Gutachten zur Luftschadstoffbelastung für den Neubau eines großflächigen Einzelhandelsmarktes in Hamburg-Lokstedt

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1 Hamburg, UBP-HH / TLi Gutachten zur Luftschadstoffbelastung für den Neubau eines großflächigen Einzelhandelsmarktes in Hamburg-Lokstedt TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und Stadtentwicklung Wexstraße Hamburg Sachverständiger: Dipl.-Umweltwiss. Tom Litschke Umfang: 35 Seiten TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Tel.: (040) Fax.: (040) TLitschke@tuev-nord.de 110PGU145_Rev1_ doc

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Allgemeine Angaben und Auftrag Vorhabensbeschreibung Ziel der Immissionsprognose Vorgehensweise Verwendete Programme und Versionen Beurteilungsgrundlagen Örtliche Verhältnisse Geländestruktur Nutzungsstruktur Immissionsorte Verkehrs-Emissionen und Modellierung Quellen Emissionen Eingangsgrößen für die Emissionsfaktoren der Abgas-Emissionen Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb Zusammengefasste Emissionsfaktoren Verkehrsstärken und LKW-Anteil Meteorologische Daten Rechengitter Berücksichtigung von Bebauung Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Ergebnisse der Immissionsprognose und Diskussion Städtische Hintergrundbelastung Immissionsbeiträge der Straßen im lokalen Umfeld (Zusatzbelastung) Gesamtbelastung Immissions-Jahresmittelwerte für NO 2, PM 10 und PM Immissions-Tagesmittelwerte für PM Immissions-Stundenwerte für NO Darstellung der räumlichen Verteilung der Gesamtbelastung Zusammenfassung Unterlagen und Literatur TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 2 von 35

3 1 Aufgabenstellung 1.1 Allgemeine Angaben und Auftrag In Hamburg-Lokstedt ist im Bereich der Straßen Nedderfeld und Alte Kollaustr. der Neubau eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geplant. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Stadtentwicklung, der Freien und Hansestadt Hamburg beauftragt, den Immissionsbeitrag des Verkehrs auf dem Gelände des geplanten Einzelhandelsmarktes und in den angrenzenden Straßen durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen und unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastung eine Gesamtbelastung zu ermitteln und zu bewerten. In der Prognose sollen die Stoffe NO 2, PM 10 und PM 2.5 betrachtet werden. Die Immissionen sollten für den Bestand mit Bezugsjahr 2010 und für die Umsetzung des Bebauungsplans mit baulicher Veränderung sowie eine Nullvariante mit dem Bezugsjahr 2020 berechnet werden. 1.2 Vorhabensbeschreibung Das Gelände für den neuen Einzelhandelsmarkt wird eingerahmt von den Straßen Alte Kollaustr., Nedderfeld, Kellerbleek und der Güterumgehungsbahn. Für den neu geplanten Einzelhandelsmarkt sind auf der gesamten Fläche in der untersten durchströmbaren Ebene Stellplätze für Pkw geplant. Die Nordseite der Parkebene ist aufgrund der Auffahrten für die LKW-Anlieferung nur teilweise durchströmbar, die übrigen Seiten sind frei durchströmbar. Die auf m² vergrößerte Verkaufsfläche ist in der Ebene darüber geplant. Die vorhandene Gebäudestruktur und die geplanten Änderungen sind in Abbildung 1 und Abbildung 2 dargestellt. 1.3 Ziel der Immissionsprognose Ziel der Immissionsprognose ist die Ermittlung der Konzentrationen für die Luftschadstoffe NO 2, PM 10 und PM 2,5 auf dem Gelände und im Umfeld des geplanten Einzelhandelsmarktes mit dem Bezugsjahr Es sollen darüber hinaus eine Nullvariante ohne bauliche Veränderungen im Plangebiet sowie eine Planvariante mit baulichen Veränderungen mit dem Bezugsjahr 2020 berücksichtigt werden. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 3 von 35

4 1.4 Vorgehensweise Der Immissionsbeitrag des Verkehrs wird mit den Emissionsfaktoren aus dem Handbuch Emissionsfaktoren (HBEFA 3.1) auf Grundlage der Verkehrsstärken /1/ für die Bezugsjahre 2010 und 2020 berechnet. Für den Immissionsbeitrag der Straßen im Plangebiet sowie für den Parkplatz und den Anlieferungsverkehr werden Ausbreitungsrechnungen mit dem Modell MISKAM durchgeführt. Diese Ausbreitungsrechnungen basieren auf der Strömungsberechnung des Modells MISKAM und decken das komplette Plangebiet inklusive des nahen Umfeldes ab und berücksichtigen alle relevanten lokalen Quellen. Für die Plan-Variante werden außerdem die geplanten baulichen Veränderungen berücksichtigt. Die Hintergrundbelastungen für den Ist- und Plan-Zustand werden in Abstimmung mit dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg aus den Daten des Hamburger Luftmessnetzes hergeleitet. Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen werden mit der Hintergrundbelastung zur Gesamtbelastung im Plangebiet überlagert. Die in / / gestellten Zahlen beziehen sich auf das Kapitel Unterlagen und Literatur". 1.5 Verwendete Programme und Versionen Die Ausbreitungsrechnung und die Windfeldberechnung werden mit dem Modell MISKAM durchgeführt. Der Anwendungsbereich von MISKAM liegt im Bereich mikroskaliger Ausbreitungsprozesse mit typischen Modellausdehnungen von einigen 100 m. MISKAM ist somit ein Instrument, welches speziell für die Prognose zu erwartender verkehrsbedingter Immissionen (Straßenbau, Stadtplanung) geeignet ist, da es gerade denjenigen physikalischen Prozessen Rechnung trägt, die in der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden Einfluss auf den Schadstofftransport ausüben. MISKAM ist ein dreidimensionales nichthydrostatisches numerisches Strömungs- und Ausbreitungsmodell zur kleinsträumigen Prognose von Windverteilungen und Immissionskonzentrationen im städtebaulichen Bereich. MISKAM ermöglicht die explizite Behandlung von Gebäuden in Form von rechtwinkligen Blockstrukturen, so dass die Besonderheiten des Strömungsgeschehens in der Umgebung von Gebäuden realistisch modelliert werden können. 1.6 Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung der Luftschadstoffbelastung für die Stoffe NO 2, PM 10 und PM 2.5 erfolgt auf Grundlage der bestehenden Grenzwerte der 39. BImSchV /2/ mit der die EU- Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG in deutsches Recht umgesetzt wurde. Hinsichtlich der TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 4 von 35

