Gesundheit Der Beamte das unbekannte Wesen
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- Innozenz Heidrich
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Gesundheit Folie 1
2 Beihilfe Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Der Dienstherr trifft Vorkehrungen, dass der Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Das Beihilfesystem stellt allerdings nur eine Teilhilfe dar. Anfallende Kosten sind nicht zu 100 % abgedeckt. Es entstehen Beihilfelücken, da der Dienstherr nur für sogenannte beihilfefähige Aufwendungen Leistungen erbringt. Folie 2
3 Wer ist beihilfeberechtigt? Beamte, Richter Versorgungsempfänger Richter im Ruhestand Witwen und Witwer Waisen Folie 3
4 Beihilfe wird gewährt, wenn Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge Ruhegehalt Übergangsgebührnisse (Soldaten auf Zeit) Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. Folie 4
5 Für wen wird noch Beihilfe gewährt? Für berücksichtigungsfähige Angehörige, und zwar für den Ehegatten des Beihilfeberechtigten (in Berlin, NRW und Schleswig-Holstein auch für eingetragene Lebenspartner) Kinder des Beihilfeberechtigten, die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind Berücksichtigungsfähig bedeutet, dass Aufwendungen dieser Personen grundsätzlich von der Beihilfe übernommen werden. Folie 5
6 Beihilfe - Beispiel Ambulanter (inkl. Zahn)/Stationärer Beihilfeanspruch des Bundes (Länderregelungen zum Teil abweichend) Bemessungssatz Beihilfeberechtigter 50 % Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern 70 % Versorgungsempfänger 70 % Berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70 % (bis ,- Einkünfte) unterhaltspflichtige Kinder 80 % Private Ergänzung auf 100 % notwendig! Folie 6
7 Beihilfeanspruch Situation: Lücken in der Beihilfeversorgung 50% Beihilfeanspruch Versorgungslücken in der Beihilfe 50% Ergänzungspflicht der Beihilfe Erster Schritt: Beihilfepflichtergänzung durch die SIGNAL IDUNA Ergänzung durch die SIGNAL IDUNA Versorgungslücken in der Beihilfe Folie 7
8 Lücken der Beihilfe Zweiter Schritt: Beihilfe Lücken schließen 50% Beihilfeergänzung durch die SIGNAL IDUNA Zahnersatz, Heil-/Hilfsmittel, Brille, Heilpraktiker Stationäre Wahlleistungen Zuzahlungen im Krankenhaus Lösung: Mithilfe unserer Beihilfetarife die Beihilfelücken schließen bzw. reduzieren und optimalen Schutz genießen. Folie 8
9 Die SIGNAL IDUNA Beihilfe-Tarife gesetzliche Schutzimpfungen & Vorsorgeunters. offener Hilfsmittelkatalog bis zu 90 % Zahnersatz 75 % Heilpraktiker & Psychotherapie sämtliche Schutzimpfungen & Vorsorgeunters. offener Hilfsmittelkatalog bis zu 100 % Zahnersatz + 2 mal prof. Zahnreinigung 100 % Heilpraktiker & Psychotherapie Durch Zusatztarife erweiterbar START-B KOMFORT-B EXKLUSIV-B Privatpatient Freie Arztwahl => Kein Hausarztprinzip 100 % Zahnersatz + professionelle Zahnreinigung 100 % Brillengläser oder Kontaktlinsen Brillengestell 100 % Heilpraktiker & Psychotherapie Durch Zusatztarife erweiterbar Schließung der Beihilfelücken wie z.b. Laborkosten für Zahnersatz Erweiterung der stationären Leistungen wie Chefarztbehandlung 2-Bett- oder 1-Bettzimmer Beitragsentlastung im Alter schon jetzt finanzieren Wahlleistungen (abhängig vom Beihilfehaupttarif) Folie 9
10 MEDAS Medizinische Assistance In allen Beihilfetarifen inklusive Beratung und aktive Unterstützung bei schweren Erkrankungen. Informationen zu Behandlungsmethoden, spezialisierten Ärzten und Kliniken, Medikamenten, Wechsel- und Nebenwirkungen, reisemedizinische Beratung u.v.m. Expertenteam aus Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Versicherungskaufleuten. Folie 10
