Zulassung zu Fachhochschulstudien - Anerkennung ausländischer Diplome

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1 Empfehlungen Zulassung zu Fachhochschulstudien - Anerkennung ausländischer Diplome Bern, 3. Juli 2006 (2. korrigierte Ausgabe)

2 Seite 2 Empfehlungen an die Fachhochschulen Die folgenden Ausführungen zur Zulassung zu FH-Studien in den Fachbereichen Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen sowie Design nach Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen, FHSG vom 6. Oktober 1995 (Stand 4. Oktober 2005) basieren auf der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September Grundvoraussetzung für jede Zulassung zum Fachhochschulstudium: Für jede Zulassung zum Fachhochschulstudium prüft die Fachhochschule (FH), ob eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs nachgewiesen ist. 2. Zulassung mit Aufnahmeprüfung Gemäss Art. 4 Abs. 2 werden Inhaber/-innen von ausländischen Vorbildungsausweisen von der Fachhochschule grundsätzlich zur Aufnahmeprüfung zugelassen, wenn sie eine 3-jährige Ausbildung auf Sekundarstufe II nachweisen können (Mindestanforderung!). 3. Zulassung ohne Aufnahmeprüfung Gemäss Art. 4 Abs. 1 kann die Fachhochschule Inhaber/-innen von ausländischen Vorbildungsausweisen ohne Aufnahmeprüfung zulassen, wenn: Ihr Abschluss mit einer schweizerischen Berufsmaturität vergleichbar ist oder mit einer eidgenössisch (schweizerisch) anerkannten Maturität (gymnasiale Maturität) vergleichbar ist. In der Schweiz gibt es keine Stelle, die generell ausländische Maturitäten bewertet und Gleichwertigkeiten mit schweizerischen Maturitäten ausstellt. Ob eine ausländische gymnasiale Maturität einer schweizerischen Maturität entspricht, entscheidet die aufnehmende Hochschule selbständig. Als Entscheidungsgrundlage dient dazu die Datenbank der CRUS (Conférence des Recteurs des Universités Suisses). Zulassung zu FH-Studien im Bereich GSK Die Zulassung zu FH-Studien in den Fachbereichen Gesundheit, soziale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste, angewandte Psychologie sowie angewandte Linguistik ist nach Art. 5 Abs 2 FHSG in den jeweiligen Profilen von GDK und EDK geregelt (siehe Anhang, jeweils Abschnitt 4.4). Die Zuständigkeit für die Aufnahme in das Fachhochschulstudium liegt grundsätzlich bei der Fachhochschule. Empfehlung zum Vorgehen bei der Beurteilung einer ausländischen gymnasialen Maturität Zur Beurteilung einer ausländischen gymnasialen Maturität steht den FH die Datenbank der CRUS zur Verfügung. Wir bitten die FH um folgendes Vorgehen:

3 Seite 3 - Anerkennt eine der Schweizer Universitäten die vorliegende Maturität eines Landes als prüfungsfreie Zulassung zum Studium, so erfüllt diese Maturität die Voraussetzung von Art. 5 FHSG bzw. Art. 4 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung. - Anerkennt keine Schweizer Universität diese Maturität (verlangt z.b. Zulassungsbestätigung einer Uni im Heimatland), ist diese Maturität nicht als gleichwertig mit einer schweizerischen Maturität zu betrachten.

4 Seite 4 Inhaber/-innen von ausländischen Diplomen einer staatlich anerkannten Hochschule Es wird empfohlen, solche Zulassungsgesuche gemäss Art. 4 Abs. 1 zu behandeln (ohne Aufnahmeprüfung). Ob das Diplom von einer staatlich anerkannten Hochschule ausgestellt worden ist, kann in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) ausfindig gemacht werden. Hinweis für die Praxis bei Unsicherheit über den ausl. Vorbildungsausweis: Bei Zweifeln, ob der ausländische Vorbildungsausweis für eine Zulassung ohne Aufnahmeprüfung genügt, sollte die Zulassung mit FH-Aufnahmeprüfung oder mit Nachholen der eidg. Berufsmaturität gewählt werden. Wichtige Internet-Links - Definition Sekundarstufe II: (->das schweiz. Bildungswesen -> vereinfachte grafische Darstellung des Bildungssystems) (->le système éducatif de la Suisse ->Présentation graphique simplifiée du système éducatif) - Definition Berufsmaturität: (->Berufsbildung ->Berufliche Grundbildung ->Berufsmaturität) (->Formation professionnelle ->Formation initiale ->Maturité professionnelle) - CRUS-Datenbank für ausländische Vorbildungsausweise (Maturitäten) (->Ausländische Ausweise >Länder A - Z). Hier finden Sie auch, wie die jeweilige Maturität im betreffenden Land heisst (Originalsprache / Transkription) (-> Diplôme étrangers -> pays A Z) - country higher education system. Beschreibung der Ausbildungssysteme der ganzen Welt (Länderliste). Bibliographie für Nachschlagewerke betr. ausländische Hochschulen Falls Kandidaten/Kandidatinnen auf der Basis von Teilstudien an ausländischen Universitäten/Hochschulen aufgenommen werden wollen, geben wir Ihnen gerne die besten Nachschlagewerke und Datenbanken an, in denen Sie die staatlich anerkannten Hochschulen aller Länder finden können. So haben Sie einen Anhaltspunkt über den Status der Institutionen. Über die Anerkennung von Studienleistungen, die an solchen Institutionen absolviert wurden, entscheidet die FH. - Deutsches Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (-> Land wählen -> Gesamtliste aller Länder). anabin = Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Die Datenbank ist von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) auf-

5 Seite 5 gebaut. Es sind Empfehlungen zuhanden der Universitäten und FH bzw. der zuständigen Anerkennungsbehörden. Es sind sehr viele Länder erfasst. Ausgezeichnete Informationsgrundlage! - International Handbook of Universities. Ed: International Association of Universities (IAU/ unesco) und PALGRAVE. ISBN Es gibt auch Zulassungsbedingungen und Abschlüsse (inkl. Minimaldauer Studium) der Hochschulen an. Es sind alle Länder erfasst. - World List of Universities and Other Institutions of Higher Education. Ed: IAU/unesco. ISBN Hier sind noch die Schulen zu finden, die im Int. Handbook nicht aufgeführt sind; aber auch alle staatlich anerkannt. Es sind alle Länder erfasst.