5 dort genannten Tages- und Stundenmittelwerte für PM 10 und NO 2 ist eine bestimmte Anzahl von jährlichen Überschreitungen zulässig und in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Beurteilungswerte für die Luftschadstoffimmissionen Schadstoff Zeitbezug Bemerkung Grenz-/Zielwert Vorschrift/Richtlinie NO 2 Stundenmittel 200 µg/m³ / 18 mal im Jahr Partikel PM 10 Partikel PM BImSchV (1999/30/EG) Jahresmittel 40 µg/m³ 39. BImSchV (1999/30/EG) Tagesmittel 50 µg/m³ / 35 mal im Jahr 39. BImSchV (1999/30/EG) Jahresmittel 40 µg/m³ 39. BImSchV (1999/30/EG) Jahresmittel Zielwert ab 2010 Grenzwert ab µg/m³ 39. BImSchV (2008/50/EG) 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Geländestruktur Die Topographie im Plangebiet ist nahezu eben, es wurde daher mit einem ebenen Modellgebiet gerechnet. 2.2 Nutzungsstruktur Auf dem Gelände und im Umfeld des geplanten Einzelhandelsmarktes befinden sich Wohn- und Gewerbenutzungen. 2.3 Immissionsorte Die 39. BImSchV enthält in Anlage 3 Vorgaben für die Ortsbestimmung von Probenahmestellen zur Beurteilung der Luftqualität. Die Vorgaben gelten auch, wenn die Luftqualität durch orientierende Messungen oder Modellrechnungen beurteilt wird. Danach sind Orte zur Beurteilung der Luftqualität so zu wählen, dass sie für die Luftqualität eines Straßenabschnittes von nicht weniger als 100 m Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr und nicht weniger als 250 m x 250 m bei Probenahmestellen für Industriegebiete repräsentativ sind. Die Messung/Beurteilung von Umweltzuständen, die einen sehr kleinen Raum (im Vergleich zu den oben genannten Abmessungen) betreffen, sollen vermieden werden. Im Einzelfall kann eine kleinräumige Betrachtung sinnvoll oder er- TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 5 von 35

6 wünscht sein, die Bewertungmaßstäbe der 39. BImSchV gelten in diesem Fall jedoch nicht und können allenfalls hilfsweise herangezogen werden. Weiterhin sind die Orte so zu wählen, dass Daten über Bereiche gewonnen werden, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sind, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist. Immissionsgrenzwerte mit einem Mittelungszeitraum von einer Stunde werden deshalb nur für Orte deutlich außerhalb von Wohnbebauung oder Dauerarbeitsplätzen zur Beurteilung herangezogen. Am Rand von Wohnbebauung oder Dauerarbeitsplätzen werden zusätzlich auch Immissionsgrenzwerte mit einem Mittelungszeitraum von einem Tag und einem Jahr berücksichtigt. Die Beurteilungshöhe muss sich im Allgemeinen zwischen 1,5 m (Atemzone) und 4 m über dem Boden befinden. Eine höhere Lage kann unter Umständen angezeigt sein. Durch hohe Quellen kann sich beispielsweise das Maximum der Immission in größere Höhen verlagern. Bei der kleinräumigen Ortsbestimmung ist außerdem zu beachten, dass die verkehrsbezogenen Immissionsorte zur Beurteilung der Luftqualität mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sind. Weiterhin gilt: [ ] Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse sollen einige Meter entfernt sein und Probenahmestellen für die Luftqualität an Baufluchtlinien müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein /2/. Letzteres Kriterium ist bei Ausbreitungsrechnungen wie hier erfüllt, da auch aus modelltechnischen Gründen die an das Gebäude angrenzenden Zellen nicht für die Bewertung herangezogen werden. Die Kriterien der 39. BImSchV sind im Berechnungsgebiet nur an der Straße Nedderfeld zwischen den Kreuzungen mit der Alten Kollaustr. und der Straße Kellerbleek erfüllt, da alle anderen Straßen- und Gebäudestrukturen im Untersuchungsgebiet keine ausreichend homogenen Verhältnisse aufweisen. Die am höchsten belastete gewerbliche Nutzung an der Kreuzung Nedderfeld/Kellerbleek weißt einen zu geringen Anstand zur Kreuzung auf und das direkt nördlich an das Plangebiet angrenzende Wohnhaus in der Alten Kollaustraße, Hausnummer 52, ist aufgrund der geringen Länge der Häuserfront und aufgrund des nahegelegenen Parkplatzes nicht für 100 m Straßenabschnitt repräsentativ. Es handelt sich somit nicht um Immissionsorte zur Bewertung der Luftqualität im Sinne der 39. BImSchV. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden lediglich hilfsweise herangezogen. Darüber hinaus werden die Immissionskonzentrationen von NO 2, PM 10 und PM 2.5 für das gesamte Plangebiet kartographisch dargestellt. Die dargestellten Konzentrationen sind jedoch mit Ausnahme des oben genannten Straßenabschnittes nicht im Sinne der 39. BImSchV zu bewerten. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 6 von 35

7 Gewerbliche Nutzung Abbildung 1: Gebäudestruktur und Emissionsquellen (rot) im Ist-Zustand (Ist-/Nullvariante) Wohnbebauung Wohnbebauung Einzelhandelsmarkt Gewerbliche Nutzung Abbildung 2: Gebäudestruktur und Emissionsquellen (rot) im Plan-Zustand TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 7 von 35

