Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Arbeitskreis Bahn der BVMB
|
|
- Martina Meissner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BVMB e. V. Kaiserplatz Bonn Arbeitskreis Bahn der BVMB Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz Bonn Tel.: Fax: info@bvmb.de Sparkasse KölnBonn BLZ: Konto: 1669 Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH; Gemeinsames Schreiben der Verbände an die DB AG Vereinsregister Bonn Nr Dezember 2012 Sehr geehrter Damen und Herren, mit Schreiben vom 7. August 2012 hat die DB Projektbau GmbH die Verbände der Bauwirtschaft (BVMB, HDB und ZDB) informiert (Schreiben der BVMB an die Mitgliedsunternehmen am 16. August 2012), dass ab dem 1. Januar 2013 in allen Ausschreibungen der DB ProjektBau für Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich für Maschinen und Baufahrzeuge jeglicher Art eine Plakette der Schadstoffgruppe 4 verbindlich gefordert wird. Dazu ist im Normalfall eine Ausrüstung mit Abgasbehandlung durch einen Partikelfilter notwendig. Am 19. Oktober 2012 hat von Verbandsseite (HDB/BVMB) unter Einbindung von Experten aus Mitgliedsunternehmen mit Vertretern der DB AG ein Aufklärungsgespräch zur Erläuterung der von der DB ProjektBau geplanten Maßnahmen stattgefunden. Nach anschließender Bewertung der Ergebnisse für die Praxis der Bauwirtschaft (Zeit, Kosten, Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit, technische/juristische Aspekte, Verlässlichkeit/Wettbewerb) haben die Verbände ein gemeinsames Schreiben in der Angelegenheit an DB ProjektBau GmbH gerichtet (siehe Anlage). In dem Schreiben wird die DB ProjektBau GmbH dringend gebeten, ihr Vorhaben zunächst auszusetzen und in eine verbindliche EU-weite Regelung einzubinden. Da zumindest in dem Aufklärungsgespräch von den Vertretern der DB AG nicht deutlich ausgeschlossen wurde, dass die Partikelfilterpflicht auch auf Baustellen der DB Netz AG gelten soll, wurde von den Verbänden ein gleichlautendes Schreiben an den Vorstand der DB Netz AG versandt. Eine abschließende Empfehlung für Ihre unternehmerische Planung hinsichtlich der Forderung der DB AG können wir Ihnen derzeit nicht geben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch auf EU-Ebene an verschärften Regelungen hinsichtlich der Partikelfilterpflicht für Baumaschinen gearbeitet wird. Ein erster Entwurf hierzu soll Anfang 2013 vorliegen. Das Abschlussdokument wird für Anfang 2014 erwartet.
2 Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 2 Diese Regelwerke könnten allerdings weitere Anforderungen beinhalten, als diejenigen, die derzeit von der DB AG und einigen deutschen Kommunen (z. B. Senat Berlin) gefordert werden. Deshalb besteht das Risiko, dass mit einer frühzeitigen Umrüstung von Baumaschinen partielle Fehlinvestitionen in den Maschinenpark getätigt werden. Da sich die derzeit erarbeiteten europäischen Regelungen voraussichtlich stark an schweizerische Regelwerke anlehnen werden, sollte man bei einer unvermeidbaren Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern in jedem Fall darauf achten, dass das Filtersystem über eine VERT- Zertifizierung verfügt. Mit freundlichen Grüßen Michael Gilka, Dipl.-Betriebswirt Geschäftsführer Anlagen
3 Herrn Oliver Kraft Vorstandsvorsitzender DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee Frankfurt am Main Berlin/Bonn, 26. November 2012 Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Sehr geehrter Herr Kraft, sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben der DB ProjektBau GmbH vom 7. August 2012 teilten Sie uns mit, dass Sie im Rahmen Ihrer Strategie DB 2020 ab dem 1. Januar 2013 stufenweise eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH einführen werden. Unserer Anregung folgend, fand am 19. Oktober 2012 hierzu ein Aufklärungsgespräch im Hause des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie statt, in dem Sie uns die von Ihnen geplanten Maßnahmen näher erläutert haben. Diese lassen sich danach wie folgt zusammenfassen: Beginn der ersten und entscheidenden Stufe ab 1. Januar Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein Gutachten vorgelegt werden kann, dass diese spezifische Maschine aus technischen Gründen nicht umrüstbar ist". Partikelfilterpflicht gilt für alle dieselbetriebenen Baumaschinen. Partikelfilterpflicht gilt für alle so genannten innerstädtischen Bereiche. Wir haben im Anschluss an unser Aufklärungsgespräch die Problematik in den letzten Wochen mit den betroffenen Mitgliedsunternehmen intensiv diskutiert. Insbesondere die Kurzfristigkeit der Maßnahmen und die fehlende Differenziertheit nach Baumaschinen ohne ausreichende Übergangsfristen führen bei unseren Mitgliedsunternehmen zu erheblichen Problemen. Im Hinblick auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und zur Wahrung der wirtschaftlichen Verträglichkeit für die Bauwirtschaft müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die deutsche Bauwirtschaft nicht in der Lage sieht, Ihre geplanten Regelungen vor Einführung einer verbindlichen EU-weiten Regelung umzusetzen....
