Stärkung der Realschulen. Tagung der AG Schulverwaltungsämter des Städtetags Baden-Württemberg am 29. Mai 2017 in Rheinfelden
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- Sophie Braun
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1 Stärkung der Realschulen Tagung der AG Schulverwaltungsämter des Städtetags Baden-Württemberg am 29. Mai 2017 in Rheinfelden
2 Bildungsauftrag der Realschulen Die Realschule vermittelt vorrangig eine erweiterte allgemeine, aber auch eine grundlegende Bildung. Zwei Schulabschlüsse möglich: Realschulabschluss am Ende von Klasse 10 Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9
3 Stärkung der Realschulen Änderungen 1) Schulgesetz Vorrang der binnendifferenzierenden Förderung wurde aufgegeben: äußere Leistungsdifferenzierung und binnendifferenzierende Förderung sind gleichberechtigt, Realschulen wird damit ermöglicht, die äußere Leistungsdifferenzierung flexibler als bisher einzusetzen.
4 Stärkung der Realschulen 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 Schulgesetz (neue Fassung): Nach der Orientierungsstufe führt die Realschule entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schüler zu den in Absatz 6 genannten Bildungszielen. Der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit entspricht sie durch individuelle Förderung in binnendifferenzierender Form und in leistungsdifferenzierenden Gruppen oder Klassen.
5 Stärkung der Realschulen Änderungen 2) Kontingentstundentafel zusätzliche Poolstunden Tabelle 10 Stunden Absatz vor der Tabelle: Schuljahr 2017/ Poolstunden je Zug Diese 13 Poolstunden je Zug werden jeder Realschule direkt zugewiesen.
6 Stärkung der Realschulen Änderungen 3) Versetzungsordnung Während der Orientierungsstufe erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich auf dem Niveau M.
7 Zeitplan Inkrafttreten der Änderungen zum Schuljahr 2017/2018 Beschluss des Landtags am 3. Mai 2017 Veröffentlichung im Gesetzblatt vom 16. Mai 2017 wirksam ab 01. August 2017
8 Was gilt im Schuljahr 2017/2018? Leistungsbewertung in der Orientierungsstufe Während der Orientierungsstufe erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich auf dem Niveau M. Von der Klasse 5 können alle Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die Klasse 6 aufrücken. Die Klasse 5 kann freiwillig wiederholt werden. Jeder Schüler wird entsprechend seinem Leistungsvermögen in dem jeweiligen Fach gefördert. Die Leistungsbewertung erfolgt aber mit strenger Bindung an das Niveau M.
9 Niveauzuordnung nach Klasse 6 Versetzungsanforderungen erfüllt: Klasse 7 Niveau M Ohne Klasse 5 Klasse 6 Versetzung Versetzungsanforderungen nicht erfüllt: Klasse 7 Niveau G
10 Der Unterricht ab Klasse 7 Unterricht in getrennten Gruppen oder Klassen möglich auf grundlegendem Niveau (das zum Hauptschulabschluss führt) auf mittlerem Niveau (das zum Realschulabschluss führt) am Ende von Klasse 7 und 8 wird auf der Grundlage der Noten entschieden, auf welchem Niveau die Schülerin/der Schüler weiterlernt Wechsel der Niveaustufe zum Halbjahr möglich Wechsel gegen den Willen der Schülerin/des Schülers nur zum Schuljahresende möglich
11 Noten und Zeugnisse generell Noten von Klasse 5 bis 10 Halbjahresinformationen Halbjahreszeugnis in Klasse 9 (Niveau G) Halbjahreszeugnis in Klasse 10 (Niveau M) Zeugnisse am Ende eines jeden Schuljahres
12 Multilateraler Wechsel auf die Realschule Wechsel wie früher auf die RS Wechsel wie auf die HS/WRS G M
13 Multilateraler Wechsel von der Realschule auf eine andere Schulart Wechsel wie früher von der RS auf andere Schulart Wechsel wie bisher von der HS/WRS auf andere Schulart G M
14 Geplanter Aufwuchs der Poolstunden Schuljahr 2017/2018: 13 Poolstunden (+ 5) direkt an jede RS Schuljahr 2018/2019: 16 Poolstunden (+ 3) Schuljahr 2019/2020: 18 Poolstunden (+ 2) Schuljahr 2020/2021: 20 Poolstunden (+ 2)
15 Das neue Realschulkonzept Umsetzung Schuljahr 2017/2018 Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6 Klasse 7 Schuljahr 2018/2019 Klasse 8 Schuljahr 2019/2020 Schuljahr 2020/2021 Erste Hauptschulabschlussprüfung an der Realschule in Klasse 9 Erste Realschulabschlussprüfung in Klasse 10 auf der Basis des Bildungsplans 2016
16 Die Realschule im Überblick Leistungsfeststellung ausschließlich auf Niveau M Niveau M Versetzungsentscheidung Orientierungsstufe Notenvoraussetzungen für den Wechsel RSA Niveau G Versetzungsentscheidung HSA
17 Zahl der öffentlichen Schulstandorte Schuljahr 2016/2017 (Dienststellenzählung) Grundschulen: Werkrealschulen/Hauptschulen *: 682 Realschulen *: 430 Allgemein bildende Gymnasien: 378 Gemeinschaftsschulen Sek I: 299 * inkl. auslaufender Schulen der entsprechenden Schulart an aufbauenden Gemeinschaftsschulen
18 Aktuelle Zahlen (2016/2017) 430 öffentliche Realschulen (Dienststellen) 395 Realschulen ab Klasse 5 80 private Realschulen 33 Abendrealschulen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Realschulen (24,6 Schülerinnen und Schüler / Klasse)
19 Übergangszahlen von den Grundschulen - Die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 im Vergleich Werkreal schule / Hauptschule 2015/ / Anzahl Prozent Anzahl Prozent ,2 % ,9 % Realschule ,8 % ,7 % Gymnasium ,4 % ,8 % Gemeinschaftsschule ,3 % ,4 % Andere Schularten / Wiederholer ,3 % ,1 %
20 Übergangsquoten Von den Schülerinnen und Schülern mit einer Grundschulempfehlung für die Realschule gingen 2016/2017 1,5 % auf eine Werkrealschule/Hauptschule (Vorjahr: 1,9 %) 66,4 % auf eine Realschule (Vorjahr: 66,7 %) 12,8 % auf eine Gemeinschaftsschule (Vorjahr: 13,1 %) 18,0 % auf ein Gymnasium (Vorjahr: 17,2 %) 1,3 % auf eine andere Schulart oder wiederholten Klasse 4 (Vorjahr: 1,3 %)
21 Von den Übergängen aus Grundschulen auf Realschulen hatten eine GSE für: Werkrealschule/Hauptschule: 25,2 % (Vorjahr: 24,0 %) Realschule: 56,2 % (Vorjahr: 55,4 %) Gymnasium: 18,6 % (Vorjahr: 20,6 %) Von den Übergängen aus Grundschulen auf Gemeinschaftsschulen hatten eine GSE für: Werkrealschule/Hauptschule: 64,3 % (Vorjahr: 62,3 %) Realschule: 27,3 % (Vorjahr: 27,6 %) Gymnasium: 8,4 % (Vorjahr: 10,1 %) Von den Übergängen aus Grundschulen auf Gymnasien hatten eine GSE für: Werkrealschule/Hauptschule: 1,3 % (Vorjahr: 1,2 %) Realschule: 11,7 % (Vorjahr: 11,1 %) Gymnasium: 87,0 % (Vorjahr: 87,7 %)
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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