8 3 Verkehrs-Emissionen und Modellierung In den drei Berechnungsvarianten wurden alle lokalen Verkehrs-Emissionsquellen im Umfeld des Plangebietes berücksichtigt. Im Einzelnen sind das die Straßen Kollaustr., Alte Kollaustr., Nedderfeld, Kellerbleek, Lembekstr., Ahornallee und An der Pulvermühle sowie der Parkplatz und die LKW-Anlieferung des Baumarktes. Der Parkplatz und die LKW- Anlieferung sind im Plan- und Ist-Zustand unterschiedlich ausgeführt. 3.1 Quellen Die Quellmodellierung erfolgt in MISKAM jeweils für eine Zelle des Berechnungsgitters. Zur Bestimmung der Emissionen pro Zelle wurden die Streckenabschnitte jeweils entsprechend der Anzahl der Fahrspuren in MISKAM digitalisiert. Anschließend wurde die von der Länge des Streckenabschnitts abhängige Emission durch die Zellanzahl des Streckenabschnittes geteilt. Die Lage der Quellen ist in Abbildung 1 und Abbildung 2 dargestellt. 3.2 Emissionen Die Emissionen setzen sich zusammen aus den Abgas-Emissionen der Fahrzeuge und den Emissionen durch Abrieb und Aufwirbelungen Eingangsgrößen für die Emissionsfaktoren der Abgas-Emissionen Die Abgas-Emissionen beruhen auf den Emissionsfaktoren des Handbuchs Emissionsfaktoren (HBEFA 3.1) /3/ für die Bezugsjahre 2010 und Die Fahrzeugtypen PKW (95 %), leichte Nutzfahrzeuge (4 %) und Krafträder (1 %) wurden unter der Bezeichnung PKW zusammengefasst, die Fahrzeugtypen schwere Nutzfahrzeuge (67 %), Linienbusse (30 %) und Reisebusse (3 %) unter der Bezeichnung LKW. Die in Klammern dargestellte Flottenzusammensetzungen sind angelehnt an die Mischflotte 1 für städtische Verhältnisse des Leitfadens Modellierung verkehrsbedingter Immissionen /4/, das Verhältnis von PKW zu LKW wurde den Verkehrsdaten der jeweiligen Straße entnommen (s. Abschnitt 3.2.4). Der Anteil an leichten Nutzfahrzeugen wurde im Vergleich zur Mischflotte 1 als konservative Abschätzung auf 4 % erhöht. Für die LKW-Anlieferung wurde als Abschätzung zur sicheren Seite ein Anteil der schweren Nutzfahrzeuge von 100 % angesetzt. Der LKW -Anteil in der Alten Kollaustr. bezieht sich auf den Linienbusverkehr und entspricht einer Verkehrsstärke der Linienbusse von im Mittel 75 Fahrten pro Tag. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 8 von 35

9 Darüber hinaus sind die Emissionsfaktoren abhängig von den Parametern Straßentyp, Tempolimit, Neigung der Fahrbahn und Verkehrszustand. Die Zuordnung der Parameter zu den berücksichtigten Straßen ist in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Emissionsparameter der Straßen Straße Straßentyp Geschwindigkeitskategorie Neigung Kollaustr. Nedderfeld Hauptverkehrsstraße Kellerbleek Sammelstraße Lembekstr., Ahornallee, Alte Kollaustr., An der Pulvermühle Erschließungsstraße Die im Handbuch Emissionsfaktoren berücksichtigten Verkehrszustände sind Flüssig, Dicht, Gesättigt und Stop&Go. Es wurde der Verkehrszustand Dicht für alle Straßen angesetzt. Im Vergleich zu einem Tagesgang der Verkehrszustände mit dem Zustand Flüssig in den Nachtstunden und Stop&Go zu den Verkehrsspitzen ist dieser Ansatz auf den Tagesmittelwert bezogen konservativ Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb Die Emissionen aus Aufwirbelung und Abrieb sind im HBEFA 3.1 /3/ noch nicht enthalten. Für die Emissionen von PM 10 wurde ein Ansatz entsprechend der Vorgaben der BASt /5/ sowie Lohmeyer und Düring /6/ verwendet. Aufgrund der im HBEFA 3.1 überarbeiteten Verkehrssituationen ergeben sich geringfügige Abweichungen bei der Zuordnung der Emissionsfaktoren zu den entsprechenden Verkehrssituationen. Die Emissionsfaktoren für PM 2.5 basieren auf dem Emission Inventory Guidebook von EMEP/CORINAIR /7/. Die Emissionsfaktoren für PM 10 und PM 2.5 sind in Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3: Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb in g/(km*fz) Straßentyp Hauptverkehrsstraße Sammelstraße, Erschließungsstr. Verkehrszustand PKW LKW PM 10 PM 2.5 PM 10 PM 2.5 Flüssig 0,030 0,020 0,300 0,085 Dicht 0,040 0,020 0,380 0,085 Gesättigt 0,060 0,020 0,600 0,085 Stop&Go 0,090 0,020 0,800 0,085 TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 9 von 35

