Beratungsverfahren Schullaufbahnentscheidung Stufe 8 und 9
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- Linda Diefenbach
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1 Beratungsverfahren Schullaufbahnentscheidung Stufe 8 und 9
2 Ablauf: Grundlage des Beratungsverfahrens Zeitlicher Ablauf des Beratungsverfahrens Prüfungs- und Versetzungsordnung
3 Grundlage des Verfahrens: Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule 4(3): Im Abschlussjahr wird der einzelne Schüler in allen Fächern und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler am Ende des vorausgehenden Schuljahres, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält und gibt eine entsprechende Empfehlung ab; dabei legt sie die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der multilateralen Versetzungsordnung zugrunde. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend.
4 Ablauf des Beratungsverfahrens Ausgabe der Lernentwicklungsberichte: 10. Februar 2017 Beratung im Rahmen des Bilanzgesprächs mit Lerngruppenleiter bis 10.März 2017 Erstellung Schullaufbahnempfehlung durch Lerngruppenkonferenz Basis: Lern- und Leistungsentwicklung, Prüfungs- und Versetzungsordnungen Ausgabe Schullaufbahnempfehlung 14. März 2017 Entscheidung über Schulabschluss: bis 01. April 2017
5 Entscheidungen zum Schulabschluss in Stufe 8, ob in Stufe 9 die Hauptschulabschlussprüfung ablegt werden soll. in Stufe 9, ob in Stufe 10 die Hauptschulabschlussprüfung oder die Realschulabschlussprüfung oder die Versetzung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe angestrebt werden soll* (*nach den Regelungen der Versetzungsordnung der Gymnasien) Die Entscheidungen gelten in Stufe 8 und 9 verbindlich, eine Veränderung ist nicht möglich
6 Unterricht in den Abschlussjahren Alle Lernnachweise werden auf einem Niveau erbracht. Die Leistungen werden benotet. Eine Förderung auf höherem Niveau ist möglich. Eine äußere Differenzierung findet nur bedingt statt (Input), keine dauerhafte Trennung in Niveaugruppen
7 Prüfungs- und Versetzungsordnung Hauptschulabschluss HAP am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 nach der gültigen Prüfungsordnung Noten im Abschlussjahr Jahresleistung+ Prüfungsleistung=Endnote aufgrund aller maßgeblichen Fächer: Wahlpflichtfach zählt Profilfach zählt nicht
8 Prüfungs- und Versetzungsordnung Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 9 durchgängig Leistungen auf dem M-Niveau und dem E-Niveau erbracht haben die nach den Versetzungsordnungen der Realschule und des Gymnasiums in Klasse 10 versetzt werden könnten Achtung: Schüler erhalten kein Abschlusszeugnis über qualifizierten Hauptschulabschluss!
9 Prüfungs- und Versetzungsordnung Realschulabschluss Landeseinheitliche Prüfung, identisch mit Prüfungen in Realschulen Noten im Abschlussjahr Jahresleistung+ Prüfungsleistung=Endnote aufgrund aller maßgeblichen Fächer: Wahlpflichtfach, NWA zählt als Kernfach Profilfach zählt nicht
10 Prüfungs- und Versetzungsordnung Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 10 durchgängig Leistungen auf dem E-Niveau erbracht haben die nach den Versetzungsordnungen des Gymnasiums in Klasse 10 versetzt werden könnten Noten in Klasse 10 Achtung: Schüler erhalten kein Abschlusszeugnis über qualifizierten Realschulabschluss!
11 Multilaterale Versetzungsordnung Übergang auf das allgemeinbildende Gymnasium Sekundarstufe II umfasst immer 3 Jahre Eingangsstufe (1 Jahr) Kursstufe (2 Jahre) Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 10 durchgängig Leistungen auf dem E-Niveau erbracht haben die nach den Versetzungsordnungen des Gymnasiums in Klasse 10 versetzt werden könnten (Profilfach zählt) Noten in Klasse 10 Rechtsanspruch auf Schulart, nicht auf einzelne Schule
12 Multilaterale Versetzungsordnung Übergang auf das allgemeinbildende Gymnasium Realschulabschlussprüfung nach Klasse 10 Noten in D, M und E mindestens in zwei Fächern gut und in einem Fach befriedigend Französisch belegt. Schnitt von 3,0 in versetzungsmaßgeblichen Fächern. Profilfach zählt nicht
13 Wege nach den Abschlüssen
14 Wege nach den Abschlüssen
15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Noch Fragen.????????
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