11 Heilfürsorge Besondere Form der Absicherung im Krankheitsfall (z.b. für Polizei, Bundeswehr). Vergleichbar mit der Absicherung durch die GKV. Leistung: Grundsätzlich 100 % der erstattungsfähigen Krankheitskosten. ABER: Lücken im ambulanten und stationären Bereich (je nach Heilfürsorgevorschrift). Berücksichtigungsfähige Ehegatten & Kinder => Anspruch auf Beihilfe. Folie 11
12 Polizisten erhalten während der Ausbildung von ihren Dienstherrn für die Abdeckung der Krankheitskosten entweder die oder in den Bundesländern Berlin*, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland eine * Heilführsorge bei einfachem und mittleren Dienst, sonst Beihilfe Heilfürsorge Beihilfe Folie 12
13 Der Anspruch erlischt je nach geltender Heilfürsorgevorschrift - nach Ende der Ausbildung (In den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg*, Hamburg**, Niedersachsen*** und Thüringen) oder - mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. (In den Ländern Baden- Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein**** und bei der Bundespolizei) Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 50 % bzw. 70 %. * Wahlmöglichkeit zw. Beihilfe und Heilführsorge, wenn Verbeamtung vor ** Beihilfe, wenn Dienstbeginn nach , sonst Verzicht auf 1,4 % des Grundgehaltes = Heilführsorge (ohne Verzicht auch für dienstältere Beamte Beihilfe) *** Wahlmöglichkeit zw. Beihilfe und Heilführsorge, wenn Verbeamtung vor **** Wenn 1,4 % gezahlt werden, sonst Beihilfe Folie 13
14 Heilfürsorgeanspruch Situation: Heilfürsorge Leistungslücken Stationäre Wahlleistungen Lösung: Heilfürsorge + SIGNAL IDUNA Ergänzung durch die SIGNAL IDUNA Folie 14
15 Lücken der Heilfürsorge Ergänzung durch die SIGNAL IDUNA Zahnersatz, Heil-/Hilfsmittel, Brille, Heilpraktiker Stationäre Wahlleistungen Zuzahlungen im Krankenhaus Lösung: Mithilfe unserer Tarife die Heilfürsorgelücken schließen bzw. reduzieren und optimalen Schutz genießen. Folie 15
16 Heilfürsorge Der Anspruch auf Heilfürsorge ist bei den Bundesländern unterschiedlich, je nach geltender Heilfürsorgevorschrift - Anspruch während der Ausbildung in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur im einfachen und mittleren Dienst), Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (wenn 1,4 % gezahlt werden) und Thüringen. - Anspruch nach der Ausbildung in: Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (nur für Bereitschaftspolizei), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (wenn 1,4 % gezahlt werden) Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt oder falls kein gar kein Anspruch auf Heilfürsorge bestand, gibt es Beihilfe, mit der Pflicht, eine ergänzende private Krankenversicherung für die fehlenden Prozente abzuschließen. Folie 16
17 Heilfürsorge Warum Anwartschaft? Der Beihilfeanspruch muss nach Ende der Heilfürsorge auf 100 % ergänzt werden. Vorteile der Anwartschaft Die Gesundheitsprüfung erfolgt in jungen gesunden Jahren. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die während der Dauer der Anwartschaft auftreten, sind bei Aktivierung ohne Einschränkungen mitversichert. Folie 17
18 Heilfürsorge Kleine Anwartschaft: Sicherung des aktuellen Gesundheitszustandes Alle auch schwerste Erkrankungen, zwischen Abschluss der Anwartschaft und Wegfall der Heilfürsorge, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse Bei Aktivierung Beitrag zum erreichten Alter Folie 18