10 3.2.3 Zusammengefasste Emissionsfaktoren Für die Ausbreitungsrechnung werden die Abgas-Emissionen und die Emissionen aus Aufwirbelung und Abrieb addiert. Die Emissionen der Stickoxide (NO X ) werden auf NO und NO 2 aufgeteilt. Der Anteil von NO 2 wird vom HBEFA 3.1 /3/ explizit vorgegeben. NO wurde bezüglich der Masse als NO 2 gerechnet. Die Emissionen der Partikel PM 10 werden gemäß Anhang 3 der TA Luft /8/ auf die Korngrößenklassen pm-1 (kleiner 2,5 µm, entspricht PM 2.5 ) und pm-2 (größer 2,5 µm, kleiner 10 µm) verteilt. Hierbei wird angenommen, dass die Abgas-Emissionen zu 100 % in die Korngrößenklasse pm-1 fallen. Die Aufteilung der Emissionen aus Aufwirbelung und Abrieb ergibt sich aus Tabelle 3. Die resultierenden Emissionsfaktoren für die Straßen im Umfeld des Plangebietes sind in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4: Emissionsfaktoren für das Bezugsjahr 2010 in mg/(m*fz) Straße NO X NO als NO 2 NO 2 PM-1 PM-2 Lembekstr 0,384 0,278 0,106 0,034 0,020 Ahornallee 0,384 0,278 0,106 0,034 0,020 Alte Kollaustr. Süd 0,384 0,278 0,106 0,034 0,020 Kollaustr. 0,659 0,516 0,143 0,041 0,031 Pulvermühle 0,384 0,278 0,106 0,034 0,020 Kellerbleek 0,596 0,461 0,136 0,040 0,028 Nedderfeld 0,659 0,516 0,143 0,041 0,031 Alte Kollaustr. Nord 1,112 0,865 0,247 0,049 0,041 LKW-Anlieferung 5,854 5,375 0,479 0,194 0,295 Parkplatz 0,384 0,278 0,106 0,034 0,020 Tabelle 5: Emissionsfaktoren für das Bezugsjahr 2020 in mg/(m*fz) Straße NO X NO als NO 2 NO 2 PM-1 PM-2 Lembekstr 0,230 0,163 0,067 0,023 0,020 Ahornallee 0,230 0,163 0,067 0,023 0,020 Alte Kollaustr. Süd 0,230 0,163 0,067 0,023 0,020 Kollaustr. 0,327 0,242 0,084 0,027 0,031 Pulvermühle 0,230 0,163 0,067 0,023 0,020 Kellerbleek 0,307 0,226 0,081 0,026 0,028 Nedderfeld 0,327 0,242 0,084 0,027 0,031 Alte Kollaustr. Nord 0,476 0,356 0,120 0,030 0,041 LKW-Anlieferung 1,778 1,528 0,249 0,105 0,295 Parkplatz 0,230 0,163 0,067 0,023 0,020 TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 10 von 35

11 3.2.4 Verkehrsstärken und LKW-Anteil Zur Vergleichbarkeit mit einem Luftschadstoff-Gutachten für den angrenzenden Bebauungsplan Lokstedt 60, wurden für die Kollaustr. und die Straße Nedderfeld die dort angesetzten Verkehrsstärken verwendet. Für die Straße Kellerbleek und für den Parkplatz wurden die Verkehrstärken aus dem Verkehrsgutachten /9/ berechnet. Die resultierenden Verkehrsstärken und LKW-Anteile sind in Tabelle 6 dargestellt. Tabelle 6: Verkehrsstärken und LKW-Anteile Straße Bezugsjahr 2010 Bezugsjahr 2020 DTV LKW-Anteil DTV LKW-Anteil Kollaustr ,0% ,0% Nedderfeld ,0% ,0% Kellerbleek ,0% ,0% Parkplatz ,0% ,0% Lembekstr ,0% ,0% Ahornallee ,0% ,0% Alte Kollaustr. Süd ,0% ,0% Alte Kollaustr. Nord ,5% ,5% Pulvermühle 100 0,0% 120 0,0% LKW-Anlieferung ,0% ,0% TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 11 von 35

12 3.3 Meteorologische Daten Für die Berechnung sind eine stündliche Jahreszeitreihe oder eine mehrjährige Statistik von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse erforderlich. Hier wurden die Daten der Station Hamburg-Fuhlsbüttel des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aus dem Zeitraum 1997_2006 verwendet. Die Station Hamburg-Fuhlsbüttel ist mit einer Entfernung von ca. 4 km die dem Untersuchungsgebiet nächstgelegene Vollstation. Zur Veranschaulichung der meteorologischen Daten sind in Abbildung 3 die Windrose der Windrichtungshäufigkeit und -stärke und in Abbildung 4 die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit und der Ausbreitungsklassen an der Station dargestellt. Die Rauhigkeitslänge und Verdrängungsschichthöhe wurde mit 1 m bzw. 6 m angesetzt, dies entspricht den Vorgaben der TA Luft /8/ für nicht durchgängig städtische Prägung. Die Gebäude im und um das Plangebiet sind bei der Bestimmung der Rauhigkeitslänge nicht zu berücksichtigen, da sie explizit durch das Strömungsmodell berücksichtigt werden. Die resultierende Anemometerhöhe von 21,4 m ist in den meteorologischen Daten der Station Hamburg-Fuhlsbüttel für eine Rauhigkeitslänge von 1 m hinterlegt. Tabelle 7: Parameter der Meteorologische Daten Parameter Meteorologische Daten Stationsname Hamburg-Fuhlsbüttel Art der Daten Ausbreitungsklassenstatistik Zeitraum Anemometerposition, Höhe ü. Grund in m 21,4 Rauhigkeitslänge in m 1 Verdrängungsschichthöhe in m 6 Berücksichtigung von lokalen Windsystemen (Kaltluft) Nein TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 12 von 35

13 NORD WEST 6% 4,8% 3,6% 2,4% 1,2% OST Windgeschw. [m/s] SÜD > < 1.4 Abbildung 3: Windrose der Windrichtungshäufigkeit und -stärke an der Station Hamburg- Fuhlsbüttel für den Zeitraum TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 13 von 35