4 Seite Die Beibehaltung der von Ihnen zum 1. Januar 2013 vorgesehenen Regelung würde aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen zu einer Vielzahl von Problemen für die Bauunternehmen und die Deutschen Bahn führen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie deshalb dringend, Ihr Vorhaben zunächst auszusetzen und in eine verbindliche EU-weite Regelung einzubinden. In der nachfolgenden Stellungnahme erläutern wir Ihnen die Problematik ausführlich. Darin wird deutlich, dass neben den Faktoren Kosten, Zeit und Wirtschaftlichkeit auch zahlreiche bahnspezifische Aspekte gegen eine vorgezogene und unabgestimmte Einführung der Partikelfilterpflicht sprechen. Eine kurzfristige Fortführung unserer Expertengespräche halten wir für unerlässlich. Die Herren Bretschneider, Geschäftsführer DB ProjektBau GmbH, und Günther, Leiter Beschaffung Infrastruktur der DB AG, erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen RA Michael Knipper RA Felix Pakleppa Dipl.-Vw. Friedhelm Noss HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER HAUPTVERBAND DER ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG MITTEL- DEUTSCHEN BAUINDUSTRIE E.V. DEUTSCHEN BAUGEWERBES E.V. STÄNDISCHER BAUUNTERNEHMEN E.V. Anlage cc.: Christoph Bretschneider, Geschäftsführer DB ProjektBau GmbH Uwe Günther, Leiter Beschaffung Infrastruktur DB AG
5 Sachliche Stellungnahme und Erläuterungen der Bauwirtschaft zur geplanten Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Zeit Die für Januar 2013 geplante Einführung der Partikelfilterpflicht auf innerstädtischen Baustellen ist allein aus zeitlichen Gründen für die Vielzahl der betroffenen Maschinen nicht umsetzbar. Die neuen Vergaberegeln der DB ProjektBau GmbH trafen die Bauwirtschaft ohne jegliche Vorankündigung. Sie sollen nun effektiv 4 ½ Monate nach der ersten Ankündigung in Kraft treten, ohne dass wichtige Details geklärt sind. Somit fehlt den Unternehmen die erforderliche Planungs- und Handlungssicherheit, um sich für kostenintensive Umrüstungsmaßnahmen entscheiden zu können. Kosten Die Kosten für die fachgerechte Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern betragen für einen durchschnittlichen Baumaschinenbestand bis pro Maschine (Tiefbau- Standardmaschinen). Außerdem können bei sehr leistungsstarken Maschinen und Spezialmaschinen wesentliche höhere Kosten auftreten. So erfordert z. B. die Umrüstung eines Gleisbauzuges Investitionen zwischen und Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und Betrieb, Mehrkosten aufgrund Kraftstoffmehrverbrauch und Kosten für technische Zusatzausrüstung und Umbauten. Auf die Bauunternehmen kämen allein schon durch die vorgezogene, individuelle Einführung der Partikelfilterpflicht durch die DB AG und durch einige Kommunen Kosten in Höhe von deutlich über 100 Millionen zu. Eine generelle Partikelfilterpflicht würde die Bauwirtschaft mit mehreren Milliarden belasten, denn in Deutschland gibt es schätzungsweise Baumaschinen (davon ca Bagger und Lader). Bisher sind von keiner Seite Fördermaßnahmen vorgesehen, so dass die erheblichen finanziellen Belastungen allein von den Bauunternehmen getragen werden müssen. Diese Investitionen werden entgegen der Argumentation der Regelsetzer nicht oder nur in einem unerheblichen Maße über entsprechend höhere Baupreise gedeckt. Die Investitionen sind für viele vor allem kleinere Unternehmen nur über Kredite zu finanzieren. Die Kreditvergabe der Banken gegenüber der Bauwirtschaft ist eingeschränkt, so dass gerade Unternehmen mit einem hohen Anteil an Bauleistungen für die DB AG massive wirtschaftliche Probleme bekommen würden. Eine Verlagerung der Kosten der Strategie DB 2020 auf die Bauunternehmen lehnen wir ab.