19 Heilfürsorge Große Anwartschaft: Sicherung des aktuellen Gesundheitszustandes Alle auch schwerste Erkrankungen, zwischen Abschluss der Anwartschaft und Wegfall der Heilfürsorge, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse Zusätzlich Bildung von Alterungsrückstellungen Bei Aktivierung Beitrag basiert auf dem Alter bei Vertragsabschluss inkl. der zwischenzeitlichen Beitragsanpassungen Folie 19
20 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Die GKV bietet einen soliden Grundschutz, allerdings weist der Versicherungsschutz einige gravierende Lücken auf: Selbstbeteiligung bei Medikamenten, Heilmitteln und im Krankenhaus Praxisgebühr pro Quartal Hohe Eigenbeteiligungen im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie Keine Leistung für Sehhilfen Keine Leistung für Heilpraktiker Keine Leistung für 2-Bett oder 1-Bettzimmer und Chefarztbehandlung Beitragssatz zur GKV aktuell 15,5 % (AN-Anteil 8,2%) Folie 20
21 Lücken der GKV Situation: GKV Leistungslücken Stationäre Wahlleistungen Lösung: GKV + Zusatztarife der SIGNAL IDUNA Ergänzung durch die SIGNAL IDUNA Folie 21
22 Die SIGNAL IDUNA GKV-Ergänzung Stationäre Ergänzungstarife AmbulantBASIS AmbulantSTART AmbulantPLUS Zahn-Ergänzungstarife ZahnBASIS ZahnSTART ZahnPLUS ZahnTOP Optionstarife flexsi Folie 22
23 Die SIGNAL IDUNA GKV-Ergänzung Stationäre Ergänzungstarife KlinikUNFALL KlinikSTART KlinikPLUS KlinikTOP PflegeSchutz PflegeBAHR PflegeBAHRPLUS PflegeUNFALL PflegeSTART PflegePLUS PflegeTOP Tagegeldtarife ESP-E EKH EKUR Folie 23
24 Gesundheit individuell nach Ihren Vorstellungen! attraktive Beihilfetarife für die Krankenversorgung von Beamten Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV, Beihilfeleistung oder Heilfürsorge für die Bereiche: stationärer KH-Aufenthalt Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlung Zahnersatz Heilpraktiker Options- und Spezialtarife für Personen in Ausbildung und Studium Folie 24
25 Das sagen Experten über unsere KV Folie 25
26 Übersicht 1. Die SIGNAL IDUNA Gruppe & die Partner im ÖD 2. Ihre Vorsorge unsere Lösungen! Gesundheit Pflegeschutz Unfallschutz Lebensstandard Ruhestand Hab und Gut Vermögen Kinder 3. Das bieten wir außerdem! Folie 26
27 Pflegeschutz Folie 27
28 Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen! Gerne verschließen wir die Augen davor, dass unsere Gesundheit, unsere geistige Frische und Beweglichkeit einmal verloren gehen kann. Pflegebedürftig zu werden kann mit massiven finanziellen Belastungen verbunden sein. Auch Familienmitglieder können von der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen betroffen sein. Mit SIGNAL IDUNA ist Pflege nicht mehr unbezahlbar! Folie 28
29 Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Leistungen nach Krankheit in Pflegestufe I, II, III 10 % Demenzleistung (sofern noch keine Pflegestufe besteht) 5 % Dynamik 5 Jahre Wartezeit PflegeBAHR Assistance- Leistungen Beitragsbefreiung in Pflegestufe III Einmalleistung von 3 Pflegegeldern in Pflegestufe III keine Wartezeit Pflegeheimplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Leistungen nach Krankheit in Pflegestufe I, II, III 10 % Demenzleistung 5 %Dynamik PflegeBAHRPLUS Folie 29
30 Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Private Vorsorge wird mit einer Zulage gefördert Höhe der Förderung: 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro monatlich Förder- und versicherungsfähig sind alle Personen: ab 18 Jahren mit deutschem Wohnsitz einer deutschen Pflegepflichtversicherung keine Gesundheitsprüfung Folie 30
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