14 Häufigkeitsverteilung Windgeschwindigkeit (Ausbreitungsklasse Alle) ,8 23,0 % 15 14, ,0 9,8 7,6 9,7 < > 10 Windgeschwindigkeitsklasse (m/s) Häufigkeitsverteilung Ausbreitungsklasse 51,8 6,2 2,2 0,7 40 % ,1 14,7 I II III1 III2 IV V Ausbreitungsklasse Abbildung 4: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit und der Ausbreitungsklassen an der Station Hamburg-Fuhlsbüttel für den Zeitraum ,6 5,2 2,6 3.4 Rechengitter Die Ergebnisse von Ausbreitungsrechnungen stellen den Mittelwert einer Konzentration über ein bestimmtes Volumen auf einer bestimmten Fläche dar. Diese Volumenelemente bzw. Flächen werden durch das Rechengitter der Ausbreitungsrechnung beschrieben. Im vorliegenden Gutachten wurden die Berechnungen mit einem Rechengitter der Gitterweite 2 m (Tabelle 8) durchgeführt, welches die Strömungsberechnung des Modells MISKAM beinhaltet. Diese Berechnung deckt das komplette Plangebiet inklusive des nahen Umfeldes ab und berücksichtigt alle relevanten lokalen Quellen. Die Vertikalschichtung wurde bis einschließlich 3,6 m Höhe äquidistant in 0,6 m Schritten und darüber mit einem Spreizungsfaktor von 1,2 bis in 500 m Höhe angesetzt. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 14 von 35

15 Tabelle 8: Parameter des Rechengitters Gitterweite in m Gitterzellen in X- Richtung Gitterzellen in Y- Richtung Gitterzellen in Z- Richtung 3.5 Berücksichtigung von Bebauung Im Gutachten wurde der Einfluss der Gebäude durch eine Windfeldberechnung mit dem Modell MISKAM berücksichtigt (die digitalisierten Gebäude sind Abbildung 1 und Abbildung 2 zu entnehmen). MISKAM wurde speziell für die Vorhersage zu erwartender verkehrsbedingter Immissionen (Straßenbau, Stadtplanung) entwickelt, es trägt gerade denjenigen physikalischen Prozessen Rechnung, die in der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden Einfluss auf den Schadstofftransport ausüben. Der Bahndamm der Güterumgehungsbahn wurde in der Ausbreitungsrechnung als Gebäude abgebildet. 3.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Einen Hinweis, wann Geländeunebenheiten zu berücksichtigen sind, gibt Anhang 3 der TA Luft. Danach sind Unebenheiten des Geländes in der Regel nur zu berücksichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenz über eine Strecke zu bestimmen, die dem 2fachen der Schornsteinbauhöhe entspricht. Im vorliegenden Fall sind keine Geländeunebenheiten zu berücksichtigen, da keine Steigungen von mehr als 1:20 im Plangebiet auftreten. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 15 von 35

16 4 Ergebnisse der Immissionsprognose und Diskussion Die Immissions-Gesamtbelastung setzt sich zusammen aus der städtischen Hintergrundbelastung und den Immissionsbeiträgen der Straßen im lokalen Umfeld des Plangebiets (Zusatzbelastung). Die Immissionen werden anhand der Immissionsgrenzwerte gemäß 39. BImSchV bewertet und ergänzend tabellarisch für die am höchsten belasteten Aufpunkte im Umfeld des Plangebietes ausgewiesen. Die zusätzlichen Aufpunkte sind keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV. Die räumliche Verteilung der Immissionen wird anschließend im Abschnitt 4.4 dargestellt. 4.1 Städtische Hintergrundbelastung Die städtische Hintergrundbelastung beinhaltet die Immissionen aus Industrie, Hausbrand und Nebenstraßen mit geringer Verkehrsstärke aus dem städtischen Umfeld des Plangebiets. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befinden sich keine entsprechenden Messstellen. Für die Berechnung der Gesamtbelastung muss daher eine repräsentative Hintergrundbelastung auf das Plangebiet übertragen werden. Nach Rücksprache mit dem Institut für Hygiene und Umwelt ist für den Stadtteil Lokstedt die Hintergrundbelastung an der städtischen Hintergrundstation Wilhelmsburg zu orientieren. Weiterhin wird nach Maßgabe des Instituts für Hygiene und Umwelt die prognostizierte Hintergrundbelastung für das Bezugsjahr 2020 auf Basis der Reduktionsfaktoren der geplanten Neufassung des Merkblatts über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS 2010) ermittelt /10/. Tabelle 9: Hintergrundbelastung im Plangebiet in µg/m³ /10/ Schadstoff Zeitbezug Hintergrundbelastung Bezugsjahr 2010 Reduktionsfaktor Hintergrundbelastung Bezugsjahr 2025 NO 2 Jahresmittelwert 26 0,75 20 PM 10 Jahresmittelwert 22 0,9 20 PM 2.5 Jahresmittelwert 16 0, Immissionsbeiträge der Straßen im lokalen Umfeld (Zusatzbelastung) Die Immissionsbeiträge der Straßen im lokalen Umfeld sind das Ergebnis der Ausbreitungsrechnung mit den Eingangsdaten des Kapitels 3. In Kombination mit der Hintergrundbelastung ergeben die Immissionsbeiträge die Gesamtbelastung. Die Immissionswerte in den Berechnungsvarianten werden in Tabelle 10 bis Tabelle 12 für die am höchsten belasteten Aufpunkte im Umfeld des Plangebietes dargestellt. Die zusätzlichen Aufpunkte sind keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 16 von 35