6 Seite 2 von 4 Stellungnahme HDB-ZDB-BVMB an DB Netz AG zur Partikelfilterpflicht von Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Im Aufklärungsgespräch haben Sie uns erläutert, dass die Partikelfilterpflicht für alle dieselbetriebenen Maschinen gelten soll. Somit wären von der handgeführten Rüttelplatte bis zum Gleisbauzug alle Maschinen - unabhängig von der Leistungsklasse - gleichermaßen betroffen. Ebenfalls wird nicht nach Art und Alter der Baumaschine sowie der Nutzungsintensität unterschieden. Dadurch wird die für jedes Wirtschaftsunternehmen wichtige Frage: Ist diese Investition überhaupt (noch) wirtschaftlich? komplett außer Acht gelassen. Die Kosten für die Nachrüstung älterer oder leistungsschwächerer Baumaschinen können ohne Weiteres über 50% des Maschinenwertes bzw. Maschinenrestwertes betragen. Alternativ steht das Geld für den Kauf einer Neumaschine aus beschriebenen Gründen nicht zur Verfügung. Die erzwungene Nachrüstung mit einem Partikelfilter verhindert aufgrund der enormen finanziellen Belastung über lange Zeiträume die viel sinnvollere und wirtschaftlichere Anschaffung einer Neumaschine, da sich die hohen Investitionen zunächst für den Bauunternehmer amortisieren müssen. Diese Tatsache ist gesamtheitlich betrachtet nicht im Sinne der Umwelt, denn die nachgerüstete Maschine ist lediglich in puncto Filterung der Partikel (PM10) auf dem Stand der Technik. Die Baumaschine bleibt trotz aufwendiger Nachrüstung modernen Baumaschinen in Effizienz, Ergonomie und Umweltfreundlichkeit weit unterlegen. Andere Kriterien, wie z. B. sonstige Abgasemissionen und Lärm, bleiben unverändert bzw. verschlechtern sich (Öl-/Dieselverbrauch, CO 2 etc.). Eine Partikelfilterpflicht schafft selbst beim Weiterverkauf der Maschinen keinen Mehrwert für die Gesamtumweltbilanz, weil die Filter in den Ländern, in denen diese Maschinen später eingesetzt werden, erfahrungsgemäß nicht in Betrieb bleiben. Die Partikelfilter Träger wertvoller Rohstoffe werden vor Ablauf ihrer regulären Lebensdauer bestenfalls verschrottet. Diese Tatsache steht in einem erheblichen Widerspruch zum Nachhaltigkeitsgedanken. Technische Aspekte / Juristische Aspekte Im Zusammenhang mit der Nachrüstung ergeben sich zahlreiche technische und juristische Fragestellungen, denn zu einer einwandfreien Nachrüstung zählt nicht nur der Partikelfilter, sondern auch die fachtechnische und gesetzeskonforme Abstimmung der gesamten Baumaschine (Motormanagement, Bauraum, Arbeitsschutz etc.). Die Grundproblematik liegt dabei vor allem in der enorm großen Palette unterschiedlichster Baumaschinen. Der Baumaschinenbestand setzt sich aus hunderten, sehr individuellen Maschinen zusammen, für die jeweils eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden muss. Derzeit liegen weder auf der Seite der Hersteller noch auf der Seite der Bauunternehmen ausreichende Erfahrungen und personelle/logistische Kapazitäten vor, um ein derart komplexes und umfangreiches Nachrüstungsprogramm umzusetzen. So gibt es in der Regel für kleine, dieselbetriebene Maschinen keine geeigneten, regelkonformen Nachrüstlösungen, da weder die maschinentechnischen Voraussetzungen noch die Arbeitsschutzvorschriften eine wirtschaftliche Installation ermöglichen. Es bestehen zahlreiche Zulassungsvorschriften und Maschinenrichtlinien, die bauliche Veränderungen und dazu zählt die Nachrüstung mit einem Partikelfilter regeln. Die Nachrüstung führt in vielen Fällen zu einem Verlust des bestehenden CE-Zertifikates und zieht eine Reihe von Kompensationsmaßnahmen nach sich (Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Prüfung der Einhaltung bahnspezifischer Zulassungen/Vorschriften etc.). Weiterhin gibt es momentan noch keine für die Bauunternehmen (Betreiber) befriedigenden Regelungen zu Haftungsund Gewährleistungsfragen im Zusammenhang mit der Umrüstung von Bestandsbaumaschinen durch Dritte.