6 Seite 6 Anhang EDK-Profile der einzelnen Fachbereiche Profil Gesundheit...S. 7 Profil Kunst...S. 13 Profil Linguistik...S. 19 Profil Musik...S. 24 Profil Psychologie...S. 29 Profil Soziale Arbeit...S. 34 Profil Theater...S. 40

7 Seite 7 Profil des Fachhochschulbereichs Gesundheit vom 13. Mai Status Ein Fachhochschulbereich Gesundheit (FH-Gesundheit) wird als Abteilung oder selbständige Teilschule einer Fachhochschule geführt. FH-Gesundheit sind Hochschulinstitutionen. Sie sind Teil des Ausbildungssystems im Gesundheitsbereich. FH-Gesundheit unterstehen den jeweiligen kantonalen und interkantonalen Gesetzgebungen. Ausserdem entsprechen sie der Bundesgesetzgebung. FH Gesundheit bieten Studiengänge an, die die beruflichen Kompetenzen in die Fachhochschulausbildung integrieren und zur Berufsausübung befähigen. Sofern für den Erwerb von Berufskompetenzen internationale Richtlinien bestehen, sind diese zu berücksichtigen. FH-Gesundheit können auch Ausbildungen auf anderen Stufen anbieten. In diesem Fall müssen die Fachhochschulstudiengänge gegenüber den Nicht-Fachhochschulstudiengängen klar abgegrenzt werden. FH-Gesundheit verfügen über die einer Hochschulabteilung angemessene operative Autonomie. 2. Leistungsauftrag Ausbildung: FH-Gesundheit bereiten durch praxisorientierte Bachelor-Studiengänge auf berufliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden und das Verstehen von komplexen Systemzusammenhängen erfordern. Sie können auch Master-Studiengänge anbieten. Diese richten sich nach dem teilrevidierten Bundesgesetz über die Fachhochschulen. Weiterbildung: FH-Gesundheit bieten Nachdiplomstudien, Nachdiplomkurse und andere Weiterbildungsangebote an. FH-Gesundheit betreiben anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bieten Dienstleistungen für Dritte an. Alle Leistungen einer FH-Gesundheit erfolgen auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Die FH- Gesundheit stehen in engem Kontakt und Austausch mit Institutionen des Gesundheitswesens in ihrer Region. Sie bilden Kompetenzzentren, von denen wichtige Impulse für die Entwicklung des Gesundheitswesens ausgehen. 3. Mindestvoraussetzungen betreffend Grösse, Umfeld und Infrastruktur FH-Gesundheit verfügen über eine dem Leistungsauftrag angemessene Grösse, insbesondere über eine entsprechende Zahl von Dozierenden, Forschenden und Studierenden. Sie orientieren ihr Angebot am Ausbildungs- und Qualifikationsbedarf ihrer Region und sind in die regionale FH Struktur eingebettet. Die FH-Gesundheit verfügen über eine dem Leistungsauftrag angemessene Infrastruktur in personeller, räumlicher und technischer Hinsicht.

8 Seite 8 4. Ausbildung auf Bachelor-Stufe 4.1 Ausbildungsziele FH-Gesundheit bieten Studiengänge für Arbeits- und Tätigkeitsfelder im Gesundheitswesen an, die durch hohe Komplexität und besondere Verantwortung gekennzeichnet sind und das Verstehen von Systemzusammenhängen des Gesundheitswesens erfordern. Auf der Bachelorstufe vermitteln die FH-Gesundheit den Studierenden Allgemeinbildung und Grundlagewissen und bereiten sie auf einen berufsqualifizierenden Abschluss vor. Das Studium befähigt sie insbesondere dazu: a. die berufliche Tätigkeit nach den neuesten Erkenntnissen von Wissenschaft und Praxis auszuüben; b. in ihrer beruflichen Tätigkeit selbständig oder innerhalb einer Gruppe Methoden zur Problemlösung zu entwickeln und anzuwenden; c. fachliche Leitungs- und Beratungsaufgaben und soziale Verantwortung wahrzunehmen sowie sich erfolgreich zu verständigen; d. ganzheitlich und fächerübergreifend zu denken und zu handeln; e. Verantwortung für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensgrundlagen des Menschen zu übernehmen. 4.2 Studiengänge FH-Gesundheit bieten Studiengänge im Fachbereich Gesundheit an. Sie können auch zusammen mit Fachhochschulen anderer Fachbereiche fachbereichsübergreifende Studiengänge anbieten. Die der Fachhochschulstufe zuzuordnenden Ausbildungen werden in einem Anhang zum Profil aufgelistet. Die Anerkennung der einzelnen Studiengänge bleibt vorbehalten. Die Bachelor-Studiengänge zeichnen sich aus durch: - Erwerben und Vertiefen des Fachwissens; - Vermittlung von Wissen über wirtschaftliche und institutionelle Zusammenhänge (Betriebswirtschaft, Gesundheitswesen, Sozialversicherung etc.); - die Vermittlung von Kompetenzen, die es erlauben, komplexe gesundheitliche Situationen zu erkennen und zu analysieren und entsprechend zu handeln; - die Förderung interdisziplinären Denkens; - die Befähigung zur Reflexion, zur Systematisierung und zur kritischen Bewertung des eigenen beruflichen Handelns; - die Erweiterung kommunikativer Fähigkeiten (Fähigkeit zum Problem- und Wissenstransfer, Motivation, Beratung, Pädagogik etc.); - Befähigung zur Projektarbeit; - Vermittlung von Grundlagen in den Bereichen Management, Entwicklung und Organisation; - Einführung und Teilnahme an Forschungsaktivitäten, selbständige Durchführung kleinerer Forschungsarbeiten Am Ende des Fachhochschulstudiums verfassen die Studierenden eine Diplomarbeit. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) entscheidet über die Anerkennung von Studiengängen und legt die entsprechenden Titel fest. Die anerkannten Studiengänge werden im Anhang zur Verordnung der GDK über die Anerkennung von kantonalen Fachhochschulabschlüssen im Gesundheitswesen aufgeführt.

