktion hinsichtlich aller an der Schule beschäftigten Personen bei dem Schulleiter liegt. Die Vorgesetzteneigenschaft besteht daher also auch gegenüber solchen Personen, die nicht als Lehrkräfte an der Schule tätig sind und solchen, die nicht im Landesdienst, sondern im Dienst des Schulträgers stehen) Im Rahmen der Dienstaufsicht unterstützen die Freien Träger die Umsetzung der Fachaufsicht. (z.b. Wahrnehmung von Pflichtveranstaltungen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit). Bei fehlender fachlicher Eignung der Fachkraft für Schulsozialarbeit entscheiden Fachaufsicht und Dienstaufsicht gemeinsam mit der Schulleitung über das weitere Verfahren. Dienstaufsicht und Fachaufsicht stimmen in regelmäßigen Informations- und Arbeitsgesprächen ihre Zusammenarbeit ab. (3) Berichtspflicht Die Stadt Dortmund ist gegenüber dem Bund als Geldgeber des Bildungsund Teilhabepaketes verpflichtet, Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen und ist dazu auf die Mitwirkung der Träger angewiesen. Der Träger verpflichtet sich, die nach den Ausführungsvorschriften erforderlichen Daten und Berichte fristgerecht bereitzustellen. Zur Qualitätsentwicklung wird die Steuerungsgruppe ein Gesamtkonzept für die Evaluation der Schulsozialarbeit erarbeiten. Die für die Evaluation erforderlichen Informationen werden von den Trägern bereitgestellt. Im Rahmen des Verwendungsnachweises legen Schule und Kooperationspartner zum Ende des Schuljahres einen gemeinsamen Sachbericht vor. Zudem unterstützt der Träger den Schulträger im Rahmen der Berichterstattung in den zuständigen kommunalen Ausschüssen. Für alle Berichte stellt das Regionale Bildungsbüro ein einheitliches Raster zur Verfügung. 7

8 Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich anderslautender Berichtspflichten/ Nachweise in den Bestimmungen des Bundes. (4) Verwendungsnachweis Der Träger verpflichtet sich die geforderten Verwendungsnachweise termingerecht und vollständig vorzulegen. 6 Leistungen der Schule (1) Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit Die Schule erkennt das Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit als verbindlichen Handlungsrahmen für Schulsozialarbeit an allen Dortmunder Schulen an. Die Schulleitung und die Fachkraft für Schulsozialarbeit entwickelt im Team mit Lehrkräften ein schuleigenes Konzept zur Schulsozialarbeit, das in das Schulprogramm integriert wird. 7 Dauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung gilt ab dem und ist bis zum befristet. 8 Kündigung/Änderungen Diese Vereinbarung kann von den Kooperationspartnern bis drei Monate vor Schuljahresende (31.07.) gekündigt werden. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung im Ganzen hiervon unberührt. Kündigungen /Änderungen bedürfen der Schriftform. Für die Stadt Dortmund Dortmund, den Für den Träger < Trägername > Dortmund, den Für die <Schule > Dortmund, den Schulleitung 8

9 Anlage:Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit 9

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