7 Seite 3 von 4 Stellungnahme HDB-ZDB-BVMB an DB Netz AG zur Partikelfilterpflicht von Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Die auf EU-Ebene existierenden Richtlinien (u. a. RL 97/68/EG, RL 2002/88/EG, RL 2004/26/EG, 2010/26/EG und 2011/88/EG) sind Grundlage für die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Baumaschinen und Motoren. Die Bauunternehmen sind dabei lediglich Käufer/Betreiber dieser Baumaschinen und haben in dieser Funktion keinen Einfluss auf den technischen Stand oder die Lieferfähigkeit der Baumaschinen- und Filterhersteller. Verlässlichkeit/ Wettbewerbsverzerrung Eine derartige Verschärfung der Vergabebedingungen ist für die Baufirmen nicht vorhersehbar und planbar gewesen, so dass keine entsprechenden finanziellen und technischen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden konnten (Stichwort: Vertrauensschutz). Weiterhin käme es durch die kurzfristige und undifferenzierte Einführung der Partikelfilterpflicht sowie die Einführung des Bewertungskriteriums Qualität Emission zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation. Denn Firmen, die nicht ad hoc in der Lage sind, ihre Maschinen mit einem Filter auszurüsten, sind entweder vom Wettbewerb ausgeschlossen oder wenigstens stark benachteiligt. Die neuen Regelungen in Ihren Vergaberichtlinien sind zudem nicht auf die künftigen Regelungen auf EU-Ebene abgestimmt. Die DB AG betrachtet momentan nur isoliert einen Parameter, den Dieselruß der Fraktion PM10. Die in 2014 erwarteten höherrangigen Regelwerke auf EU-Ebene werden aller Wahrscheinlichkeit nach zahlreiche zusätzliche Grenzwerte/Einschränkungen (z. B. PM2.5, NOx, Lärm) enthalten, so dass erneut hohe Investitionen erforderlich werden würden, weil die vor dem Hintergrund der derzeitigen Vergaberichtlinien der DB AG umgerüsteten Maschinen nicht mehr in der Form betrieben werden dürfen. Weiterhin bitten wir zu beachten, dass zahlreiche Mitgliedsunternehmen mit ihren Baumaschinen europaweit tätig sind und auch aus diesem Grund einheitliche und verbindliche Regelungen benötigen. Offene Fragen Unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Einführung der Regelungen ergeben sich für die Mitgliedsunternehmen folgende Fragen (ohne Rangfolge), deren detaillierte Beantwortung zwingend für die weitere Behandlung der Thematik ist: Wie stellt die DB AG sicher, dass die vorgezogenen Regelungen in den Vergaberichtlinien mit späteren Regelungen auf EU-Ebene korrespondieren, so dass kein wirtschaftlicher Schaden für die Bauunternehmen durch Doppel- oder Fehlinvestitionen entsteht? Es gibt bereits Motorenhersteller, die die Stufe III/B-Grenzwerte für Dieselpartikel auch ohne Filter mit sog. innermotorischen Maßnahmen erzielen. Können wir davon ausgehen, dass diese Geräte ohne einen zusätzlichen Partikelfilter betrieben werden können? Der Begriff innerstädtisch ist nach unserer Kenntnis nicht eindeutig definiert (z. B. über die Einwohnerzahl). Wo und wie kann ein Bieter dieses Kriterium vorab und zweifelsfrei prüfen? Gelten diese Regelungen tatsächlich für alle dieselbetriebenen Baumaschinen, oder gibt es eine Abstufung nach Leistungsklassen (z. B. in Anlehnung an die aktuellen EU Richtlinien hier sind sinnvollerweise erst die Motoren ab 37 kw geregelt)? Kann es generelle Ausnahmen (ohne spezielles Gutachten) für Sondermaschinen oder Maschinen mit sehr geringer Einsatzdauer in innerstädtischen Bereichen bzw. geringer jährlicher Nutzungsdauer geben? Wird die VERT-Zertifizierung für Partikelfilter zum Standard erklärt bzw. nach welchen Qualitätsstandards muss gearbeitet werden?
8 Seite 4 von 4 Stellungnahme HDB-ZDB-BVMB an DB Netz AG zur Partikelfilterpflicht von Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Müssen Partikelfilterlieferanten/Montagefirmen eine Präqualifikation o. ä. für die DB AG vorweisen? Wird für die Nachrüstung eine zusätzliche, bahnspezifische Zulassung o. ä. gefordert? Was geschieht, wenn die (technisch/theoretisch mögliche) Nachrüstung mit bestehenden Leistungs- und Sicherheitsstandards der DB AG kollidiert? Wie verhält es sich z. B. bei schienengebundenen Gleisbaumaschinen, bei denen eine Nachrüstung eine Erhöhung der Achslast oder eine Änderung der Innenraum- oder Umgrenzungsprofile bewirkt. Wird in diesem Fall eine neue/erweiterte EBA-Zulassung oder eine neue/erweiterte Typen- bzw. Bauartzulassung nötig? Wie stellt sich die vorgenannte Problematik in Bezug auf Zweiwegemaschinen dar? Wird der technische Prüfdienst der DB AG mit in die Thematik Dieselpartikelfilter einbezogen? Wenn ja, mit welchen Aufgaben und Vollmachten? Wie geht die DB AG ab Januar 2013 mit ihrem eigenen umfangreichen Maschinenpark um? Ist in der Strategie DB 2020 eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Nachrüstung bei Auftragnehmern vorgesehen? Wie ist die Baumaschinen-Verleih-Branche in Ihre Überlegungen eingebunden und würden die eigenen Maschinenkapazitäten der präqualifizierten Bauunternehmen ausreichen, um die Versorgung und Aufrechterhaltung der DB-Baustellen zu garantieren? Fazit Die vorangegangenen Ausführungen zeigen die Komplexität und die Vielzahl der Probleme für die Bauunternehmen und die DB AG, die eine verfrühte Einführung der verschärften Vergaberichtlinien nach sich ziehen würden. Um Schaden für die Bauunternehmen abzuwenden, müssen wir deshalb die Aussetzung der Regelungen bis zum Vorliegen EU-weiter, einheitlicher und harmonisierter Rechtsvorschriften fordern. Diese Vorschriften werden für Mitte 2014 erwartet. Weiterhin sollte die Bauwirtschaft in den weiteren Entscheidungs- und Regelungsprozess einbezogen werden. Berlin/Bonn, 26. November 2012