9 Seite Aufbau und Organisation Das Studium kann als Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium angeboten werden. Gemäss Bologna-Deklaration wird das Studium in Module gegliedert. Das Abschlussniveau ist für alle Studienformen dasselbe. FH-Gesundheit bieten Fachhochschulausbildungen an, in die der Erwerb der beruflichen Kompetenzen integriert ist. Bezüglich der beruflichen Kompetenzen gelten die einschlägigen Bestimmungen. 4.4 Zulassungsbedingungen Zulassungswege a) Bereichsspezifische Vorbildung: - Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Gesundheitswesen + Berufsmaturität Gesundheit / Soziales - Fachmittelschulausweis Gesundheit+ Fachmaturität Gesundheit - Die Anerkennungsbehörde legt fest, welche EFZ als EFZ im Gesundheitswesen gelten. Solange die Fachmaturität Gesundheit noch nicht realisiert ist, fallen die Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschulausweises unter Ziffer b). Kandidatinnen und Kandidaten mit bereichsspezifischer Vorbildung können die FH-Ausbildung in der Regel in 3 Jahren absolvieren. b) Nicht-bereichsspezifische Vorbildung: - Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) aus einem anderen Bereich + andere Berufsmaturität - gymnasiale Maturität - anderer Fachmittelschulausweis + andere Fachmaturität - Inhaberinnen und Inhaber einer dreijährigen Diplom- bzw. Fachmittelschule, die vor oder bei Inkrafttreten dieses Profils bereits die Ausbildung an einer Diplom- bzw. Fachmittelschule begonnen haben und diese Ausbildung spätestens 4 Jahre nach Beginn erfolgreich beendet haben bzw. beenden Kandidatinnen und Kandidaten ohne bereichsspezifische Vorbildung müssen Zusatzmodule absolvieren, die zu Beginn, während oder vor Abschluss der FH- Ausbildung erfolgen können. Definition und Anerkennung der Zusatzmodule ist Sache der FH-Gesundheit. c) Kandidatinnen und Kandidaten, die den Nachweis einer anderweitig erworbenen, gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung erbringen, können zur FH G zugelassen werden. Sie müssen gegebenenfalls auch Zusatzmodule gemäss Ziffer b) absolvieren. d) Die Anerkennungsbehörde bestimmt, welche Zulassungsvoraussetzungen für Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge gelten Weitere Zulassungsbedingungen Es werden zusätzlich Eignungsabklärungen durchgeführt. In begründeten Fällen kann darauf verzichtet werden.

10 Seite Studienumfang Der Umfang der Bachelor-Studiengänge richtet sich nach dem sich in Revision befindenden Bundesgesetzes über die Fachhochschulen vom 6. Oktober Demgemäss dauert der Bachelor-Studiengang bei Vollzeitausbildung mindestens 3 Jahre. Bei nicht bereichsspezifischer Vorbildung müssen für den Erwerb des Fachhochschuldiploms Zusatzmodule absolviert werden, die die Dauer bis zur Diplomvergabe verlängern. Für diese Zusatzmodule werden keine Fachhochschul-ECTS-Punkte vergeben. An einer Fachhochschule erbrachte Studienleistungen werden beim Übertritt in eine andere Fachhochschule angerechnet. Einschlägige Studienleistungen, die auf der Stufe Höhere Fachschule erbracht wurden, werden gemäss den gemeinsamen Richtlinien von Bund und Kantonen angerechnet Qualifikation der Lehrkräfte Die Dozentinnen und Dozenten verfügen in der Regel über einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation. Sie weisen sich zudem über eine methodisch-didaktische Ausbildung für die Lehre auf der Hochschulstufe aus. Je nach Rolle und Funktion weisen sich die Dozentinnen und Dozenten über eine Zusatzausbildung und über berufspraktische Erfahrung aus. Für eine Übergangszeit können Ausnahmen zugelassen werden; die Schulen legen in diesem Fall in einem Personalentwicklungsplan fest, wie der Sollzustand schrittweise erreicht wird. Das Aufgabenfeld der Dozentinnen und Dozenten umfasst die Lehre, die anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen gegenüber Dritten. Die Praxislehrkräfte in Institutionen des Gesundheitswesens verfügen über ein Diplom einer Ausbildung auf Tertiärstufe (HF / FH) oder eine gleichwertige Ausbildung, über mind. 2 Jahre Berufspraxis und über eine methodisch-didaktische Ausbildung für diese Funktion. Die FH-Gesundheit sorgen für die fachliche und didaktische Fortbildung des Lehrkörpers. Sie wachen darüber, dass diese die Lehrinhalte laufend der fachspezifischen und didaktischen Entwicklung anpassen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die FH-Gesundheit Assistentinnen und Assistenten sowie weiteres wissenschaftliches, technisches und administratives Personal beiziehen. 6. Weiterbildung Zum Erhalt und/oder zur Weiterentwicklung der beruflichen Qualifikation bieten die FHGesundheit Nachdiplomkurse und studien sowie andere Weiterbildungsmöglichkeiten an. Sie richten sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen und an weitere Personen mit entsprechenden beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen. Die Nachdiplomstudien berücksichtigen die Richtlinien des Schweizerischen Fachhochschulrats der EDK für Nachdiplomstudien an kantonalen Fachhochschulen vom 28. Februar 2002, welche in Anlehnung an die Richtlinien des EVD zu den Nachdiplomstudien vom 25. Mai 1999 formuliert sind. Sofern für eine Nachdiplomausbildung übergreifende Standards bestehen, müssen diese berücksichtigt werden. 1 Diese Richtlinien werden zurzeit von Bund und Kantonen erarbeitet (April 2004).

11 Seite 11 Jede FH-Gesundheit erarbeitet ein Weiterbildungskonzept, das ein Grundangebot an Nachdiplomkursen sowie Nachdiplomstudien enthält. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen leisten einen angemessenen Beitrag an die Kosten. 7. Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer Die FH-Gesundheit betreiben anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung und sichern damit die Verbindung zur Wissenschaft und zum Berufsfeld. Sie integrieren die Ergebnisse in die Lehre. Sie pflegen eine zweckmässige Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen mit den universitären Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen. Die FH-Gesundheit verfügen über ein Forschungskonzept, das namentlich Angaben enthält zu den Forschungszielen und schwerpunkten, zur personellen und finanziellen Planung, zu Infrastruktur, Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit anderen Fachhochschulen und Universitäten. Die Studierenden werden in die Methoden der Forschung und Entwicklung eingeführt und angemessen an den entsprechenden Projekten beteiligt. 8. Dienstleistungen Durch Dienstleistungen für Dritte gewährleisten die FH-Gesundheit den Bezug zu Praxis und Wirtschaft. Bei allen Dienstleistungen, die gleichwertig durch die Privatwirtschaft erbracht werden, darf der Wettbewerb nicht verfälscht werden. Die Studierenden sollen, soweit es sinnvoll ist, an diesen Aktivitäten beteiligt werden. 9. Zusammenarbeit und Koordination Die FH-Gesundheit pflegen eine institutionalisierte Zusammenarbeit - mit anderen Fachhochschulen ihres Bereichs und mit entsprechenden Universitätsinstituten im In- und Ausland; - mit anderen Fachhochschulbereichen; - mit den einschlägigen Höheren Fachschulen - mit öffentlichen und privaten Institutionen des Gesundheitswesens, der Sozialen Arbeit usw.; - mit den Berufsorganisationen. Diese Zusammenarbeit bezieht sich namentlich auf: - Ausbildung und Weiterbildung (Koordination der Angebote, Weiterbildung und Austausch von Lehrkräften); - Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen (Koordination, Bildung von Schwerpunkten und Kompetenzzentren); Qualitätssicherung.

