Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Dienstrecht

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1 Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Dienstrecht Februar 2016

2 Zahlen und Fakten

3 Verteilung der ca Schüler auf die verschiedenen Schulebenen Schuljahr Primarschule: / 37,60% Sekundarschule: / 39,22% Kindergarten Primarschule Sekundarschule Kindergarten / 19,17% Teilzeitunterricht: 37 / 0,29% Teilzeitunterricht Förderschule Hochschule: 211 / 1,67% Förderschule: 258 / 2,05% Hochschule

4 Verteilung der Vor-, Primar-, Förder-, Sekundar-, Teilzeit-und Hochschüler auf die Netze in der Deutschsprachigen Gemeinschaft GUW 3.544; 28,14% OSU 5.700; 45,26% Offizielles Subventioniertes Unterrichtswesen Freies subventioniertes Unterrichtswesen FSU 3.350; 26,60% Gemeinschaftsunterrichtswesen

5 PersonalimUnterrichtswesen ca Personalmitglieder schulische Weiterbildung (70 Personen, 3%) Hochschule (87 Personen, 4%) Förderschulen (238 Personen, 10%) Regelsekundarschulen (859 Personen, 38%) DgG Service und Logistik (129 Personen, 6%); Kaleido (65 Personen, 3%) Musikakademie (62 Personen, 3%) Regelgrundschulen (770 Personen, 34%)

6 AUFGABEN DES FACHBEREICHS UNTERRICHTSPERSONAL

7 Der Fachbereich Unterrichtspersonal nimmt folgende Aufgaben wahr: Festlegung und Auszahlung der Gehälter aller im Unterrichtswesen beschäftigten Personalmitglieder allgemeine Beratung und Betreuung der Schulverantwortlichen und der Personalmitglieder in dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen (Laufbahnberatung); Beratung des Unterrichtsministers bei der Ausarbeitung dienstrechtlicher Reformen; Erstellen von Gesetzestexten; Kontrollaufgaben (z.b. Stundenkapitalkontrolle); Vorbereitung der Pensionsakten

8 Personalkategorien Ämter Befähigungsnachweise

9 Personalkategorien Direktionspersonal Schulleiter, Unterdirektor, Fachbereichsleiter, Schulinspektor, Werkstattleiter Lehrpersonal Dozenten und Lehrer, Lehrer-Mediothekar, Förderpädagoge Erziehungshilfspersonal Aufseher-Erzieher Paramedizinisches Personal Logopäde, Kinesitherapeut, Ergotherapeut, Kinderpfleger, paramedizinische Assistent Sozialpsychologisches Personal Sozialassistent, psycho-soziale Begleiter, schulpsychologische Berater Verwaltungspersonal Kommis, administrativer Koordinator, Verwaltungssekretär, Korrespondent-Buchhalter

10 Ämter Anwerbungs-, Auswahl- und Beförderungsämter Sekundar- und Hochschulwesen: AK, TK, TBK, BP, FK Lehrpersonal Kindergärtner Primarschullehrer Lehrer für AK Geschichte US Sekundar Lehrer für AK Geschichte OS Sekundar Lehrer für TK Holz US Sekundar Lehrer für BP Holz US Sekundar Lehrer-Mediothekar Erziehungshilfspersonal Aufseher-Erzieher Paramedizinisches Personal Logopäde Kinesitherapeut Verwaltungspersonal Korrespondent-Buchhalter

11 Befähigungsnachweise (Titel bzw. Diplome) Erforderliche Befähigungsnachweise Ausländisches Diplom? Für ausreichend erachtete Befähigungsnachweise Abweichung

12 Statut

13 Statute Gemeinschaftsunterrichtswesen(GUW) Königlicher Erlass vom 22. März 1969 (Direktions-, Lehr-, Erziehungshilfspersonal, paramedizinisches und sozialpsychologisches Personal) Königlicher Erlass vom 25. Oktober 1971 (Religionslehrer) Königlicher Erlass vom 27. Juli 1979 (PMS) Königlicher Erlass vom 29. August 1966 (Verwaltungspersonal) Freies subventioniertes Unterrichtswesen(FSU) Dekret vom 14. Dezember 1998 Offizielles subventioniertes Unterrichtswesen(OSU) Dekret vom 29. März 2004 Autonome Hochschule in der DG (AHS) Dekret vom 27. Juni 2005 Zentrum für die gesunde Entwicklung(Kaleido-DG) Dekret vom 31. März 2014