17 Der Stoff NO wird auf dem Ausbreitungsweg durch Oxidation in NO 2 umgewandelt. Das Modell MISKAM kann diese Umwandlung programmintern nicht berücksichtigen. Die NO 2 - Konzentration wurde mit der empirischen Berechnungsmethoden nach Romberg et al. /11/ auf der Basis von gemessenen NO X /NO 2 -Verhältnissen ermittelt. 4.3 Gesamtbelastung Die Gesamtbelastung setzt sich zusammen aus der städtischen Hintergrundbelastung und den Immissionsbeiträgen der Straßen im lokalen Umfeld des Plangebiets (Zusatzbelastung). Die Bewertung der Immissionswerte erfolgt mit Hilfe der Grenzwerte der 39. BImSchV. Sie soll dort erfolgen, wo die höchsten Immissionen auftreten, denen die Bevölkerung über einen Zeitraum ausgesetzt ist, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist. Deshalb werden für die Immissionstages- und jahresmittelwerte die am höchsten belasteten Aufpunkte an der gewerblichen Nutzung an der Kreuzung Nedderfeld/Kellerbleek und am Wohngebäude nördlich des Plangebietes in Tabelle 10 und Tabelle 12 tabellarisch dargestellt. Diese Aufpunkte sind jedoch keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV, da die Kriterien der Anlage 3 nicht erfüllt sind. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden hilfsweise zur Bewertung herangezogen (siehe und 4.3.2). Für die Bewertung bezüglich der Immissionsstundengrenzwerte sind auch Orte heranzuziehen, an den sich Personen kurzfristig aufhalten. Beispielsweise auf Bürgersteigen kann ein Aufenthalt oberhalb der Mittelungszeit nicht ausgeschlossen werden. Daher werden die Bürgersteige entlang der Straße Nedderfeld zwischen den Kreuzungen mit der Alten Kollaustr. und der Straße Kellerbleek bezüglich der Einhaltung der zulässigen Überschreitungshäufigkeit des Stundengrenzwertes beurteilt (siehe 4.3.3). Dieser Immissionsort entspricht den Kriterien der Anlage 3 und ist somit ein Immissionsort gemäß 39. BImSchV. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 17 von 35

18 Tabelle 10: Immissionskenngrößen in 1,5 m Höhe am höchst belasteten Aufpunkt für die Ist- Variante, Bezugsjahr 2010 in µg/m³ (kein Immissionsort gemäß 39. BImSchV) Aufpunkt Stoff Kenngrösse* Zusatzbelastung Städtische Hindergrundbelastung Gesamtbelastung Bezugs- wert Anteil am Bezugswert Aufpunkt 1 Wohnhaus Alte Kollaustr. 52 Aufpunkt 2 Gewerbe NO 2 J00 6, , % PM 10 J00 1, , % PM 2.5 J00 0, , % NO 2 J00 13, , % PM 10 J00 4, , % PM 2.5 J00 2, , % *J00=Jahresmittelwert Tabelle 11: Immissionskenngrößen in 1,5 m Höhe am höchst belasteten Aufpunkt für die Plan-Variante, Bezugsjahr 2020 in µg/m³ (kein Immissionsort gemäß 39. BImSchV) Aufpunkt Stoff Kenngrösse* Zusatzbelastung Städtische Hindergrundbelastung Gesamtbelastung Bezugs- wert Anteil am Bezugswert Aufpunkt 1 Wohnhaus Alte Kollaustr. 52 Aufpunkt 2 Gewerbe NO 2 J00 4, , % PM 10 J00 1, , % PM 2.5 J00 0, , % NO 2 J00 13, , % PM 10 J00 5, , % PM 2.5 J00 2, , % *J00=Jahresmittelwert Tabelle 12: Immissionskenngrößen in 1,5 m Höhe am höchst belasteten Aufpunkt für die Null-Variante, Bezugsjahr 2020 in µg/m³ (kein Immissionsort gemäß 39. BImSchV) Aufpunkt Stoff Kenngrösse* Zusatzbelastung Städtische Hindergrundbelastung Gesamtbelastung Bezugs- wert Anteil am Bezugswert Aufpunkt 1 Wohnhaus Alte Kollaustr. 52 Aufpunkt 2 Gewerbe NO 2 J00 4, , % PM 10 J00 1, , % PM 2.5 J00 0, , % NO 2 J00 11, , % PM 10 J00 4, , % PM 2.5 J00 2, , % *J00=Jahresmittelwert TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 18 von 35

19 4.3.1 Immissions-Jahresmittelwerte für NO 2, PM 10 und PM 2.5 Bei einer hilfsweisen Bewertung der Immissions-Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung für NO 2 unterschreiten diese in allen Berechnungsvarianten am allen relevanten Aufpunkten den Grenzwert von 40 µg/m³ der 39. BImSchV. Im Ist-Zustand liegt die Gesamtbelastung am höchst belasteten gewerblich genutzten Immissionsort mit 39,9 µg/m³ genau am Grenzwert. Diese Aufpunkte sind jedoch keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV, da die Kriterien des Anlage 3 nicht erfüllt sind. Die Immissions-Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung für PM 10 und PM 2.5 liegen ebenfalls in allen Berechnungsvarianten unterhalb der Grenz- bzw. Zielwerte Immissions-Tagesmittelwerte für PM 10 Für die Beurteilung der Immissions-Tagesmittelwerte mit zulässigen Überschreitungen von 50 µg/m³ wäre eine genaue Überlagerung aller 365 Tagesmittelwerte der berechneten Immissionsbeiträge und der städtischen Hintergrundbelastung erforderlich. Zusätzlich ist diese Vorgehensweise nur bei gleichen meteorologischen Bedingungen fachlich einwandfrei. Im vorliegenden Fall wurde mit einer Ausbreitungsklassenstatistik gerechnet, daher scheidet eine explizite Überlagerung und Auswertung der Anzahl der Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ aus. In einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen /5/ sind auf der Grundlage von 914 Stationswerten aus den Jahren 1999 bis 2003 Wahrscheinlichkeiten für die Überschreitungshäufigkeiten in Abhängigkeit vom Jahresmittelwert angegeben (s. Tabelle 13). Tabelle 13: Anteile der Messdaten mit Überschreitungen von 50 µg/m³ im Tagesmittel an der Gesamtanzahl von Messwerten für Klassen von PM 10 -Jahresmittelwerten Jahresmittelwertklasse Anzahl Werte in Klasse/Anzahl mit mehr als 35 Überschreitungen Prozentualer Anteil mit mehr als 35 Überschreitungen 20 bis 24 µg/m³ 163/0 0 >24 bis 28 µg/m³ 162/4 2,5 >28 bis 30 µg/m³ 56/14 25 >30 bis 32 µg/m³ 43/24 56 >32 bis 35 µg/m³ 51/44 86 >35 bis 40 µg/m³ 29/ >40 bis 60 µg/m³ 13/ Für die im Umfeld des Plangebietes an den relevanten Aufpunkten im Maximum auftretenden Immissionswerte zwischen 24 und 28 µg/m³ (alle Varianten) liegt die Wahrscheinlichkeit von mehr als 35 Überschreitungen bei 2,5 % und ist damit gering. Die Bewertung TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 19 von 35