12 Seite Qualitätsmanagement Die FH-Gesundheit verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem, das eine interne und externe Evaluation des ganzen Leistungsauftrags und insbesondere das Erreichen der Ausbildungsziele umfasst. 11. Übergangsregelungen und Schlussbestimmung Das vorliegende Profil ersetzt das Profil der Fachhochschulen Gesundheit, das von der GDK Plenarversammlung vom 24. November 2000 verabschiedet worden ist. Neue Studiengänge müssen dem neuen Profil entsprechen. Bereits bestehende Studiengänge müssen spätestens 2008 dem neuen Profil entsprechen. Die Zulassungsbedingungen für bereits bestehende Studiengänge bleiben unverändert, bis die Studiengänge dem neuen Profil entsprechen. Dieses Profil dient als Grundlage für die Anerkennung der Diplome im Rahmen der "Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen" vom 18. Februar Das vorliegende Profil wurde von der GDK-Plenarversammlung am 13. Mai 2004 beschlossen und tritt am 1. Juni 2004 in Kraft. Anhang gemäss Ziffer 4.2 Gemäss Beschluss der Plenarversammlung der GDK vom 13. Mai 2004 werden vorerst folgende Ausbildungen der Fachhochschulstufe zugeordnet: - Physiotherapie - Ergotherapie - Pflege * * Gilt zu 100% für die Westschweiz. In der Deutschschweiz wird überwiegend an der Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule festgehalten, ca. 5-10% des diplomierten Pflegepersonals wird an Fachhochschulen ausgebildet.

13 Seite Profil der Hochschulen für Gestaltung und Kunst (HGK) vom 10. Juni Status Hochschulen für Gestaltung und Kunst (HGK) gehören zu den Fachhochschulen. Sie sind staatliche oder private Einrichtungen; im letzteren Falle müssen sie kantonal anerkannt sein. Ihre Studiengänge werden teilweise vom Bund und den Kantonen, teilweise allein von den Kantonen geregelt. Der Bereich Gestaltung untersteht dem Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG), die Bereiche Bildende Kunst und Lehrberufe für Gestaltung und Kunst, namentlich die Fachausbildung der Lehrkräfte für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen unterstehen den jeweiligen kantonalen Gesetzgebungen.* * Die einzelnen HGK sind nicht verpflichtet, alle drei Bereiche anzubieten. HGK können geführt werden als eigenständige separate Institutionen, als Teil einer Fachhochschule mit mehreren Studienbereichen oder im Verbund mit anderen Fachhochschulen. HGK können auch Ausbildungen auf anderen Stufen anbieten. In diesem Fall müssen die Fachhochschul Studiengänge gegenüber den Nichtfachhochschul-Studiengängen klar abgegrenzt sein. HGK verfügen, ob als separate Hochschule oder als Teil einer heterogenen Fachhochschule, über die einer Hochschule angemessene operative Autonomie. 2. Leistungsauftrag Diplomausbildung: HGK bereiten durch praxisorientierte Diplomstudien auf berufliche Tätigkeiten in gestalterischen und künstlerischen Bereichen sowie auf gestalterische und kunstpädagogische Lehrtätigkeiten vor. Weiterbildung: HGK bieten Nachdiplomstudien sowie Nachdiplom- und andere Weiterbildungskurse an. Künstlerische und gestalterische Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung sowie künstlerische Experimente und Entwicklungsvorhaben, Wissenstransfer und Dienstleistungen für Dritte. HGK haben auch einen kulturellen Auftrag: Sie schärfen das sinnliche Wahrnehmungsvermögen, das Verständnis für Kunst und für die Gestaltung der Lebenswelt (Design), und sie wirken als Reflexions- und Entwicklungszentren für neue Formen kreativen Schaffens. Die HGK stehen in engem Kontakt und Austausch mit Institutionen ihres Bereichs im In- und Ausland. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

14 Seite Mindestvoraussetzungen betreffend Grösse, Umfeld und Infrastruktur HGK verfügen über eine dem Leistungsauftrag angemessene Grösse und Infrastruktur, insbesondere über eine entsprechende Zahl von Dozierenden, Forschenden und Studierenden. Wichtig ist zudem das berufliche und kulturelle Umfeld: ein lebhaftes lokales und regionales kulturelles Leben wie Museen, Galerien, andere Hochschulen sowie ein Potenzial an Abnehmern und Auftraggebern für den Bereich Gestaltung und Kunst sind unumgänglich. 4. Diplomausbildung 4.1. Studiengänge Durch das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) geregelte Diplomstudiengänge des Bereichs Gestaltung sind: Visuelle Kommunikation, Innenarchitektur, Industrie- und Produktedesign und Konservierung und Restaurierung. Die Diplomstudiengänge werden durch verschiedene Studienschwerpunkte vertieft. Durch die kantonale Gesetzgebung geregelte Diplomstudiengänge sind Bildende Kunst und Lehrberufe für Gestaltung und Kunst - Fachausbildung der Lehrkräfte für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen. * Für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen gilt das Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der EDK vom 4. Juni 1998.* * 4.2. Ausbildungsziele und Qualifikationen Die Ausbildung an einer HGK vermittelt auf Stufe einer Hochschulausbildung die Kenntnisse und Fähigkeiten komplexe gestalterische Aufgaben kreativ umzusetzen, kunstpädagogische Vermittlung durch Praxis und Reflexion zu leisten, vorhandene Ressourcen zu nutzen und zu entwickeln und in die gestalterischkünstlerische Tätigkeit einzubeziehen und die Resultate der geleisteten Arbeit zu evaluieren. Die Studiengänge an einer HGK qualifizieren durch praxis- und berufsfeldorientierte Lehre, durch gestaltungs- und kunsttheoretische, kulturwissenschaftliche und pädagogische Schulung auf wissenschaftlicher Grundlage und durch Vermittlung von Methodenkompetenz und -vielfalt, zur Beteiligung an Grundlagenforschung und Experimentensowie zur Beteiligung an anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einem spezifischen gestalterischen, künstlerischen und pädagogischen Bereich. Sie fördern * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