14 Statut Inhalt Pflichten des Personalmitglieds Unvereinbarkeiten Zugang zu den Ämtern Zeitweilige Bezeichnung/Einstellung Definitive Ernennung/Einstellung Versetzung Kündigungsmodalitäten Beurteilung/Bewertung Disziplinarordnung (Zurechtweisung, Verweis, Gehaltskürzung, vorübergehende Amtsenthebung, Versetzung in den nichtaktiven Dienst, Entlassung von Amts wegen) Funktionsweise der Einspruchskammer Dienststellungen (aktiver Dienst, nichtaktiver Dienst, Zurdispositionstellung)

15 Anwerbungsverfahren

16 Anwerbungsverfahren Bewerbung Persönliches Vorsprechen in einer Schule ist nicht verboten! Flexibilität ist gefragt! - GUW: - Bewerbungsaufrufs zwischen dem 1. und 20. April auf dem Bildungsserver ( - FSU: - Formular (in den GUW-Schulen und im MDG erhältlich) - Einreichen der Bewerbung per Einschreiben (Frist: siehe Aufruf) - Bewerbung (Angabe des/der Ämter, Diplom, ggf. Dienstbescheinigungen) bis spätestens 31. Mai per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung

17 - OSU: Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Anwerbungsverfahren - Bewerbungsformulars (prinzipiell gleich für alle Gemeinden), erhältlich auf den meisten Internetseiten der Gemeinden oder bei den Gemeinden selbst - Bewerbungen pro Gemeinde (nicht pro Schule) - Begleitschreiben mit Motivation, vernünftige Präsentation... sind hilfreich 17

18 Anwerbungsverfahren Klassierung der Bewerber - Gruppe 1 - Personalmitglieder, die sich bereits im Vorrang befinden - Gruppe 2: - Personalmitglieder, die die Bezeichnungsbedingungen erfüllen

19 Anwerbungsverfahren Bezeichnungsbedingungen 1. Nationalität; 2. ein Verhalten haben, das den Anforderungen des Amtes entspricht; 3. die bürgerlichen und politischen Rechte besitzen; 4. den Milizgesetzen genügt haben;

20 Anwerbungsverfahren Bezeichnungsbedingungen 5. Inhaber - eines erforderlichen oder - für ausreichend erachteten Befähigungsnachweises sein, der dem zu vergebenden Amt entspricht, ODER - in 3 Schuljahren eine Abweichung für das zu vergebende Amt erhalten haben UND a) Direktions- und Lehrpersonal: Lehrbefähigung b) Lehrpersonals einer Förderschule: Zusatzausbildung von min. 10 ECTS- Punkten im Bereich der Förder-, Heil- oder Orthopädagogik c) Lehrer-Mediothekar: Befähigungsnachweis zur Führung einer Schulmediothek (mind. 10 ECTS-Punkte)

21 Anwerbungsverfahren Bezeichnungsbedingungen 6. Bei Amtsantritt muss ein höchstens sechs Monate vorher ausgestelltes ärztliches Attest vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Gesundheitszustand der Person weder die Gesundheit der Schüler noch die der anderen Personalmitglieder in Gefahr bringt; 7. den sprachlichen Anforderungen genügen (vgl. Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen)

22 Anwerbungsverfahren Vorrangsregel 1. Einreichen der Bewerbung in Form und Frist 2. Erfüllung der Bezeichnungsbedingungen 3. min. 720 Tage im betreffenden Amt beim Schulträger (600 Tage effektiv geleistet) 4. Letzter Beurteilungsbericht mindestens ausreichend 5. In den letzten 5 Schuljahren beim betreffenden Schulträger im Dienst gewesen sein

23 Anwerbungsverfahren Klassierung nach Titeln und Verdiensten 1. Beurteilungsberichte 2. Dienstalter beim Träger und/oder Dienstalter bei anderen Trägern bzw. weitere berufliche Erfahrung 3. Zusatzausbildungen (Anzahl, Dauer, Inhalt) 4. Weiterbildungen (Anzahl, Dauer, Inhalt) Der Schulträger trägt ebenfalls der notwendigen Kontinuität beim Schulpersonal Rechnung.

24 Anwerbungsverfahren Zeitweilige Bezeichung/Einstellung 1. befristet 2. unbefristet (nur für Personalmitglieder im Vorrang und nur im Rahmen der verfügbaren Stellen) Vorteile einer zeitweiligen Bezeichnung/Einstellung auf unbestimmte Dauer 1. größere Arbeitsplatzsicherheit 2. keine Bewerbung für das betreffende Amt im kommenden Schuljahr erforderlich 3. mehr Urlaubsmöglichkeiten.