20 erfolgt mit den Grenzwerten der 39. BImSchV jedoch nur hilfsweise, da die Aufpunkte keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV sind. Abbildung 5 zeigt, dass die gewählte Vorgehensweise auch unter Berücksichtigung der Messergebnisse des Hamburger Luftmessnetzes anwendbar ist. Unter der Annahme einer Normalverteilung der Messergebnisse liegen statistisch 16 % der Stationen oberhalb des Mittelwertes + Standardabweichung. Somit sind nur bei 16 % der Stationen mehr als 35 Überschreitungen zu erwarten, wenn der Jahresmittelwert bei 30 µg/m³ liegt. Nach der Auswertung der Bundesanstalt für Straßenwesen (s. o.) wäre bei einem Jahresmittelwert von 30 µg/m³ bei 25 % der Stationen mit mehr als 35 Überschreitungen zu rechnen. Anzahl Überschreitungen Jahresmittelwert Abbildung 5: Anzahl der Immissionsstundenwerte > 50 µg/m³ (Überschreitungen) in Abhängigkeit vom Jahresmittelwert der PM 10 -Konzentration an den Stationen des Hamburger Luftmessnetzes in den Jahren 2005 bis 2010 (durchgezogene Linie: lokal gewichtete Regression, gestrichelte Linie: Regression + Standardabweichung) TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 20 von 35

21 4.3.3 Immissions-Stundenwerte für NO 2 Für die Immissions-Stundenwerte ist eine einfache Überlagerung der berechneten Immissionsbeiträge und der städtischen Hintergrundbelastung aus den o.g. Gründen ebenfalls nicht möglich. Ein Vergleich mit den Verkehrsmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes für die Jahre (s. Abbildung 6) zeigt, dass dort bei gemessenen Jahresmittelwerten von mehr als 50 µg/m³ die zulässige Überschreitungshäufigkeit noch eingehalten wird und mehr als 18 Überschreitungen eines Immissionsstundenwertes von 200 µ/m³ erst ab einem Immissionsjahreswert von ca. 60 µg/m³ (siehe Abbildung 6) auftreten. Bei Jahresmittelwerten bis maximal 44 µg/m³ auf dem Bürgersteig an der Straße Nedderfeld ist also nicht davon auszugehen, dass im Umfeld des Plangebietes unzulässige Überschreitungshäufigkeiten auftreten. Anzahl Überschreitungen Jahresmittelwert Abbildung 6: Anzahl der Immissionsstundenwerte > 200 µg/m³ (Überschreitungen) in Abhängigkeit vom Jahresmittelwert der NO 2 -Konzentration an den Verkehrsstationen des Hamburger Luftmessnetzes /12/ (durchgezogene Linie: lokal gewichtete Regression, gestrichelte Linie: Regression + Standardabweichung) TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 21 von 35

22 4.4 Darstellung der räumlichen Verteilung der Gesamtbelastung Die räumliche Verteilung der Immissionen wird am Beispiel der Immissions- Jahresgesamtbelastung von NO 2, PM 10 und PM 2.5 für alle Varianten dargestellt. In Abbildung 7 bis Abbildung 15 zeigt sich, dass die Immissionsmaxima im Umfeld des Plangebietes für gewerbliche Nutzung an der Kreuzung Nedderfeld/Kellerbleek und für Wohnnutzung am nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnhaus in der Alten Kollaustraße auftreten. Die dargestellten Werte sind jedoch mit Ausnahme des Straßenabschnittes der Straße Nedderfeld zwischen den Kreuzungen mit der Alten Kollaustr. und der Straße Kellerbleek keine Immissionsorte zur Bewertung der Luftqualität im Sinne der 39. BImSchV, da die Kriterien der Anlage 3 nicht erfüllt werden. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 22 von 35

23 Abbildung 7: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) in µg/m³ für die Ist-Variante. Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 23 von 35

24 Abbildung 8: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) in µg/m³ für die Plan-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 24 von 35

25 Abbildung 9: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) in µg/m³ für die Null-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 25 von 35

26 Abbildung 10: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Partikeln (PM 10 ) in µg/m³ für die Ist-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 26 von 35

27 Abbildung 11: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Partikeln (PM 10 ) in µg/m³ für die Plan-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 27 von 35

28 Abbildung 12: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Partikeln (PM 10 ) in µg/m³ für die Null-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 28 von 35

29 Abbildung 13: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Partikeln (PM 2.5 ) in µg/m³ für die Ist-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 29 von 35

30 Abbildung 14: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Partikeln (PM 2.5 ) in µg/m³ für die Plan-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 30 von 35

31 Abbildung 15: Räumliche Verteilung des Immissions-Jahreswertes der Gesamtbelastung von Partikeln (PM 2.5 ) in µg/m³ für die Null-Variante, Beurteilungshöhe 1,5m Fazit Die Gesamtbelastung verringert sich in der Null- und Plan-Variante im Vergleich zur Ist- Variante in allen Schadstoffkomponenten. Durch die Vergrößerung der Parkkapazität und die damit einhergehende Zunahme der Fahrbewegungen sowie die bauliche Ausführung als Parkebene mit der darüberliegenden Verkaufsfläche ist die Gesamtbelastung in der Plan-Variante geringfügig höher als in der Null-Variante. Das Immissionsniveau ist jedoch bei einer hilfsweisen Bewertung mit den Grenzwerten der 39. BImSchV relativ niedrig und liegt deutlich unter den Grenzwerten. TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 31 von 35