15 Seite 15 vernetztes, interdisziplinäres und interkulturelles Handeln, berufsrelevante personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit, Fähigkeit zur Kritik und zum Dialog sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Dienstleistungs- und Industrieunternehmen sowie mit öffentlichen und privaten kulturellen Institutionen Aufbau und Organisation Das Diplomstudium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Das Grundstudium wird durch eine Zwischenprüfung abgeschlossen. Im Hauptstudium findet eine Vertiefung im jeweiligen Studienschwerpunkt statt und/oder eine interdisziplinäre Ausrichtung. Neben den berufsrelevanten Disziplinen bieten die HGK Freifächer im Bereich der gestalterischen, künstlerischen, theoretischen und kunstpädagogischen Bildung an und die allgemeinbildenden Fächer werden durch ein Angebot von fakultativen Kursen ergänzt. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grundlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen. * 4.4. Zulassungsbedingungen Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten mit folgenden Qualifikationen: Bereich Gestaltung: a. eine anerkannte gestalterische Berufsmaturität oder b. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder c. das Diplom einer dreijährigen anerkannten Diplom- oder Handelsmittelschule oder d. der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung der Sekundarstufe II und a. der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen gestalterischen Arbeitspraxis oder b. der Besuch des einjährigen Vorkurses einer Schule für Gestaltung und das Bestehen einer gestalterischen Eignungsabklärung. Bereich Bildende Kunst:* * a. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder b. eine anerkannte Berufsmaturität oder c. eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Gestaltung und Kunst oder d. der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule und für eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab In-Kraft-Treten dieser Änderung einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule, e. der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen, allgemeinbildenden Ausbildung der Sekundarstufe II und das Bestehen einer künstlerischen Eignungsabklärung. Für die Bereiche Gestaltung und Bildende Kunst kann ausnahmsweise von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

16 Seite 16 Bereich Lehrberufe für Gestaltung und Kunst:* * Für die Fachausbildung der Lehrkräfte für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen: a. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder b. ein Primarlehrdiplom und das Bestehen einer Eignungsabklärung Dauer Das Diplomstudium dauert mindestens drei Jahre. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grundlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen.* Für die Anrechnung bereits absolvierter Studienleistungen gelten die Bestimmungen der "Vereinbarung zwischen den Fachhochschulen der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung der während des Studiums an einer Fachhochschule erbrachten Studienleistungen" vom 11. Dezember Das Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der EDK vom 4. Juni 1998 regelt die Anforderungen an das Fachstudium für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Bildnerische Gestaltung an Maturitätsschulen hinsichtlich Umfang und Abschluss.* 4.6. Qualifikation der Lehrpersonen Dozierende und Lehrbeauftragte im Bereich Gestaltung und Kunst verfügen in der Regel über eine abgeschlossene Hochschulbildung und eine bedeutende mehrjährige gestalterische, und/oder künstlerische und/oder wissenschaftliche Tätigkeit. Ein wichtiges Kriterium für ihre Berufung ist ihr überregionaler bzw. internationaler Ruf. Sie weisen sich zudem über eine methodisch-didaktische Ausbildung für einen Unterricht auf Hochschulstufe aus. Für eine Übergangszeit können Ausnahmen zugelassen werden; die Schulen legen in diesem Fall in einem Personalentwicklungsplan fest, wie der Sollzustand schrittweise erreicht wird. Im Bereich Lehrberufe für Gestaltung und Kunst ist neben den künstlerisch/gestalterischen Qualifikationen eine abgeschlossene methodisch/didaktische Vorbildung Voraussetzung. Die HGK sind verantwortlich für die fachliche und methodisch- didaktische Fortbildung des Lehrkörpers. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

17 Seite Weiterbildung Ziele der Weiterbildung: der Erwerb neuer bzw. die Konsolidierung vorhandener Kompetenzen, das Kennenlernen neuer relevanter Ansätze aus der Grundlagenforschung, die Weiterentwicklung der Professionalität und des Berufs und die Förderung des vernetzten Denkens und des interdisziplinären Handelns. Diese Weiterbildung wird vermittelt durch Nachdiplomstudien Die HGK bieten Nachdiplomstudiengänge an, für die ein national und international anerkennungsfähiges Diplom erteilt wird. Nachdiplom- und Weiterbildungskurse Sie bieten auch Fortbildungskurse, Seminare und Veranstaltungen an, die vor allem dem Wissenstransfer dienen. Diese Kurse sind ausser für Absolventinnen und Absolventen von HGK auch Personen mit entsprechenden beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen sowie einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich. Die HGK erarbeiten ein Weiterbildungskonzept, das ein Grundangebot an Nachdiplomstudien und -kursen enthält. 6. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung im Bereich Gestaltung, Bildende Kunst und Lehrberufe für Gestaltung und Kunst bedeutet u.a. die Pflege, Weitergabe, Weiterentwicklung und Erneuerung des kulturellen Erbes, die Analyse und Reflexion über das Wesen von Kunst und Gestaltung, deren Beitrag zu unserer Kultur und Lebenswelt sowie deren Funktion für die Gesellschaft, die Experimentation und Exploration bezüglich Methoden und Technologien, Medien und Kunstformen sowie deren Vermittlung, die Erweiterung der Berufsfelder und -rollen in Richtung Interdisziplinarität, Erschliessung von innovativen Ausdrucksformen und -techniken, die Beteiligung an Konzeption, Planung und Gestaltung von Prototypen, Produkten und Dienstleistungen und die Suche nach Lösungen für die Umsetzung und die Kreativitätsforschung und -förderung sowie Ausbildungs- und Vermittlungsmethoden in Gestaltung und Bildender Kunst. Die HGK verfügen über ein Forschungskonzept, das namentlich Angaben enthält zu den Forschungszielen und -schwerpunkten, die personelle und finanzielle Planung, die Infrastruktur und die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit anderen HGK, mit Instituten des Bereichs Gestaltung und Kunst, mit Fachhochschulen und Universitäten. Sie verfügen über Dozierende, die für die Forschung qualifiziert sind, und die Beteiligungen an Projekten organisieren können. Die Studierenden der Diplomstufe werden in diem Methoden der Forschung und Entwicklung eingeführt und angemessen an den entsprechenden Projekten beteiligt.