25 Definitive Ernennung/Einstellung

26 Ernennungsverfahren Bewerbung - GUW: - Bewerbungsaufrufs in der zweiten Hälfte des Monats April auf dem Bildungsserver ( mit Angabe der zur Ernennung freigegebenen Stellen - Bewerbung anhand eines Formulars per Einschreiben (Frist: siehe Aufruf) - OSU: - Bewerbungsaufrufs zwischen dem 10. und 30. April mit Angabe der zur Ernennung freigegebenen Stellen - Bewerbung bis spätestens 31. Mai per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung - FSU: - Aufruf im Laufe des 2. Trimesters (nach dem 1. Februar) - Bewerbungsfrist: siehe Aufruf

27 Ernennungsverfahren Ernennungsbedingungen 1. Nationalität: 2. ein Verhalten haben, das den Anforderungen des Amtes entspricht; 3. die bürgerlichen und politischen Rechte besitzen; 4. den Milizgesetzen genügt haben;

28 Ernennungsverfahren Bezeichnungsbedingungen 5. Inhaber - eines erforderlichen oder - für ausreichend erachteten Befähigungsnachweises sein, der dem zu vergebenden Amt entspricht, ODER - in 3 Schuljahren eine Abweichung für das zu vergebende Amt erhalten haben UND a) Direktions- und Lehrpersonal: Lehrbefähigung b) Lehrpersonals einer Förderschule: Zusatzausbildung von min. 10 ECTS- Punkten im Bereich der Förder-, Heil- oder Orthopädagogik c) Lehrer-Mediothekar: Befähigungsnachweis zur Führung einer Schulmediothek (mind. 10 ECTS-Punkte)

29 Ernennungsverfahren Ernennungsbedingungen 6. Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass der Gesundheitszustand der Person weder die Gesundheit der Schüler noch die der anderen Personalmitglieder in Gefahr bringt 7. den sprachlichen Anforderungen genügen (vgl. Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen) 8. min. 720 Tage beim Schulträger im betreffenden Amt (600 Tage effektiv) 9. min. «ausreichend» im letzten Beurteilungsbericht 10. das Amt als Hauptamt ausüben 11. Bewerbung in Form und Frist einreichen

30 Ernennungsverfahren Klassierung nach Titeln und Verdiensten 1. Beurteilungsberichte 2. Dienstalter beim Träger und/oder Dienstalter bei anderen Trägern bzw. weitere berufliche Erfahrung 3. Zusatzausbildungen (Anzahl, Dauer, Inhalt) 4. Weiterbildungen (Anzahl, Dauer, Inhalt) Der Schulträger trägt ebenfalls der notwendigen Kontinuität beim Schulpersonal Rechnung. Ernennung zum 1. Oktober des Schuljahres

31 Beurteilung/Bewertung Vorzeitige Entlassung

32 Beurteilung/Bewertung Zeitweilige Personalmitglieder mit befristeter Bezeichnung, die sich noch nicht im Vorrang befinden Jährliche Beurteilung durch den Schulleiter und evtl. der Schulinspektion Zeitweilige Personalmitglieder mit befristeter Bezeichnung, die sich im Vorrang befinden Beurteilung jedes zweite Schuljahr durch den Schulleiter und evtl. der Schulinspektion Falls Vermerk «mangelhaft» oder «ungenügend» Verlust des Vorrangs Zeitweilige Personalmitglieder mit unbefristeter Bezeichnung Beurteilung min. jedes dritte Schuljahr durch den Schulleiter und evtl.der Schulinspektion Falls Vermerk «mangelhaft» oder «ungenügend» neue Beurteilung im darauffolgenden Jahr. Falls das PM dann den Vermerk «ungenügend» erhält Entlassung Definitive Personalmitglieder Bewertung durch den Schulleiter und ggf. der Schulinspektion Falls Vermerk «ungenügend» neue Bewertung im darauffolgenden Schuljahr Falls Vermerk «ungenügend» innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Schuljahren Entlassung Beurteilungsberichte