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Mitglieder des Arbeitskreises Bahn in der BVMB Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de
MehrPraxis-Workshop Gefährdungsbeurteilung der BVMB-Service GmbH in Kooperation mit dem ASD der BG Bau am 21. Februar 2017 in Bonn
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr. 3079
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. BVMB-Seminar zum Thema Grundlagen und Neuregelungen der VOB 2016 am 12. Januar 2017 in Frankfurt/Main Sehr geehrte
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Per . Mitglieder des AK Bahn
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Per E-Mail Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Mitglieder des AK Bahn Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228-9 11 85-0 Fax: 0228-9 11 85-22 www.bvmb.de info@bvmb.de
MehrKredite an den Mittelstand
Herrn Dr. Gerhard Schick, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Berlin, 15. Dezember 2011 Kredite an den Mittelstand Sehr geehrter Herr Dr. Schick, der Mittelstand ist das stabilisierende
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn [[NeuerBrief]] Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister
MehrPraxis-Workshop Gefährdungsbeurteilung der BVMB-Service GmbH in Kooperation mit der BG BAU am 03. März 2016 in Neuss
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr. 3079
MehrChancen & Risiken des Chancen & Risiken Bestandseingriffs des. Bestandseingriffs
Chancen & Risiken des Chancen & Risiken Bestandseingriffs des Bestandseingriffs Emissionsminderung bei Baumaschinen in Luftreinhalteplangebieten Peter Müller-Baum Stuttgart, 17. Juli 2014 Chancen & Risiken
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
MehrBonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrAGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5
AGFW-Stellungnahme Zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts Frankfurt am Main, 12.03.2014
MehrSTELLUNGNAHME V/2010
STELLUNGNAHME V/2010 Arbeitskräfteüberlassung und Betriebsübergang I. Ausgangslage: In der Praxis treten im Zusammenhang mit der Arbeitskräfteüberlassung immer wieder zwei Fallkonstellationen auf, die
MehrStellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft
Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission
MehrBedienungsanleitung. Motorpositioniertisch
Anzinger Straße 4 D 85614 Kirchseeon-Eglharting Telefon: 08091 / 562 98 67 Fax: 08091 / 562 98 66 E-mail: info@mm-engineering.com web: www.mm-engineering.com Bedienungsanleitung Motorpositioniertisch Inhaltsverzeichnis:
MehrHeute beginnt der Deutsche Bundestag den Gesetzgebungsprozess, Treibhausgas-Emissionshandels weitere Optionen zum Klimaschutz zu ermöglichen.
Debatte Projektbezogene Mechanismen Emissionshandel Seite 1 Begrüßung Heute beginnt der Deutsche Bundestag den Gesetzgebungsprozess, um im Rahmen des europäischen Treibhausgas-Emissionshandels weitere
MehrErfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern
Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO
MehrWas Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen!
Was Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen! Einführung Baumaschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen der relevanten EU-Gesetzgebung
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrDie Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Ökonomie und Umweltbeobachtung Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft Ökobilanzplattform
Mehr1. Ausschluss von Nebenangeboten bei EU-Ausschreibungen. 3. Funktionsbauverträge Bestandsaufnahme und Auswertung der Pilotprojekte
9/2010 23. November 2010 Ansprechpartner: RA Peter Thomas, Tel: 0511/34834-213 INHALT: 1. Ausschluss von Nebenangeboten bei EU-Ausschreibungen 2. DV-Programmsystem ARRIBA-Version 14.2 3. Funktionsbauverträge
MehrZiele, Anforderungen und Erwartungen rund um das EU-Normierungsmandat M/486
Ziele, Anforderungen und Erwartungen rund um das EU-Normierungsmandat M/486 16-05-2014, Köln Raimund Jünger VDV 2014 Vorwort zur Normungsarbeit VDV 2014 Vorwort zur Normungsarbeit Freiwillige Anwendung
MehrDatenschutz und Cloud