18 Seite Dienstleistungen HGK bieten im Rahmen von Dienstleistungen ihr Know-how und ihre Ressourcen für Dritte in der Regel gegen Bezahlung an, sofern diese Dienstleistungen dem Wissens- und Technologietransfer und zur Lösung von gestalterischen Problemstellungen und künstlerischen Aufgaben beitragen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wettbewerb nicht verfälscht wird. Die Studierenden sollen, soweit es sinnvoll ist, mitbeteiligtwerden, um praktische Erfahrungen zu erwerben. 8. Zusammenarbeit und Koordination HGK pflegen eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit den andern Fachhochschulen ihres Bereichs; insbesondere werden die Ausbildungsangebote und schwerpunkte abgesprochen und koordiniert, mit Hochschulen und andern Institutionen im In- und Ausland, die, bzw. deren Abteilungen, in verwandten Bereichen tätig sind, mit öffentlichen und privaten Kulturinstitutionen, mit andern Fachhochschulbereichen und mit den Berufsorganisationen ihres Bereichs. Diese Zusammenarbeit deckt alle Aufgaben der HGK ab: Diplomausbildung und Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen. 9. Qualitätsmanagement HGK verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem, das eine interne und externe Evaluation des ganzen Leistungsauftrags umfasst (insbesondere auch das Erreichen der Ausbildungsziele). Bern, 10. Juni 1999 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Der Präsident: Hans Ulrich Stöckling Der Generalsekretär: Moritz Arnet

19 Seite Profil des Fachhochschulbereichs Angewandte Linguistik (FH- AL) vom 10. Juni Status Der Fachhochschulbereich Angewandte Linguistik (FH-AL) wird als Abteilung oder selbstständige Teilschule einer Fachhochschule geführt. Er untersteht der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung. FH-AL sind staatliche oder private Einrichtungen; im letzteren Fall müssen sie kantonal anerkannt sein. Der FH-AL verfügt über die einer Hochschulabteilung angemessene operative Autonomie. 2. Leistungsauftrag Diplomausbildung: Der FH-AL bereitet durch praxisorientierte Diplomstudien auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Weiterbildung: Der FH-AL bietet Nachdiplomstudien sowie Nachdiplom- und andere Weiterbildungskurse an. Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und Dienstleistungen für Dritte. Die Ausbildung und die übrigen Tätigkeiten des FH-AL erfolgen auf wissenschaftlichem Niveau. Der Fachhochschulbereich hat engen Kontakt mit Universitätsinstituten im In- und Ausland (namentlich für die Auslandstudien seiner Studieren2 den). Er ist Partner für Aktivitäten im Rahmen von Forschungsprojekten und Wissens- und Technologietransfermassnahmen. 3. Mindestvoraussetzungen betreffend Grösse, Umfeld und Infrastruktur Der FH-AL verfügt über eine dem Leistungsauftrag angemessene Grösse, insbesondere über eine entsprechende Zahl von Dozierenden, Forschenden und Studierenden. Nur eine nicht zu unterbietende Mindestzahl von Studierenden und Dozierenden erlaubt dem FH-AL, die ganze Bandbreite von Studiensprachen anzubieten, für die die Wirtschaft und internationale Organisationen Bedarf haben. Ausserdem wird dadurch eine hochschulgerechte Lehre, das Engagement in angewandter Forschung und Entwicklung und eine adäquate Rolle im Netz in- und ausländischer Hochschulen erst möglich. Ebenso wichtig ist das entsprechende wissenschaftliche und berufliche Umfeld, um Synergien herstellen zu können, insbesondere um im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen Kompetenz heranzubilden. Der FH-AL verfügt zudem über eine dem Leistungsauftrag angemessene Infrastruktur in personeller, räumlicher und technischer Hinsicht.

20 Seite Diplomausbildung 4.1. Studiengänge Studiengang Übersetzen Ausbildung in schriftsprachlicher interkultureller Kommunikation in den Sprachenpaaren und in Fachgebieten, die für die Berufsausübung relevant sind Studiengang Dolmetschen (Aufbaustudium) Ausbildung in mündlicher interkultureller Kommunikation in den Sprachenpaaren und in Fachgebieten, die für die Berufsausübung als Dolmetscherin oder Dolmetscher relevant sind 4.2. Ausbildungsziele und Qualifikationen Die Studien des FH-AL qualifizieren mittels praxis- und berufsfeldorientierter Lehre auf wissenschaftlicher Grundlage zur Ausübung einer anspruchsvollen Tätigkeit im Bereich der spezialisierten und interkulturellen Kommunikation, z.b. als Übersetzerin oder Übersetzer bzw. Dolmetscherin oder Dolmetscher. Die Ausbildung vermittelt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die nötig sind, um den Berufsanforderungen auf professionellem Niveau zu genügen. Die Diplomausbildung FH-AL hat zum Zweck, bei den Studierenden die mutter- und fremdsprachliche Kompetenz zu erweitern, ihnen eine kulturelle (Wissen über fremde Sprachräume) und fachliche (z.b. technisches und wirtschaftliches Fachwissen) Kompetenz zu vermitteln und sie so zu befähigen, auf professionellem Niveau gemeinsprachliche Texte sowie Fachtexte aus verschiedenen Wissensgebieten aus mindestens zwei Fremdsprachen in die Muttersprache und aus der Muttersprache in mindestens eine Fremdsprache zu übertragen. Der FH-AL bereitet die Absolventinnen und Absolventen auch darauf vor, mit Dienstleistungsund Industrieunternehmen zusammenzuarbeiten sowie sich an Projekten mit anderen Hochschulen im In- und Ausland zu beteiligen Aufbau und Organisation Diplom- und Aufbaustudium sind Vollzeitstudien mit einem obligatorischen Auslandstudienaufenthalt an einer Partneruniversität oder -hochschule im Gebiet der gewählten Fremdsprachen. Der Auslandsaufenthalt bildet einen integrierenden Bestandteil des Diplomstudiums. Die Studienleistungen werden durch Zwischen- oder Vordiplomprüfungen laufend evaluiert. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grundlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen. * 4.4. Zulassungsbedingungen Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten mit folgenden Qualifikationen:* a) eine anerkannte gymnasiale Maturität, b) eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Kommunikation und Information c) eine anerkannte Berufsmaturität oder d) der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule und für eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab In-Kraft-Treten dieser Änderung einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