33 Beurteilung/Bewertung Ein PM kann seine Beurteilung schriftlich beim Schulleiter anfragen Prüfung, inwieweit, daspm den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die ihmauferlegten Pflichten erfüllt (Fähigkeit, Leistungenund Einsatzdes PM fürdie Schule) anhandeinesrasters aufder Grundlage des Auftrags (Grundlagendekret) Vermerke: sehrgut gut ausreichend mangelhaft ungenügend Frist: 30. April DasPM gibt imbericht (dreifache Ausfertigung) an, obes einverstanden ist oder nicht(bemerkungen möglich) Übermittlung des Berichts via Schulleiter an den Schulträger bis spätestens 15. Mai Einspruch vor der Einspruchskammer möglich

34 VorzeitigeEntlassung(ZW) möglich bei einem Zeitweiligen ohne Einspruchsmöglichkeit, falls das PM noch nicht im Vorrang ist

35 Gehalt eines Lehrers

36 Mindestgehalt Jahresbruttogehalt (nicht indexiert), 0 Dienstjahre: Inhaber eines Master-Diploms: ,47 Inhaber eines Bachelor-Diploms: ,48 Bruttomonatsgehalt: Inhaber eines Master-Diploms: 3,006,56 Inhaber eines Bachelor-Diploms: 2.386,13 Abzüge: Sozialabgaben (13,07 %); Berufsteuervorabzug; Sonderbeitrag Nettomonatsgehalt (ledig, zeitweilig): Inhaber eines Master-Diploms: 1.885,93 Inhaber eines Bachelor-Diploms: 1.605,63

37 Höchstgehalt Jahresbruttogehalt (nicht indexiert), 25/27 Dienstjahre: Inhaber eines Master-Diploms: ,18 Inhaber eines Bachelor-Diploms: ,09 Bruttomonatsgehalt: Inhaber eines Master-Diploms: 4.895,32 Inhaber eines Bachelor-Diploms: 3.839,40 Abzüge: Sozialabgaben (11,05 %); Berufsteuervorabzug; Sonderbeitrag Nettomonatsgehalt (ledig, ernannt): Inhaber eines Master-Diploms: 2.728,04 Inhaber eines Bachelor-Diploms: 2.275,26

38 Gehalt Das Monatsgehalt bei Zeitweiligen variiert entsprechend der Anzahl Tage des Monats Die Höhe des Berufssteuervorabzugs ist abhängig von der persönlichen Situation (verheiratet, Personen zu Lasten, Witwer, ) GewährungeinerWohn-und OrtszulagezuBeginnder Laufbahn(ca. 24 /Monat) Zeitweilige Personalmitglieder erhalten ein Différé- Gehalt in den Sommermonaten AllePersonalmitgliedererhalteneinUrlaubsgeld(Juni) und eine Jahresendprämie(Dezember) Gehaltszettel

39 Beurlaubungen

40 Beurlaubungen Urlaubsmöglichkeiten sind abhängig vom Statut des Personalmitglieds (zeitweilig befristet zeitweilig unbefristet definitiv ernannt) Es gibt rund 40 verschiedene Urlaubsformen Besoldete unbesoldete Urlaubsformen Unterschiedlich in der Anerkennung bei der Pension Detaillierte Beschreibung aller Urlaubsformen Bildungsserver LBU/Dispo/Urlaube

41 Beurlaubungen Ein- oder mehrtägige Abwesenheiten anlässlich bestimmter Gelegenheiten (auch für Zeitweilige) Heirat: 4 Tage Todesfall in der Familie: bis zu 4 Tage (abhängig vom Verwandtschaftsgrad) Geburt eines Kindes: 10 Tage Vaterschaftsurlaub Außergewöhnlicher Urlaub wegen Fällen höherer Gewalt: 5 8 Tage Beurlaubungen längerer Dauer: Mutterschaftsurlaub: 15 Wochen (17 Wochen bei Mehrlingsgeburt) Laufbahnunterbrechung wegen Elternschaftsurlaub: 4 Monate vollzeitig oder 8 Monate halbzeitig Laufbahnunterbrechung wegen Krankenpflege: 12 Monate vollzeitig oder 24 Monate halbzeitig Klassische Laufbahnunterbrechung: 5 Jahre vollzeitig und 5 Jahre teilzeitig Halbzeitige Wiederaufnahme infolge von Krankheit: max. 3 Monate innerhalb von 10 Jahren Urlaub wegen verringerter Dienstleistungen: max. 15 Jahre Zurdispositionstellung aus persönlichen Gründen: max. 5 Jahre

42 VielenDankfürIhre Aufmerksamkeit!

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