Datenschutz und Cloud Lokalsystemworkshop 20.09.2016 im hbz Michael Nelißen 20.09.2016 www.hbz-nrw.de nelissen@hbz-nrw.de 1 Urteil zu Safe Harbor EuGH Urteil (C-362/14) v. 6.10.15 Fall: Beschwerde eines
MehrKonjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung
Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 100 Millionen Euro für
MehrGEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management
GEFMA FM-Excellence: Lösungen für Betreiberverantwortung im Facility Management Transparenz, Sicherheit und Qualität im Facility Management: Das dreistufige Qualitätsprogramm GEFMA FM-Excellence Gütesiegel
MehrVorgehensweise bei der Erstellung. von Hausarbeiten (Bachelorarbeiten)
Leuphana Universität Lüneburg Institut für Bank-, Finanz- und Rechnungswesen Abt. Rechnungswesen und Steuerlehre Vorgehensweise bei der Erstellung von Hausarbeiten (Bachelorarbeiten) I. Arbeitsschritte
MehrDie amtliche Begründung zur HOAI 2009 beginnt mit folgendem Satz:
Sehr geehrte Damen und Herren, Die amtliche Begründung zur HOAI 2009 beginnt mit folgendem Satz: Nach der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 soll die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Mehr!!!! Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt
Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt stärken Sachverständigenauskunft zum Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt Alexander Leefmann, Linus Neumann,
MehrÄnderungswünsche zum Entwurf des Abschlussdokumentes
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r W i r t s c h a f t, V e r k e h r u n d I n n o v a t i o n Änderungswünsche zum Entwurf des Abschlussdokumentes Hinweis: Neu einzufügender bzw. zu ändernder
MehrHOCHLEISTUNG I PRÄZISION I ZUVERLÄSSIGKEIT. Leitbild
HOCHLEISTUNG I PRÄZISION I ZUVERLÄSSIGKEIT Leitbild Plasser & Theurer dafür stehen wir Plasser & Theurer ist ein österreichisches Privatunternehmen, dessen Schwerpunkt seit über 60 Jahren die Entwicklung,
MehrAnlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung
Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrStufenweise Einführung von BIM
Stufenweise Einführung von BIM Dr. Jan Tulke Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbh Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbh Gründung am
MehrMieterhöhung. Checkliste
Mieterhöhung Checkliste A leswassiewissenmüssen Mieterhöhung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Erhöhte Betriebskosten Ein häufiger Grund für eine Mieterhöhung sind gestiegene
MehrBVMB-Seminar Haftungsfallen beim Nachunternehmereinsatz! Risikobegrenzung und Praxistipps; update am 20. Januar 2016 in Frankfurt/Main
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn [[NeuerBrief]] Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister
MehrUmsatzsteuer Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen
MehrAblauf einer Partikelfilternachrüstung in der Praxis
Ablauf einer Partikelfilternachrüstung in der Praxis Fachveranstaltung Berlin Neue Mindeststandards und Partikelfilternachrüstung für Baumaschinen im Hoch- und Tiefbau im Rahmen öffentlicher Aufträge 08.01.2015
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0496 05.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber Freies WLAN in Berlin Drucksachen 17/0255 und 17/0424 Abgeordnetenhaus von Berlin
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrRegelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland
Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland 25.01.2016 Köln TÜV Rheinland hat mit dem Standard Regelmäßig geprüfte Spielstätte einen Anforderungskatalog entwickelt, der speziell
MehrIndustrie 4.0 beginnt im Kopf
Netzwerk Holzindustrie Seite: 1 / 6 November 2015 Netzwerk Holzindustrie Baden-Württemberg holt Impulse bei HOMAG Industrie 4.0 beginnt im Kopf Für was steht der Begriff Industrie 4.0? Wie schaffen Unternehmen
MehrGemeinsame Stellungnahme
Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland und zu dem Entwurf Handlungsempfehlungen für VU und GDI-Kontaktstellen der GDI-DE Datenoffenlegung für die Infrastrukturen Energie,
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrBenutzerhandbuch für eine Software-Anwendung gestalten
Benutzerhandbuch für eine Software-Anwendung gestalten Arbeitspapier zur Klärung der Zielvorgaben Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 1 Kriterien für ein gutes Benutzerhandbuch...3
MehrBester Service für Sie. Energieeinsparverordnung 2009 Was ändert sich für elektrische Speicherheizungen? Unser Service ist ausgezeichnet:
Bester Service für Sie Unser Service ist ausgezeichnet: CB0400-01-5970-01 Energieeinsparverordnung 2009 Was ändert sich für elektrische Speicherheizungen? EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbh Durlacher
MehrPragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU
Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim
MehrPer
Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November
MehrDr. jur. Michael Stehmann Rechtsanwalt Hardt ll/gladbacher Str. 3 40764 Langenfeld,. 02173/23044 + 45