21 Seite 21 Zugelassen werden können auch Kandidatinnen und Kandidaten mit folgenden Qualifikationen: e) das Diplom einer höheren Fachschule oder f) der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen Ausbildung. In den Fällen gemäss lit. e und f wird die Allgemeinbildung in einem Aufnahmeexamen geprüft. Ferner müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten - den Nachweis fortgeschrittener mutter- und fremdsprachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten erbringen und - sich einer Eignungsabklärung (Aufnahmetests) unterziehen. Für die Zulassung zum Aufbaustudiengang Dolmetschen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich (in der Regel ein Fachhochschuldiplom als Übersetzerin oder als Übersetzer) Dauer Das Diplomstudium Übersetzen dauert inklusive Auslandsaufenthalt mindestens vier Jahre. Die Dauer des Aufbaustudiengangs Dolmetschen beträgt zwei Jahre. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grundlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen. * Für die Anrechnung bereits absolvierter Studienleistungen gelten die Bestimmungen der "Vereinbarung zwischen den Fachhochschulen der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung der während des Studiums an einer Fachhochschule erbrachten Studienleistungen" vom 11. Dezember Qualifikation der Lehrpersonen Die Dozentinnen und Dozenten verfügen über einen Hochschulabschluss (oder eine gleichwertige Qualifikation) in ihrer Muttersprache und lehren ausschliesslich in ihrer Muttersprache. Dies ist Bestandteil ihrer fachlichen Qualifikation. Sie weisen sich zudem über die für den Unterricht an einer Fachhochschule notwendige methodisch-didaktische Ausbildung und Berufspraxis aus. Für eine Übergangszeit können Ausnahmen zugelassen werden; die Schulen legen in diesem Fall in einem Personalentwicklungsplan fest, wie der Sollzustand schrittweise erreicht wird. Der FH-AL ist verantwortlich für die fachliche und didaktische Fortbildung seines Lehrkörpers. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

22 Seite Weiterbildung Ziele der Weiterbildung sind unter anderem der Erwerb neuer resp. die Konsolidierung vorhandener Kompetenzen, die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen auf Grund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und das Kennenlernen neuer relevanter Ansätze aus der Grundlagenforschung. Diese Weiterbildung wird vermittelt durch: Nachdiplomstudien Der FH-AL bietet Nachdiplomstudiengänge an, für die ein entsprechendes Diplom erteilt wird. Weiterbildungskurse Er bietet auch Fortbildungskurse, Seminare und Veranstaltungen an, die dem Wissenstransfer dienen. Das Weiterbildungsangebot wird in enger Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und Arbeitgebern organisiert. 6. Angewandte Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung im FH-AL bildet die Schnittstelle zwischen der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Sprach und Kommunikationswissenschaft einerseits und den Bedürfnissen der sprachlich-kommunikativen Praxis andererseits. Sie befasst sich insbesondere mit der Anwendung linguistischer Erkenntnisse für die Bedürfnisse von Unternehmen und Behörden im Bereich der spezialisierten und interkulturellen Kommunikation, die Ausbildungen im sprachlich-kommunikativen Bereich und die Entwicklung von Produkten im Bereich des Language Engineering. Der FH-AL verfügt über ein Forschungs-, Entwicklungs- und Wissenstransferkonzept, das namentlich Angaben enthält zu Forschungszielen und -schwerpunkten, zur personellen und finanziellen Planung, zur Infrastruktur sowie zur Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit andern Fachhochschulbereichen und den Hochschulen und Dozierende, die für die Forschung und Entwicklung in den betroffenen Bereichen qualifiziert sind, und die die Beteiligung an Projekten organisieren können. Zwischen der Forschung und Entwicklung und der Lehre bestehen wechselseitige Beziehungen. Die Studierenden der Diplomstufe werden in die Methoden der Forschung und Entwicklung eingeführt und angemessen an den entsprechenden Projekten beteiligt.

23 Seite Dienstleistungen Der FH-AL oder seine angegliederten Institute erbringen Dienstleistungen z.b. in Form von Beratungen, Dokumentations- und Recherchierarbeiten, projektorientierten Übersetzungsaufträgen, sofern sie für das Grundstudium oder die Forschung gewinnbringend sind, Prüfungstätigkeit im Bereich des Fremdsprachenerwerbs oder unternehmensspezifischen Auftragskursen. Die Studierenden sollen, soweit es sinnvoll ist, mitbeteiligt werden, um praktische Erfahrungen zu erwerben. 8. Zusammenarbeit und Koordination Der FH-AL pflegt eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen seiner Fachhochschule, mit den Hochschul- und Universitätsinstituten seines Bereichs im In- und Ausland und mit den Berufsorganisationen seines Bereichs im In- und Ausland. Diese Zusammenarbeit deckt alle Aufgaben eines FH-AL ab: Diplomausbildung und Weiterbildung (Koordination, Abstimmung der Angebote, Bildung von Schwerpunkten) sowie Forschung und Dienstleistungen (Bildung von Schwerpunkten und Kompetenzzentren). 9. Qualitätsmanagement Der FH-AL verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem, das eine interne und externe Evaluation des ganzen Leistungsauftrags umfasst (insbesondere auch das Erreichen der Ausbildungsziele). Bern, 10. Juni 1999 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Der Präsident: Hans Ulrich Stöckling Der Generalsekretär: Moritz Arnet