32 5 Zusammenfassung In Hamburg-Lokstedt ist im Bereich der Straßen Nedderfeld und Alte Kollaustr. der Neubau eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geplant. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Stadtentwicklung, der Freien und Hansestadt Hamburg beauftragt, den Immissionsbeitrag des Verkehrs auf dem Gelände des geplanten Einzelhandelsmarktes und in den angrenzenden Straßen durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen und unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastung eine Gesamtbelastung zu ermitteln und zu bewerten. In der Prognose sind die Stoffe NO 2, PM 10 und PM 2.5 betrachtet worden. Die Immissionen sollten für den Bestand mit Bezugsjahr 2010 und für die Umsetzung des Bebauungsplans mit baulicher Veränderung sowie eine Nullvariante mit dem Bezugsjahr 2020 berechnet werden. Die Gesamtbelastung wird anhand der am höchsten belasteten Aufpunkte für gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung dargestellt. Sie setzt sich zusammen aus der städtischen Hintergrundbelastung und den Immissionsbeiträgen der Straßen im lokalen Umfeld des Plangebiets (Zusatzbelastung). Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden als konservative Abschätzung hilfsweise zur Bewertung herangezogen. Jahresgrenzwerte: Der Immissions-Jahresmittelwert der Gesamtbelastung für NO 2 unterschreitet in allen Berechnungsvarianten am höchst belasteten relevanten Aufpunkt den Grenzwert von 40 µg/m³. Im Ist-Zustand liegt die Gesamtbelastung am höchst belasteten gewerblich genutzten Immissionsort mit 39,9 µg/m³ genau am Grenzwert. Im Plan-Zustand mit dem Bezugsjahr 2020 nimmt die Gesamtbelastung ab. Diese Aufpunkte sind jedoch keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV, da die Kriterien des Anlage 3 nicht erfüllt sind. Die Immissions-Jahreswerte der Gesamtbelastung für PM 10 und PM 2.5 liegen ebenfalls in allen Berechnungsvarianten unterhalb der Grenz- bzw. Zielwerte. Kurzzeitgrenzwerte: Für die Kurzzeitgrenzwerte ist eine einfache Überlagerung von städtischer Hintergrundbelastung und den lokalen Immissionsbeiträgen nicht möglich. Als Beurteilungsgrundlage für die Einhaltung der Kurzzeitgrenzwerte von PM 10 wurde daher eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen /5/ auf der Grundlage von 914 Stationswerten aus den Jahren 1999 bis 2003 herangezogen. In allen Varianten liegt TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 32 von 35

33 danach die Wahrscheinlichkeit von mehr als 35 Überschreitungen an den relevanten Aufpunkten bei 2,5 % und ist damit gering. Diese Aufpunkte sind jedoch keine Immissionsorte gemäß 39. BImSchV, da die Kriterien des Anlage 3 nicht erfüllt sind. Bezüglich der Immissions-Stundenwerte für NO 2 ist auf der Grundlage eines Vergleichs mit den Verkehrsmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes für die Jahre 2001 bis 2009 bei Jahresmittelwerten bis maximal 44 µg/m³ auf dem Bürgersteig an der Straße Nedderfeld nicht davon auszugehen, dass unzulässige Überschreitungshäufigkeiten auftreten. Fazit: Die Gesamtbelastung verringert sich in der Null- und Plan-Variante im Vergleich zur Ist- Variante in allen Schadstoffkomponenten. Durch die Vergrößerung der Parkkapazität und die damit einhergehende Zunahme der Fahrbewegungen sowie die bauliche Ausführung als Parkebene mit der darüberliegenden Verkaufsfläche ist die Gesamtbelastung in der Plan-Variante geringfügig höher als in der Null-Variante. Das Immissionsniveau ist jedoch bei einer hilfsweisen Bewertung mit den Grenzwerten der 39. BImSchV relativ niedrig und liegt deutlich unter den Grenzwerten. Dipl.-Umweltwiss. Tom Litschke Sachverständiger der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 33 von 35

34 6 Unterlagen und Literatur /1/ vom bezüglich der Verkehrsstärken. Norbert Manthei, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landes- und Landschaftsplanung - LP 12 /2/ 39. BImSchV (2010): Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065). /3/ INFRAS (2010): HBEFA 3.1 Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Bern, 30. Januar /4/ IVU Umwelt (2009): Leitfaden Modellierung verkehrsbedingter Immissionen Anforderungen an die Eingangsdaten für die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Stand: Oktober /5/ BaSt (2005): PM 10 -Emissionen an Außerortsstraßen. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik, Heft V125, Bergisch-Gladbach, Juni /6/ Düring und Lohmeyer (2004): Modellierung nicht motorbedingter PM10- Emissionen von Straßen. KRdL-Experten-Forum Staub und Staubinhaltstoffe, 10./11. November 2001, Düsseldorf. Hrsg.: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN Normenausschuss KRdL, KRdL-Schriftenreihe Band 33. /7/ CORINAIR (2007): EMEP/CORINAIR Emission Inventory Guidebook EEA (European Environment Agency). /8/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl 2002 S ) TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 34 von 35

35 /9/ Schmeck Ingenieurgesellschaft mbh: Verkehrsgutachten für den Neubau eines BAUHAUS Fachcentrums in Hamburg Lokstedt. Im Auftrag der Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH. Hamburg, April 2010 /10/ Reich T. (2010): vom Dr. Thomas Reich, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Institut für Hygiene und Umwelt/Luftuntersuchungen. /11/ Romberg E., R. Bösinger, A. Lohmeyer, R. Ruhnke, R. Röth, 1996: NO-NO2- Umwandlung für die Anwendung bei Immissionsprognosen für Kfz-Abgase. In: Staub-Reinhaltung der Luft Vol. 56 Nr. 6 p /12/ Reich T. (2010): vom Dr. Thomas Reich, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Institut für Hygiene und Umwelt/Luftuntersuchungen TÜV-Auftrags-Nr.: / 110PGU145_Rev1 Stand: Seite 35 von 35

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