RA Dr. M. Stehmann, Gladbacher Str. 3, 40764 Langenfeld Dr. jur. Michael Stehmann Rechtsanwalt Hardt ll/gladbacher Str. 3 40764 Langenfeld,. 02173/23044 + 45 ~ 02173121149 www.rechtsanwalt-stehmann.de
MehrSicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main
Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit
MehrVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße Gelsenkirchen. per Fax (0209)
Die Oberbürgermeisterin 42849 Remscheid ZD 0.10 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße 1 45879 Gelsenkirchen per Fax (0209) 15 84 12 31 49 Kontakt Beate
MehrAnforderungen der Architekten an die planen-bauen 4.0 GmbH
Anforderungen der Architekten an die planen-bauen 4.0 GmbH Matthias Pfeifer, Dipl.-Ing. Architekt, BDA Geschäftsführender Gesellschafter RKW Stellvertretender Vorsitzender des BDA-Düsseldorf Mitglied des
MehrWIRTGEN GROUP i MASCHINEN: ANTRIEBSTECHNIK FÜR EINE BESSERE UMWELT
WIRTGEN GROUP i MASCHINEN: ANTRIEBSTECHNIK FÜR EINE BESSERE UMWELT ROAD AND MINERAL TECHNOLOGIES www.wirtgen-group.com EMISSIONS-STANDARDS IM WANDEL Dieselmotoren in mobilen Baumaschinen leisten nicht
MehrFAQ s F-Gase ALLGEMEIN
Am 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 517/2014, auch bekannt als F-Gas-Verordnung, europaweit in Kraft getreten. Unsere Klimakammern nutzen Gase, welche dieser Verordnung unterliegen. Dieses FAQ-Papier
MehrDeutschland-Tag des Nahverkehrs
Seite 1 von 5 Deutschland-Tag des Nahverkehrs Verkehrsbetriebe beklagen fehlende Unterstützung von Bund und Länder. Deutschlands Infrastruktur bröckelt: Auch bei Bussen und Bahnen hat die Sanierung von
MehrKältemittel: Neue Studie zur Ökoeffizienz von Supermarktkälteanlagen
Kältemittel: Neue Studie zur Ökoeffizienz von Supermarktkälteanlagen Andrea Voigt, The European Partnership for Energy and the Environment September 2010 Seit sich die EU dazu verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen
MehrEEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen
EUROPEAN ECONOMIC CHAMBER OF TRADE, COMMERCE AND INDUSTRY European Economic Interest Grouping EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen Ein Zertifikat ist motivations- und leistungsfördernd!
MehrFörderoffensive Thermische Sanierung 2011
Förderoffensive Thermische Sanierung 2011 Rahmenbedingungen 2011 100 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung o 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau o 30
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.
Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
MehrBundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 02 88 55 10131 Berlin
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Bundessteuerberaterkammer
MehrStand und Planung der Umsetzung von INSPIRE in Bezug auf Baden-Württemberg
Stand und Planung der Umsetzung von INSPIRE Die vorliegende Zusammenstellung wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und dem GDI-Kompetenzzentrum im Landesamt für Geoinformation
MehrErläuterungen zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel
Erläuterungen zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA
MehrSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
46. Sitzung am 03.07.2014 Rede zu TOP 25 1. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Drucksache 18/1774 Sehr geehrter Herr
MehrBarrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte
Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at
MehrMitgliederbrief Nr. 7
Mitgliederbrief Nr. 7 Sehr geehrte Mitglieder von PPP in Hessen und Thüringen e.v., sehr geehrte Leserinnen und Leser, herzlich willkommen zum 7. online-mitgliederbrief von PPP in Hessen und Thüringen
MehrWolfgang Eichhammer Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe
Ehrgeizige Ziele und Vorgaben der EU für 2050 Wolfgang Eichhammer Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe Die Europäische Union verhandelt mit ihren Mitgliedstaaten derzeit
MehrAbgase von Baumaschinen. Reinhold Rühl, BG BAU
Abgase von Baumaschinen Reinhold Rühl, BG BAU Heinsberger Baumaschinen Tage, 23. - 24. Oktober 2014 Abgase von Dieselmotoren Partikelanteil: Gasförmiger Anteil: Dieselmotoremissionen (DME) Kohlenmonoxid
MehrNeues BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe
Neues BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe Information Gerhard Strothotte, Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des
MehrPraktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes
MehrKraftfahrzeugsteuer. Steuerförderung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern
Kraftfahrzeugsteuer Steuerförderung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern Das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 24. März 2007 wurde am 30. März 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet
Mehro direkte Erledigung o Stellungnahme o Rücksprache Z!... 4.:: -GEI19.. t1.q Rücksendung 2 r""'o q{)5 o Zur freundlichen Information 'f \ '-'...
Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz Ä-1 010 Wien, Rotenturmstraße 2 BK 55/1/95 Beiliegend 25 Ausfertig- Mit der Bitte um: ungen der Stellungnahme zum Kenntnisnahme Wien, 30 01 1995 01/ j5n
MehrInformationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung
E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr. 3079
MehrVereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge
Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information
MehrInstitut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen
MehrMASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg
MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg CE-KONFORM MIT FLOTTWEG Mit Sicherheit wirtschaftlich FLOTTWEG SEPARATION TECHNOLOGY SICHER UND DABEI WIRTSCHAFTLICH Neben der wachsenden Komplexität
MehrVerschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen
Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Hafner ab 2015 Thomas Schiffert Gesetzliche Grundlagen Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen
Mehrdie Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte
Bundesrat Drucksache 205/07 23.03.07 Antrag des Landes Baden-Württemberg Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen
MehrAbgase in Hallen und Gräben: eine lösbare Aufgabe für Koordinatoren? Reinhold Rühl (BG BAU) und Wolfgang Leihner-Weygandt (RP Darmstadt)
Abgase in Hallen und Gräben: eine lösbare Aufgabe für Koordinatoren? Reinhold Rühl (BG BAU) und Wolfgang Leihner-Weygandt (RP Darmstadt) Baustellensituationen und Werbung Rechtliche Betrachtung Messdaten
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1074 6. Wahlperiode 17.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung der Photovoltaik-Anlage für das
MehrHINWEIS AN ALLE MITGLIEDER DES FÖRDERVEREINS Änderung im Zuge des einheitlichen europaweiten Euro-Zahlungsraums bei den Einzugsermächtigungen
Liebe Mitglieder, das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29. Mai 2013 finden Sie ab Seite 3 dieses Dokuments. Wir sind als Vorstand verpflichtet, Sie über nachfolgende Änderungen im Zahlungsverkehr
MehrNiedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB Ein Überblick Katy Renner-Köhne Inhalt Einordnung
MehrBFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz
MehrRWE Netzservice. RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management.
RWE Netzservice RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management. RWE NETZSERVICE: IHR VERLÄSSLICHER PARTNER IM FACILITY MANAGEMENT. RWE Netzservice überzeugt mit einem breit angelegten Leistungsspektrum,
MehrLetzte Aktualisierung: 26.04.2004
Letzte Aktualisierung: 26.04.2004 Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung am 5.5.2004, die bis zum Ablauf der Frist für die Stellung
MehrZertifizierte Sekundärmöbel Eine Schönheitskorrektur. office-4-green Meilensteine der Nachhaltigkeit
Zertifizierte Sekundärmöbel Eine Schönheitskorrektur office-4-green Meilensteine der Nachhaltigkeit Meilensteine der Nachhaltigkeit Wie alles begann Als Ausdruck der Nachhaltigkeit im Bereich von Büromöbeln
MehrISONORM 9241/110 (Langfassung)
ISONORM 9241/110 (Langfassung) Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper und Dipl. Psych. Micael Anft Im Folgenden geht
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrAktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit. Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice
Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice Inhaltsübersicht Neue bzw. geänderte Vorschriften seit Dezember 2011 Neue Erlässe Abrufbar unter www.arbeitsinspektion.gv.at
MehrBaumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau
Baumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau Sachgebiet Tiefbau 2015 1 Unfallbeispiele Bagger Sachgebiet Tiefbau 2015 2 Eingeschränktes Sichtfeld: 07.10.2015
MehrKennzeichen für Oldtimer - Offener Brief an den Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.v.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn An die Vizepräsidentin von DEUVET e.v. Frau Ursula Busch Wiebestr. 36-37 10553 Berlin Dr. Jörg Wagner Leiter der Unterabteilung
MehrBürgschaften am Bau rechtssichere Anwendung im Alltag
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr. 3079
MehrVereinigung für Bankbetriebsorganisation e. V.
Vereinigung für Bankbetriebsorganisation e. V. Postfach 70 11 52 60561 Frankfurt a. M. Tel. 069 962203-0 Fax 069 962203-21 E-Mail vbo @ vbo.de www.vbo.de 06.02.2015 Einladung BdB/vbo-Fachtagung am 24.03.2015
MehrRechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013
IE-Richtlinie Umsetzung in Deutschland und Auswirkungen auf die Unternehmen Rechtsanwalt Nils Fröhlich Abteilung Umweltpolitik 18. Juni 2013 Spitzenverband der niedersächsischen Wirtschaft 1 1. IVU Richtlinie
MehrEMC Solutions - the first choice
InnoTrans 2006 Herzlich willkommen bei dem unabhängigen Dienstleister für EMV im TechnologieZentrumDortmund Solutions - the first choice 1 Kurzvortrag Übersicht EMV Fahrzeugzulassung durch EBA Anforderungen
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrSERVICE. Aussteuerwerkzeuge
SERVICE Aussteuerwerkzeuge Wartungsempfehlungen für KOMET Aussteuerwerkzeuge Präzisionswerkzeuge sind im Zerspanungsprozess meist mit schwierigen Einsatzbedingungen konfrontiert. Hier führen Späne, Schmutz,
MehrWasser Ein kommunales Gut!
Pressetext vom 31. März 2008 Tag des Wassers 2008: Wasser Ein kommunales Gut! diskutierte mit Aufgaben- und Hoheitsträgern aktuelle Fragen auf kommunaler Ebene Leipzig/Nauen. Die Leipzig und der Wasser-
MehrR U N D S C H R E I B E N
Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 - bundesunmittelbare Pflegekassen- 53113 Bonn TEL +49 (0) 228 619-1625 nachrichtlich FAX +49 (0) 228 619-1866
Mehr