24 Seite Profil der Musikhochschulen (MHS) vom 10. Juni Status Musikhochschulen (MHS) gehören zu den Fachhochschulen. Sie unterstehen der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung. Sie sind staatliche oder private Einrichtungen; im letzteren Falle müssen sie kantonal anerkannt sein. MHS können geführt werden als eigenständige separate Institutionen, als Teil einer Fachhochschule mit mehreren Studienbereichen oder im Verbund mit anderen Fachhochschulen. MHS können auch Ausbildungen auf anderen Stufen anbieten. In diesem Fall müssen die Fachhochschul-Studiengänge gegenüber den Nichtfachhochschul-Studiengängen klar abgegrenzt sein. MHS verfügen, ob als separate Hochschule oder als Teil einer heterogenen Fachhochschule, über die einer Hochschule angemessene operative Autonomie. MHS haben mindestens drei gemäss Diplomvereinbarung anerkannte MHS-Studiengänge anzubieten. 2. Leistungsauftrag Diplomausbildung: MHS bilden ihre Studierenden in verschiedenen Musiksparten aus und pflegen alle wichtigen Instrumente. Weiterbildung: Sie bieten Nachdiplomstudien sowie Weiterbildungs- und Nachdiplomkurse an. Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und Dienstleistungen für Dritte. Ausser der Ausbildung und Förderung des Nachwuchses an Berufsmusikerinnen und Berufsmusikern haben die MHS auch einen kulturellen Auftrag: die Pflege des gesamten westlichen Musikerbes. Diese Pflege besteht im Erforschen, Bewahren, aber auch im Erneuern und Weitergeben des Musikerbes sowie in der Organisation von und Beteiligung an Veranstaltungen und Projekten auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. 3. Mindestvoraussetzungen betreffend Grösse, Umfeld und Infrastruktur MHS verfügen über eine dem Leistungsauftrag angemessene Grösse, insbesondere über eine entsprechende Zahl von Dozierenden, Forschenden und Studierenden (ca Studierende im Diplomstudium an einer Schule). Ausser der für die Erfüllung des Leistungsauftrags angemessenen Infrastruktur in personeller, räumlicher und technischer Hinsicht kommt insbesondere dem beruflichen und kulturellen Umfeld grosse Bedeutung zu: Berufsorchester, Oper, Theater, Chöre usw. am Ort.

25 Seite Diplomausbildung 4.1. Studiengänge Die Diplomausbildung erfolgt in den Studiengängen Instrumentale und vokale Musikpädagogik, Interpretation/Performance, Schulmusik und Kirchenmusik, Dirigieren und Spezialbereiche. Um gewisse Spezialgebiete zu vertiefen, können den MHS Institute mit besonderen Diplomstudiengängen angegliedert werden, beispielsweise auf dem Gebiet der Alten Musik, der Neuen Musik, der Elektroakustischen Musik, der Computermusik usw. Für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Maturitätsschulen (Schulmusik II) gilt das Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der EDK vom 4. Juni * 4.2. Ausbildungsziele und Qualifikationen MHS vermitteln eine berufsorientierte Ausbildung, die auf künstlerischen und wissenschaftlichen Grundlagen basiert. Ziel ist eine musikalisch künstlerische Persönlichkeit, die ihre berufliche Tätigkeit auf hohem Niveau ausübt und die Musik als Kunstform lebendig hält. Die berufsorientierten Ausbildungsgänge qualifizieren die Diplomierten für eine Tätigkeit als ausführende Musikerin oder ausführender Musiker (Solistin/ Solist, Orchestermusikerin/Orchestermusiker, Dirigentin/Dirigent, Komponistin/Komponist, Arrangeurin/ Arrangeur usw.), im Musikunterricht an Schulen, Musikschulen, Konservatorien, Jazzschulen, Musikhochschulen oder als Musiktheoretikerin oder Musiktheoretiker. Sie befähigen die Diplomierten insbesondere komplexe und anspruchsvolle Aufgaben in verschiedenen Gebieten der Musik zu lösen, einen musikalisch künstlerischen Beitrag zu leisten, anwendungsorientierte Forschung zu betreiben und musikalische Veranstaltungen sozial und fachlich kompetent zu unterstützen oder Projekte selbstständig durchzuführen Aufbau und Organisation Die Ausbildung richtet sich nach den schweizerischen Rahmenstudienplänen für MHS. Die ersten zwei Jahre des Diplomstudiums sind in der Regel einem gemeinsamen Grundstudium in Theorie und Praxis gewidmet. Es wird durch Zwischenprüfungen abgeschlossen. Das Bestehen dieser Prüfungen ist erforderlich, um das Studium im gewählten Studiengang fortzusetzen. Das Diplomstudium wird durch Prüfungen unter Beizug von externen Expertinnen und Experten abgeschlossen. Die Beurteilung der Studierenden erfolgt kontinuierlich während des ganzen Studiums sowie in Form von Zwischenprüfungen. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

26 Seite 26 Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grundlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen. * 4.4. Zulassungsbedingungen Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten mit folgenden Qualifikationen: * a. eine anerkannte gymnasiale Maturität, b. eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Musik und Theater, c. eine anerkannte Berufsmaturität, d. der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule und für eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab In-Kraft-Treten dieser Änderung einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule. e. der Abschluss einer anderen anerkannten allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe II oder f. der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemein bildenden Ausbildung. Zusätzlich müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ein Zulassungsverfahren bestehen. Vom Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann. Bei der Zulassung zu Studien, die spezifische Fähigkeiten oder Berufserfahrung erfordern, können zusätzliche Bedingungen gestellt werden Dauer Das Diplomstudium dauert mindestens vier Jahre. Die Einführung der zweistufigen Studienstruktur gemäss der Bologna-Deklaration hat auf der Grundlage des revidierten Fachhochschulgesetzes zu erfolgen.* Für die Anrechnung bereits absolvierter Studienleistungen gelten die Bestimmungen der "Vereinbarung zwischen den Fachhochschulen der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung der während des Studiums an einer Fachhochschule erbrachten Studienleistungen" vom 11. Dezember An Konservatorien und Jazzschulen erworbene Studienleistungen können angerechnet werden. Das Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der EDK vom 4. Juni 1998 regelt die Anforderungen an das Fachstudium für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Musik an Maturitätsschulen hinsichtlich Umfang und Abschluss Qualifikation der Lehrkräfte Lehrkräfte einer MHS verfügen über eine anerkannte künstlerische Ausbildung auf Hochschulniveau und/oder eine bedeutende künstlerische und/oder wissenschaftliche Tätigkeit. Ein wichtiges Kriterium für ihre Berufung ist ihr überregionaler bzw. internationaler Ruf. Sie weisen sich zudem über eine methodisch-didaktische Ausbildung für einen Unterricht auf Hochschulstufe oder über einen vergleichbaren Leistungsausweis für einen Unterricht auf Hochschulstufe aus. * Änderung vom 28./29. Oktober 2004, tritt rückwirkend auf den 31. August 2004 in Kraft

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